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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.07.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-07-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191807012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180701
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180701
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-07
- Tag1918-07-01
- Monat1918-07
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.07.1918
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Mittag, 1. Juli 1S18, aveuds. IS«. 71. Jahr«. i. Für Frühobst werden folgende Gßm. -.80 1- «... .33 .43 .35, .2«, .09 -.47 -.75 - -.70 - .42 .33 .14 1317 VS1 2989 Großhandels- vreiS: -.70 -.30 -.42 unsortiert sortiert i (etwa 15 Stangen auf d. Pfund, Stangenlängc bis 22 em- sortiert II und IU (etwa 22 Stangen aus das Pfund) Suppcnspargel Erzeuger preis : —.55 -.70 -.32 -.18 -.30 —.55 Erdbeeren Preß- und Marnieladen-Erdbeeren Weinbergs ) Wald- s Erdbeeren Monats- I Süße Kirschen Preß-, Brenn- und Marmeladenki'rschen (süß und sauer) Saure Kirschen Johannisbeeren (weih und rot) Johannisbeeren (schwarz) Stachelbeeren (reif und unreife Himbeeren in kleinen Packungen Preßhimbeeren Heidelbeeren (Blaubeeren) frei Verladestelle 0,50 c) 4) „ 2. Rhabarber 3. Spinat (nicht Spinatersatz) 4. Erbsen (Schoten) 5. Längt. Karotten ») mit Kraut (nicht länger als 15 cw) d) olmc Kraut 6. Karotten, kleine runde ») mit Krank d) ohne Kraut 7. Kohlrabi (mit jungem Laub) 8. Früh,zwiebeln (mit KraNt) 9. Mairüben c»i> .25 .15 .30 .42 Großhandels preis 1,50 M. 1,00 2,45 0,54 0,28 0,75 0,60 0,65 0,60 1,80 0,95 0,65 lse festgesetzt: Kleinhandels preis: -.90 M. je Pfd. 1.20 - - . Höchstpreise für Frühobst Höchstpreise festgesetzt. Erzeuger höchstpreis 1,20 M. 0,75 „ 2,00 , 0,40 „ 0,20 „ 0,60 „ 0,45 „ 0,55 „ 0,4:» 1,50 „ 0,75 „ gehalt von mindestens 10 vom Hundert des Gesamtgewichts, angeordnet ist. Die Meldungen sind nach den vorhandenen Vorräten vom 2. Juli bis zum 12. Juli an das Sanitäts- Departement (Medizinal-Abteilung) des Königlich Preußi schen Kricqsministeriums in Berlin zu erstatten. Ausge nommen von der Meldepslicht sind Bestände an Wismut als WiSmntmctall bis zu 1 an Wismut in Wismut - legierungen und iu Salzen oder sonstigen chemischen Ver bindungen bis zu 5 tL. Die näheren Bestimmungen der Bekanntmachung ergeben sich ans ihrem Wortlaut, der bei den Polizeibehörden cinzuseben ist. —' Be ;» gs sch eru der b o t für Bettwäsche u u d M atrah.endretl:Herskellunffsverl>otfür P o lste r wn ren. Um die vorhaildencn knappen Bestände an Betttväsllw und Stossen dazu sowie an Mo traben drei t für den irledarf der Kranlenanstalten soun'e für Kraute und Wöchnerinnen zu strecken, ist die Ätczugescheinerteiluna auf diese Ge<umstände durch eme Bekanntmachung der Rcich.cheileiduug.'jtelle oertwien nnnden. Erzeugnis^ aus Nachstehende Bekanntmachring wird znr allgemeinen Kenntnis gebracht. DreSden, am 28. Jnni 1918. 1068 vd 2 Ministerium deS Innern. 2991 Verordnung. Auf Grund der 88 4 und 7 der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 (Reichsgesetzbl. S. 307) wird mit Wirkung für das Reichsgebiet bestimmt: 8 1- Rbabarber darf nicht mit einem längeren Blattansatz als bis zn 3 om in den Handel gebracht werden. Mairüben, Möhren «nd Karotten dürfen mit Kraut nicht in den Handel gebracht werden. Soweit Mairüben, Möhren und Karotten von der Erzeu gerstelle auf kurze Entfernungen mit Fuhrwerk oder auf andere Weise, jedoch nicht mit der Bahn, an die Absatzstelle, insbesondere auf öffentliche Märkte befördert werden, ist der Absatz mit Kraut bis auf weiteres zugelasscn. 