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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.11.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-11-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191811130
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19181113
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19181113
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-11
- Tag1918-11-13
- Monat1918-11
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.11.1918
- Autor
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Riesaer D Tageblatt «rrd Anzeiger lLlbedlM nnr Anzeiger). Mittwoch, 13. November 1918, abeobS. tL ' Postscheck»»«-: -elpzlg SlSS«. Fernruf Nr. 20. «trokaff, Riesa Ne. SS. für die Amtshauptmannschaft GroßenKain. das Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 265. Da« Niesaer Tageblatt ersiKelttt jede« La« abends '/,? vhr mit Ausnahme der Tonn, und Festtage. vejNsSpreiS, gegen Vorauszahlung, durch mrsere Trilger frei Hau« oder Lei Abholung am Postschalter vierteljährlich 3,80 Mark, monatlich 1.20 Mack. Anzeige» sirr die Nummer de» AuSgaOrtagc» sino oiS 10 ilhr vormitiag» auf?,ugebeu und im voraus zu bezahlen; eine «bewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breit« Ärundschrift-Zeile (7 Silben) 30 Pf., OrtLprei» 25 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent sprechend höher. Nachweisung?» und LermittclungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogeu werden mutz oder der Auftraggeber in Kontur« gerat. Zahlung«, und Erfüllungsort: Riesa. Dierzehntägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebes der Druckerei,'der Lieferanten oder der VcförderungSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Nückgahlung des Bezugspreise«. Rotationsdruck und Verlag: Langer» Winterlich, Riesa. Geschäfts stelle: Goet-estrasse 59. P»antwortlich für Redaktion: Arthur Hähuel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Littrich, Ni-sa. . - - ——- - Rartoffellicferuiig betr. Die Kartoffekerzeuger im Bezirke erhalten hiermit Anweisung, am IS. November bei ihrer Gemeindebehörde zu melden, wieviel sie in der Zeit vom IS. September biS IS. November 1VL8 an Kartoffeln geliefert haben: a) auf Landeskartoffel karten deS KommnnalverbandS Grosteuhai«, b) aus SandeSkartoffelkarten austvärtiaer Kommunalvsrbiinde, soweit die Lieferung nicht mit der Babu erfolgt ist, c> an Bedarfsgemeinven innerhalb deS KommnnalverbandS bezw. an die LSobttsitzgerneindcn, soweit die Lieferung nicht durch die Vermittel«»« de- zustfindigen Kommissionärs stattgefunden bat. Die Gemeindebehörden haben über das Ergebnis de: Meldungen spatesten- bi- zu« 18. d. M. Bericht au den Kommunalverband zu erstatten, worüber ihnen noch nähere Anweisung zugeben wird. Bemerkt wird noch ausdrücklich, dass über die Belieferung von Landeskartoffelkarten auswärtiger Kommunalverbände, soweit die Lieferung mit der Bahn erfolgt ist, eine Anzeige nicht erstattet zu werden braucht, da darüber dem Konnnunaloerband die er forderlichen Unterlagen auf Grund der erfolgten Abstempelung der Frachtbriefe diese be- reitS vorliegen. Grossenhain, am 13. November 1018. 1280 LII. Der Kommnnalverband. UMMnk ml Mcswr M FMmie M MariM. Der Kommnnalverband verfügt noch über Lederschnürschuhwerk zum Preise von 28.— Mk. und „ „ . „ 32.80 „ das Paar und Bodenleder „ „ „ 5.30 . das Psd. für Forstbeamte und Waldarbeiter. Anträge sind möglichst umgebend bei der Königlichen Amtshauplmannschafr — De- kleidungsstelle — unter Angabe des vollständigen Namens, Standes, Ortes und dec OrtZ- listenmnnmer zn stellen. Der Verkauf erfolgt bei der Firma Paul Klahre, Grossenhain, Fraucnmarkt, gegen eine von der Königlichen AmtShauptmannschaft — BelleidungSstelle — auSgefertigten Be- zugsausweiskarte. Grossenhain, am 11. November 1918. 