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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.12.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-12-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191812308
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19181230
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19181230
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-12
- Tag1918-12-30
- Monat1918-12
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.12.1918
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Riesaer G Tageblatt Montag. SV. Dezember 1918, abends 71. Jahr« dt 1 rb he a« 18. Spinat . Mg M kd 2.25 2.40 Gruppe m 2.5 2.65 18.5 nd rri itt es on u- 6.25 10.- 9.5 9.5 7.5 5.75 8- 13.- 8.- _:rzeua VreiS A» L Ä 1. Danerweißkohl 2. Dauerrotkohl 3. Danerwlrsingkohl .... 4. Grünkabl 5. Rote Möhren und längl. Karotten lohne Kraut) 6. Gelbe Mähren lohne Kraut) 7. Weihe Möhren lohne Kraut) 8. Kleine runde Karotte» . . 9. Rote Riiben lrote Beete) . 10. Gelbe Kohlrüben 1.-l5. Jan. 16.-3,. „ 11. Weiße Kohlrüben 1.—,5. Jan. 16.-3l. „ 12. Zwiebeln lohne Kraut) mit Sack ........ 13. Herbst^ Wasser-, Stoppel-, °""l.-15. Jan. 16.-3I. „ 14. Runkelrüben (Futterrunkel rüben 1.—15. Jan. 16.-31. , 75 Personen-Schlitten. 1680 Lastschlitte», 90 Personen-Swlitten. 250 . , 2551 Lastschlitten, den Bereich der Amtshauptmannschaften on: Arthur HLHnel, Riesa; kür Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich.Riesa. und dabei die voraeschriebenen QnittnngSvordrucke ordnungsmäßig ausgeführt vorlegen Dabei ist folgendes zu beachten: ». Für seden Monat, auf den die Zulage gewährt wird, ist darüber eine besondere Quittung auszustellen und zwar auch dann, wenn die Zulage auf mehrere Monate erhoben wird. d. Für die Quittung über die Zulage wie über die Rente ist nach der Art der letzteren ein'besonderer Vordruck vorgeschrieben und »war der oben in dessen Mitte mit dem Buchstaben gekennzeichnete Vordruck, 4 bei Bezug von Altersrenten. «. Die Vordrucke, die von hier geliefert werden, enthalten oben link« die Angabe »Ver sicherungsanstalt Nr. 22", das ist die OrdnungSnummer der LandeSversicherungS- anltalt Sachlen. Ist die Rente von einem anderen BersicherungSträger angewiesen, so ist dessen Nummer, die aus dem Nentenzeichen auf dem Bescheid zu ersehen ist, statt der Zahl 22 handschriftlich etnzutragen, die letztere zu durchstreiche». 6. An der im Vordruck bezeichneten Stelle ist der Wohnort des Empfänger«, der Tag der QnittungSvollziehuna «nd die volle Namensunterschrift des Empfänger« hand schriftlich einzntraaen. Die Quittung soll nicht vor Beginn des MonatS vollzogen werden, auf den die Zahlung erfolgt. «. Die Unterschrift des Empfängers ist von der OrtSbehärde seines Wohnorts (Gemeinde vorstand pp.) oder einer zur Führung eines Dienstsiegels berechtigte» Person und bi« auf weiteres nur einmal aller Vierteljahre und zwar für den letzten Monat desselben zu beglaubigen. Dazu genügt bei der Zulagequittung die Beidrückung des Dienst stempels. Diese Bestimmung erstreckt sich auch a»f die Beglaubigung der Unterschrift der Empfänger von Zulage» zu Invaliden-, Witwen- und Witwerrenten. Großenhain, am 28. Dezember 1918. 