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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.01.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-01-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191901117
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19190111
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19190111
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-01
- Tag1919-01-11
- Monat1919-01
- Jahr1919
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.01.1919
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Riesaer G Tageblatt ««d A«r»r-»r (MtblM Ml- ArMgrr). Postsch«Nouto: Lttpztg ,1«^ «k-'°Is. »t-s- Nr. -2. für die AmtShau-tmarmkchaft Grokenhain, da» Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 8. Soe»»l»en», II IMS, «»e»dS. rs. Jahrg. »«r »»«r r«»ru» versehe» find I die keinen oder keinen lesbare» Namen enthalten; aus denen nicht die Person mindestens eines Bewerber« unzweifelhaft zu erkennen ist; i die «ine Verwahrung oder einen Vorbehalt gegenüber allen Gewählten enthalten; Wählen darf iunerbalb^Riesa'S nur, wer in die Wählerliste für die Stadt Riesa 28."Deze»nber"iS18, Reich«äesttzblätt S."l47St" jedoch wablberechttgt diettnigin ÄN« cigen des Heeres und der Mari»«, die vom 7. Januar ISIS an aus dem Felde -eim- dein k. Jaiiuär IMS äüs demLeld'e erfolgteRückkehr ausweisem" ' " . . Zur Durchführung des Wahlgeschäfts ist die Stadt Riesa in folgende 6 Stimmbe- Wehle» zur Rationalvers«m«Uu»ß. Die Wahlen zur Nationalversammlung finden Sonntag, de« 1». Ja«««r ISIS, vormittag» S Uhr bi» abend» 8 Uhr in den unten bezeichneten Wahlräumen statt. Wählen darf iunrrhalb Riefa'S nur, wer in die Wählerliste für die Stadt Riesa eingetragen ist. Ohne in die Wählerliste eingetragen zu sein, find gemäß der Verordnung vom 28. Dezember ISI8, ReichSaesttzblatt S. 1478t, jedoch wahlberechtigt diejenigen An gehörigen des Heeres und der Marine, die vom 7. Januar ISIS an aus dem Felde heim gekehrt find, fich am Wahltag in Riesa befinden und sich durch eine der vorgenannte» V«ord»»ung «itsprechende Bescheinigung ihres^näkbften Dtenstvorgesetzten über ihre nach zirke eingeteilt: 1. vezirk. Altmarkt, Bruchgassr, Cavillerei, Feldftraße, Felgenhauerftraße, Großenhainer Straße, Marktgasse, Meißner Straße, Poppitzer Landstraße, Quergasse, Rittergut, Wasserwerk, Ziegelei. S. Bezirk. Albertplaß, Albertftraße. Armenhaus, Brauhausstraße, Hauptstraße, Poppitzer Platz, Poppitzer Straße, Schützenstrabe, Schützeuhau», StadtkrankenhauS, Standtfeststtaße, Steger stratze. ». Bezirk. Am Rundteil, Am Technikum, Elb berg, Elbstraße, Käferberg, Kasernenstraß«, Park- stratze, Schillerftraße, Schloßftraße, Schnlftraße. 4« Bezirk. A» der Gasanstalt, Earolastraße, Friedrich-August-Sttaße, Georgplatz, Georgstraße, Klötzerstraße, KuffenhauS, Maxstratze, Nirderlagftraße, Paufitzer Sttaße, Sudftraße, Wet- tinerstraß«. 6. Bezirk. Augustastraße, BiSmarckftraße, So^td^tnltzr, Saiser-Wilhelm-Platz, Mathildenstraße. Au derSedanftrabe^Babnbeamtenhaus, Bahnhof,BahnwürterhauS, Chemnitzer Sttaße, Colonie, Holzhof, Kaiser-Franz-Joseph-Straß«, Kirchbachfttaße, Lommatzscher Weg, Oschatzer Strotze, Sedanstraße, Strehlaer Straße, Wilhelmftraßr. Für diese Bezirk« sind al« Wahlvorsteher und al« Gtellvertteter die nachstehenden Herren ernannt und folgende Wahlräum« bestimmt worden. Für de»» I. Bezirk: Herr Stadtrat Mobitz Berg al« Vorsteher; , Herr Schneidermeister Jllaen al« Gtellvertteter. Wablraum: Gasthof zum Stern. FÜG den 2. Bezirk: Herr Stadtrat Pietschmann al« Vorsteher; Herr Kaufmann Wurmstich al« Stellvertreter. Wahlraum: Ratskeller. Iva« Mesa« Tageblatt erscheint jede» Sag abend« Uhr oüt Altsnahm» der Sonn- »mb Festtags kezazzprei«, «gen Voraulzahlung, durch unser, LrSger stet Hau« ober bei Abholung am Postschalter vlerteljShrltch Lod Mart, monatlich l.UO Matt. Auzetgeu für die Nummer de» Au«gaoetagr« sind bi« Id Uhr vormittag« aufzugeben