Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.08.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-08-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191808197
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180819
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180819
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-08
- Tag1918-08-19
- Monat1918-08
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.08.1918
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
.4 - Riesaer HTagMM g«omck N» SL Mo»t«A, IS. August 1S18, «Venus ISS 71 Aavrg Pfd., 16 20 23 13 8 5 Groß handels preis: 11 18 15 Kleinhandels preis: (24) Big. je Pfd. (34) - . (29) - - - (24) , . - Für gemahlenen Melis I und Kristallzucker » gemahlene Raffinade - Puderzucker - Prcßwürfel, normale Größe - Schnittwürfel - Stückenlompen - Brotzucker - Kandis, braun - Kandis, weiß 17 . 11,5 8,5 31 (43) 18 Preise nicht über 1 1 1 1 1 1 1 1 1 12 7,5 5,5 erklärt i hatte hierüber Oesterreich und Anzeiger (Llbedlatt Mlö Anzeiger). P»stsch»«oM»: «ttpztg ««. «sts für die KSnlql. Amtshauptmannschaft Großenhain, das KSnigL Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröda. Getreideablieferung betr. Für den Bezirk des Kommunalverbands Großenhain einschließlich der rev. Städte Großenhain und Riesa wird hiermit bestimmt, daß Getreide, welches sich in feuchter oder minderwertiger Beschaffenheit befindet, bei dem „Getreide-Ginkauf" selbst oder den be stellten Uuterkommisfionären als solches Getreide besonders anznbieten ist. Erst dann ist der „Getreideeinkauf" in Großenhain in der Lage, bei seinen Verfügungen hierauf Rück sicht zu nehmen, damit feuchtes oder minderwertiges Getreide nur an diejenigen Müh le» verfügt wird, welche zu dessen sachdienlicher Bearbeitung in der Lage sind. Großenhain, am 16. Angust 1918. 981 d I Der Kommnnalverband. Wiener K. K. Korresp.-Büro meldet aus Wien: Zu der Er klärung der britischen Regierung, in der die Tschecbo-Slo- waken als verbündete Nation betrachtet und die Vereini gung der drei tschecho-slowakischen Armeen als Verbündete und mit Oesterreich-Ungar» und Deutschland im regel rechten Kriege, befindliche Heere anerkannt uud endlich die Rechte des tschecho-slowakischen Nationalrates als der zeitigen Bevollmächtigten der tschecho-slowakischen Regie bestätigt werde», den Oberbefehl über die obengenannte verbündete Armee auszuüben, wird amtlich bemerkt: Form und Inhalt dieser neuesten englischen Regierungserklärung müssen auf das Entschiedenste zurückgewiesen werden. Der tschecho-slowakische Nationalrat ist ein Komitee von Privat- Personen, das weder vom tschechischen Volk, noch viel weniger von der nur in der Phantasie der Entente exi stierenden schccho-slowakischeu Nation irgend ein Mandat erhalten hat. Ebenso widersinnig ist cs, dieses Komitee als Bevollmächtigten einer zukünftigen, also heute nicht exi stierenden Regierung hinzustellen. Was die sogenannte tschecho-slowakische Armee betrifft, so kann dieselbe einen Bestandteil der Ententehccre bilden, aber gewiß nicht als Verbiiüdeter der Entente im völkerrechtlichen Sinne gelten. ES ist uns wohl bekannt, daß nur ein geringer Bruchteil dec sogenannten tschecho-slowakischen Armee österreichische oder gar ungarische Staatsangehörige slawischer Sprache sind. Diese Treu- und