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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.06.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-06-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191806154
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180615
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180615
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-06
- Tag1918-06-15
- Monat1918-06
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.06.1918
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Sonnabend, IS. Juni 1918, abends H 1S7 -.80 1.- 1.20 ,30 .40 Vostscheekkontor «elpzl- *1»6U «irokass, «es» SD .1» .25 .55 .25 -.42 . -.62 - -.55 - —.55 - unsortiert sortiert l (etwa 15 Staupen auf das Pfund, Stangenlange bis 22 om) sortiert il und Hl (etwa 22 Stangen auf das Pfund) Suppenspargel .15 .20 Gemeinde-Sparkasse Gröva. Tägliche Verzinsung )n Mgei M 3'!« Prozent. WM» MM«. KmirEmIe» NNiiPlU. Vermietung von Pauzerschrauk-Schlietzfächern. ÜutigellUe Aiibmchmi n» ßnivWimi WeMlchn). Gemeindevcrbands - Girokaffe. Schnick ttiidemrisiW och lilen Lliu InüiilWds. 8eM« ler kinl«e» ns Wisst«!« dis z« -1°!«. beschlichen. Es wird auf eine recht zahlreiche Beteiligung an den Veranstaltungen ans allen Kreisen der Bewohner schaft gehofft. —* Mehrere abgeschlachtete Kaninchen, vermutlich von einem Diebstahl herrührend, sind ausge funden und der Polizei übergeben worden, wo sie vom Eigentümer abgebolt werden können. —"Lichtbilder vortrag. Als Einleitung zu der vom 23. bis 30. d. Bk. zu veranstaltenden nationalen Gold- nnd Silbcrankaufs-Woche findet im Auftrage der hiesigen Gold- und Silberankaufsstelle Freitag, den 2l. d. M. abends ' ,9 Nhr im Saale der „Elbtcrrasse" ein Lichtbilder vortrag »Das Schicksal des Goldes" statt. An der Hand einer groben Anzahl von Lichtbildern soll gezeigt werden, Da» Riesaer L „ dar Kaiser!. Postanstaltrn da» Erscheinen an V'' . Riechend höher Nachweisung», und Vermittel uw Kontur« gerat. Zahlung«» und Erfüllungsort: R .70 .32 .18 .36 .52 -.25 -.32 -.90 . -.40 . -.25 . -.47 - -.68 - .32 -.48 .42 .40 .25 -.40 .35 .30 Kirschen-Grnte 1918 vetr. 8 7 Absatz 2 der Bekanntmachung vom 8. Juni 1918 in Nr. 132 des Riesaer Tage» blattes hat zu lauten: Zulässig ist er jedoch an Ortseingesessene gegen Abgabe einer durch die Gemeindebehörde auszubändigende Sperrtarte. Die Karte enthält 4 Einzeltarten, auf die bis auf weiteres je 'Pfund abgegeben werden dürfen. Der Kommunalverband. Kleinhandels preis : -.90 M. je Pfd. StückeansMve der 7. Kriegsanleihe. Don den bei uns bewirkten Zeichnungen zur 7. Kriegsanleihe halten wir von jetzt ab alle Stücke zur Abforderung bereit. Die Vorlegung der s. Zt. erteilten Rechnung als Ausweis ist erforderlich. Kosten lose Verwahrung und Verwaltung dieser oder anderer sicherer Wertpapiere auf Antrag bereitwilligst. Sparkassen Verwaltung Riesa, am 12. Juni 1918. Amtsblatt fLr die Köniql. Amtshauptmannschast Großenhain, das Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat GrSVa. I. Mit Wirkung vom 1«. Juni 1918 ab werden folgende Höchstpreise festgesetzt: Erzeuger- preis: —.55 Oertttches rrnd Sächsisches. Riesa, den 15. Juni 1918. —* Der heutige ersteTag der Ludendorff- Spend e brachte uns als hübsche Abwechslung in« Straßen- bild die jungen Verkäufer und Verkäuferinnen der Opfer karten und der Spendenpostkarten. Interessant sind die Postkarten tnit