1008 Die AmtSbauptmanuschaft als Versicherunasamt. — „ - , .... Kleinhandelspreis 15. Spinat 18 23 30 Die Erzengerhöchstpreise umfassen die Kasten der Beförderung zur nächsten Verlade stelle und der Verladung, sowie die Vergütung für besondere Aufwendungen des AnbauerS au Arbeit oder an Kosten für Aufbewahrung lEinmieten, Einkellern und dergl.). Die Preise gelten siir gesunde, marktfähige Handelsware. Unter Gruppe l falle» die Kommunalverbände: Dresden-Stadt und-Land, Leipzig- Stadt, Chemnitz.Stadt, Plauen-Stadt. Zu Gruppe I! gehören die Kommnnalverbände: Annaberg, Anerbach, Bautzen-Stadt, Chemnltz-Laud, Döbeln, Freiberg-Stadt, Freiberg-Land, Fldha, Glauchau, Großenhain, Leipzig-Land, Marienberg, Mrißen-Stadt und -Land, OelSnitz, Pirna, Plauen-Land, Rochlitz, Schwarzenberg, Stollberg, Zittau Stadt uud -Land, Zwickau-Stadt, Zwickau-Land. Tie Preise der Gruppe in gellen für die Kommunalverbände Bautzen-Land, Borna, Dippoldiswalde, Grimma, Löbau, Oschatz, Kamenz. 10. Die Kommunalverbände sind berechtigt und nach Befinden verpflichtet, «iedrigere Groß- und Kleinhandelsböchstpreis«, als in ihrem Bezirk nach den Bestimmungen unter 1 und il Geltung haben würden, festzusetzen. Auf jeden Fall sind sie verpflichtet, binnen 8 Tagen die in ihrem Bezirk nunmehr gültigen Preise — gleichgültig, ob sie von der Befugnis der Senkung der Handelspreise Gebrauch machen oder nicht — nochmals brkanntzumachen. IV. Die vorstehenden Preise sind Höchstpreise im Sinne de« Gesetzes betr. Höchstpreise vom 4. August 1914 (RGBl. S. 339) und der dazu ergangene» ÄbäuderungSverordnungen. Uebersckreitung dieser Preise wird gemäß BundeSratSbekan»tmachung vom 8. Mai 1918 gegen Preistreiberei (RGBl. S. 395) mit Gefängnis und mit Geldstrafe bis zu 200000 M. oder mit einer dieser Strafe bestraft. Dresden, ym 27. Dezember 1918. 6002 Arbeite»- «nd Wirtschaftsministerin«. 2469VO2 Zulage »er Altersrente. - Nach der Verordnung vom 14. Dezember 1918 (RelchSaesetzblatt vom Jahre 1918, Seite 1429) wird auch de» Personen, die auf Grund der reichsgesetzlichen Invalidenver sicherung eine Altersrente beziehe«, für das Jahr 1919 eine monatliche, im voraus zahl- bare Zulage von 8 Mark gewährt, sofern sie nicht Ausländer sind, die sich im Auslande aufhalten. , „ Um für Anfang Januar ISIS die pünktliche Zahlung der Rentenzulagru sicherzu stellen, wird auf folgendes htngewtesen: ... - . 1. Die Zulage erhält der daxauf berechtigte Rentenempfänger ohne besondere Be- nachrichtiouna und Anweisung bei derselben Zahlstelle der Pos» wie die Rente, gegen Abgabe vbn Quittung nach vorgeschriebenem Muster. 2. Die Vordrucke dazu sind von den Rentenempfängern bet de» Gemeindebebärde» »n entnehme«, die sie von de« »»terzetchneten versichernngbamte zn beziehe« habe«. 8. Gemeinden, Armenverbändrn, BersicherungSträgern usw. wird bet Ueberwetsung oder Uebertragnng von Invaliden- oder Witwen-lWilwer)rent« (88 119, 120, 1276, 1277, 1531, 1536, 1541, 1544 der ReichsversicherungSverordhung) die Zulage nicht gewährt. Don ihnen ist auf die Rentrnquittung der Vermerk zu setzen: Zulage nicht zahlbar. 