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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.12.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-12-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191812100
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19181210
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19181210
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-12
- Tag1918-12-10
- Monat1918-12
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.12.1918
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Dienstag, 10. Dezember 1918, abends. «rrd Anzeiger (Clbeblatt u»r Änzcherj. »ra-tanschrtst: Ta-ebkalt «teja. "DsH ssL F» LL Postsch««kk»nto: Leipzig 2»S0L S«nruf Nr. SO. Girokaffe Mesa Nr. bL für die Amtshauptmannschaft Großenhain, das Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Grvva. .1- 287. TiciiSlag, 10. Dezember 1S18, «iieiws. 71. Aaürg. Bkkanntmachnnff. Die Bekanntmachung des Arbeiter- und SoldatenrateS Riesa vom 28. November 1918, in der 1) die Ausübung der Jagd von der persönlichen Erlangung eines Waffen» auSweises durch den Arbeiter- und Soldatenrat abhängig gemacht wirb, 2) über die Ablieferung des Jagdergebnisses von Rebhühnern, Hasen und Kaninchen an die OttSbehördcn und an die städtischen Verkaufsstellen Bestim mungen getroffen werden nnd 3) eine bestimmte Meldepflicht für Treibjagden »nd die Jagdergebniffe an den Arbeiter- nnd Soldatenrat vorgeschrieben wird, stebt teilweise in Widerspruch mit den gesetzlichen landeSrechtlichen Bestimmungen sowie mit der Bekanntmachung des Ministeriums über den Verkehr mit Wild vom 2. September 1918 (Sachs. StaatSzeitnng Nr. 211). Laut Bekanntmachung des provisorischen Landesrates der Arbeiter- nnd Soldaten räte Sachsens vom 3. Dezember 1818 («ächt. StaatSzeitnng Nr. 282) «nd nach der Be kanntmachung des Gesamtministeriums von» 28. November 1818 (Sächs. StaatSzeitnng Nr. 279) sind die örtlichen Arbeiter- nnd Soldalcnräte nickt befugt, von sich aus in die Gesetzgebung nnd Verwaltung der zuständigen Behörden einzugreifen. Die obengenannte Bekanntmachung des Arbeiter- und SoldatenrateS Niesa ist daher ungesetzlich und ungiltig. Es ist also niemand verpflichtet, den Anordnungen nachzukommen. Dresden, am 9. Dezember 1918. Arbeits- und Wirtschaftsministerinm. Für den Volksbeauftragten: vr. Kübel.Der Beigeordnete: Gkv. Hänsel. d) i« Niesa, an den Ausschuß zue Warenverteilung, z. Hd. des Vorsitzenden Herrn Bernhard Müller, in Firma Ferdinand Müller in Riesa, v) in Radeburg, an Herr« Kaufmann Br. Böbmig in Nadebnrg, <i) in Grübn, an Herr» Kaufmann Theodor Zimmer in Gröka, e) in de» übrigen Gemeinden an diejenige Nntervertcilungsftelle, von der sie bisher ihre Waren bezogen haben, cinzusendrn. Die Einsendung hat in einem verschlossenen Briefumschläge, auf dem der Name nnd Wohnort- des Kleinhändlers, sowie die Zahl der cingesend^ten BezrrgSauSweise ver merkt ist, zu erfolgen. Durch Herrn Kaufmann Naumann in Großenhain und Herrn Kaufmann Globig, da selbst, Herrn Bernhard Müller in Niesa, Herrn Br. Böhmig in Radeburg und Herrn Theodor Zimmer in Gröba, sowie durch die Unterverteilungsstellen der Landgemeinden sind die BezugSauSweise sofort nach Eingang nnd spätestens bis zum 21. Dezember 1V18 an den mit der Verteilung der Nährmittel im Bezirke beauftragten Herrn Kaufmann Kommisfionsrat Ernst Bilke in Rief« gesammelt einznsenden. Der