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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.06.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-06-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191806284
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180628
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180628
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-06
- Tag1918-06-28
- Monat1918-06
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.06.1918
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icii che aer ^rt erc au- ln- ter c» en- »me r,. 148. Freitag, 28. Juni 1S18, aveuvs. 71. Jahr«. 'Atif Matt 546 des hiesigen Handelsregisters ist heute eingetragen worden: die am 1. Januar 1918 errichtete offene Handelsgesellschaft in Firma: fische Möbelindustrie Rösch L Horde in Riesa, sowie weiter: Gesellschafter sind die Kaufleute Ernst Richard Rosch und Fritz Anglist Gustav Horde, beide in Riesa. Prokura iit erteilt dem Kaufmann Ernst Anton Rosch in Riesa. Riesa, den 27. Juni 1918. Königliches Amtsgericht. Nacheichung betreffend. Die gesetzlich rwrgeschriebene diesjährige Nacheichung der Maße, Gewichte, Wagen und Messwerkzeuge findet nach einer Verordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden vom 13. September 1917 für den Stadtbezirk Riesa statt am 1., «.. 3„ 4., 5i., 8., «., L0., 11., IS., 12., 16., 17., 18., IS., SS., SS., Kirscheuernte 1S18 vetr. ES ist die Beobachtung gemacht morden. daß einzelne Kirschenerzeuger und -Pächter entgegen der Verordnung des Kommunalverbands über Kirschenernte 1918 vom 8. Juni 1918 an der Kirschplantage Kirschen, außer an Ortseingesessene auch an andere Personen abgebcu. und daß auch bei deu Abgaben anDrtseingeseffene die in 8 7 genannter Verordnung jestgesctzte Menge überschritten wird. Die Kirschenerzeuger und -Pächter haben bei der geringsten Wiederholung solcher Vorkommnisse zu gewärtigen, daß der Verkauf au der Kirschplantage verboten werden wird. Die Polizeiorgane haben namentlich den Verkauf von Kirschen an den Kirschplautagen genau zu überwachen. Großenhain, am 28. Juni 1918. 172« Vl Köuialiche AmtShauptmauuschast. 21., SS., S«. Juli 1S18 je vormittags vou 8—IS und nachmittags S—«, am SV. Inti iS 18 norm, vo» 8—IS, für ortsfeste Gegenstände am ÄS. Juli nachur. S—8, SS. Juli vorm. 8—12, nach«». 2—6 in der König lichen Rebeueichstelle Riesa, Kaiser-Frau,-Josevtzstraste Nr. 17. Jeder, der eichpflichtige Längenmaße, Flüssiakeitsmaße, Ateßwerkzcuge für Flüssig keiten, Hohlmaße und Meßwerkzeuge für trockene Gegenstände. Gewichte und Wagen, mit Ausnahme der in den nächsten zwei Abschnitte» bezeichneten, im öffentlichen Verkehre ver wendet, bat sic in der von uns einem jeden Beteiligten vorher schriftlich mitgeteilten Zeit, gehörig hergerichtet und in reinlichen: Zustande pünktlich zur Nacheichnnn vorzulcgen. 'Anderfalls ist der Eichbeamte befugt, sie zurückzuweisen. Meßwerkzeuge (sogenannte Petroleummaße) sind, wenn sie »licht augelötet sind, ebenfalls in: NacheichungSlokale vor- znlegen: ebenso hat die Vorlegung der Lvagebalkr» mit deu Wagcstlmlen zil erfolgen. -Lagen und Gewichte anS Brennereien sind ebenfalls bereit zu halten. Bandmaße von mehr als 2 m Länge nnd PräzissiouSmeßgeräte sind zum Zwecke der Nacheichung bei dem Hanpteichamte in Dresden vorzulegen. Für Wagen, die für eine größte zulässige Last