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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.09.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-09-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191809123
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180912
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180912
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-09
- Tag1918-09-12
- Monat1918-09
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.09.1918
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rruo Anzeiger Mvevlm uu-AMger». VvNyTLrN irhkEs»r »VHLVUUH MMM» g«m»I Nr. SO AmtsbtcrLL Postscheckkonto» Leipzig BIAstt «irokaff» Miesa Nr. «. für die Köniql. Amtshauptmannschast Großenhain, das Köm'ql. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat GrSVa. 213. Donnerstag, 12. September 1918, abenss. «1. Aal>rg. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jeden Ta« abend« '/,? Uhr mit AuSnahin» der Sonn- und Festtage. BezngSpretS, aeaen Barauszahlung, durch unsere Träger frei Hau« oder bei Abholung an, Schalter der Kaisers Postanstalten vierteljährlich 8 Marl, monatlich I Marl. Anzeige» fUr di» Nummer de« Ausgabetage« sind bi« 10 Uhr vormittag« aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plötzen wird nicht übernommen. Prei« für di» 43 mm breit» Grundschrift-Zril» (7 Gilben) 25 Pf., OrtSprec« 20 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sah ent brechend höher. Nachweisung«, und Bermittelung«g»bühr 20 Pf. Fest, Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Mag» «ingezogen werden must oder der Auftraggeber in Kontur« gerat. Zahlung», und Erfüllungsort: Riesa. Vierzehn tägig» Unterhaltungsbeilage „Erzähl», an d»r Elbe". — Im Fall, höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« Beirieds der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: LrngerL Win »erlich. R ieta ütrschöftSstelle: <koetdektrost» 59 Verantwortlich für Redaktion- Arthur Hähnel. Riesa: kür An,eiaenteil- Wilbe lm Dittrich, Riesa. l7.l > .mnn Höchstpreise für Grieß, Graupen nnd Grütze. Der Staatssekretär des Kriegsernährungsaints hat für den Kleinhandel mit Grieb, Gerstengrauven nnd Gerstengrütze durch Verordnung vom 26. August 1918 (Reicbsgesetzbl. S. 1089) mit Wirkung vom 1. September 1918 an nachstehende Höchstpreise im Sinne des Höchstpreisgesctzes festgesetzt. Dresden, den 9. September 1918. - . 2619VI.^vil Ministerium des Inner«. 4191 Berordnnng über Höchstpreise für Grieb. Graupen und Grütze. Vom 29. August 1918. Auf Grund der Verordnung über Kriegsmatznahmen zur Sicherung der Volkser- ... 22. Mai 1916 «Reicbsgesetzbl. S. 401) . Nahrung vom 18. Aug-1917^Reichsgcsetzbl^ 823) wird verordnet: 8 1. Beim Verkaufe von Gries;, Gerstengraupen (Rollgerste) und Gerstengrütze an Kleinhändler (8 2) dürfen folgende Preise für 100 Kilogramm Reingewicht nicht über schritten werden: bei Grieß 76 Mark, bei Gerstengrauven (Rollgerste) und Gerstengrütze 71 Mark. Die Lieferung zu diesen Preisen hat frachtfrei Station «Bahn oder Schiff) des Emp fängers zu erfolgen. Befinden sich die gewerbliche Niederlassung des Verkäufers (Abs. 1) und die Verkaufsstelle des Kleinhändlers in demselben Gemeindebezirke, so hat die Liefe rung durch den Verkäufer frei Verkaufsstelle des Kleinhändlers zu erfolgen. 