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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.07.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-07-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191807163
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180716
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180716
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-07
- Tag1918-07-16
- Monat1918-07
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.07.1918
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Dienstag, 1«. Inti 1918, adeims K. Voftsch«Sk«ll»r Relpzls AE «trokass, Riesa Nr.» Die Gemeindeeinkommenstener auf S. Termin dieses Jahres wird am 1. Juli fällig und ist spätestens bis zum SÄ. Juli 1018 an unsere Stencrkafse abzuführen. Der Rat der Stadt Riesa, am 29. Juni 1918. Die diesjährige Obstnntzung und zwar: an der Poppitzer Straße, au den Wegen nach Weida und Pausitz (Kirchbachstraße) an der Straße nach Leutemitz von der Brückenmühle bis zur Leutewitzer Grenze, auf dem sogen. Anger und auf den; Fährdamme in Gohlis, an der Straße von GöhliS nach Poppitz soll vergeben werden. Angebote sind bis Freitag, vormittags 9 Uhr in der Ratskanzlei schriftlich ein- zureichen. Der Rat der Stadt Riesa, am 16. Juli 1918. Fnd. Bekanntmachung über Averiitung von Schilf. Nach 8 1 der Verordnung über Schilf vom 26. Februar 1918 Reichsgesetzblatt 95 steht den Besitzern die Aberntung des auf ihren Teichen stehenden Schilfes (Rohrschilf PhragmiteS und Kolbenschilf Typha) zu. Das Rohrschilf (PhragmiteS) eignet sich zur Fütterung und ist in lufttrockenem Zu stande im Nährwert gleich mittlerem Wiesenheu. Es wird besonders, wo es noch nicht «ingeleitet, auf die Aberntung dieses Futters an Stelle des mangelnden Heues hingewiesen. Das Kolbenschilf (Typha) eignet sich infolge seines hohen Fasergehaltes weniger zu Futterzweckcn. Verschiedene Landwirtschaftskammern warnen öffentlich vor Versütterung dieser Schilfart. Die Königliche Amtshauptmannschaft verweist deshalb auf die Aberntung des Kolbenschilfcs zum Zwecke der Fasergewinnuug mit dem Bemerken, daß die Gewin nung der Tvphafaser als Ersatzfaser für Zwecke des Heeresbedarfes zur Abstellung des außerordentlichen Textilfasermangels im Interesse der Kriegswirtschaft liegt. Besitzer und Nutzungsberechtigte wollen deshalb, das auf ihren Teichen anstehende Kolbenschilf, soweit es in geschloffenen Beständen vorkommt, nicht zur Futtergewinnung abmähen, sondern der Typhagesellschaft, Kamenz am Damm 2, zur Aberntung anmelden. Vereinzelt vorkommende Rohrkolben bei der Schilfgewinnnng ansznschciden, wird jedoch nicht möglich sei». Großenhain, am 13. Juli 1918. VHI85 o.Königliche Amtsbauptmannschaft. Kriegsnilchrichteil. Ein französischer Torpedojäger gesunken. Wie der JempS" niitteilt, ist kürzlich vor Brindisi der französische Lorpedojäger „Faux" mit dem italienischen Torpedoboots zerstörer „Mancini" zusammengestoßen und gesunken. Die Verluste dürfen nicht bekannt gegeben werden. Die Pariser Besatzung zur Front gesandt. Auf Anordnung der französischen Heeresleitung wird die bis herige Besatzung von Paris ausnahmslos an die Front geschickt und durch belgische Truppen ersetzt. 