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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.07.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-07-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191807235
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180723
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180723
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-07
- Tag1918-07-23
- Monat1918-07
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.07.1918
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Riesaer G Tageblatt 't ItzS. Dienstag, 23. Juli 1SL8 abenvs. «nd Anzeiger (Llbeblatt und ÄlyckgM. L P»ftsch««°n-r «»»«, ««» «EU «» «a «K°-a« « N-. rs. stkr die Kvnigl. AmtShauptmarmschaft Großenhain, das Köniql. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Grvba. -.49 -.28 M. je Pfd. M. je Pfd. (-.61) M. je Pfd. —.48 1.60 M. je Pfd. (-.47) (-.60) (-.16) (-.41) (-.84) (-.34) M. je Pfd. (-.33) M. je Pfd. .72 .82 .44 .32 .47 .12 .34 .32 .32 .43 Einquartierung betreffend. Diejenigen Einwohner, welche die bei ihnen jetzt einquartierten Militärpersonen auch im Monat August 1918 im Quartier behalten wollen, werden aufgefordcrt, Meldungen darüber bis Freitag, de» S«. dieses Monats bei unserem Quartieramt zu erstatte». Der Rat der Stadt Riesa, den 23. Juli 1918. .--.----.n - —— Höchstpreise für Gemüse. 1. Mit Wirkung vom S4. Juli 1V18 ab werden folgende Höchstpreise festgesetzt, wobei als Kleinhandelspreise für die unter 3, 5 bis 10 und 12» ausgsführen Waren bis mit 26. Juli 1918 nach Befinden die in Klammern gesetzten Preise, vom 27. Juli ab aber nur die Preise ohne Klammern zu gelten haben: . " Kleinhandels ¬ preis: -.25 s" ' — -.47 - . Da» Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag, abend» '/,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtag« Bezugspreis, gegen Barauszahlung, durch unser» Träger srei Hau» oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstallen vierte (jährlich 8 Mark, monatlich I Mart. Anzeige« für di» Nummer de» Ausgabetage« sind bi» 10 Uhr vormittag» aufzugeben und im voraus zu bezahlen; «ine tÄeivühr für da» Erscheinen an bestimmt«, Togen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für di» 48 ww breit» Grundschrift-Zeil» (7 Silben) 25 Pf., OrtSprei« 20 Pf.: zeitraubender und tabellarischer Satz ent- sprechend höher Nachweisung»« und DermitlelungSgebühr 2Ü Pf. Fest» Tarif«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klag» einaezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkur» gerat. Zahlung»« und Erfüllungsort: Ntesa. Vierzehntäglg» Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Fall» Höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Storungen des Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder aus Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Berlog! L a n g »r d Wt n t» »l ich M I » k a Geschäftsstelle: Goetbestrast» 5l» Berantwortlich liir Redaktion- Artbur Häbnel Rieb, iiir Anreiaenteil- Wilde im Di ttr, ch. Ricia mit Kraut überhaupt nicht mehr in den Handel gebracht werden. Soweit sie noch mit Kraut aus der Zeit vor dem 24. Juli im Handel sind, darf ihr Verkauf mit Kraut noch bis mit spätestens 26. Juli 1918 zu den iu der Ministerialverordnung vom 11. Juli 1918 hierfür festgesetzten Kleinhandelspreisen erfolgen. VI. Die obigen Preise gelten für das Gebiet des Königreichs Sachsen, und zwar auch für solche Ware, die von außerhalb Sachsens nach dem Gebiet des Königreichs Sachsen eingeführt wird. Dresden, am 22. Juli 1918. 1200V62 . Ministerium deS Inner«. 3361 Nachstehende Bekanntmachung des Reichskommissars für Faßbewirtschaftung über den Verkehr mit eisernen Fässern und saßähnliche» Gebinden vom 16. Juli 1918 wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, den 20. Juli 1918. 492IllLr. 1 8. Ministerium des Innern. 