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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.02.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-02-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191902102
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19190210
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19190210
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-02
- Tag1919-02-10
- Monat1919-02
- Jahr1919
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.02.1919
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Riesaer G Tageblatt Montag 10. Februar ISIS, abends 72. Jahr« b. von Petroleum: der Konsumverein und die Geschäfte von Ernst Schäfer Nachf., Wilhelm Pinker, Poul Starke und Paul Koschel Nachfolger. non Karbid: Paul Koschel Nachfolger, Fahrradhandlung Albin Bley und die Firma Thomas <L Sohn und voii^Kerzeu: die Seife^handlungeu .von Thomas L Sohn und Rudolf Benndorf. Der Rat der Stadt Riesa, äm 10. Februar 1919. " Fnd. b) o) Weida, am 10. Februar 1919. e. : ... . Auf die Verwenduna von Svarlämvchen gestatten wir uns erneut hinzuweisen. Abqabe von Petroleum, Kerzen und Karbid. In den nächsten Tagen werden die uns für Februar zugewiesenen Kleinbeleuchtungs mittel auf Bezugsausweise ausgegeben. Es werden auf den Haushalt abgegeben: 1 Liter Petroleum »um Preise von 4!) Pfg. und 2 Kerzen zum Preise von je 25 Pfg. Das Petroleum wird auf Abschnitt 11, die Kerzen auf Abschnitt 9 und 10 abgegeben. Karbid kann markenfrei entnommen werden. Für den Monat Februar übernehmen den Verkauf ». von Petroleum: der Konsumverein und die Geschäfte von Ernst Schäfer Nachf., Holzversteigerung. Neudnitzer Staatsforstrevier. Bahnhofswirtschaft z« Dahlen, Montan, d. 17. Februar, 1<» Uhr: 1370 ki. Stämme 16/54 vm, 192 ki. Klötze 23,45 In den Pienterschlägen der Abt. 1, 2, 21, 30, 72 und 73; durchgängia sehr kerniae Althölzer. Forstrevierverwaltuna Reudnitz. Forstrentamt Grimma. Ter dritte Tag der deutschen Nationalversammlung. Präsident Dr. David eröffnet die S'tzung am Sonn abend um 3 Uhr 25 Minuten. Zunächst wird eine Reihe wei terer Glüctwunschadressen und -Telegramme verlesen. So dann wird das Ergebnis der S r i f t f ü h r e r w a h l be kanntgegeben. Gewählt sind Nich. Fischer (Soz.), Dr. Neu- mann-Sofcr (Demokrat), Stücklen (Soz.), Dr. Pfeiffer (Ztr.), Kemple (Deutsche Volkspartei), Boltz (Ztr.), Malkcw'tz ideutschnational und Frau AgneS (Unabh. sozialdemokra tische Partei). Hierauf trat das Hans in die Tagesordnung ein und Staatssekretär Dr. Preus, ergriff das Wort zur Begründung des Gesetzes über die vorläufige Retchsgewalt. Er führte u. a. aus: Wir sind heute ein Volk nach schwerem Krtegsleiben, nach dem Verlust eines der gewaltigsten Kriege der Welt geschichte, ein Volk aber, dem die Art, wie es an der Front und hinten im Lande diese schweren vier Jahre durchge- lampst hat, das Stecht gibt» vertrauensvoll auf seine Zukunft zu blicken. Es bedarf das, was durch die Revolution ge schehen ist, nunmehr der richtigen Ordnung und Fundamen tierung durch die Nationalversammlung. Das Reich als sol ches, die Gesamtheit der deutschen Nation, von der wir ja nach den Kundgebungen dieser Tage hoffen und erwarten dürfen, das, sie sich durch den Zutritt unserer deutschen Brü der aus Oesterreich vervollständigen wird, ist der feste Be stand, den wir in den neuen Instand htnübernehmen. Auch In den Wirren der letzten Vergangenheit ist im großen und ganzen der ordnungsmäßige Gang der Geschäfte im wesent lichen aufrechterhalten worden. Ich glaube an dieser Stelle den Kräften des Beamtentums, die sich ohne Rücksicht auf politische Ucberzeugung in den Dienst der Aufrechterhaltung der vaterländischen Ordnung und der Erledigung der vater ländischen Geschäft« gestellt haben, Anerkennung auSfprechen Düngerverpachtunq. Der Dünger von etwa 50 Pferden des Scheinwerferzuges des 2. Pionier-BataillonS Nr. 22 soll voM 1. 