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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.12.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-12-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191812278
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19181227
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19181227
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-12
- Tag1918-12-27
- Monat1918-12
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.12.1918
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Freitag, 27. Dezember 1S18, abends. 300. Butter für Heereseutlassene vetr. Wiederholte Anfragen von den Herren Gemeindevorständen lassen erkennen, daß viel rach die Annahme besteht, die Buttermarkrn für HeereSentlasscne branchten nnr für die erste Woche abgestemprlt zn werden. DaS ist nicht »»treffend. Er sind vielmehr all« an HeereSentlaffen« auSgegebenen Bnttermarken bis ans weiteres entsprechend der Bekannt machung vom 4. Dezember 1918 — 1417aiv — mit H.-E. kenntlich zu machen. Sie sind wie die übrigen Derbrancher mit Butter zu beliefern. Großenhain, cim 23. Dezember 1918. Der Kommunalverband; Wahlen zur Nationalversammlung velr Di« für die Stadt Riesa zu den am 19. Januar 1919 stattfindenden Wahlen zuv Nationalversammlung aufgestellten Wählerlisten liegen vom SV. Dezember 1«18 ab acht Tage im Rathanse, Wablamt, Zimmer Nr. 14, während der gewöhn» licheu Geschäftsstunden zu jedermanns Einsicht aus. Einsprüche gegen Richtigkeit und Vollständigkeit der Wählerlisten sind bi- zum Ablauf der A u - leg n n g s fri st bei der unterzeichneten Behörde schriftlich oder zu Protokoll anzubringen. Soweit die Nichtigkeit der Einspruchsbehauptungen nicht offenkundig ist, sind Beweismittel für sie beizubringen. Der Rat der Stadt Riesa, am 27. Dezember 1918. Erdm. Polizeistnnve. Ans Grund deS 8 5 des Polizeiregulativs, das Prostituierten-Wesen in der Stadt Riesa betreffend vom 1. Februar 1896 wird über die Schankräume der Frau verw. Lina Siebert in Riesa, Kaiser-Franz-Joseph-Straße Nr. 15 von heute ab Polizeistunde auf abends 8 Ubr verhängt. Wer in dieser Schankwirtschaft über die gebotene Polizeistunde hinaus verweil^ wiewohl die Wirtin, ihr Vertreter oder ein Polizcibeamter ihn zum Fortgehen aufgefor dert hat, wird nach 8 365 Abs. 1 des RcichSstrasgesetzbucheS mit Geldstrafe bis zu 15 M. bestraft. Der Rat der Stadt Riesa, am 27. Dezember 1918. F. kreiSeinteilungS-- und Vorschlagslisten schmiegen sich dem NctchSmahlrecht an. Me Zahl der Abgeordneten wird SS betragen und zwar entfallen auf die Wahlkreise Leipzig 24, Chemnitz SS und Dresden 80 Abgeordnete. Die Gemeinde verwaltungen müssen auf diese Wahlen Rücksicht nehmen, da mit die Gemeindewahlen n^cht am gleichen Tage stattfinben. — Verordnung über die Teuerungszu lagen und die Nentenzuschläge für ehemalige Mi- litärpersonen. Allen auf Grund der MNNärversorgungS- gesctze zum Empfange von Wersorgungögebührnissen berech tigten ehemal'gcn Militärpersonen der Unterklassen soll eine einmalige Teuerungszulage gewährt werden. Stichtag ist der 1. Januar 101V. Die Höhe der Zulage entspricht dem Betrage, der zurzeit für den Monat Januar 1V1V an laufen- den Versorgungsgebtthrnissen, laufenden Zuwendungen und laufenden Unterstützungen für den einzelnen Versorgung«, berechtigten zahlbar ist. Die Auszahlung hat gleichzeitig init der Auszahlung der für Januar ISIS fälligen Versor- gungSgebührnisse zu erfolgen. — BiS auf weiteres sollen die