und t» vorau« zu bezahlen; «in, Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten ragen «ad Plätzen wird nicht übernommen- Preis für btt 4S mm breit» Grundschrtft-Hetl, (7 Gilbe«) SO Pf, OrtSprei« SS Pf.; zeitraubender und tabellarischer Gab ent brechend Hüber. Nachweisung«» und vannittelunadgebühr Lü Pf. fitste Tarif«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klag« «ingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Kontur« gerat. Zahlung«» und Erfüllungsort: Riesa. Bierzehntägig« Unterhaltungsbeilage »Erzähler an der Elbe*. — Im Falle höherer Gewalt — «rüg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« «errirbe« der Druckerei, der Lieferant«, oder der Besörderung«einrichtun«n — hat der «ezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreise«. Rotationsdruck und Verlag: Langer«; Winterlich, Riesa. SefchäftSsiesi«: Goettestraste »». LerantworUtch sür Redaktion: Arthur Hähnel. Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Zur Ausführung der Verordn«»« de« Rate« der BolkSbeaustraaten und de« Staats sekretärs des Innern vom 28. Dezember 1S18 (RGBl. S. ,1478) sowie desSandeswabl- «esetze» vom 27. Dezember 1S18 (G.- u. B.-Vl. S. 408) wird folgende« bestimmt: 1. Die Vorschriften in Artikel l der Verordnung vom 28. Dezember 1V18 finden auf die Wahlen zur Volkskammer der Republik Sachsen mit der Maßgabe entsprechend An wendung, daß die wahlberechtigten Angehörigen de« Heeres und der Marine, die »ach de« »1. Januar 1»1» au« dem Felde nach Sachsen beimkebren, ohne Emtraauna in die Wählerliste auf Grund einer Bescheinigung über ihr« Heimkehr an dem sächsischen Orte zur Wahl zugelassen werden, an dem sie sich am Wahltage aufhalten. Für die vor» her heimkebrenden Militarpersonen bleibt die Eintragung in die Wählerliste Voraus' setzung der Ausübung des Wahlrechts für die Volkskammer. , 2. Da« Ministerium sür Militärwesen bestimmt, welche militärischen Dienststellen függdie Ausstellung der Bescheinigungen über die Heimkehr zuständig find und erläßt die erforderlichen Anweisungen an diese Stellen.^ 1. Das Ministerium des Innern wird zugleich mit der ihm nach 8 S Abs. 1 des LandeSwahtgesetzes vorbehaltenen Anordnung bestimmen, welche sächsischen Orte al« »zu nächst gelegene deutsche Gemeinden- im Sinne von Art. H Abs. 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1S18 für die wahlberechtigten Beamten und Arbeiter der sächsischen Zoll- und Eisenbahnverwaltung, die ihren dienstliche»» Wohnsitz im Ausland haben, sowie die wahlberechtigten Angehörigen ihres Hausstandes gelten. . 2. Der Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste kann sowohl für die Wahlen zur Nationalversammlung als auch für die Volkskammerwahlen gemeinsam für sämtliche wahlberechtigte» Personen von dem Vorstand der Dienststelle bei der zuständigen Ge meinde gestellt werden. - —„ „ . . 3. Als Beamt« bez. Staatsbeamte im Sinne von 8 3 Abs. 2 des LandeSwablge- setzeS gelten auch Pfarrer und Lehrer der Beamtengemeinde in Bodenbach und der Lehrer der Beamtengemeinde in VoiterSreuth. . . 4 Die Vorschrift in 8 3 Abs. 2 des LandeSwahlgesetzeS findet auch auf Angehörige des Hausstandes Anwendung, die nicht Familienmitglieder find. DreSden, den 8. Januar ISIS. 28 l l. Ministerium deS Inner». 312 Die Frist der Abgabe der Zwirnmarken wird hierdurch bis 31. Januar ISIS verlängert. Auf die Bekanntmachung vom 3. Dezember IS18 — 811 1 X — wird besonders auf merksam gemacht. Großenhain, am S. Januar ISIS. 846 ä x, Die Amtsbanptmannschaft. > Durch Bekannt»nachung der Reichsbekleidungsstelle vom 17. 12. 