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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 02.12.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-12-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191812028
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19181202
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19181202
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-12
- Tag1918-12-02
- Monat1918-12
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 02.12.1918
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und Anzeiger lE1be-M uu-An-eiger). «rahtauschrlst: TageRatt Riesa. Fernruf Nr. 20. Amtsblatt Postscheckkonto: Leipzig SlSSS, «Sirokaff« Riesa Nr. S2. für die Amtshauptmannschaft Großenhain, das Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. Montag. 2. Dezemder 1918 avenos 280 / L «7» V» N L Gruppe Gruppe H Gruppe m Zur Beachtung fiir Arbeiter- und SolSatenräte. Arbeiter- und Soldatenräte im Lande haben wiederholt eiqenmächtig in die LebenS- mittelveriornnna dnr» Beschlagnahme non Waren, die öffentlich bewirtschaftet werden, oder durch Untersagung anaeordneter Lieferung eingegrissen. Dieses Vorgeben stellt eine geregelte und gerechte Versorgung der einzelnen Landesteile mit Lebensmitteln in Frag». ES wird deSbalb nachdriicklich darauf bingewiesen. dass, wie die Kommnnalnerbände selbst, so auch die Arbeiter- und Soldatenräte nicht befugt sind, die von den Anständigen Zentralbehörden erlassenen Vorschriften fiir die Volksernährung einjufchränken oder auf- »uheben. Dresden, am 28. November 19 l 8. 1243 V l, 7a Das Geiamtmiulfterium. 5143 Buck. Fleissner, Geyer. Gradnaner. Lipinski, Schwarz. 1. Weisskohl 2. Dauerweisskohl vom IS. De ¬ zember ab 8. Dauerrotkohl 4. Dauerwkrsinklobl .... 5. Grünkohl vom 18. Dez. ab 6. Rote Möhren und lüngl. Karotten (ohne Kraut) 7 7. Gelbe Möbren lohne Kraut) " 8. Weisse 2)1 obren (ohne Kraut) S. Kleine runde Karotten . . 10. Rote Rüben (rote Beete) . 11. Weisse Kohlrüben .... 12. Gelbe Kohlrüben .... 13. Zwiebeln (ohne Kraut) mit Sack 14. Herbst'-, Wasser-, Stoppel rüben, Mairüben .... 18. Runkelrüben (Futterrunkel rüben Das neue Gemein-ewahlrecht. Die Nachrichtenstelle des Ministeriums des Innern schreibt: Die siegreiche Novemberrevolution hat ein? Nei> von Vorrechten der besitzenden Klacke beseitigt, an deren Stelle die Gleichberechtigung aller getreten ist. Durch Erlaß des GemeindewaklrechteS vom 23. November 1918 tvird auch für die Gemeindevertretung der Stadt- und Land gemeinden das Vorrecht des Be'rtzeS und Standes aufge hoben; «L werden alle Gemcindemitglieder aufgerusen, an der Derivaltung und dem Ausbau der Gemeinden mitzu wirken. Die schlummernden Kräfte des Volkes werden ge weckt und der Gesamtheit dienstbar gemacht. Um dieses Ziel recht bald zu erreichen, war das Mini sterium bestrebt, di« Wahlen bis zum 31. Dezember voll- ziehen zn lassen. Eile tut not, zumal in wichtigen Gross städten ».auch in einer Anzahl Landgemeinden, wo dnrchbie revolutionäre Kraft der Arbeiter- und Saloaienrät- die Gemeindevertretung beseitigt worden war. Die geordnele Erledigung der Verwaltungsarbeit in den Gemeinden ist aber nicht nur eine Lebensfrage für die Gemeindeverwal tung, sondern in noch höherem Matze für die Einwolmer selbst. Wird doch die Beschaffung und Lierteilung von Lebensmitteln, Kohle usw. durch oie Gemeindeverivaliung erledigt. Eine Unterbrechung oder Unterbindung dkcscr Tätigkeit 7ann bet dem großen Mangel an Lebensmitteln zu einer Katastrophe für die Bevölkerung werden. Eine Aussprache mit Vertre'ern der Landgemeinden, mitt leren und groben Städte Sachsens ergab aber, daß die