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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.06.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-06-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191806123
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180612
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180612
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-06
- Tag1918-06-12
- Monat1918-06
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.06.1918
- Autor
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RiesaerH Tageblatt F«o»rul kr. 3L Mittwoch, 12. Juni 1918, adeuds 71. JMrg s I für das Pfund. Pfd. Pfd. b) °) s) 8 8 8 1 :r Suppen und Tsigwaren, Suppen und Teigwaren, Grieb, Pfd. CinhcitSbrot, Pfd. Pfd. . 2 M. - Pf. - . 82 „ - „ 60 „ - » 92 „ - .. 32 ., GnetzfarteulttlSsiabe. Die Ausgabe der Grieffvorzugskartcn für ») Schwangere vom Anfang des 9. SchwangerschaflsmonatS an, stillende Mütter bez. Wöchnerinnen erfolgt nach Vorlegung entsprechender Bescheinigungen der Hebamme bezw. dcS Arztes Freitag, dcu 14. Juni 1018, vormittags von 8—18 Uhr im Rathaus, Lebeusmittelkartcnzcntralc, Zimmer Rr. 18. Die bisher gültigen Answciskarten find bei der Entnahme der neuen Grießvor- zugSkartcn unbedingt mitzubringcn. Bei späterer Abholung sind 6V Pfg. Gebühren für besondere Abfertigung zn entrichten. Der Rat der Stadt Riesa, am 12. Inni 191». der Ludendorffspende eine Sammlung statt. Wer auch nur ein Fünkchen von Dankespflicht im Herzen trägt, wird diese Gelegenheit nicht vorübergehcn lassen, um seine Gabe darzubringen für die Kriegsbeschädigten, die ihr Blut hin- staben, um unsere Heimat vor dem Feinde zu schütze». Die inngen Sammler und Sammlerinnen, die uns die Sammed büchse entgegenstreckcn, sollen nicht umsonst gebeten haben. Die prachtvollen Postkarten vom Protektor der Svende, dem Ersten Generalquartiermeister, General Ludcndorsf, vom Generalscldmarschall v. Hindenburg, und die hübschen Bilder- Postkarten, die eigens sür diesen Zweck geschaffen wur den, werden ein bewährtes Sammelobjekt sein, insbesondere dürfte aber die Erinnernngsnadel die größte Beachtung verdienen, die für jede Svende gegeben wird und die zu tragen jeder Geber sich verpflichtet fühlen sollte. Diese nach einem Entwurf des KunitmalerS Grotcmeycr hcrgc- stellte Plakette zeigt einen Sämann, der seine Saat de»» Acker anvertrant, und der gleich unseren Kriegsbeschädigten der reichen Ernte sür seine Blühe und Arbeit sicher ist. —* Einschränkung d c S B r e n n st o s f b e z u g eS im Landabsatz. Um wie im Vorjahre während der Zeit der günstigen Beförderungs-Verhältnisse den Pcrsand von Brennstoff zu Gunsten der Hansbrandversvrgung fern ab von den Erz i gnngSstellen gelegener Versorg»,ngsbezirr« Kriegsvergehens, begangen bei der Auszeichnung von Schuhwaren, 800 Mark Geldstrafe oder 80 Tage Gefäng nis. Dieses Urteil ist auf Kosten des Schuldigen im Riesaer Tageblatt zu veröffentlichen. —* Der Gewerbeverein unternimmt, wie im Anzeigenteil dieser Nr. ersichtlich, nächsten Sonntag einen Ausflug in die Teichlandschast. Die Abfahrtszeit ist so gewählt, daß jeder Teilnehmer erst das Mittagessen ein nehmen kann, zum Kaffee sich etwas mitnimmt und zum Abendbrot wieder zu Hause ist. Dieser Spaziergang, durch die wogenden Kornfelder, an den Teichen entlang, ist sehr zu empfehlen, zumal jedes teilnehmende Mitglied oder dessen Frau eine Unterstützung ans der Bereinskasse erhält. — Um die in Sachsen g ee r'n tet e n K tr s ch en für die Gesamtheit der sächsischen Bevölkerung sicherzustellen, hat das Landeslebensmittelamt das Gebiet des Königreiches Sachsen in bezug auf Kirschen eingeteilt in