8 2. Beim Verkauf an Verbraucher (Kleinhandel) dürfen folgende Preise für ein Pfund Reingewinn nicht überschritten werden: bei Grieß 48 Pfg. bei Gerstengrauven (Rollgerste) und Gerstengrütze 44 Pfg. Beim Verkaufe kleinerer Mengen dürfen Bruchteile eines Pfennigs auf ganze Pfennige nach oben abgerundet werde». 8 3. Die Landeszentralbehördcn können niedrigere Preise als die in 881,2 bestimmten Preise festsetzen. 8 4. Die Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes, betreffend Höchstpreise. 8 5. Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamtes kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen. 8 6. Diese Verordnung tritt mit dem 1. September 1918 in Kraft. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die Verordnung über Höchstpreise für Grieß, Graupen und Grütze vom 16. Oktober 1917 (ReichSgeseßbl. S. 901) außer Kraft. Berlin, den 29. August 1918. Ter Staatssekretär des Kriegsernädrunasamtes. In Vertretung: Edler vonBraun. Antrag ans Gersteerstattung. Das Direktorium der Reichsgetreidestclle hat sich verpflichtet, denjenigen Landwirten, die nach der Bekanntmachung des Kommunalverbands vom 22. Juni laufenden Jahres ihre gesamte Wintergerste abgeliefert hatten, auf Antrag die nach den bestehenden Vorschriften zum Selbstverbrauch in der eigenen Wirtschaft zustehendcn Mengen in Natur zurückzuliefern, soweit nickt der Bedarf aus selbstgebauter Sommergerste gedeckt werden kann. Anträge sind unter Benutzung des hierfür vorgesckriebenen Vordruckes, der bei den Gemeindebehörden entnommen werden kann, umgehend und spätestens bis zum 2V. laufenden MonatS bei der Gemeindebehörde des Wohnortes einzureichen. Die letztere hat die Anträge zu prüfen und gegebenenfalls mit Bestätigung versehen an die Königliche Amtshanptmann- schaft einzureichcn. Großenhain, am 10. September 1918. 1156 b I. Der Kommunalverband. Wir geben erneut bekannt, daß bei der erfolgten diesjährigen Auslosung Riesaer Stadtschuldverschreibungen der Anleihe des Jahres 1SV1 folgende Nummern gezogen worden sind lät 4 zu 2000 M. Nr. 56, „ 0 zu 500 M. Nr. 444, 521 und 612, „ v zu 200 M. Nr. 780, 800, 820, 830, 847, 873, 899, 922, 938, 964, 983, 1009 und 1060. Die Beträge der Sckuldversckreibungen, deren Verzinsung am S1. Dezember 1S18 aufhört, können vom 15. Dezember dieses Jahres an, gegen Einreichung der Stücke und der noch laufenden Zinsscheine bei unserer Stadtbauptkaffe, wie auch bei der Sächsischen Bank zu Dresden, der Dresdner Bank und bei den Filialen dieser Banken erhoben werden. Äon den in früheren Jahren ausgelosten Stadtschuldverschreibungen der 1VV1 er Anleihe sind nock nicht zur Einlösung gekrackt worden: lät ti über 1000 M. Nr. 303, ausgelost für Ende 1912, „ S über 1000 M. Nr. 295, ausgelost für Ende 1917, „ 0 über 500 M. Nr. 442, ausgelost für Ende 1913, „ 0 über 500 M. Nr. 642, ausgelost für Ende 1915. Der Rat der Stadt Riesa» am 6. September 1918. R. Berichtigung. „8 12« in der Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 9. September 1918, betreffend den Verkehr mit Wild, beginnt mit dem Absatz: „Das gewerbsmäßige Aufkäufen von Wild . . . ." Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 12. September 1918. —* Auszeichnung. ArmierungS-Soldat Paul Höhne, Sohn des Magazin-Arbeiters Hermann Höhne, Standtfeststr. 