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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.09.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-09-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191809267
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180926
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180926
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-09
- Tag1918-09-26
- Monat1918-09
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.09.1918
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Riesaer chTageblatl ««d Anxetger Meblall »ud Ao-tigerj. L«cht«s»rM- «»»NM «ch» s««ä M AmLsbtcrLL P«ftsch«ckk»»t»r »«VI«- SIRE »ttskaff. Nies. » für die Kvniql. Amtshauptmannschaft Großenhain, das Köniql. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeind erat GEa. Donnerstag, 26. September 1918, abends. 71. Iabrg. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jetzt» T«S abend« h,7 Uhr mit Ausnahme j>er So»», und Feilrage. Vez»-»pre»S, gegen «orauSzahlung, durch um«« Träger »rei Hau» oder bei Ävholung am ^-lac-cr der Kaiserl. Postanstalten vierteljährlich 8.80 Mark, monallich 1.20 Marl. Anzeige« für di, Nummer de« Ausgabetage« sind bi« IdUyr vormittag« aufzuaeben und im vorau« zu bezahlen; eine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Pret« für die 43 mm breit« Grundschrift-Zril, (7 Silben) SO Pf., Ortlprei« 22 Pf.- zeitraubender und tabellarischer Sah ent» sprechend höher. Nachweisung«« und VermittelungSgebühr 20 Pf. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klag« einaezogen werden muh oder der Auftraggeber in Konkur« gerat. Zahlung«, und Erfüllungsort: Riesa. Bierzehntägig« Unterhaltungsbeilage .Erzähler an der Elbe". — Im Falle Höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Storungen des Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher «inen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreises. RotationSdrn^ unk Lan aer tz Wi n terl ich, R i»sa. -le»-»«»««--»,- GtaettzetttaS,« litt. Berantmortnch für Redaktion: Arthur vähnel. R kür An'eiaenteil: W'lde lm Dittrlch, Riesa. > , Die Ausgabe der Vollmilchkarte« auf die Zeit vom 30. September bis 27. Oktober 1918 erfolgt Freitag, den S7. Sevleniber 1S18, nach«. »—« Uhr in den bekannten Ausgabestellen im Rathaus. Die im ganzen amtshauptmannfchaftlichen Bezirk ausgetretene anhaltende Trocken« heit des Frühjahrs und Sommers bat «ine große Knappheit an Raubfutter zur Folge. Es ist deshalb unbedingt geboten, alle» das, was ans dem Felde, der Wiese, dem Rain an Futtermitteln noch ansteht, restlos anSzunn-e«. Am besten wird die» dadurch geschehen, daß der Wetdegang auf Wiesen- und Kleebrachen solange als irgend möglich stattstndet. Handelt eS sich nur um «ine geringe Anzahl von Vieh, so empfiehlt sich das Anpflöcken der einzelnen Aere. Anderes in Stoppeln eingesäte Herbstfutter — Rüben blätter eingeschlossen — ist, soweit eine Trocknung nicht mehr angängig erscheint, durch Einlagerung in Grube« und Futtersilos für späteren Verbrauch Haltbar zu machen. Großenhain» am 21. Sevteinber 1918. 