dem Bild des Ersten Generalquartier- meifters, General Ludendorsf, der das Grotzkreuz des Eisernen Kreuzes trägt, und des Feldmarschalls o. Hinden burg, der mit dem Eisernen Kreuz nut den Goldstrahlen geschmückt ist, das bisher bekanntlich nur ein deutscher Feldherr, Feldmarschall Blücher, trug. Auch der zweite Tag wird die auf ihn gesetzten Erwartungen erfüllen und dem guten Zweck, unseren Kriegsbeschädigten den Weg zur bürgerlichen Arbeit zu ebnen, weitere reiche Mittel bringen. —* Landeshauptversammlung. Der Wohl tätigkeitsverein „Sächsische Fechtschule" wird seine dies jährige Verbandstaguna vom 22. bis 24. Juni in Riesa abhalten. Außer der Landeshauptversammlung, die am 23. Juni vormittags 11 Uhr i» der „Elbterrässe" statt findet und deren Tagesordnung im Anzeigenteil vorlicaen- der Nummer veröffentlicht ist, werden noch ein öffentlicher Begrützungsabenh am 22. Juni und ein grobes üffcnrliches Konzert, im Stadtpark am 28. Juni nachmittags, bei wel- chem neben der Pionicrkavellc auch die hiesigen Gesang vereine mitwirken werden, veranstaltet. Am 24. Juni wird eine Dampferfahrt nach Diesbar den Verbandstag Nacheichunft betreffend. Die gesetzlich vorgeschricbene diesjährige Nacheichunq der Mabe, Gewichte, Wagen und Meßwerkzeuge findet nach einer Verordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden vom 13. September 1917 für den Stadtbezirk Riesa statt am 1., 2., 3., 4., 5., 8., 9., 1V., 11., 18., 15., 16., 17., 18., 19., 82., 23., 24., 25., 26. Juli 1918 je vormittags von 8—12 nnd nachmittags 2—6, am 29. Juli. 1918 vorm. von 8—12, für ortsfeste Gegenstände am 29. Juli nachm. 2—6, 30. Juli vorm. 8—12, uachm. 2—6 in der König lichen Nebeneichftelle Riesa, Kaiser-Franz-Josephstraste Nr. 17. Jeder, der eichpflichtige Längenmaße, Flüssiakeitsmaße, Meßwerkzeuge für Flüssig keiten, Hohlmaße und Meßwerkzeuge für trockene Gegenstände, Gewichte und Wagen, mit Ausnahme der in den nächsten zwei Abschnitten bezeichneten, im öffentlichen Verkehre ver wendet, hat sie in der von uns einem jeden Beteiligten vorher schriftlich mitgeteilten Zeit, gehörig herqerichtct und in reinlichem Zustande pünktlich zur Nacheichung vorzulegen. Anderfalls ist der Eichbeamte befugt, sie zurückzuweifen. Mestwerkzcuge (sogenannte Petroleummaße) sind, wenn sie nicht angelötet sind, ebenfalls im NacheichnngLlokale vor» zulegen; ebenso hat die Vorlegung der Wagcbälten mit den Wageschalen zu erfolgen. Wogen und Gewichte aus Brennereien sind ebenfalls bereit zu halten. Bandmaße von mehr als 2 w Listige und Präzifsionsmetzgeräte sind zum Zwecke der Nacheichuna bei dem Haupteichamte in Dresden vorzulegen. Für Wagen, die für eine größte zulässige Last von 3000 ix und darüber bestimmt find, und für festsundamentierte Wagen ist die Nacheichuna nach Ablauf der dreijährigen Frist bei dem Haupteichamte in Dresden zu beantragen. Die Nacheichung der Meßgeräte, die am Gebranchsorte in nicht oder nur schwerlösbarer Weise befestigt sind, oder deren Herbtischaffung zur Nacheichungsstelle wegen ihrer Größe und sonstigen Beschaffenheit mit Tagevlatt erschetui irden Tag abend« V.7 .llhr mit Ausnahme der Sonn» und Festtage. VezagöpreiS, gegen Barauszahlung, durch unsere Träger frei Hau« oder bei Abholung am Schalter Zostanstalten vierteljährlich 3 Mark, monatlich l Mark. AnzetGrn siir die Nummer veS Ausgabetages sino bis 10 Uhr vormittags auszugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für