12, ist mit dem Eisernen Kreuz 2. Klaffe ausgezeichnet worden. —* Verleihung. Die Herren Oberingenieur Kühn, Betriebsleiter Hermkes, Betriebsleiter Jordan, Be triebsleiter Gassen, Bürovorsteher Schinkel und Obermeister Schäfer, sämtlich beim Eisen- und Stahl werk Riesa der Aktiengesellschaft Lauchhammer, sind mit dem Preuß. KriegSverdienstkrenz ausgezeichnet morden. Die Aushändigung der Auszeichnung erfolgte Montag durch Herrn Generaldirektor Wiecke aus Lauchhammer. —* E rin n e r n n n d Ho f fe n. Ein Abend in Lied und Spiel für den Verein Heimatdank der Stadt Riesa. An solistischen Kräften wurden für diese Veranstaltung ge wonnen Fr. Hilde Wagner, Konzert- und Opernsängerin aus Dresden, die schon im Frühjahr d. I. in den Heimat- dankabenden „Deutsches Volkslied und Singspiel" hier sehr erfolgreich mitwirke, und Herr Johannes Scheurick, Opern sänger aus Charlottenburg. Beiden geht ein vorzüglicher Ruf voraus. Besonderer Erwähnung sei des Offenbach'schen Singspiels „Fritzchen und Lieschen" getan, das noch heute auf dem Spielplane hervorragender Opern erscheint. Die leichtflüssige, prickelnde Musik verrät in allem die Hand Off».»dach's. Den Orchesterpart übernimmt die Kapelle des Hcs.-Pion.-Batl. Nr. 22, die bei ähnlichen Aufgaben schon ftüher sich immer bewäMte. Der Ausstattung der Kostüme, der Bühne, des Orchesterraumes und, mit freundlicher Unter stützung von andrer Seite, der Bühnenbeleuchtungsanlage wird besondere Sorgfalt geschenkt. Die zuweilen in fran zösischer Sprache austretenden Stellen des Textbuches sind übersetzt und in deutsche Formen gegossen worden. Noch mals sei der Besuch dieses Konzert- und Theaterabends empfohlen. - — Die Herbsttagung des sächsischen Land tages. Tie Leipz. N. Nachr. melden: Wie erinnerlich, war der letzte ordentliche Landtag so mit Arbeitsstoff überlastet, daß er neben dem Staatshaushaltspläne nur eine geringe Zahl der ihm zugegangenen wichtigen Vor lagen verabschieden konnte, so daß von vornherein mit einer Herbsttagung gerechnet werden mußte. Der genaue Zeitpunkt des Zusammentritts steht nock nicht endgültig fest, doch ist damit zu rechnen, daß bereits in der ersten Hälfte des Oktober der außerordentliche Ausschuß für die Neuordnung seine Beratungen wieder aufnimmt. Ihm wird dann in kurzer Zeit das Plenum in der Wiederauf nahme seiner Tätigkeit folgen. —* BunterAbend. Man schreibt uns: Zum Besten der im Felde stehenden Truppen der Garnison Riesa findet am Sonntag, den 15. September im großen Sternsaale ein „Bunter Abend" unter Leitung des Herrn Obermusik meisters I. Himmler statt. Das vielseitige Programm (siehe heutiges Inserat) verspricht einen genußreichen Abend. — Zur Beschlagnahme der Vorhänge. Die Bestimmung in der Bekanntmachung der Reichsbekleidungs- stelle vom 25. Juli 1918 über die Beschladnahme von Sonnenvorhängen und dergleichen, wonach Vorhänge in Privathaushaltungen von der Beschlagnahme befreit sind, ist vielfach so ausgelegt worden, als ob sämtliche Vorhänge in de» Privathäuser» von der Beschlagnahme befreit seien. Diese Auffassung ist unrichtig. Innerhalb der Privatge- bände unterliegen nur die Behänge in den Haushaltungen nicht der Beschlagnahme; dagegen sind alle sonstigen Be hänge in Privatgebäuden, z. B. Treppenhansvorhänge in Mietshäusern, ferner Behänge in Fabriken. Kanzleiräumen, Waren- und Kaufhäusern, Hotels, Geschäften und sonstigen gewcrblicken und kaufmännischen Betrieben grundsätzlich von der Beschlagnahme betroffen. — Der deutsche Wein wucher. In den „Dresdn. Nackr." finden wir die nachstehenden Ausführungen der „Deutschen Hotel-Zeitung": Während die deutschen Wein