Bestimmungen über die Gewährung von Rentenzuschläge» mit Wirkung vom 1. Januar 1S1V dahin erweitert bezw. ge ändert werben, daß allen auf Grund der MilitärversorgungS- gesetze zum Bezüge von VersorgungSgebührnissen anerkann ten ehemaligen Militärpersonen der Unterklaffen gewährt werden: bet einer Erwerbsunfähigkeit von 10 Prozent bi» ausschließlich 38)4 Prozent ein Rentenzuschlag von SV Pro- zent der Tcilrente eines Gemeinen; bei einer Erwerbsun- sähigke't von 8314 Prozent bis ausschließlich 50 Prozent ein Nentenzuschlag von 7S Prozent der Teilrente eines Gemei- nen; bei einer Erwerbsunfähigkeit von 50 Prozent bis aus schließlich 109 Prozent ein Rentenzuschlag von 100 Prozent der Te'lrente eines Gemeinen; bet einer Erwerbsunfähig keit von 100 Prozent ein Nentenzuschlag von 100 Prozent der Dollrente eines Gemeinen. Soweit sich unter den vorge nannten Personen solche befinden, die nach anderen Gesetzen alS dem MannschastSversorgungSgefeh vom 31. 5. 100« abge- funden find, sollen die gänzlich Erwerbsunfähigen als 100 Prozent, die größtenteils ErwerbSunfäh'gen als 0014 Prozent und die teilweise Erwerbsunfähigen al» 3314 Prozent er werbsunfähig gelten. Die Auszahlung dieser Nentenzu schläge wird sich jedoch au» technischen Gründen bet der gro ben Zahl der DersorgungSberechtigten nicht vor Ablauf eini ger Monate bewirken lassen. — Die Aufhebung der selbständigen Guts- bezirke in Sachsen wird durch eine Verordnung de» GemmtministeriumS, die Gesetzeskraft hat, erfolgen. Mit Rücksicht darauf, daß Auseinandersetzungen zwischen den Gemeinden und den GntSbezirken über Armen-, Kirchen-, Schul- und Wegebaulasten sowie Polizei stattfinden müs- sen, ist gemäß g 79 Absatz 2 der Landgemeindcordnnng der Weg der freien Vereinbarung gewählt worden. Bet den Verhandlungen haben die Aufsichtsbehörden mttge- ivirkt. Kommt eS bis Ende deS Jahre- 1919 zu keiner Uebereinstimmung der Beteiligten über die AnSgleichsbe« dingnngen oder über die Vereinigung selbst, so wird die zuangSwcüe Vereinigung berbeiaeführt. Es lomm.n ins gesamt 166 freie Güter und 912 Rittergüter in Betracht. Verordnung über die Erstreckung der Amtsdaner der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder von EinschätznnqSkommisstonen kür die Staatseinkommensteuer über den Ablauf der Wahlperiode 1V1T IVIR hinaus: vom 17. Dezember 1918. 8 1. Für alle Orte, in denen infolge der Auflösung von Organen der Gemeinde- verwaltnna die Nenwahl der von den aufgelösten Organen der Gemeindeverwaltung nach 8 27 des EinkommenstenergesetzeS vom 24. Juli 1900 (K.- n. V.-Bl. S. 5621 z» wählen den Mitglieder der EinschäßnnaSkommissionen und ihrer Stellvertreter auf die Jahre 1919 und 1920 noch nicht oder noch nicht vollständig vollzogen ist und bis zum Beginn der Einschätzung sür das Stenerjabr 1919 nicht mehr vollzogen werden kann, wird die Amtsdaner der bisherigen, auf die Wahlperiode 1917/18 gewählten Mitglieder der Ein- schötzunaskommissionen und ihrer Stellvertreter über den Ablauf dieser Wahlperiode hin aus auf das Steueriahr 1919 bis ,n dem Zeitpunkt erstreckt, in dem von den neu gewähl ten Organen der Gemeindeverwaltung die ihnen obliegende Wahl der Mitglieder der Einschätzungskommissionen und ihrer Stellvertreter ans die Wahlperiode 1919/1920, soweit sie noch ansktebt, gesetzmäßig und vollständig vargenommen worden ist. 8 2. Die Gemeindebehörden derjenigen Orte, auf welche die Voraussetzungen in 8 1 zutreffen, haben der Bezirkssieuereinnahme hiervon umgebend Kenntnis zu geben und die bisherigen Mitglieder der EiuschätzttugSkomnnktiouen und ibre Stellvertreter sofort über die Fortdauer ihres Amtes als Mitglied oder stellvertretendes Mitglied der Einschätzungs kommission zu unterrichten. 