3347 Bekanntmachung der ReichSsaststelle über den Verkehr mit eisernen Fässern und fastähnlichen Gebinden. Auf Grund der BundesratSverordnung über den Verkehr mit Fässern vom 6. Juni 1917 (RGBl. S. 473) und der Bekanntmachung des Reichskanzlers über die Einrichtung einer Reichsstelle für Faßbcwirtschaftung (ReichSfaßstelle) vom 28. Juni 1917 (RGBl. S. 575) und über die Beschlagnahme von Fässern vom 28. Juni und 12. Oktober 1917 (RGBl. S. 577 und 889) wird bestimmt: 8 1. Eiserne Fässer und saßähnliche Gebinde dürfen unbeschadet der Vorschriften des 8 4 Abs. 3 der Bekanntmachung des Reichskanzlers über die Beschlagnahme von Fässern vom 28. Juni 1917 (RGBl. S. 577) nur mit der Genehmigung des Rcichskom- missars für Faßbewirtscbaftung (ReichSfaßstelle - Verwaltuugsabteilung) veräußert vder leih- oder mietweise überlassen werden. Für die Genehmigung der Veräußerung wird eine Gebühr von jeweils 3 v. H. des Wertes erhoben, die an die Geschäftsabteilung der ReichSfaßstelle, die Kriegswirtschafts- Aktiengesellschaft, Berlin ^v. 50, Nürnbcrgerplatz 1, obzufübren ist. 2. Zum Aufkauf gebrauchter eiserner Fässer oder eiserner saßähnlüber Gebinde ist ausschließlich die Geschästsabteilung der ReichSfaßstelle, die KriegswirtschaftS Aktiengesell schaft, berechtigt. Der NeichSkommissar für Faßbewirtschaftung läßt in besonderen Fällen Ausnahmen zu. 8 3. Der Bedarf an eisernen Fässern oder eisernen fatzähnlichen Gebinden ist der Geschäftsabteilung der ReichSfaßstelle, der Kriegswirtschafts-Aktiengesellschaft, Berlins. 50, Nürnbergerplatz 1, anzumelden. 8 4. Wer ohne die erforderliche Genehmigung des Reichskommissars für Faßbewirt- schaftung eiserne Fässer oder eiserne saßähnliche Gebinde veräußert oder erwirbt oder leih weise oder mietweise überläßt oder übernimmt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10000 M. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Fässer erkannt werden, auf die sich die Zuwiderhandlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nichts 8 5. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung im Reichs anzeiger in Kraft. Berlin, den 16. Juli 1918. Der Reichskommiffar für Fastbcwirtschaftuna. vr. Beutler, Königlich Sächsischer Geheimer Rat. I. Rhabarber S. Spinat (nicht Spinatersatz) S. Erbsen (Schoten) 4. Bohnen ») grüne Bohnen (Stangen-, Buschbohnen) d) Wachs- und Perlbohnen «) Puff-(Sau-)Bohnen 5. Längl. Karotten (ohne Kraut) 6. Karotten, kleine, runde (ohne Kraut) 7. Mairüben (ohne Kraut) 8. Kohlrabi (mit jungem Laub) 9. Frühweißkohl 10. Frübwirsingkohl II. Frührotkohl 12. Krühzwiebeln ») mit Kraut l>) ohne Kraut 13. Tomaten » 14. 1. Gurken, sortierte Ware, von denen ») 60 Stück über 30 Pfd. wiegen, l>) 60 Stück über 24 Pfd. wiegen, o) 60 Stück über 16 Pfd. wiegen, ä) 60 Stück über 13 Pfd. wiegen, 2. sonstige Gurken und KrüppelgurkeN 15. Pfifferlinge und Steinpilze 16. LhampignonS 1l Die in Klammern gesetzten Kleinhandelspreise —.30 für d. Stück -.25 . - - -.22 - - - -.18 - - - —.18 für den Ztr. 1.40 für das Pfd. 1.60 - . - ... unter I gelten nur sür solche Waren, die noch aus Lieferungen unter der Herrschaft der bis mit 23. Juli 1918 geltenden Erzeuger- und Großhandelshöckstpreise (Ministerialverordnung vom 11. Juli 1918 — 1183 V 6 Z — Nr. 160 der Sachs. StaatSzeitung) stammen. Die Kommunalverbände haben darüber zu wachen, daß die in Klammern gesetzten Preise nicht auch für solche Waren gefordert werden, die zu den neuen Erzeuger- und Großhandelspreisen unter l dieser Bekanntmachung an den Kleinhandel geliefert sind. UI. Die unter 1 festgesetzten Erzeugerpreise gelten gleichzeitig als Vertragspreise für vie auf Grund von Lieferungsverträgen gelieferten Waren; sie treten an die Stelle der mit Ministerialverordnung Nr. 542b U8 Vill» — vom 12. April 1918 veröffentlichten Richt preise und sind ebenso wie die