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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.08.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-08-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191808135
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180813
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180813
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-08
- Tag1918-08-13
- Monat1918-08
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.08.1918
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Riesaer H Tageblatt «nd Anzeiger (Elbeblatt mü> AMiger). »PBM RRtz«. fftinmf Rr. *> Amtsblatt PöftschEenW, «pzi, «E «eow«» »es« »r. «. für die Kvnlfll. AmtShauptmannschaft Großenhain, das KSnigl. Amtsgericht und dm Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemekn-eratTMa. 187. Dienstag, IS. August 1SL8, aveuvs. -t. Jahr«. Da« Nttscer Tageblatt erscheint jede« Ta« abend« '/,7 Uhr mtt «u«nah»e der Ton», und gefttaae. ve,„«prei». argen Vorauszahlung, durch unsere Träger fr« Hau« oder bri Abholung am Schalter der Kaiser!. Postaustalten vierteljährlich 3 Mark, monatlich I Mark. Auzet««« fUr di» Rümmer b«s Ausgabetages sind bi« 10 Uhr vormittag» aufzugeben und im voraus zu bezahlen; «ine Bewähr für da« Erscheinen an bestimmt«! Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 48 nun breit, Grundschrift.ge1le (7 Gilben) 2L Ps., Ortsprer« 20 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent. imechend höher Nachweisung«» und PermittelungSgebühr 20 Pf. Fest« Tarife. Bewilligt« Rabatt «lischt, wenn der Betrag »«fällt, durch Klage einaezoge» werden muß oder der Auftraggeber in Konmr« gerat. Zahlung«» und Erfüllungsort: Riesa. Vierzrhntügige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebe« d« Druckerei, der Lieferanten oder d«r veförderungSeinrichtungen — Hai der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung od«r Nachlieferung d«r Zeitung ob« aus Rückzahlung de« Bezugspreise«. Rotationsdruck und Verlag? L an q er d WIn t«rlich. R i e s a gleschilstzftelke: Roethesteahe 59 Verantwortlich für Redaktion» Arthur Häbnel. Riesa: für Anzelaenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. »SS—-Sw« ! 1! — ' »»> -MM», 14.50 M. 15,- M. 15.50 M. 16.50 M. 18.50 M. 20.50 M. Freitag, den 1«. und Sonnabend, den 17. August 1S18 finden bei uns wegen Reinigung der Geschäftsräume nur unaufschiebbare Sachen ihre Er» ledigung. Die Sparkasse bleibt jedoch während der üblichen Kassenstnnden geöffnet. Im Königlichen Standesamt werden an beiden Tagen Anzeigen über Totgeburten und Sterbefälle vormittags von 8 9 Uhr angenommen. » Der Rat der Stadt Riesa, den 13. August 1918. Grssm. Kriegsnachrichten. «Vorstost englischer Flottenteile gegen die deutsche Bucht. Amtlich wird aus Berlin gemeldet vom 12. August: Am 11. August vormittags sichtete« unsere auf den frisischen Inseln stationierten Aufklärungsflugzeuge, so wie ein in See befindliches Luftschiff i« Teegebtet nörd lich Bltelaud starke englische Seeftreitkräfte, die sich aus mindestens SS Linienschiffen, 6 Panzerkreuzern und zahl reichen Zerstörer- und Torpedodootsflottille« zusammen fetzte«. Tie führten ausserdem « Schnellboote mit, die zusammen mit den Torpedofahrzeugen anscheinend »um Minenlegen in grösserem Umfange bestimmt waren. Die englischen Flotteatetle waren t« Bormarsch nach der Deutsch,» Bucht begriffen. Unsere Flugzeuge, sowie das Luftschiff griffen sofort mit Bomben und Maschinen gewehren die Schnellboote und Torvedofahrzeuge an. Es gelang ihnen, S Schnellboote zu vernichte« und den Rest der Schnellboote bewegungsunfähig zu machen. Ausserdem wurden auf einem Panzerkreuzer und einem Torpedoboot Bombentreffer erzielt. Das Torpedoboot wurde so schwer beschädigt, dass es zuletzt in finkendem Anstande gesehen wurde. Sofort auf de» Kampfplatz vorftotzende eigene Seeftreitkräfte konnte» de« bereit- abziehend-!