2. 19 ab pachtweise vergeben werden. Angebote über Vergütung — für Pferd und Monat — mit Aufschrift „Dünger" bis 12. 2. 19 erbeten nach Stabsgebände Pion. 22, Zimmer 37. zu müssen. (Beifall.) Ein großer und mächtiger Drang in unserem Volke geht nach stärkerer Vereinheitlichung, ein Drang nicht nur des Gefühls, sondern der alten materiel len Notwendigkeit. Will Deutschland nach allem, was ge schehen ist, wieder aufstcigen unter den Nationen, so m u s, esmchrnoch a l s b i S h e r s e i n e E i n h e i t b e t o n e n und stärken. (Sehr richtig!) Aber der Gegensatz dazu lag keineswegs bloß in den Dynastien. Möglichst must die ses Werk auf dem Wege freundlicher Vereinbarung zuwege gebracht werden. Es ist nicht zu verkennen, das, auch ein ge wisses Weniger, das auf dem Wege der Feindseligkeit er reicht wird, wertvoller sein kann, als ein Mehr, das un billig durchgcsetzt wird. Aber am letzten Ende dürfen Le- bcnsmittclnotwcndigkeiten der Gesamtheit darunter keinen Schaden leiden. Darauf aber zu warten, bis eine solche Ver ständigung nach Möglichkeit durchgcftthrt ist, das ist nicht möglich, wenn es das Eiligste und Notwendigste für den Zu stand unseres gesamten Vaterlandes ist, das ist, so schnell wie möglich eine rechtliche Ordnung zu grün den, die durch die Sanktion dieser souveränen Versamm lung die Organisation darstellt, welche im Innern Deutsch lands eine sanktionierte Gewalt austtben kann und die, dem Auslände gegenüber über jeden Zweifel erhaben, berechtigt ist, im Namen des ganzen deutschen Volkes zu sprechen und zn handeln. Nus der Erkenntnis heraus, dast der Nbschlust dieses Werkes zur Eile mahnt, ist der Entwurf der Fest legung einer vorläufigen Neichsgewalt hcrvvrgcgangcn. Dieser Entwurf ist ein Ko m pr o in i sze n t w u r f, er kann keinen Anspruch auf Vollständigkeit machen. Gerade die schwierigsten Fragen, besonders die der Kompetenz zwi schen Reich und Ein^elstaaten und gewisse andere Kompe tenzfragen mußten hier von vornherein ausgefchaltet wer den, denn gerade, über sie wäre nicht schnell eine Eini gung zu erzielen gelvescu. Diese Nationalversammlung hat von sich aus mit niemand zu ver.inba en, sondern hat zu beschließen. Aber sie hat selbstverständlich das Recht und die Pflicht, zum Heile des Ganzen und zum schnellen flg.) ausgeschlossen, alle dahin gebenden Gesuche sind deshalb zwecklos. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Polizeistunde werden mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark, mit Haft oder mit Gefängnis bis zu 3 Monaten bestraft. Vl. Der Herr Bürgermeister zn Radeburg, die Herren Gcmeindevorstände und auch, soweit sie in Frage kommen, die Herren Gntsvorsteher wollen die gegebenen Bestimmungen sorgfältig beachten, um Aufrechterhaltung der Ordnung willen die gewissenhafte Durch führung dieser Bestimmungen seitens aller Beteiligten überwachen, bei Uebcrtretnngen einschreiten und über solche umgehend Anzeige hierher erstatten. Großenhain, den 8. Februar 1919. 