90 » Vlll. Königliche Amtsbanvtmannschaft. Die Prüfung der eingeforderten Grießkarten bat ergeben, daß die GrirßverkaufSftellen Karten beliefert haben, auf denen die vorgeschrtebene Bezeichnung: .Schwangerschaft", .stillende Mutter", die abnigebende Menge, der Stempel der ansstellendeu Behörde fehlte. Duck ist auf Grießkarten, die von einer Gemeindebehörde mit dem Vermerk ^kkrankenzulage" versehen worden sind, Grieß abgegeben worden. Die GrießverkaufSftellen werden daher biernnt angewiesen, nur die den Vorschriften der Bekanntmachung vom 8. September 1917 entsprechenden Karten zu beliefern, vor. schriftswidrige Karte» aber zurückzuweiseu. Die belieferten Grießkarten sind künftig regelmäßig biS zum 3. jeden Monats für den abgelaufenen Monat an den Kommunalverband einzusenden. Zuwiderhandlungen werden künftig unnachsichtlich mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Hast bis zu 6 Monaten bestraft, auch wird vorbehalten, den in Frage kommen» den Geschäftsinhabern fernerhin von der Grießverteilung auSzuschlietzen. Großenhain, am 21. September 1918. 1804 »m. Der Kommunalverbaud. Bei verspäteter Entnahme der Vollmilchkarten ist eine Gebühr von 60 Pfg. für besondere Abfertigung zu entrichten. Riesa, den 26. September 1918. Der Rat der Stadt Riesa, V Milchkartenausgabe in GröSa. Freitgg, den 27. September 1918, nachmittags 6—7 Uhr, werden im Gemeindeamt die Milchkarten auf die nächsten vier Wochen ausgegeben. Die Ausgabe erfolgt in Zim- mer Nr. 2, Buchstabe T—b und in Zimmer Nr. 6, Buchstabe ll—2. Die jetzigen Milch- karten sind vorzulegen. ' ' Für Milchkarten, die nicht zur angesetzten Zeit abgeholt werden, sind 50 Pfg. Gebühr zu entrichten. Gröba, Elbe, am 25. September 1918. Der Gemeindevorstand. Kartoffelversorgnng in Gröba. Den hiesigen Einwohnern empfehlen wir dringend, soweit ihnen geeignete Lager- raume zur Verfügung stehen, sich auf Grund der ausgegebenen Landeskartoffelkarten mit grösster Beschleunig«»« mit Kartoffel« einzudeckeu. Die LandeSkartoffelkarte» gelten nicht nur im Kommunalverband Großenhain, sondern im ganzen Königreich Sachsen. Diejeniaeu Personen, die von dem Rechte des zentnerweise» Bezugs von Kar« toffeln aus die LandeSkartoffelkarte zwar Gebrauch machen wolle», dies jedoch man« «els der nötige« Bezieh»»««», ,»» Kartoffeler,eu«ern nicht ansführe» könne», haben dies sofort und spätestens biS ,nm 1. Oktober'unter Abgabe der betreffenden Karivsfelkartcn im Gemeindeamt, Zimmer Nr. 6 zu melden. Diejenige» Personen, die von der Möaltchkeit des Bezuges von Kartoffel» auf die Landeskartoffelkarten überhaupt keinen Gebrauch machen »vollen, haben die Landes- kartosfelkarten spätestens bis zum 1V. Oktober 1V18 gleichfalls au daZ Gemeindeamt zurückzngeben. Sie bleibe»» »eiter in der Wochenversorgnng und erhalten nach noch wei ter eraehender Bekanntmachung Wochenkartoffelkarten ausgehändigt. Erfolgt die Rückgabe der LandeSkartoffelkarte» nur teilweise nach Abtrennung ein zelner Zentnerabschnitte, so setzt die Wochenversorgung entsprechend der Zahl der abge- trennten Abschnitte später ein. Diejenigen Personen, die bis zu« 1v. Oktober die LandeSkartoffelkarte nicht zurückgeben, gelten als durch diese Karte beliefert und scheiden vom 4. November 1V18 ab anS -er Wochenversorgung ans. Gröba, Elbe, am 26, September 1918. Der Gemeindevorstand. Oertliches nrrZ Sächsisches. Riesa, de« 26. September 1918. —* Verleibung. Dem Postinspektor Henast ist das Königl. Preußische Berdienstkreuz für KriegShilse ver liehen wordxn. —* Größere Betrügereien sind von einem Landsturmmann M. E. hier und in der Umgebung verübt worden. Der Betrüger bat angegeben, Kostümstoffe be schaffen zu können und hat bei Bestelluygen sich Teil beträge des Preises auSzahlen lassen, worüber er mit seinem Namen unterzeichnete Empfangsbescheinigungen aus gestellt hat. Es ist festaestellt morde»», daß er am 26. Sep tember über 1000 Mk. bei sich gehabt hat. Für einen Meter Stoff wurden von ihm 125 Mk. gefordert. Obwohl ihm bereits