Vor bereitung der Wahlen, Aufstellung der Wählerlisten und deren Kvntrollc mehr Zeit in Anspruch nimmt als vor gesehen Ivar. ES stellte sich auch heraus, dass trotz der De- Mobilisation des Heeres die Gemcindevcrwaltun.,«» noch nicht alle früher tätigen Kräfte frei bekommen haben. Die Wehl eines Baueruratcs für de« AmtSgerichtslrezirk Riesa. , Am gestrigen Sonntage wurde in der „Elbterrasse der Bauernrat für den Amtsgerichtsbezirk Riesa ge wählt, nachdem die Wahlen örtlicher Bauernräte in den einzelnen Gemeinden vorangegangen waren. ES waren zur Wahl erschienen die Delegierten der örtlichen Bavern- räts.des Bezirkes, verseifen mit einem Ausweis ihrer Gemeind«. Zur Vertretung der Interessen d«S grösseren, mittleren, kleineren und kleinsten Besitzer wurden 11 Her ren gewählt, welche nach Schluß der Hauptwahl zusam- mentraten und den engeren Ausschutz aufstellten. Es wurden gewählt zum ersten Vorsitzenden Herr Adnnnistra- tor Ru hland-Glaubitz, zum Stellvertreter Herr Guts- besitzer Däweritz-Prausitz, als Ersatzmann z-err Guts besitzer L. Sommer-St eumen, zum Schriftführer Herr Gutsbesitzer Uebigau- Rödecau. Als Forderungen und Arbeitsprogramm wurden fol gende Grundsätze aufgestellt: 1. Der Bauernrat steht auf dem Boden der vollzoge nen Tatsachen und stellt sich der jetzigen Regierung zur gemeinsamen Arbeit zur Verfügung. 2. Baldigste Einberufung, der Nationalversammlung. 3. Im Gegensatz zur Erfassung, Massnahmen zur Erhöhung der dringend notwendigen landwirtschaftlichen Produktion. 4. Schaffung einer Arbeitsordnung nach modernen Grundsätzen unter Berücksichtigung der Eigenart des land wirtschaftlichen Betriebes. ü. Maßnahmen zum Schutze de» Eigentums und der Person, gewünschtrnsalls durch Stellung geeigneter Kräfte. 6. Unterlassung jeglichen Eingriffes in da- persön- liche Eigentum, da die herrschende Unsicherheit jeden An reiz zur Erhöhung der dringend notwenoigen Produktion lähmt. 7. Unbedingte Sicherstellung d«S Saatgetreides und der Saatkartoffeln. Kontrolle der Saatgutwirtschasten. 8. Wiederaufbau der darniederliegenden Bieiuurht. Stärkere Inanspruchnahme der Zugochsen--,ur Schlach tung unter Gegenlieferung von preiswerten Heerespfer- den Höchstpreise fiir Gemüse. Mit Wirkung vom 1. Dezember ab werde« mit Zustimmung und im Auftrage der ReichSstesse für Gemüse und Löst die unter l der Bekanntmachung de? MucksterinmS-deS Innern vom 11. November d. I. — Nr. 2123 V62 in Nr. 268 der Sächs. SraatSzritung vom 13. November 1918 — ausaeftrhrten Höchstpreise wie folgt abgeändert: Erzeuger- " preis Faörg. Las Riesaer Tageblatt erscheint fetze« Ta« abends 'L7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtag«. VeztttzSPreiS, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Haus ober bei Abholung am Postschaltrr vierteljährlich it.üO Mark, »ivnutlich l eg Mark, ttuzetseu für di« Nummer de» Ausgadltages sind vis 10 tlhr vormittaz» aujzuzeben und im voraus »u bezahlen; eine Ge>vöhr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht Übernommen. Preis für di« 4s mm breit« Gruiidschrift-Zrilr (7 Lilben) 30 Ps^ OrtSprei» 25 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent» sprechend höher, Nachweisung«- und BrrmittelungSarbühr 20 Pf. Fest» Taris«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Mage «inaezogrn werden muh oder der Auftraggeber in «dnkurs gerat. Zahlung«» und Erfüllungsort: Riesa. BierzehntSaig» Unterhaltungsbeilage »Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störunzen de» Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderungSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitnnz oder auf Nä.kzahlung des Bezugspreise«. Rotationsdruck und Berlaa: Lan g er t Wi n terl ich, R iesa. TeschLftSstelle: Gaethestrake Ltz. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Höhnet, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhe lm Dittrich. Riesa. 9. Beaufsichtigung von Vorräten bei Verbrauchern, Zivil- und Militärbehörden durch gemischte Kommissionen, um das Verderben von Nahrungsmitteln möglichst zu ver hindern. 10. Herabsetzung der übermäßigen Spannung zwi schen Erzeuger- und Großhandelspreis zu Guu/ten der Verbraucher. sen Bedenken Hai sich das Ministerium nicht verschließen können und l-at deshalb am 28. November 1918 ein ab geändertes Gemeindewahlgesetz erlassen, worin dec äusserste Termin für die Gemeindeivahl auf Sonntag, den 9. Februar 1919 festgesetzt wird. In Gemeinden, wo eine Gemeinde vertretung nicht mehr destht, ist die Durchführung der Wahl zu beschleunigen. Bis zum Abschluß der Wahl bleibt die bisherige Gemeindevertretung bestehen. Nach der Wahl der Gemeindevertretung bleibt den Gemeinden die Ordnung des Ratskollegiums überlassen. Für die Wahlen scnd Ortgesetze zu erlassen; eine Vor lage wird vom Ministerium des Innern ausgearbeitet und mit Erläuterungen den Gemeindebehörden zugestellt wer den. Die Gemeüiden sind an diese Vorlage nicht gebunden, sie wird aber den Gemeindebehörden die Aufgaben er leichtern. Tie OrtSgesetze sind in Städten vom Stadtcat und den Stadtverordnete», auf dem Lande vom Gemeindcrat zu erlassen. In Gemeinden, wo eine volle Gemein «Ver tretung nicht mehr besteht, kann der Stadtrat, Bürger meister oder Gemeindcvorstand das Ortsgcsetz selbst er lassen und nachträglich die Zustimmung der neu gewählten Gemeindevertretung einholen. Wo Arbeiter- und So!« datenrätr bestell«», ernpfiehlt cs sich, Bevollmächtigte der A- und S.-Räte gutachtlich zu hören. Bei einige:massen Takt und Geschick werden sich hierdurch leicht abweichend- Meinungen überbrücken lassen. An dem Wahlgesetz pari natürlich nichts geändert iverden. Die Ausgabe des Musters für ein OrtSgesstz wird sich um einige Lage verzöge.». Den Gemeindebehörden wird aber empfohlen, sofort an die Aufstellung der Wählen listen zu gehen. Das Wahlgesetz sieht für die Wahl gebundene Listen vor, d. h. der Wähler ist bei der Abstimmung a> die von Partei, und Berussgruppen ausgestellten Driver« berlisten in der Art gebunden, daß er nicht für Bewerber aus verschiedenen Listen stimmen darf. Nimmt er inner halb einer Bewerbeliste Streichungen oder Umstellungen vor, oder fügt er Namen hinzu, die in keiner der ein gereichten Beiverbcrlisten stehen, so werden die Stimm zettel dadurch nicht ungültig: diese Veränderungen sind aber ohne Einfluß aus das Waküecgcbnis. Jeder gültiae Stimmzettel wird ohne Rücksicht auf di« Vollständigkeit nn> SS Mark Belohnung zahlt die Gemeinde dem, der die Personen namhaft machen kann, welche an der Poppitz— ^zdaer Strasse die jungen Obstdäume durch Umbrechen und Abschneider» der Rinde be« Poppitz, am 30. November 1918. < Ter Gemeindevorstand. Durch die jetzigen Zeirverhältnisse entstandenen technischen Schwierigkeiten der Kohlen förderung bei Lauchhammer A.-Ä. werden a»f Veranlassung deS Reichskommissars für Kohlen (Abt. Elektrizität im VrrsorgungSgebiete des Elektrizitätsverdandes Gröba bis auf Weiteres nachfolgende besondere Einschränkungen im Stromverbrauch ungeordnet. 1. In landwirtschaftlichen Betriebe» darf in den Wochen vom 1. vis 8. Dezember, 1. bis 8. Januar und 1. bis 8. Februar kein Strom zum Dresche» entnommen werden. Bei Zuwiderhandlung erfolgt tagsüber gänzliche Abschaltung des Ortsnetzes. Die Herren Gemeinde, und Gutsvorstiinde werden angewiesen, ans strengste Befolgung der Anord nung zn achten. 