4. Die zulageberechtigten Äenteuempfänoer ersparen sich und den Zahlstellen Wei- Irrungen und Verzögerungen, wenn sie di« Zulagen gleichzeitig mit der Rente erhebe» 2.75 2.90 überdies: Erzeugerpreis Großhandelspreis 23 «Nd Anzeiger (Llbrdlatt Ml- Älycher). «whtEckftr »les«. 4 4 L Postsch^kmtwr Leipzig ,I,S» Fernruf Rr. 20. Gtrokaff« Mesa Nr. L2. für die AmtShailptmannschaft Grottenhain, das Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröda. Bekauurmachung. .. Don den seiner Zeit für das Heer auSgehobenen Last- «nd. Persoueu-Tchlitteu sollen die Restbcstände verkauft werden. ES stehen zur Verjügung: Beim Artillerie-Depot Riesa beim Train-Depot 12 Dresden beim Train-Depot IS Leipzig Verkauf erfolgt.möglichst geschloffen für und bezirkssreien Städte am 4. Januar ISIS in Riesa im Artillerie-Depot. am 7. Januar ISIS in Dresden in der Gardereiter-Kaserne, am 8. Januar ISIS in Leipzig beim Train-Depot Leipzia-Bohli». „ .. Näheres ist bei den Amtshauptmannschaften und bezirksfrelen Städten oder bei dem ReichSoerwrrtungsamt, Zweigstelle Dresden, Fernruf 14682 zu erfragen. . Dresden-N., 27. Dezember 1918. 215 IN DU* ReichSverwertuugsamt, Zweigstelle Dresden. 5999 _ vr Dehne. . Bekämpfnna öer Ovstbanmschädlinge betr Zur erfolgreichen Bekämpfung der Obstbaumschädlinge ist die jetzige Jahreszeit in sofern geeignet, als die Bäume die Blätter verloren haben und die Brut der Schädling« dadurch leicht sichtbar ist. Die verschiedenen in Betracht kommenden Arten der Schädlinge und ihre BekämpfnngSweisen sind aus dem folgenden Verzeichnis ersichtlich. Alle Obstbanmzüchter werden hierdurch — soweit es nicht schon geschehen ist — auf gefordert, die zur Vertilgung der Schädlinge erforderlichen Maßnahmen umgehend durch- zusühren. Eine Revision wird seitens der unterzeichneten AmtShauptmannschast vorge nommen bez. veranlaßt werden. In erster Linie wird es sich, wie bei der im Frühjahr angeordneten SchädlingSver- tilgung, empfehlen, daß seitens der Gemeiuderr und selbständigen Gutsbezirke einzelne Personen — Ovstbanmwärter — gewonnen werden, die nach Einvernehmen mit den Obst baumbesitzern und Vereinbarung über die Kostenfrage die Bekämpfung vornehmen. Wird diese Regelung nicht getroffen, so haben die Gemeindevornände und Gutsvor steher dafür zu sorgen, daß die einzelnen Obstbaumbesitzer die notwendigen Maßregeln mit allem Nachdruck selbst durchführen und daß hierüber eine genaue Kontrolle ausgeübt wird. Die AmtShauptmannschast sieht binnen 14 Tage« einem Bericht der Gemeinden und selbständige» Gutsbezirke entgegen, in welcher Weise bez. durch wen sie die Schädlings bekämpfung in ihrem Bezirk vorzunehmen gedenken und wer jeweils die Kontrolle darüber aussühreu soll. Wer schuldhaft die ihm nach dieser Bekanntmachung obliegenden DernichtungSarbeiten nicht oder ungenügend aussübrt oder ihre Vornahme verhindert, hat Geldstrafe bis zu 150 M. oder Haft bis zu 14 Tagen zu gewärtigen. Ueber die^SchädlingSbekämpsung im April und Mai wird seinerzeit eine erneute Be kanntmachung ergehen. Großenhain, am 20. Dezember 1918. 