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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.07.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-07-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191807184
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180718
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180718
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-07
- Tag1918-07-18
- Monat1918-07
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.07.1918
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Riesaer G Tageblatt «nd Anzeiger Mtblatt mü> Anzeiger). Donnerstag, 18. Juli 1S18, abends 71. Jahr« Stück, ») d) Postscheckkonto: Leipzig «SsR Sttokaff« Ries» Nr. »L Eeg^teM^Pei^lt RstztLsttR Rk-f!«» ' Ferrwuf Nr. Sd in in in in v) Nunmehrige hier ist lediglich die Zahl der Zu- und Abgänge anzugebcn. chlammartigen, von den Granaten durchlöcherten Höhen- 'äminen bis weit in den VeSlegrund und hat Einblik in die Truppenbewegungen des Gegners im Raume der großen Lager und Magazine von Mourmelon-le-Grand. Der Kampf tobt in derselben Gegend, in der dieselbe Armee des Generals v. Einem in jener Ehampagne-Herbft- schlacht dem Stnrmhcer JoffreS den Durchbruch verwehrte. Damals standen fünf deutsche Divisionen gegen 3tt fran zösische im Kampf. Die deutschen Maschinengewehre mähten die Schlachtreihen der französischen Stürmer nieder und Berge von Leichen häuften sich übereinander. Heute kämpfen dort mit List und Neberlegiing deutsche Infanteristen fast ohne einen Mann zu verlieren. Die deutsche Artillerie fährt im offenen Felde auf, während die Franzosen nur mit wenige»» Batterien antworten. teilung der Lebensmittel im Bezirke beanftragten Herrn Kommissionsrat Ernst Bilke in Riesa, gesammelt einzusenden. Der Konsumverein „zum Baun»" in Großenhain und der Konsumverein für Grostenbain und Umgegend in Großenhain haben die Einsendung unmittelbar an Herrn Kommissionsrat Ernst Bilkc in Riesa zu bewirken. Nach AWoabe der abgelieferten BezugSansweise usw. erfolgt die Zuteilung der Ware»» dnrul die Verteilungsstelle des KonnnnnalverbandcS an die NnterverteilungS- stellen und durch diese an den Kleinhändler. , Tic Friste»» sind unter allen Umstände»» einzuhalten, da sonst mit Belieferung nicht gerechnet werden kann. 4. Den Kleinhändlern bez. Gemeindebehörden wird dec Uebersichtlicbkeit wegen empfohlen, alle angemeldetcn Personen in eine Liste cinzntragcn, die etwa nach folgenden» Muster anzulegcn sein würde. «riegsnachrichten. Deutsche Berichte von der Westfront. W.T.-B. ver- brertet aus Berlin folgende Meldungen: Die rechte Flanke vor» Reims deckt das waldige Berggelände von Nauroy- Moronvillers, das, von einzelnen kahlen, im Anfang des Krieges weltbekanntgewordenen Gipfeln Cornillet, Hochberg, Keilberg, Pöhlberg, Fichtelberg überragt, einen festungs artigen Stützpunkt bietet. Hier hatte sich 1917 Nivelles JrühlingSoffensive totgelaufen. Immerhin war es um de»» Preis ungeheurer Verluste der feindlichen Uebermacht ge» lungen, nach wochenlange,» hin- »tnd hertobenden Kämpfen vom 17. bis 30. Avril 1917 sich in den Besitz der beherr schenden Berggipfel zu setzen. Diese Höben gestatteten, de» Franzosen em« dauernde Beobachtung oer Vorgänge bis LevenSmittelverteilnng. In den nächsten Tagen werden-durch die Gemeindebehörden neue Nährmittelkarten 1 mit den Nr. 31—60 ausgegeben. Die Bestimmungen in der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1917 — 360 ä III — behalten allenthalben Geltung. ES wird jedoch das Folgende hervorgehobcn: 1. Jede Perso»» hat eine Karte zu erhalte«. Personen in voller Selbstversorgung mit Fleisch oder mit Fett (Butter) oder mit Gerste und sämtliche über 4 Jahre alte Angehörige ihres Haushaltes erhalten keive Nährmittelkarten. Lazarette, Genesungsheime, Kranken- und sonstige Anstalten haben unter Angabe der zu verpflegenden Personen die Anträge auf Zuteilung der Nährmittelkarten an die Königliche Amtsbauptmannschaft zu richten. 