2. Grossabnehmer erhalten seitens des Vertrauensmannes besonderen Arbeitsplan für die Stromentnahme, der genauestens einznbalten ist. Grossenhain, am 30. November 1918. U. Die Aintshauptmannschaft. Die Räude unter den Pferden des GutSbes. Heinrich Bogel in Kobel« und .. . . der verw. Kühne in Weida lft erlo,che«. Großenhain, am 30. November 1918. 3758 »L. Die Amtsbauvtmannschast. Erzeugerpreis Grosshandelspreis Kleinhandelspreis 16. Spinat »18 23 30 Die Erzeugerhöchstpreis« umfassen die Kosten der Beförderung zur nächsten Verlade stelle und der Verladung, sowie die Vergütung für besondere Aufwendungen des An- vauers an Arbeit oder an Kosten für Aufbewahrung (Einmieten, Einkellern und dergl.). Die Preise gelten für gesunde, marktfähige Handelsware. Grünkohl und Dauerweißkohl dürfen erst vorn 18. Dezember 1918 ab abgelebt werden. Unter Gruppe I fallen die Kommnnalverbände: DreSden-Stadt und -Land, Leipzig- Stadt, Chemnitz-Sladt, Planen-Stadt. - Zu Grnppe 11 aebören die Kommnnalverbände: Annabera, Auerbach, Bantzen- Stadt, Chemnitz-Land, Döbeln, Freiberg-Stadt, Freiberg-Land. Flöha, Glauchau, Grossen hain, Leipzia-Land, Marienberg, Oelsnitz, Pirna, Plauen-Land, Rochlitz, Schwarzenberg, Etollberg, Zittau-Stadt und -Land, Zwickau-Stadt, Zwickan-Land. Die Preise der Grnppe III gelten für die Kommnnalverbände Bantzen Land, Borna, Dippoldiswalde, Grimma, Löban, Meißen-Stadt und -Land, Oschatz, Kamenz. Die Kommnnalverbände sind berechtigt und nach Befinden verpflichtet, niedrigere Gross- und Kleinhandelsböchstpreise, als in ihren« Bezirk »ach den Bestimmungen unter 1 und ll Geltung hoben würden, festznsessen. Ank jeden Fall sind sie verpflichtet, binnen 8 Tagen die in ihrem Bezirk nunmehr gültigen Preise - gleichgültig, ob sie von der Befugnis der Senkung der Handelspreise Gebrauch machen oder nicht — nochmals bekannt zu »rachen. > 5447 Dresden, am 29. November 1918. 2197 VO2 RrbritS- und WirtschastSministerium. Nachstehende Bekanntmachung der NcichSstrllc für Gemüse »nd Obst wird zur allge meinen Kenntnis gebracht. Dresden, am 27. November 1918. 2236 V 6 2 ArbeitS- und WirtschnstSministerium. Bekanntmachung. 6446 Ans Grund der 88 11 und 1« der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 (NclchSanzeigcr S. 307) wird bestimmt: 8 ». Grünkohl nnd Dauerweißkohl dürfen erst vorn 13. Dezember 1918 ab im Gebiete des Deutschen Reiches abgesetzt werden. 8 2. Zirrviderhandlrinaen gegen 8 1 werden mit Geldstrafe bis zn 1000 Mark bestraft. Auch kann auk Einziehung der ohne Genehmigung abgesetztrn Waren erkannt werden, ans die sich die strafbare Handlimg bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. Berlin, den 16. November 1918. Reichsstelle für Gemüse und Obst. Der Vorsitzende: »ori Tilln. BekmmtmachttUtt. Anmeldung von Entlassmrgen sowie alle anderen Meldungen können bei dem Haupt- Meldeamt des unterzeichneten Bezirkskommandos nur wochentags in der Zeit von vorm. 8 Uhr bis '/.4 Uhr, Sonnabends bis mittags 12 Uhr angenommen werden. Großenhain, nm 30. November 1918. Der Soldatenrat. Bezirkskommando Großenhain. 4.78 5 10 14 8.5 12 7 10 Pf. je Pfd 5.75 6 11 15 V.5 13 8 11 M M M 9.50 10 16 20.5 14 18.5 13.5 17.5 M M M 8 9.5 15.5 20.5 13.5 18.5 12 15.5 M « 8 8.5 15 20 13 18 11.5 1« - .25 7.75 13.25 18 11.50 17 9.75 14 5.50 5.75 10.75 8.25 18.75 12.75 5.75 7.5 16.5 12 26 18 9 11.5 9.25 6.75 17.25 11.75 5.25 6.6 13 10 24 17 8 9.5 7,25 5.25 15.75 10.75 5 6 10 8 22 16 7 9 - - 3 12.75 7.75 2.35 3.60 3.75 8.75 17.5 18 26 34 24.5 32 235 31 2.1 — 3.6 7 3.1 6 2.9 5.5 B » 2.1 — 3.8 7 3.1 6 2.V 5.5 - « überdies
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