Consnmverein zum Daum in Großenhain und der Consumocrsin für Großen hain und Umgebung haben die Einsendung unmittelbar an Herrn Kommissionsrat Bilke in Niesa zu bewirken. Nach Maßgabe der abgelieferten BezugSanSweise erfolgt die Zu teilung der Waren durch die VerteilungSstslle des Kommunalverbandes an die llnterver- teilunasstellen nnd durch diese an die Kleinhändler. Die Friste» find unter allen Nnständen einrnhalten, da sonst ans eine Beliefe rung nicht gerechnet werden kann. 6. Die Bestimmungen der Bekanntmackung des Kommunalverbandes vom 28. Februar 1917 — 512 t ? — behalten im übrigen Geltung. Großenhain, am 9. Dezember 1918. 1729 v Nl. Der KommrmalverbanL. Artmeldrmg zur Kttudentifte für GrotanfsMchmittel. In den nächsten Tagen werden für die demnächst ablaufeude Warenbszugskarte NI für Brotaufstrichmittel (Marmelade, Kunsthonig oder Rübensast) neue, wieder in gel ber Farbe gehaltene Karten mit 30 Abschnitten — Abschnitt Nr 49 bis mit 78 — auSge- geben werden. Hierzu wird im Anschluß an die Bekanntmachung des Kommunalverbandes vom 26. Februar 1917 — 512 t k' 11 L — folgendes bestimmt: 1. Die Ausgabe erfolgt nach Ausdruck des GemeindestemvelS an der hierfür vor gesehenen Stelle durch die Gemeindebehörden zugleich mit für die selbständigen GntSbe- zirke. 2. Zum Bezüge der Karten sind nnr diejenigen Personen berechtigt, die im Be sitze von Spcisrsettkarten find. 3. Jedem Haushaltungsvorsiand werden soviel Karten zugeteilt, wie die Haushal tung Mitglieder bat. Dec Hanshaltungsvorstand ist verpflichtet, den von ihm nicht unter haltenen HauShaltungsmitgliedern auf deren Verlangen die Karten auszuhändigen. 4. Die Inhaber der Karten haben sofort nach Empfang der Karte, spätestens aber bis rum 1«. laufeuden Monats, einen seither mit der Verteilung von Brotaufstrickmit- teln betraut gewesenen Kleinhändler, bei dem sie die auf die sämtlichen Abschnitte 49—78 auszngebenden Waren entnehme» wollen, zu bestimmen und diesen die Waren- bezngSkarte m vorzu legen. Die Kleinhändler habe» sowohl den Bezngsausweis als auch die Stammkarte an der hierfür vorgesehenen Stelle mit dem Firmenstempel oder handschriftlich mit ihrem Namen (mit Tnrte oder Tintenstift) zu versehen, den Bezugsausweis abzutrennen und zu- rückzubehalten, die Stammkarte aber dem Inhaber zurnckznaehen. In ländlichen Gemeinden, in denen kein Kleinhändler am Orte ist, hat die Vor legung der .Karten, sofern der Inhaber die Waren nicht bet einem Kleinhändler in einer benachbarten Stadt- oder Landgemeinde beziehe» will, bei der Gemeindebehörde zu erfolgen. Die Gemeindebehörden haben sowohl den Bezngsausweis, als auch die Stammkarte an der für den Firmenstempel des Kleinhändlers vorgesehenen Stelle mit dem Gemeindestemvel zu versehen, den Bezugsausweis abzutrennen und zurückzubehalten, die Stammkarte aber de«« Inhaber zurückzugeben. Die Inhaber der Karte» find verpflichtet, die auf die sämtliche» Abschnitte 4S biS 78 ansinzcbkndeir Waren bei dem von ihnen auSersehenen Kleinhändler z» be ziehen. Ein Wechsel ist vor Ablauf der jetzt ansgegebenen Warenbezngskarte m nicht zulässig. 