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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 03.08.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-08-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191808039
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180803
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180803
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-08
- Tag1918-08-03
- Monat1918-08
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 03.08.1918
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KeaßtanschrKst NegeEIE RlchE giomtf Rr. R». ^7fH F» v»ftsch«rr«rt»r «»zi, «l»«E «tro -ll. Ries, 0U, -. st!r bke KSniql. Amtshauptmannschaft Großenhain, das K8niql. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den GemeknderatGMa. 17S. Sonnabend, 3. August 1S18, abends. 71. Jabrg. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jede« Lae abend« »/,? Uh» «»«nähme der «mm- und Festtage. vezugSprei», gegen Barauszahlung, durch unsere Träger frei Hau« oder bet Abholung am Schalter der Salserl. Postanstalten oiertettührllch 8 Mark, monatlich l Marl. Anzeigen für di« Nummer de« AuSaabetaaeS stnd bi« 10 Uhr vormittag» aufzugeben und im vorau« zu bezahlen; eine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Pret« für di« 48 mm breite Grundschrift-Heile (7 Gilben) SS Pf., OrtSoret« 20 Pf.; zeitraubender uns tabellarischer Satz ent, dwechend höher Nachweisung», und Bermittrluna-oebühr 20 Pf. Fest, Tarif«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage «ingezogen werden mich oder der Auftraggeber iiz Kontur« gerat. Zahlung», und Erfüllungsort: Riesa, vierzehntägig« Unterhaltunatbeilage Erzähler an der Elbe*. — Jin Fall» höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der DeförderunaSeinrichtungkn — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: LangerLWinterlich, Riesa üleschäftSstele: Roetdestraste SS Verantwortlich für Redaktion: Arthur Höhne», Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Fleischversorgmig betreffend. Zufolge Anordnung der Landesfleischstelle werden bis auf weiteres 1SV Gramm Reisch, Wurst und dergl. für die Erwachsenen und die Kinder über 6 Jahre, 60 Gramm für die Kinder bis zu 6 Jahren und für Tischgäste bei den Fleischern sichergestellt und können, soweit die Vorräte reichen, abgefordert werden. Die einzelnen Fleischmarkenabschnitte der MilitärurlauberlebenSnrittelkarte sind mit SO Gramm zu beliefern. Im Uebrigen können auf die einzelnen Abschnitte mit den Buchstaben IV, X und 2 der für die Zeit vom 5. August bis 1. September 1918 gültigen Reichsfleischkarte bei zogen werden: bis zu 20 Gramm Fleisch mit Knochen ' oder 16 Gramm Hackfleisch oder 20 Gramm Blutwurst, Leberwurst, Brühwurst oder Mettwurst oder 40 Gramm Freibankfleisch, Wildpret, Ziegenfleisch oder Fleifchkonserven (mit der Dose gewogen). Hühner sind stets mit 400 Gramm, junge Hähne bis zu V- Jahre mit 200 Gramm auzurechnen. Die einzelnen Wochenabschnitte haben nur für die aufgedruckten Zeiten Gültigkeit. Der Ausdruck auf der Rückseite der oben erwähnten Reichsfleifchkarte verliert hier durch seine Gültigkeit. Die für die Woche vom 19. bis 25>August 1918 gültigen Marken mit dem Buchstaben