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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 21.05.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-05-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191805213
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180521
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180521
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-05
- Tag1918-05-21
- Monat1918-05
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 21.05.1918
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Riesaer G Tageblatt Dienstag, ZI. Mai 1918 aveiins 2247 « 1,60 1,30 1,20 1,20 0,60 0,60 6,70 8,90 in totem runaSverträge jeder Art über die im Bezirke erzeugten Kirschen, gleichviel, ob cs sich um Gemeindenutzungen oder sonstige handelt, einzntreten. Großenhain, am l4.Mai 191k. , . 8Ü 6 Vl 6. Der Kommunalverband. Verkehr mit Ziegen nnd Zickelfletsch. Nachdem durch die Bekanntmachung über die Zugehörigkeit zu den ErsatzlebenS- mttteln vom 8. April ds. Js. (Neicksanzeiger Nr. 84) festgestellt ist, daß Würste aus Ziegenfleisch der Verordnung über die Genehmigung von ErsatzlebenSmittel» vom 7. März 1918, Reichsgesetzblatt Seite 113, unterliegen, wird 8 8 der Bekanntmachung über den Verkehr mit Ziegen und Zickelfleisch vom 27. Mär» 1918 hiermit aufgehoben. Dresden, am 17. Mai 1918. 2917 II8III Ministerium des Inner«. 2235 Bekanntmachung. Um Durchstechereien bei den außerterminlichen Untersuchungen des KriegSersatzge- schäftes durch die Bezirkskommandos (ohne Mitwirkung der Zivilvor sitzenden der Ersatz kommissionen) nach Möglichkeit zu unterbinden, wird hiermit angeordnet, daß Musterungs pflichtige, die von den Bezirkskommandos zu außerterminlichen Untersuchungen befohlen werden, zwecks einwandfreier Feststellung ihrer Persönlichkeit außer dem Gestellungsbe fehle und ihren Militärpapieren eine von den Polizeibehörden (Polizeiämter, Ämtshaupt- mannschaften) auszustellende Ausweiskarte vorzulegen haben, die mit dem Lichtbild des Musterungspflichtigen (ohne Hut!) versehen, von der auszuftellenden Behörde abgeftempelt sein und die außerdem die eigenhändige Unterschrift des Mnsterungspflichtigen tragen muß. Die Untersuchuugspflichtigen haben sich diesen Ausweis bei den zuständigen Polizei behörden gegen Erstattung der Selbstkosten anfertigen zu lassen. Nichtbefolgung dieser Vorschrift hat Weiterungen beim MusternngSgeschäft zur Folge. Leipzig, den 13. Mai 1918. Der kommandierende General: ———v. Schweinitz. ... Zustande ermäßigen sich diese Preise um 20 ». H. Als Kleinhandel gilt der Verkauf an den Verbraucher, soweit er nicht Mengen von mehr als 1.0 icx zum Gegenstände hat. Zuwiderhandlnngen gegen diese Vorschriften werden nach 8 6 der Bekanntmachung di- B-mMMi„m° d-r °°m mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft; neben der Strafe können die Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, eingezogcn werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören' oder nicht. Die vorstehenden Bestimmungen treten mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Bestimmungen der Bekanntmachungen vom 3. August 1916 verlieren damit ihre Gültigkeit. 119oV. Großenhain, am 17. Mai 1918. Die Königliche Amtshanptmannschaft nnd der Stadtrat z« Grossenhain. MieKsnachrichte«. Der österreichisch-ungarische Generalstabsbericht. Amtlich wird aus Wien, 18. Mai, verlautbart: Die italie nische ErkundunaStätigkeit an der Sttdwestfront ist an dauernd rege. Die Kämpfe zwischen Osum nnd Devoli wurden fortgesetzt. Der Chef des Generalstabes. — Ereig nisse zur See. Eines unserer U-Boote, Kommandant Linienschiffsleutnant Holub, hat am 14. Mai vor Valona «inen großen englischen Zerstörer durch Torpedoschnß ver senkt. Flottenkommando. Die Kämpfe zwischen Türken