2. Die Inhaber der Nährmittelkarte 1 haben sofort uaih Empfang der Karte, spätestens aber bis zmn SS. laufenden Monats einen seither mit der Lebensmittelver teiluna betraut gewesenen Kleinhändler, bei dem sie die auf die sämtichen Abschnitte 31-60 auszugebende»» Waren entnehmen »vollen zu bestimmen und diesen die Nähr mittelkarte vorzulegen. Die Kleinhändler haben sowohl den Bezugsaustveis als auch die Stammkarte an der hierfür vorgesehenen Stelle mit dem Firmenstempel oder handschriftlich mit ihrem Namen (mit Tinte oder Tintenstift) zu versehen, den BezugSausweis abzntrenncn und zurückz»,behalten, die Stammkarte aber dem Inhaber znrückzugeben. In ländlichen Gemeinden, in denen kein Kleinhändler am Orte ist, hat die Vor legung der Karten, sofern der Inhaber die Waren nicht bei einen» Kleinhändler in einer benachbarte« Stadt- oder Landgemeinde beziehe»» will, bei der Gemeindebehörde zu erfolgen. Die Gemeindebehörden haben sowohl den Bczugsansweis als auch die Stammkarte an der sür den Firmenstempel des Kleinhändlers vorgesehenen Stelle mit dem Gemeindestempel zu versehen, den Bczugsausweis abzutrennen und zurückzubehaltcn, die Stammkarte aber dem Inhaber rnrückzugebcn. Die Inhaber der Karten sind verpflichtet, die auf die sämtlichen Abschnitte 31-00 auszugedsndeu Waren bei dem von ihnen auserschenen Kleinhändler zu beziehen. Ein Wechsel ist vor Ablauf der jetzt ausgegebcne» Nährmittelkarte I nicht znlässig. Die erstmalige Belieferung der Inhaber von Gast- und Sveisewirtkchaften mit Nährmitteln erfolgt auf Grnnd einer Bescheinigung der Ortsbehörde über die Zahl der voi» ihnen ständig zu verpflegenden Personen. Diese Bescheinigung ist bei der Anmel dung vorznlegcn. Spätere Belieferungen erfolgen nur nach der Zahl der vorzulegenden Kartenabschnitte. Die Leiter von Volksküchen, Betriebs- und Maffenspeisungen haben die Zahl der nach dem Durchschnitt der letzten 4 Wochen täglich beköstigte»» Personen bei der Anmel dung zur Belieferung bis zn den» in Ziffer 3 Abs. 1 angegebenen Zeitpunkte an die König liche Amtshauptmannschaft anzuzeigen. Ihre Belieferung erfolgt unmittelbar durch Herrn Kommissionsrat Bilke in Riesa. 3. Die Kleinhändler bez. Gemeindebehörde»» habe»» die nach der Vorlegung der Karte abzutrennenden und mit dem Firmenstempel bez. handschriftlich mit dem Name»» zu versehende»» Bezugsausweise sowie die von Gastwirtschaften usw. abgegebenen Be scheinigungen zu sammeln und spätestens bis zmn S5. Juli 1018 in Grostenbain von den Kleinhändlern, soweit sie dem Einkaufsverein der Kolonialwaren händler angehören, an den Vorsitzenden dieses Vereins, an Herr»» Kanfmann Herman» Naumann in Grostenbain, Meitznerstraße, von den Kleinhändlern, soweit sie dem Einkaufsverein nicht angehören, an Herr»» Kaufmann Herman»» Globig in Grostenbain, Hauptmarkt, in Riesa von allen Kleinhändlern an de»» Ausschuß zur Warenverteilung, zu Händen des Vorsitzenden, Herrn Kanfmann Bernhard Muller, in Firma Ferdinand Müller in Riesa, in Radeburg von allen