2059 s L. Die Amtshauptmannschaft. ») Tierische Schädlinge. I. Arostnachtspanner r Raupe hellgrün mit drei weißen LangSftrichen verursacht im Früh ¬ jahr an jungen Blättern, dann an Früchte» großen Schaden. Der Schmetterling (das Weibchen hat nur Flügelstummel und kann nicht fliegen) erscheint mit Eintritt kälterer Jahreszeit. Bekämpfung: Anbringen von Klebgürteln Ende September unterhalb der Kronenäste, bei Bäumen mit Pfählen auch an diese unter wiederholter Erneuerung des Klebstoffes (Raupenleim) Abnehmen und Verbrennen der Klebgürtel im Januar- Februar. S. Goldafler: t Raupen dieser Schädlinge, die großen Schaden im Frühjahr S. Baumweistling r I an den Obstbäumen verursachen, überwintern in zusammengespon- 4. Apfelbaum- . ? nenen und dürreii, deshalb in die Augen fallenden Blättern an gespinnftmotte: j den Zweigen als Raupennester. Bekämpfung: Sammeln und Verbrennen leicht und gründlich möglich. 5. Schwammfpinner: Raupen verursachen Schaden wie Schädling« 1—4. Die Eier, 3—500 Stück werden zur Ueberwinterung von dem Schmetterling in daumdicken, feuerschwammähnlichen braunen Gebilden an Obstbäumen. Mauern uud Zäunen abgelegt. Bekämpfung: Sammeln und Verbrennen, Abkratzen der Baumstämme und stärkeren Aeste. si. Borkenkäfer r Verbreitung ist allgemein und «in durchgreifender Kampf erforderlich. Teils siebt man jetzt vom Specht bloßgelegte Zweige, die reichlich mit Larve» besetzt sind, teils wo Splintkäfer in Frage kommen, auch durch tiefe Bohrungen ins Holz- Innere zerstörte Aeste. Bekämpfung: Die Rlndenteile sind herauSzuschneiden und die bloßgelegten Holzteile mit Teeranftrich oder Lehmverlag und Leinenverband zu schützen. 7. Apfelwicklcrranpe (Obstmade): Die anfangs weißlich-gelben, später fleischfarbenen Raupen leben im Innern der Früchte. Sie überwintern unter den Rindenschuppen eingebettet. Bekämpfung: Die wirksamste Bekämpfung erfolgt durch Anlegung von Fang- aürteln im Mai—Juni. Wo das unterblieben, find die lockeren Rlndenteile durch Abkratzen jetzt zu entfernen und zu vernichten. S. Blutlaus: In den Rindenriffen, alten KredSwunden, Astwinkrln. auch am Wurzelstock sind die überwinternden Läuse anzutreffen. Diese Stellen sind freizulegen und mit Karbolineum — 15 */, — oder Antisual auszupinseln. V. Blattlaus: Teils sind überwinternde Läuse, an den einjäbrigen Zweigen aber glän- »ende, braunschwarze Eier anzutreffen. Soweit diese Zweige beim Baumschnitt unter das Messer fallen, sind sie zu verbrennen. Die übrigen befallenen Teile werden mit Baumkarbolineum (15'/,) behandelt. d) Piizkrankbrtten. 1«. Apfelmehltan: Wo im vorigen Sommer Apfelmehltau auftrat, finden sich jetzt graue Zweigfpitzen. Soweit sie beim Baumschnttt fallen, sind st« zu verbrennen. Soweit dies nicht der Fall ist, empfiehlt «S sich eine mehrmalige Winterbespritzung mit Baum- karbolineum (15'/,) vorzunehmen. II. Blattfleckrnkrankheit: gm Sommer gelb werdende und gesprenkelte Blätter der Johannisbeeren leiden unter der Blattfleckenkrankhelt, di« oft »um vollständigen Laubabtall führt. Solche Sträucher find im Winter wiederholt mit zweiprozentiger KupsrrvitriollÜsnng zn bespritzen. 