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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.12.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-12-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191812051
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19181205
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19181205
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-12
- Tag1918-12-05
- Monat1918-12
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.12.1918
- Autor
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Riesaer G Tageblatt Donnerstag, 8. Dezember 1818, avriios vir. Oeffentltche GemeindergtS-Sitzuug Frettag, de« st. Dezember 1V18, abends 8 Uhr lm Gasthof Walther. Weida, am 4. Dezeinder 1918. Der Gemeindevorstand. Tagesordnung: 1. Errichtung eines OrtSgesetzes wegen Gemeinderatswahlen, 2. Höhe der Arbeitslosenunterstützung. ger der politischen Gewalt. Der Landesrat ist das Bindeglied zwisck-cn A.- und S.-Räten der Kreise und der sozialdemokratischen Regierung. Sie hat die Aufgabe, die Regierung zu beeinflussen und zu kontrollieren. Die Verwaltungsorgane im Staat, Stadt und Gemeinde bleiben bestellen, ihre Vereinfachung und neue Durchbildung wird organisch für das ganze Land geschehen. Eingriffe in die Verwaltung haben zu unter bleiben, doch ist eine Kontrolle durch tu: A - und S.-Räte unerlässlich, wo nicht durch demokratisch durchgeführie Wah- len eine organisckfe Kontrolle der Arbeiiersclsaft gewähr leistet ist. Sind in Gemeinden durch die Revolution Ge- gehen di« Befugnisse des Soldatenrates auf den Arbei terrat über. Rach Vollzug der Gemeindevertreierwahle» werden die Arbciterräte in Orten ohne Garnison durch die Gemeindevertrcter abgelöst. Die örtlichen A.» und S.-Räte schlicken sich nach Amts- Hauptmannschaften zu BezirkSvcrbändrn, nach KceiShaupt- mannschaktcn zu ^eiSvervänden zusammen. Der LandcS- rat setzt sich einschließlich der Soldaten zusammen: KreiS- hauptmännschaft Bauden 6, Chemnitz 12, Dresden IS, Leipzig IS, Zwickau 9 Vertreter. Der LanbeSrat gibt sich leine eigene Leitung und Geschäftsordnung. Die A.- und S.-Rate sind die Trä« Zirfammenltgnnq der Schlachtungen. 1. Die Schlachtbezirke. 8 1- Auf Anordnung des Ministeriums des Innern werden zur Ersparnis von Schlacht vieh die Schlachtungen im Komilmnaluerband Großenhain zusammengelegt. 8 2. Die Durchführung der Schlachtungen und die Zuteilung des Fleisches an die ein zelnen Fleischer wird folgenden 6 Tchlachtbezirken übertragen: 1. Großenhain (Schlachthos): für die Fleischereien in Großenhain, BlatterSleben, Geißlitz, Kleinraschütz, Kmehlen. Priestewitz, Walda, Wildenhain und Zabeltitz. 2. Riesa lSchlachtlwf): für die Fleischereien in Riesa, Bobersen, Glaubitz, Gröba, Heyda, Langenberg, Leutewitz, Mehltheuer, Merzdorf, Oelsttz, Pausitz, Radewitz, Röderau, Weida, Zeithain, Poppitz. 8. Radeburg bei dem Fleischerobermeister Alfred Herrmann: für die Fleischereien in Radeburg, Bärnsdorf, Bärwaldc. Berbisdorf, Medingen, Großdittmannsdorf, VolkerSdorf, Naunhof, Steinbach, Niederebersbach, Nieder rodern, O.-M. Ebersbach. Oberrödern. 4. Gröditz bei dem Fletschermeister August Richter: für di« Fleischereien in Gröditz, Frauenbain, Kosrlitz, Lichtensee, Nauwalde. 5. Lamvertswalde bei dem Bantsleischcr Paul Ldtele: iür die Fleischereien in Schönfeld, LampertSwalde, Pomckatt, Folbern, Sacka, Tauscha. 