1400 Steuerreg. o. Mesamtministeriu m. 5898. genommen waren, auf besonderen Antrag in dringlichen Fällen auf Grund einer besonderen Genehmigung der Be- tricbSdirektionen oder des Wagcnbüros der Generaldirek- tion angenommen werden konnten. Infolge der weiteren Verschlechterung der BetriebSlage wird es nötig, diese Aus- nahmcbewillignngen weiter einzuschränken und, um die Ein- heitlichkeit zu wahren, die Befugnis zur Erteilung solcher ausschließlich dem Wagcnbüro der Generaldirektion zu über tragen. Anträge auf Erteilung von AuSnahmebewil- ligunaen sind daher nur noch au daS Wagenbüro zu rich ten. ES mutz unter den obwaltenden Umständen damit ge rechnet werden, datz die Erledigung auch dringlichster Ge suche einige Tage in Anspruch nimmt und datz auch Sen dungen -urückgestellt werden müssen, deren Nichtbeförde rung dem Versender oder Empfänger empfindliche Nach teile bringt. —* Die Bezahlung von KriegSwochen- hilfe aus Neichsmitteln fiel bisher weg, sobald der Vater des Kindes aus dem Heeresdienst entlassen war und seine Erwerbstätigkeit wieder aufnehmen konnte. Eine neue Ver ordnung deS Rates der Volksbeauftragten billigt jetzt Wochenhilfe auch für Geburtssälle zu, die binnen sechs Wochen nach Entlassung deS Vaters aus dem Heeresdienste eintraten. Die Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit steht der Meitergewährung dieser Beihilfe bis zum Abläufe der normalen BezugSzeit nicht entgegen. Gleichzeitig wird das aus Neichsnntteln den selbststillenden Müttern gewährte Süllgeld allgemein von 50 auf 75 v. H. täglich herauf gesetzt. —*Ueber die Wahlen zur sächsischen Ra- tionalversammlüng schreibt WolffS Sächs. LanüeS- dienst noch: Die Wahlen für eine sächsische Nationalversamm lung finden am Sonntag, den 2. Februar, statt. ES wurde tm Gesamtmintsterium erwogen, ob die Wahlen mit den Wahlen zur Nationalversammlung für daS Me'ch an einem Tage vorgenommen werben können. Die Prüfung des Für und Wider ließ «S geboten erscheinen, hiervon Abstand zu nehmen und einen besonderen Wahltcrmin auszuschreiben. Die sächsisch« Nationalversammlung wirb n'cht dieselbe Auf- gäbe lösen können, wie die gleiche Versammlung sür da» Reich. DaS Gesamtministertum ist nach wie vor der Auf- saffung, datz die Ze'> brr Kleinstaaterei für Deutschland als überwunden zu ge. en hat und datz endlich der bereit» im Jahre 1848 gehegte Gedanke einer einheitlichen deutschen Re publik sich durchsetzen mutz. Nur al» Lutzerster Behelf könne die Föderation selbständiger Bundesstaaten tn Betracht kom men. Deshalb kann «'ne sächsisch« Verfassung erst dann in Frag« kommen, wenn der EinheltSgedanke sich al» undurch- führbar erweisen sollte. Kann die sächsische Nationalver sammlung nicht al» Konstituante tätig sein, so wird sie doch ihren Einfluß gegen »'ne Zersplitterung de» Reiche» gelten machen. Darum ist di« Berufung der Versammlung für Sach sen notwendig. DaS Wahlrecht für da» Reich wird auch für Sachsen gelten. Die Wählerlisten der Nationalversammlung gelten für die Dahlen tn Sachsen, doch müssen -'« Wähler, listen noch sür weitere zwei Wochen ergänzt werden, um den heimkehrenden Soldaten da» Wahlrecht zu sichern. Wahl- Sa« Riesaer Tageblatt erscheint setze» Ta» abend» '/,? Uhr mit Au«nabmr der Sonn, und Festtag«. VeingStzrel». gegen Vorauszahlung, durch unser« Träger frei Hau« ober bei Abholung am Postschakter vierteijiwrltch 8.