780000 schwarze Rekruten für Frankreich. Der „Temps" meldet: Ter Hccresausschuß der Kammer hat einstimmig der Aushebung von 750 000 Einwohnern der französischen Kolonien für HeereSzwecke des Mutterlandes zugestimmt. Zur Lage in Rnstland. Die Moskauer Presse bringt Kundgebungen verschiedener Arbeiterorganisationen und einzelner Parteimitglieder der liuken Sozialrevolutionäre, die die Handlungsweise der Partei verurteilen. Ebenso wird berichtet, daß ein Teil der linken Sozialrevolutionäre zu den Bolschewik: und ein Teil zu den rechten Sozialrevo lutionären übergegangen sei. — „Prawda" veröffentlicht folgende Entschlleßuna des allrussischen RatSkongreffeS: Die Organisatoren und Teilnehmer am Gesandtenmord und den Aufständen haben ihre Stellung als Rütepartei und die amtliche Stellung ihrer Mitglieder mißbraucht. Der Kongreß verlangt strenge Bestrafung der Verbrecher. Die Sowjetteile der linken Sozialrevolutionären sind solidarisch mit den Verbrechern. Für solche Organisatoren ist kein Platz in den Deputiertenräte». Die Hauptaufgabe der Rätegewalt ist die Erhaltung des Friedens. Nur im Falle eines fremden Vormarsches ist es Pflicht aller Arbeiter, Bauern und ehrlichen Bürger, das Land gegen die Im perialisten zu verteidigen. — Die italienische Presse kenn zeichnet die LandniiG der VieroerbandStruppen an der Murmanküste als Beginn der Intervention. — Die „Neue Zürcher Zeitung" meldet aus Helsingfors: Zwischen Finn- i land und Rußland ist die Grenze nunmehr, vollständig ge sperrt. Die Maßnahmen stehen angeblich in Znsammen- An den Kommunalverband ist eine VermittelunaSgebühr von 00 Pfg. pro Zentner zu zahlen (Verordnung über Preise für Heu und Stron vom 24. Mai 1918). Ter Betrag wird bei Ausstellung des Bezugsscheines durch Nachnahme erhoben. Andere Tierhalter können bei der allgemeinen Heuknapphcit der Bestände ans Durch haltung nur dann rechnen, wenn sie wenigstens für einige Monate Heu eigener Ernte be sitzen. Die Zuteilung an diese Tierhalter findet nach Beendigung aller der Sicherstellung des GesamtlieferungSsollS dienenden Maßnahmen statt. Dieser Zeitpunkt wird von der König, chen Amtshauptmannschaft bekannt gegeben. Großenhain, nm 12. Juli 1918. 99 s VIII. Der Komuinnalverband. Da» Riesaer Tageblatt erscheint jede» Laa abead« V»? Uhr mit Ausnahme der Sonn, und Festtag». Bezugspreis, gegen Barauszahlung, durch unsere Träger fr«, Haus oder bei Abholung am Schalter dme Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 8 Mark, monatlich ! Mark. Anzeigen «lir die Nummer oeS Ausgabetages stnd bis 10 Uyr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen5 eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis fUr die 48 wm breite Ärundschrist-Zeile (7 Silben) 25 Pf., Ortspreis 20 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sag ent. Deichend höher. Nachweisung», und VermittelunaSgebühr 2V Pf. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogeu werden muß oder der Auftraggeber in stonkur« gerät. Zahlung«, und Erfüllungsort, Riesa. Bierzehntägsge Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Fall« höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderunaSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag, L an g er L WI n terlich, R i« s a. tiieschSstSstelle: iöoethestraße 59. Verantwortlich für Redaktion! Arthur Hähnel, Riesa: siir Anzeiqenteil: Wildelm Dittri cki. Riesa. Hang mit der Furcht vor Einschleppung von Seuchen, die augenblicklich