Eidbrüchigen werden trotz aller Anerkennung seitens der Entente von uns als Hochverräter betrachtet und behandelt. Es kann nicht geduldet werden, das ganze Völker, die ihre Pflichte» als österreichische oder ungarische Staatsbürger stets nachkommen und deren Söhne im Verbände der österreichisch-unWkischen Armee sich tapfer gegen die Entente schlugen, durch ähnliche Mittel, wie die amtliche englische Erklärung verdächtigt werden. Di« österreichisch-ungarische Regierung behält sich weiter« Schritte in diesem Belang vor. Kleinhandel mit Pferdefleisch. Auf Grund -er Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 19. Juli 1918 über den Verkehr mit Schlachtpferdcn und Pferdefleisch — abgedruckt in Nr. 170 des Großenhainer Tageblattes, in Nr. 168 des Riesaer Tageblattes und Nr. 86 des Rade burger Anzeigers — wird für den Bezirk der Königlichen Amtshauptmannsckaft Großen hain einschließlich der Stadt Großenhain, jedoch ohne die Stadt Riesa, welche die Rege lung für sich vornimmt, folgendes bestimmt: 3 1 Im Kleinverkauf darf Pferdefleisch nur an Minderbemittelte oder an Speise- anftalten zur Verpflegung Minderbemitttelter abgegeben werden. Bezugsberechtigt sind hiernach nur Haushalte, bei denen das Einkommen des Hanshaltungsvorstandes jährlich SSVV M. nicht übersteigt. Fleisch von Militärschlachtpferdcn darf nur an solche Haus halte abgegeben werden, deren Vorstand nicht mehr als 15«« M. Einkommen hat. Sveiseanstalten werden auf Antrag Bezugsscheine von der Königlichen Amtshauptmann schaft bez. vom Stadtrat zu Großenhain ausgestellt. 3 2. Verbraucher, die sich hiernach den Bezug von Pferdefleisch sichern wollen, haben sich bei einem der zugelaffenen Roßschlächter in eine Kundenliste eintragen zu lassen. Dabei ist der Fleischbezugsausweis vorzulcgen, aus dem hervorgeht, wieviel Personen von dem Änmeldenden ständig verpflegt werden. Jeder Roßschlächter, der sich mit dem Verkaufe von Pferdefleisch befaßt, ist verpflichtet, eine Kundenliste anzulegen, die Eintragungen der Kundenanmeldungen m die Kundenliste mit fortlaufenden Nummern zu versehen und die Eintragung durch unverwischbare Unterschrift auf dem FlcischbezugSauSweis unter Angabe der Stummer der Kundenliste zu bestätigen. 8 3. Der Fleischbezugsausweis für Haushalte wird auf Antrag von der Gemeinde behörde ausgestellt. 3 4. An einem Berkaufstage dürfen höchstens 5«« gr Fleisch an jede bezugsberechtigte Person über « Jahre und 25« xr an Personen unter « Jahre verabreicht werden. Bei der Abholung des Fleisches ist der Bezugsausweis mit vorzulegen. 8 5. Die zugelaffenen Händler mit Pferdefleisch haben das bei den Schlachtungen an- fallende Fleisch (einschließlich Wurst) nach Maßgabe der Bestimmungen in 8 4 an die in der Kundenliste eingetragenen Verbraucher gleichmäßig zu verteilen. Zu diesem Zwecke haben die Roßschlächter durch öffentliche Bekanntmachung in dem zuständige» Amtsblatte eine gewisse Anzahl Kundeu für eine bestimmte Berkanfszeit aufzurnseu. Bei der Ab gabe der Warew ist, um Dopvelbelieferungen an einem Tage zu verhüten, auf der Rück seite des Bezugsausweises mit unverwischbarer Schrift (Tinte oder Tintenstift) der Tag der Abgahe und die abgegebene Menge zu vermerken. 