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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.01.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-01-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191901108
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19190110
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19190110
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-01
- Tag1919-01-10
- Monat1919-01
- Jahr1919
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.01.1919
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Riesaer G Tageblatt Freitag, 1s. Jaaaar ISIS, abends «2 Jahr« direkt an die 5 v 7 . 8 I» 12 IS Dril- lich wand L«c I.S <, 2,5 3,5 4,5 6 7 8 S 13 14 v. v. v. v. v. v. v. v. v. v. 8 g 12 14 18 und Anzeiger tLlbeblatt Md Ältztiger). Gratztanschrtfi: «NGbkatt «es». . L S» ck» Pastscheckkonto: Lelpzi, 2lüü«. «r- «>. «rokaff. Mesa Rr. 52. für die Amtshanptmannschaft Großenhain, das Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. Berüntzernug von Saatgut vetr. Nach 8 9 der Saatgntverkehrsordnung vom 27. Juni 1918 können Landwirte mit Zustimmung des Kommunalverbandes selbsterbanteS Saatgeireide zu Saatzivecken an andere im Bezirke der AmtShauptmannseblttt Grotzenhain wohnende Landwirts abgeben. Landwirte, die von dieser Befugnis Gebrauch machen wollen, haben den Antrag bis spätestens den 1k». Februar 1N1V hier anzubringen. Stach diesem Zeitpunkte kann eine allgemeine Genehmigung zur Veräußerung von Saatgetrcide nicht mehr erteilt werden. , In dem Anträge ist die Menge und die Sorte des Getreides und der Name und Wohnort des Käufers mit auzugebe». Grotzenhain. am 3. Januar 1919. 1525»l,Der Kommunalverband. dz 2 2,5 3,5 4.5 6 . Brech od- flachs Mn W Mslmmr Sn lkM Mn Seit. Die für die Stadt Riesa zn den am 2. Februar 1919 stattfindenden Wahlen -ur Volkskammer der Republik Saclnen aufgestellten Wählerliste« liege« vom 14. diS 21. Januar 1V1V im Nathause, Wahlamt, Zimmer Nr. 14 während der gewöhnlichen Ge schäftsstunden zu jedermanns Einsicht ans. Einsprüche gegen Nichtigkeit und Vollständigkeit der Wählerlisten sind biS zum Ab laus der Ausieaungssrist bei der unterzeichneten Behörde schriftlich oder zu Protokoll an- znbrinqen. Soweit d.e Nichtigkeit der Eiiispruchsbehauptungen nicht offenkundig ist, sind Beweismittel für sie beizniningen. * Der Rai der Stadt Riesa, am 7. Januar 1919. Erdm. dg 4 5 8 II 13 IS 13 22 28 32 40 3.5 4,5 6 7 8 g 12 14 IS An Stelle des aus dem Vorstände der Unterhaltungs-Genossenschaft für den Kepvrihbach in Prausitz ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes Gustav Arthur Fehrmann m Nickritz ist der Gutsbesitzer Max Mildner in Nickritz als VoZtandSmitglied gewählt worden. , . Gemätz 8 117 Abs. 2 des Waflergesetzes vom 12. Mär» 1909 wird dies hiermit bekannt gemacht. Grotzenhain. am 19. Dezember 1918. 129-1.Die Amtsbauvtmannfchaft. Gebl. Roh. od. od. Lein- ob. leln- wand tu n 2.5 3,5 4,5 6 7 8 9 12 14 18 tu 3 4 6 8 10 12 14 18 23 24 80 oder 100 xr Zwirn. LevensmttlewerteiMllg an Heeresenttaffene. Von den den Gemeindebehörden zur Sicherstellung der Ernährung der HeereSent- lassen«» überwiesenen Grannen sind vom Sonnabend, den 11. Januar 1V1» ab auf Abschnitt 54 der mit H. E. bezeichnete» grauen Nährmittelkarte l SK «r abzugeben. Di« Entnahme hat bis spätestens den 1«. Januar ISIS z» erfolgen. Der Preis beträgt 4 Pf. für 50 gr. Die Gemeindebehörden bez. die von dieser mit der Ausgabe beauftragten Stellen haben die Markenabschnitte mit der bis zum IS. laufenden Monats einzureichenden Abrechnung — zu vergl. die Verfügung vom 27. Dezember 1918 — hierher einznsenden. Grotzenhain, am 9. Januar 1919. 