1918 ist die Ver- rflichtung. zur Abgabe eines Bezugsscheins beim Kaufe folgender Gegenstände aufgehoben worden (Freiliste): XXI. Fertige Frauen- und MLdchenwlntermantel oder »umhänge, XXII. Fertige Tisch-, Kommoden-, Flügel» oder ähnliche Decken, xxin. Billrothbatift, Aegirin. Schlangenhaut, Regenhaut und daraus herge stellte Gegenstände. Großenhain, am 4. Januar ISIS. 26 »X. Die Aintsbauptmaunschaft. MtUwerkaufsprrise für Pferdefleisch. Nach neuerlicher Erwägung und unter Berücksichtigung anderweit aufgetretener Umstände werden die Kleinverraussvreise für Pferdefleisch wie folgt festgesetzt: Für 1 Pfund Lendenbratfleisch, Leber, Frischwurst oder Fett M. 1,30, für 1 Pfund MuSkelfieifch, ausgenommen Lendenbratfleisch ohne Knochen M. 1,20, sür 1 Pfund Herz und Eingeweide, Kopfflelsch und andere ge ¬ ringere Sorten Fleisch, ausgenommen Leber M. 1,00, für 1 Pfund Knochen M. 0,10. » Wer de» Bestimmungen dieser Bekanntmachung zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu I Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark oder mit einer dieser Strafen be straft. Neben der Strafe können die Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung be zieht ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht, etngezogen werden. Die Bekanntmachung tritt sofort in Kraft. Die mit Bekanntmachung vom 7. Januar ISIS — 71 o V— veröffentlichten Klein verkaufspreise werden hierdurch aufgehoben. Großenhain, am 10. Januar ISIS. 72 »V.Der «ommunalverband. Für den 3. Bezirk: Herr KonsumvereinSgeschaftSfttbrer Richard Richter als Vorsteher; Herr Bürgerschullehrer Wünschittel als Stellvertreter. Wahlraum: Gasthof Höpfner. Für den 4. Bezirk: Herr Stadtrat Heinrich Seuria als Vorsteher; Herr Kaufmann Kreyß äls Stellvertreter. Wahlraum: Stabt Dresden. Für den 8. Bezirk: Herr Kaufmann Ben,Hard Müller al« Vorsteher; Herr Konsumvereinskassierer Nitzschke als Stellvertreter. Wablraum: Elbterraffe. Für den 6. Bezirk: Herr Stadtrat Andreas Müller als Vorsteher; Herr Prokurist Hlldisch al« Stellvertreter. Wahlraum: Sächsischer Hof. Militärpersonen, soweit sie in Kasernen wohnen, wählen in dem Bezirk, zu dem die Straße gehört, an der ihre Kaserne liegt. Nach 8 Uhr abend» dürfe« Stimmzettel weder abgegeben «och do« de« Wahl- Vorständen ange«omme« werde«. Jedem in die Wählerliste eingetragenen Wahlberechtigten wird vom Stadtrat ein WahlauSweiS »»gestellt. Der WablauSweiS soll bei Ausübung der Wahl zur Legiti- mierung und erleichterten Auffindung in der Wählerliste vorgelegt werden. Wahlberechtigte, die bei der Wahl ohne den Ausweis erscheinen, könne»» zwar nicht von der Wahl zurück gewiesen werde»», sie haben sich jedoch, sofern sie dem Wahlvorstand nicht bekannt sind, durch Vorlegen anderweiter Urkunden zu legitimieren. Da die WahlauSwetse auch für die Wahlen zur sächsischen Volkskammer und zu den Stadtverordneten»»«-!«», sür Riesa verwendet werden sollen, find sie von den Wahlbe rechtigten sorgfältig aufzubewahren. Die Stimmzettel müssen von weißem Papier und dürfen mit keinem Kennzeichen versehen sein; sie sollen 9:12 Zentimeter groß und von mittelstarkem Schreibpapier sein und find von dem Wähler in einem mit amtlichen Stempel versehenen Umschlag, der sonst kein Kennzeichen haben darf, abzugeben. Die Umschläge sollen 12:15 Zentimeter groß und aus undurchsichtigem Papier hergestellt fein; sie find in der erforderlichen Zahl bereit- zuhalten. Im Wahlraum dürfen Stlmn»ettel wed er aufgelegt noch verteilt werden. Der Wahlvorsteher leitet die Wahl. Der Wähler erhält nach dem Betreten des WahlraumeS einen mit amtlichem Stempel versehenen Umschlag. Mit diesem bat er fich in den bereitgestellten Nebenraum bezw. den abgetrenvten Teil des Wahlraumes (Nebentisch) zu begebe« und dort seinen Stimmzettel in ven Umschlag zu stecken. Er hat hierauf an den Vorftandstisch zu treten, seinen Namen und auf Erfordern seine Wohnung zu nennen, sich gegebenenfalls über seine Person aus- zuweise,! und wenn sein Name in der Wählerliste aufgefunden ist, den Umschlag mit dein Stimmzettel dem Wahlvorsteher oder dessen Gtellvertteter zu übergeben, der ihn uneröffnet in di« Wahlurne zu stecken hat. Wähler, die durch körperliche Gebrechen behindert sind, ihre Stimmzettel eiaenhandsa in den Umschlag zu legen und diese dem Wahlvorsteher zu Übergeben, dürfen fich der Bei hilfe einer VertrauenSpersou bedienen. Stimmzettel, die nicht in dem abgestempelten Umschlag oder die in einem mit einem Kennzeichen versehene» Umschlag abgegeben werden, hat der Wahlvorsteher zurückzuweisen, ebenso die Stimmzettel von Wählern, die fich nicht in den Nebenraum oder an den Neben tisch begeben haben. 