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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.11.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-11-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191811252
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19181125
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19181125
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-11
- Tag1918-11-25
- Monat1918-11
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.11.1918
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Riesaer G Tageblatt Montag, 2S. Novemver 1S18, avends. 71. Aahrg Sltlldtrtlll zsr «Mm MuntulMng öder Srlkgsüksllngenen-Klltlöiirllng. Die Kriegsgefangenen erhalten vom 11. 11. 18 ad als Reuwerdienst in der Land wirtschaft und Forstwirtschaft mindestens 1.00 Mk. und im Gewerbe Mindestabfinduna 2.00 Mk. für den Kopf und Arbeitstag. Die Differenz der zu errechnenden Abfin-ung lt. Rundschreiben vom Mai 1918 Nr. 1078 bis zu der Mindestabfinduna von 2.00 Mk. täglich ist vom Arbeitgeber als freiwillige Zulage zu gewähren und dementsprechend in der Lohnliste eiuzusetzen. Etwa den Kriegsgefangenen vorher Häher gezahlte Löhne und Ab findungen sind denselben weiter zu belassen. Verpflegungszuschub ist für die in der Land wirtschaft beschäftigten Kriegsgefangene» nicht mehr zuständig. Der Soldatenrat. Kriegsgefangenenlager Tr.-Pl. Königsbrück. I. A.: Lindner. Lange, Major und Kommandant. find ohne Verzug zu erlassen. Die Neuwahlen müssen in sämtlichen Gemeinden spätestens bis zum 31. Dezember 1918 durchgeführt sein. Diese Bekanntmachung bat Gesetzeskraft und Geltung bis zum Erlab eines Reichsgemeindemahlgesetzes. Dresden, den 23. November 1618. DaS Gefamtministerinm: Buck. Jlribner. Geyer. Gradnaner. Lipinski. Schwarz. Die Wahlen »nm A.- und S.-Rat in Dresden. Die Wahl des Soldatenrates Grob-Dresden am Sonn abend hat mit einem Stege der alten Sozialdemokratie ge endet. Die 50 gewählten Soldatenräte und die 10 Ersatz männer haben sich heute Montag Nachmittag 2 Uhr im Ständebaus zur konstituierenden Versammlung einzufinde». Bei den Wahlen »um Dresdner Arbeiterrat wurde» für die Lifte 1 lMehrheitssozialisten) 74 686 Stimmen und für die Liste 2 (Unabhängige Sozialdemokraten) 5017 Stimmen abgegeben. Diese Zahle» stellen das vorläufige Wahl- ergebnis dar, da bei ihrer Bekanntgabe noch einige Bezirke ausstehen. Das »Leip,. Tgbl." bemerkt zu dem Wahlausgang: Gin erfreulicher Beweis, daß, was GroßdreSden anbetrifft., Verordnung, die «inliefernns der AuckerbrzugSauslvcise durch di- Kleinhändler betreffend. Die Kleinhändler haben die von ihnen abgetrennten BezuaSauSweise der Zucker- kartenretbc 11 sowie die Bezugs karten der Reihe 11 spätesten« bis zum 25. November 1618 ihren Lieferanten einzusenden. Die Einsendung hat unter Einschreiben oder mittel« Wertpaket zu geschehen. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmung wird im Falle des Ver lustes kein Ersatz geleistet. Dresden, am 19. November 1918. 677 v i-L 1«, Ministerium de» Inner«. 5321 8 2 der Bekanntmachung vom 27. Juli 1918 über Äeförderuna von Vieh — Sächsische Staatszeituna Nr. 174 vom 29. Juli 1618 — erhält folgenden Zusatz: „Wird Vieh auf BeförderunaSschein oder als Gepäck oder.als Exprebaut aufgegeben, so ist eine besondere schriftliche Bersandgenchmigung der zuständigen Stelle vorzulegen." Dresden, am 18. November 1618. 