Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.02.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-02-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191902121
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19190212
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19190212
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-02
- Tag1919-02-12
- Monat1919-02
- Jahr1919
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- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.02.1919
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Riesaer G Tageblatt K. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. Gröba (Elbe), am l am „ ... währ für flf^ OrtSprei« 2L Pf.» zeitraubender und tabellarischer Satz ent» durch Klag» «tnaezogen wrrdrn muh oder der Auftraggeber in - - -- - - — - -- , d,g Petroleumverteilung in Gröba. Die Petroleumkarten auf den Monat Februar werden Donnerstag, den IS. Februar 1010, vorm. 8 bis V,1 Uhr, im Gemeindeamt, Zimmer Nr. 6, gegen Vorlegung der Lebensmittelkontrollkarte auSge- geben. Mit der Belieferung der Petroleumkarten für Monat Februar sind nachstehende Händler beanftragt: Otto Ulbrich, Karl Boberach, Konsumverein, Theodor Zimmer, Paul Richter, Karl Galle. Gröba, Elbe, am 11. Februar 1919.Der Gemeindevorstand. Die mit der Bekanntmachung vom 23. Febr. l9l8 verfügte Schließung der Schrot und Graupenmühle von B. R. Zieger in Gröba wir» hiermit wieder aufgehoben. Grobenhain, am 12. Februar 1919. 223 »l.Der Kommunalverband. Diese Bordrncke werden den Hausbesitzern bezw. Stellvertretern in den nächste» Tagen zugefertigt werden. Sie baden die Verpflichtung, die Vordrucke spätestens bis zum 14. Februar 1919 abends ihren Mietern auSzubändigen, am 16. Februar 1919 wieder einzufordern, und vom 17. 2. 1919 früh ab zur Abholung bereit zu halten. Wer die ihm nach der obengenannten Verordnung obliegenden Angaben nicht in der gesetzlichen Frist erstattet oder unrichtige und falsche Angaben macht, oder entgegen 8 9 derselben DeMrdnung die Durchsuchung oder die Einsicht der Geschäftspapiere und Bücher vrrweigert. wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft. Neben der Strafe können Vorräte, die verschwiegen worden sind, eingezogen werden, ohne Unterschied, ob sie dem Anmeldepflichtigen gehören oder nicht. Der Rat »er Stadt Rieka, am 12. Februar 191Y. 2 8. Otto Enzmann, Werkmeister, 9. Emil Führer, Lademcister, 10. Gustav Schäfer, Packmeister, 11. Reinhard Apelt, Packmeister, 12. Richard Hentzschel, Arbeiter, Karl Freudenberg, Arbeiter, Lina Berger, Hausfrau, Franz Riedel, Fabrikant, Bruno Mattäus, Betriebsingenieur, Hermann Gartenschläger, Privatmann, Hermann Hanke, Pens. Postbeamter«. Max Krauspe, Gutsbesitzer, Hugo Möbius, Organist. 12. Februar 1919- Der Wahlkommiffar. Hans, Gemeindevorstand. Gemeindevertreterwahl betr. Der Wahlausschuß hat am 11. Februar 1919 in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß von 3017 stimmberechtigten Wählern 2532 gültige Stimmen abgegeben und daß weiter 3 Stimmzettel als ungültig erklärt worden sind. Von den gültigen Stimmen sind 1336 Stimmen für den Wahlvorschlag (Hanne«), 397 . S (Hentzschel), 799 ,, , „ 0 (Riedel) abgegeben worden. Es find hiernach dem Wahlvorschlag 11, dem Wahlvorschlag L - und dem Wahlvorschlag 6 6 Sitze zugefallen Es sind somit als Gemeindevertreter gewählt worden: 1. 2. 