Ueberschntzgebiete, Selbstoersorstungsgebiete und Äedarfsgebiete. Sclbstver- sorgungsgebiete sind auf die in ihrem Bezirk geernteten Kirschen angewie en. Brdarssgrbiete erhalten die Ausfuhr erlaubnis sür eine bestimmte Menge Kirschen aus den Ueberschutzgebieten. —* Keiner fehle zur Ludendorffspende. Am 15. und 16. Juni findet in ganz Sachsen zum Besten Oertliches und Siichsisches. Riesa, den 12. Juni 1018. —* Die städtische Sparkasse hält von den bei ihr bewirkten Zeichnungen ans die 7. Kriegsanleihe von jetzt ab alle Stücke zur Abforderung bereit. Näheres ist aus der diesbez. Bekanntmachung im amtlichen Teile vorliegen der Nummer zu ersehen. —y Landgericht. Die dritte Strafkammer des Dresdner Kgl. Landgerichts verhandelte als Berufungs instanz gegen den vorbestraften Grünwarenhändler N. wegen Kriegsvergehens. Der Angeklagte hat in der Um gegend von Großenhain, Meißen und Riesa große Mengen Stückchen Butter durch Schleichhandel erworben. Es wurde ihm deshalb ein aus 6 Wochen Gefängnis lautender Straf befehl -ugestellk. N. beantragte gerichtliche Entscheidung. Das Kgl- Schöffengericht Großenhain hielt den Schuld beweis für erbracht und ließ es bei der Strafe. Wegen der Höhe deric cu war von dem Angeklagten und anch von der Kgl. Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt »vor den. Das Landgericht hielt die Strafe für zu mild und erkannte deshalb auf 3 Monate Gefängnis und 1000 Mk. Geldstrafe oder noch 100 Tage Gefäimnis. — Der in Aiesa wohnende Schuhwarenhändler R. G. erhielt wegen Lebensmittervertetttlllg. ES kommen zur Verteilung: 1. I» der Woeste vom 17. bis 83. Juni 1018 ») auf Abschnitt 23 der grauen Nährmittelkarte l 100 200 60 120 300 Brot- und Mehwenorgttmr. Infolge der von dem Direktorium der Reisgetrcidestclle in Berlin verfügten Herab setzung der täglichen Verbranchsmenge an Mehl für die versorgungSberechtigte Bevölke rung macht sich eine anderweitc Regelung der Brot- und Mehlversorgung des Kommunal verbands notwendig. Nach Gehör des ErnährungsausschusseS wird deshalb in Abänderung der Bekannt machung des Kommnnalverbands Großenhain vom 2. August 1917 sür den Bezirk der Königlichen Amtshauptmannschaft Großenhain einschließlich der rev. Städte Großenhain und Riesa folgendes bestimmt: 1. Es erhalten auf eine Woche ch Kinder unter 1 Jabr d) Kinder vom 3. bis zum erfüllten 0. Lebensjahr ch alle übrigen Personen 2. Als Zulage wird wie bisher auf Antrag gewährt ch jugendlichen Personen vom vollendeten 18. bis einschl. 17. Lebcnsjabe, soweit sie nicht als Schwerarbeiter schon die Zulage erlmlten, wöchentlich i>) schwerarbcitenden Personen beiderlei Geschlechts und zwar lediglich für ihre Person und nicht etwa auch für ihre Familienangehörigen, wöchentlich 1 «) an die als Schwerstarbeit«:«: anerkannten Personell neben der vorstehend unter b) angegebenen Schwerarbeiter ¬ zulage noch eine weitere Zulage von 2 Pfd. 3. Die bisher 4 wöchentlich gemährte Zulage von 100 e Mehl kommt in WegMl. 4. Die zur Ausgabe gelangenden Brotkarten enthalten wie bisher je 3 Abschnitte über 1 Pfund Einheitsbrot oder 420 Weizenbrot oder 300 gr Mehl, sowie statt bisher 4 je 2 Abschnitte über 125 kr Einheitsbrot oder 105 gr Weizenbrot oder 75 gr Mehl. Um den Bezug von Weizenmehl im beschränkten Umfange zu ermöglichen, wird an stelle des 2. überdruckten und somit ungültigen Abschnittes über 125 gr Einheitsbrot in der Reihe 4 auf je 4 Wochen ein besonderer Abschnitt, lautend über 128 xr Einheits brot oder 105 «r Weizenbrot oder ION xr Weizenmehl, mit ansgegeben. 