vou 3000 uud darüber bestimmt sind, und für festfnndamcntierte Wagen ist die Nacheichung nach Ablauf der dreijährigen Frist bei dem Haupteichamte in Dresden zu beantragen. Die Nacheichung der Meßgeräte, die am Gebrauchsorte in nicht oder nur schwerlüsbarcr Weise befestigt sind, oder deren Herbcischaffling zur Nacheichungsstelle wegen ihrer Größe und sonstigen Beschaffenheit mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist, erfolgt an Ort und Stelle. Zu diesem Zwecke sind neben den Waaen, nicht auf denselben, tote Last in Höhe von mindestens der Hälfte der Tragkraft der Wage bereit zu halten. Die Besitzer solcher Meßgeräte haben sie aber bei Beginn der Nacheichnug dem Eichbeamten anzinnelden, der die Zeit dec Nacheichung bestimmen kann. . . , . . Wir weise» noch darauf hin.^daß die Gebühren für die Nacheichung sofort bei der Nacheichung zu entrichten sind und daß ohne Bezahlung der Gebühren die vorgelegtcn Meßgeräte nicht ausgehündigt werden. Der Rat der Stadt Rief«, am 15. Juni 1918.F. De« Riesaer Tageblatt erscketntirde» Toa abend« '/.? Uhr ntttLnSnahme derSomr- mW Festtage. BemtzSprel«, gegen Barauszahlung, durch unser, Träger frei Hau« oder bet Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten viert«(jährlich 8 Mark, monatlich 1 Mark. Anzet««, für di« Nummer d«S Ausgabetage« sind bi» 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; «ine Gewähr für da, Erschein«» an bestimmt«, Tag«« und Platze« wird nicht übernonumic Preis für di« 43 mm breite Grundschrift-Zell« (7 Silben) 25 Pf., OrtSpreiS 20 Pf.; zeitraubender uud tab-Ilacisch-r Saß c:>t. sprechend höher. NachweisungS- und BernilttelunaüaebLhr 20 Pf. Feste Tarife. Bnmllrgter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage «ingezoaen werde» nmß öder der Austraggeb?e ii, Konkurs gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Vierzehntaatg« UnttrhalttmgSbellage „Erzähler an der Elb«". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des VettiebeS der Druckerei, der Lieferanten oder der BefürderungSeinruhtunaen — hat der Bezieher keine» Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder ausNückiablima or» Bezug-Preises. Rotationsdruck und Verlag: LangerLWinterlich, Ri e , a. GeschiNttftelle: «-ettestratze SS. Verantwortlich für Redaktion: Artbur Hähnel, Riesa: stir Anzeigenteil: Wilhelm Dittri ch. Riesa. Stastbücherei, über 5500 Bände, jeden Montag, ausschließlich schulfreier Tuge, abends von 7—V-9 Uhr geöffnet. Eiugaun: Hanpttor deS Knabenschulgcbündes Goethestr. Leihgebühr für den Band 1 Woche 3 Pf., 2 Wchn. 5 Pf., 3 Wcbu. 8 Pf., 4 Wchn. 10 Pf. Die Berwaltuna der Stadtbücherei. I. V.: Lohmann. Markenansgabe in Gröva. Sonnabend, den 29. Juni 1918, nachmittaqs 6—7 llhr werden in den bekannten MartenauSgabeftellen die FleischkontroUkarte», sowie die Warenbezugskarten Nr. IN ausgegeben. Die Fleischkontrollkarten find bis spätestens Dienstag, den 2. Juli 1918 bei einenr Fleischer zwecks Kundenlistenanmeldnng abznliefern. Gröba, Elbe, am 27. Juni 1918. Der Gemeindevorstaud. Dtit Genehmigung der Königlichen AmtshauptmÄnnfchaft Großenhain wird der Kommnnikationsweg vo» Bahnhof Wülknitz nach Lichtensee wegen Aufbringen von Massen schutt vom 1. bis mit 6. Juli dieses Jahres für den Fährverkehr gesperrt und dieser inzwischen auf den Kommunikationsweg von Glaubitz nach Tiefenau (Bettelweg) und den von diesem Wege