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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.07.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-07-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191807298
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180729
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180729
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-07
- Tag1918-07-29
- Monat1918-07
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.07.1918
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Riesaer H Tageblatt ««d Anzlrigr» MrdM aar Ltyriga). «»«»IM «q». L v»ftsch«ao«-r «p,«, N«R s«r«n-r»-. *°. Rst-k-ff. Rt«s« sL-R für die Könlql. Amtshauptmannschast Großenhain, Las Kömql. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröva. 174. Montag, 39. Juli 1918, «veiids. 71. Jahrg. Da« Messer Tageblatt erscheint irden Laa abend« '/,? Uhr mit AuSnahm« der Som»- und Festtage. BezugStzrei«, gegen Barauszahlung, durch unser, Träger frei Hau« oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten viertrljührlich 8 Mark, monatlich 1 Mark. A«zeiget« für di« Nummer Le» Ausgabetage« sind bi« Ist Uhr vormittag« aufzugeben und im voraus zu bezahlen: eine Gewähr filr da« Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Prei« für di« 43 mm breit« Lrundschrift-HeUe (7 Silben) 25 Pf., Ortspreis 20 Pf.« zeitraubender und tabellarischer Satz ent sprechend höher. Nachweisung«- und BermittelungSaebühr 20 Pf. Fest« Taris«. Bewilligt«» Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klag, «ingezogen wrrden »nutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerat. Zahlung«» und Erfüllungsort: Riesa. Vierzehntägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: 8 an g er L Wi n terl ich. R i, sa «efchästtstele: Roetheftratz« 89. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel. Riesa: kür Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Mieia Preise für Treibhausgemüse. In Ergänzung der Ministerialverordnung Nr. 12OOV62 vom 22. Juli 1918 wird folgendes bestimmt: 1. zu I 13 der erwähnten Verordnung betreffend Lomatenvretfe: Solche Tomaten, die nachweislich bis zur Ernte oder bis kurz vor der Ernte unter Glas gezogen worden sind, unterliegen dann nickt dem festgesetzten Höchstpreise, wenn sie an der Erzeugerstelle unmittelbar an Verbraucher verkauft werden. Der zuständigen Ortsbehörde liegt cs ob, darüber zu wachen, daß in diesen Fällen tatsächlich nur unter Glas gezogene Ware zum Verkauf kommt. Die LandeSstclle für Gemüse und Obst kann in besonderen Fällen weitere Ausnahmen bewilligen. 2. zu I 14 der erwähnten Verordnung betreffend Gurkenpreise: Solche Gurken, von denen 60 Stück über 60 Pfund wiegen, unterliegen dann nicht dem festgesetzten Höchstpreise, wenn sie nachweislich bis zur Ernte oder bis kurz vor der Ernte unter Glas gezogen worden sind. Dresden, am 26. Juli 1918. Nr. 1236 V 6 2 Ministerium des Inner«. 3465 Bekanntmachung über Edelobst 1918. Auf Grund der Bundesratsverordnung über die PreiSprüfunaSstellen und die Ver sorgungsregelung vom 25. September/4. November 1915 (RGBl. S. 607/728) wird ange ordnet: Als Edelobst können solche Aevfel und Birnen zugelassen werden, die sich von den übrigen Speise- und WirtschaftSfrückten hervorbebc» durch: 1. Sorten, die sich geschmacklich vor anderen Sorten auSzeichnen (Tafelobst in züch terischen» Sinne): sie sind in Friedenzeiten nicht zu Marmelade, Gelee, Obstweinen und dergleichen gewerbsmäßig verarbeitet worden; 2. vollkommene Ausbildung in Reife, Gröhe und Aussehen; 3. sorgfältigste Behandlung bei der Ernte, sachgemäße Sortierung nach Gröhe und zweckmäßige Verpackung: die Früchte müssen die Baumreife erlangt haben; unreife, d. h. vorzeitig geerntete Frücktr, scheiden als Edelobstfrüchte aus. Früchte mit kleinen Schönheitsfehlern sind zulässig, dagegen nicht solche mit Schorf- (kusiolsäiuw-), Druckflecken