5. Die Gemeindebehörde« bez. Kleinhändler haben die nach der erstmaligen Vor legung der Karl« abzutrennende» und mit dem Firmenstempel bez. handschriftlich mit dem Namen zu versehenden Berngsansweise z« sammeln «nd bis spätestens den 18. laufenden Monats ») in Großenhain, soweit sie dem Einkaufsverein der Kolonialwarenhändler an gehören. an den Vorsitzenden des Vereins, Herrn Kaufmann Hermann Nau mann i« Großenhain, Meißnerstraße, soweit sie dem EinkausSverein nicht angeboren, Herrn Kaufmann Hermann Globig in Großenhain, Hanptmarkt, Da« Riesa« Ausnahme der Gönn- und Festtag«. VezneSPreiS, gegen Vorauszahlung, durch unsere Trlger frei Han« ober Lei Abholung am Postschaltrr vierteljährlich 8.00 Mark, monatlich 1.20 Mark. Kultigen für die Nummer l»«e Ausgaostage» sind bi« 10 Uhr vormittag» aufzugeücn und im voran» zu bezahlen; eine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 48 mm breite Gruadschrist-Zeile (7 Silben) 80 Pf^ OrtSpreiS 2L Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sag ent sprechend höher. Nachweisung»- und BermittelunaSaebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage ekngezogen werden mutz oder der Auftraggeber in KonkuiS gerat. Zahlung«, und Erfüllungsort: Niesa. Bkerzehntägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Jin Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten öder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder aus Rückzahlung de) Bezugspreise«. Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Gaethestratzr SA. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hahnes Niesa^für Anzeigenteil; W^l h e lrnD ittrich, Niesa. Kürtoffelverkauf in GrSbn. Mittwoch, den 11. Dezember 1918, vormittags 8 Uhr werden auf dem alten Ritter gut in Gröba Kartoffel» verkauft. Gröba, Elbe, am 9. Dezember 1918. Der Gemeindcvorstand. Bekantttmachmtg. Trotz wiederholter Mahnungen, Ausrufe, Rundschreiben «sw. einesteils an sämtliche Arbeitgeber und zum anderen an ois Kriegsgefangenen selbst, erachten es in der Mehr zahl -re Arbeitgeber nicht für notwendig, fick de» Anordnungen des Kriegsgefangenen lagers Chemnitz hinsichtlich der bei ihnen beschäftigten Kriegsgefangenen zu fügen. ES kommen täglich Kriegsgefangene ins Lager zurück, die entweder eigenmächtig oder im Einvernehmen mit ihrem Arbeitgeber ihre bisherige Stelle verlassen haben und nun Unterbringung und Verpflegung vom bezw^'im Lager fordern. Diesen 'Anforderungen kann das Lager unter geordneten Verhältnissen nicht mehr Nachkommen und es muß mit allen Mitteln und von allen beteiligten Stellen unbedingt gefordert werden, daß alle Kriegsgefangene ohne Ausnahme all ihre» bisherige«» Arbeitsstellen, auch wenn unbeschäf tigt, verbleiben und verpflegt werden. ES ergeht daher an alle Arbeitgeber die dringende Anforderung, dis jetzt bet ihm befindlichen Kriegsgefangene;» bis auf Abruf durch das Kriegsgefangenenlager Chemnitz unter alle» Umstanden zu behalten. Es wird beim be- vorstebtnden Abtransport kein Kriegsgefangener zurückgehalten. Die Kriegsgefangenen sind bereits durch Rundschreiben in ihrer Muttersprache verständigt worden. ES sind in den letzten Tagen, von den Kriegsgefangenen, die ins Lager vom Ar beitskommando zurückgekommer» sind, sogar Lebensmittel wie Brot, Getreide nsm. durch das Lager beschlagnahmt worden. Die betreffende,» Kriegsgefangene«» behaupteten, dies« Lebensmittel von ihren Arbeitgebern oder sonstigen Personen gegen Eintausch von Seif« usw. erhalten zu haben. Ei»» solch' rücksichtsloses Verfahre«» seitens solcher Leute ist doch eine schwere Bersi'indigung an» eigene»» deutsche»» Volke und das Kriegsgefangenenlager Chemnitz hat sich veranlaßt gesehen, de» zuständigen Gerichten