5. Auf diesen Abschnitt darf und zwar nur, soweit sür denselben nicht Brot be zogen wird, Weizenmehl entnommen und ansgegeben werden. Im Ucbrigen bleibt die durch Bekanntmachung vom 26. April 1918 untersagte Ab gabe von Weizenmehl auf die Abschnitte der Brotkarte und auf Reichsreisebrotmarken auch weiterhin verboten. 6. Die Brotkartenausgabestellen haben nach Vorstehendem auszugeben: 1. obne besondere» Antrag für Kinder unter 1 Jabreine» auf die betreffende Woche gültigen Abschnitt über 1 Pfund Einheitsbrot oder 420 gr Weizenbrot oder 300 Mehl, auf 4 Wochen 4 solche Abschnitte (4, 8, 0 und l>) -- 4 Pfund, für Kinder vom 3. bis zum vollendeten 8. Lebensjahre ans 1 Woche 3 für die betreffende Woche gültige Abschnitte über 1 Pfund EinheitLbrot oder 420 er Weizenbrot oder 300 gr Mehl, aus 4 Wochen 4 mal 3 solcher Ab schnitte (4, ö, 0 und 0) --- 12 Pfund, sür alle übrigen Personen ans 1 Woche eine für die betreffende Woche gültige Längsreihe über 3'/, Pfd. Einheitsbrot, auf 4 Woche» 1 volle Brotkarte 14 Pfund) einschließlich des oben unter 3 erwähnten Sonderabschnittes zum Bezüge von Weizenmehl, il. nur aus Antrag für Schwerabeiter neben der nach «) auszugebende» Brotkarte über 3'/- Pfd. Da» R«efacr Taget»«»» erscheint jede« Tag abends ühr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Haus oder bei Abholung am Schalter der Kaistrl. Postanstalten vierteljährlich 3 Mark, monatlich 1 Marl Anzeigen für di» Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gcmühr für das erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis sür die 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 25 Pf., OrtsprecS 20 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz cul- chrechend höher Nachweisung«, und VermittelunaSoebühr 20 Pf Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage «ingezogen iverden muß oder der Auftraggeber in Sankur« gerat. ZahlungS- und Erfüllungsort: Riesa. Vierzehntägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt - Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung der Bezugspreises. NataUonSdruck und Verlag: 8 a n g er L W« n t» rl ich. N i»s a «eschSftüftelle: Woethestraße 5V Verantwortlich für Redaktion- Arthur Häünel, Riesa: für Nn-.eiaenteil! Wilbe sm Di« iri ch. Riesa. „ gelben „ roten „ l _ „ grünen „ l 250 e Grieß. k>) aus Abschnitt 28 der gelben Warenbezug-Starte IN 850 e Marmelade, 2. In der Woche vom 84. bis mit 30. Juni 1018 ans Abschnitt 24 der grauen Nährmittelkarte l 125 e Suppen, gelben „ l 75 8 Snppen, roten » I 300 x Grieß, grünen „ I 250 ? Grieß. Ans Abschnitt 29 der gelben Warenbezugskarte Ul 350 x Marmelade. Ter Preis beträgt für Suppen Teigwaren, Auszugsware Teigwaren, Wafferware Marmelade Grieß ... Die Verkaufsstellen haben die abgestempelten Abschnitte 23 und 24 der gelben Nähr mittelkarte I zu sammeln, zu 50 Stück zusginmenzuschnüren und bis spätestens de» 3. Juli 1018 an Herrn Kommissionsrat Ernst Bitte in Riesa einzuscnden. Großenhain, am 11. Juni 1918. 68olll. Der Kommunalvcrband. 53 s Hl. ans eine Woche einen für die betreffende Woche gültigen Abschnitte über 1 Pfund Einbeitsbrot oder 420 xr Weizenbrot oder 300 Mehl, ans 4 Wochen 4 solcher Abschnitte (4, L, o „nd O). b) für jugendliche Personen vom vollendeten 12. bis einschl. 17. Lebenfayre, so weit sie nicht die Schwerarbeiterznlaae oben unter 2 b) bereits erholten, auf 1 Woche 3 für die betreffende Woche gültige Abschnitte über 135 c-r Ein- üeitsbrot oder 105 gr Weizenbrot oder 75 er Niehl, ans 4 Wochen 4 mal Ä sulcher Abschnitte (4, l>, 0 und M. 7. Die Zuteilung der den als Schwerstarbeiter anerkannten Personen znstebenden Zulage erfolgt nicht durch die Brotkartenausgabestelle sondern durch die betreffenden Betriebe nach Einvernehmen mit den ArbeiterauSschüssen. 