V dürfen mit Fleisch oder Fleischwarcn, die dem Markenzwange unterliegen, nicht beliefert werden. Wegen der Ausnahmen wird auf die in den Amtsblättern abgedruckte Verord nung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 22. Juli 1918 „Fleischlose Wochen" Absatz 2 verwiesen. Als Ersatz für die ausfallende Fleischliefernng werden 2 V, Pfund Kartoffeln ansge- geben. Die Ausgabe der Kartoffeln erfolgt durch die in den einzelnen Gemeinden errich teten KartoffelverkaufSstellen. Die Kartoffeln dürfen nur gegen Abgabe der zehn mit dem Buchstaben r bedruckten Fleischkartcn verabreicht werden. Sämtliche Ausgabestellen haben die Fleischkartenabschnitte sorgfältig zu sammeln, zu je 100 Stück zu bündeln und spätestens bis 30. August 1918 an den Kommunalverband einzusenden. Grobenhain, am 1. August 1918. , Königliche AmtShanvtmannfKaft. 891 »V. Bei de» Anfang dieses Monats stattgefundcnen groben Niederschlägen und dem da durch eingetretenen Hochwasser ist wnhrgenommen wurden, daß Besitzer von Stauwerken die Schützen nicht rechtzeitig gezogen haben, sodaß das Wasser am Abflub behindert war und die anliegenden Grundstücke mehr überflutet hat, als dies bei rechtzeitige»» Oesfne» der Wehre geichehe» wäre. Die Stauwerksbesitzer werden unter Hinweis auf 8 48 des WafsergesetzeS voin 12. Mürz 1909 veranlaßt, künftig — insbesondere auch unter Berücksichtigung der Hoch- waffermeldungen — bei grober» Niederschläge» und darnach zu erwartenden Zufluß großer Waffermengeu Schleusen, Freischützen, Gruudabläfle und ähnliche Vorrichtungen rechtzeitig aufzuziehen oder zuzusetzcu, ferner Hindernisse des Wassers, die sich infolge der Stauanlage bilden, insbesondere augesckwemmte Hölzer und sonstige treibende Gegenstände zu beseitigen und für ordnungsgemäße Abführung des Wassers zu sorge»». Desgleichen werden auch die Besitzer von Teichen angewiesen, bei einem durch autzer- gewöhnliche Niederschläge eintretendeu bedenklichen Steige»» des WchspiegclS die Ständer und Fluterschützei» rechtzeitig in einen» solche»» Mabe zu ziehen, und die etwa vorhandenen Fischrechen von angetriebenen Gegenständen zu befreien, dab eine die Unterlieger gefähr dende Ueberflutung der Teichdämme auf alle Fälle verhindert wird. Bei Zuwiderhandlungen wird gegen die Säumigen das Strafverfahren eingeleitet werden. Grobenhain, am 25». Juli 1918. 904. Königliche Amtshauvlmannschaft. ZlWde von Mr an MMckmitllltk zu herabgesetzten Wen. " Die Königliche AmtShauptniannschaft hat nach Gehör des ErnäbrungS- und Bezirks ausschusses beschlossen, der minderbemittelten Bevölkerung in Ser Stadt Radeburg so- wie in den Landgemeinden des Bezirks für jedes auf den letzten Abschnitt der Zucker karte Reihe 9 erworbene Pfund Zucker den Betrag von SV Pfg. zu gewähren. » ----------------------- Zur minderbemittelten Bevölkerung sind iin vorliegenden Falle lediglich die Personen zu rechnen, deren Einkommen nicht «ehr alS SSSV Mk. beträgt. Jeder HauShaltungSvorstand niit einem Einkommen von weniger als 2500 Mk. kann soviel Pfund Zucker zu einen» um 30 Pfg. billigere»» Preise gegen Abgabe des kür die Zeit vom 12.