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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.06.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-06-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191806053
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180605
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180605
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-06
- Tag1918-06-05
- Monat1918-06
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.06.1918
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Riesaer M Tageblatt Mittwoch, S. Juni 1918, avenns. 128 c» la. S iit 10 tt- er en es ff lle aS r« k er ltz: en li, m u. !N. nd S. h- id :r- DnS Schulgeld für die mittlere und höhere Abteilung der hiesigen Volksschule auf das 2. Vierteljahr 1918 ist am 1. ds. MtS. fällig gewesen und bis spätestens den 15. dS. Bits, an unsere Stcuerkasse abzuführen. Gröba, Elbe, am 8. Juni 1918, Der Gemeindevorstand. -r, IS aa er »ie L- de lt je- »ie rr« fig er »ie en es lt« es >ch de >lz rr- ab iS- ü. :n, -te en ge in- >n, »lz !M al ng ns :m NacheiÄnng. Die Nachcichung der Matze, Gewichte, Wagen und Metzwerkzeuge findet Freitag, den 7. Juni 1918, nackm. von ' ,4 bis 0 Uhr für den alten Ortsteil, Eichlokal Strasr- berger, Montag, den 10. Juni 1918, vorn». 8 bis 11' ,. Uhr für den neuen Ortstcil, Eich lokal Eafö Schöne, Montag, den 10. Juni 1918, vorn». 11'/,. bis 1 Uhr für ortsfeste Gegegenständc für beide Ortsteile statt. Tie ortsfesten Gegenstände sind während der Eichung zu melden. Tie NacheichuugS- gebühren sind sofort fällig und zahlbar. Weida, am 4. Juni 1918. Ter Gemeindevorstand. ««d Anzeiger (LldedlM and Anzeiger). «EkA. L ff» LL Postsch«Nonto: Mlvzlg 218LL gerorus Nr. 20. Ettokass« Rttsa Nr. S». str dke Könrql. AmtShauptmannschast Grokentzain, das Köniql. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Grdda. Oertliches nnd Sächsisches. Riesa, den 5. Juni 1918. —* Nichtamtlicher Bericht über die gestern abend von 3 Uhr ab im Realprogymnasium allgehaltene öffentli che Sitzung der Stadtverordneten. Nom Kollegium fehlten die Herren Stadto. Ketzer, Bergmann, Osk. Hof mann und Schneider. Als Vertreter des Rats wohnte Herr Stadtrat Dr. Fröde der Sitzung bei. 1. Rittergutskassen-Rechnuna auf das Jahr 1916/17. Wie Herr Stadtv.-Vorst. Romberg berichtet, ist nach der Rechnung ein Ueberschutz von 77059.67 Mk. zu verzeichnen, gegen 42846.27 Mk. im Borjahre. Ans dein Gewinn-Konto feier» erwähnt: Pferde 2926 Mk. Ge winn Um Vorjahre 1387 Mk.), Bullen 14776 Mk. (10341 Mk.), Schweine 4171 Mk. (19443 Mk.), Getreide 103301 Mk. (77697 Mk.), Stroh 2628 Mk. (im Vorjahr 2000 Mk. Verlust), Kartoffeln 33356 Mk. (1083 Mk.), Milch 19662 Mk. «21678 Mk.), Zuckerrüben 36788 Mk. (24163 Mk.), Brennerei 15342 Mk. (im Borjahr 2093 Mk. Verlust): aus dein Verlust-Konto seien erwähnt: Kühe 14000 Mk. (im Vorjahre 14000 Mk. Gewinn), Ochsen 2716 Mk. (im Vorjahre 9206 Mk. Gewinn), die Vieh haltung zusammengefatzt ergab um 50000 Mk. geringere Erträge. Für Futtermittel wurden 19789 Mk. ausge wendet, gegenüber 36272 Mk. im Vorjahre, für animalische Düngemittel 7649 Mk. (13l8 Mk.), für künstliche Dünge mittel 23323 Mk- gegenüber 17876 Mk., Löhne 53000 Mk. (47000 Mk.), Reparaturen 5696 Mk. (5716 Mk.), Inventar 4276 Mk.