n au bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen Preis für di» 43 MW breite Grundschrift-Zetle (7 Silben) 2Ü Pf., OrtSprerS 20 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent» " ' " " igSaebühr 20 Pf Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klag» eingezoge» werden muß oder der Auftraggeber in „ „ . iesa. Vierzehntägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". - Im Fall» höherer Gewalt - Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der VesörderunaSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag? LanaerL W < n t» r l ich. M ! e I a GeichästStteNe: Goetüestraste 5V Verantwortlich kür Redaktion- Artknr Häbnel. Niela: Mr Arneiaenteil: Wilhelm Dittrich. Niesa. «MiOe-öUW Uw Wkj. Die am 30. Juni bezw. 1. Jnli 1918 fälligen Ziusschcine lösen wir von heute ab spesenfrei ein oder nehmen solche als Spareinlagen in Zahlung. Die Svarkassen-Verwaltung. Stiivt. Sparkasse Strehla. Einlagen werden jeden Wochentag angenommen und alltäglich verzinst zu 3,5?/». - Geheimhaltung statutarisch verbürgt. * Die Lieferung verschiedener Kasernengeräte aus Holz, Eisen u. s. w., sowie von steingut. Geschirr soll öffentlich verdungen werden. Die Bedingungen u. f. w. sind im Ge schäftszimmer — Pionierkaserne, Stabsgebäude, Zimmer 61 — emzusehen und Angebote bis 3. Juli d. I. 10 Uhr vorm. verschlossen einzulenden. Verdingungsunterlagen werden nicht versandt. Bewerber, welche die Bedingungen nicht eingesehen haben, bleiben nnbe rücksichtigt. Zuschlaqsfrist 2 Wochen. Königl. Garnisonverwaltung. " —l- - ^E»" - 1. Spargel ») ' .b) <-) ä) 2. Rhabarber 3. Spinat (u i ch t Spinatersatz) 4. Erbsen (Schoten) 5. Läng!. Karotten a) mit Kraut b) ohne Kraut 6. Karotten, runde kleine s) mit Kraut b) ohne Kraut 7. Kohlrabi (mit jungem Laub) . 8. Frühzwiebcln (mit Kraut) II. Die hiernach festgesetzten Erzeugerpreise gelten gleichzeitig als Vertragspreise für die auf Grund von Liesernnasverträacn gelieferten Waren; sie treten an die Stelle der mit Ministerialverordnung Nr. 542b Hl?, Villa vom 12. April 1918 veröffentlichten Richtpreise und sind ebenso wie die festgesetzten Groß- und Kleinhandelspreise Höchstpreise im Sinne des Gesetzes betreffend Höchstpreise vom 4. August 1914 (RGBl. S. 339) mit den dazu ergangenen Abänderungsverorduungcii. III. Bom 16. Juni 1918 ab treten die mit Ministerialverordnung Nr 905 II8 VIII» vom 30. Mai 1918 festgesetzten Erzeuger-, Großhandels- und Kleinhandelspreise außer Kraft, soweit sie nicht schon durch die Ministerialverordnung Nr. 977 v 0 2 vom v. Juni 1918 hinsichtlich der Spargeln aufgehoben worden sind; mit dem gleichen Zeit punkte erledigt sich auch die erwähnte Verordnung vom 9. Juni 1918, deren Bestimmungen in die vorstehende Bekanntmachung übernommen worden sind. Hst Die obigen Preise gelten für das Gebiet des Königreichs Sachsen, und zwar auch für solche Ware, die von außerhalb Sachsens nach dem Gebiet des Königreichs Sachsen cingcführt wird. Dresden,, am 13. Jnni 1918. 1001 VS2 Miuisteriuul des Innern. 2700 Bekanntnrachnnll, die Aberutung von grüne» Zwiebel» betreffend. Die Ministerialverordnung betr. vaS Verbot der Abcrntuna voir grünen Zwiebeln — Nr. 931 V 6 2 — vom 3. Juni 1918 wird dahin ergänzt, daß zwischen Absatz 2 und Absatz 3 folgender Absatz eingeschaltet wird: „Die Kommunalverbände werden ermächtigt, das Verbot der Aberntuug auf die Zeit vom 16. Juni bis 31. Jnli für solche Steckzwiebeln außer Kraft zu setzen, die sich nachweislich für die Entwicklung zu Dauerzwiebeln nicht eignen. Die Entschließung darüber, in welcher Weise dieser Nachweis zu erbringen ist, wird den Kommunalverbänden nach Maßgabe der örtlichen Verhaltniffc überlassen." Dresden, am 13. Juni 1918. 