256» lil.Der Kommunalverband. WMitz w KM«« Ni MniWiiti« lei Zlülmiilieieirtzln. Gemätz 8 14 des OrtSgesetzeS der Stadt Riesa, über die Wahlen von Stadtver ordnete», vom 20. Dezember 1918 fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvor schlügen für die Stadtverordnetenwahl auf. Die Wahl findet am 9. Februar 1919 statt. Die Zahl der Stadtverordneten beträgt Äst. Die Wahlvorschläge sind spätestens am 21. Tag vor dem Wahltag, also spätestens am 1«. Januar 1V1V, einzuretchen. l Da» Riesaer Lageblat» erscheint.setze« Tn, atzend« Uh» mit «utuahme der Sonn- und Festtag«. Vezugtzprel«, gegen Boraulzahlung, durch unser« Trüg» fiel Hau« ode» Vel Abholung am Poftschalter vierteljiihrlich 3.60 Mark, monatlich I.2S Mark. Anzelge» für di, Nummer de« Au«gavetaae« sind bi« IS Uhr vormittag« aufzuarben und lar vorau« zu bezahlen; ein« Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Pret« für dle 48 «« breit» Brundschrist-Zetle (7 Silben) 80 Pf„ OrtSprsi« 25 Pf.; zettraubenvrr und tabellarischer Satz ent» ' brechend höher. Nachweisung«- und Bermttt»luna«gebühr 2S Pf. Fest, Laris,. vewilltgter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klag« «lnaezogen werden mutz oder der Auftraggeber in ffonkurS gerat. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. BierzrhntSgige Unterhaltungtbeilag« „Erzähler an der Elbe". — Im Fall« höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreise». RotatioirSdkuck und Verlag: Langers Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethestr«tze Sb. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; kür Anzeigenteil; Wilhelm Ditte ich, Riela. Dle Verbindung von Wahlvorschlägen mntz spätesten« am 7. Tag vor dem Wahl tag, also spätestens am S. Februar ISIS, beim Wahlkommiffar schriftlich erklärt werden. Im übrigen wird auf die nachstehend abgedruckten Bestimmungen des genannten OrtSaesetze« verwiesen. Der Wahlkommiffar für dieStadtverordnetentvahlen »«Riesa, am 9. 1. 1919. , Vr. Fröde. Erdm. Anhang; 8 12.» Bei dem Wahlkommiffar sind spätesten« 21 Tage vor dem Wahltage Wahl- Vorschläge einzureichen, die von mindestens 50 stimmberechtigten Personen unterzeichnet sein muffen. Sie dürfen nicht mehr Namen enthalten, als Stadtverordnete zn wählen sind. Von jedem vorgeschlaaenen Bewerber ist eine Erklärung über seine Zustimmung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag anznschlietzen. Kein Bewerber darf in mehreren Vorschlägen zugleich oder in einem Vorschläge mehrfach aufgestthrt sei». 8 13. Mehrere Wablvorschlage können miteinander verbunden werden. Die Verbindung mntz von den Unterzeichnern der betreffenden Wablvorschlage oder ihren Bevollmächtigten übereinstimmend spätestens an: 7. Tage vor dem Wahltage beim Wahlkommiffar schriftlich erklärt werden. Verbundene Wahlvorschläge können nur gemeinschaftlich znrückgenommen werden. Die verbundenen Wablvorschlage gelten den anderen Wahlvorschlägen gegenüber als ein einheitlicher Wahlvorschlag. 8 14. Spätestens vier Wochen vor dem Wahltag hat der Wahlkommissar zur Ein reichung von Wahlvorschlägen durch ortsübliche Bekanntmachung aufzufordern. In der Bekanntmachung sind die Tage zn bezeichnen, an denen spätestens die Wahl vorschläge einzureichen und die Verbindungen von Wahlvorschlägen zu erklären sind. Die Bekanntmachung soll die wesentlichste» Vorschriften über Beschaffenheit und Inhalt der Wahlvorschläge miedergeben. Möglichst gleichzeitig, spätestens vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge find die Namen der Beisitzer des Wahlaus schusses öffentlich bekannt zu mache». Wahlvorschläge können anch vor der öffentlichen Aufforderung eingeretcht werden. 