4752KVLLM ArbeitS- und Wirtschaft-Ministerium. D22 vorstehend nichts andere« bestimmtist, di« für das Reichs tagswahlrecht geltenden Vorschriften entsprechend anzu- wenden. Die Form der Wahllisten kann ortSgesetzllch an- derS geregelt werde». Das Verfahren der Verhältniswahl regelt sich nach den Bestimmungen der 88 10 bi« 15 de« Reichsgesetzes vom 24. August 1918 (ReichSgesetzblatt Seite 1079). fWahlkommiffnr ist in Städten mit revidierter Städteordnung «in Mitglied des Stadtrates, im übrigen der Bürgermeister oder Gemeindevorstand. Das Recht der Gewählten zur Ablehnung oder Ntederleaung eines Amtes richtet sich nach den bisherigen Vorschriften. Im übrigen werden die Bestimmungen der Gemeindeordnungen über Zusammensetzung und Wahl der Stadtverordneten und Gemeinderäte aufgehoben. In besonders kleinen Landgemeinden, wo die Bildung eines Temeinderat« undurchführbar scheint, kann durch OrtSgesetz bestimmt werden, daß die Gemeindeoertreter in Wegfall kommen. An die Stelle de« GemetnderatS treten dann alle stimmberechtigten GemeindemitgUeder. Der Wahltag mutz ein Sonntag sein. Di« Wahlzeit kann nur ^mf die Tagesstunden von 10 bi« v Uhr fest, gelegt werden. Eine kürzere Wahlfrist ist zulässig. Die »ur AuSsühruug erforderlichen ort-gesetzlichen Bestimmungen 3. Für die ausscheidenden Arbeiterräte sind gleichzeitig Ersatzwahlen mit vorzunebmen. ES sind demnach vertreten Riesa mit 7, Groba mit 5, Weida mit 1, Röderau mit 1 und Nünchritz mit 1 Arbeiterrat. 4. Die Wahl ist geheim und erfolgt an einem Tage. Al« Wahltag wird Sonntag der 1. Dezember 1918 festgesetzt und erfolgt die Wahl von vorm. 10 Uhr bis nachm. 1 Uhr. In.Riesa, Gröba, Nünchritz und Röderau ist eine Wahlkommisston von 3 Mann Wahllokale find folgende: , Riesa: GewerkschastShauS Toetyestr. 80 Groba: Gasthof Grob« Röderau: Restaurant zur Brauerei Nünchritz: Restaurant Gesellschaftshaus. 5. Die Wähler haben alle neu zu wählenden Kandidaten für alle Orte zu wählen. ES sind demnach auf den Stimmzettel so viel Namen zu schreiben, als Arbeiter räte zu wählen sind. GS müssen aber die Vorschriften eingebalten werden, dab die obengenannten Orte mit der bestimmten Vertreterzahl bedacht sind. 6. Die Arbeiter und Arbeiterinnen von Weida, Vochra, Merzdorf, Forberge, Groptitz und Malftitz wählen in Gröba. Die von Vovvitz, Pausitz, Mergendorf, Nickritz, Oelsitz, Kalbitz, Jahnishausen, Heida, Lentewitz wähle» in Riesa. Die von Bobersen, Zeithain, Leffa und Promnitz wählen in Röderau. Die von Moritz, Langenberg, Glanbitz, Grödcl, Weißig. Merschwitz und Leckwitz wählen in Nünchritz. 7. Alle Arbeiter und Arbeiterinnen, welche über 20 Jahre alt sind und gegen Lohn oder Gehalt beschäftigt werden, sind mit Ausweis vom Arbeitgeber wahlberechtigt. Alle anderen sozialdemokratisch organisierten Parteigenossen beider Richtungen sind ebenfalls wahlberechtigt. Mitgliedsbuch ist vorznzeigen. 8. Die Wahtkommission stellt nach Schluß der Wahl das Ergebnis fest und sendet da« Resultat sofort an den Dositzenden Scherffig vom Arbeiter- und Soldatenrat Riesa. Die Stimmzettel sind mit einznliefern. 9. Die Gewählten treten am Tage nach der Wahl in den Arbeiter- und Soldatenrat Riesa ein. Arbeiter- und Soldatenrat Riesa. gez. Scherffig. gez. Richter. Da» «e«e sächsische Gemrindewahlrecht. Bekanntinachuna über die Wahle» zu den Gemeinde vertretungen vom SS. November 1V18. Für die Wahl der Stadtverordneten und Gemeinderäte wird das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Stimm recht aller Männer und Frauen eingeführt, die Deutsch« sind, da« 20. Lebensjahr vollendet haben und am Tage des Abschlüsse« der Wahllisten t« Gemeindebezirk sihren wesentlichen Wohnfitz haben. Personen de« Soldaten standes sind wahlberechtigt. Der Bezug von Armenunter stützung aus öffentlichen Mitteln hat auf das Wahlrecht keinen Einfluß. Die Wahlen finden nach dem Grundsatz der Verhältnis- wähl mit gebundenen Listen statt. Niemand bat in der Gemeinde mehrfache» Stimmrecht. Weder juristisch« noch physische Personen oder Personen verein« haben Anspruch auf Sonderdertretung im Te- meinderate. Wählbar sind alle Wahlberechtigten. Di« Zahl der zu Wählenden wird durch OrtSgesetz festgesetzt. Vorbehaltlich späterer gesetzljcher Regelung find, soweit Bekanntmachung. Die