Anzeige zn erstatten. Arbeihaeber! Die Ihr Kriegsgefangene ohne Anweisung des Lagers tzurücküringt oder nachlässiger Weise entweichen laßt, müßt nn Interesse unseres eigenen Volkes ohne Ausnahme seitens des Lagers künftig gemaßregelt werden. Diese Maßregelung wird künftig rücksichtslos durchgeführt und es muß dabei noch bemerkt werden, daß jeder Kriegsgefangene der seine Arbeitsstätte eigenmächtig verläßt, ohne Weiteres seinem Kommando wieder zugeführt, bestraft und die Schnkdfrage an der Entweichung in der bisherigen Weise untersucht und die Schuldigen zur Rechenschaft ge- zogen werde»» müssen. Das Kriegsgefangenenlager Chemnitz rechnet bei den Arbeitgebern auf richtiges Verständnis dieses erneuten Aufrufes und niinmt an, tatkräftige Unterstützung durch peinlichste Beachtung der ergangenen Anweisungen zu finden. Soldatenrat Kriegsgefangenenlager Kommandantur deS Kriegsgefangenenlagers Chemnitz. Chemnitz. Zur Luge. Die Bereinbarnn- zwischen Reglern«- und Bollzn-srat. Amtlich wird aus Berlin gemeldet: In einer gemein same»» Sitzung/ des VollzugSrates der Arbeiter- und Sol- datenräte und des Rates der Volksbeauftragten wurde fol gende Vereinbarung getroffen: Beide, geschaffen durch die Revolution, streben dem einen politischen Ziele zu, dein deutsche«» Volke die soziali stische Republik zu sichern. Der Rat der Volksbeauftragten hält unbedingt an der durch die Revolution gegebenen Ver fassung fett, die ohne Zustimmung des VollzugSrates der A.- und S.-Riite nicht abgeändert werden kann. Aus der Stellung des VollzugSrates ergibt sich das Recht der Kon trolle, dem Rat der Voklsbeauftragten liegt die ihm über tragene Exekutive ab. Beide find überzeugt, daß ihre Tätig- keit nur durch vertrauensvolles Zusammenarbeiten ersprieß lich aukgeübt werden kann. Wir geben der Zuversicht Aus druck, daß unser Volk in Anerkennung der schwierigen inneren und äußeren Lag« uns dabei tatkräftig unterstützen wird. Der Rat der Volksbeauftragten. Der Bollzngsrat der Arbeiter und Soldaten. Festlicher Gmtzfa«, der ersten Gardetrupp««. Heute findet in Berlin der festliche Empfang dec ersten Gardetruppen statt. Die Blätter melden, daß die Vorbe reitungen für den feierlichen Empfang der Truppen fast vollendet find. Die in der Näh« Berlin« untergebrachte»» Truppen werden so zeitig ausbrecheu, daß sie bereits i» der ersten Nachmittaasstunde Berlin erreichen. Es handelt sich im wesentlichen um die Gardekavallerieschützen-Divi- sion, also die Regimenter Garde du Korps, Gardekürasstere, Gardeulanen, Sardehusaren, die zwei Gardedragoner-Regi- menter. Auch Kavallerieregimenter aus verschied«»»»» preu ßischen Provinzen gehören zu dieser Schnhendwtsio». Außerdem niinmt «st, au« allen deutschen Stammen be sonders zusammengeftelltes Bataillon an dem Einzug« teil. Die Truppen marschiere,» von» Heidelbergerplatz in Wil- merSdorf durch die Mecklenburgerstratze, Berlinerstraße, Kaiser-Allee, Joachimsthalerstratze, Kursürftendamm, Hof- iLgerstraße über den Große», Ster», die Charlottenburger- Chaussee, durchs Brandenburger Lor unter den Linsen. Um 1 Uhr findet der Einzug durch das Braudrnburger Tor statt, wo die Reichs- und Stadtbehörden die Truppe», be grüßen werden. Oberbürgermeister Wermuth wird mit verschiedenen Mitgliedern des Magistrats und der Stadt verordnetenversammlung anwesend fein. Der Oberbürger meister wird im Namen der Stadt Berlin eine Begrüßungs