8 In. In den Wahlvorschlägen sollen die Bewerber mit Ruf- und Familiennamen aufgeführt und ihr Stand oder Beruf sowie ihr Wohnort so deutlich angegeben werden, datz über ihre Persönlichkeit kein Zweifel besteht. Sie sind in erkennbarer Reihenfolge aufzuführen. 8 16. Der Slawe des Bewerbers, der in dem Wahlvorschlag an erster Stelle ge nannt ist^dient zur Bezeichnung des WahloorscblagS. 3 17. Die Unterzeichner der Wahlvorschläge sollen ihren Unterschriften die Angabe ihres Berufes oder Standes sowie ihrer Wohnurm oder ihrer Geschäftsräume beifügen. Sie sind ans Verlangen des Wahlkommiffar« verpflichtet, eine Bescheinigung des Stadtrats vorznlegen, datz sie in die Wählerlisten anfaenommen find. Der Staorat hat derartige Bescheinigungen aus Antrag unverzüglich gebührenfrei auSzustellen. 8 18. In jedem Wahlvorschlage soll ein Vertrauensmann bezeichnet werden, der für die Verhandlungen mit den; Wahlkommiffar und den« WahlauSschutz, zur Rücknahme des Wablvorschlages. sowie zur Abgabe und Rücknahme von Verbindungserklärungen (vgl. 8 13) bevollmächtigt ist. In derselben Weise kann ein Stellvertreter des Vertrauens- mannes bezeichnet werden. Fehlt die Bezeichnung des Vertrauensmannes, so gilt der erste Unterzeichner als solcher. Erklärt mehr als die Hälfte der Unterzeichner eines WahlvorschlagS schriftlich, datz der Vertrauensmann oder sein Stellvertreter durch einen anderen ersetzt werden soll, so tritt dieser an die Stelle des früheren Vertrauensmannes, sobald die Erklärung dem Wahlkommiffar z»igeht. 8 19. Der Wahlkommiffar hat die Vertrauensmänner unverzüglich zur Beseitigung von Mängeln der eingereichten Wahlvorschläge aufzufordern. Die Mängel der Wahlvorschläge und ihrer Verbindungen könne» nur bis zum 7. Tage vor dem Wahltag beseitigt werden. Innerhalb derselben Frist muffen Bewerber, die aus mehreren Wahlvorschläge» benannt sind, dein Wahlkommissar erklären, für welchen Wahlvorschlag sie sich entscheiden (vgl. 8 12 letzter Absatz). Der Wahlkommiffar soll darauf hinwirken, datz nicht dieselben Unterschriften unter mehreren Wahlvorschlägen stehen. 8 20. Bewerber, gegen deren Wählbarkeit der Wahlkommiffar Bedenken erhebt, können innerhalb der Frist des 8 19 Abs. 2 durch andere ersetzt werde», wenn mehr als die Hülste der Unterzeichner des WahlvorschlagS einen entsprechenden Antrag schriftlich stellt. In gleicher Welse kann die Zahl der Bewerber bis zur ortsgesetzlichen Höchstzahl (8 12 Abs. 2) nachträglich ergänzt werben. 8 21. Kein Wahlvorschlag darf mehr als einer Gruppe von verbundenen Wahl vorschlägen angebören. Sind Ertlarnngen abgegeben worden, nach denen ein Wahlvorschlag verschiedenen Gruppen angeboren soll, so hat der Wahlkommiffar durch eiüe Verhandlung mit den Ver- trauensmännern auf eine vorfchriftSmätzige Verbindung der Wahlvorschläge binzuwirken. 8 22. Der WahlauSschutz entscheidet unverzüglich nach Ablauf der Frist für die Beseitigung von Mängeln (8 19 Abs. 2) in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge und ihrer Verbindungen. 8 23. In den Wahlvorschlägen werden die Namen der Bewerber gestrichen, deren Persönlichkeit nicht seststeht, deren ZustimmunaSerkläruna fehlt, die nachgewiesenermatzen nicht wählbar sind oder die auf verschiedenen Wahlvorschlägen benannt find. Bewerber, die auf demselben Wahlvorschlage mehrmals benannt sind, gelten als nur einmal vorgeschlagen. Bleiben danach aus einen» Wablvorschlage mehr Name»» stehen, als zulässig sind, so werden die Namen gestrichen, die in der Reihenfolge der Benennung«»» der ortsgesetzlich zugelaffenen Zahl Nachfolgen. 8 24. Nicht zuznlassrn sind Wahlvorschläge oder Verbindungen von solchen, die ver spätet eiugereicht dezw. erklärt sind oder den übrigen Vorschriften in 8 12 Abs. 1 und 8 13 Abs. 2 nicht entsprechen. Kommt bei der Verhandlung nach 8 21 Abs. 2 eine Einigung nicht zustande, so sind sämtliche Verbindungen des betreffenden Wahlvorschlags nicht zuzulassen. 