1 Der Wahlvorsteher hat darauf zu halten, daß die Wähler in dem Nebenraum oder an dem Nebentische nur so lange verweilen, als unbedingt erforderlich ist, um den Stimm zettel in den Umschlag zu stecken. Ein unnötig langes Verweilen in dem Nebenraume oder an dem Nebentische ist! unzulässig. Ungültig sind Stimmzettel, 1. die nicht in einem amtlich aVgeftemvelten Umschlag oder die in einem mit einem Kennzeichen versehenen Umschlag übergeben worden sind; 2. die nicht von weißem Papier find; 3. die mit einem Kennzeichen versehen find; 4. - - - - 5. 6. 7. die Namen aus verschiedenen Wahloorschlägen enthalten; 8. die ausschließlich auf andere als die in den öffentlich bekanntgegebenen Wahloorschlägen aufgeführten Personen lauten. Mehrere in einem Umschlag enthaltene gleichlautende Stimmzettel gelten als eine Stimme; in einem Umschlag enthaltene, auf verschiedene Personen lautende Stimmzettel sind ungültig. ' Die Wghlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich, t Zutritt zum Wahlraum hat jeder Wahlberechtigte <8 2 des Reichswahlgesetzes). An sprachen darf niemand darin halten. Nur der Wahlvorstand darf über das Wahlgeschäft beraten und beschließen. Der Wahlvorstand kann jeden aus dem Wablraum verweisen, der Ruhe und Ord nung der Wahlhandlung stört; ein Wahlberechtigter des Stimmbezirkes, der hiervon be- troffen wird, darf vorher seine Stimme abgeben. Der Skat der St«dt Riesa, am 10. Januar 1919. Erdm. Wiederimpfung i« der Start Riesa Vetr. Im Hinblick auf die in hiesiger Stadt feftgeftellten Fälle von Erkrankungen an Pocken findet die diesjährige Impfung der Wiedertmpflinge des hiesigen Jmpfvezirkes (Stadt und Rittergut Riesa mit Vorwerk GöhliS) wie folgt statt: Impftermin: Rachschautermin: 13. Januar ISIS 20. Januar ISIS (Impflinge des Realprogymnasiums und der Knabenschule) 14. Januar ISIS 21. Januar ISIS (Impflinge der Carola- und Albertschule) Die Wiederimpfung der Impflinge der Knabenschule findet vormittags S Uhr, die der Impflinge der Realschule vormittags 10 Uhr im Zeichens««! der Knabenschule, die der Impflinge der Carola- und Albertschule vormittags S Uhr im Schulärztzimmer der Tarolaschule statt. Die Eltern, Pfleoeeltern und Vormünder der impfpflichttgen Kinder werden hiermit aufgesordert, die Impflinge zuden festgesetzten Terminen in den genannten Jmpflokalen vorzuftelleu. Befreiungen von den Impfungen find durch ärztliche Zeugnisse in den Impf terminen nachzuweisen. . Sür alle in de« öffentlichen Impfterminen nicht vorgeftcllten Kinder istderJmpf- «achweis sofort «ach Empfang desselben im Rathause, Zimmer Nr. », vorzulegen. Aus einem Hause, in dem ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, Diphterte, Croup. Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrschen dürfe»» die Impflinge zum allgemeinen Termine nicht gebracht werden. Die Impflinge müssen mit rein gewaschenem Körper und in reinlicher Kleidung zur Impfung gebracht werden, andernfalls sie zurückgewiesrn werden. Die Impfungen er- folge»» unentgeltlich. Das Jmpfgesetz vom 8. April 1874 enthält in 8 14 folgende Bestimmung: »Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder- und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund trotz erfolgter ankltcher Aufforderung der Jmpsung oder der ihr folgenden Gestellung entzogen geblieben find, werden mit Geldstrafe bis zu' 50 M. oder mit Haft bis zu drei Tagen bestraft." Auf diese Bestimmung wird hiermit ausdrücklich aufmerksam gemacht. Der Rat der Stadt Riesa, am 10. Ianuär ISIS. F.
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