ansprache halten. Jur Namen der Staatsregierung wird der Volksbeauftragt« Ebert di« Truppen begrüßen. Das Brandenburger Tor. der Pariser Platz,, der Potsdamer Platz, der Anhalter Bahnhof, der Bahnhof Friedrichstraße, der Schlesische Bahnhof, der Alexanderplatz und der Lehrter Bahnhof prange» in einfachem aber würdigem Schmuck. Tannengmrlanden, mit frischem Tannengrün umwickelte Masten, Kränze mit dem Wahrzeichen der Stadt Berlin und Wimpel gebe» den Straßen und Plätzen ein festliches Kongreß der deutschen «.- und S.-RSte. Amtlich wird aus Berlin gemeldet: Am 18. d. M. und sagende Tage findet in Berlin der Kongreß aller deutschen Arbeiter- und Soldatenräte statt. Die Teilnehmer werden gebeten, unter Berücksichtigung der BerkehrSsckwierigkeite» die Reise zeitig zu beginnen. Bereits an, Sonntag den 15. Dezember findet ein zwangloses Beisammensein statt. Die Delegierten wollen sich daher nach ihrer Ankunft in, Kongreßbüro des Abgrordnetenhanses, Prinz, Albrecht- Straße, Saal 7, unter Vorlegung ihrer Ausweise melden. Sie erhalten dort alle weiteren Mitteilungen. Der Aus schuß des VollzugSratS GroßberliuS. I. A.: Maynz. Die Steuerpläne der Regierung. Der Staatssekretär des Neicksschatzaintes Schiffer machte vor einer Versammlung des deutschen Handelstages über die Steuerpläne der Negierung folge»»de Angaben: Die Zeit ist für immer vorbei, wo eine Ansammlung großer Ver mögen und das ruhige Leben voin Zinsgenutz möalick war. Wir werden einen scharfe« Eingriff in das Eigentum mache»» müsse», wolle,» aber das, »vas wir tun, schnell tun und dann den einzelnen Zweige»» Ruhe lassen. Vorher muß jedoch Fühl»mg mit den Bundesstaaten und den Interessen ten und dann mit der Volksvertretung genommen werden, mit wenigen Aus»iahme». I» dringenden Fällen wirs be- rett» im Mege der Verordnung ein Teil des Steuerpro gramms vorweggenommen werden müssen. Das gilt vor- nehmlich bei der Wiederholung der im Vorjahre als Kriegs abgabe beschlossene» VermAgeuSznwachsstener, für die be reits die Gesellschaften verpflichtet sind» nicht »vis bisher 60 Prozent, sonder» 80 Prozent durchzustellen. Wir »verden weiter eine neue KrtegSfieuer bringen, die als abschließende Steuer für den gesamten Krieg gedacht ist und deshalb auf die Veranlagung vorn Jahre 1913 znrückgehen. Die Sätze werde»» hoch sein, so hoch, daß man bei den höheren Ge winnen von einer restlosen Erfassung des ttrieasver- «Agens sprechen kann. Das ist eine sittlich: Pflicht. Kleinere Ersparnisse dagegen werden wir nach Möglichkeit schonen. Auch werden nur dafür Sorge tragen, daß die Steuern in Kriegsanleihe gezahlt werden können und zu «inen» bestimmte«» Zeitraum gezahlt werden müssen. Da durch wird sich der Kurs der Anleihe wieder heben. Da neben kommt eine Vermögensabgabe, gegen die sehr viele Bedenke»» sprechen, die aber bet der Finanzlage des Reicher nicht zu umgehe«» sein wird. Vielleicht kau»» sie zun» Teil in der Form einer ZwangSanleihe ausgebracht werden. Auch Einkommen- und Ergänznngsftenern müssen nach oben wefentlick gesteigert werden. Ob sie vom Reich oder den Enrzelstaate»» erhoben werden, ist «ine Frage neben sächlicher Natur. Wir wollen uns weiter bemühen, das Einkommen möglichst nahe der Quelle zu erfassen und denken dti an eine Kapitalrente,»steuer, an den Ausbau und Erweiterung der Erbschaftssteuer, die auf die Nbkömm-
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