nnd Bolschewisten. Der Telegraphen-Agentur Milt wird aus Batum gemeldet: Den letzten Meldungen zufolge habe» die Äolschewiki Oerentkapö und Petrowsk besetzt. Die Bolschewik! bemühen sich, den Engpaß von Dart. der zwischen Wladikawkas nnd Tiflis liegt, zn nehmen. Dank der heldenhaften Verteidi gung der Muselmanen ist eS ihnen bis jetzt nicht gelungen. Die militärische Vereinheitlichung deS ZweibnndeS. Bon unterrichteter Seite erfahren die Wiener Blätter: Ausbau nnd Vertiefung des politischen und des wirtschaft- Verpachtung ver Kirschennntzunge«. Die Gemeinden werden angewiesen, die Pächter von Kirschennutzungen zu verpflich te«, den gesamten Ertrag auf Verlangen znm Höchstpreise an den Kommunalverband oder nach dessen Anweisung zn liefern. Es wird ferner daran? hingewiesen, daß dem Kommunalverband durch Ministerial- verordnung vom 27. April 1918 das Recht übertragen worden ist, in Pacht- oder Liefe- DM Riesaer Tageblatt erscheint jeden Log abend« '/,? Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. ve»N««pret«, argen Vorauszahlung, durch unser« Trager frei Hau« oder de: Abholung der Kaiser!. Bostanstalten vierteljährlich SMark, monatlich l Matt. Anzeigen für di, Nummerbe« Ausgabetages sind Via 10 Uhr vormittag« aufzugeben und im voraus zu bezahlen, eine Oew.chr für do« Erschein«« an bestimmten Tagen und Plätzen wird mcht übernommen. Preis für die tL mm breit, Brunüschrift-Zeile (7 Silben) 25 Pf., OrtSvrecS 20 Pf.; zeUraubender und lalAllarischer ent- dwechend höher. Nachweisung«, und VerminelungSaebllhr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klag« «b,gezogen werden muß oder der AiisNaggrber u, Nature gerat. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa? BierzeAnLgige Unterhaltungsbeilage -Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Storungen des Betriebe« der Druckerei, der Lieferomten oder der BeförderungSeinrichbinaen — hat der Bezieher kemen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Niickiaülung oeS Bezugspreises. . L^onSdm» und Verlag' Songer! Winterlich, Riesa «AchSstSfte«.: «oethestratze 5.9. V-ranNvortlich für Medaktlon. Arth,, r H ä hnel. Riesa: für ?r,nelgente.o hi.li.e sm Di, tr, ch, R.ela. lichen Bündnisses mit Deutschland können selbstverständlich für die militärischen Verhältnisse nicht ohne Niederschlag bleiben. Schon als der Krieg ausbrach, boten eine nach ähnlichen Grundsätzen gehandhabte Ausbildung der Truppen nnd der Führung und eine gleich hohe Bewertung der Manneszucht, vor allem aber eine in Bundeskriegen einzig dastehende Interessengemeinschaft die Gewähr für rasches und erfolgreiches Zusammenarbeiten. Dieses Znsammen- arbeiten wurde «nt der zunehmenden Verwicklung der Kriegslage immer inniger. Alles, was auf militärischem Gebiete im Kriege ne« geschaffen wurde, kam den beiden Armeen in gleicher Weise zustatten. Alles, was an Unge ahnten, nnd Unerschöpflichem dazu zu lernen war, lernten beide gemeinsam, einer von dem andern. So konnte auch die stärkste Vermischung österreichisch-nngarischer und deut scher Abteilungen die Einheit der Kriegtbandlung nie und nimmer in, geringsten stören, Truppen und Führer kennen einander bis in jede Einzelheit. Diese Entwicklung der Dinge bildet eine Hauptursache dafür, daß es uns möglich war, gegen eine Welt von Feinden siegreich durchzuhalten. Oestcrreichische nnd ungarische Kommando« erhielten für das Pfund 3,50 Mark 3,00 2,10 3,10 2,60 2,00 1,80 1,50 1,20 Höchstpreise für Siistwasserfische. Auf Grund der Bekanntmachung des ReichSkommiffarS für Fischversorgung von, 7. Februar 1918 und der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 20. März 1918 — 200VVU — werden nach Gehör der zuständigen Preisprufnngsstellen für den Bezirk der Königlichen Amtsbanptmanuschaft Grossenhain einschließlich