8 6. Pferdefleisch darf nur gegen Vorlegung des Fleischbezugsausweises abgegeben wer den: Fleisch von Militärschlachtpferden überdies nur gegen besonderen, von der Gemeinde behörde auszustellenden Ausweis, wie solche schon bisher ausgegeben werden- 3 7. Wer den Bestimmungen dieser Bekanntmachung zuwiderhandelt, wird mit Gefäng nis bis zu 1 Jahre und nut Geldstrafe bis zu 10 000 Mark oder init einer dieser Strafe» belegt. Neben der Strafe können die Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht, eingezogen werden. Großenhain, mn 12. August 1918. 838 o V. Die Königliche AmtShauptmannschaft. - Der Stadtrat. dl« Erbitterung gegen die Alliierten, die in der Furcht wurzelte, daß diese, nachdem sie sich mit den Tschechen ver einigt hatten, einen Ring mn das von den Sowjets be herrschte Rußland ziehen und die Lebensmittelzufuhr von Sibirien abschneiden würden. Zur polnischen Frage. Aus Warschau wird gemeldet: Nach einer Berliner Sondermeldung des „Przcglad Poranny" äußerte sich der Direktor des polnischen Staatsdepartements Prinz Janusz Radziwill über seine Reise ins Hauptquartier dahin, daß er von ihr sehr befriedigt sei. Graf Adam Ronikier, der Berliner Delegierte der polnischen Regierung, habe Pressevertretern gegenüber mitgeteilt, daß die Aus sichten der Entwickelung der polnischen Frage, wenn man aus dem Verlaufe der Konserenz schließen wolle, sehr gün stig stünden. Er sagte: das Programm, welches wir ins Hauptquartier Mitnahmen, hat alle Aussicht auf Verwirk lichung. ES werden natürlich noch weitere Verhandlungen nötig sein. Diese sind aber nicht mehr grundsätzlicher Natur. Die Anerkennung der tschechisch-slowakischen Nation durch Amerika. „ProgreS de Lyon" meldet aus Neuyork: Die Erkürung der amerikanischen Regierung, durch welche die tschechisch-slowakische Nation zu einekN alliierten Lande erklärt werde, werde für Ende der Woche erwartet. Wilson hatte hierüber mehrere Besprechungen mit Lansing. Oesterreich-tlngärn «nd die Tschechv-Slowakcn. Das Da» Rnsaer Tageblatt erscheint jede, Ta« abend« '/»? Uhr »U Lu»nah«e der Sonn» und Festtage. vezo»»i>rei», der «atserl. Postanstaltrn vnrteljahrlich 8 Mark, monatlich l Marl Anzet^n für di» Nummer de» Ausgabetag»« da« Erschein«, an b»stimmt»n Tag«, und Plätzen wich nicht übernommen. Pret« für di» 48 vm, breit» Srundschr dn»ch«nl> höher. Nachweisung«- und BermittelungSgtvühr 20 Pf. Fest» Kontur« gerat. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Bierzehntäglg» Ur v»tri»b«S der Druckerei, der Lieferanten oder der veförderungScinrichtunge Rotationsdruck und Verlag! Song Win terlich. Riesa Rekchösti Kleiuhandelshöchftpteise für Zucker folgende Pfg. für >, gege" Barauszahlung, durch unser« Träger frei Haus oder bei Abholung an, Schalter t find bi« 10 Uhr vormittag« aufzugeben und im vorau« zu bezahlen; eine Gewähr für . .rist-Zril» s7 Gilben) 28 Pf., vrtSpret« SO Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz rnt- Taris». Bewilligter Rabatt erlischt, wem, der Bttrag verfallt, durch Klag» «ingezogen werden muß oder der Auftraggeber in nterhaltungSbeilag« „Erzähl« ast dir Elbe". — Im Fall» höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» en — hat der Bezieh« reinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreise», »stelle: Woetbestraß, 5» Verantwortlich sür Medatt.nn- Arthur Hähnfl Riesa: Mr An,,iaeiiteil- Wildeln, Dittrich, Riesa. Kriegsnachrichten. Feindliche