festgesetzten Groß- und Kleinhandelspreise Höchpreise im Sinne des Gesetzes betreffend Höchstpreise vom 4. August 1914 (RGBl. S. 339) mit den dazu ergangenen Abänderungsverordnungen. iv. Pom 24. Juli ab treten die mit Ministerialverordnung vom 11. Juli 1918 fest gesetzten Höchstpreise sür Frühgemüse mit der Einschränkung unter V Satz 3 außer Kraft. V. Rhabarber darf nicht mit einem längeren Blattansatz als bis zu 3 °m in den Handel gebracht werden. Mairüben, Möhren und Karotten dürfen vom 24. Juli ab preiS: -.15 —.80 preis: -.18 -.36 -.30 -.38 -.40 -.52 -.50 -.62 -.25 -.33 -.18 -.24 -.30 -.36 —.05 -.08 —.20 -.26 -.18 - -.24 -.18 -.24 -.25 -.32 -.15 -.20 -.30 ->)7 1.- 1.30 -.18 — 2') —.15 -.'18 -.12 -.15 -.10 —.13 -.10 -.13 -.80 1.10 1.- 1.30 Al mnikMt UMeuimWOmm.SM«' Mm MckM msM )( Berlin, 22. Juli. (Amtlich.) Der amerikanische Truppentransvortdampfer „Leviathan" (früherer Dam pfer der Hambnrg-Amerika-Linie „Vaterland", 64S8S Brnttoregistertonnen) ist am SV. Juli an der Nordküfte Irlands versenkt worden. Der Chef des Admiralstabes der Marine. * Der Hapagdampfer „Vaterland" war bekanntlich das größte Schiff der Welt. 1913 fertiggestellt, hatte er eine Länge von 276 Meter, eine Breite von 30,6 Meter, eine Raumtiefe von 17^7 Meter und fuhr eine Geschwindigkeit von 24 Knoten. Das nächstgrößte Schiff war bekanntlich der 52117 Tonnen verdrängende Hapagdampfer „Impe rator" (1912). Die größten englischen Dampfer waren be kanntlich „Olympie" (46 349 Tonnen), „Mauretania" (31938 Tonnen) und „Lusitania" (31550 Tonnen). „Vater land" lag beim Eintritt Amerikas in den Krieg im Hafen von New-Jork und wurde beschlagnahmt. Die deutsche Mannschaft beschädigte damals, um die Indienststellung des Schiffes für amerikanische Zwecke zu verhindern oder zu verzögern, die Maschinen. Es hat in der Lat mehr als 1'/. Jahr gedauert, bis es den Amerikanern gelang, die „Vaterland" zu verwenden. Die Morgenblätter besprechen die Versenkung des größten amerikanischen TruppentranSportdampfers. Die „Boss. Ztg." meint: E kann keinen größeren Beweis für die Leistungsfähigkeit unserer U-Boote geben. Die Amerikaner erwarteten, daß dieses Schiff ihnen di« Möglichkeit geben werde, im Laufe eines Jahres rund 1 Dutzend Divisionen über das große Wasser zu bringen. Sicher ist jedenfalls, daß dem Gegner ein außerordentlich schwerer Schaden zuge fügt ist, der dem Verlust einer Schlacht gleichkommt. Der „Lokalanz" schreibt: Deutscher Unternehmungsgeist und deutsche Technik haben durch die „Vaterland" «inen merk würdigen Doppelerfola zu buchen. Von Deutschen war das größte Schiff der Welt, übrigens aus rein deutschem Metall, gebaut worden; von Deutschen ist es jetzt, nachdem «S im Kriege vom Feinde hinterlistig gestohlen war, ver senkt worden. Das Wort, daß unrecht Gut nicht gedeihen kann, hat sich an den Amerikanern erneut bewährt. Rücktritt des österreichischen Kabinetts. )( Wien, 22. Juli. (Abgeordnetenhaus.) Am Schluffe der Sitzung teilte Präsident Groß mit, das» Minister präsident Dr. Richard von Teidler und die ganze Negie rung ihre Entlastung gegeben haben, daß die Entlassung angenommen wurde (Beifall bei den Tschechen) und dah die Regierung mit der Fortführung der Geschäfte be traut wurde. * Zum Rücktritt des österreichischen Ministerpräsidenten schreibt die Vossischc Zeitung: Scidler hat nickst nur keine Mehrheit im Parlament zustandegebracht, sondern er schei det, ohne eigentlich irgend eine Partei hinter sich zu ha ben, aus dem Amte. Nicht ohne menschliches Bedauern sieht man diesen traurigen Rückzug eines ffeundw en Man nes. Politisch freilich war. dieses Ende eine Notwendig keit. Das RcgierungSjahr Scidkers ist eines de: unglück lichsten für Oesterreich. — Die „Tägliche Rundschau" sagt: Scidler ist von den österreichischen Neichöseindcn gestürzt wordem den Tschechen, den Slawen. Was die Frage des