Ü0 Mart, monatlich l.20 Mark. Anzeigen sür die Nummer de« Auagavetnze« sind via 10 Uhr vormittag» aufzugeben und t» vorau« zu vezahlen; eine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für dir 4Z mw breite Grundschrist-Zeilr <7 Silben) 30 Pf, vrtSprei« 2» Ps.; zeitraubender und tabellarischer Saft ent» sprechend höher. Nachweisung«- und Vermittelunasgeüühr 20 Pf. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klag« einarzogen werden mutz oder der Auitraggever in Kontur« gerät. Zahlung«, und Srfüllung«ort: Riesa. Bierzehntägig« Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe-, — Im Falle höherer Gewalt — Krieg öder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betrirle« der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderungSeinrichtungen — ha« der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder aus Rückzahlung de» Bezugspreise«. Rotationsdruck und Verlag: Langers Winterlich, Rieia. GeschäktSstelle; Gaetdestratze 59, verantwortlich sür Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa^ sür Anzeigenteil: Wilhelm Dtttrirh. Riesa. Oertliches nnd Sächsisches. Riesa, den 27. Dezember 1918. —* VomWeihnachtsfcst An dein Zustandekom men einer rechten WeilmachtSfreude mutz auch die Ucber- raschung mithelfen. Und das Fest begann wirklich mit einer regelrechten Ueberrumpclung, die Frau Holle ins Werk gesetzt liatte. Ergiebiger Schneefall hatte in der Nacht vom heiligen Abend zum ersten Feiertag prächtige Wmterbilder geschaffen, und io tüchtig halte Frau Houe die Wolle» geschüttelt, datz der Schnee mehrere Zenti meter hoch lag. Für die Jugend bedeutete das die Erfül lung eines weiteren Wunsches: den Beginn der Winter freuden. Der Ruschclsport kam denn auch an den Feier tagen bereits zu seinem Recht. Den zweiten Festtag gar zeichnete ein geradezu ideales Wiuterwettec au». Es war Frost cingetreten, der die Wege trocken und fest gemacht hatte, und vom klaren Himmel leuchtete während des gan zen Tages die Sonne freundlich l^rnieder. Wie der Lichter glanz deS Weihnachtsbaumes unS für kurze Zeit den Druck der Zeit hatte vergessen lassen, so war nach den trüben, grauen Tagen der lebten Wochen am Weihnachtsfeste anch die Sonne siegreich yerausgezogen. Möge der Helle Glanz deS Festes unserem bekümmerten Gemüt noch recht lange Stärke und Stütze sein. Jin VormitlagSgotteSdlenste des zweiten Feiertages entbot Herr Pastor Luthardt den aus dem Felde Heimgekehrten an der Hand des SchrifiworteS 1. Joh. 4,11: „Ihr Lieben, hat uns Gott also aeliebet, so sollen wir uns auch untereinander lieben" den Willkommrn- grutz der Kirchgemeinde. Wie am WeihnachtSsest die gött lich« Liebe am hellsten strahle, so fordere das WeihnachtS- sest auch Liebe von uns. Der Geistliche legte der Gemeind« die Pflicht der Liebe gegenüber den Heimgelehrten ans Herz lind richtete auch an die Heiingekehrten die herzlich« BitlSs sich ihrer Pflichten der Liebe gegenüber der Hermat- gememde stets bewutzt zu sein, dem kirchlichen Leben treu zu bleiben und für ihren Glauben und die Rechte ihrer Kirch« einzutreten. DaS Gotteshaus war bt» auf den letzten Platz besetzt. —* Einberufung. Wie au» einer amtlichen Be kanntmachung in vorliegender Nummer ersichtlich, haben sich sämtlich« beurlaubten Mannschaften des Jns.-R-gt». Nr. 104, Jahresklassen 1896, 1897, 1898 und 1899, so fort in der Kaserne Jns.