148 s Die AmtSbnnvtmannschaft. vom Wahlvorschlag Bäaer: 1. Max Bäger, Markthelfer, 2. Kurt Martin, Fabrik arbeiter. 3. Richard Günther, Zimmermann, 4. Karl Eichhorn, Fabrikarbeiter, 5. Emil Lungwitz, Fabrikarbeiter, 6. Lina Wenig, Hausfrau, 7. Robert Klein, Handlungsgehilfe, 8. Gustav Neidert, Eiseuwerksarbeiter; vom Wahlvorschlag Kist: Alfred Kitz, Handlungsgehilfe; vom Wahlvorschlag Mann: 1. Hermann Mann, Gutsbesitzer, 2. Otto Gasch, Schlossermeister, 3. Erust Seydewitz, Hausbesitzer. J.7 1777. Der Wahlkommissar. Schönfeld, Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Durch die sich in letzter Zeit bedauerlicherweise häufenden Uebertretungen bei der Abhaltung von Tanzvergnügen sieht sich die Amtshauptmannschaft veranlaßt, erneut auf strenge Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen hiuzuweisen. Nach der Verordnung des Ministeriums des Inner» vom 4. Dezember 1918 gilt jetzt wieder die Verordnung über Danzveranügnnaen deS Ministeriums des Innern vom 8. Dezember 1V1O (Gesetz- und Verordnungsblatt 1911 Seite 2) und das Regu lativ der Amtsbanptmannschgft vom 20. Juli 1011, wobei die AmtShauvtmannschaft bestrebt sein wird, den einschlagenden Interessen der einzelnen Beteiligten Rechnung zu tragen. Zu besonderer Beachtung ist aus diesen Bestimmungen folgendes hervorzuheben: I. Alle öffentlichen Tanzvergnügungen dürfen, abgesehen von solchen an den »regelmästigen" Tanztagen, nur auf besondere schriftliche Genehmigung der Amtshaupt- maunschast hin abgehalten werden. Als öffentlich sind Tanzvergniignngen schon dann anzusehen, wenn ») die Teilnahme allgemein gegen Erlegung eines Eintrittsgeldes, eines TanzgeldeS oder Festbeitrags gestattet wird oder von Bedingungen abhängt, die über das Maß einer Gegenleistung für die Gewährung des Zutritts zu einem öffentlichen Tanzvergnügen nicht hinausgehen, b) andere als für ihre Person unter Namensnennung z. B. also öffentlich, durch Aufforderung in einer Zeitung, geladene Gäste teilnehmen. °) die Vergnügungen von bestimmten Personen gewerbsmästig veranstaltet werden, wenn z. B. dieselben Personen unter Vorgabe verschiedene? Neranstaltungsgrunde mehr fach als Veranstalter auftreten. Gesuche um Erlaubnis zur Abhaltung öffentlicher Tänze sollen mindestens 3 Tage vor dem für die Abhaltung des Tanzes beabsichtigten Tage der Ortsbchörde vorgelegt und spätestens 2 Tage vorher von dieser mit gutachtlichem Vermerk der Amtshanptmann- schaft cingcreicht werden. Jeder Tanzwirt hat ein Tanzbnch zu führen. Ec hat jedes in seinen Räumen ab zuhallende Tanzvergnügen darin einzntragen und dann das Tanzvergnügen unter Vor legung dieses Eintrags bei der OrtSbebörde anzumelden. Die Ortsbchörde bescheinigt sodann im Tanzbucbe die Anmeldung, nachdem sie sich vergewissert bat, daß alle Vorbedingungen für die Statthaftigkeit des Tanzvergnügens gegeben sind, insbesondere daß, soweit es sich um öffentliche Tanzvergnügungen handelt, die Genehmigung der AmtShauvtmannschaft vorliegt. Sind diese Bedingungen nicht ge geben, so ist die Bescheinigung zn versage». Die Bescheinigung soll spätestens am Tage vor der Abhaltung des Tanzvergnügens bei der Ortsbehörde eingeholt werden. Bor Erlangung der Bescheinigung darf der Tanzwirt ein Tanzvergnügen weder veranstalten, nock öffentlich ankündigen, noch feine Räumlichkeiten dazu benutzen lassen. Bei nicht ö f f e n t l i ch e n Tanzvergnügungen ist unter persönlicher Verantwor tung des Tanzwirtes vor den betreffenden Räumen eine Tafel mit der Aufschrift „Ge schlossene Gesellschaft" für die ganze Dauer des Vergnügens leickt sichtbar anzubringen. Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung über Tanzvergnügungen und gegen das Regulativ werden nach 8 14 dieser Verordnung und nach Ziffer L des Regulativs bestraft. 0. Tie Abhaltung von Ma Skc »-und Ko stüm bä l len ist durch Verordnung des Ministeriums des Innern vom 9. Januar 1919 allgemein, auch bei nicht öffentlichen Bällen in Privathäusern, für dieses Jahr verboten worden. Bei Zuwiderhandlung werden nicht allein die Wirte und deren Stellvertreter, sondern auch die Veranstalter, Leiter und Teilnehmer solcher Tanzvergnügen in der Ziffer I entsprechende Strafen genommen werden. Ul. Mit Rücksicht auf den z. Zt. herrschenden starken Kohlenmaugel ist laut Verord nung des ArbeitS- und WirtsckastSministeriums vom 28. Dezember 1918, bez. der Kreis- hauptmannschast Dresden vom 2. Januar 1919 die Beleucht« na von Sälen und Räumen zur Abhaltung von Tanzveranügungen jeder Art, einschließlich der Vereins-, Familienbälle und Tanzstunden, durch Gas oder Elektrizität untersagt. Wenn statt dessen Beleuchtung durch Karbidlamvcn erfolgen soll, so ist wegen der damit verbundenen größeren Feuersgesahr vermehrt auf Turchsührung aller Schutzmaßnahmen zu achten. IV. Tas Beheizen von Sälen und Räumen, in denen Tanzvergnügungen statt finden, ist aus gleichem Grunde wie unter llt durch Bekanntmachung des ArbeitS- und WirtfcbaftSministeriums von» 7. Januar 1919 verboten worden. V. Durch Verfügung der KreiShauvtmannschast Dresden vom 4. November 1918 ist ric Polizeistunde für alle Tanzvergnügungen an öffentlichen Vergnügungsstätten, tiuschließlich der Vereins- und GcscllschaftSräume, auf 11 Uhr abends festgesetzt worden. Bei einzelnen besonderen Anlässen kann ausnahmsweise die Ausdehnung der Polizeistunde his 11' . Uhr abends gestattet werden. Für Erteilung dieser ausnahmsweiseu Bewilligung ät allein die Kreishauptmaunschaft zuständig. Diesbezügliche Gesuche sind durch den Gcmeindevorstand hier einzureichen. Eine Ausdehnung der Polizeistunde über 11'/,. Uhr ibeuds hinaus ist nach der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 11. Dezember 1916, Hetr. die Ersparnis von Brennstoffen und Beleuchtungsmitteln (Reichs-Gesetzblatt Seite 1355 Zustandekommen des Entwurfes die ihr zustehcndc Sou veränität leibst zu beschränken. Ueber die Verfassung ent scheidet die Natioiiaiversainmlung selbst endgültig, nut der einzigen Ausnahme, daß der Gebietszustano der Freistaa ten nur mit deren Zustimmung abgeändert werden kann. Anders als bei der Reichsverfassung selbst soll der Gang bei den anderen dringenden Gesetzen sein, für welche die Nationalversammlung in Frage kommt. Hier wird eine Zustimmung der einzelstaatlichcn Vertretungen vorgesehen, eine Uebercinstimmung zwischen dem Staatenausschnß und der Nationalversammlung. Weiter ist die Möglichkeit vor gesehen, strittige Fragen im Wege der Volksab stimmung zur Entscheidung zu bringen. Wir müssen und wollen unS mit den Vertretungen der Einzclstaaten einigen, wenn aber eine Einigung nicht zu erzielen ist, so war es früher zweifellos ein Rückstand, daß oer R'gicrung damit der Weg zum Reichstag ve pcrrt war. Das ist jetzt beseitigt. Diese Acnderung ist von erheblicher Be deutung, denn sie verhindert, daß Entwürfe der Reichs regierung von vornherein im Schoße des TtaatcnanS- schusscs verschwinden. Der Staatssekretär kam dann auf die bereits bekannten Bestimmungen des Entwurfes über den