oder Wurmfraß. Die Erzeuger sind nicht berechtigt, irgendwelches Obst ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung der Landesstelle für Gemüse und Obst anderweit als an die Bezirks- und Ortsobstsammelstellen abzusetzcn oder zu versenden. Erzeuger, welche die von ihnen ge zogenen Aepfel und Birnen als Edelobst abzusetzcn gedenken (nur Hüchter, Pächter, Obst verwertungsgenossenschaften, Züchtervcreine, nickt Händler), haben dies bei Frühsorten bis spätestens zum 10. August 1018, bei Herbftsorten bis spätestens zum 1. September, bei Svätsorteu bis spätestens 1. Oktober 1018 bei der Geschäftsabteilung der Landesstelle sür Gemüse und Obst, Dresden N., Hospital- straße 10 b, anzuzeigen und das Obst nach Weisung der Landesstelle für Gemüse und Obst abzusetzen und zu versenden. Zur Anzeige sind besondere Vordrucke zu verwenden, die bei der Landesstelle für Gemüse und Obst und bei den Bezirksobstbauvereinen erhältlich sind. Es habe» nur Anmeldungen Gültigkeit, die auf diesen Vordrucken erfolgen. Die auf die Bekanntmachung des Ministeriums des Jnneril vom 15. Juni 1918 — 1150V61 — (Nr. 138 der Sachs. Staatszeitunq voin 17. Juni 1918) erstattete vorläufige Anmeldung berechtigt für sich allein noch nicht zum Verkaufe des angemeldeten Obstes als Edelobst. Edelobst, das nicht bis zu einen» der oben genannten Tage angemeldet wird, und Obst, dessen Anmeldung als Edelobst zuriickgewiesen wird, unterliegt der Erfassung durch die Bezirks- und Ortsobstsammelstellen g-mäß der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 17. Juli 1918 über die Kernvbsternte 1918 — Nr. 1421 » V61 — (Nr. 167 der Sachs. Staatszeitung vom 20. Juli 1918) und den Höchstpreisen der Verordnung des Ministe riums des Innern vorn 17. Juli 1918 — Nr. 1488 VS 1 —. Ter Kleinverkauf von sächsischem und austersächsischem Edelobst ist nur zulässig in den von der Landesstelle sür Gemüse und Obst — Gesckäftsabteiluna — dazu zuge- lasscuei» Stellen. Die Zulassung ist jederzeit widerruflich. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Wer diesen sowie den vor» der Landesstelle für Gemüse und Obst bez. den Kommn- nalverbänden in Ausführung dieser Verordnung erlassene»» Vorschriften zuwiderhandclt, wird nach 8 17 der Bundesratsverordnung über die Preisprüfungsstellen und die Per« sorgnngsregelung vom 25. Sept./4. Nov. 1915 mit Gefängnis b»s zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. Die Verordnung tritt am 1. August 1918 in Kraft. Dresden, am 26. Juli 1918. 1500VO1 Ministerin«» deS Inner«. 3454 Herbftaussaat von Futterrttbseu. Die Landwirtschaftliche Zentralgenoffenschast erklärt sich bereit, Landwirten Winter rübsen zur Aussaat zu liefern. Es werden damit die Stoppelfelder als Zwischenfrucht bestellt, die nächstes Frühjahr Kartoffeln tragen sollen. Für diese wird das Feld noch rechtzeitig geräumt. Die kaufeilden Landivirte müssen eine Bescheinigung der Ortsbehörde beibringen, »voraus hervorgcht, daß das zum Anbau von Rübsen nötige Land zur Verfügung steht. Die Anbaufläche muß angegeben sein und der bestellten Samenmenge entsprechen. Anträge sind an die Landwirtschaftliche Zentralgenossenschaft Drcsden-A. zu stellen. Großenhain, am 25. Juli 1918. 87ä Vlll. Königliche AmtShauvtmannschast. Bestellung von Kartoffelsaatgnt. Diejenigen Landwirte, die auf die seitens der Gemeindebehörden ergangene Auf- forderung Bestellungen auf Kartoffelsaatgut noch nicht anfgegeben haben, »vollen dies nunmehr spätestens bis rum S. August 1918 bewirken. Die Bestellung hat unmittelbar bei dec Gemeindebebörde zu erfolgen. Diese haben die Bestellungen zu sammeln und bis zum 8. Augnft 1018 an die Königliche AmtShaupt- mannschaft weiter zu geben. Die Gutsbezirke haben ihre Bestellungen Unmittelbar bei der Königlichen Amtshanpt- mannsckaft cinzureicken. Es empfiehlt sich, die Bestellungen in eil» Verzeichnis nach dein den Gemeindebehör den mit der Verfügung vom 2. Juli 1918 — 856all — zugegangenen Formular einzu tragen. In der Spalte Bemerkungen würde anzugeben sein, ob etwa anerkanntes Saat gut gewünscht wird. Es ist dringend erwünscht, daß die Kartoffelerzeuger ihre Bestellungen jetzt schon aufgebeu, da der Kommunalverband in der Lage sein würde, den gesamte»» Bedarf ohne Schwierigkeiten z» decken und noch vor Eintritt des Winters hereinzubringen. Ueber den Preis kann z. Zt. etwas noch nicht gesagt werden, er wird sich aber in mäßigen Grenzen Halter». Großenhain, am 25. Juli 1918. 