8. Die den Schwangeren vom Beginne des 5. Monats ab nnd die für stillende Mütter vorgesehene Zulage (siehe Bekanntmachung vom 5. Juli 1917) ist in Form von Markcnabschnittcn über 1 Pfund Einheitsbrot oder 420 Zr Weizenbrot oder 300 §r Mehl auszugeben. 9. Roggenbrot (Einheitsbrot) ist, um die Belieferung der Brotkarten zu 3 V, Pfd. zu ermöglichen, neben den bisher zugelassencn 4 nnd 6 Psnnd Stücken auch in Stinten von 3'/- Pfund herznstellen. 10. Die Vorschriften dieser Bekanntmachung treten am 17. Juni 1918 in Kraft- 11. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Vorschriften werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. bestraft. Großenhain, am 7. Jnni 1918. 678kl. Der Kommunalverband. SamlltUmg getragener Overtleidnng betr. Die allgemeine Sammlung getragener Oberlleidnng für Männer hat bisher im Be zirke zur freiwilligen Abgabe einer verhältnismäßig nnr geringen Zahl von Anzügen geführt. Da der Kommnnalverband ans Grund dringendster Anweisung bis 15. Jnli 1018 die volle Zähl der von ihm geforderte»« Anzüge aufdringen muß, ist er nunmehr gezwungen, gegen diejenigen, die zu dieser Samnilnnq noch keinen Anzug abgegeben haben, obwohl sie wenigstens einen zur Not entbehren können, mit schärferen Maßnahmen vorzngehen. Die Gemeindebehörden erhalte,« entsprechende Anweisung. Alle Person«»»» in» Bezirke, die »Enigstens einen Anzug zur Not entbehren können, insbesondere auch die Angehörigen Verstorbener und gefallener Krieger, werden dringend aufgefordert, uwverzüglich möglichst viel brauchbare Stücke von Lberkleidung für Männer der nächste», Annahmestelle zuznführen oder, soweit dies in entlegenen Ortschaften mit Schwierigkeiten verbunden ist, bei der Gemeindebehörde zur Abholung anzumelden. Hoch geschlossene Joppe nnd Hose sind als Anzug anznscbcn: Fracks, Smokings und Uniformen sind jedoch von dieser Abgabe ansgeschlvssen. Nach Abgabe oder Anmeldung wenigstens eines brauchbaren Anzuges zur Abholung iverden sie von den zur Herbeischasfung der vorn Komnninalverband zu liefernden Anzüge erforderliche», Maßnahmen nicht mehr betroffen. Abgeliefcrtc Kleidungsstücke werden nach einem geordneten Scbätzungsversahren an gemessen bezahlt. Sie worden ausschließlich den in der Landwirtschaft und im Gewerbe Arbeitenden zugeführt, die deren zur Fortsetzung ihrer für die Allgemeinheit äußerst wichtigen, schwierigen Tätigkeit dringend bedürfen. Die Geschäftsstunden sind in: Grostenstai», Anenstraßc 1: Mittwochs und Sonnabends: 9—12, 2—4 Uhr; Riesa, RatSbof, Altes Branerei-WohnhanS: Mittwochs nnd Sonnabends: 9-12, 2-3 Uhr; Radeburg, Albcrtstratze 169: Mittwochs und Sonnabends: 9—12, 2—4 Uhr. Großenhain, an, 10. Juni 1918. 237 ü L. Der Kommnnalverband. «nd Anzeiger Mtblatt UN) Anzeiger). D *7^ L -t Vostsch«rron1o: »elpzsg «trokass. Riesa Nr. SD für die KSnkql. Amtshauptmannschaft Großenhain, das Köniql. Amtsgericht und den Nat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat GMa. Stückeausr ahe der 7. MitgsmUerhe. Von den bei uns bewirkten Zeichnungen zur 7. Kriegsanleihe halten wir von jetzt ab alle Stücke zur Abforderung bereit. Die Vorlegung der s. Zt. erteilten Rechnung als Ausweis ist erforderlich. Kosten lose Verwahrung und Verwicklung dieser oder anderer sicherer Wertpapiere auf Antrag bereitwilligst. Sparkassen Verwaltung Riesa, ain 12. Juni 1918. Wir gebe», hiermit bekannt, daß Fran Sarah Margarete Meta verrhcl. Heilmann geb. Heyne in Gröba, Weststratze Nr. 10. von der Königlichen Aiiilshgnptmannschast Großenhain als Hebamme für den die Orte Gröba mit Rittergut und Forberge umfassender, 25. Hebammen bezirk in Pflicht genommen worden ist. Gröba, Elbe, am 10. Juni 1918. Der Gcmciudcvorstand.
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