Reichspräsidenten nnd das RcichSministerium zu sprechen. Den alten ehrwürdigen Namen für oaS leitende Amt, erklärte Preus), den Titel Reichskanzler, haben wir zunächst in diesem provisorischen Gesetzentwurf mcbt ein gesetzt. Sollte es der Wunsch der Versammlung sein, etwas derartiges jetzt schon einzuführcn, so stehen prinzipielle Bedenken keineswegs entgegen. Bei aller Unvollständig keil darf man jedenfalls dem Entwurf zugute rechnen, daß er in keiner Weise die Wege versperren wird, welche bei der definitiven Verfassung zu gehen sind Wir stehen jetzt vor der Aufgabe, die große deutsche Republik zu grün den, und keine der Bestimmungen dieses Entwurfes steht - der definitiven Verfassung im Wege. Gewiß, eS müssen Wünsche der Parteien, eö müssen Wünsche der einzelnen Landesteile, es müssen auch Wünsche der ReichScinheit bei In der gestern abend stattgesundenen öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses ist das Ergebnis der Gemeindevertreterwahl ermittelt worden. Als gewählt gelten folgende Personen: «) vom Wahlvorschlag Bäaer: 1. Max Bäger, Markthelfer, 2. Kurt Martin, Fabrik- und Anzeiger Meblatt Md Ächtlger). t Drahtanschrift: rn-edlatt Riesa. Postscheckkonto: Leipzig 21SS«. Fernruf Nr. 20. «irokaff. Riesa Nr. 52. für die Amtshauptmannschaft Großenhain, das Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. SS Da« Riesaer Tageblatt erscheint jede» Tdtz abend« 'LI Uhr mit «uinabmr der Gönn- und Festtag«. Vezng«tzrei«, gegen Dorau«zahlung, durch unser, Träger frei Hau« ober bei Abholung am Postschalter vierteljährlich 3.60 Mart, monatlich l.20 Mark, Anzeigen für di, Nummer de» Ausgabetage« sind bi« lb llhr vormittag« aufzugeben und im voran« zu bezahlen; «ine Gewähr für ha« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für di« 43 mm breit« Grundschrift-Zeil» (7 Silben) 80 Pf., Ortsprei« 25 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz «nt- «rechend höher Nachweisung«- und BermittelungSgebühr 20 Pf Fest» Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klag« «ingezogen werden muß oder der Austraggeber in Kontur« gerät Zahlung«- und Erfllllung«ort: Riesa. Bierzehntägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Fall« höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreise«. RotatioitSdruck und Verlag: Langer t Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: GoethektratzeLS. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel. Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich. Riesa. Polizeistunde betreffend. Die über das Schanklokal, Kaiser Franz-Josefftr. Nr. IS — bisherige Inhaberin Lina verw. Siebert — auf abends 8 Uhr festgesetzte Polizeistunde, wird, nachdem in der Person des Schankberechtigten ein Wechsel erfolgt ist, vom 10. Februar 101« ab aufgehoben. Der Rat der Stadt Riesa, den 10. Februar 1919. Glh. Die Ermittelung des Wahlergebnisses der am 9. Februar 1919 stattgefundenen Wahl von Gemeindevertretern soll am Dienstag, den 11. Februar 1919, nachmittags 7 Uhr im Sitzungssaal der Zentralschule, Eingang Altrockstraße, in öffentlicher Sitzung stattfindeu. Gröba, am 10. Februar 1919. Der Wahlkommiffar: Hans, Gemeindevorstand. Mit Rücksicht darauf, daß hiesige Kohlenhändler markenfreie Kohlen angebote» haben, weisen wir darauf hin, daß dies unzulässig ist und auch die Döllinger Stückkohle nur gegen Kohlenkarteu verkauft werden darf. Gröba (Elbe), am 8. Februar 1919.Der Gemeindevorftand.
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