6. Merschwitz bei dem Fleischermeister Otto Härtig: für die Fleischereien in Seußlitz, Merschwitz, Nünchritz und Leckwitz. Die Durchführung der Schlachtungen in den Schlachtbezirken darf nur durch alle zu Znern Schlachtbezirk gehörenden Fleischereibetriebe gemeinsam erfolgen. - 8 rr- Das Schlachte» an anderen Stellen, als vorstehend angeführt, ist Verbote«. Aus genommen von diesem Verbot« sind Hausschlachtungen, sowie Notschlachtungen, die aus zwingenden Gründe» im Gehöfte des Notschlachtcnden oorgeuommen werden müssen, 8 4. Die Herstellung der Wurst bleibt den einzelnen Fleischereien bis auf weiteres noch Überlaßen. Die zur Wurstherftellung bestimmten Teil« werden den einzelnen Fleischereien von der zuständigen Schlachtstätte zugeteilt. A 5. Den Schlachtbezirken liegt insbesondere ob: 1. die Beschaffung des Schlachtviehes: 2. die Durchführung der Schlachtungen; 3. die Verteilung des Fleisches und der zur Wurstbereitung bestimmten Teile an die eimelnen Fleischereien; 4. die Abrechnung mit den einzelnen Fleischern und dem Kommunalverband — Fleischftelle —. Jedem Schlachtbezirk steht ein Anfsichtsbeamter und ein Letter vor. tz 7. Das Nähere zu 88 3 bis 8 wird durch Dienstanweisung geregelt. . .Die Fleischer eines jeden Dchlachtbezic^rS können, soweit ihnen dies möglich ist, auch künftig das Bteb auf Bezugsscheine selbst besorgen und «S an die Schlachtftätte treiben, soweit sie das sür den Schlachtbezirk benötigte Vieh nicht aufzubringen vermögen, wird «S dem Schlachtbezirk durch den Haupthändler zugewiesen. tt 8. Die zu dem Schlachtbezirke gehörigen Fleischer haben mit ihren Geselle« und Lehr linge« an den Schlachtungen in der vom Leiter zu bestimmenden Reihenfolge teilzu- nehmen. Der schlachtende Fleischer erhält für sich, seine Gesellen und Lehrlinge eine vom Kommunalverband festgesetzte, ans ver Dienstanweisung sür die Schlachtbezirke ersichtliche Vergütung. AnSdnisck mrv AMeferimg von Getreide. Aul Grund des 8 5 Abk. 8 Satz 2 der ReichSgetreideordnung für die Ernte 1918 vom 29. Mai 1918 (RGBl. S. 488) wird bestimmt, daß die Besitzer von Getreide, da gemäß 8 1 der Reschsaetreideordinina iür die Ernte 1918 beschlagnahmt ist, ihr Getreide spätestens biS ,um IS. Januar ISIS einschließlich »«-»«dresche» haben. Unmittelbar im Anschluß an den Ausdrusch und spätesten» bi» »nm gleichen Zeit punkt ist da« Getreide abznliefern, iomeit e» nicht nach den bestehenden Vorschriften zur Ernährung der Selbstversorger, zur Fütterung des im Betriebe gehaltenen VieheS oder zur Bestellung der zum Betriebe gehörenden Grundstücke zurückbebalten werden darf. Anerkanntes Saatgut und sonstiges Saatgut, zu dessen Veräußerung der Unternehmer berechtigt ist (8 9 der Verordnung über den Verkehr mit Getreide, Sülsenfrüchten. Buch weizen und Hirse aus der Ernte 1918 zu Saatzwecken vom 27. Juni 1918 — RGBl. S. 677 —) sowie die von der Reichsgetreidestelle zur Verarbeitung aus der eigenen Ernte des Unternehmers sreigegebrnen Getreidemengen bleiben von der Ablieferung frei. Als Besitzer im Sinne dieser Verordnung gelten auch die mit der Verwaltung der Vorräte iür den Eigentümer betrauten Inhaber des Gewahrsams. Soweit einzelne Komnnmalverbände für den Ausdrusch und die Ablieferung des Getreides schon frühere Termine angeordnet haben oder noch anordnen, behalt es dabei sein Bewenden. In einzelne«, besonders begründeten AuSnahmefällen. in denen der Ausdrusch und die Ablieferung bis zum 18. Jauuar 1919 auf unüberwindliche Schwierigkeiten stößt, sind die Kommnnalverbände berechtigt, die Frist bis »um 31 Januar 1V1V zu erstrecken. Soll die Fristverlängerung für ganze Gemeinden oder Bezirke ausgesprochen werden, so ist hierzu die Genehmigung des Landeslebeusmittelamtes erforderlich. Gesuche auf Verlängerung der Ausdrnschfrist über den 31. Januar ISIS hinan- find unter eingehender Begründung beim zuständigen Kommunalverband einzureichen, der sie unter gutachtlicher Stellungnahme dem LaudeSlebenSmittelamt vorzulegen bat. - Wegen Feststellung der beschlagnahmten Vorräte nach Beendigung des Ausdrusches bleiben weitere Vorschriften Vorbehalten. Dresden, am 2. Dezember 1918. 