Kleinhändlern an Herr»» Kaufmann H. G. Böhmig in Radeburg, in Gröba von allen Kleinhändlern an Herrn Kaufmann Theodor Zimmer in Gröba, von allen Kleinhändlern in den übrige»» ländlichen Gemeinden an diejenige llnterverteilungsstelle, von der sie bisher ihre Waren bezogen haben, ») Zugänge in in in graublauen Karten, in Gastwirtschaften usw. d) Abgänge in grünen Karten, ' roten Karten, gelben Karten, graublauen Karten, Gastwirtschaften usw. Gesamtzahl der angemeldeten Karten grün rot gelb graublau Gastwirtschaften usw. den »veit in unser Hintergelände. Außerdem übte der Gegner von den Eckpfeilern der Stellung des Mont Cornillet und dem Fichtelberg ständig eine überaus lästige flankierende Wirkung auf unsere Linie»» an» Langen Rücken und bei Baudesincourt aus. Zur Verteidigung ist dieses ganze Ge- lünde mit seine»» zahlreichen muldenartigen Wellen, durch setzt von vereinzelten Waldstücken, überragt von vorzüglichen BeobachtungSvunkten schon von Natur besonders geeignet. Ueberall findet der Verteidiger Deckung gegen de»» Angreifer, der über freies Schußfeld anlaufen muß. Dieser taktischen Bedeutung entsprechend, ist das ganze Bergmassiv von de»» Franzose» ii» mehr als einjähriger Arbeit aufs stärkste aus gearbeitet worden. Trotz dieser Schwierigkeiten ist de» an gesetzten Truppen die Erstürmung dieser Höhen in» ersten Anlauf gelungen.: Heute sieht unsere Führung von dem <-) ch ») : einzusenden. Die Einsendung hat ii» einem verschlossenen Briefumschlag, auf den» der Name und Wohnort des Kleinhändlers, sowie die Anzahl der eingesandten BczuqsauSweise ver merkt »st, zu erfolge»». Durch Herrn Kaufmann Naumann in Großenhain, Herrn Kanfmann Globig in Großenhain, Herr»» Kaufmann Bernhard Müller in Riesa, Herrn Kaufmann H. G. Böhmig in Radebnrg und Hern» Kaufmann Theodor Zimmer in Gröba, sowie durch die llnter- verteilungsstellei» in dei» ländlichen Gemeinden sind die Bezugsausweise sofort nach Ein- gang und spätestens bis zum 27. laufenden Monats unmittelbar an den »nit der Ver- Dos Niesacr Tageblatt erschetut jeden Tag abend« '/,? Uhr mit Ausnahme der Sonn-und Festtag«. Bezugspreis, «egen Barauszahlung, durch unser« Träger fr«, Hau« oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalteu vierteljährlich 8 Mark, monatlich 1 Mark. Anzeigen siir di« Nummer des Ausgabetage- sind bi« 10 llnr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; «ine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Lagen und Plötzen wird mcht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrlft-Zrile (7 Silben) 25 Pf., Ortsprers 20 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent- ^rechend höher. Nachweisung«- und Bermittelungsgeblihr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in KoumrS gerät. Zahlung«» und Erfüllungsort: Riesa. Bierzehntägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de- Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreise». Rotationsdruck und Verlag: LangrrLWinterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethcstraße öS. Verantwortlich sür Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; sür Anzeigenteil: Milbe lm Dlttri ch, Riesa. Zur Bemessung des Wertes der Sachbezüge bei der Angestelltenversicherung sind für den Bezirk der Stadt Riesa auf die Zeit vom 1. August 1918 bis zur nächsten all gemeine»» Festsetzung des Wertes der Sachbezüge die folgenden Ortspreise festgesetzt worden. Der Rat der Stadt Riesa, am 16. Juli 1918. In der Spalte Bemerkungen würden etwaige