—31. August 1918 laufende»» Abschnittes der Zuckerkarte Reihe 9 beziehen, als er Zuckerkarten zur Verfügung bat. Die Entnahme hat bis spätestens den SV. laufende» Monats zu erfolge»». Nach diesem Tage kann von der Vergünstigung nicht mehr Gebrauch gemacht werden. Wer sich zu den Minderbemittelten im vorstehende»» Sinne rechnet, und Zucker zu dem herabgesetzten Preise beziehen will, hat sich vorher bei der Gemelndebehöroe seines Wohnortes den ersten Abschnitt der Zuckcrkarte Reihe 9 auf der Rückseite mit dem Ge- meindestemvel abstempeln zu lassen. Die Zuckerverkaufsstellen wollen auf die so abgestempelten auf die Zeit vom 12. bis 31. August 1918 laufenden Abschnitt« der Zuckerkarte Reihe 9 den Zucker um 30 Pfg. pro Pfund billiger verabfolgen, die abgestempelten Abschnitte sammeln und der Gemeinde behörde vorlegen, die über die Anzahl der abgelieferte»» Abschnitte eine Bescheinigung aus zustellen hat. Die Bescheinigungen haben die Geschäftsinhaber der Königlichen Amtshauptmann- schäft bis spätestens den 25. dieses Monats einzusenden. Auf Grund derselben wird der Preisunterschied von 30 Pfg. für jede»» abgestempelten Abschnitt erstattet werden. Nach dem 26. August 1918 eingehende Bescheinigungen können nicht berückflchtiat werden. Grobenhain, am 2. August 1918. 145 v III. Der Kommuualverband. Butter vetr. Der Buchstabe S der Speisefettkarte, giltig vom 5.-11. August 1918, darf nur mit einem Achtel Stückchen Butter beliefert werden. Bezugsscheine für Butter sowie Speise fettmarken für die Gastwirtschaften sind ebenfalls zur Hälfte zu beliefern. Die MilLviehbesitzcr dürfen in der obigen Woche das Doppelte, also ein Viertel Stückchen Butter verwenden, alle übrig« Butter ist von ihnen an die zuständige örtliche Buttersammelstelle abzufiihren. Die letzte»» Sätze von Absatz 1 und 2 der Bekanntmachung des Koinmunalverbandes vom 25. Juli 1918 werden dadurch hinfällig. Zuwiderhandlungen werden nach Punkt 2 der Bekanntmachung vom 1. Novem ber 1917 bestraft. Großenhain, am 1. August 1918. 63011V. Der Kommunalherband. Herr Privatus Hermann Kühne ist heute auf weitere 3 Jabre als BezirkSvorfteher für der» 5. Bezirk in Pflicht genommen worden. Der Rat der Stadt Riesa, au» 1. August 1918.Gbrn. Grieskartenansgave für schwängere Frauen und stillende Mütter Montag, den 5. August, nachm. 3—4 Uhr im Gemeindeamt. , » Weida, am 3. August 1918. Der Gemcindevorstaud. ' Milchkartenausgabe Montag, den 5. August, vormittags 8—10 Uhr im Gemeindeamt. Weida, am 3. August 1918. Der Gemcindevorstaud. Düiigcrverpachtiiug. Der Dünger von etwa 140 Pferden für die Zest vom 1. 10. 18 bis 31. 12. 18 ist zu vergeben. Etwaige Gebote sind bis 7. 8. 18 im Zimmer 146 der Kaserne > abzugeben. Die Bedingungen können daselbst eingesehen werden. Die Gebote haben sich auf die Dünger mengen zu erstrecken, die von einem Pferde in» Monat entstehen. Die Bieter bleiben bis 14. 8. 18 an ihre Gebote gebunden. Geht bei» Bieter»» bis zu diesem Tage leine Zu schlagsverteilung zu, so sind die Gebote als erledigt zu betrachten. Die Abteilung ist darnit einverstanden, daß der Pächter Unterabnehmer annimmt. il. Ersahabteilung Feldartillerie Regiment LS. 250 Gramm Gebäck erhöht worden, so dab die Wochen ratio»» an Gebäck 1750 Gramm beträgt. — Für die Zeit vom 1. August bis 31. Oktober sind — wie schm» früher be kannt gegeben wurde — in der Fleischversorgung vier fleischlose Woche»» festgesetzt worden. Der dadurch ent stehende Ausfall an Fleisch wird dnrch Ersatz «»twedcr in Mehl oder Kartoffeln ausgeglichen werden, und zwar sollen in den Ortschaftei» mit einer festgesetzten Wochenration von: 200 g Fleisch: 250 g.Mehl oder 1500 § Kartoffeln 150 g „ 185> g „ „ 125,0 ;; „ 100 « „ 125 L „ ,, 750 L zur Verteilung gelangen. Für die erste — von» 19.-25 August — lausende fleischlose Woche wird nach den erlasse nen Anordnungen für das fehlende Fleisch ein Ersatz ii» Kartoffel»» gewährt werden. Ausgenommen von der Ein haltung der fleischlosen Wochen sind auf Grund amtsärzt lichen Zeugnisses Kranke, insbesondere Zuckerkranke. Ueber die Fortgewährung der Fleischration an Kranke unter Fort fall der Ersatzlieferungen und über die Weiterverteilnng der Krankenzulage»» an Fleisch ir» den fleischlosen Wochen sind entsprechende Anweisungen an die zuständigen Stellen ergangen. —* Das Verbot der Versütteruug von N e s selsteug e ln wird nicht genügend beachtet. Es wird erneut auf die Strafbarkeit aufmerksam gemacht. Vielfach werden Nesseln mit den» Gras abgemädt. Die Besitzer werden ersucht, die Nesselstengel aus dem Futter aussuchen zu lassen, damit sie der Fasergewinnung erhallen bleiben. — Zur Lage der Elbeschiffahrt wird berichtet: Airs der Elbe erreichte der Braunkohlenverscind ans Böb- me»r bei unveränderten Grundfrachtcn so ziemlich die bis- herigen Ziffern. Der Verkehr über die sächsischen Umschläge- Plätze war einigermaßen befriedigend. Im Talverkehr wird ab 27. Jul» ein Kleinwasserzuschlag voi» 30 Pfg. für 100 Kilogramm erhoben. Änch für den Bezirk des 4. Armeekorps (Magdeburg) tritt am 1. August eine Per- ordunng über die Versand- und Lagcrpflicht von Erzen in Krast. Nr» 1. Oktober werden die UebersührungSgedühren u. a. zwischen den Magdeburger Bahnhöfen und den öffent lichen Ladestellen erhöht. Im Hamburger Bergverkehr Tagen: Wir sind hier ausreichend versorgt, bekommen reichlich Getreidemittel, wie Granden, Gerstcnmehl, Mehl, zugeteilt für die fehlenden Kartoffeln und die gekürzte Brotration. Also in Berlin gab es Hnlsenfrüchte, jetzt schon die volle Wochenration, in Breslau andere»» voll wertigen Ersatz für die Ausfälle in der Ernährung. Hier in Dresden gibt eS als Ersatz Suppen, Suppen und wieder Suppen. Diese Suvven aber, die wir zu dem respektablen Preise vor» 1,15 Mr. das Pfund zugeteilt erhielten, find nicht nur kein Ersatz für den Ausfall an Brot und Kar- löffeln, sondern komme»» ihrer fragwürdigen Beschaffenheit wegen für einen großen Teil der Einwohnerschaft als Nahrungsmittel überhaupt nicht in Betracht. Daß die ge kürzte Brotration und Gemüse ohne Kartoffeln als Grundnahrung ausreichend sein sollen, werde»» die maß- gebenden Stellen selbst nicht glauben." — Wenn die „Dresdner Nachrichten" auf Grund dieser Zuschriften voi» einer Bevorzugung anderer Großstädte des Reiches gegen über Dresden sprachen, so ist das gewiß richtig. Zu be merken ist nur noch, daß unter dieser Bevorzugung nicht nur die Residenzstadt, sondern anch zahlreiche andere Städte Sachsens zu leiden haben. —* Die Entlassung des Jahrgangs 1870 nicht möglich. Amtlich wird aus Berlin mitgeteilt, daß die schon