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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 02.08.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-08-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191808024
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180802
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180802
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-08
- Tag1918-08-02
- Monat1918-08
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 02.08.1918
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Riesaer H Tageblatt ««d Giro lass« Nies« Nr. IN 178 Freitag, S. August 1918, aUenvs 71. Jahrg Ligen -res- 524 tL. 2219 8 L. sucht. s>m must, mahl lbcn, Käl- >ncht- ckauf. lf. eld Adr. Besä. itlttlg lg in ücht. 0 a» Meblaü md Aiyeiger). AmtsbtcrLL ' für die Königs Amtshcuchtmannschast Großenhain, das Köniql. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Grvva. Freibank Riesa. Morgen Sonnabend, den 3. Anglist 1918, von vormittags '/.8—V-.9 Uhr gelangt auf der Freibank des städtischen SchlachthoseS Rindfleisch zum Preise von 1 Mark für das Pfund gegen Fleischmarken zum Verkauf. Fleisch erhalten nur diejenigen Personen, die ihre Nahrungsmittelkarten in der Polizeiwache entnehmen und zwar 151—225. DieBrot- auSweiSkarte, welche auf der Freibank abgestemvelt wird, ist nutzubringen. Riesa, am 2. August 1918. Die DirekttM »es städt. Schlachtüofes. Abgabe von Speisckartoffel« betr. Für die nächste Woche — 5. bis 11. August 1918 — gelangen auf den für die ae- nauute Zeit gültigen Abschnitt der binnen Kartoffelkarte 4 Pfund, aUf den gleichen Abschnitt der rote« Kinderkartoffelkarte 2 Pfund Frühkartoffeln zur Verteilung. Zum Bezüge sind alle kartosfelversorgunaSberechtigten, d. h. nicht Kartoffelanbau treibende Personen, sowie Kartoffelerzeuger, die Sveisekartoffeln aus alter Ernte nicht mehr besitzen und denen reife Kartoffeln aus neuer Ernte noch nicht znr Verfügung stebcn, berechtigt. Kartoffelcrzeuger, die reife Kartoffel« aus «euer Ernte besitzen, dürfen aus ihren Vorräten pro Kovf der von ihnen zu versorgenden Personen in der nächsten Woche ü Pfund verbrauchen. Im übrigen bleiben die Bestimmungen der Bekanntmachung vom 17. Juli 1018 — 910 » ll — in Geltung. Großenhain, am 2. August 1918. 910 i> 11.Der Kommunalverband. WM» sü NnktüMk, Anzle, Mirzik. NMik. Stimm» »sm. - Nach einer Mitteilung des Verteilungsausschusses für Kristallsoda beim Submissions amt in Dresden können zur Desinfektion und Reinigung medizinischer Geräte und Eß- aeschirre Krankenhäuser, Aerzte, Zahnärzte. Tierärzte und Hebammen monatlich bis 2V, Ice Soda im freien Handel beziehen. Für gröbere Mengen ist die Ausstellung eines Bezugs scheins erforderlich. Die Bezugsscheine sind zweimonatlich bei dein vorgenannten VerteilungSauSschutz unter näherer Begründung zu beantragen, und -war must die Beantragung für den Ge brauch der Mouate August September sofort erfolgen, die für die Monate Oktober No- qember in der Zeit von» 20. bis 25. September, die für die Monate Dezember/Januar in der Zeit vom 20. bis 25. November usw. Für die Ausstellung des Bezugsscheines ist eine Gebühr von 2 Pfennig für das Kilo, mindestens aber 50 Pfennig zu entrichten. Dem ersten Bezugsschein wird eine Liste, aus der die zur Lieferung für Sachsen unbedingt ver pflichteten Firmen ersichtlich sind, beigefügt. Die Versendung der Scheine geschieht auf Gefahr des Adressaten als Drucksache, für verloren gegangene Scheine wird Ersatz nicht geleistet. Falls die Zustellung der Sicherheit Mus in zimüeM, zmnibckllckm ul Michnllcktni. Dem Kommunalverband steht ein kleiner Posten weißer Frauenhemden zu M. 10.80, weißer Frauenbeinkleider zu M. 10.20, beide aus feinem Stoff, sowie Mädchenkleidcr zn M. 10.