eine große Anzahl solcher Betrügereien nach gewiesen werden konnte, könnte rS doch vielleicht möglich sein, daß noch nicht alle Fälle zur Kenntnis der Polizei gelangt sind. Weitere Geschädigte wollen sich daher an die Polizei oder Gendarmerie wenden. —*Die zum KriegSwitwen- oder Kriegs - waisengeld der Hinterbliebene» von Sächsischen Milt- tärpersonen der Unterklaffen für die Zeit vom 1. Oktober ab zahlbarer» Zuschläge können, sofern bis dahin die Be- nachrichtiaungen bei den Postämtern vorlirgeu, erstmalig am 28. September gegen Vorzeigung der erforderlichen Bescheinigung des Gemeindevorstehers usw. über den Bezug von Familienunterstiitzung bei der zuständigen Postanstalt abgehoben werden. Dagegen sind die Zuschläge für die rückliegcnden Monate — Juli, August und September 1918 — noch von denjenigen Kaffen abzuheben, welche bisher die Kriegsversorgungsgebührnisse gezahlt haben. — Gänieetnfuhr aus der Ukraine. Im .Berliner Tagebl." lesen wir: Die Geflügel- und Wildem- fuhrgesellschaft m. b. H. wird demnächst Gänse in großer Zahl aus der Ukraine einführen. Die Gänse werden durch die Reichsfleischstelle den einzelnen Bundesstaaten zugewiesen und von der Landesfleischstell« weiter verteilt. Die Preise sind höher als die der einheimischen Ware. Um diesen Preisen Rechnung zu tragen, ist der genannte»» Ginfuhrae- seüschaft die Ueberschreitung der Höchstpreise urn den Ein kaufspreis einstweilen gestattet. Vorläufig ist ein Stückzu schlag von 6 Mark in Aussicht genommen. Da aber der Absatz durch die Gemeinden zum Schlachtwarenpreis erfolgt, wird «S bei dem verhältnismäßig geringen Zuschlag in vielen Fällen möglich sein, die Gänse innerhalb des Höchst preises zu verkaufen. — GK. BetdenletztenfeindlicheuFlieaer- angriffen auf. unser Heimatgebtet, die unser Flieger schutz so trefflich abzuwehren versteht, bat sich wiederum herausgestellt, daß sich erfahrungsgemäß UnglückSfälle an Menschenleben fast gänzlich vermeiden lasten, wenn die Bevölkerung die VerhaltungS-Maßregeln bei FUeaer-e- saHr kennt und genau befolgt und sich nicht, wie dies leider noch häufig geschieht, durch Neugier der größten Gefahr aussetzt. Neugier ist bekanntlich da« AllergefährUchfte. Ma» kümmere sich nicht um die feindlichen Flieger, son dern suche sofort Schutz hinter masiiven Mauern und Pfeilern innerhalb der nächsten Gebäude. Man vermeide dabei größere Ansan,mlungen in einzelnen Räumen, da Verluste desto unwahrscheinlicher sind, je bester die Verteilung ist. Wo kein Häuserschutz vorhanden, suche man Deckung in einem Graben oder sonst einer Ver tiefung, damit etwas brettfliegende Sprenaftücke über einen Hinweggehen. Fahrzeuge sollen sofort stehen bleiben, wo sie sich befinden und deren Führer, bevor sie sich in Deckung begeben, die Zugtiere am nächsten Baum oder Laternenpfahl anbinden. Straßenbahnen halten ckn dsr nächsten Haltestelle, die Fahrgäste suchen schleunigst Schutz iu den nächsten Häusern. Maa bedenke b«t alle» Maß nahmen , daß jede Panik gefährlicher ist, als der Angriff selbst und bewahre m jeder Lage als grundsätzliche Pflicht größte Ruhe. —* Preise für Margarine. Der Vertrieb der Margarine an das Publikum , hat den Kommunalver- bändsn, insbesondere den Städten mit großer Einwohner zahl, bisher deshalb besondere und steigende Kosten ver ursacht, tveil nicht, wie bei anderen Nahrungsmitteln, die gesetzliche Möglichkeit gegeben war, die durch die Vertei lung an die Groß- und Kleinhändler und den Verkauf durch diese an die Bevölkerung entstehenden Kosten durch ausreichende Zuschläge zu