(2682 Mk), Versicherung 2909 Mk. (3981 Mk.), Hei zung und Beleuchtung 286Mk.(694Mk.),AUgeineine Unkosten 2233 Mk. (1730 Mk), Verschiedenes 9044 Mk. (8077 M.). Die im lebenden Inventar invest'--^ Summe ist von mässerungsfrage ursprünglich hätte mit ins Auge fassen sollen. Herr Stadt». Langenfeldt war nicht gegen die Herstellung der Anlage, meinte aber, daß man die Sache etwas einfacher gestalten könne, indem mau weniger Zapf stellen schaffe, wodurch au Rohren und Kosten gespart wer den könne. Herr Stadtv.-Vorst. Romberg sowie die Herren Stadtv- Schlegel, Merrde und Otto M üller sraten für die Vorlage ein. Der Gemüsebau sei jetzt inr öffentlichen Interesse eine Notwendigkeit, und wenn wir ihn fördern wollten, mühten wir auch die Vorbedingungen hierzu schaffen. Die von den Herren Stadt. Geißler und Langcnfeldt vorgeschlagenen Behelfe (Ausstellung von Fässern und Verwendung von Schläuchen) würden sich ent weder nicht durchführen lassen oder, da sie vermehrtes Ar- beitspersoual erforderten, auch Geld kosten. Nachdem Herr Stadtv. Hugo noch den Wunsch geäußert, daß die Erzeugnisse der Gemüscanlage nur der Bewohnerschaft unserer Stadt zugute kommen möchten, ivnrdc der RatS- vorlage zugestimmt mit dem Bemerken, bei der Ausführung der Anlage möglichste Sparsainkeit walten zu kaffen. 3. Beitragsleistung zu dem Generalauf- wand des Bezirkssieche »»Hauses. Die Stadt will auf die Jahre 1917 bis 1921 einen Beitrag zu dem Gene- ralauswand des BezirkssicchenhauseS leisten, und zwar in Höhe von jährlich 1300 Mk. Diese Zusicherung wird aber lediglich unter der Bedingung gegeben, daß auch die Stadt Grotzenhain ihren Beitrag fest zusagt. Das Kollegium trat Vieser Ratsvorlage einstimmig bei. 4. Errichtung eines M i e tS e i n i g u n g S a m - tes in Riesa. Herr Stadtv. M end e berichtet, daß es solche Acmtcr schon laug- gegeben habe. Teilweise seien sic von Behörden, zum TeU von Vereinigungen ins Leben ge- rufen. Die vor dem Kriege bestandenen Aemtcr hätten je- 50450 Mk. irn Jahre 1901 (Uebernahme des Rittergutes in eigene Bewirtschastung der Stadt) auf 171000 Mk. im Berichtsjahre 191617 gestiegen. Im Durchschnitt der 15 Wirtschaftsjahre belief sie sich auf 55000 Mk. Ter Be richterstatter bemerkte, daß die Stadt also gut damit ge fahren sei, daß sie das Rittergut in eigene Bewirtschaft übernahm. Das Kollegium sprach die vom Verbands revisor Eckner geprüfte Rechnung einstimmig richtig. *2. Einleg l»ng e i n e r W a s serl e i tu n g Luden Gemüse garsten an der Jahnamündung. Herr Stadtv.-Vorst. Romberg berichtete, datz das Kollegium im September vorigen Jahres beschlossen habe, die früher Rotzberg'schen Gärten an der Jahnamündung mit einer Einsriedigung zu versehen und in eine Obst- und Garten anlage umzuwandeln. Für die Arbeiten seien 4000 Mt- bewilligt worden, wozu noch der Erlös aus den geschlagenen Bäumen in Höbe von 2080 Mk. gekommen sei. An Kosten habe die Anlage 5080 Mk. verursacht, sodatz noch 1000 Mk. vorhanden seien. Die geschaffene Gemüseanlage mache nun das Einlegen der Wasserleitung notwendig. Da die vorhandenen 1000 Mk. hierzn nicht ausreichen, sei