-Regt». Nr. 104 in Chemnitz zurückzumelden. —* Einschränkung de» Güterverkehr». Die Notwendigkeit, eine erheblich« Anzahl der noch brauch baren leistungsfähigen Lokomotiven in Erfüllung der Deutschland durch die MasfenstttlstandSbedingungen auf erlegten Verpflichtungen an die Entente auSzuliesern, stellt die Eisenbahn vor die Zwangslage., neben dem Personen verkehr auch den Güterverkehr noch weiter einzuschränlcn, solange die Anforderungen für die Rückbeförderung der Truppen im gegenwärtigen Umfange andauern. Bei der Verhängung der Annahmesperre für den gesamten üil- und FrachtgutwaaenladungSverkehr war »»gelassen wor ben, datz Güter, die nicht allgemein von der Sperre a»S- HermliefördermlH polnischer Arbeiter. In der zweiten Hälfte des Januar werden voraussichtlich von noch zu bestimmen» den Sammelpunkten aus besondere Transporte zur nnentgeltttchen Heimbeförderung der polnischen Arbeiter abgefertigt werden. Arbeitgeber, deren Leute von dieser Möglichkeit der Heimkehr Gebrauch machen wollen, haben der Amtshauptmannschaft, in bezirksfrcien Städten dem Stadtrat bis znin S. Januar an-ureigen, 1. wieviel Personen heimznbefördern sind und von welcher Eisenbahnstation an sie die Eisenbahn benutzen mallen, 2. in welchen Kreis die Leute zurückkchreu wollen und wieviel Personen auf je- den-einzelnen Kreis entfallen (der Heimatkreis ist in den AnSweiSpapieren an gegeben) oder 3. auf welcher Eisenbahnstation die Leute die Grenze überschreiten wollen und wieviel Personen auf jede Station entfallen. Tas Nähere über de» Zeitpunkt der Transporte usw. wird rechtzeitig bekannt gegeben werden. Von einer vorzeitigen Abreise ans eigene Kasten wird den Arbeitern wegen der Ver hältnisse an der polnischen Grenze und der VerkehrSlage dringend abgeraten. Dresden, den 23. Dezember 1918. Der Ttaatskommifsar für Demobilmachung. 69 Hl v ük. ——Dehne.5934. Die bisher bezahlten Zulagen an Empfänger von Invaliden«, Witwen-und Waisen renken ans der Jnvalideu-Bersichernua werden im Jahre 1919 weitergezahlt. Die Wirk samkeit der Bekanntmachung de« DersichernngS-AmteS vom 29. Januar 1918 diese Zulage zahlung betr., wird auf Grund einer Verordnung des Nate» der BolkSbeaustragten auch auf da« Jahr 19k 9 erstreckt. Im 1. Absatz der Bekanntmachung vom 29. 1. 1918 find an die Stelle der Worte .Wenn sie sich im Inland« aufhalten" die Wort« -n setzen „Sofern sie nicht Ausländer sind und fick nicht im AnSlande aufhalten." Großenhain, am 23. Dezember 1918. 99 aV z. Die SlmtShanvtmannschaft als VerfichernngSamt. Stadtverordnetenwahl betreffend. Die Mr die Stadt Riesa zur bevorstehenden Stadtverordnetenwahl ausgestellten Wählerliste» liegen vom LK. Dezember 1 v 1 8 ab acht Tagelang im Rathaus, Wahlamt, Zimmer Nr. 14, während der gewöhnlichen Geschäftsstunden (Sonn tags von 8—12 Uhr), zu jedermann« Einsicht au«. Einsprüche gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Wählerlisten sind bei Verlust des Einspruchsrecht« binnen 8 Tagen nach dem Beginn der Auslegung bei unterzeichneter Behörde schriftlich oder zu Protokoll anzubringen und unter Vorlegung der erforderlichen Nachweise zu begründen. Der Rat der Stadt Riesa, am 27. Dezeniber 1918.Erdm. , Riesaer G Tageblatt «nd Anzeiger (Elbeblatt an- Än-eiger). Mahtanschttstr T-gedkatt Mesa. "MH L L F» L Postscheckkonto: L^pzig,13«. Fernruf Rr. SO. «irokaffe Riesa Rr. »L für die AmtShanptmannschaft Grossen kiain, das Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat GröVa.
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