2337 VI, LIK ArbcitS- und WirtschaftSmivifterium. 8502 ? Die Vorlage über Vie Arbeiter- und Soldatenritte irr Sachsen. Der in de» vorgestrigen Abendfitzung dsS LandeSraleS oer A - und D.-Rate schließlich angenommene Entwurf einer Vorlage über die A.- und S.-Näte in Sachsen und die Abgrenzung ihrer Befugnisse bestimmt u. a.: In den Gemeinden bilden sich Arbeiterräte, in den Garnisonorten Arbeiter- und Soldaten rät«. Nach der Demobilisation oder Auflösung örtlicher Formationen ««d A«r»tger «kideblatt und A-Mer). Vrahvmschrtst-. r»g«M«tt M»sa. 'TkH A P-stschuNont»! SKpzlg yMmruf «r. 20. -»rokasse Mesa Nr. 52. für die AmtShailptmannschaft Großenhain, da- Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Grvva. 283 Da» Messer Tageblatt «rschewt setze« Tag abend» V»? Nhr «st Ausnabm« der Sonn- «nd Festtag«. Ve»»»»drei<, gegen Vorauszahlung, durch unser« Träger frei Hau» ober del Mhokung am Postschalter vierteljährlich 3.60 Mart, monatlich l.20 Mark. Anzeige» sirr di» Nummer de» Ausgabetage« sind bi» lii Uhr vormittag« aufzugeben und tm voran« zu bezahlen; »in» Gewähr für da» Erscheinen an bestimmte« Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Prei» sür die 4» mm breit« «rundschrift-getle (7 Silben) SO Pf.. Ore-prei« 25 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent sprechend Höher. Nachweisung«, und Brrmittelung-arbühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klag» eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung», und Erfüllungsort: Rcesa. Blrrzrhntägig« UnterhalMng«beilagr „Erzähler an der Elbe". — Im Fall» höherer Gewalt — Krieg öder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Beiriedes der Truckerei, der Lieferanten oder der Brförderuno«einrichtuna«n — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung ve« Bezugs» eise«. Rotationtdrack und Aerlag: Langert Winterlich, Riesa. Geichäkt«stelle: Gaettzektratz« 89. verantwortlich sür Redaktton: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. ff—--1 ———Tis-s, ! nrn Wltt. in ii. «tt LombklL ie« ?. ÄMdn IM finden bei uns wegen Reinigung der Geschäftsräume nur unaufschiebbare Sachen ihre Erledigung. Die Sparkasse bleibt iedock während der üblichen Kassenstunden geöffnet. Das Stadtvauamt einschließlich der Bezugsscheinstelle in der Albertschule bleibt nur am Sonnabend, den 7. Dezember 1918 geschlossen , Im Standesamt werden an beiden Tagen Anzeigen über Totgeburten und Sterbe fälle vormittags von 8—9 Uhr angenommen. Der Rat der Stadt Rtesa, den 8. Dezember 1918. Fnh, Avgave von Petroleum, Kerzen und Karvrd. In den nächsten Tagen werden die uns für Dezember zngewiesenen Kleinbeleuchtung»- mittel ans Bezugsausweise ausgegeben. Es werden auf den Haushalt abgegeben: 1 Liter Petroleum zum Preise von 45 Pfa. und 1 Kerze zum Preise von 23 Pfg. In der Seifenhandlung von Benndorf ist auch noch ein Rest Kerzen zu 83 Pfg. das Stück, die von besserer Beschaffenheit als die jetzt zur Ausgabe kommenden sind, vorhanden. Das Petroleum wird auf Abschnitt 4, die Kerze auf Abschnitt 5 abgegeben. Karbid kann markenfrei entnommen werden. Für den Monat Dezember übernehmen den Verkauf ». von Petroleum: der Konsumvelein und die Geschäfte von Wilhelm