dem Herstellerpreise zu decken. Durch wiederholte Eingaben aus Handelskreisen von ein zelnen Kommunen sowie von kommunalen Verbanden ist auf diesen Mißstand hingewiesen und darüber geklagt wor den, daß mit den bestehenden geringen Zuschlägen nicht auszukommen sei. Dieser Mißstand könne nur dadurch be seitigt werden, daß die Möglichkeit geschaffen werde, gleiche Zuschläge wie bei der Butter, zu erheben. Diesen wre- deriwlt zum Ausdruck gebrachten Beschwerden und Wün schen tragt eine jetzt erlassene Verordnung des Staats sekretärs deS Kriegsernährungsamtes (R.-G.-Bl. Nr. 123) Rechnung, wonach für die Margarine hinsichtlich der Zu schläge für die Kommunalverbände, Gemeinden, den Groß- nnd Kleinhandel von jetzt ab die gleichen Vorschriften wie bei der Butter gelten sollen. Da die Margarine in glei cher Weife und durch die gleiche« Stellen und Händler wie di« Butter Vertrieben wird, so erscheint diese Regelung als natürlich und gerechtfertigt. Bei der zunehmenden Knappheit an Butter infolge verminderter Produktion wird die Margarine für die Fettversorgung der Bevölkerung wachsende Bedeutung gewinnen, da sie an Stelle der feh lenden Butter zur Verteilung gelangen wird. Dia Stei gerung der Oelgewinnung, insbesondere auS dem einhei mischen Oelfruchtanbau, ermöglicht glücklicherweise eine vermehrte Fabrikation von Margarine. Ob und inwie weit der bisherige, im Verhältnis zu anderen Nahrungs mitteln sehr niedrige Preis der Margarine wird beibehal- werden können, ist eine Frage, di« zur Zeit noch nicht spruchreif ist. Sie svird "ist entschieden werden können, wenn das Ergebnis der diesjährigen Oelsruchternte und ihre Verwendung sich mit Bestimmtheit übersehen läßt. —* Industrie und Wohnungsnot. Die Frage, wie das durch die lange Dauer des Krieges im mer schwieriger gewordene Problem der Bekämpfung der Wohnungsnot am zweckmäßigsten zu behandeln »st, hat u» der Oeffentlichkeit zu einer lebhaften Diskussion Ver anlassung gegeben. Auch der Vorstand deS Verbandes Sächsischer Industrieller hat sich auf Grund der Verhand lungen. die im Frühjahr im Preußischen Ministerium der öffentlichen Arbeiten stattgefunden haben, eingehend mit dieser Frage beschäftigt. In den Verhandlungen des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten waren dre» Dege als gangbar bezeichnet worden, nm die Industrie zur Hebung der Wohnungsnot finanziell heranzuziehen und zwar: 1. im Wege der Kommunal-Besteuerung; 2. im Dege der Verpflichtung der AuftraaSleisrung zu bestehen den an ad hoc zu bildenden Bauveremigungen oder Bauge nossenschaften; 3. im Wege ihre- zwangsweisen Zusam menschlusses zu Bauveretnigungen durch die Gemeind«. Zu diesen Vorschlägen hat der Vorstand deS Verbandes Säch sischer Industrieller den Standpunkt vertreten, daß dre zu 1 und 2 genannten Wege nicht als zweckmäßig zur Erreichung des gewünschten Zieles zu bezeichnen se», daß lediglich der Vorschlag zu 3. in Frage komme. Sollte dieser Weg gewählt werden, so müßten freilich als bei tragspflichtige Personen die staatlichen Behörden wie auch die Kommunen mit einbezogen werden und zwar nicht nur in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber. Auch müsse man bezweifel», ob die Gemeinde« in der Lage wären, alle auftauchenben Fragen selbständig zu beantworten^vaZ vor allem dann wesentlich sein würbe, wenn ihnen das Recht zuerkannt würde, festzustellcn, ob ein durch Vie Arbest- geber verursachtes Wohnungsbedürsuis vorliege. Derar tige Beurteilungen dürften bei den heutigen Arbeiterwau- derungen weder durch die Ortskrankenkassen