die Nachverwillignug von 1000 Mk. erforderlich. Der Ausschuß für Park- und Gartenanlagen empfiehlt die Be schaffung der Wasserleitung nach dem Vorschläge des WasseriverksdirektorS und die Nachverwillignug der 1000 Mk. Der Rat ist diesem Beschlüsse beigetrcten. In der Aussprache bemerkt Herr Vize-Vorst. Stadtv. Geißler, datz die Wasserleitung nicht für immer ver wendbar sei»» werde; denn wenn die Obstbäume größer seien, werde der Gemüsebau nicht fortgesetzt werden können. Infolgedessen erscheine ihm die Ausgabe von 2000 Mark jetzt zu host. J>» ähnlichem Sinne sprach sich Herr Stadtv. Hugo ans, oer außerdem bemerkte, daß man die Be- Aiifrnf zur Obstkernsammlung. Auch in diesem Jahre sollen wieder in ganz Deutschland die Obstkerne zur Oel- gewinnung gesammelt werden. Das Obstkernöl wird an Stelle fehlender ausländischer Rohstoffe zur Margarineherstellunq verwandt, die Obstkernsammlung ist deshalb für unsere Fettversorgung von größter Bedeutung. Um große und lohnende Oelerträge zu erzielen, bedarf es der Mitwirkung aller Kreise bei der Sammlung, denn aus 1000 i-s Kernen lassen sich nur etwa 50 Kx Oel gewinnen. Es ergebt deshalb hierdurch die dringende Bitte und vaterländische Mahnung an die gesamte Bevölkerung, so viel Obstkerne als irgend möglich zu sammeln. Jeder helfe nach Kräften so der herrschenden Fettknavphcit zn steuern. Tie gesammelten Obstkcrne sind an die nächste Sammelstelle abzuliefcrn. Alle Gemeinden besitzen eigene Sammel stellen oder sind an nabe gelegene gemeinschaftliche Sammelstellen angeschlosscn. Die Sammler erhalten von den Ortssammelstelle»» für das Kilo vorschriftsmäßig abgeliefertcr Steinobftkerne 10 Pfg., Kürbiskerne 15 Pfg., oder auf Wunsch statt des Sammellohnes gute Knochcnbrühwürfel zum Preise von 2V- Pfg- für das Stück. Die Kerne der einzelnen Obstgattunaen dürfen nicht untereinander vermischt werden. Sie sollen voi» reifem Obst stammen, gereinigt und gnt getrocknet sein. Das Trocknen ge schieht am besten in der Sonne, sonst bei gelinder Ofenwärme. Auch Kerne von gekochtem und gedörrtem Obst können verwendet werden. Bis zur Ablieferung find die Kerne trocken und luftig aufzubewahren; verschimmelte Kerne sind für die Oelgewinnung wertlos. Näheres über die Behandlung der Obstkerne bis zur Ablieferung ergeben die Merkblätter, die bei de»» Ortsbehörden und Sammelstcllen zn habe»» sind. In der» Schulen werden die Kinder besonders zur Obstkernsammlung angehalten werden. Eltern und Erzieher werden hierdurch ansgefordert, diese Bestrebungen der Schul behörden durch geeignete Einwirkung auf die Kinder nach Kräften zu unterstützen. Dr esd en, am 3. Juni 1918. 1255sll8V Ministerium des Innern. 2537 Verordnung über Schrotmühlen. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit wird angeordnet: 8 1. Als Schrotmühle im Sinne dieser Verordnung gilt ohne Rücksicht auf die Bezeich nung jede nicht gewerblich betriebene Mühle und sonstige Vorrichtung, die zum Mahlen, Schraten oder Quetschen von GctrRde, Hülsenfrüchten oder Mais geeignet ist, mag sie für Hand- oder für Kraftbetrieb eingerichtet, beweglich oder fest eingebaut sein. 8 2. Die Benutzung vor» Schrotmühlen zur Zerkleinerung von Getreide, Hülsenfrüchten