— bis M. 26.55 zur Verfügung. Sie sind in den einschlägigen Geschäften und nur gegen Bezugsschein erhältlich, der von der Königlichen Amtshauptmannschaft, den Stadt räten zu Großenhain, Riesa und Radeburg, bezw. den Gemeindevorständen zu Gröba und Weida nach Ausfüllung eines Bestandsfragebogens in jedem einzelnen Falle, ansgefertigt sein muß. Großenhain, am 30. Juli 1918. 306 o k.Die Königliche Amtsliaudtmannschaft. Lebensmittewerteilunk. ES kommen zur Verteilung vom V. laufenden Monats ab 1. auf Abschnitt Nr. 32 der grauen Nährmittelkarte 1 200 er Suppen, gelben , l 120 gr Suppen, . roten » I 300 xr Grießsuppen, grünen . 1 250 er Grießsuppen, sowie je 10 er Suppenwürze. Die von den früheren Verteilungen noch vorhandenen Restbeftände an Suppen sind dort, wo die jetzt zugewiesene. Menge nicht voll ausreichen sollte, mit auszugeben. Alle sodann nach Abschluß der Verteilung noch vorhandenen Restbestände an Suppen können an Einwohner des Bezirks ohne Markenabgabe verkauft werden. 2. auf Abschnitt 37 der Warenbezugskarte Ul 250 er Kunsthonig. Der Preis beträgt für Suppe» in Paketen zu V, Pfund —.74 M. für das Pfund, Kaisersuppen in Päckchen zu 50 er 1.— „ » - » Suppenwürze —.13 „ » 10 gr Kunsthonig —.75 „ „ das Pfund. Die Verkaufsstellen haben die abgeftempelten Abschnitte 32 der gelben Nährmittel- karte l zu sammeln, zu 50 Stück zusammenzuschnüren und bis spätestens den Ist. laufen den Monats an Herrn Kommisfionsrat Ernst Bitte in Riesa einznsenden. Großenhain, am 1. Angust 1918. 70d ill. Der Kommunal-erband. Es ist in der Bevölkerung und zum Teil auch bei Schuhwarenhändlern noch nicht hinreichend bekannt, daß vom 1. April 1918 bedarfsscheinpflichtig nur neues Schuhwerk ist, dessen Sohle mindestens im Gelenk oder in der Vorderfläche ganz aus Leder besteht, auch wenn die Sohle mit Sohlenschonern oder mit Halbsohlen ans Ersatzstoffen (z. B. aus Holz) bewehrt ist. ES wird deshalb nochmals auf die Bestimmungen der Bekanntmachung über Schuh- bedarfSscheiue vom 27. März 1918 hingewieseu. Großenhain, am 30. Juli 1918. 17 oL. - Der Kommunalverband. Nr. 12 und 13 des Gesetz- und Verordnungsblattes, sowie Nr. 87 bis 92 des Reichs- Gesetzblattes vom Jahre 1918 sind hier eingegangen und können in der Ratshanptkanzlei cingeseben werden. Der Inhalt der Blätter ist aus dem Anschläge im Flur des Rathauses ersichtlich. .Der Rat der Stadt Riesa, am 2. August 1918.Gßm. 79. kel ezug- kaust itr. >ind sucht. Niem. nd 20. . 17. >er An- ldt, siiesa. »e verk. ltiesa. La« Riesaer Tageblatt erscheint jt»eu La« abend« '/,? Uhr nut Ausnahme der Sonn» und Festtag«. BezuiSprei», gegen Barauszahlung, durch unser« Träger frei Hau« oder bet Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 8 Mark, monatlich I Mark. An,eigen für di« Nummer de« Ausgabetages sind bi« 10 Uhr vormittag« aufzugeben und im voran« zu bezahlen: eine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Pni« für di« 48 nun breite Grundschrift-Zeil« (7 Silben) SS Pf., OrtSpret« SO Pf.z zeitraubender und tabellarischer Satz ent. Annchen» Hüber Nachweisung»- und BrrmittelungSgebühr SO Ps. Feste Laris«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage «ingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Kontur« gerat. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Dierzehntägig» Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« vetriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat-der Bezieher keinen.Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreise«. Rotationsdruck und Verlag, Lonaert Wi n t» r li ch. R i»k a Geschäftsstelle: Laethestraße 5S Verantwortlich für Redaktion- Arthur Hähne!. Riein: für Anzelaenteil: Wilhelm Dittricki, Rie!a. halber als Brief oder eingeschriebener Brief gewünscht wird, so sind dem Antrag 15 Pfennig bezw. 35 Pfennig Porto beizufügen, die Gebühr für den Bezugsschein aber ist auf das Postscheckkonto Leipzig Nr. 34944 des Verteilungsausschusses für Kristallsoda beim Submissionsamt zu überweisen. Erst nach Eingang der Gebühr erfolgt die Zustellung der Scheine. Großenhain, am 31. Juli 1918. 