3. Erhebung der Vorräte an Kartoffeln am 15. Februar IM». Nach der Verordnung des Arbeit?» und Wirtschaftsministrriums, LandeSlebenSmittel» amt, vom 21. Januar 1919 hat am 15. Februar 1919 eine Erhebung der Vorräte an Kartoffeln in der Republik Sachsen stattzufinden. Nach 8 2 dieser Verordnung sind diejenigen, die mit Beginn de« 15. Februar 1919 Kartoffeln in Gewahrsam haben, verpflichtet, ihre gesamten Vorräte der Gemeindebehörde des Ortes anzuzrigen, in dem sie lagern. Vorräte in Gewahrsam von Gemeinden oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Verbänden sind gleichfalls anzuzrigen. Vorräte, die sich mit dem Beginn des 15. Februar 1919 unterwegs befinden, sind von dem Empfänger unverzüglich nach dem Empfange anzuzrigen. Vorräte, die znm Verbrauch im eigenen Haushalt bestimmt sind, sind nur anzuzrigen, wenn sie 20 Pfund übersteigen. Zu den Anzeigen sind Vordruck« zu benutzen, und zwar haben die versoraungsbe- rechtigicn Ptrsonen Vordruck I und Kartoffelerzeuger, deren Herbstkartoffelanbaufläche im Herbst 1918 größer als 200 qm war, Vordruck U zu verwenden. Am 11. Januar 1919 find im Gasthof „Hafenichänke", Gröba, Besitzer Paul Große, 2 Pferde, ein Schimmel und ein Brauner, mittlere Größe, eingestellt worden, deren rechts» mäßiger Besitzer nicht zu ermitteln ist. Personen, welche sich als rechtSmaßiger Besitzer dieser Pferde auSweisen können, wollen sich unverzüglich, bis spätestens 15. Februar 19, bei der unterzeichneten Gerichts kommission des Arb.- u. Sold.-Rates Riesa melden. Arb.- «. Sold. Rat Riesa. GertchtSkommission. Grunert. 7» Jahr«. »a« Riesaer Tageblatt nckch'eint setz« T«g abend» Uhr mit RuSnadme der Sonn» und Festtag« VezngSPrei», gegen Vorauszahlung, durch unser» Träger frei Hau« oder Sei Abholung Postschalter vierteljährlich S SV Mart, monatlich l.üv Mark. Anzeigen für dl» Nummer de« AuSgavetage» sind bi» 10 Uhr vormittag» aufzugeben und stn voraus zu bezahlen; »ine Gewähr da» Erscheinen an bestimmt«. Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis sür die 4» mm breit, Grundschrift-Zetl» (7 Silben) SV Pf, LsttSprei» 2L Pf.; zeitraubender und tabs" -"^ «echend höher NachweisungS- und vimnittelungSaebühr 20 Vs. Fest« Laris«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klag» «tnaezogen werden mutz oder der Auftraggeb, Nvnkur« gerät. Zahlung«, und Erfüllungsort: Riesa. Bierzehntägtg» Unterhaltungsbeilage .Erzähler an der Elb«-. — Im Fall, höherer Gewalt — Krug oder sonstiger irgendwelcher Störungen Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungreinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreise«. Rotationsdruck und Verlag: Langer» Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethestratze LS, verantwortlich kür Redaktion: Arthur Höhnet. Riefa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. UN» Anzeiger (Libeblatt und Ätytiger). «rahstmfchrtst: «»«Glatt Rusa. - Postscheckkonto: Leipzig RSS». Sernrus Nr. SO. «trokaff, Riesa Nr. KL für die AmtShanptmarmschast Großenhain, da» Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. SS Mittwoch 1s. Aednrar IvIÄ abends Otto Hannes, Lagerhalter, Max Münch, Maschinenmeister, ». Carl Schmidt, Expedient, 4. Frida Schäfer, Hausfrau, 5. Bertha Riemann, Hausfrau, Oskar Lämmel, Kaufmann, Oskar Kießling, Schmied und Hausbesitzer, Pferdefleischverkauf bei Herrn Albert Mehlhorn in Gröba, Freitag, den 14. Februar 1919 vormittags '/,10 bis 12 Uhr auf rote Ausweiskarten Nummer 1571—1700. Gröba, am 11. Februar 1919. Der Gemeindevorstand. Donnerstag, den 13. d. M., von nachmittags 1—5 Uhr Freibankoerkauf. Rindfleisch Pfund 1.40 Mark. Weida, am 12. Februar 1919. Der Gemeindevorstand. Berichtigung: In der Bekanntmachung,Höchstpreise sür Gemüse vom 31. Januar 1919, in Nr. 26 d. Bl. muß es heißen: 8. Kleine runde Karotten Vertragsfreie Ware M. 18.25. Das Diphtherie-Serum mit der Kontroffnummer 330 ..Dreihnnderldreißia aus den Bebringwerken in Marburg ist wegen nachträglich eingetretener Unbrauchbarkeit zur Ein ziehung bestimmt worden. Dresden, am 10. Februar 1919. 215 iv « Ministerium des Inner«. 