oder Mais zu Speise- oder Futterzweckcn ist untersagt. Falls die Herstellung wirtschaftlich notwendigen Futterschrots in einer gewerblich betriebenen Mühle für den Unternehmer eines Betriebes mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist, kann die Ortspolizeibehörde für bestimmte Mengen von Getreide, Hülsen früchten oder Mais, die der Unternehmer zur Fütterung des im Betriebe gehaltenen Viehs verwenden darf, die Verarbeitung mittelst Schrotmühle gestatten. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wen»» die vom Kommunalverband auf Grund der Reichsgetreideordnung zur Ueberwachung der Selbstversorger erlassenen Anordnungen innegehalten sind. Die Geltungsdauer der Erlaubnis darf nicht weiter als eine» Monat vom Tage ihrer Erteilung an erstreckt werden. Die Erlaubnis ist in der Regel an die Bedingung zu knüpseu, datz der Betrieb während der Zeit der Benutzung polizeilich beauf sichtigt wird. Die Erlaubnis mutz schriftlich erteilt werden. Der Erlaubnisschein muß den Namen des Unternehmers, die Menge und Art der zu verarbeitenden Früchte, sowie de»» Zeitpunkt enthalten, bis zu dem die Erlaubnis gilt; er ist nach Ablauf der Frist dec ansstellenden Behörde zurttckzugeben und von dieser anfznbewahren. 8 3. Jede entgeltliche oder unentgeltliche, dauernde oder vorübergehende Ueberlassnng von Schrotmühlen oder Teile»» von Schrotmühlen an andere ist untersagt. Das Gleiche gilt für Verträge, durch die eine Verpflichtung zu solcher Ueberlaffung begründet wird (Kaufverträge und dergleichen). Die Ortspolizeibehörde kann Ausnahmen von der Vorschrift im Abs. 1 zulassen. 8 4. Die Herstellung von Schrotmühle»» und von Teile»» von Schrotmühle»» ist untersagt. Die Reichsgetreidestelle kann Ausnahmen von der Vorschrift in 'Abs. 1 zulasscn. 8 5. Es ist untersagt, sich in periodischen Druckschriften oder in sonstigen Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, zum Erwerb oder zur Veräuße rung von Schrotmühlen oder von Teilen von Schrotmühlen zu erbieten. — Eine Prü fungspflicht dahin, ob Anzeigen dein Verbote im Satz 1 zuwiderlaufen, liegt den Ver- Da» Utreiaer Lagevtcni erschein» jeden Tag abends '/,? Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtag«. Bezugspreis, gegen Barauszahlung, durch unsere Träger frei HauS oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 8 Mart, monatlich 1 Mark. Anzeige« für die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr siir d«S Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 48 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 25 Pf., OrtSpreiS 20 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz enl- direchend höher Nachweisung-- und BermittelungSgebvhr 20 Pf. .Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klage eingezogcn werden muß oder der Auftraggeber in Konkur« gerat. ZahlungS- und Erfüllungsort: Riesa. Dierzehntägig» Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Velrtebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag! L a n q er L Mi n t« r l ich. N i e l a liteschäktSstelle: Vioetdesteckhr 59 Verantwortlich für Redaktion! Arthur Hähnel. Riesa: siir Anzeigenteil - Wilhelm Dittrrcü, Riesa. VottmilHklMen auf die Zeit vom 