preislisten (von Grossisten) in keinem Falle Wein unter 4,50 Mk. die Flasche aufweisen, bietet die Schweiz im Kleinhandel folgende deutsche Weine an: 1910er Als heimer 2,60 Mk., 1911er Remicker 2,60 Mk., 1906er Mark gräfler 2,80 Mk., 1905er Ober-Ingelheimer 3,20 Mk., 1912er Niersteiner 3,20 Mk., 1908er Oestricher Mühlweg 3,20 Mk., 1909er Affenthaler 3,40 Mk., 1911er Lauben heimer 3,60 Mk. usw. Durchschnittlich sind die deutschen Weine in Deutschland also 100 Prozent teurer, als die in der Schweiz, wo einheimische Weine noch zu 1,10 Mk., Tiroler 1,25 Mk. und Bordeaux zu 1,50 Mk. verkäuflich sind. Trotz der Kriegspreise und der Zollauischläge können die Ausländer unsere deutschen Weine nock um die Hälfte billiger genießen, als der deutsche Bürger. Bei den Preis aufschlägen für Bordeauxweine ist es ebenso, hier kostet die geringste Marke 7,50 M„ in der Schweiz 1,50 Mk., und dabei handelt es sich in Deutschland doch auch um Erzeug nisse, die vor dem Kriege eingekauft wurden und einschließ lich Fracht und Zoll 80 Pfg. das Liter kosteten. — Förderung des Kleingartenbaues. Das Ministeriuin des Innern bat kürzlich folgende Verfügung erlassen: Im Hinblick darauf, daß der Kriegsgemüse- und Kleingartenbau sich als ein wichtiges Mittel erwiesen hat, ein größeres Angebot von Nahrungsmitteln herbeizuführen und damit die Äolksernährung in ausgiebigerem Maße zu sickern, erscheint die Erhaltung und Vermehrung der dem Kriegsgemüsebau dienenden Landfläche» auch für die Zeit nach dem Kriege dringend geboten. Die Amtshauptleute und Stadträte werden daher veranlaßt, rechtzeitig Maß- nahmen zu treffen, um auch in der Uebcrgangszeit die un gehinderte Ausnützung der durch den Kriegsgemüsebau und den Kleingartenbau nutzbar gemachten Landflächen sicher zustellen. Des weiteren ist ins Auge zu fassen, einen Teil dieser Flachen für einen längeren Zeitraum in Kleingärten umzuwandeln und die bestehenden Kleingartenanlagen im Weichbilds der Städte und größeren Landgenieinden soweit wie möglich dauernd zu erhalten. — Ersatzlebensmittel betreffend werden Her- fteller und Händler beachten müssen, daß am 30. d. M. alle durch die Bundesratsverordnung vom 7, März 1918 und ihre Ausführungsbestimmungen gewährten Ausverkaufs- fristen ablaufen. Es dürfen alsdann im ganzen Deutschen Reiche nur noch von der zuständigen Ersatzmittelstelle ge nehmigte Ersatzlebensmittel in Verkehr sein und bleiben. — MI. Opfersinn. Von dem Wunsche geleitet, Zivilstaatsdienern des Königreichs Sachsen mehr Möglich keit zu schaffen, daß sie zn ihrer Erholung von den Heilsak toren in Bad Elster Gebrauch macken können, hat der durch seine volkswirtschaftlichen Reformen in weiten Kreisen be kannt gewordene Kommerzienrat Gatzweiler in Schwarzen berg aus dem Ueberschutz seines Unternehmens der gemein nützigen Gesellschaft zur Förderung des Bades Elster, welche unter der Aussicht der Regierung steht, einen Betrag zur Verfügung gestellt, der es ermöglicht, jährlich an ins- gesamt 7500 Tagen ZioilftaatSdicnern des Königreichs Sachsen Wohnung und volle Beköstigung zu gewähren. Zn diesem Zwecke soll, sobald es die Verhältnisse gestatten werden, ein Gebäude unter dem Namen „Gotzweiler-HauS" in Elster errichtet werden. Sowohl die Kosten des Baues als auch der Einrichtung dieses Hauses und nicht minder das ganze Kapital, aus dessen Zinsen die Verpflegung be stritten werden soll, wird der Kommerzienrat Goßweiler