« Gegner nicht mehr stelle«. Unsere Berlufte betrage« et« Luftschiff, Kommandant Korvettenkapitän d. R. Prölss, «ad «in Flugzeug. Besonder- hervorgetan habe« sich bet Abwehr »nd Angriff die Kampsftaffelu Borkum «nd Norderuev »«ter Führung des Leutnants ». S. Frendenberg und Hammer. Der L-ef des wmlralkabeL der Marine. im Anschluss an die Brester Verträge über politische, wirt schaftliche, finanzielle und juristische Fragen geführt wurden, sind zu einem gewissen Abschluss gelangt. Der hiesige diplomatische Vertreter der russischen Sowjetrepublik Herr Joffre hat sich nunmehr mit mehreren der russischen Dele^ gierten auf einige Tage nach Moskau begeben, um dort über das Ergebnis der Verhandlungen Berich- zu erstatten und persönlich eine möglichst baldige Entscheidung seiner Regierung einzuholen. Die Euteute-Kousul« in Moskau wieder in Frei» heit. Reuter meldet aus Paris: Infolge der von der schwedischen Vertretung in Moskau unternommenen Schritte wurden die französischen und die englische» Konsuln in Freiheit gesetzt. Trotzki und Lenin fluchtartig Moskau verlassen. Der nach Finnland entsandte Berichterstatter der „Mün chener Neuesten Nachrichten" telegraphiert seinem Blatt aus HelsingforS vom 11. d. Mts.: Hier eingetroffene Zeitungsmcldungen bestätigen, dass Lenin und Trotzki sich seit mehreren Tagen in Kronstadt befinden» Sie solle» Moskau fluchtartig verlassen haben. Aus der Ukraine. Zritungsmeldungen zufolge haben deutsche Truppen Banden aufständischer Bauern im Süden von Kiew zerstreut und unschädlich gemacht. Der Papst verwendet sich für die Zarenfamilie. Der „Osservatore Romano" teilt mit: Der Papst habe für die Befreiung der Zarin und ihrer Töchter Schritte einge leitet, die ihre Ueberführung nach Europa bezweckten. Der Papst habe sich sogar bereit erklärt, für den Unterhalt der Zarenfamilie ausznkommen. Man erwarte mit Spannung das Ergebnis der hochherzigen Bemühungen des Papst«. Oefterreichifch-nngarischer Geueralstabsbericht. Amt lich wird aus Wien vom 12. August verlautbart: Italie nischer Kriegsschauplatz. An der italienischen Front unter» blieben gestern grössere Jnfanterieunternehmungen. Um so lebhafter waren an vielen Stellen der Artilleriekampf und die Fliegertätigkeit. Italienische Geschwader griffen bei ihren Flügen über Fertre und die Sieben Gemeinden aus geringer Höhe weithin sichtbar gekennzeichnete Feldspitäler an, wobei Kranke und im Pflegedienfte tätige Personen ge tötet wurden. — Albanien. Keine besonderen Ereignisse. Der Tbef des Generalstabs. Der Staatssekretär d«S Auswärtige« Amte- Herr v. Hintze ist zu Besprechungen mit dem Reichskanzler ins Grosse Hauptquartier abgereist. Wilson- Europareise. Dem Amsterdamer „Alla. HandelSbl." zufolge meldet „Weckly Dispatch", dass Präfi- dent Wilson nach England kommen wird, wenn nicht etwa die Verhältnisse eine vorläufige Regelung unmöglich machen. DaS Blatt bringt Lord Readings Rückkehr nach England mit diesem Besuche in Zusammenhang und meint, dass es gut sein würde, wenn Präsident Wilson kommen könnte, während die Minister der Dominions noch in London wären, besonders mit Rücksicht auf die Frage der deutschen Kolonie» und die Wirtschaftspolitik. Auch meint das Blatt, dass durch «ine persönliche Besprechung mit der eng lischen und französischen Regierung die Frage der Aus breitung der Operationen in Sibirien befriedigt gelöst werden könnte. Die deutsch-russischen Verhandlungen in Berlin. Amtlich wird aus Berlin gemeldet: Die Verhandlungen, die hier in den letzten Wochen mit russischen Delegierten 1. November 1918 ab 1. Dezember 1918 ab 1.Januar 1919 ab 1. Februar 1919 ab 1. Mär, 1919 ab dis 31. Oktaler 1918 vom vom vom vom vom Diese Preise gelten für gesunde, marktfähige Handelsware frei verladen im Bahn wagen oder im Schiff. 