Veränderungen durch Wegzug, Tod usw. vermerkt werden können. Neu angemeldcte Personen würden in der Liste nach zutragen sein. Tie Kleinhändler bez. Gemeindebehörden sind verpflichtet, alle Zu- und Abgänge sofort der VerteilungSstellc, von der sie die Waren beziehen, zu melden. Die Meldung hat in folgender kurzer Form zu geschehen: -x -— ... griiE, Karten, . rote»» Karten, gelben Karten, (Ort und Datum) den 1918. (Name des Kleinhändlers) Die Unterverteilungsstellen habe»» über die von ihnen mit Waren zu beliefernden Kleinhändler und Gemeinde,» und die von diesen angemeldeten Personei» ei» Ver zeichnis anzulegen, das nach de»» einlanfenden Äeränderungsanzcigen stets ans den» Laufenden zn erhalten ist. Die von den Kleinhändler»» cinlaufenden Beräilderunasanzeigei» sind von den Unter- verteilnngsstellen nach Berichtigung ihrer eigenen Verzeichnisse sofort an den Leiter der Hauptverteilungsstelle, Herr»» Kommissionsrat Ernst B»lke in Riesa, cinzusendeu. Großenhain, am 16. Juli 1918. 1006 b III. Ter Kommunalverband. Wir geben hiermit bekannt, das dem bei der hiesigen Preisprüfungsstelle gemäß der Ministerial-Verordnung vom 7. August 1916 eingerichteten Uebcrwachungsausschust zur Zeit folgende Herren als Mitglieder angehören: 1. Stadtrat Pietschmann, als Vorsitzender, 2. Rentier Hermann Riedel, 3. Oberschasfner a. D. Herman» Höhne und 4. Oberpostschaffner a. D. August Wilhelm Leichseurina. Die Mitglieder des UcberwachuugsausschuffeS, die mit Ausweise» versehen sind, nehmen Anzeige»» über unberechtigte PreiSfordernngcn entgegen, überwachen den Handel »nit Gegenständen des notwendigen LebensbcdarfcS und werden Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Höchstpreise zur Anzeige bringen. Sie sind befugt, von jedermann Auskunft über alle Tatsachen zu verlangen, die für die PrciSbildnng von Wichtigkeit sind. Auch sind sie insbesondere berechtigt, Räume, in denen Gegenstände des notwen digen Lebensbedarfes hcrgestcllt, gelagert und fcilgehalten werden, zn betreten und daselbst Besichtigungen vorznnebmen, auch die Vorlegung von Rechnungen, Frachtbriefe,» und dergleichen zu fordern, sowie darin Einsicht zn nehmen. Wer sich widersetzt, wird auf Grund von 88 17 sf der BundesratSbekanntmachung vom 25. September 1915 streng und unnachfichtiich bestraft bez. zur Anzeige gebracht werden.Der Rat der Stadt Riesa, am 18. Juli 1918.F. Amtsblatt für die KSniql. AmtShauptmannschast Großenhain, da» KSm'gl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat TMa. 1«s. Lid. Nr. Name des Kunden. Zahl der angemeldeten Karten Personen in Gastwirtschaften Be merkungen. grün rot gelb !graublau Gruppe der Versicherten. (8 1 des Gesetzes und 8 2 Abs. 4 der Ausf.. Verordnung.) Wohnung volle Früh kaffee tägl. 4 für die Früh stück tägl. 4 Verpflegung mit Familie Abend- Iencrnng Beleuchtung Sonstige Sach bezüge (zu vgl. Anleitung) für die Person jährl. für die Person mit Familie jährl. 4r Person Mittag tägl. 4 teilweise )te Perso» Früh stück tägl. 4 für die Person jährl. sür die Person mit Familie jährl. ^z für die Person jährl. für die Person mit Familie jährl. für die Perso» jährl. n»r die Person mit Familie jährl. Abend brot tägl. 4 für Früh- kaffee tägl. 4 tägl. 4 brot tägl. 4 1. > 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. Betriebsbeamte, Werkmeister und an- dere Angestellte in gehobener Stellung 275 75 30 Handlungsgehilfen 65 — 550 — 20 30 75 40 — — — 10 — 5 —
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