in Rußland wüten. — „Daily Expreß" ent nimmt russischen Blättern, daß die Alliierten tatsächlich im Besitz der Halbinsel Kola und ihrer eisfreien Häfen gelangt seien, die von der Murmanbahn versorgt werden. Im Hafen von Alexandrowsk befinden sich drei Verbandskriegs schiffe, sowie einige Torpedoboote und kleinere bewaffnete Schiffe. Der Besitz der Bucht von Kola wird als gesichert angesehen. — Wie ans Moskau berichtet w.ird , ist es den tschecho-slowakischen Truppen gelungen, sich trotz des hefti gen Widerstandes der Roten Garde in den Besitz von Kasan zu setzen. Durch die Eroberung dieses wiclitigen Eisenbahn- und Wafferstrabenkuotenpunktes sind die Tschecho-Slowake» die Herren der Gouvernements an der mittleren Wolga geworden. — Pressemeldungen zufolge sind SySrau und Bugvly von den Rätetruppen genommen, die auch auf Stawropol vorrücken. Der Abschnitt Nikolajewsk befindet sich gleichfalls in der Hand der Reqierungstruppen. An der Front Tscheljabinsk und Jekaterinburg wird von Unzufriedenheit der tschechischen Truppen mit ihren Führern berichtet. Ans Sibirien nnrd berichtet, daß sich die Per handlungen zwischen der sibirischen Regierung und Japan wegen zn schwerer Bedingungen, die Javan für seine Hilfe stellt, hinziehen. Die Sitzung des allrussischen Sowjetkon greffes am 9. Juli wurde von Trotzky .mit einem Bericht der Unterdrückung des Aufstandes der linken Sozialrevo- lutionäre eröffnet. Er führte aus. daß kein denkender Bauer, Arbeiter und Soldat den Krieg mit Deutschland neu zu beginnen wünsche. — Die „Neue Zürcher Zeitung" berichtet von der finnischen Grenze: Die Bolschewik, haben die Mitglieder der Provinzialregierung in Archangel ver haftet und der Duma in Wologda mit der Auflösung ge droht, wenn sie versucht, irgendeine gegenrevolutionäre Be wegung zu fördern. Archangel befindet sich in Händen der Bolschewiki. — Der in Archangelsk trotz und ivcgen der britischen Gewaltherrschaft noch immer fungierende örtliche Sowjet hat auf Grund des neuerlichen Erlasses der Mos- kauer Regierung, wonach der Personenverkehr nach und aus Archangelsk verboten wurde, die Arbeiterorganisation der Archangelsk—Wologdaer Eisenbahn angewiesen, Buchanan und seiner Begleitung die Weiterreise nach Wologda zu verweigern. Eine Rede Tschitscherins. „Algemecn Handelsblad" erörtert die Rede, welche dec russische Volkskommissar für äußere Angelegenheiten, Tschitscherin, auf dem Sowjctkon- greß hielt. Er betonte, daß die amerikanische Regierung diejenige gewesen sei, welche gegen die Intervention Japans in Sibirien aufgetreten sei. Rußland wünsche ebenso wie mit Deutschland mit Amerika und Japan gute Beziehungen zn unterhalten und eine Neuregelung über die künftigen gegenseitigen Verhältnisse zu treffen. Tschitscherin erklärte weiter: Die französische Regierung habe noch immer nicht ihren Botschafter NoulenS aus Moskau abberufen, obwohl die Sowjetregicrung zu verstehen gegeben habe, daß sein Verhalten nicht geeignet sei, die Beziehnnqen zwischen den beiden Ländern zu fördern. Der Gesandte hielte sich nach immer in Wologda auf, obwohl die russische Regierung ihn durchaus als Privatmann behandle. Auch die Forderung der maximalistischen Regierung hinsichtlich der Rücksendung der russischen Trnppen, die noch auf feiten der Entente kämpfen, sei noch nicht berücksichtigt. Man habe »nr die Invaliden freigegeben, die anderen Ruffen aber aufgefor dert , in eine russische Legion einzutreten. Leute, die sich weigerten, wurden mißhandelt und sogar in Strafbataillone versetzt «nd nach Afrika gebracht. Tschitscherin sprach dann noch über den gefährdeten Osten, lieber Sibirien schwebe noch immer die Gefahr einer ausländischen Intervention. Am 5. April seien in Wladiwostok japanische Truppen gc- landet, die noch immer nicht zurückgezogen seien. In zwischen sei der japanische Minister Otono zurückgetreten, der Verfechter einer japanischen Intervention gewesen sei. Jetzt kämpfe» in Japan zwei Strömungen. Tie reaktiv- näre Militärpakte,, die durchaus Jnterventionswüusche habe, wolle, daß man die Gelegenheit ergreife, Rußlands Schwäche für ihre Zwecke auszunutzen. Die gemäßigte liberale Partei will auf friedlichem Wege Vorteile fpr Japan herausschlagen, ohne sich mit Rutzland künftig zu verfeinden. Die Sowjetregiernng sei bereit, diesen Japa nern, die friedliche Mittel anmeuden wollen, nm die Reich-' tttmer Sibiriens anszunntzen, einen großen Teil des Han» Kleinhandelspreis fiir Hen betr. Händler, die Heu (Wissenden, Kleehen) ans der Ernte 1918 im Kleinverkauf, d. i. in Mengen von täglich insgesamt nicht mehr als 30 Zentner unmittelbar an de» Verbraucher in den Kommnnalverband Großenhain absctzen dürfen, abgesehen von den Handelszu- schlagen 0.50 M. für den Zentner gebündeltes oder gepreßtes und 0.60 M. für den Zent ner loses Hen. einen besonderen Kleinhandelsznschlag fordern. Dieser Handelsznschlag darf im Kommnnalverband Großenhain 1.— M. für den Zentner Hen ab Lager oder Eisen bahnwagen nicht übersteigen. Dieser Zuschlag umfaßt alle Kommissions-, VermittelungS- und ähnliche Gebühren, sowie alle Arten von Aufwendungen: jedoch nicht die Auslagen für die Fracht einschl. der durch Zusammenstellung kleinerer Lieferungen zn Sammelladungen nachweislich ent stehenden Vorfrachtkosten. Großenhain, am 11. Juli 1918. 98 -IVIII. Der Kommnnalverband. Volksküche Riefa. Infolge der eingetretenen weiteren erheblichen Steigerung der Lebensmittclpreise ist es der Volksküche nicht möglich, die Speisen zu den bisherigen Preisen fernerhin abzn- geben. ES wird deshalb mit Wirkung vom 22. Juli 1918 ab der Preis für ein Gericht im Allgemeinen auf 40 Pfg. festgesetzt, für diejenigen aber, bei denen besondere Be dürftigkeit vorliegt, nach wie vor ein ermäßigter Preis cingcränmt, der ab 22. Juli dieses Jahres 38 Pfg. für das Gericht beträgt. Der erhöhte Preis ist erstmalig Donnerstag, den 18. dieses Monats bei der Speise- marken-Ansgabe zu entrichten. Die Einrichtung der unentgeltlichen Abgabe der Speisen an unbemittelte schwangere Frauen während der letzten 3 Monate vor der Entbindung bleibt bestehen. . Der Rat der Stadt Riesa, nm 16. Juli 1918.Gßm. —Amtsblatt für die Köniql. AmtShau-tmannschaft Großenhain, das KSnigl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den GemeinderakGMa. 163 Nr. 9 bis 11 des Gesetz- und Verordnungsblattes, sowie Nr. 83 bis 86 des Reichs- Gesetzblattes vom Jahre 1918 sind hier eingegangen und können in der Ratshauptkanzlrt eingesehen werden. Der Inhalt der Blätter ist aus dem Anschläge im Flur des Rathauses ersichtlich. Der Rat der Stadt Riesa, am 15. Juli 1918. Gßm. Die Anzeigepflicht, die durch die Verordnung vom 29. 