1593 Kartoffelbestandsaufnahme am 15. Februar 1919. Na«b der Verordnung des ArbeitS- und Wirtschaftsministeriums vom 21. Januar 1919 (Sächsische Staatszeitnng vom 25. Januar 1919) bat am 18. »-bxnar 1010 eine Aufnahme der Vorräte an Kartoffel« in der Republik Sachsen ftattzusinden. Für den Bezirk des Kommunalverbands Großenhain einschl. der revidierten Städte Großen hain und Riesa wird zur Durchführung dieser Bestandsaufnahme folgendes angeordnet: 1. Wer mit Beginn des 18. Februar 1010 Kartoffeln im Bezirk de« Kommunal, verbandes Großenhain im Gewahrsam hat, ist verpflichtet, feine gesamte« Vorräte der Gemeindebehörde des Orts, in dem sie lagern, anzuzeigen. Die Anzeigepflicht erstreckt sich anch auf Vorräte, die sich im Gewahrsam von Gemeinden oder sonstigen öffentlich- rechtlichen Körverschasten und Verbände» befinden. . - Vorräte, die fick mit Beginn des 18. Februar unterwegs befinden, sind von dem Empfanget unverzüglich nach dem Empfang der Gemeindebehörde des OrtS, in dem sie gelagert werden solle«, anznzeigen. Die Gemeindebehörde hat hierüber sofort an den Kommnnalverband zu berichte«. . 2. Die Ausnahme erstreckt sich aus sämtliche Borräte an Kartoffeln. Die znm Ver brauch im eigenen Haushalt bestimmte« Vorräte sind nur dann anzuzeigen, wenn sie mehr als SV Pfnnd betragen. In diesem Fall ist der ganze Vorrat anznzeigen. Die Kirtoffelvorräte, die sich in Miete« befinden, find in Zentnern anzugeben, die übrigen in Zentnern und Pfund. 3. Die Erhebung erfolgt gemeindeweise. Die Ausführung liegt den Gemeindebe hörden zugleich auch für die selbständigen Gutsbezirke ob. Zur Erstattung der Anzeige sind die vorgeschriebene« Anzeigevordru^e zu ver wenden. Anzeiaevordrnck l ist von de« versorgungsberechtigteu Personen einschl. der Händler, Anzeigevordruck H von den Kartoffelerzeugern, soweit deren Herbstkartoffel anbaufläche im Jahre 1918 größer als SV« qm war, auszufüllen. 4. Die Gemeindebehörden haben die Auzeigevordrucke l und H, die ihnen in den nächsten Tagen zngehen werden, so zn verteile«, daß sie spätestens am 14. Februar ISIS in den Händen sämtlicher Anzeigevflichlige» find. Anzeigepflichtige, die am 14. Februar, abends noch keinen Anzeigevordruck »«ge stellt erhalten habe«, haben, gleichviel, ob sie Kartoffeln besitzen oder nicht, de« An zeigevordruck von der zuständigen Gemeindebehörde selbst abzuholen. Vordruck l ist auch in den Fällen auszufüllen und elnzureichen, t« denen die Vor räte nicht mehr als SO Pfund betragen. Die Zahlenspalten auf dem Anzeigevordruck sind in diesen Fällen mit Striche« auszufüllen. Alles Nähere über die Ausfüllung der Anzeigevordrucke ergibt sich aus diesen selbst. 5. Die Gemeindebehörden haben die ausgenillten Anzeiaevordrucke am IT. Februar 1010 wieder einznsammeln und hierauf die Angaben ans jedem einzelne» Vordruck in die den Gemeindebehörden gleichfalls mit zugehenden OrtSliften einzntragen und zwar die Angaben auf den Vordrucken I für verforaungSberechtigte Personen in die OrtSlifte 4 und die Angaben auf dem Vordrucke H sür Kartoffelerzeuger i« die OrtSlifte v. Die ausgefüllten und ausgerechneten Ortslisten und 0 sind hierauf sofort und spätesten- bis znm S1. Februar 1010 an den Kommunalverband einzusenden. Die Anzeiaevordrucke l und II sind von den Gemeindebehörden zunächst noch zurück- zubehalten und in Verwahrung zn nehmen- 6. Die Gemeindebehörden haben spätestens bis »um 8. März dieses JahreS die An gaben der einzelnen Anzeigepflichtiaen nachzuprufen »nd die Mengen, die über den au- gezeigten Gestand hinaus vorgefunden werden, sofort in Verwahrung z« nehmen. Zu diesen Nachprüsimgen haben sich die Gemeindebehörden der Ortsansschüffe znr Sicherung der Bolksernäbrung zu bedienen. Mindestens ist aus diesem Ausschuß ei« Erzeuger und ein Verbraucher mit -uzuziehen. 