der Stadt Grossenhain jedoch ohne die Stadt Riesa, für die besondere Preise bestehen, für die Abgabe von Süßwasserfischen im Kleinhandel folgende Höchstpreise festgesetzt^, Aale von 500 e und darüber . von 250 g bis unter 500 s unter 250 g Zander (Schill) von 1000 § und darüber . unter 1000 Hechte, Schleien . . ' Karpfen, kleine Maränen, Welse, Maifische, Quappen (Rntten, Treische) Barsche, Karauschen, sofern 3 Fische 500 s und darüber wiegen deSgl. sofern 3 Fische unter 500 g wiegen Bleie (Brachsen), Barben, Rapfen (Schiede), Döbel (Aitel. Schupp fische), Zährten (Rußnasen), Alande (Orpfen), Nerflinge (Frauenfische) von 2000 x nnd darüber deSgl. von 1000 e bis unter 2000 e desgl. unter 1000 e Plötze, Rotaugen, Güstern, sofern 3 Fische 500 e und darüber wiegen desgl. sofern 3 Fische unter 500 L wiegen Zeppen, Ziegen, Stinte, Kaulbarsche (Sturen), Ukelei (Lauben), Hasel, Gründlinge, sowie kleine Backfische aller Art. . . Lachs, im ganzen „ beim Verkauf in, Ausschnitte ohne Kopf und Eingeweide Bei diesen Preisen wird beste Ware vorausgesetzt. Für Fische ««d Anzeiger (Lldedlatt mir Ao-eiger). —Amtsblatt für die Köniql. «mtshauptmannschast GroSenljain. da» Köniql. Amtsgericht und den Rat b-r Stadt Mesa, sowie den GmckndcratTrSLn. 115 Einquartierung betreffend. Diejenigen Einwohner, welche die bei ihnen jetzt eingnartierten Militärpersonen auch im Monat Juni 1918 im Quartier behalten wollen, werden anfgefordert, Meldungen darüber bis Freitag, den «4. dieses Monats, bei „merem Qnartlernmt zn erstatten. Der Rat der Stadt Riesa, den 21. Ma, 191k.v Ausgabe Ser Ziukerkarteii. Donnerstag, den S». Mai 1018, vormittags i»-12 Ubr, findet in den bekannten Ausgabestellen die AnSgabe der neuen Znckcrkarten auf d,e Zeit vom 24. Mai-31. August 1918 statt. , , . „ . , - Eine spätere Ausgabe der Zuckerkarten in unserer Lebensmittelkartenausgabestelle im Rathaus, Zimmer Nr. 13, erfolgt nnr gegen Bezahlung von 50 Pfg. Gebühr für be- sondere AbftrUgimg.^ 2. Lebensjahre wird gegen Vorlegung eines entsprechenden Altersnachweises (Geburtsschein, Familienstammbnch usw.) in unserer Lebensmittelkarten- M.-0E-0- .In. d«, -I. M°, Mm. Wasserverbrauch in Gröba nnd Weida. In den letzten Tagen ist eine stündige und attbergemöhnliche Steigerung des Ver- brauchs von LeitnngSwasser aus der Gemeindewasserleitnng zu beobachten gewesen. Da der Wafferwerksvcrwaltung zur Hebung des LeitungswanerS nur ein monatlich festbe- stimmtet Teil von Dieselmotorenöl zur Verfügung gestellt wird, so muß auch der Wasserverbranch in Grenzen gehalten werden. Es ist jetzt besonders beobachtet worden, daß in Gartengrnndstiicken tagelang Rasenplätze, Baum- und Strunchergruppcn und Beete mit LeitnngSwasser berieselt werden, daß wahrend der größten Sonnenhitze Gemüsebeete begossen worden sind, außerdem wird in vielen Fällen LcitnngSwaper aus Nachbargrund- stucken genommen, ohne daß hierzu eine Genehmigung, durch die O)cmel>,deverwaltu,ig er- teilt oder eine Anzeige wegen Zahlung des Wasserzinses erfolgt ist. Welter,st immer wieder beobachtet worden, das; in Grundstücken die Zapfhahne der Wasserleitungen dauernd tropfen, Klosettanlagen nicht dicht abschließen nnd fortgesetzt LeitnngSwasser wegläuft, aber,auch sonst ein übermäßiger Wasserverbrauch in einzelnen Haushaltungen zn verzeich- ^Wir müssen deshalb auf die strengste Beachtung der. Vorschriften in der Waffer- werksordnung hinwirken, und verbieten deshalb bis ans Weiteres unter Androhung einer Geldstrafe bis zu 30 Mark für jeden NebertretungSfall, . 1. die dauernde Bcrieselnna von Gartengrundstücken, Nasenplatzen, Baum gruppen, Gemüse- und sonstigen Beeten mit LeitnngSwasser, 2. das Begiessen der Gartcnanlagen mit LeitnngSwasser in der Zeit von vor? mittags 7 Uhr ab bis abendS « Uhr. Demnach dürfen Gemüsebeete mit Leitungswasser nur vormittags von 7 Uhr und nachmittags nach K Uhr be gossen werden. 3. Die Benutzung von Leitungswasser aus Nackbargrundstücken oder sonstigen Zapfstellen zum Begieße» von Garten- und Feldbeeten nsw. in allen Fällen, wo eine Genehmigung durch di; Gemeindebehörde nicht eingcholt nnd der Wasserzins hierfür noch nicht entrichtet worden ist, 4. das unbefugte Weglaufenlassen von Leitungswasser in Wohnungen, Wasch häusern und bei Klosettanlagen. Das Oeffnen von Wafftrlettnngshhdranten von den dazu nickt befugten Personen und ohne ausdrückliche Genehmigung des GemeindeoorftandeS wird hiermit ansdrücklich verboten, in, Uebertretungsfalle ist eine strenge Bestrafung zn erwarten. Tic Verpflich tung zum Ersätze eines etwa an den Hydranten oder den Rohrleitungen verursachten Schadens wird durch die Bestrafung nicht berührt. Meldungen über Benutzung von Lettnngswaffer für Gartenzwecke sind, soweit eine Anzeige in der WasscrzinS-HanSliste noNi nicht erfolgt ist. nnnmehr bis spätestens zum ZI. Mai im Gemeindeamt Gröba, Zimmer Nr. 4 während der Geschäftszeit vor mittags 8—1 Uhr unter Angabe des Flächeninhalts des Gartens zn bewirken. In allen Hanshaltnngen ist auf einen sparsamen Verbrauch von Leilnngswaffer zn sehen und werden alle Einwohner nm Schutz bei Durchführung der vorstehend un geordneten Maßnahmen gebeten, auch Nebertretungen gegen die erlassenen Vorschriften bei der hiesigen Gemeindeverwaltung ohne jede Rücksicht zur Anzeige zn bringen. Die Durchführung i>er ungeordneten Maßnahmen werden wir durch einen Beauf tragten überwachen lassen. Nebertretnngen werden ohne jede Rücksicht bestraft werden. Gröba, Elbe, am 18. Mai 1918. Der Gemeinvcvorftand. , Georgplatz in Grödn detr. In letzter Zeit haben wir erneut beobachten müssen, daß die Anlagen des Georg- platzeS keine genügende Schonung, besonders durch Kinder und jugendliche Personen, erfahren. Wir machen deshalb anderweit darauf aufmerksam, dass das Betrete» der An lage« aus dem Georgplatze, das Abbrüchen von Zweigen nun Arsten von Bäume» nutz Sträuchern und das Abvflücken von Blumen verboten ist »nd Znwiderhand- lnnge« nnnachsichtlich «nd streng bestraft werden. Die gleiche strenge Bestrafung tritt ein, wenn die Einfriedigung als Sitzgelegen heiten benutzt werden. Im übrigen weisen wir hierbei daraufhin, das; der Aufenthalt in den Anlagen des GeorgplatzeS nach 10 Uhr abends verboten ist. Die hiesige Einwohnerschaft bitte» »vir, aste beobachteten Zuwiderhandlungen u«s zur Bestrafung auzuzeigen. Gröba, Elbe, am 18. Mai 1918. . Der Gemcindevorstaud. deutsche Truppen, und deutschen Führern wurden österrei chische und ungarische Divisionen unterstellt, die Einheit der Front war ohne Künstelei geschaffen. Tie beiden Heeresleitungen hatten in ihr ein Kriegswerkzeug, dessen Elastizität allen Aufgaben gerecht wurde. Oierade die äemeinscune Verteidigung, der allein das Bündnis der Mittelmächte gilt, erheischt dringend, daß die im Kriege aus den Verhältnissen geborene Einheitlichkeit des Heeres m allen für die Kämpfführung in Betracht kommenden Bc- lange» gewahrt bleibe. Dazu gehört auch eine gewisse Annäherung in Organisation, Bewaffnung und Ausrüstung, die der Matertal-Nacherzcugung nnd dem Nachschub wesentlich zngute kommen wird. Nimmt man die gememsamc. Vorarbeit für die militärische nud wirtschaftliche Mobilisierung hinzu, so gelangt man zn dem Ergebnis, daß die Vereinbarung zwischen Oesterreich Ungarn "fld Deiitschland durchaus auf dem Grundsatz der Zweck mäßigkeit aufgebaut sei» wird, nicht auf weniger und auch 'ucht auf mehr. Dem Wesen des Bündnisses der beide» Ä)tachtL.eittsprccheild, werden die militärischen Abmachungen auf dein Grundsätze vollster Parität beruhen und die
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