Nachfolgers betrifft, so würde Graf Czernin zweifellos als österreichischer Ministerpräsident den deutschen Kurs zu steuern suchen, aber vom ersten Tage an unter dem heftigsten Feuer der Tschechen stehen. Ob eine nutz bringende innerpolitische Arbeit unter Czernin möglich ist, erscheint fraglich. Ein Handschreiben des Kaisers. Die heutige Wiener Zeitung wird das nachstehende allerhöchste Handschreiben veröffentlichen: L eber Dr. Rit ter von Scidler! Sie haben unter Berufung auf die Ge staltung der parlamentarischen Lage mir di? Bitte um Enthebung vom Amte unterbreitet, welcher Bitie sich die übrigen Mitglieder des Kabinetts ««schlossen. Zur Be gründung dieses Ansuchens haben Sie darauf liingewiesen, daß Sic sich für Ihr? Bemühungen im Abg-ori-nctenhause eine Mehrheit für die Staatsnotwendigkciien zu sichern, keinen Erfolg mehr versprechen, daß aber die Hindernisse lediglich in Ihrer Person un- in Ihrem Verhältnis zu einer politischen Partei gelegen sind, die gegenüber den StaatSnotw'.-ndigieiten keine ab.ebnende Haltung ein nimmt, vielnr hc bereit wä ?, eine anee e, die nämliche alig m ine Rickstnug.verfolgen e Rege uug zu unle-stn en. Unter diesen Um'än u'n cp l.cff n S c selbst.in In em Rück tritte die Bo-bcdingung für eine befriedigende Klä ung der parlamentarischen Lage. So schwer es mir säl.t. aus Ihre fernere Tätigkeit auf der von Ihnen unter den schwierigsten Verhältnissen zu meiner vollsten Zufriedenheit versehenen Stelle zu verzichten, vermag ich mich dock: Ihren patriotischen Erwägungen nicht zu verschließen. Von der Absicht geleitet, die von Ihnen verfolgte Richiuug unter Wahrung deS vcrrraucnsvollcn Verhältnisses zu jenen Gruppen, die für die Bedürfnisse des Staates cinzutrctcn gewillt find, im Zusammenwirken mit der Volksvertre tung fcstgehalten zu sehen, finde ich mich daher bestimmt, die Demission des Gcsamtkabinetts in Gnaden auzuneh- men und beauftrage, es, bis zur Bildung einer neuen Negierung mit der Fortführung der Geschäfte. Carl, m. P. Eckartsau, den 22. Juli 1918. Kriegsnachrichten. Deutsche Berichte von der Westfront. W.T.-B. mel det aus Berlin: Nach übereinstimmenden Meldungen unserer Truvpen sind die blutigen Verluste der Feinde außerordentlich hoch. Dies wird auch durch die Aussagen der von uns eingebrachten Gefangenen in vollem Umfange bestätigt. — Ter Lyoner Funkspruch vom 21. Juli 8 Uhr nachmittags behauptet, daß die Franzosen die vom Feinde völlig ungestörte Zurücknahme unserer Truppen über die Marne bemerkt und uns mit einem Regen von Maschinen- qewehrkugeln und einem Wolkensturz von Bomben 50°/, Verluste zugesügt hätten. Das unzutreffende dieser Behaup tung geht schon aus der romanhaften Aufmachung der Meldung und der genauen Angabe der Verlnstprozente hervor. An den französischen Behauptungen ist kein wahres Wort. Ter Feind hat im Gegenteil einen völligen Luft stoß gemacht, bei dem seine Massen von nnsercm Feuer wirkungsvoll gefaßt wurden. Oesterreichisch-ungarischer Generalstabsbericht. Amt lich wird ans Wie» vom 22. Juli verlautbart: An der italienischen Front keine besonderen Ereignisse. In Alba- nie» nahm vor drei Tagen der Feind nördlich von Berat und im oberen Devolitale seine Angriffe wieder auf. Von örtlichen Schwankungen abgesehen, gelang es ihm nirgends, Vorteile zu erringen. Die Kämpfe dauern an. Zwischen dem Semeni-Knie und dem Meere drangen unsere Erkun- duiigrabteiluiigen an mehreren Stellen in die italienischen Linien ein. Ter Cbcs des Generalstabs. Brasiliens Kriegsbeteiligung. Nach vertraulichen Be sprechungen der brasilianischen und der amerikanischen Re- aierung werden, nach der Aqencia American», brasilianische Trupven aktiv am Kriege teilncbmen. Die brasilianischen Triil'pcn werben in den Vereinigten Staaten ausgebildst werden. — - ——... —.— ... -
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