8 2. Zuwiderhandlungen werden gemäß 8 16 der Verordnung vom 3. Avril 1917 mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 10 000 M. oder mit einer dieser Strafen bestraft. 8 3. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 20. Juni 1918. Reick,sstelle für Gemüse und Obst. Der Vorsitzende: von Till». GcmeindcratScrgiiupmgswahl. Bei der am 8. vorigen Monats ftattgefundencn GeinciiideratSergänziiiigSwahl sind folgende Herren gewählt worden: 2. Kläffe (Ansässige): Kaufmann Otto Mchter, Schmiedcmeister Oswald Röder als Akitglieder, Hilfsschirrmeister Richard Pfützner als Ersatzmann: 3. Klaffe (Ansässige): Malermeister Gustav Weiße als MitgSied, Maurer Wilhelm . Starke als Ersatzmann. Weida, am 1. Jule 1918. Ter Gemeindcvorstaud. Oertliches ««S Sächsisches. Mesa, den 1. Juli 1918. —* Perfouen-Dampfer-Verkehr. Des nied rigen WafferstandeS wegen wird bis auf weiteres bei der Sächsisch Böhm.-DampfsthiffahrtS-Gesellschaft die Frühfahrt 7 Uhr 15 Min. ab Riesa bis Mühlberg eingestellt. Dafür wird aber täglich eine Fahrt 11 Uhr 10 Min. ab Riesa bis Strehla »nd daran anschließlich ab Strehla 11 Uhr 40 Min. bis Dresden stattfinden. —'Auf eine 40jährige Tätigkeit im Be- r u f konnte heute der Gastwirt Moritz Große, Besitzer vom Restaurant Bürgergarten (vorher im Gasthof Gröba), zu rückblicken. —* Treue Mieter. Der HilfSstationSschaffncr Gustav Kotte hat heute feine Wohnung im Grundstück Schloßstratze 23 seit 27 Jahre», der Mühlenvertreter Oskar MotheS seit 21 Jahren inne. Frau Valeska Klein sorge wohnt heute und Fran Marie Weichert am 1. Okt. Da» Niesaer Tageblatt erfchesttt jede» Tag abend« V»? Wr mst BuSnahm» d« Gan»- rmd Festtag«. Be»«g»prei«, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger free Hau« oder bei Abholung an, Schalter der Kaiser!. Postanstaiten viertrljahrlich 8 Mark, monatlich 1 Matt. Atzzeig« für die Nummer de« Ausgabetag,» sind bi» 10 Uhr voriinttagS aufzugeben und im voraus zu bezahlt::: eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Logen und Plätze» wird mcht übernommen. Prei» für dtt 43 mm breite Ärmldschrift-Zeile (7 Silben) 25 Pf., OrtSpreui 20 Pf.; zeitrmibender und tabellarischer Sag e:U- sprechend höher. Nachweisung»- und Vermittrlung»aebShr 20 Pf. Fest« Laris«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klag« eiugezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Könau« gerät. Zahlung»- und Erfüllungsort: Riesa, vierzehntägig« Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Fall« höherer Gewalt — Krug oder sonstiger irgendwelcher Störung«:, des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten «der der Beförderungseinrichtungen — hat ver Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: LangerL Winterlich. Riesa. Geschäftsstelle: Garthestraste 59. Verantwortlich für Redaktion? Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhe ln: Dittri ch, Riesa. Höchstpreise für Frühgemüse. i Mit Wirkung vom .3. Juli 1S18 ab werden folgende Höchstpreise festgesetzt 1. Spargel ») b) d. IS. 25 Jahre im Grundstück Käferberg 5. Ebenfalls seit 25 Jahren bewohnt Herr Karl Richter eine Stube bei Herrn Kaufmann Hartwig in Poppitz. Die Familie Kreßler wohnt seit 20 Jahren bei Frau Kupfer, Haupt straße 41. —* Zur Lndendorffspend e. Das hiesige Ersatz- Pionier-Bataillon 22 hat zur Lndendorffspende die erfreu liche Summe von 9352,50 Mark aufgebracht. ES entfallen im Durchschnitt auf den einzelnen Zeichner rund 3 Mark. — Die Jagd im Juli. Im Königreich Sachsen ist vom 1. Jnli ab die Jagd ans das männliche Not- und Damwild sowie auf Rehböcke und Wildenten offen. —'Hinweis. Am 2. Jnli 1918 tritt eine Bekannt mackmng (Nr. K. 703'3. 18. K. R. A.), betreffend Bestands- erhebuna von Wismut, in Kraft, durch welche eine Melde pflicht für Wismut als Wismutmetall, mit einem Reinge wicht von mindestens, 90 vom Hundert des Gewichts, für Wismut in WiSmutlegiernngen und für Wismut in Salzen und sonstigen chemischen Verbindungen mit einem Wismut- Mete in AtMcki, UMMMuke» mi MnütMlnin Ili Dienstag, den S. Juli IS18, vormittags 8—IS Uhr findet in den bekannten Ausgabestellen die Ausgabe der neuen Reichsfleischkarten, der Fleischkontrollmnrken und der WarenbezugSkarten io statt. Die Fleischkontrollmarkeu sind sofort beim Fleischer zwecks Eintragung iu die Kunden liste abzugeben. Die WarenbezugSkarten Hl sind bis zum 4. dieses Monats beim Klein- Händler vorzulegen. Riesa, am 1. Jnli 1918. Ter Rat der Stadt Riesa. In der Strafsache gegen den Schuhwarenhändler Götze in Riesa wegen übermäßiger Preissteigerung hat die 3. Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Dresden am 4. Jnni 1918 für Recht erkannt: Der Angeklagte August Robert Götze wird ivegen übermäßiger Preissteigerung hei Schnhwaren zu achthundert Mark Geldstrafe Hilfsweise achtzig Tagen Gefängnis kostenpflichtig verurteilt. Die beim Angeklagten beschlagnahmten Schubwaken werde» eiugezogen. Tie Verurteilung des Angeklagten ist auf dessen Koste» durch einmaligen Abdruck der Nrteilsformel im Amtsblatt für das AmtSgencht Riesa öffentlich bekannt zu machen. Dresden, den 29. Juni 1918.Königliche Staatsanwaltschaft. —.44 » -- - ... ... -.20 - - - K. Die hiernach festgesetzten Erzeugerpreise gellen gleichzeitig als Vertragspreise für die auf Grund von Lieferungsverträgen gelieferten Waren: sie treten an die Stelle der mit Ministerialverordnung Nr. 542b US VIllu vom 12. April 1918 veröffentlichten Richtpreise und sind ebenso wie die festgesetzte« Groß- und Kleinhandelpreise Höchstpreise im Sinne des Gesetzes betreffend Höchstpreis vom 4. August 1914 (RGB. S. 339) mit den dazu ergangenen Abänderungsverordnungen. lli Vom 3. Juli 1918 ab treten die mit Ministerialverordnung vom 13. Juni 1918 — Nr. 10001 Vv 2 — Str. 136 der Sächs. Staatszeitung) festgesetzten Höchstpreise für Frühgemüse außer Kraft. IV. Rbabarber darf nicht mit einem längeren Blattansatz als bis zu 3 in den Handel gebracht werden. Mairüben, Möhren und Karotten dürfen mit Krant nicht in den Handel gebracht werden. Soweit Mairüben, Möhren «nd Karotten von der Erzeuger stelle auf kurze Entfernungen mit Fuhrwerk oder auf andere Weise, jedoch nicht mit der Bahn, an die Absatzstelle, insbesondere auf öffentliche Märkte befördert werden, ist der Absatz mit Kraut bis auf weiteres zugelafsen. Soweit unter l Preise für Karotten mit Kraut festgesetzt worden find, haben s,e nur für die zuletzt genannten Ausnahmefälle Gel tung. Auf die diesbezügliche Verordnung der Reichsstclle für Gemüse «nd Obst vom 20. Juni 1918 wird verwiesen. V. Die obigen Preise gelten für das Gebiet des Königreichs Sachsen, und zwar auch für solche Ware, die von außerhalb Sachsens nach dem Gebiet des Königreichs Sachsen eingeführt wird. Dresden, nm 28. Jnni 1918. K)Ü6V62 Ministerium des Innern. 