zahlen, der durch diesen, in solchem Maße seltenen Opfer sinn den Beweis liefert, ein wie feines soziales Verständnis er für die wirtschaftlich bedrängte Lage der Zivilstaats diener hat. Vielen Hunderten von Staatsdicnern wird durch diese Tat ihre Arbeitskraft und Arbeitsircudigkeit^ erhalten werden, und Tausende von Menschen werden den Kommerzienrat Gatzweiler mit ihrer Dankbarkeit lohnen. —MI. Kein markenfreieSFleisch an fleisch losen Tagen! In Gastwirtskreisen sind Zweifel über die Handhabung der Vorschriften in der Bekanntmachung zur Einschränkung des Fleisch- und Fettverbrauchs vom 28. Oktober 1915 — RGBl. S. 714 — während der fleisch losen Wochen entstanden. Zur Behebung dieser Zweifel wird darauf hingewiesen, daß die genannten Bestimmungen durch die fleischlosen Wochen nicht berührt werden, so daß also insbesondere auch in dieser Woche Dienstag und Freitag fleiswlose Tage sind, an denen auch markenfreies Wild und Geflügel aller Art nickt an Gäste verabreicht werden darf. —Kf. Kriegsbeschädigte als Bettler. Es ist ein unangenehmer Eindruck, der durch bettelnde Kriegs- beschädigte hervorgerufen wird; gar zu leicht trügt das Publikum dazu bei, die Kriegsbeschädigten, die sich auf diese Art des Gelderwerbs verlegt haben, zu unterstützen. Der einzelne kann nur schwer entscheiden, ob es nötig ist, datz der im Dienst des Vaterlandes zu Schaden Gekommene durch Inanspruchnahme des Mitleids seiner Mitmenschen seinen Lebensunterhalt zu bestreiten sucht. Noch weniger wird gevrüft werden können, ob gerade die Kriegsbeschädi- gung die Ursache dec zur Schau getragenen Notlage ist. Viele sind leider zu leicht geneigt, den Angaben solcher Leute Glauben zu schenken. Abgesehen davon, daß es sich oft um arbeitsscheue Leute handelt, die auch vor dem Kriege keiner geregelten Tätigkeit nachgegangen sind, ist bei einer Reihe von Fällen festgestellt worden, datz Kriegsbeschädigte, ohne in einer Notlage zu sein, nach Beendigung ihrer aus reichend gelohnten Tagesarbeit unter Ausnützung des Mit leids in Wirtschaften hausieren gingen und dabei oft erheb liche Beträge einnahmen. Es ist daher immer wieder der Hinweis erforderlich, nicht durch falsches Mitleid mit dem scheinbar Bedürftigen eine Unsitte zu fördern, die gerade mit Rücksicht auf die überwiegende Mehrheit der Kriegs beschädigten selbst nicht genug bekämpft werden kann. Wenn auch die Renten auf Grund des jetzt geltenden Mann- schastsversorgungSgejetzcS, wie von allen Seiten anerkannt ist, nicht ausreichend sind, so muß doch immer wieder mit Nachdruck hervorgehoben werden, datz dank dec iintec- stützungsmittcl der amtlichen bürgerlichen Fnrsorgcstellcn, und nicht zum wenigsten auch infolge der günstigen Lage des Arbeitsmarktes heute kein Kriegsbeschädigter gezwungen ist, weder selbst noch mit seiner Familie infolge der Kriegs beschädigung bittere Not zu leiden: denn jedem Kriegsbe schädigten, der sich Helsen lassen will, wird durch die Für sorge geholfen. Es ist daher keiner genötigt, zu betteln oder als Drehorgelspieler oder Kartenverkäufer herumzu ziehen, um das öffentliche Mitleid in Anspruch zu nehmen. — Der gesamte Albertus rein, Frnuenvercine vom Roten Kreuz tin Königreich Sachsen, hat während der ersten vier Kriegsjahre bisher 1000 weibliche Pflcgepersoncn (einschlietzlich Laborantinnen und Köchinnen) in d »s Etappen-, getnet abgestellt.
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