1B. Stachelbeermehltau: Wo sich verkrüppelte, vraunflecklge Zweigspitzen an Stachelbeer sträuchern finden, dürste es sich stet- um Infektionen durch (stachelbrermehltan handeln. Als Kampfmittel kommt zunächst das Verbrennen der beim Rückschnitt der Sträucher entiallenden Zweigfpitzen in Frage. Ferner sind solche Sträucher mit Schweselkalkbrühe oder mrhrnial« mit Banmkarbolineum, nach Beobachtungen von Prof, 0r Muth auch mit 2KupfervitrtoUösuug in» Winter mit Erfolg zu bespritzen^ 5?* ^Efaer Tageblatt erscheint-jede« Tag abends Uhr mit Au«nohm» der Sonn- und Festtag«. VeznespreiS, gegen Barauszahlung, durch unser« Träger frei Hau« oder bet Abholung Vostschalt«r vierteljährlich o.Sit Mar^ monatlich 1.20 Mark. Anzet-en silr dt« Nummer d«4 Ausgabetages sind vis 10 Uhr vormittag» aufzugeben und im voraus zu bezahlen; «in« Gewähr va« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für dt« 44 mm breite Grundschrift-Zeilr (7 Silben) 30 Pf^ Ortspret« 2b Pf.; zeitraubender und tabellarischer Ta» ent» wrechend hoher. Nachweisung«, und BermittelunoSaeblihr 20 Ps. Fest« Taris«. Bewilligt«» Rabatt «rlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klag« etngezogen werden muß oder der Aurtraggeber in «onkurs gerat. Zahlung«, und Erfüllungsort: Riesa. Bierzehntägige Unterhaltungsbeilage .Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« «rtrieres der Truckerei, der Lieferanten oder der BeförderungSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreise». RotaUouSdruck uud Verlag: Langer» Winterlich. Ni.sa. Ges-Sstastelle- G-ethettr«tze S». Verantwortlich für Redaktion: Arthur HLHnel. Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich.Riesa. Höchstpreise sttr Gemüse. I. Mit Wirkung vom 1. Jannar 1919 ab gelten nnter gleichzeitiger Aufhebung der Preise in der Berordnnna de« ArbeitS- nnd WirtschgftSininifteriumS vom 29. November 1918 über Höchstpreise für Gemüse — Nr. 279 Söcbf. StanlSzeitnng vom 30. November 1918 — mit Zustimmung und im Auftrage der Reichsstelle für Gemüse und Obst folgende Höchstpreise r Erzeuger« Gruppe Gruppe « A .2 «d er -s- v LS N s u> SZ 8 - .2 V» L-Z 8 >r> . L .L L-c» - r» oL — u> S-« S-Z 8 r, u» LZ- L e: - -LL L 6.5 11.5 15.5 10.- 13.5 8.5 11.5 Pf. je Pfd. 10.5 16.5 21.- 14.5 19.- 14- 18.- - . . 10.- 16.- 2t.- 14.- 19.- 12.5 16- - . . 10.- 16.5 21.5 14.5 19.5 13- 17.5 - - - 8.- 13.5 18 5 11.7517.5 10.- 14.5 » » - 6.- 11.- 16.5 9.50 13.5 7.50 10.5 - - - 4.- 8.5 12.5 7.- 10.5 5.50 8.5 ... 19.- 26.- 17.50 24- 16.- 22.— - - . 9.- 13.- 18.5 12.- 17.5 11.- 16.5 . - - 3.75 7.6511.5 6.75 9.5 6.15 9.- - - . 3.90 7.8 11.5 6.9 10.- 6.30 9.5 ... — 5.90 9.5 5.40 8.- 5.15 7.- - - . — 6.05 9.5 5.55 8.5 5.30 7.5 - - . 19.- 27.- 3S>- 25.5 33.- 24.5 32.- - - . — 3.75 7.- 3.25 6.- 3.05 5.5 - . . --- 3.90 7.5 3.40 6.5 3.20 6.- . - - 4.25 7.5 3.70 6.5 3.55 6- - « . —— 440 7.5 3.85 6.5 3.70 6.- . . -
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