Kriegsschiffverluste. Die englische Ad miralität teilt mit, daß zwei britische Zerstörer am 15. Äugast auf eine Mine gestoßen und gesunken sind. Es werden 26 Mann vermißt, die vermutlich durch Explosion getötet oder ertrunken sind. Ein Mann starb an seinen Verwundungen. — Havas meldet aus Paris: Der alte Panzerkreuzer Dupetit-Thouars (9500 Brutto-Registertonnen), welcher sich mit der amerikanischen Marine an dem Schutze der Schiff fahrt im Atlantischen Ozean beteiligte, wurde am 7. August durch ein U-Boot versenkt. Amerikanische Zerstörer nahmen die SchisfSbrückigsn aus. Dreizehn Mann werden vermißt. Luftangriffe auf Dünkirchen und Calais. Der Petit Parisien meldet: Dünkirchen wurde in der Nacht vom 14. zum 15. August von deutschen Flugzeugen angegriffen, ebenso Boulogne und Calais. Ueber Dünkirchen wurden 20 Tor pedos abgeworfen. In Calais soll der Sachschaden beträcht lich sein. Boulogne scheint ebenfalls gelitten zu haben. Ei» Attentat auf Hclfferich geplant? „Nieuwe Rotterdamsche Courant" zufolge schreibt der russische Korre spondent der „Daily News" vom 13. d. M. aus Stockholm: Es unterliegt keinem Zweifel, daß die linksstehenden So- zialrevolutionäre beschlossen batten, Helsferich ums Leden zu bringe». Sie batten klar angekündrgt, daß sie v. Mumm und SkoropadSki ermorden wollten, und waren sogar so weit gegangen, sich gegen Uebcreinkünfte mit jedem natio nalistischen Staate, nicht nur mit Deutschland, auszusprechen. Diese Erklärung läßt es möglich erscheinen, daß sie auch gegen Ententediplomate« derartige Attentate begehen wurden. Die Abreise Helsferichs kam nicht unerwartet. Die Erklärung des Kriegszustandes zwischen der Sowjet- regieruug und den Alliierten muß die Stellung dieser Re gierung geschwächt haben, so wie auch Lebe andere Kriegserklärung das getan haben würde. Das zeigte sich Bei der Abgabe von Zucker im Kleinverkauf dürfen schritten werden: Für gemahlenen Melis I und Kristallzucker 43 45 47 47 48 47 47 55 59 - Kandis, schwarz 59 - - 1 -. Kleinverkauf ist der Berkans unmittelbar an Verbraucher in der in offenen Läden üblichen Art. Vorstehende Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes betreffend Höchstpreise vom 4. August 1914 und der dazu ergangenen Abänderungsverordnungen. Diese Verordnung tritt mit dem 1. September 1918 in Kraft. Mit dem gleichen Tage treten die Ministerialverordnungen Nr. 60 II 8 Io vom 6. Februar 1918 (Sächsische Staatszeitung Nr. 34 vom 9. Februar 1918) und Nr. 647 ll ö Io vom 6. November 1917 (Sächsische Staatszeitung Nr. 266 vom 8. November 1917) — letztere, soweit sie sich auf Zuckerhöchstpreise bezieht und nicht schon durch die Verordnung vom 6. Februar 1918 auf gehoben wordeu ist — außer Kraft. Dresden, am 15. August 1918. 482 V I, .11« Ministerium deS Inner».3821 Höchstpreise für Gemüse. Mit Wirkung vom 19. August d. I. gelten auf Anordnung der Reichsstelle für Ge müse und Obst bezm. in deren Auftrag kns auf weiteres auf die nachstehenden inländischen Gemüscarten folgende Höchstpreise für gesunde, marktfähige Handelsware, frei verladen im Bahnwagen oder Schiff: Erzeugerpreis: (f. Vertrags ¬ ware: 8 13 11 (für vertrags freie Ware): 1. Weißkohl 7,6 2. Rotkohl 12,4 3. Wirsingkohl 10,5 4. rote Speisemöhren und längl. Karott. (ohne Kraut) 8,5 5. gelbe Speisemöhren (ohneKraut) 4,75 6. weißeSpeisemühreu (ohneKraut) 3 7. Kleine runde Karotten a) ohne Kraut» 18 b) mit Kraut nicht länger als 15 ow 10 II- Die in Klammern gesetzten Kleinhandelspreise gelten nur und höchstens bis zum 21. August für solche Waren, die noch aus Lieferungen unter der Herrschaft der bis mit 18. August 1918 geltenden Erzeuger- und Großhandelshöchstpreise (Ministerialverordnung vom 29. Juli 1918 — Är. 1271V6 2 — in Nr. 175 der Sächs. Staatszeitung und vom 5. August 1918 — Nr. 1307 V 62 — in Nr. 180 der Sächs. Staatszeitung) stammen. Die Kommunalverbände haben darüber zu wachen, daß die in Klammern gesetzten Preise nicht auch für solche Waren gefordert werden, die zu den neuen Erzeuger- und Groß handelspreisen unter l dieser Bekanntmachung au deu Kleinhandel geliefert sind. Hl. Soweit Karotten von der Erzeugerstelle auf kurze Entfernungen mit Fuhrwerk oder auf andere Weise, jedoch nicht mit der Bahn, an die Absatzstelle, insbesondere auf öffentliche Märkte befördert werden, ist der Absatz mit Kraut bis auf weiteres zugelassen. Soweit unter I Preise für Karotten mit Kraut festgesetzt sind, haben sie nur für die vor genannten Ausuahmcfälle Geltung. IV- Vom 19. August ab treten dis mit Ministerialverordnungen vom 29. Juli und 5. August d. I. festgesetzten Höchstpreise für die unter I genannten Gemüse außer Kraft. Dresden, am 17. August 1918. 1438 V 6 2 Ministerium des Innern. 3830 Bekanntmachung. Die Verordnung über den Verkehr mit Herbstgemüse der Ernte 1S18 vom 5. August 1918 (Sächs. Staatszeitung Nr. 188 von; 14. August d. I.) tritt auf Anordnnnq der Reichsstelle für Gemüse und Obst für Weistkoül, Rotkohl, Wirsingkohl, Grünkohl und Möhren aller Art mit dem IS. August 1S18 in Kraft. Dresden, am 17. August 1918. 1437 v 6 2 Ministerium des Innern. 3829 Kartoffelavgabe anstelle von Fleisch. Unsere Einwohnerschaft machen mir noch besonders darauf aufmerksam, daß die zehn mit dem Buchstaben V bedruckten Fleischmarken in sämtlichen hiesigen Kartoffelverkanfs- ftellen mit je 2'/, Pfund Kartoffeln beliefert werden. Der Rat der Stadt Riesa, den 19. August 1918. Gßm. . deutlich zu der Zeit, als v. Mirbach ermordet wurde. Da mals verlor der linke Flügel der Sozialrevolutionäre jede Popularität, obwohl die antideutsche Gesinnung vorherschte, aus dem Grunde, weil diese Tatsache die Möglichkeit eines neuen Krieges näherrückte. Die Gefühle des Volkes sind gegenwärtig mehr beherrscht von der Abneigung gegen den Krieg als einen Widerwillen gegen Deutschland oder gegen die Alliierten. Die Somjettruppen gewinnen allmählich die Ueberlegenheit gegenüber den Tschechen. Die Tschechen hatten an verschiedenen Stellen zurückgehen müssen, daher die Erbitterung gegen die Alliierten, die in der Furcht einigt hätten, einen Ring um das von den"Sowjett herrschte Rußland ziehen und die Lebensmittelzufuhr Sibirien abschneiden würden. Zur polnischen Frage. Aus Warschau wird ge Nach einer Berliner Sondermeldung des „Przcglad P5-- Prinz Janusz Radziwill über seine Reise ins Hauptquartier _ , 7 , " i ' "' Ronikier, der Berliner sichten der Entwickelung der polnischen Frage, wenn man aus dem Verlaufe der Konferenz schließen wolle, sehr gün stig stünden. Er sagte: daS Programm, welches wir ins Üchung. ES werden natürlich noch weitsre^Ücrhäudlunqen
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite