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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 17.07.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-07-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191807172
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180717
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180717
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-07
- Tag1918-07-17
- Monat1918-07
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 17.07.1918
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Fernruf Bk. « Mittwoch, 17. Juli 1S18, »beuds 1«4 N P»ftsch«antt»i Schatz NE - »Kokafl« Riesa Nr. Kl. M. 4- A». L. M. Grietzkartenansgave. Die Ausgabe der Griefivorzugskarte« für ») Schwangere vom Anfang des 9. SchwangerfchaftSmonatS an, b) stillende Mütter bezw. Wöchnerinnen erfolgt «ach Vorlegung entsprechender Bescheinigungen der Hebamme bezw. deS Arztes Freitag, den 1V. Juli 1018 vormittags von 8—IS Nbr im Ratbaus, Lebensmittelkartenzentrale, Aimmer Nr. IS. Die bisher gültigen AuSwciskarten find bei der Entnahme der neuen GrietzvorzugS- karten unbedingt mitzubringen. Bei späterer Abholnng sind SO Pfg. Gebühren für besondere Abfertigung zu entrichten. Der Rat der Stadt Riesa, den 17. Juli 1918. Erdm. Städte und Dörfer, unser Land und unsere Zukunft vor der Vernichtung durch feindliche Horden. Wer Alt-Eisen usw. im Besitz hat, trage es zu Haus sofort zusammen. Der AblieferungS-Ort und Tag wird bckanntgegeben werden. Das Alt-Eisen wird bei Ablieferung sofort bezahlt und zwar gegen Bescheinigung am Abnahmeort. 1. Gußeisen lMascknnenguß) pro Doppelzentner M. 8.— 2. Schmiedeeisen, Roste, Töpfe „ " 3. Bleche, Bandeisen u. Draht , 4. Unsortiertes Alteisen Ausgeschloffen sind: emaillierte oder verzinkte und verbleite Gegenstände aus Eisen wie Töpfe, Kannen usw. Die Kgl. Amtshanptmannschaft. Ordert und von da über Berlin weitergesandt. In ent sprechender Weise ist durch Vermittlung des Roten Kreuzes eure Nachrichtenvermittlung an die Gefangenen in Ruß land in die Wege geleitet worden. An den Kriegsge fangenen und Zivilverschickten darf auf diesem Wege zwei mal monatlich von seinen Angehörigen ein« Postkarte ge richtet Iverden. Die Anschrift muß in atÄn Teilen -un bedingt genau sein; insbesondere mutz sie die Bezeichnung des Gouvernements enthalten. Zwecks Vermeidung einer unnötigen Belastung dieses Beförderungsweges müssen Karten, deren Empfänger, nicht auffindbar sind, vernichtet werden. Es empfiehlt sich daher, diese neue Einrichtung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn zuverlässige Nach richten über den derzeitigen Aufenthalt des Gefangenen vorliegen. Diese Nachrichtenvermittlung, die sich aus schließlich auf Postkarten beschränkt, erfolgt neben dem all gemeinen Postvcrkchr, der neuerdings zwischen Deutschland und Rußland wieder ausgenommen ist. Geeignete Bor druckkarten können bei der nächstgclegencn Auskunftei-, Orts- oder Hilfsstelle deS „Roten Kreuzes" entnommen werden. Sobald die Karten ausgcfüllt sind, müssen sie an die betreffende Roten-Kreuz-Stelle wieder abge liefert werden, die für die Einsetzung der russischen Schrift zeichen auf der Adreßhälfte und für die Weiterbeförderung sorgen wird. Eine Ueberschreitung der zulässigen Höchst zahl von zwer Karten monatlich darf keinesfalls statt finden; die Einhaltung dieser Vorschrift wird von den zuständigen Stellen genau überwacht werden. —* Zur Getreideablieferung. Aus Berlin wird geschrieben: Zur Innehaltung unseres Brotvcrsor- gungSplancs ist der möglichst frühzeitige Ausdrusch des Getreides auch in solchen Bezirken notwendig, die nicht Frübdruschbezirke sind. Für alle Ablieferungen gelten die Frühdrnschprämien, die bekanntlich in diesem Jahr gegen über -em Vorjahr noch wesentlich erhöht sind. In ein zelnen Fällen könnte diese hohe Vergütung dazu verleiten, das Getreide unreif zn schneiden oder zu feucht abznliefcrn. Beides widerspricht im höchsten Grade den Interessen der Volksversorgung. Nun läßt sich allerdings die Einliefe