8 25. Werden Namen ans Wahlvorschlägen gestrichen oder Wahlvorschläge oder Verbindungen von solchen nicht »»»gelaffen, so ist hiervon dem VrrtranenSmann unter Bei fügung von Gründen Mitteilung zn machen. 8 26. Der WahlauSschutz hat sämtliche zugelaffenen Wahlvorschläge in der Form, in der sie zugelassen werden, aber unter Weglassung der Namen der Unterzeichner und Vertrauensmänner spätestens am 5. Tage vor den» Wahltage in ortsüblicher Weise betanntzumachen. Hierbei ist zugleich anzugeben, welche Wahlvorschläge miteinander verbunden sind. Nach der öffentlichen Bekanntgabe der zugelaffenen Wahlvorschläge könne»» diese nicht mehr zurückgenommen und ihre Verbindung kann nicht mehr aufgehoben werden. ßmüt m M ») Stütwnn m tie Msmr m Lmsnm. Die KrieaSrnbstoff-Abteilnng des Preußischen KriegSministerinms bat sich bereit er- klärt, denjenigen Landwirten, welche ihre Leinsaat btS »um 1. Mürz 1V1K abgeliesert haben. Web- und Seilerwaren zurückzuliefern und zwar werden znrückgelirfert ans eine abgelirferte Leinsaatmenge Sei- ier- wa- ren k Lebensmittelversorgung venrlnuvter MMtiirpersonen betr. Bei Prüfung der eingereicbten Abschnitte von Militärurlanberkarten über Zucker ist festgestellt worden, datz die Verkaufsstellen anch Abschnitte von Urlauberkarten beliefert haben, die nicht vom unterzeichneten Kommunalverband ausgegeben worden sind. Die Verkaufsstellen werden deshalb darauf hingewiesen, datz nur Abschnitte von solchen Militärnrlauberkarten beliefert werden dürfen, die de»; Aufdruck »Kommunalver band Grofienbain" tragen. Für die auf andere Abschnitte abgegebenen Ware,» kann Ersatz nicht geleistet werden. Grotzenhain, am 3. Jannar 1919. 1620 »III. Der Kommunalverband. Butter betreffend. Der Buchstabe D der Speisefettkarte, gültig für die Woche vom 13.—19. Januar 1919, darf nur mit einen» Viertel Stückchen Butter beliefert werden. Bezugsscheine für Bntter sowie Speisefettmarken für Gastwirtschaften dürfen voll beliefert werdet». Die Milckiviebbefitzer dürfen ans den Kopf der von ihnen zu beköstigenden Personen 1VV Gramm Butter verwenden, alle übrige Butter ist von ihnen an die zuständige ört- liche Sammelstelle abzuliefern. Zuwiderhandlungen werden nach Punkt 2 der Bekanntmachung vom 1. November 1917 bestraft. Die Butterverteilnns in Großenhain und Riesa von der Hauptsainmrlstrlle an die Verkaufsstellen wird von etwa Mitte der Woche erfolgen können. Grotzenhain, an» 9. Jannar 1919. 291 »iv.Der Kommunalverband. TanzvergaAgaage» »etr. Laut Verordnung des ArbeitS- und WirtschastSministeriumS vom 28. Dezember 1918 bezw. der Kreishauptmannschast Dresden vdn» 2. Januar 1919 ist die Beleuchtung von «ölen und Räumen zur Abhaltung von Tanzveranügungen jeder Art einfchlietzlich der Vereinsbälle, Familienbälle und Tanzstunden vor» letzt ab untersagt. Grotzenhain und Riesa, am 9. Januar 1919. 24»t. Tie AmtSdauptmannschaft. Ter Stadtrat zu Riesa, I Herr Gemeinveoorstand Heinrich Mtchard Schönfeld in Weida ist als Standes- bramter sür den Standesamtsbrzirk Weida in Pflicht genommen worden. Grotzenhain, am 9. Januar 1919. 80 »o.Die Amtsbauptmannschast. Dr. flachs Le 5 6 !> 12 15 18 21 . 24 30 36 45 20 L? 30 1-e 40 60 Lz 120 In 240 kx 1000 kg 2000 Lx 4000 in 6000 KZ v. 10000 Le und mehr 18 Anträge aus Belieferung mit Textilwaren^sind seitens der Landwirte Kriegs-Flachsbau Gesellschaft zn richten unter Beifügung einer Bescheinigung des Kom missionärs des Reichsansschuffe« sür Oele nnd Fette über die abgelirferte Leinsaatmcnge. Grotzenhain, am 8. Jannar 1919. 1641 c l. Der Konnnnnalverband.
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