993 b m Der Kommunalverband. e » Nil Die Ansfübrnuasverordnnng des Ministeriums des Innern vom 25. Januar 1918 Aber die Errichtung ständiger Arbeiteransfchüffe und besonderer Ausschüsse für die Angestellten nach 8 11 des ReichsgesetzeS über den Vaterländischen Hilfsdienst (abgedruckt in Nr. 29 der Sächsischen StaatSzeitung und der Leipziger Zeitung) erhält folgenden Snsatz zu 8 7: Bet einem endgültigen Ausscheiden des Obmanns aus seinem Amte hat für ihn eine Neuwahl stattzufinden. Dresden, den 27. Juli 1918. 361»lll V L , Ministerium deS Innern.3539 Die Gültigkeit der Obstznckcrkarten (Reibe 9°) erlischt mit dem 31. Juli 1918. Nach diesem Zeitpunkte darf auf Obstzuckerkarten (Reihe 9 °) kein Zucker mehr im Kleinver kauf abgegeben werden. Die Einlieferung der vereinnahmten Obstzuckerkarten (Reihe 9") hat spätestens zu erfolgen: seitens der Kleinhändler an ihre Lieferanten bis znm Ist. August 1S18, seitens der Zwischenhändler an die der Zuckerverteilungsstelle für das Königreich Sachsen angebörcnden Großhändler bis zum IS. August IN 18, seitens der letztere» an die Zuckerverteilungsstelle bis zum 2«. August 1N18. Die Versendung der Obstzuckerkarten hat unter Einschreiben oder mittels Wertpaket zu geschehen. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmung wird im Falle des Verlustes kein Ersatz Geleistet. Dresden, den 31. Juli 1918. 457Vl,iio. , Ministerium deS Inner».3550 Web« bes Mels ber Mmlmz m Bm Amick. Die Ministerialverordnnnq vom 3. Juni 1918, betreffend das Verbot der Aberntung von grünen Zwiebeln — Nr. 931 v 6 2 — sowie die ergänzende Verordnung vom 13. Ium 1918 — 1002 V 6 2 — werden hiermit aufgehoben. Dresden, am 31. Juli 1918. 1002aV«2 , Ministerium des Innern. 3551 Die Räude unter'den Pferden des abstinenten Frauenbundes in Glaubitz, der L. verw. Schumann in Mergendorf und des Gutsbesitzers Wenzel Cernoch in Mergendorf ist erloschen. Großenhain, am 1. August 1918. ,Die Königliche Amtshaudtmannschaft. 8 Uhr b. E. rbei uns. cten uem gen. :nde t«" .23. Im ewitz. -dün- mchsr, srg. Oertliches u»S Sächsisches. Riesa, den 2. August 1918. — Notstands-»weis un gen für Sachsen. Wolffs Sächsischer Landesdienst teilt mit: Ob die durch die Presse gehende Nachricht, daß das Königreich Bayern die verhältnismäßig geringe Menge von 60 Tonnen Nähr mitteln als Sonderzuweisung vom Reiche erwirkt hat, rich- tig ist oder nicht, kaun dahingestellt bleiben: jedenfalls sind dem Königreiche Sachsen, seiner industriellen Zusammen setzung entsprechend, ebenfalls größere Notstandszuweisungen aemacht worden, da auch die Reichsstellen die hier herrschen den gegenwärtigen Zustände als abhtlfebedürftia anerkennen mußten. Die Nährmittel kommen in den nächsten Tagen zur Verteilung. —* Wegen Fahnenflucht wurden von der hiesi gen Polizei zwei Pioniere eines preußischen Pionierbatail lons festgenommen. Einer von ihnen hatte sich hier auch der Unterschlagung schuldig aemacht. —* Kirchltch eS. Nächsten Sonntag findet der Haupt- aotteSdienst (9 Uhr), in dem der Wende des 4. und 5. Kriegsjahres gedacht werden soll, in der Klosterkirche statt. — —* Bewirtschaftung des Grünkerns. Die durch die Verordnung vom 31. Juli 1917 festgesetzten Höchstpreise für Grünkern gelten auch für Grünkern aus der Ernte 1918. Eine Aenderung ist in der Verordnung (R. Ges. Bl. Nr. 92> nur'tnsosern elngetreten, als für den Fall, daß die Abnahme nach dem 15. August 1918 erfolgt, dem Höchstpreis für jeden folgenden angefangenen halben Monat 25 Pfennig statt bisher 20 Pfennig zugeschlaaen werden dürfen. Diese Erhöhung ist mit Rücksicht auf die erhöhten Unkosten für Zins und Lagerung erfolgt Die Be wirtschaftung de« Grünkern«, dessen Gesamtmenge gering ist und der fast ausschließlich in Güddeutschland