Pinker, Paul Starke und Paul Koschel Nachfolger, i>. von Karbid: Paul Koschel Nachfolger, Fahrradhandlnng Albin Bley und die Firma Thomas L Sohn und e. von Kerzen: die Seisenhandlungen von Thomas nud Sohn und Rudolf Benndorf. Auf die Verwendung von Tparlämpche» gestatten wir uns erneut hinzuweisrn. Der Rat der Stadt Riesa, am 5. Dezember 1918.Fnd. II. Fleisch- «fw. Zuteilung a« die Fleischer. « 10- Die Fleischer erhalten von der Schlacktltätte jeweilig diejenige Menge Fleisch und Innereien, oie sie ausweislich der Kundenlist« zur Verteilung an die fleischversoraungS- verechtigte Vevölkernng unter Zugrundelegung der sicherzustellenden Wochenkopfmenge benötigen, unter Hinzufügung von 7 Gutgewicht für Hauverlust. Zum Zwecke der Zu- teilunä stnd die ortsbehördlichen Bescheinigungen über die Kundenlisteuabschlüffe auch weiterhin h, der bisherigen Weise an die Fleischftelle der Amtshauptmannschaft etn- zusenden. « 11. Die Fleischer haben die beim Verkauf von den Kunden nicht abgebolten Fleisch, und Wurstmenge» sorgsam aufzubewahren, um sie bei der nächsten Verteilung mit aus- zugeben. M. Fleischmarkenbercchnuug. > 8 12. Jeder Verkäufer ist verpflichtet, allwöchentlich die eingenommenen Fleischmarken mittels voraesckriebener Abrechnung (Dnrchschreibebuch) einzureichen, und zwar die Ur schrift an die Fleischstelle und die 1. Durchschrift an den Schlachtbezirk, während die 2. Durchschrift im BuWe zu verbleiben hat und mit diesem vom Fleischer sorgfältig auf- zubewahreu ist. Die Absendung an die Fleischstelle und den Schlachtbezirk hat im Laufe jeden Sonn tags zu erfolgen. Die erste derartige Abrechnung ist am Sonntag, den 15. Dezember 1918 für die Woche vom 8. bis 14. Dezember 1918 einzysendeu. IV. Fleisch- und Wurstpreise bei Abgabe vo« der Schlachtstätt«. 8 13. Die Fleischer erhalten das Fleisch von der Schlachtftätte zu einem Breis«, der um 70 Pfg. für das Kilogramm hinter den jeweils festgesetzten Kleinverkaufs Höchstpreifen zurückbleibt. Die 7'/, Gutgewicht für Hauverlust (s. 8 10) haben die Fleischer mit zu bezahlen. , V. Fleischbeschau. 8 14. Die Fleischbeschauer eines Schlachtbezirkes, di« sich hierzu bereit gefunden haben, haben abwechselnd nach Anordnung des KommnnalverdandeS die Beschaufälle au de» Schlachtstiitten zu erledige». VI. Schluß- und Strafbestimmungen. 8 15. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Vekanntmachnng werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft, sofern nicht nach der Bestinmumg in 8 18 der Verordnung deSKriegSernährungsamte» vom 19. Oktober 1917 (RGSBl. S. 949 flg.) schwerere Strafen verwirkt sind. Diese Bekanntmachung tritt am 8. Dezember 1918 in Kraft. Großenhain, am 26. November 1918. 1323 b v. Der Kommnnalverband. Äe MetaMammelsteUe im Bahnspeicher der Firma Job. Carl Heyn tu Riesa ist bis auf weiteres geschlossen. Großenhain, am 5. Dezember 1918. Die Amtsbauptmannschaft, Notgeld. Mit beute tritt das von dem Bezirksverband der Amtsbauptmannschaft Großenhakr herauSgegebene Notgeld in Gültigkeit. Dasselbe besteht in Gutscheinen Über S Mark und Mark. Die 5 Mark-Gutscheine haben rotbraune«, die 20 Mark-Gutscheine graugrünen Druck. Die Gutscheine verlieren ihre Gültigkeit eineu Monat, nachdem tm amtliche« Teil« der Sächsischen Staatszeitung und der Leipziger Zeitung die Ansterverkehr- sehung der von den Sächsischen Tladtgemeinden «nd BezirkSverbänden ausgegebenen Gutscheine dieser Art vom Ministerium des Innern verfügt worden ist. Großenhain, am 5. Dezember 1918. Die Amtsbauvtmannschast.
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