rung des feuchten Getreides bei ungünstigen Witterungs verhältnissen nicht immer vermeiden; für solche Fälle sind Vorkehrungen zur Getrcidetrocknung getroffen, aber immer hin ist diese Trocknung umständlich und kostspielig, so daß für unsere Volkswirtschaft Schaden entsteht. Der Preis für feuchtes Getreide ist daher auch ein geringerer als der für Getreide von guter Qualität. Unreif geschnittenes Ge treide wird auch durch Trocknung nicht mahlfähig und ist daher für die menschliche Ernährung wertlos. Die Kom munalverbände dürfen derartiges unreif geschnittenes Ge treide überhaupt nicht abnehmen. Abgesehen von der allgemeinen Wichtigkeit der Einlieferung guten Getreides, bringt die Mlieferung schlechter Qualitäten daher auch für den Erzeuger erhebliche Nachteile mit sich. Es kann daher nur dringend vor der Einlieferung unreifen un feuchten Getreides gewarnt werden. — Die spanische Grippe im Lichte der Ko mik. Ter „Kladderadatsch" empfiehlt aV Mittel zur Be kämpfung der spanischen Grippe folgendes: Um -re spa nische Krankheit, die Grippe, zu vertreiben, lasse man sie von einer neu zu gründenden KriegSgcscllschast „rest los" erfassen und darauf einen Höchstpreis dafür sestsetzen. Nach den bis Origen Erfahrungen ist die Krankheit dann im Nu verschwunden. — Beschlagnahme von Ledcrwaren. Die Neichsstelle für Schuhversorgung crlätzt im „ReichSanzci- ger" eine Bekanntmachung über die Beschlagnahme und «rteignung getragener Schuhwarcn, Ältle-ers und ge Nachstehende Verordnung der ReichSbekleidungSftelle über Abänderung der Be- kauutmachung über die Erteilung von Bezugsscheinen bei Abgabe gebr. Kleidung vom 13. 10. IV, vom 13. V. 18 wird hiermit zur allgenreinen Kenntnis gebracht. Dresden, den 15. Juli 1918. ttOHULr. 11. Ministerium deS Innern. 3253 Bekanntmachung der ReichSbekleiduugsftelle zur weiteren Abändernng der Bekanntmachung über die Erteilung von Bezugsscheinen bei Abgabe gebrauchter Kleidung und Wäsche vom 13. Oktober 101V. Vom 13. Juli 1918. Auf Grund der Bundesratsverordnung über Befugnisse der ReichSbekleidungSftelle vom 22. März 1918 (Reicks-Gesetzbl. S. 257) wird folgendes bestimmt: 8 1. 8 2 Absatz 5 Satz 1 der Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle über die Erteilung von Bezugsscheinen bei Abgabe gebrauchter Wäsche vom 13. Oktober 1917 tReichsanzeiger Nr. 244) erhält folgende Fassung: „Bezugsscheine auf Oberkleidung nach Absatz 1 dürfen für dieselbe zu ver- sorgende Person vom 1. August 1918 bis 31. Juli 1919 nur erteilt werden bis zu zwei Gegenständen derselben Art." 8 2. Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. August 1918 in Kraft. Berlin, den 13. Juli 1918. Reichsbekleidungsstelle. Geheimer Rat vr. Beutler, Reichskommissar für bürgerliche Kleidung. Aufruf zur Ablieferung von Alteisen. Alles alte Eisen sowie unbrauchbare Gegenstände, Maschinen und Geräte aus Eisen sind abzuliefern. Es dient in erster Linie zur Herstellung pon Kanonen und Granaten. Jedermann weiß beute, was Störungsfcuer, Trommelfeuer und Sperrfeuer bedeutet und kann sich denken, welche enormen Mengen Kanonen und Granaten hergestellt werdeu müssen um unsere Feinde niederznkämpfen und zum Frieden zu zwingen. Eine starke Artillerie schützt unsere kömpfende» Bäter, Söhne und Brüder vor Tod, Verwundung und Gefangenschaft, schützt unsere Oertliches und Sächsisches. Riesa, de» 17. Juli 1918. —* Ehrenmitgliedschaft. Durch Zuserti- ffMtg einer Urkunde wurde der Gastwirt Moritz Große rm Restaurant „Bürgcrgarten" zum' Ebrcchmitgliede des „Sächsischen Gastwirtsverbandcs Leipzig" ernannt. — Die Fahrpreisermäßigungen für Schul- führten werden bis auf weiteres für den Bereich der Sächsischen, der Preußisch-Hessischen Staatseisenbahnen und der Reichseisenbabnen wieder gewährt. Für Fahrten zu wissenschaftlichen und belehrenden Zwecken, für Fahrten im Interesse der Jugendpflege und für Fahrten in Schnell zügen ist die Fahrpreisermäßigung nach wie vor ausge- schloffen. — Angestellten wünsche zur Kleiderabgabe. Der Ausschuß der Vereinigten Angestellten-Verbändc