4.1905 und vom 21.6.1911 für eine Reihe von ansteckenden Krankheiten geschaffen würden ist, wird auf Grund der Verordnung vom 7.6. 1918 ans die W «tk ra » kh e i t und auf den Verdacht dieser Krankheit ausgedehnt. Ans unsere Bekanntmachung vom 6. Februar 1918 (Nr. 32 des Riesaer Tagebl. v. 7. 2. 18) über die Nnzeigepflicht und die Strafbestimmung im ZuwiderbandlungSfalle, weisen wir ganz besonders hin. Ter Rat der Stadt Riesa, am 16. Juli 1918. Kr. Betrifft: Verbot des Griiupfliickens von Hülsmfrüchte». 1. Die Anbauer von Hülsenfrüchten werden hierdurch besonders noch darauf hinge wiesen , daß nach 8 1 Absatz 4 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1918 (RGBl. S. 425) Erbsen und Bohnen nur dann grün gepflückt werden dürfen, wenn sie zur Ver wendung als Frischgemüse anqebant sind. Diese Voraussetzung kann nur in dem Falle als gegeben angesehen werden, wenn die betreffenden Sorten in dem Verzeichnis der zum Gemüsebau bestimmten Hülsenfruckcksorten aufgeführt sind. Das Verzeichnis ist van der Reichsgetreidestelle auf Grund der Bekanntmachung des Herrn Staatssekretärs deSKriegS- ernährungsamtes vom 30. Oktober 1917 (Reichsanzeiger Nr. 259 vom 31. Oktober 1917) veröffentlicht. Das Verzeichnis kann hier eingesehen werden. 2. Futtererbsen aller Art (Peluschken) und Ackerbohne« dürfen nur in zwei Fällen im grünen Zustande gepflückt werden, nämlich nur dann, wenn entweder der Kom munalverband die Aberntung als Frischgemüse ausdrücklich gestattet hat, oder wenn die Aberntung zur Erfüllung eines Liefernngsvertrages erfolgt, den die Reichsstelle für Ge müse und Obst oder eine von ihr ermächtigte Stelle abgeschlossen oder genehmigt hat, oder in den die Reichsstelle für Gemüse und Obst oder die von ihr ermächtigte Stelle als ver tragsschließende Partei einaetreten ist. Gewöhnliche Feldackerbohnen dürfen nicht grün gepflückt werden. Zuwiderhandlungen werden auf Grund 8 80 der Reichsgetreideordnung mit Ge- fängnis bis zu 1 Jahr und mit Geldstrafe bis zn 50000 M. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Großenhain, am 12. Juli 1918. 688 »I. Der Kommnnalverband. NM m ßk« m Wim ii kieMWWn Mick«. Nach 8 4 der Bekanntmachung über Beschlagnahme von Heu vom 11. Juni 1918 — 915 V 1? — dürfen zur Versorgung von Hen an Tierhalter Bezugsscheine bis ans weiteres nur an die Besitzer von Zugtieren ausgegebcn werden. Die Anträge auf Genehmigung zum Ankauf von Heu für Zugtiere sind umgehend von den Tierhaltern bei dem Stadtrat oder dem Gemeindevorstand einzureichen und von dieser Stelle gesammelt der Königlichen Amtshauptmannschaft bis 20. Juli unter gutacht licher Aussprache einzusenden. Die Anträge auf Zustellung eines Bezugsscheines müssen die Zahl und Art (Pferde, Zugochsen usw.) der zu versorgenden Tiere, die Bersorgnngsdaner und die Heumenge an geben, die der Viehhalter besitzt, oder von ihm im Laufe der Versorgungsdauer noch ein gebracht wird. Es darf nur gegen Abgabe des Bezugsscheines geliefert werden. Die betr. Menge wird auf das Lieferungssoll angerechnet. Der belieferte Bezugsschein ist vom Verkäufer durch den Stadtrat oder Gemeinde vorstand seines Wohnortes beglaubigt der Königlichen Amtshanptmannsckast umgehend einzureichen, zumal da die Amtshauptmannschaft über die abgelieferten Mengen zn be richten hat.
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