mehrfach besprochene Entlassung des Jahrganges 1870 noch nicht möglich ist. Auch an einer teilweisen Entlassung diese« Jahrganges kann z. Zt. noch nicht herangetreten werden. Anordnungen, die von einigen Dienststellen in dieser Richtung getroffen waren, sind wieder rückgängig gemacht worden. —* Erhöhung der Mehlration. Die Mittei lungen des KrtegScrnährungSamtes schreiben: Die allge meine TageSkopfmenge an Mehl für die versorqnngS- berechtigte Bevölkerung ist vom 19. August ab um 40 Gramm erhöht und auf 200 Gramm festgesetzt worden. Die Festsetzung gilt zunächst bis zum 30. September 1918. Eine Zuteilung vor» DrotstrockungSmittel» kann vorläufig nicht erfolgen. Die Zulagen an Schwer- und Schwerst arbeiter bleiben ii» bisheriger Höhe bestehen. Die Ausgabe der Reichsreisebrotmarken, von denen zurzeit vier Stück — 200 Gramn» Gebäck für den Tag und Kopf zur Verteilung gelangen, ist vom 19. August ab auf fünf Stück — Oertliches uns Sächsisches. Riesa, den 3. August 1918. — Zur Lebensmittelversorgung. Die Mit teilung , daß in Berlin 7 Pfund Kartoffeln für die laufende Woche zur Verteilung gelangen, hat anch in Dresden Auf sehen und Erstaune»» wachgerufen und zu zahlreichen Zu schriften-an die Redaktion geführt. Nm zu zeigen, wie groß die Ungerechtigkeit zurzeit ist, teilen die „Dredn.Nachr," einige der Zuschriften mit. Eine Lehreri»» des genannten Blattes, die auf einige Tage zu einem dringendem Besuch -u einer Schwester nach Berlin reisen wollte und sich vor sichtshalber nach den Ernährungsverhältnissei» dort erkun digte, erhielt u. a. von dieser folgnde wörtliche Auskunft: „Brot und Zucker brauchst Dl» für einen leider so kurz be messenen Besuch nicht mitzubringen. Ich habe genug davon für uns beide. Zu hungern wirst Du hier auch nicht brauchen. Erlesene Genüsse gibt es nicht, aber zum Satt werde»» reicht es hier doch noch. Ich bi» genau genommen Vegetarierin, denn Fleisch esse ich nur einmal in der Woche. Bisher bin ich aber trotz der Knappheit der Brotration noch niemals hungrig zu Bett gegangen, da der Magistrat uns Nudeln, Erbsen ,u»d Graupen zuteilt, die schön satt machen." Eine andere Drcsdnerin schreibt: „Anfang Juni mußte ich eines Trauerfalles wegen nach Hannover. Im Gedanken. dort nichts vorzufinden, hatte ich mich ja ge täuscht. Meine verheiratete Schwester, die keine Kinder hat, bewirtete mich mit gutem Kaffee und Rahm dazu. Ich war baff. Mir erzählten nun meine Angehörigen, sie be kommen täglich V« Liter beste Milch zu 30 Pfg. und nicht heimlich. Da gehen die Milchleute so herum, frei und un- behelligt. Dann gibt eS vierwöchentl»ch in den Schulen «in« große Tüte voll von Milchersatz, dann ferner gibt es Bohnen, die doch so sättigen und nähren, Nudeln, überhaupt Teiawaren gibt «S sehr ost dort. Kartoffeln waren in Fülle da. Meine Angehörigen lobten ihren Bürger meister sehr, der träte sehr energisch auf und lasse sich nichts vormache,». Zufällig kam ich in» Zug mit dort an sässigen Berlinern zusammen, die ihre Verhältnisse auch gegen die uusriaen herausstrichen. Der Wahrheit gemäß ." schließlich teik das Blatt noch die folgende Zuschrift mit: UMei» Brvdar schreibt Wir aus Breslau vor etwa acht
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