2990 Ae MtskkW la Benin k.MM in LMMrtDlack leie. Die Königliche AintShanptmannschaft ordnet hiermit an, daß ave Kartosfelerzeuger, die Speisekartöffelu auf die 0-Abscknitte der Landeskattoffelkart« verkauft haben, die uock, i« ihrem Besitze befindlichen gesterntetz Abschnitte ungesäumt und spätestens bis 4. d. MtS. an die Gemeindebehörde ihres Wohnortes abzugebeu haben. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu 1 Jahr und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Dis Gemeindebehörden haben nut de». abgelieferten 0-Abschuitten nach der an sie noch ergehenden besonderen Anweisung zu verfahren. Großenhain, am 1. Juli 1918. 858 »ll Der Kommuualvevbmeb. In den Orten Großenhain, Riesa, Radeburg, Gröba, Gröditz, Weida, Pausitz, Jahnishausen, Merzdorf, Heyda, Poppitz, Rvdera«, Zeithain, Bobersen, Nünchritz, Seußlitz , Priestewitz, Aschieschen, Nanndors, Groß- und Kleinraschütz, Langcubcrg, Schönfeld, Lampertswalde, Merschwitz gelangen von Mittpoch, den S. d. M. ab Heringe zur Verteilung und zwar in Großenhain: in den Fischgeschäften von RnhlandS Wwe., Ernst Müller Nachf„ I. Probst Nachf., Wilhelm Graf und A. Rothe, iu Riesa: in den von dem Ausschuß zur Warenverteilung daselbst noch bekannt zu gebenden Geschäften und in den übrigen Orte» in den übliche» LebenSmittelverteilunaSstellen. Die Ausgabe in dm obengenannten Otten erfolgt zugleich mit für die Bewohner der Umgegend. Auf den Kopf eutsalleu ungefähr 100 Gramm. Die Ausgabe erfolgt gegen Vorlegung der Brotausweiskarte, bei Selbstversorger» gegen Vorlegung einer Bescheinigung der Genreindebcbörde über die Zahl der z» ver pflegenden Personen. Großenhain, am 1. Juli 1918. 3331> lll. Der Sommuualverbaud. Auf Blatt 373 des hiesigen Handelsregisters, die offene Handelsgesellschaft in Finna A. verw. Reinhardt in Riesa betr., ist heute eingetragen worden: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gesellschafterin Clara Auguste Reinhardt ist ausgeschieden. Riesa, am 27. Juni 1918. Königliches Amtsgericht. Kleinhandels preis je Pfd. 1,65 M. 1.10 „ -,60 „ 0,70 „ 0,35 . 0,90 . 0,80 , 0,85 „ 0,80 „ 2.10 „ 1,20 , „ ... .. „ 0,85 „ Der Erzeugerpreis für'Blaubeeren frei Verladestelle kommt dem Aufkäufer oder Händler zu, der die Beeren von den eigentlichen Pflückern aufkanft. Der PflückcrpreiS bezw. der Sammlerpreis darf diese Höbe nicht erreichen. II. Diese Preise treten an die Stelle der mit Ministerialverordnung vom 8. Mai 1918 — 762» II L vill — (dir. 107 der Sächsischen Staatszeitung vom 10. Mai 1918) festge setzten Richtpreise für Frühobst und an die Stelle der mit Ministerialverordnung vorn 12.Juni 1918 — 1129V6 1 und Ministerialverordnung vom 12.Juni 1918 — 1137VV1 — (Nr. 135 der Sächsischen StaatSzeitung vom 13. Juni 1918) festgesetzten Höchstpreise und sind Höchprerse in, Sinne des Gesetzes vom 4. Augnst 1914 (Reichsgesetzblatt S. 339) mit den dazu ergangenen Abänderungsverordnungen. Ill Tie Preise gelten für das Gebiet des Königreichs Sachsen. N'. Diese Verordnung tritt an» 3. Juli 1918 in Kraft. Dresden, am 28. Juni 1918. Ministerium -eS Innern. Riesaer G Tageblatt «l»d (Lldetlaü mü> Anzeigers. Amtsblatt für die König!. AmtShauptmannschast Großenhain, das Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba.
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