Arbeitgeber des AmtSaerichtsbezirkeS Riesa sind verpflichtet, ihren Angestellte« Ausweise über das Alter, den Wohnort und Beschäftigungsart zwecks Teilnahme an den ErgänzungSwablen des Arbeiter- und Soldatenrates Riesa auSznstellen. Riesa, den 28. November 1918. Arbeiter- und Soldatenrat Riesa. gez. Scherffig. gez. Richter. Anfrnf. In den kommenden Tagen kehren unsere Krieger, die vor mehr als 4 Jahren und später hinauSgezogen sind, die Heimat zu schützen, wieder nach Hause zurück. Nicht als Sieger im eigentUchen Sinn« des Wortes, aber doch unbesiegt, nach treuester, schwerster Pflichterfüllung, des unauslöschliche» Dankes der Heimat gewiß. Eine Welt von Gegnern und Waffen, wie sie die Geschichte bisher noch nicht gekannt bat, haben nicht vermocht, unseren Feinden den Zugang zur deutschen Erde zu bahnen. Wie eine Mauer von Stahl und Eisen haben sie unsere Heldenbrüder daran gehindert. Tausende von Mühsalen haben die Tapferen dabei 4 Jahre lang für «ns mit größter Selbstverleugnung ans sich genommen, und noch in den letztoergangenen Wochen haben sie durch Len geordneten Rückzug eine Leistung vollbracht, die sich ihren Heldentaten würdig anreiht. Darum schlagen ihnen unser« Herzen in den Gefühlen wärmsten Dankes entgegen. Wir heißen sie herzlichst in der Heimat willkommen. Unser Herzensdank möge so leb haften und innigen Ausdruck finden, wie es nur irgend denkbar nnd möglich ist. Unser aller Aufgabe muß es sein, den Kommenden den Wiedereintritt in das bürgerliche Leben der Heimat so leicht und sorglos wie nur möglich zu machen, damit sie, wenn sie sich von de» körperlichen und seelischen Strapazen der letzten Wochen erholt haben, freudig mit uns an dem großen Werke der Neu- und Bessrrgestaltnng des Vaterlandes zu arbeiten bereit sind. Wir fordern deshalb unsere Bürgerschaft auf, den heimkehrenden Truppen nach besten Kräften eine» herzlichen nnd würdigen Empfang ^u bereiten und ihnen durch Schmückung und Beflaggung der Häuser auch äußerlich die Gefühle herzlicher Dankbarkeit und aufrichtigen Willkommengruß zum Ausdruck zu bringen. Riesa, den 25. November 1918. Der Rat der Stadt Riesa. ür Scheider, Bürgermeister. ««d Medlatt ms Tlytiger). «r<chvmfchrff»: Laptzlatt Rtefa. Postschnkk-e»; Vckpzlg SISSL Fernruf Nr. 20. «trokass, Mesa Nr. SL für die Amtshauptmannschast Großenhain, das Amtsgericht und den Rat der Stadt Niesa, sowie den Gemeinderat GrSVa. 274 La« Mesa« Tageblatt erscheint jede» Tas abend» '/,7 Uhr mit Ausnahme d« Sonn- und Festtag«. BftUgSPrei«, «gen Vorauszahlung, durch unser« Träger frei Han« oder ve! Abholung am Postschalter vierteljährlich -.SO Mark, monatlich 1.24 Mark. Anzeigen für die Nummer de» «ua,a»etaa»S sind bi» 14 Uhr vormittag» «uftugeben und im Vorau» zu »«zahlen; «tue Gewähr siir da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht üderuommen. Preis siir bi, 4S »» »reite Unmdschrist-Zeil« (7 Tilben) »4 Pf, vrt»pr«i» 2» Pf.- zeitraubender und tabellarischer Satz ent sprechend höher. Nachweisung»- und vermittelunqSaebühr 2» Pf. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfallt, durch Klag« «ing,zogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerat. Zahlung»- und Erfüllungsort: Riesa, vierzehntägige Unterhaltungsbeilage .Erzähler an der Elb,'. — In, Fall« höherer Gewalt — Krieg »der sonstiger irgendwelcher Störungen de« Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten ober der DeförberunaSeinrichtungen — Hatter Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung ober auf Rückzahlung de» Bezugspreise». Rotationsdruck und Verlag: Langer» Winterlich, Rteja. Geschäftsstelle: Goetheftratze LV. Sstrantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dtttriq, Riesa. ! , ! '!