8 2. Für Saat- und Steckzwiebeln bleiben die besonderen Bestimmungen der Be kanntmachung der ReichSstellc für Gemüse und Obst vom 15. November 1917 (Reichsan zeiger 273 vom 16. November) anfrechterhalten. 8 3.' Diese Verordnung tritt am 11. August 1918 in Kraft. Berlin, am 7. August 1918. * Reichsftelle für Gemüse «nd Obst. .Der Vorsitzende: I. V. Wilhelm. 5. für zum Sprunge verwendete Ziegenböcke auf die Dauer von zweihundert Tagen durchschnittlich ein halbes Pfund täglich; 6. für zum Sprunge verwendete Schafböcke auf die Dauer von hundert Tagen durchschnittlich ein Pfund täglich; 7. für Eber, die zum Sprunge benutzt werden, durchschnittlich ein halbes Pfund für den Tag. 8. Ausserdem dürfen Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe, deren Zuchtsauen gedeckt sind und di« dem Kommunalverbande dies angezeigt haben» an die Zuchtsauen aus ihren selbstgebauten Früchten an Hafer, an Gemenge aus Hafer und Gerste oder an Gerste bis zu einem Zentner für den Wurf^verfüttern. Tierhaltern, die nicht im eigenen landwirtschaftlichen Betriebe die nach l erforder- lichen Mengen geerntet haben, werden auf Antrag nachstehende Mengen zugewiesen: an Hafer oder an Gemenge aus Hafer und Gerste: 1. für Arbeitspferde und Maultiere, die vorwiegend in Betrieben des Handels, des Gewerbes oder der Industrie in kriegswirtschaftlich notwendiger Weise veschäftiat werden oder im Besitz öffentlicher Köl-crschaften oder von Beamten stehen, die die Pferde zu halten dienstlich verpflichtet sind, drei Pfnnd für den Tag, ausserdem in der Zeit vom 1. Oktober 1918 bis zum 31. Dezember 1918 als Ersatz für fehlendes Beifutter eine Zu lage von zwei Pfund für den Tag; 2. für die in landwirtschaftlichen Betrieben gehaltenen Pferde und Maultiere, für die zum Sprunge verwendeten Zuchtbullen, Zuchtziegenböcke und Zuchtschasböcke, für die zur Feldarbeit verwendeten Zugochsen sowie für die in Ermangelung anderer Spanntiere zur Feldarbeit verwendeten Zugkühe, unter Beschränkung auf zwei Kühe für den einzelnen Betrieb, die unter Nr. l bezeichneten Mengen; 3. für die zum Sprunge verwendeten Zuchteber und die zur Zucht verwendeten Zucht sauen die unter Nr. l bezeichneten Mengen an Hafer, Gemenge aus Hafer und Gerste oder an Gerste. Für alle nicht unter Abs. 1 Nr. l und ll fallenden Tiere, insbesondere für alle Pferde, die zur Bequemlichkeit oder zu BergnügungSzwecken gehalten werden (LuxuSpferde), kann Körnerfutter nicht zugewiesen werden. Hl. Diejenigen Halter von Pferden und Maultieren, die mit Beginn des Monats Sep tember nicht im Besitze des erforderlichen Futterhafers sind, haben bei der Königlichen ÄmtShauvtmannschast schriftlich die Ausstellung eines Bezugsscheines zu beantragen und haben hierbei eine Bescheinigung der zuständigen Ortsbehörde (Stadtrat, Gememdevorstand) darüber beizubringen, wieviel Pferde sich ir^ihrem Besitz befinden. Die Tierhalter haben jeden Zu- und Abgang von Einhufern der zuständigen Orts- bekörde (Stadtrat^ Gemeindevorstand) sofort anzumelden. Die betreffende Meldung ist alsbald an die Königliche Amtshauptmannschaft weiterzugeben, die wegen der durch den Zu- bez. Abgang erforderlich werdenden Zuweisung bez. Kürzung von Hafer das Nötige vorkehren wird. Die Mitstabe von Fntterhafer beim Berkaus von Einhufern ist ««zulässig. Wer bei der Königlichen AmtShauptmannschaft die Ausstellung eines Haferbezugsscheines für zugekaufte Pferde beantragt, hat mit anzugeben, von wem die Pferde übernommen worden find. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehende Bekanntmachung werden auf Grund von 8 80 Absatz 1 Ziffer 12 der Neichsgetreideordnung mit Gefängnis bis zu 1 Jahre und mit Geldstrafe bis zu 50 000 M. ober mit einer dieser Strafen bestraft. Der Versuch ist strafbar. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Früchte oder Erzeugnisse erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. Grossenhain, am 9. Angust 1918. 