abzweiqenden, nach Lichtcnsce führenden WirtfchaftSweg verwiesen. Das unbefugte Befahren des gesperrten Weges wird nach 8 366" des Neichsstraf- gesetzbuchs bestraft. Wülknitz, am 27. Juni 1918. Der Gemeiudevorstand. Leveusmittelverteilurm vetr. Die «ach Ablauf dieser Woche auf die Abschnitte 23 und 24 dec grauen und gelben Nährmittelkarte l von den Inhabern dieser Karten noch nicht abgebolte» Snvve», können vom 1. Juli 1V18 ab von den Verkaufsstellen ohne Entgegennahme von Marken frei verkauft werden. Großenhain, am 27. Juni 1918. 430 o Ul. > Ter Kommunalverband. Auf Blatt 468 des Handelsregisters, die Firma Hotel Deutsches Hans, Heinrich Oswald Geisel in Riesa betr., ist beute eingetragen worden: Heinrich Oswald Geisel in Riesa ist ansgescbieden. , ->) Hedwig Emma verw. Geisel geb. Schlegel, und iv Oswald Horst Geisel, geboreu den 21. Oktober 1899, beide in Riesa, sind Inhaber als Erben Heinrich Oswald Geiscl'S. Riesa, am 22. Juni 1918. König liebes Amtsgericht. Unter Nr. 10 in: VereinSregistcr ist heute dec Verein der Kohlenhändler von Riesa und Umgebung mit dem Sitze in Nicsa eingetragen worden. Riesa, den 26. Jnni 1918. Königliches Amtsgericht. werden gemäß 88 979 bis 983 BGB. aufgefordert, binnen zehn Wochen nach dem Erscheine» dec das Verzeichnis ent haltenden Bekanntmachung ihre Recht« auf die verlorenen Sachen rind Gelder bei den: preußischen Kriegsministcrinm, Zentralstelle für Kriegsbeute in Berlin, Schützenstrabe 3, anznmelden. Nach Ablauf dieser Frist sollen die Gelder nnd Sachen denjenigen^ die sich als EmpsaugSbcrechtigtc nuSgewiesen haben, zugestellt, die übrigen Sachen versteigert werden. Nach Ablauf von drei weiteren Jahren verfallen der VersteigerungserlöS uud das gefundene bare Geld dem ReichSfiSknS. Das Verzeichnis liegt bei dein NachmeiS- ünreau des .ikrieasmiuisterinmL in Dresden-N.. König straße 15, Stelle für mündliche Auskunft, zur Einsicht wäh rend der Dienststunden ans. —MI. Nachdem das Obst der Ernte 1917 nun mehr fast ausnahmslos verzehrt oder verarbeitet worden ist, hat die Neichsstelle für Gemässe und Obst ihre den 'Absatz dieses Obstes regelnde Bekanntmachung vom 20. August 1917 aufgehoben. Gleichzeitig ist von der Kriegsgcscllfchaft für Obstkonserven und Marmeladen eine Reihe älterer Be kanntmachungen, darunter die den Absatz von Dörrobst vcr- bietenden Bekanntmachungen dieser Kriegsgesellschaft oom 5. Oktober und 20. November 1917, außer Kraft gesetzt worden. Die in den Mitteilungen für PrciSprüfuiigSsteUeu (Heft 20 vom 30. Oktober 1917) veröffentlichte» Richtpreise für Dörrobst bleiben jedoch in Geltung. Sollte eine öffent liche Bewirtschaftung des diesjährigen Herbstobstes Platz greifen müssen, so werden die neuen Bestimmungen recht zeitig veröffentlicht werden. Für den kommenden Herbst wird wiederum auch mit einschränkende» Bestimmungen für den Absatz von Dörrobst zu rechne» sei». — Die Gründ ung einer M oto rpj l u g ge- falls cb ast bezweckte eine von Landwirten aus ganz Sach sen zahlreich besuchte Versammlung, die am gestrigen Don nerätag mittag im großen Saale des Kanzertbauscs an der Neitbabnstraße in Dresden stattfand. Die „Dresdn. 