noch durch die Gemeinden zu fällen fern. Hinsichtlich des Verhält nisses, in dem die Industriellen zur Bcitragsleistung her- angezogen werden sollten, erscheine cS ferner notwendig, daß ein Unterschied zwischen denjenigen '^trieben, die iin Kriege stark gelitten und denen, wo die Weircrarbeit mög lich war, gemacht wird. Insbesondere hat sich aber der Vorstand, wie dies auch von Seiten verschiedener Ange-, stelltenverbände geschehen ist, energisch gegen die Be schränkung der Freizügigkeit der Arbeiter und 'Angestell ten ausgesprochen, weil aus einer derartigen Be schränkung, abgesehen von der Benachteiligung, die für die betroffenen Angestelltenkrei'e sich hieraus ergibt, auch eure weitgehende Schädigung einzelner Industriezweige zu erwarten fern würde. —MI. Lande Stayung für Wohlfahrts pflege. Die vom Ministerium des Innern veranstaltete, unter dem Protektorat Ihrer Königlichen Hoheit oer Frau Prinzessin Johann Georg stehende erste sächsische Landes tagung für Wohlfahrtspflege, findet am 8. Oktober dieses JahreS vormittags 11 Uhr in Dresden im gro ßen Saale der Dresdner Kaufmannschaft, Ostraallee 9, statt. Die großen Verluste, die der Weltkrieg auch un serem engeren Vaterlande gebracht hat, der mit »hin in Verbindung stehende Geburtenrückgang und die leider so notwendig gewordene Frauenarbeit, die die Sorge der Mutter um ihr Kind erschwert, lassen es als eine der wichtigsten Fragen erscheinen: Wie schützen wir am besten den Säuglrng und das Kleinkind? Wie bekämpfen wir die Kindersterblichkeit, die tzerade in Sachsen noch so groß ist? Wie erziehen wir emen zahlreichen und gesunden Nachwuchs? Landestagung soll hierzu die richtigen Mittel und Wege weisen. Sie bringt die Vorträge von zwei Fachleuten, die auf dem Gebiete der Säuglings- und KleinkmVerpflege reiche Erfahrung und Kenntnisse be sitzen. ES wird Dr. Bahrdt, der leitende Arzt VeS Säug lingsheims der Stadt Dresden, über die offene Säug lings- und Kkeinkinderfürsorae in Stadt und Land sprech '»». UmversitätSprofcssor Dr. Thiemich-Lcipzitz wird die halb offene und geschlossene Säuglings- und Kleinkindersürsorge behandeln. Zu dieser Tagung find alle diejenigen, die auf dem Gebiete der Säuglings- und Kleinkinterpslege mit arbeiten, und den hier einschlagendcn Frage» Interesse entge-enbrinaen, auf das herzlichste cingeladcu. —* Sächsisch« Rente und Staatsschuld- Such. Die Benutzung deS sächsischen Sraatsschuldbuchs zur Eintragung dreizinsiger sächsischer Neike macht ste tige Fortschritte. Eingetragen waren je am 30. Septem ber 1917: 217 Millionen und 1918 : 222 Millionen Mark oder 37,41 v. H. der eintragsfähigen Staatsschuld. Im merhin scheinen tue großen Vorteil« des Staatsschuldbuchs noch zu wenig bekannt zu sein oder nicht gebührend gewür digt zu »»erden. Wer das Staatsschuldbuch benützt, ist ge sichert gegen Verluste durch Verbrennen, Diebstahl oder sonstige- Abhandenkommen der Schuldverschreibungen oder ZinSbogen. Di« Eintragung von Forderungen und deren Verwaltung erfolgt gebühren frei, nahezu kostenlos ist der Zinsen bezug tm Giro-, PostüberweisungS- und Scheckver kehr«. ebenso genießen die in Schuldbuchanaelegenheiten vorkommenden Rechtsgeschäfte weitgehende Stempel- und Gebührenfreihett. Die Eintrags-Benachrichtigungen und alle Schreiben in Schuldbuchangelegenheiten »verden jetzt portofrei übersandt. Staatsschuldbuchforderungen können auch -an, oder teilweise im Lombardverkehre verpfändet werd«. Außerordentlich erleichtert wirb die Verfügung
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