10. Juni bis 7. Juli 1918 werden Freitag, den 7. Juni IV18, nachmittags 3—6 Uhr in der» bekannten Ausgabestellen im Rathaus ausgegeben. Gleichzeitig können die Krankeuzulagckarten im Zimmcc Nr. 12 in Empfang ge nommen werden. Bei späterer Entnahme der Bollmilchkartcn ist eine Gebühr vor» 50 Pf. für be sondere Abfertigung zu entrichte». Der Bat der Stadt Riesa, am 5. Juni 1918. F. Kirchliche Bekattttlmachnng. Die Gemeindeglieder, deren Angehörige demnächst aus der Kriegsgefangenschaft zn- rückkchren werden, ersucht das unterzeichnete Pfarramt, ihm Mitteilung zn machen. Das cv.-luth. Stadtpfarramt Riesa. Friedri ch. legern, sowie den bei der Herstellung und Verbreitung der Druckschriften tätige»» Personen nicht ob. 8 6. Unternehmer von Mühlen und sonstigen Vorrichtungen der i:n 8 1 bezeichneten Art. die nach dein 1. Januar 1916 ihren Gewerbebetrieb angemeldet haben, bedürfen einer Bescheinigung der OrtSpolizeibehörde, daß die Anmeldung des Gewerbebetriebes nicht zur Umgebung der Vorschriften über die nichtgewerblichen Schrotmühlen erfolgt ist. Andcrn- i falls finde»» auf sie die Vorschriftei» dieser Verordnung Anwendung. 8 7- ' Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft; beim Vorliegen mildernder Umstände kann auf Hast oder auf Geldstrafe bis zu eintauscndfünshundert Mark erkannt werden (8 9>> des Preutz. Gesetzes über den Belagerungszustand, ReichSgcsetz vom 11. Dezember 1915). 8 8. Unsere den gleiche»» Gegenstand betreffende Verfügung vom 24. 8. 17, abgedruckt in der Sächs. Staatszeitung vom gleichen Tage, wird aufgehoben. Dresden und Leipzig, am 13. Mai 1918. 2229 Stellv. Generalkommando XU. und XIX. AK. Die kommandicrenden Generale Götz v. Olenhuse n. v. Schweinitz Im Anschluß an die Bekanntmachung vom 2. Mai 1918, nach der im laufeudcn Jahre die Hanptkörung der Zuchtbullen nicht stattfindct, wird darauf hingewiesen, datz vor Verwendung von Bullen zur Zucht ihre Borkörung durch den Königlichen Bezirkstier arzt stets erfolgen mutz und Unterlassung nach 88 13 Absatz 1, 14 Absatz 2 des Gesetzes vom 30. April 1906 mit 10 bis 150 Mark Geldstrafe geahndet wird. Grotzenhain, am 21. Mai 1918. 529 ä L. Die Königliche AmtShauvtmanusrhaft. Da die Ergebnisse der Jagd auch zum Durchhalten beitragen, durch wildernde Hunde aber beeinträchtigt werden, wird darauf hingewiesen, daß schon im vaterländischen Interesse die Hundebesitzer das freie Herumlaufcn der Hunde auf den Fluren nud im Walde verbinden» müssen. Unterlassen sie dies, so machen sie sich gegebenenfalls nach 8 35 des sächs. Jagdgesetzes vom 1. Dezember 1864 strafbar. Danach haben die Eigentümer von Hunden dafür Sorge zn tragen, datz diese Tiere auf fremder Wildbahn nicht revieren. Geschieht dies gleichwohl, so ist der Eigentümer des Hundes auf Antrag des Jagdbcrech- tigten mit einer in» Wiederholungsfälle zn schärfenden Gcldbutze bis zn 6 Mk. polizeilich zu bestrafen. Die Hunde können auch von Jagdberechtigten getötet werden, wenn sie mindestens 500 Schritt vom nächsten bewohnten Hause ohne alle Aufsicht frei herumlaufcnd betroffen werden. Großenhain, am 31. Mai 1918. 1903sL.Die Königliche Amtshauvtmannschaft.
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