7. ES ist, um einen möglichst vollständigen Einblick in die Gröhe der noch vor handenen Kartoffelbestände zu erlangen, dringend nötig, daß die Erhebung mit gröhter Genauigkeit durchgeführt wird. Der Kommunalverband wird sich ebenfalls durch Nachprüfung, soweit möglich, von der Richtiakeit der Angaben der Anzeigepflichtigen überzeugen. Die Gemeindebehörden und die von ihnen oder von dem Kommnnalverband beauf- tragten Personen sind befugt, zur Ermittelung richtiger Angabe» Vorrats- und Betriebs- räume oder sonstige Aufbewahrungsorte, wo Kartoffelvorräte zu vermuten sind, zu durch suchen und die Bücher und GeschiiftSpapiere der zur Anzeige Verpflichteten einzusehen. 8. Die Gemeindebehörden haben dem Kommnnalverband spätesten- bis znm IS. März 1010 das durch die Nachprüfungen berichtigte Ergebnis der Äeftandserhebung anzuzeigen. Hierzu ergeht an die Gemeindebehörden noch besondere Weisung. 9. Wer die ihm nach dieser Bekanntmachung obliegenden Angaben nicht in der gesetz- licken Frist erstattet oder unrichtige oder falsche Angaben macht oder entgegen Punkt 7 Absatz 2 die Durchsuchung oder di« Einsicht der Geschästspapiere oder Bücher verweigert, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. Neben der Strafe können die Vorräte, die verschwiegen worden find, eingezogen werden, ohne Unterschied, ob sie dem Anmeldepflichtigen gehören oder nicht. Großenhain, am 10. Februar 1919. 103» il.Der Kommnnalverband. AM«« iffkui Sicki in« SkMMtSntmis. Meli« m Mi>§< Mn ns Sniin in WMcki. Nach der Derordnnna des RelchSdemobilmachungSamtS vom 27. November 1918 sind alle Arbeitgeber verpflichtet, ihren Bedarf an Arbeitskräften jeweils auf dem schnellsten Wege bei einem nicht gewerbsmäßigen Arbeitsnachweis anzumelden. Diese Pflicht haben nicht nur die privaten Unternehmer, sondern auch alle Behörden, bet denen ein Bedarf an Arbeitskräften vorhanden ist, insbesondere auch Post und Eisenbahn. ES ist beobachtet worden, daß noch zahlreiche offene Stellen in Zeitungen bekannt gemacht, nicht aber beim Arbeitsnachweis zur Meldung gebracht werden. Die Folge da von ist, daß immer noch Stellen trotz der hier herrschenden großen Arbeitslosigkeit von auswärtigen Arbeitsuchenden besetzt werden. ES wird daher dringend ersucht, alle offenen Stellen beim hingen Arbeitsnachweis zur Meldung zu bringen, damit nur hiesige Ar beitslose eingesteSut werden. Auch an die Landwirte der hiesigen Umgebung richten wir die dringende Bitte, alle erforderlichen Arbeitskräfte durch den Äezirksarbeitsnachweis anzufordern, damit der im mer größer werdenden Gefahr der Arbeitslosigkeit in den Städten entaegengesteuert wird. Der öffentliche unentgeltliche Bezirksarbeitsnachweis befindet sich im hiesigen Rat hause, Zimmer Nr. 14. Der Rat der Stadt Riesa, am 11. Februar 1919. Otto. Gestellung von Lastkraftwagen. Die im Heimatgebiet vorzugsweise für volkswirtschaftliche Transporte bisher ausge stellt gewesenen immobilen Kraftwagenkolonnen sind unter der Bezeichnung Heimatkrast» Wagenkolonnen in einen zivilen Staatsbetrieb übergekührt und den neu errichteten Kraft- wagenverkehrsämtern Dresden und Lhemnitz unterstellt worden. Für den Bezirk der KreiShauptmannschast Dresden ist daS Kraftverkehrsamt DreSden-A^ Ringstraße 14 II, Fernruf Nr. 15008, zuständig. Auf die Einrichtung der mietweisen Gestellung von Lastkraftwagen weisen wir be sonders hin. Die allgemeinen Bedingungen des KraftverkebrsamteS Dresden für die Ge stellung von Lastkraftwagen durch die Heimat-Kraftwagen-Kolonnen sind im Rathaus im Vorzimmer zu den Kanzleien ausgehiingt und können dort eingesehen werden. Der Rat der Stadt Riefa, am 11. Februar 1919. Gßm, Die Staats-Grundsteuer ans de« 1. Dermin 1010 ist nach 4 Pfg. für die Steuer einheit am 1. Februar fällig und bis längstens zum 14. Februar 1010 an unsere Steuerkaffe zu bezahlen. Der Rat der Stadt Riesa, am 1. Februar 1919.
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