gewonnen hingewicsen. Wie bei früheren Abgaben bedienen sich die betreffenden Metallbesitzer am besten der Vermittelung der im hiesigen Handelskammerbezirk errichteten »Vertrauens stelle für freiwillige Sparmetallabgabe" bei der Handels kammer Dresden. Vordrucke für die Angebote sind bei dieser Stelle zu entnehmen, die auch gern weitere Auskünfte erteilt. —* Richtpreise für Arznei- und Gewürz pflanzen. Auch in diesem Jahre machen sich bereits wieder bei Gewürze» und Arzneipflanzen Preistreibereien geltend, welche in den Geftehungs- und HandlungSunkoste» keine genügende Rechtfertigung finden. Insbesondere soll dies bei Pfefferminze und Kümmel zutressen. Um diesen Mißständen zu begegnen, ist in Aussicht genommen, für die hauptsächlichsten garten- oder feldmäßig angebauten Arz- nei- und Gewürzpflanzen, nämlich Pfefferminze, Fenchel, Baldrian und Elbifch, sowie Kümmel, Estragon, Majoran Thymian Richtpreise festzusehen. Die Erzeuger- und Auf- käuferrichtpretse werden durch die PreiSprufungSstellen der Saupterzeugergebiete feftgestellt. Rtchtaufschläge für den Drogengroßhandel werden sodann, soweit Arzneipflanzen in Betracht kommen, durch die Richtoreiskommission beim Kaiserlichen Gesundheitsamt feftgestellt werden. Die Vor bereitungen zur Feststellung dieser Richtpreise find bereit« getroffen, weshalb Erzeuger und Händler auf das dem- nächftige Erscheinen dieser Preise aufmerksam gemacht und vor Preistreibereien gewarnt werden. —* Die Gefahren der Lupinefütterung. Aus Schlesien wird ein Fall gemeldet, wo zwei Pferde in folge von Fütterung mit unzureichend entbitterter Lupine eingegangen sind. Das Luoinenschrot war durch Vermitt lung der Gemeinde von der Reichsfuttermittelstelle ge liefert. Die Lupine ist während de» Krieges in größerem Umfang als Futtermittel heranaezoae». Ihre Verwend barkeit zur Biehfütterung ist eine beschränkte, da sie in den wird, erfolgt in bisheriger Weise durch die ReichSgetreide- stelle. —* Metallabgabe der Ladenbesitzer und Fabrikanten. Die Handelskammer Dresden schreibt »ns hierzu: Durch die Bekanntmachung 325. 7. 15. und 11. 8. 1. 18. K. R. A. sind eine große Reibe von HauShal- tungS- und Einrichtungsgeaenständen, Dekorationsartikeln, Galanteriewaren, Türklinken, Fenstergriffe und dergl. be schlagnahmt worden. Soweit sich diese Gegenstände in Haushaltungen, Geschäftsräumen und Bettieben in Ge- brauch befanden, sind sie znm Teil schon in dem Jahre 1915 enteignet worden und mußten bezw. müsse» au die kommu- nalen Sammelstellen abgeliefert werden. Die gleichartige, bei Ladenbesitzer«, Händler» und Fabrikanten vorhandene Handelsware, die nach erfolgter Beschlagnahme durch frei händigen Verkauf an die KriegSmetall-Akttengesellschaft der Kriegswirtschaft zugeführt werden sollte, ist nicht an nähernd in dem erwarteten und erforderlichen Umfange ab gegeben worden. Durch die Anforderungen der Leeres leitung hat sich eine vollständige, zwangsweise Einziehung der oben erwähnten GebrauchSgraenftände, Türklinken ete., trotz schwerwiegender Gegengrunde und lebhafter Proteste der Besitzer nicht vermeiden lassen. Im Hinblick hierauf wird auch die endgültige vollständige Erfassung der gleich artigen Handelsware, deren Wetterveräußeruny oder Ver- arbeitunä ohnehin durch die Beschlagnahme unterbunden worden ist, Zur unabweisbaren Notwendigkeit. Entsprechende Zwangsmaßnahmen sind bereits etngeleitet und werden auf das Schnellste und Energischste zur Durchführung ge- langen. Bei dieser Lage der Verhältnisse werden die Be sitzer der »um Verkauf bestimmten Türklinken, Fenstergriffe, EinrichtungS-, HauShaltunaS- und DekorationSgeaenftände. Galanteriewaren und dergl. in letzter Stund« nochmal« auf die Möglichkeit eine« freihäNdigeü Verkaufs dieser Metall- gegenstände an di« Kriegsmetall-Aktiengesellschakt Berlin
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