«> Natstauvsarbeiten. Wenn NotstkindSarbeitcn znr Beschäftigung von Arbeitslosen die sofortige Enteig nung von Grundstücken oder Rechten an solchen nötig machen, kann die Einleitung des DringlichkeitSverfabrenS nach 8 70 des sächsischen EnteignungsgesetzeS vom 24. Juni 1602 beim Ministerium des Inner» beantragt werden. Nach dieser Bestimmung kann die sofortige Entziehung oder Beschränkung von Grundeigentum oder von Rechten an Grundstücken vorbehaltlich nachträglicher Feststellung des Gegenstandes der Enteignung und der Entschädigung gegen Sicherheitsleistung des Unternehmers verfügt werden, wenn dis sofortige Ansfuhrnng eines dem öffentlichen Nutzen gewidmeten Unternehmens zur Abwendung drohender Gemeingefahr erforderlich ist. Dresden,Ben 22. November 1918. 2503UH. Der StaatSkomnnssar für Demobilmachung. ' vn Dehne. 5306 Achtung vor ven Knnfldeukmittern oer Vergangenheit. Sachsen ist reich an Kunstdenkmälern aus vergangenen Jahrhunderten. Viele von ihnen erinnern an frühere Herrscher des Landes und an nicht mehr bestehende Staats formen. Unverständige könnten hieraus Anlaß nehmen, solche Denkmäler zu mißachten oder gar zn beseitigen. Ein Volk aber, das die Förderung mnd Pflege der Kunst zu den vornehmsten Auf gaben des freien Gemeinwesens rechnet, ist es sich selbst schuldig, auch die Knnstdenkmäler der Vergangenheit wert zu halten und zu hüten. Wir enipsehlen sie daher dem Schutze der Allgemeinheit. Den Schutz der Regierung hat der Nolksbeanftragte für das Innere Ministerium zugesagt. Dresden, am 24. November 1918. 263 ll. o. LandeSamt für Denkmalpflege. 5324 v. Welck. Am 13. und 18. ds. Mts. sind in Skassa und Dallwitz die dem Remontedepot Skassa gehörigen Feldscheunen niedergebrannt und am 22. ds. MtS. eine Steinbruch anlage in Zschauitz. Die bisher angestellten Erörterungen schließen vorsätzliche Brand stiftung nicht aus. ES wird daher die Verordnung vom 26. Oktober 1833 in Erinnerung gebracht, nach der demjenigen, der einen vorsätzlichen Brandstifter und dessen Aufenthaltsort zuerst entdeckt und der unterzeichneten Behörde mit Beibringung solcher Verdachtsgründe an zeigt, daß der Beschuldigte auf deren Grund bei der wrder ihn angestellten Untersuchung des fraglichen Verbrechens überführt wird, eine Belohnung je nach den Umständen bis zu vvv M. erhält. Gleichzeitig werden die OrtSpolizetbehörden erneut veranlaßt, die ihnen für die Sicherheit auch des Eigentums empfohlenen Maßnahmen nach Kräfte» durchznftthren. Großenhain, am 23. November 1918. 1033 oO Die Amtshauptmannschaft. Kriegsgefangene veir. Die Arbeitgeber von Kriegsgefangene» dürfen diese dem Lager nur dann zurück bringen, wenn sie Aufforderung dazu erhalten haben oder das Kriegsgefangenenlager sein Einverständnis mit der Zurückführung ausdrücklich erklärt hat. In allen anderen Fällen sind die Kriegsgefangenen zunächst weiter zu behalten, bis sie durch Posten abgeholt werden. Dies wrrd voraussichtlich innerhalb der nächsten 3 Wochen geschehen- In dringenden Fällen ist ausnahmsweise Antrag auf Genehmigung zur Rückgabe des Kriegs gefangenen bei der Kontrollstelle für Kriegsgefangene Großenhain — Kaisergarten — einzureichen. Großenhain, den 23. November 1918. 860 »Al. — Die Amtshauptmannschaft. Die »fit der Bekanntmachung des KommunalverdandS Großenhain vom 10. vorigen Monats verfügte Schließung des Betriebs des Bäckereiinhabers Richard Hirrig in Gröditz wird mit Wcrkung ab 26. dieses Monats wieder aufgehoben. Großenhain, am 23. November 1918. 1292 oi. Der Kommunalverband. Bekanntmachung. «rgänzungSwahl deS Arbeiter- und Soldaten-Rates Riesa am 1. Dezember 1V18. llLabiordnuug: 1. Der Arbeiterrat ist durch Wahlen zu ergänzen und sind 5 neu« Arbeiterräte zu wählen, sodaß die Gesamtzahl des Arbeiterrates 15 beträgt. 2. Die neuruwählenden Arbeiterräte verteilen sich auf Mesa mit 2. auf Gröba mit 1, auf Röderau mit 1 und auf Nünchritz mit einem Vertreter.
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