1002V6 2 Ministerium des Jnueru. 2701 Die Brnstseuche (Influenza) unter den Dienstpferdcn der Nachr.-Ers.-Abt. 19 auf Truppenübungsplatz Zeithain ist erloschen. Großenhain, am 13. Juni 1918. 2360 » L Königliche Amtsbauvtmaunschast. besonderen Schwierigkeiten verbunden ist, erfolgt an Ort und Stelle. Zn diesem Zwecke sind neben den Waaen, nicht auf denselben, tote Last in Höhe von mindestens der Hälfte der Tragkraft der Wage bereit zn halten. Die Besitzer solcher Meßgeräte haben sie aber bei Beginn der Nacheichung dem Eichbeamten anzumelden, der die Zeit der Nacheichung bestimmen kann. Wir weisen noch darauf hin, daß die Gebühren für die Nacheichuna sofort bei der Nacheichung zu entrichte» sind und daß ohne Bezahlung der Gebühren die vorgelegten Meßgeräte nichb ansgehändigt werden. — * Der Rat der Stadt Riesa, am 15. Juni 1918. F. MW-Zperckrteli M Mabe ber WWen MMen betreffend. Die Abgabe von Kirschen hat auch im Stadtbezirk Riesa nach der vom Kommunal verband erlassenen Bekanntmachung vom 8. Juni 1918 (Nr. 132 des Riesaer Tageblattes vom 10. Juni 1918) zu erfolgen. Die 88 6 und 7 derselben werden nachstehend nochmals zum Abdruck gebracht. Die Sverrkarten gelangen bei der nächsten Brotmarkon-Ausgabe am Montag, de« 17. Juni mit zur Verteilung. Der Berkaus von Kirschen an Militärversoneu, die nicht im Besitze der Sperrkarte sind, kann nicht erfolgen. Die Versorgung derselben ist durch die Truppenteile in Aus sicht genommen. Die städtischen Kirschen gelangen im LöMer'sche« GrünwareugeschSft, Schul- straffe 3, zum Preise von 40 Pf. das Pfund zum Verkauf. Mit Rücksicht auf die geringe Ernte können wir auf jede Sperrkarte zunächst nur V. Pfund Kirschen abgeben. Ein Abschnitt der Sverrkarte erhält bei der Abgabe diesbezüglichen Stemvelansdruck und kann sodann von de» übrigen Verkaufsstellen nur noch mit V« Pfund beliefert werden. Der Rat der Stadt Riesa, am 14. Juni 1918. Fnd. Abschrift von 88 6 «nd 7 der Bekanntmachung., 8 6. Im freien Handel (und zwar auch außerhalb des Ladens) dürfen Kirschen nur an BezirkSeingeseffene verkauft werden- Der Verkauf darf nur gegen Vorlegung der Brot» airsweiSkarte und bei solchen Personen, die keine haben, gegen einen von der Gemeinde behörde auszustellenden besonderen Ausweis erfolgen. Auf der Brotausweiskarte oder dem Ausweis ist die abgegebene Menge mit Tinte zu vermerken. Einmalig dürfen bis auf weiteres auf den Kopf der versorgungsberechtigten Be» völkernnfl nicht mehr als 2 Pfand verkauft werden. - - «- - - - - - 8 7- Der Verkauf der Kirschen vom Erzeuger, dem der Obstpächter gleichzuachten ist, un mittelbar an den Verbraucher an der Obstpflanzung ist im allgemeinen nach der Verord nung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 27. April 1918 verboten. Zulässig ist er jedoch an Ortseingesessene gegen Abgabe einer durch die Gemeinde behörden auszuhändigenden Sperrkarte. Die Karet enthält 4 Einzelinarkcn, auf die bis auf weiteres je Pfund abgegeben werden dürfen. Höchstpreise für Frühgemiise Großhandels preis: -.70
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