102 ä VIII. Der Kommunalverbanb. Kassenbotensteüe. Die Stelle eines Kaffenboten für unser GaS- und Wasserwerk ist neu zu besetzen. Mit der Stelle ist ein Anfangsjahresgehalt von 1400 M. verbunden. Ausserdem werden Kriegsteuerungszulagen nach den für die Staatsdiener geltenden Grundsätzeu gewährt. Geeignete Bewerber, welche die hiesigen Verhältnisse kennen und durchaus vertrauens würdig sind, wollen Gesuche mit Zeugnissen bis Montag, den 19. Angust 1918 bei der Direktion des Gas- und Wasserwerks einreichen. Der Rat der Stadt Riesa, den 13. August 1918.Gssm. Nachstehende Verordnung wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht. M Dresden, am 6. August 1918 1885 V c^ Ministerium deS Inner«. 3715 Bekanntmachung über Erzeugerhöchstpreise für Zwiebel«, Auf Grund des 8 4 der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 8. April 1917 (RGBl. S. 307) wird bestimmt: , , 8 1. Der Preis für inländische Zwiebeln darf beim Verkauf durch den Erzeuger di« nachstehenden Sätze je Zentner nicht übersteigen : . , Für Zwiebeln, lose Bei Lieferungen auf Grund eines von der Reichsstelle für Gemüse und Obst abge schlossenen oder von ihr genehmigten Lieferungsvertrages 15, - M. 15,50 M. 16, - M. 17, - M. 19,- M. 21,- M. Die unterzeichnete AmtShauptmannschaft möchte nicht unterlassen, allen Landwirten, die Versicherung beziehentlich Nachversicherung sowohl der in Scheunen und Böden ein» gebrachten wie auch der in Feimen stehenden Erntevorräte und deS lebenden und toten Inventars gegen Feuersgefahr auf das wärmste anheimzugeben. Nur dadurch kann grösseren Verlusten in dieser Richtung, die den Einzelnen treffen und die durch mancherlei Umstände eintreten können, vorgebeugt werden. Die Nachversicherung ist wegen des durch die Zeitverhältnisse hervoraerufenen Stei gens der Bestände im Werte trotzdem anzuraten, wenn diese auch im Vergleiche zu früher geringer sind. Grossenhain, am 8. Angust 1918. 2815 »K. Die Königliche AmtShauptmannschaft Höchstpreise für Eier betr. Die Eierpreise werden mit Wirkung vom 15. August 1918 ab wie folgt festgesetzt: 35 Pfg. Erzeugerpreis, 38 Pfg. Aufkäuferpreis und 40 Pfg. Verbraucherpreis. Grossenhain, am 13. August 1918. 1183 »IV Der Kommunalverbanb. Hafer aus dem Erntejahre 1S18 betr. Im Anschluss an die Bekanntmachung des Kommunalverbandes vom 2. lfd. Mts. wird bezüglich des Hafers aus dem Erutejahre 1SL8 auf Grund der Verordnung des Staatssekretärs des Kriegsernährungsamtes vom 30. Juli ds. IS. über die Verfütterung von Hafer und Gerste — ReichSgesetzblatt Seite 984 tt — folgendes bekanntgegeben bez. angeordnet: In der Zeit vom 16. August 1918 bis zum 15. August 1919 einschliesslich dürfen Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe aus ihren seldstgebauten Früchten zur Füt- terung des im Betriebe gehaltenen ViebeS verbrauchen: An Hafer oder an Gemenge aus Hafer und Gerste: 1. Für Pferde und Maultiere durchschnittlich drei Pfund für den Tag; für schwer arbeitende Zugpferde mit Zustimmung der Königlichen AmtShauptmannschaft in der Zeit vom 16. August bis zum 15. November 1918, ferner vom 1. März bis zum 31. Mai 1919, sowie vom 16. Juli bis zum 15. August 1919 daneben eine Zulage bis zu vier Pfund durchschnittlich für den Tag; 2. für die zum Sprunge verwendeten Zuchtbullen, welche gekört öder vorgekört find, durchschnittlich dreiviertel Pfund für den Tag; 3. für die zur Feldarbeit verwendeten Zugochsen vom 16. August bis zum 15. No vember 1918 und vom 1. März bis zum 31. Mai 1919 durchschnittlich eineinhalb Pfund für den Tag; 4. für die in Ermangelung anderer Spanntiere zur Feldarbeit verwendeten Zugkühe unter Beschränkung auf zwei Kühe für den einzelnen Betrieb vom 16. August bis zum 15. November 1918 und vom 1. März bis zum 31. Mai 1919 durchschnittlich ein Pfund für die Zugkuh und den Tag;
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