442 ck L Der Kommnnalverband. Leberzsmitte!r;erteittttksi. ES kommen zur Verteilung vom Freitag, den 15. laufenden MonaLS ab 1. auf Abschnitt 43/46 der grauen Nährinittelrarte l 100 §r Grieb, gelben , I 60 gr Gries;, 2. auf Abschnitt 46 der roten Nährinittelkarte l 300 xr Grieß oder Kin'oergerstenmehl, grünen „ I 230 gr 3. Auf Abschnitt 44 der gelben WarendezugSkarte Ul 150 gr Marnkeladc. Der Preis beträgt für Grieß 48 Pf. für das Pfund, Kindergerstenmehl 80 Pf. „ , , , Marmelade IM.», „ . Tollte in einem Orte die Ware am Tage der Verteilung infolge TranSportschwierig- keiten noch nicht eingctroffen sein, ist das Eintreffen in ortsüblicher Weise beranntzugcbeu. Die Entnahme hat bis spätestens den LI. lattfcndeu Monats zn erfolgen. Die Abschnitte 46 der roten und grünen Nährmittelkarte !, 45/46 der grauen Nähr mittelkarte l und 44 der WarendezugSkarte UI sind bis spätestens den Ä4. ifd. MtS. an diejenige NnterverteilungSstelle. von welcher die Ware zngeteilt morden ist, einznreichrn. Die UntcrverteilungSsteUen haben die Abschnitte gesammelt bis spätestens den Äff. laufenden Mouats an die AmtShauptmannschaft einzusendcu. Die Abschnitte 45/46 der gelben Nährmittelkarte l sind direkt an Herrn KommissionS- rat Ernst Bilke in Riesa bis spätestens den 24. lfd. MtS cinzusendrn. Groh en Hain, am 13. November 1918. 1085 ".Ni- Der Kommnnalverband. Abgabe von Kartoffeln auf Lanveskartoffeltarten. Diejenigen Personen, die ihre LandcSkartosselknrten noch nicht gegen Wochenkartoffek- karten einget'auscht haben, köno.en innerhalb der nächsten 8 Tage bei hiesigen Händlern die Kartoffeln gegen Abgabe der Abschnitte der Landeskartoffelkarten entnehmen. Der Rat der Stadt Riesa, den 13. November 1918. MieMmuttiennMrrMtzmrg. Auszahlung Freitag, den 16. November 1ff18 in der bekannten Weise. Der Rat der Stadt Riesa, am 11. November 1918. H. AWe kr WWcks, WWnkMmlrk Wh HMlen. Freitag, de» 15. November 1818, vormittag- 8—1L ttkr findet in den bekannten Ausgabestellen die Ausgabe der uenen Neichsfleischkarten, Fleische kontrollmarken und Eierkarten statt. ; Die Fleischkontrollmarken kl und 0 sind bis spätestens Montag, den 18. November 1918 abends beim Fleischer zwecks Eintragung in die Knndcnliste abzugeüen. Eine spätere Ausgabe vorgenannter Karten an NatSstelle kann nur gegen Bezahlung' einer Gebühr von 50 Pf. für besondere Abfertigung erfolgen. Hühnerhalter erhalten keine Eierkarten. Der Rat der Stadt Riesa, den 13. November 1918. Gssm. BelMMmochnng, die Einkommen- und Ergänzunasstcurrdeklaratio» betr. Aus Anlass der im Laufe des nächsten Jahres stattfindenden allgemeinen Einschätzung zur Einkommen- und Erganzungssteuer sind Aufforderungen zur Deklaration des steuer»! pflichtige» Einkommens und bez. Vermögens behändigt worden. Denjenigen, welchen eine derartige Aufforderung nicht behändigt worden ist, steht cS frei, Deklarationen über ihr Einkommen bez. ihr ergänzungSstenerpflichtigeS Vermögen bis zum Äff. November 1818 bei dem unterzeichnete» Gcmeiudevorstande einznreichen. ' Zu diesem Zwecke werden bei letzterem DeklarationSformulare unentgeltlich ver abfolgt. Gleichzeitig werden alle Vertreter von Personen, die unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen, inglcichen alle Vertreter von juristischen Personen (Stiftungen, Anstalten, eingetragenen Vereinen, eingetragenen Genosfcnschaslen, Aktiengesellschaften, Kommandit gesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Berggeioerkfchasten usw.l, sowie die Vertreter von sonstigen mit dem Liechte des VermögensermerbS anSgestatteten Personenverrinen und Vermögcnsmassen aufgefordert, für die Vertretenen, soweit dieselbe« ein steuerpflichtiges Einkommen oder ergänzungSstcuerpflichrigeS Vermögen baden bez. in