831 b ll. Der Kommunalverbarid. Reichsreisebrotmarken vetr. Zufolge einer Anordnung der Reicksgetreidestelle in Berlin wird für den Bezirk des Kommunalverbands Großenhain einschließlich der revidierten Städte Großenhain und Riesa folgendes bestimmt: Beim Umtausch von kommunalen Brotmarke« gegen Reichsreisebrotmarken dürfe« bis ans weiteres auf den Kopf und Tag an 1 Person künftig nur 4 Reichsreisebrotmarke« --- SOOxr Gebäck verabfolgt werden. Demnach würden auf kommunale Brotmarken über 1 Pfund -- 500 «r Brot, Reichs- reisebrotmarken über nur 400 «r, beim Umtausch über die gesammte jetzige Wochenratio« von S V, Pfd. --- 1780 er Brot insgesamt nur 140« er in Reichsreisebrotmarken znr Ausgabe gelangen dürfen. Diese Bekanntmachung tritt sofort in Kraft. Großenhain, am 24. Juli 1918. 654 »l. Der Kommunalverband. Lieferung von Frühkartoffeln vetr. Diejenigen Landwirte, welche Frühkartoffeln ausinachei» und an de,» Kominunalver- band liefern wollen, werden aufgefordert, dies unter Angabe der ungefähren abzugebcnden Menge umgehend und bis spätestens den 1. August laufenden JahrcS hier zu »neiden. Der Kommunalverband wird in solchen Fällen Ausnahme von dem erlassenen Ver bote deS Ausmachens bewilligen. Großenhain, am 26. Juli 1918. 939 »II. Der Kommunalverband. Holzverkanf in Grötza vetr. Bestellungen ans Brennholz zur Belieferung im Monat August und September wer den Dienstag, den 30. und Mittwoch, den 31. Juli 1918, vormittag? von 8 bis 1 Uhr im Gemeindeamt, Zimmer Nr. 12, entgegengenommen. Die Belieferung der kürzlich gemach ten Bestellungen wird demnächst erfolgen. Äröba, Elbe, am 27. Juli 1918. Der Gemeindevorftand. Wir fördern hiermit alle diejenige»» Haushaltungsvorstände, soweit sie nicht über GaS in ihren Wohnungen verfügen, auf, sich Dienstag, den 30. und Mittwoch, den 31. Juli 1918, vormittags von 8 bis 1 Uhr im Gemeindeamt, Zimmer Nr. 6, unter Vorlegung der Kohlengrundkarte zu melden. Gröba, Elbe, am 27. Juli 1918. Der Gemeindevorstand. Oertlichcs und Sächsisches. Riesa, der» 29. Juli 1918. —* AuSzeich nung. Dem Heizer Walter Zöllner auf einen» Kriegsschiff der deutschen Marine, z. Zt. im La zarett Wilhelmshaven, Sohn des Werkmeisters Eugen Zöllner, ist das Eiserne Kreuz 2. Klasse verlieben worden. — Eine Starkstromleitung des Ueberland- stromwerkes Gröba wird zurzeit von Gröba nach dem Elektrizitätswerk Wettiner-Straße in Dresden verlegt. Zwei Leitungen sind schon fertig, die dritte ist in Arbeit. Ihr Weg geht über Strießen bei Priestewitz, Gröbern, Niederau, Brockwitz, Külitz, dort über die Elbe, WeiStropp, Unkersdorf. Die Leitung wird in Kupfer auSgesührt. —y Landgericht. Die zweite Ferienstrafkammer des Kgl. Landgerichts beschäftigte eine Untersuchungssache gegen die 26 Jahre alte, mehrfach bestrafte Kellnerin Fr. aus Merschwitz wegen Rückfalldiebstahl. Durch die Beweis aufnahme erachtete das Gericht als festaestellt, daß die An geklagte während ihrer Tätigkeit als Kellnerin in der Schank wirtschaft von G. in Zeithai» seit längerer Zeit aus der Büfettkaffe nach und nach insgesamt mindestens 150 Mark bares Geld, sowie der Scknittwarenhändlerin St. in Zeit hain aus dem Laden drei seidene Blusen im Werte von mindestens 100 Mark gestohlen hat. Diese abermaligen Diebereien muß die Fr. mit einer 10 monatigen Gefängnis strafe büßen. —* Wellpappschachtcln bei der Postbe