hat an die Reichsbekleidungsstelle eine Eingabe gerichtet, die fordert, daß Angestellte, deren Einkommen im Jahre 1914 weniger als 5000 Mark betragen hat, von einer Beschlag nahme von Bekleidungsstücken ausgenommen werden sollen. Ebenso sollen alle Angestellten mit einem Friedensein kommen unter 5000 Mark von einer Bestandsaufnahme grundsätzlich ausgenommen werdeu. Schließlich wird ge fordert, daß nicht nur Handwerker, sondern auch Angestellte mit weniger als 5000 Mark Einkommen bei der Vertei lung von Anzügen aus der Sammlung berücksichtigt wer den, zumal diese teilweise viel schlechter gestellt sind als die Arbeiter. — Festsetzung des Kaufpreises getragener KleidungS- und Wäschestücke, sowie Unifor men. Die Rcichsbekleiduiigsstelle hat, um zahlreichen Beschwerden abzuhelfen, das Schätzungsverfahren bei Ab lieferung von getragenen KleidungS- und Wäschestücken, sowie Uniformen zugunsten der Ablieferer geändert. Wäh rend bisher keine Möglichkeit bestand, den abgelieferten Gegenstand nach erfolgter Schätzung zurückzuerlangen, kann jetzt der Schätzungswert nur dann als für beide Teile bindender Kaufpreis angesehen werden, wenn sich der Ab lieferer mit ihm einverstanden erklärt. Der Kommunal verband mutz auf Verlangen das angebotene Stück zurück geben, wenn die etwa erteilte Empfangs- oder Abgabe bescheinigung zurückgegeben wird. — Es bleibt beim Tanzverbot. Nach Unter redungen von Vertretern der Saalinhaber im Bereich des 12. und 19. Armeekorps mit den betreffenden Kommando stellen soll, wie das Organ der sächsischen Saalinhaber mit teilt, keine Aussicht auf Erteilung der Tanzerlaubnis für Sachsen bestehen. - lieber die Klebfähigkeit der Brief marken wird vielfach geklagt. Die Postverwaltung stellt nicht in Abrede, datz sich die Verhältnisse gegen früher etwas verschlechtert haben. Es mutz dies nach ihrer Ansicht als eine Begleiterscheinung des Krieges hingenommen werden. Um zu erreichen, datz die Marken möglichst gut hasten, empfiehlt es sich, nur mätzig anzufeuchten. Andern falls wird von der Klebstofffchicht zu viel fortgenommen, so datz die Marken dann leicht abfallen. i —* Postkartenverkehr mit deutschen Kriegsgefangenen und Zivilverschicktcn in Ruß land durch Kurierdienst. Das deutsche Fürsorgekomitee in Moskau hat «ine Hauptpoststelle für die deutschen Kriegs und Zivilgefangenen eingerichtet, um den Postverkehr von den russischen Beförderungsverhältnissen möglichst unab hängig »u machen. Jeder Gefangene darf durch Vermitt lung dieser Stelle zweimal monatlich eine Karte nach der Heimat absenden. Die Karten werden durch Kurierge legenheit an die deutsche Hauptkommifsion in MoSAra ge brauchter Waren aus Leder, die noch tiefer als bisher in das Geschäftsleben eingreift. Der Beschlagnahme, die am 20. Inti in Kraft tritt, verfallen fast alle teilweise oder ganz aus Leder hergestellten Gebrauchsgegenstünde, die nicht mehr ihrer Zweckbestimmung gemäß benutzt iverden. Die amtliche Bekanntmachung zählt mehr als 10 solcher Gegenstände auf. Es sind da n. a. angeführt: alte Schuhe, Fußbälle, Würfelbecher, Schulmappen und Ranzen, Pferde geschirre, Schurzfelle, Brieftaschen, Aktenmappen, Gürtel, Meinen aller Art (init Ausnahme von Treibriemen), usw. Nicht beschlagnahmt iverden ;ene Gegenstände, die sich im Eigentum der Heeresverwaltung oder rin Besitze von Per sonen befinden, die die Schuhversorgung gewerbsmäßig besorgen, ferner die im Haushalt vorhandenen Lederwa ren. An den beschlagnahmten Sachen dürfen Verände rungen, insbesondere OrtSvcränderungen nicht vorgenom men werden. Ihre Besitzer müssen sie sorgfältig aijfbe- wahren und behandeln. .Insoweit die Ablieferung an die Kommnnalverbände bis 30. September 1918 nicht frei händig erfolgt ist, verfallen sic der Enteignung. Auch müssen diese Gegenstände, wenn ihr Gesamtgewicht min destens zehn Kilo betrügt, bis spätestens 15. Oktober die ses Jahres bei dem zuständigen Kommnnalverband ange- meldct werden. > —* Was haben wir morgen für Wetter? Die Frage wird heute von vielen gestellt werden, die