2Lachr." berichten hierbei: Landtagsabgcordneter Rittmeister v. Byern begrüßte die Erschienenen rin Auftrage c>e> Kriegswartschaftsamtes. Hofrat Prof. Dr. Strecker, Leip zig hielt darauf einen Lrchtbildervornng über „Mviorea zur Bodenbearbeitung". Die schwere Not der Zeit habe sie Landwirte heute zusammengefüyrt, um zu sehen, wie sich die Schwierigkeiten, die sich infolge des Nümgels an menschlichen Arbeitskräften und Gespannteren ergeben ha ben, überwunden werden köiuiten. Eine gure Lodcuvcarbci - tung sei die Grundbedingung ergiebiger Ernten; sie sei ebenso wichtig wie die Düngung. Nach dem Kriege müsse gerade unserer Bodenbearbeitung die größte Sorgfalt ge widmet. werden. Es ivcrde nichts anderes übrig bleiben, als die fehlenden Menschen und Tiere durch Maschinen zu ersetzen. Wolle die deutsche Landwirtschaft in Zulnuu möglichst unabhängig vom Anstande des denuctze Bott ernäbren, so müsse sie sich enuchuege», tu deu landwtri- schastlicheu Maschinen nicht nur wie bisher em notwcn- Oertliches nnd Sächsisches. Riesa, deu 28. Juni 1918. —* T ie Sa m m l u n g der Brennesscl u kann munu.chr überall da beginnen, wo sie ibrc volle Höhe er reicht hat, also mindestens Oll en: hoch ist nnd im Beginn der Blütezeit steht. Wo dies noch nickt der Fall ist, warte man noch mit dem Abernten, mau kanndnun allerdings kaum aus eine zweite Ernte im Jahre rechnen. Tie Pflanzen siud dickt an der Erde abzüschnciden, keinesfalls anszureißen. DaS Trocknen geschieht am besten durch Aufstelleu der Stengel im Garten oder an Zäune oder gezogene Leinen auaelehnt. lieber Annahmestellen in Großenhain, Riesa und Radeburg siehe die Bekanntmachung im amtlichen Teile gestriger Nummer. Weitere Merkblätter sind bei Liesen Stellen kostenlos erhältlich. —* ll nterstützuNL ö ste r re i ch i s ch er Staats angehöriger. Im sinne des üsterr. Gesetzes vom 17. August 1917 kann Len Familien der österreichischen Staatsangehörigen, welche derzeit im verbündeten oder neu tralen Auslande ihren Wohnsitz haben und deren Ernährer un feindlichen Auslande zurückgehalteu oder dorthin ver schleppt wurden, bei vorliegender Bedürftigkeit eine Unter stützung gewährt werde». Die in Betracht kommenden österreichischen Staatsangehörigen, welche in den Kreis- hauptmannschafte» Dresden und Bautzen ihren Wohnsitz haben, hätten ihre bezügliche» Gesuche beim k. u. k. österr- ungar. Konsulate in Dresden cinzubringen. —KM. Hinweis. Am 29. Juni 1918 tritt eine Nacbtragsüekanntmachuna (Nr. IV. III. 3000/6.18. 8. 8. ^.) »u der Bekanntmachung (Nr. IV. m. 3000/9. 16. ll. 8. 4.), betreffend Beschlagnahme, Verwendung und Veräußerung von Flachs- und Hanfstroh, Bastfasern (Jute, Flachs, Ramie, europäischem und außereuropäischen: Hanf) und von Erzeugnissen aus Bastfaser» in Kraft. ES unterliegen auf Grund der Nachtragsbekanntmachung außer den bereits beschlagnahmten Gegenständen nunmehr auch Fasern aus Kolbenschilf, Weidenbast. Hopfen, Lupiniu, Getreidestroh (stranfa) und Besenginster der Beschlagnahme. Die Ver äußerung und Lieferung der aus inländischem Kolbenschilf und Besenginster gewonnenen Fasern ist nur an die Nessel- anbau.Gesellscbaft m. b. Berlin V 8, Mohrenftraße 42/ 44, die Veräußerung und Lieferung der aus inländischem Werdenbast, Hopfen, Lupinen und Getreidestroh gewonne nen Zasern ist nur an eine von der KriegS-Rohstoff-Ab- «llung des Königlich Preußischen KriegSminifteriums be stimmte Stelle, deren Name im Deutschen Rcichsanzeiger veröffentlicht werde» wird, oder au Personen gestattet, die eruen schriftlichen Ausweis der KrieaS-Rohstoff-Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums zur Berechti gung des Aufkaufs dieser Gegenstände erhalten haben. Anträge aus Erteilung eines derartigen Ausweises sind be züglich Kolbenschilf- und Besenainsterfast'rn an die Ncssel- aubau-Gesellschaft m. b. H., Berlin IV 8, Mohrenftraße 42/44, bezüglich Weideubast-, Hopfen-, Lupinen- und Ge- treidestrohfascrn unmittelbar an die KriegS-Rohstoff-Abtei- lung, Berlin 8W 48, Verl. Hedemarmstraße 10, zu richten. Der Wortlaut der NachtragSbekanntmachnng ist bei der: Polizeibehörden einzusehen. — VonderIagd. Im ,L3autzn. TM." lesen wir: Infolge der günstigen Witterung während der Setz- und Brütezeit haben sich die Aussichten für die kommende Jagd zeit erfreulicherweise vielerorts wesentlich gebessert. Die Junghasen haben sich, da ihnen die Felder und Wieseir ge nügend Aesrrnq und Deckung boten, meistens vorzüglich entwickelt, so daß im allgemeinen ein gutes Haseujnhr er wartet werden kann. Weniger gut, ja fast stellenweise recht kläglich steht es mit den Rebhühnern, doch kann dort, wo nach Schluß der vorjährigen Hühnerjagd genügend Hühner für die Fortpflanzung übriggebliebe» waren, was allerdings nur in wenigen Revieren der Fall gewesen sein wird, wohl auch noch auf eine befriedigende Hühnerjagd gerechnet werden. AehnlicheS ist von den Fasanen zu sagen. In manchen Gegenden finden sich von dem einst so guten Jasanenstande nur noch kümmerliche Reste, und ans ein zelnen Jagden sind die Fasanen ganz verschwunden. Auch der Stand an Rehen läßt vielerorts sehr zn wünschen übrig, so daß entweder überhaupt kein Abschuß möglich ist, oder dieser kann» nennenswerte Ergebnisse liefert. Wo je doch in den letzten Jahre» der Abschuß kein allzu starker gewesen war, ist ei» leidlich guter Rehwildstand vorhanden. Aber auch hier ist jetzt weise Mäßigung im Abschuß von Rehböcken geboten, damit die Nehwildftände nicht noch mehr leiden. Die Böcke weisen fast durchweg eine gute Gehörnbildung auf. Vielfach wird über einen starken Rück gang der einst so zahlreichen wilden Kaninchen geklagt, der um so bedauerlicher ist, als die wilden Kaninchen m den KriegLjahren für die VolkSernährnna erheblich an Bedeu tung gewonnen haben. Im Gegensätze hierzu haben sich die Wachteln in erfreulicher Werse vermehrt. Auch wilde Enten find mancherorts sehr zahlreich vorhanden; die Jungenten find durchweg sehr gut gediehen, so daß man der am 1. Juli ausgehenden Wafferjagd mit Hoffnung entgegensetzen kann. — Die schlechte Pflege der meisten Jagden, der vermehrte Abschuß im letzten Jahre aus Rück sicht auf die Fleischknappheit und nicht zuletzt der rege Jagdfrevel haben auf den Bestand der meisten Wildarten ungünstig eingewirkt und ihn vielerorts auf ein geringes Maß herabgesetzt. ES wird höchste Zeit, daß unsere durch die Äriegsoerhältuifse arg gezchnteten Wildstände sich all mählich wieder erholen. —KM. Auffindung von Geld uud Sachen ans feindlichen Gebieten. In der 3. Beilage zn Nr. 110 des Deutschen RcichSanzcigcrS und Königlich Prenßiscken Staatsanzeigers vom 11. Mai 1918 befindet sich ein Verzeichnis von Geldbeträgen und Sachen, die auf feindlichem Gebiet gefunden worden sind und deren Eigen tümer oder Verlierer nicht ermittelt worden sind. Letztere Riesaer H Tageblatt ««d Arr-rigrr Mcklatt mü> Ayrigrr). Amtsblatt Dr die König!. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den GemeindeEGMa.
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