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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.02.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-02-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191902197
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19190219
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19190219
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-02
- Tag1919-02-19
- Monat1919-02
- Jahr1919
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.02.1919
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LLFZM 8Z FrS-L-Ts U S- 3 ^L?ffS "?? 8 ?GL? 88 ? ES LS ^Z-SS 3«5L?3 ZL§? 7Zrr-? 8Ä?-r S LL8 S «äs'S?^8 ? 8?L?vK?ZffL-S LsK ' ? L?ffsst8LS§ks? A! Mittwoch 1V. Ftbrnor ISIS, «dmd» 7S. Jehrg !MWMW-WWPqWdM d) v> hinsichtlich teilt ist. S) °) ' ^, " Nicht««tltcher EltzAALSb richt. Da» Stadtverordueten-Sollegium vielt g— stern abend von 5 Uhr ab im Reakprogymnastum seine erst« -mnsssssn^P-ss- '''. '' Verordnung, die Vornahme der Wahlen z« den Angestellten - Ausschüssen und de« Arbeiter - Ausschüssen (Bergwerksriiten) in den sächsische« Bcrgbezirken betreffend, vom 18k Februar ISIS. Zur weiteren Aussührung der Verordnung über Tarifverträge, Arbeiter- und Ange stellten - Ausschüsse und Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten vom 23. Dezember 1918 (RGBl. S. 1456) wird folgendes bestimmt: t. Die Wahlen zu den Angestellten-AuSschüssen und den Arbeiter-Ausschüssen (Berg- werkSräten) haben im BerainspektionSbezirke Leipzig am 25. Februar 1919, in den übrigen sächsischen Berginspektionsoezirken am 4. März 1919 stattzunnden. ll. Für die unter l. bezeichneten Wahlen gelten folgende Abweichungen von den ist ohne Zweifel eine hervorragende Errungenschaft. Das Kollegium horte zunächst die Einweisungsrede des Herrn Bürgermeister Dr. Scheiber, in der dieser mit herzlichen Worten des Dankes auch der Tätigkeit der nicht wtederge- wählten Stadtverordneten gedachte und in großen Umrisse» die Aufgaben besprach, die der Erledigung durch bas neue Kollegium harren. Es war ein reicher Kranz von städtischen Wünschen und Bedürfnissen, den er dem Kollegium daM-t: Aufsuchung neuer Steuerquellen, Wohnungsfürsorge, Wohl fahrtspflege, Beschaffung neuer Geschäftsräume, Einheits schule, Bebauungsplan, Ortsgesehe, Instandsetzung unserer Straßen usw. Die Stadtverordneten werben sich also mit einem nicht geringen Maß von ArbettSfreudtgkeit wappnen müssen, und der Appell Le» Redner», sich zu gegenseitigem Zusammenarbeiten die Hand zu reichen, hatte volle Berech tigung. Die Geschäftsordnung schreibt vor, baß der Vor sitzende des alten Kollegium», wenn er wieder zum Stadtver ordneten gewählt ist, auch -en Vorsitz in der ersten Sitzung de» neuen Kollegiums zu führen hat. Also übernahm nach -er Ansprache des Herrn Bürgermeisters Herr Stadtv. Romberg, der schon vorher mit Herrn Stadtv. Geißler am BorstandStisch Platz genommen hatte» -en Vorsitz, um die Wahl -eS ersten Vorstehers zu leiten. Was man schon vorher wußte, trat ein: die Wahl verlief ergebnislos, da beide vorgeschlagenen Kandidaten, die Herren Romberg und Schünfuß, die gleiche Sttmmenzahl auf sich vereinigten. Nur im ersten Wahlgang