auch Gelegenheit haben, in der Natur nach Anzeichen für gutes oder schlechtes Wetter zu suchen. Einige Anhaltspunkte, die sich die Jäger auf Grund ihrer reichen Erfahrung zu- sammcngcstcllt haben, werden in der Jagdzeltschrift „St. Hubertus" angeführt. Darnach sind Anzeichen für gutes Wetter: Schönes gelbes Abendrot. Ferne scheinende Berge. Nach Sonnenuntergang noch helleuchtende. Bergspitzen. Am Abend Heller wolkenfreier Horizont im Westen. Bei schö nem Wetter in der Ferne trübe und dämmerige Luft. Zur Erde fallender Nebel. Senkrecht am Himmel steigender Rauch. Wenig sichtbare Sterne. Weiß schimmernde, leuch tende Milchstraße. Reichlicher Tau am Morgen. Hervor kriechen zahlreicher Eidechsen. Starkes Zirpen der Gril len. Lebhaftes Herumfliegcn der Rost- und Mistkäfer. Knckuckruse. Schwärmen der Mücken und Fliegen. .Hoher Flug der Schwalben. Fröhliches Singen dqscDögel. Nörd liche, nordöstliche nud östliche Winde. Keine'Wollen oder nachmittags kleine geballte Haufen wölken. — Anzeichen für schlechtes Wetter aber sind: BlutigroteS Abendrot. Sehr klar und sehr nahe erscheinende Berge. Ein« Wolkenwand am westlichen Horizont am Slbend. Sehr klare Luft am Horizont. Weit hörbare Lokomotivpfiffe, Glockentöne usw. In die Höhe gehender Nebel, lang gezogene Nebelstreifen. Sich zn Boden schlagender Rauch. Viele sichtbare glitzernde Sterne. Bleicher oder blutigroter Sonnenaufgang. Am Morgen fehlender Tan. Häufiges Plätschern und Tauchen der Enten und Gänse und das Schreien und Schnattern:. Ucber Wasser springende Fische. Dicht über dem Erdboden fliegende Schwalben. Anhaltendes Schreien der Krvhen spät abends und früh morgens. Zudringlichkeit der In sekten. Hsrvorlricchen von Regenwürmern und Schnecken. Südliche, westliche und nordwestliche Wind«. Weißlicher Wolkenschleier am Himmel, Schäfchenwolken. —* Wacholder als Mäuse schuh. Die Mäuse siud bekamitlich für unser Getreide nicht zn unterschätzende Schädlinge. Heute mehr denn je muß man darauf be dacht sein, das Getreide tunlichst vor Mäusefraß zu schützen Ein äußerst, wirksames Mittel als Schutz der Scheunen und Schober gegen Mäuse bildet uun, wie die „Deutsche Tier ärztliche Wochenschrift" betont, der Wacholder. Bei Scho bern wird das Getreide etwa 60 Zentimeter hoch und der «artoffelersatz in Gröba. Mit Rücksicht darauf, daß die Kartoffclkarten auf diese Woche voraussichtlich nicht mit Kartoffeln beliefert werden können, weisen wir darauf hin, datz in dem Geschäfte von Hermann Schmidt, Georaptatz 3 und der Verkaufsstelle des ConsumvereinS, Gcorgplatz 5 Mairiiben als Ersatz für Kartoffeln zur Verfügung stehen. Das Pfund kostet 16 Pfg. Gröba, Elbe, am 16. Juli 1918. Der Gcmeindevorftand. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abend« V,7 Uhr mit Ausnahm« der Sonn» und Festtage. Vezng-preiS, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Hau« oder bei Abholung am Schalter d« Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 3 Mark, monatlich 1 Mark. Anzeigen für di« Nummer de« Ausgabetage« sind bis 10 Uhr vormittag» aufzuaeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für di« 43 nun breit« Grundichrift-Zeil» (7 Silben) 25 Pf., OriüprerS 20 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent» Rrechend höh«. Nachweisung»- und BermittelungSaebühr 20 Pf. Fest« Tarif«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klag, elngezogrn werden muß oder der Auftraggeber in Kontur» gerat. Zahlung»- und Erfüllungsort: Snesn. Bierzehntägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Fall, höherer Gewalt — Krug oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der vesörderunaSeinrichwngen — hat ver Bezieher reinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: LangerLWinterlich, Riesa. Geschäftsstelle: iitoethestratze 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittr ich, Riesa. Amtsblatt für die Königt. Amtshauptmannschast Großenhain, das Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat GröVa. 71. Zahrg.
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