Ansehung dec Erganzungssteuer der Stenerpflicht überhaupt unterliegen, Deklarationen bei dem unterzeichneten Geineindcvorstande auch dann einznreichen, wenn ihnen deshalb' besondere Aufforderungen nicht zugeben sollten. / Gröba, Elbe, am 12. November 1918. Der Gemeiudevorstand. ' HMMMve in Grövtt. - Ter Gemeinde Gröba steht wiederum ein grünerer Posten Brennholz zur Abgabe, an die Haushaltungen zur Verfügung. Die Verteilung wird voraussichtlich Anfang nächster! Woche erfolge». Wir bitten diejenigen Haushaltungen, dir Brennholz benötigen, sich vor her im Gemeindeamt, Zimmer Nr. 12, in den Geschäftsstunden vormittags von 8—1 llhr zu melden. Gröba, Elbe, am 12. November 1918. Ter Gemriirdevorstand. 4 Hindenburg M Sie Armee. Berlin, 12. Nov. Generalfeldmarschall von Hindenburg hat nach folgenden Erlass an die deutsche Armee gerichtet: An die Armee! Der Waffenstillstand ist unterzeichnet worden. Bis zum heutigen Tage haben wir unsere Waffen in Ehren geführt. In treuer Hingabe und Pflichterfüllung hat die Armee Gewaltiges vollbracht. In siegreichen Angriffsschlachten und zäher Abwehr, in hartem Kampf zu Lande und in der Luft haben wir den Feind von «nsern Grenzen ferngehal len, die Heimat vor den Schrecknissen und Verwüstungen des Krieges bewahrt. Bei der wachsenden Zahl unserer Gegner, bei dem Zusammenbruch der uns bis au das Ende ihrer Kraft zur Seite stehenden Verbündeten und bei immer drückender werdenden ErnahrungS- und Wirtschafts sorgen bat sich unsere Regierung zur Annahme harter WaffenstiilstandSbedingUttgen entschließen müssen. Aber aufrecht und stolz gehen wir aus dem Kampfe, den wir über vier Jahre gegen eine Welt von Feinden bestanden. Aus dem Bewusstsein, daß wir unser Leben und unsere Ehre bis zum äussersten verteidigt haben, schöpfen wir neue Kraft! Der Waffenstillstand verpflichtet zum schnellen Rückmarsch in die Heimat, unter den obwaltenden Verhält nissen eine schwere Aufgabe, die Selbstbeherrschung und treueste Pflichterfüllung, von jedem einzelnen von Euch verlangt, ein harter Prüfstein für den Geist und den inneren Halt der Armee. Im Kampf« habt Ihr Euren Grneralfeldmarschall niemals im Stiche gelassen, ich ver traue auch jetzt auf Euch! von -Hindenbnrg. Die DemovMfimmg. Die Dolksregierung hat an die Oberste Heeresleitung folgendes Telegramm gerichtet: Die Dolkkregirrung ist von dem Wunsche beseelt, dass jeder unserer Soldaten nach, den unsäglichen Leiden und den unerhörten Entbehrungen in kürzester Frist nach dec Heimat zurückkehrt. Dieses Ziel ist aber nnr zu erreichen, wenn die Demobilisierung nach einem geordnete), Plane vor sich geht. Falls einzelne Truppen willkürlich zurück fluten, so gefährden sie sich selbst, ihre Kameraden und die Heimat auf das schwerste. Ein Chaos mit Hunger und. Not müsst« die Folge sein. Di« Dolksregierung erwartet von Euch strenge Selbst- zücht um unermesslichen Schaden zn verhüten. Wir ersuchen die Oberste Heeresleitung, das Feldheer von vorstehender Erklärung dec VolkSregierung in Kennt nis zn setzen und folgendes anzuorduen: 1. Das Verhältnis zwischen Offizier und Mann Hat sich auf gegenseitigem Vertrauen aufznbaucn. Willige Unter ordnung des Mannes unter den Offizier: und. kamerad schaftliche Behandlung des Mannes durch den Vorgesetzten sind hierzu Vorbedingungen. 3. Das Vorgesetztenverhältnis des Offiziers bleibt be stehen. Unbedingter Gehorsam im Dienst ist von ent scheidender Bedeutung für das Gelingen der Zurückführung in die deutsch« Heimat. Militärische Disziplin und Ord nung im Heere müssen deshalb unter allen Umstände» aufrcchterhalten werde». 3. Die Soldatenräte haben zur Aufrechterhaltung des Vertrauens zwischen Offizier und Man» beratende Stimme in Frage» der Verpflegung, des Urlaubs, der Verhängung von Disziplinarstrafen. Ihre oberste Pflicht ist eS, auf die Verhinderung von Unordnung und Meuterei hinzumirken. 