förderung. Seit einiger Zeit werden Wellpappschach- teln, auch größeren Umfanges, in den Handel gebracht, de ren Deckel an den Seiten Ltatt abschiießt, also nicht über die Außenseite übergreift, und eine nur sehr schmale Ein- jchjebklappc hat. Bei derartigen Schachteln wird während der Beförderung leicht der Deckel eingedrückt. Sie bedür fen daher für den Postversand in der Regel noch einer besonderen Umhüllung aus einer oder mehreren Lagen starken Packpapiers. Unverpackt eignen sich solche große Wellpappschachteln nicht zur Postbefürderung und müssen daher an den Postschalteru zurückgelvicsen werden. —MI. Nach den» die ansteckende Blutar mut (infektiöse Anämie) der Pferde neuerdings auch in Deutschlarrd ausgetreten ist, erscheint es angezeigt, die Aufmerksanikeit der Pferdcbesitzer auf diese neue seuchenartige Krankheit der Pferde zu lenken. Zu die sem Zwecke ist vom Kaiserlichen Gesundheitsamt über die ansteckende Blutarmut der Pferde eine in Nr. 30 der Sächsischen Landnnrtschaftlichen Zeitschrift abgedruckte Ge meinfaßliche Belehrung herausgeaeben worden, die über dies sämtlichen Tierärzten Sachsens durch das Landes gesundheitsaint übersendet worden ist. —* Herabsetzung der Preise für Schuh waren. Wie wir hören, ist durch Beschlüsse der Gut achterkommission für Schuhwaronpreise und des Ueber - wachungsausschusses der Schuhindustrie eine Herabsetzung der Kleinverkaufspreise der Schuhwaren l>erbeigesi»hrt wor den. Die Gutachterkommission für Schnhwarcitpreise hat beschlossen, den für die Schuhwarenherstellung höchstens zulässigen Unkostensatz von 33 Prozent bczw. 20 Prozent auf 18 Prozent l-erabzusetzen. Maßgebend für diese»» Be schluß war die Tatsache, daß infolge einer Erhöhung der Nohmaterialpreise, der Arbeitslöhne und schließlich der Pro duktionsziffer der geringere Unkostenhöchstsatz als ausrei chend betrachtet wurde. Der Ueberwachungsansschuß der Schuhindustrie hat den von ihm erhobenen, auf die Ge stehungskosten berechneten Sonderzuschlag von 5 Prozent auf 3 Prozent für alle nach den» 31. August 1918 berech neten Ware»» herabgesetzt. Maßgebend für diese Entschlie ßung deS Ucberwachungsausschujses war die Tatsache, daß infolge der Bekanntmachung deS Bundesrats vom 11. Inti 1918 über die Abänderung der Bekanntmachung des Bun desrats vom 17. März 1917 über die Errichtung von Her- stellungS- und Bertriebsgesellschaftcn die Steuerfreiheit der Schuhwarenherstcllungs- und PertriebSgeseUschafien ge währleistet erscheint, sodaß Mittel zur Ausbringung der seither für wahrscheinlich gehaltener» Steuer nicht mehr erforderlich sind. Diese Herabsetzung des UnkostensgtzeS »»nd des Sonderzuschlages hat zur Folge, daß die hochst zulässigen Kleinverkäufspreise der Schuhwaren um etwa 5,5 bis 6 Prozent herabgesetzt werden. —* Weitere Durchführung der Altklei de rsammlung. Dringende Kricgsnotwcndigkeit halte der Reichsbeklcidungsstelle Veranlassung gegeben, von den Koinmunalvcrbänden bis zum 15. Juli 1918 die Auf bringung von insgesamt 1 Million getragener Anzüge für die Arbeiter »n der Landwirtschaft, im Bergbau, den Eisen bahnbetrieben und sonstigen kriegswichtigen iketriebcn zu erfordern. Während ein Teil dec Kommunalvcrbände dio ihnen durch die LandeSzentralbehörden auscrlegte Anzahl von Anzüge»» voll gesammelt und für obige Zlvecke bereit gestellt hat, ist dies einem großen Teil der Kommunal vcrbände nicht gelungen. Die NeichSbcklkidungSstclle muff nach Lage der Sache darauf dringen, daß die Sammlung mit vollem Erfolg durchgeführt leird. Sie glaubt dieH ohne Anordnung einer Beschlagnahme und Enteignung auf dein von Anfang an vorgesehenen Dege erreichen zu kön nen. Sie hat den KommunalverbLnden, die mit der Samm lung im Rückstand geblieben sind, anfgegeben. lich mit einem Aufrufe an die Bevölkerung zu »oeudeu und sie unter Himvcis auf bei» Zweck und die Notwendigkeit dec
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