4. Gleiche Ernährung für Offiziere, Beamte und Mann schaften. ö. Gleiche Zuschüsse zu den Löhnen, gleiche Feldzulagen für Offiziere und Mannschaften. 6. Bon der Waffe gegen Angehörige des eigenen Volkes ist nur in der Notwehr oder zur Verhinderung von Plünde- rungen Gebrauch zn machru. Ebert, Haase, SLeidemann, Dittman», Landsberg, Barth. LOmt iS, »WMk ItmdilmchsU. In Berlin ist «in Reichsamt für wirtschaftliche Lemo- otlwachun« (LemobilmachungSamt) von dem Rat der Volks beauftragten uns dem Arbeiter- nnd Soldatenrat errichtet worden. Ihre erste Aufgabe ist, unsere aus dem Felde heimkehrenden Brüder auf dem Wege zur Heimat und zur früheren Arbeitsstätte helfend zur Seite zu stehen und den aus der Rüstungsindustrie frriwrcdcnüen Arbeitern, Arbeite rinnen und Angestellten andere Arbeitsgelegenheit zu schaf fen. Arbeiter-und Soldatrnrätr! Helft der Zentralstelle! Die bisherige Beschlagnahme von Rohstoffen muss zunächst bestehen bleiben. Nene Beschlagnahme durch Arbeiter- und Soldatenrüte dürfte nicht stattfinden, sonst ist Verwirrung unvermeidlich und der Arbeiter kann nicht arbeiten. In der Landwirtschaft sind alle Besitzer verpflichtet und bereit. ihre früheren Arbeiter, Arbeiterinnen und Angestellten mie-1 der anfzunehmen, ebenso in gewerblichen Betrieben. Jndu»/ strie und Handwerke, soweit Rohstoffe und Betriebsmittel vorhanden sind. Wo dis Aufuubinr unmöglich ist, werden! die DsmobilmachungSorgane durch Notstandsarbeitcn helfen. Wer arbeiten will, soll arbeiten und auskömmliche Löhne, erhalten. Für alle, die keinen Erwerb finden, wird der Staat sorgen. Nötige Geldmittel werden zur Verfüg»»»' gestellt werden. Die ErwerbSlosenfürsorgr ist gesichert. AM M MW m AmmAn. An di« dentsch« Landbevölkerung! Die neue deutsche NeichSregierung ruft hiermit all« Schichten der ländlichen Bevölkerung ohne Unterschied der Pnrteiricbtung zu gemeinsamer freiwilliger Bildung von Bauernrüten auf, um die Volksernährung, die Ruhs und, Ordnung auf dem Lande, sowie die ungehinderte Fort führung der ländlichen Betriebe sicherzustcllen. Die NeichSregierung hat den Wunsch, die staatlichen Eingriffe zur Sicherung der Volksernährung auf das abso lut Notwendige zu beschränken, in der Erkenntnis, dass Freiwilligkeit und Selbstverwaltung schneller und besser zum Ziele führen, als heute die bureaukratische Organisation. Je mehr die ländliche Bevölkerung durch freiwillige selbst geschaffene Orts- und GeureindeauSschiisse dazu beiträgt, dass schnell und fortlaufend die erforderlichen LebenSmittel- mengen zur Sicherung der Volksernährung bereitgcsteÜL werden, je weniger wird cS zn zwangsweisen Eingriffen kommen. Die ländliche Bevölkerung hat es also selber in der Hand, diese auf das Mindestmass zu beschränken. Die ländliche Bevölkerung kann versichert sein, dass sie di« ReichSregierung nachdrücklichst schützen wird vor alle» will kürlichen Eingriffen Unberufener in ihre Eigentums- und Produktionsverhältnisse. Wenn der Hunger niemanden au» der Stadt auf das Land treibt und die von dec Front zu- rückflutendeu Soldatenmassen regelrecht verpflegt werden können, wird es solcher Schutzmassnahmen garnicht bedürfen. Deshalb ist die freiwillge Lieferung der erforderlich«« Levensmittelmrngen das sicherste Schutzmittel vor Störungen. Die Ruhe und Ordnung auf dem Lande garantiert auch am besten den ungestörten Fortgang der ländlichen Betriebe. Dieser Zusammenhänge möge die ländliche Bevölkerung sich bewusst sein und alles tun, was in ihren Kräften steht das deutsche Volk in dieser schwere« Zeit vor dem Verhungern zu schützen. Niemand wird Un-> billiges von ihr verlangen und sie verantwortlich machen,'
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