gab es so etwas wie eine kleine Ueberraschung, als -er Vorsitzende bei der Stimmenauszäh lung auch den Namen „Geißler* nannte. Gespannter folgte man der wetteren Auszählung, aber e- blieb bet dieser einen abgesplttterten bürgerlichen Stimme, die übrigens wohl Herr Stadtv. Romberg abgegeben hatte, und da aus einen Kandt- bäte« mtudesteu» U Stimmen.entfallen mußten, um ihn als gewählt gelten zu lassen, sa blteb da» Resultat trotzdem un- Erste Sitzung »es nknen Stavlvkrorvnctcnlollcginms. (Stimmungsbild.) Tin sogenannter „großer Tag*. Der sonst so leer« Zu hörerraum ist gut besetzt. Die erste Sitzung eines aus dem Schoße der gegenwärtigen bewegten Zeit geborenen neuen Kollegiums ist schließlich auch der Beachtung wert. Und wenn, w'e bei uns, im Stadtparlament das „Hüben" und „Drüben" sich die Wage hält, so ist die Vorsteherwahl auch so etwas wie „das Et des Columbus". Es war also durchaus Grund vorhanden, der ersten Sitzung mit Spannung ent- gegenzusehen. Wer, wie -er Schreiber dieser Zeilen, jahr ein, jahraus im Stadtverordnetensaale zugegen ist, -er konnte sich der Wirkung des Neuen nicht entziehen. DaS war wirk lich ei« neues, ein fremde- „Gesicht". Noch lag aus ihm zu sehr der Ausdruck der Spannung und Erwartung, als daß man schon deutlich in seinen Zügen hätte lesen können. Härtere und markantere Linien trägt e» wohl. Aber natür lich fehlt auch ein freundlicher Zug nicht. DaS festzustellen gebietet ja schon die Höflichkeit gegen die Damen, und die Hielten gestern ja auch ihren Einzug ins Gtadtparlament. Die Arbeit im Kollegium ist hart und -er Wunsch darum naheliegend, daß Schiller» Wort vo« den Krauen: „.... sie flechten und weben himmlische Rosen in» irdische Leben", auch vor dem Stadtverordnetensaale nicht Halt machen möge. Die Politik hat e» jedenfalls nicht getan, wenigstens trägt die Sitzordnung de» Kollegium» entschieden da» Merkmal einer politischen Gruppierung. Die Stuhlrethen recht» vom vor- sitzenden nahmen die bürgerliche«, die link» die sozialdemo kratisch«, Vertreter ein. Wir werden also, wenn wir von unserem Gtabtvrrordnetenkollegiu« spreche«, kllnfttg auch »ou etner „Rechten* und einer „Linken* reden könne«, da» EG Asts«r TagedlMt «AGksick fetz« Tag «Send« 'K7 llhr mit VuMuch«, der Sonn- «ch Festtag«. vezng«pr«1», gegen Vorauszahlung, durch unser, Träger frei Hau» ober Lei Abholung an, Postschatter vierteljährlich » SV Mark monatlich l.stg Mark Auz«t»ru für die Nummer de« Au»gav«t<m«a sind bi» 15 Uhr oormlttag« aufzugeben und üu voraus zu bezahlen; «in» Gewahr für da» Erscheinen an bestimm«« Lagen und Plätz« wird nicht übernommen. Preis für bi» «S wm drei« «rundschrift-tzeile (7 Silben) R> Pf, Ort«prei» 2S Pf.- zettraubend« und tabellarischer Satz ent» <r«ch«nd höher Nachweisung»- und BermitteumaSaebühr SV Pf. Fest» Laris«. Bewilligt« Rabatt «lischt, wenn o« Betrag »«fallt, durch Klag» «tngezogen werden muß od« der Auftraggeber in m»nmr« gerat. Zahlung«- und Erfüllung«««: Riesa. BierzehntLgtg« UnttrhalMngtbeilage „Erzähl« an o« Elbe*. — Im Fall» Höher« Gewalt — Krug oder sonstig« irgendwelcher Störungen de» Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten od« der veförderungdetnrichtungen — hat der Bezieh« keinen Anspruch aus Lieferung od« Nachlieferung d« Zeitung oder auf Rückzahlung oe« Bezugepretse». Rotationsdruck und Verlag: Langer» Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Geetheftrade LV. Verantwortlich kür Redaknom Arthur Hähnel, Riesa; kür Anzeigenteil; Wilhelm Dittrich. Riesa. Zur Ausführung der Reich-Verordnung Über Waffenbesitz vom 13. Januar 1919 (R. S. Bl. Seite 31) wird folgende» bestimmt: 1. Alle in 8 1 der Verordnung ausgefübrten Schußwaffen (Gewehre, Karabiner — Flammenwerfer)^sowl« Mnnitfon aller Art zu Schußwaffen sind innerhalb 14 Tagen nach Erlaß dieser Au-fsihrungSVestimmungen abzuliesern. Personen, die nach Ablauf dieser Frist in das sächsische Staatsgebiet zuzkehen, haben der AblieferunaSvflicdt unverzüglich nachzukommen. 2. Die Ablieferung bat in Dresden an die Polizeidirektion und deren Wachen, in den anderen Städten mit revidierter Städteordnung an die Stadträte (Polizeiämter) und deren Polizeiwachen, in den übrigen Orten an die Gemeindebehörden zu erfolgen. Die letzteren haben die abgeliefertrn Stücke in Sammelfendunaen an die Amt-Hauptmann- fchakten writkrzugeben. Von den Behörden, an die die Ablieferung erfolgt, sind mit fort- taufender Nummer versehene Empfangsbestätigungen au-zuftellen, über die ein Verzeichnis zu führen ist, in das zu jeder Nummer Name und Wohnung des Abliefernden eingetragen werden muß. Die abgelieferten Stücke, an denen die entsprechende Nummer in dauer hafter Weise (womöglich mit Drüht befestigt) anzubringen ist, sind in einem gegen Ein bruch und Diebstahl hinreichend geschützten AmtSranme aufzubewahren, bis von der LandeSzentralbebörde wettere Verfügung getroffen wird. Im Falle von Unruhen sind die Aufbewahrungsräume mit allen , zu Gebote stehenden Mitteln gegen Plünderung zu schützen. Eine Entschädigung für die in behördliche Verwahrung genommenen Gegen stände wird nicht gewährt. 3. Äon der Ablieferungspflicht sind befreit: hinsichtlich der Dienftwaffen oder Jagdgewehre nebst der dazu gehörigen Munition ») diesenigen Personen, die zur Führung von Waffen kraft ihres Amtes oder Dienstes berechtigt sind «Poiizeibeamte, Forstschutzbeamte, Militärpersonen), die Inhaber von noch nicht abgelaufenen deutschen Jahres-Jagdkarten, die nach 88 3 und 4 des Jagdgesetzes zur selbständigen Ausübung der Jagd berechtigten Personen der Waffen und Munition, zu deren Besitz ihnen besondere Genehmigung er- die Inhaber von Waffenscheinen der Kreishauvtmannschaften, bis auf weiteres Schützenaesellschasten und Militärvereine, die die Genehmi gung zum Besitze von Waffen haben. Die Vorsteher dieser Vereint haben für unbedingt sichere Aufbewahrung zu sorgen. Auch haben sie der unter Ziffer 2 bestimmten Äblieferungsbehörde binnen 14 Tagen Verzeichnisse derjenigen ihrer Mitglieder einz>,reichen, die Waffen besitzen, hierbei auch Zahl und Gattung dieser Waffen genau anzugeben. Endlich kann in besonderen Fällen vertrauenswürdigen Personen von den Polizei behörden (in Dresden von der Volizeidtrrktion, in den anderen Städten mit revidierter Städteordnung von den Stadtrüten — Polizeiämtern —, in den übrigen Orten von den ÄmtShauptmannschasten) ein Erlaubnisschein zum Besitz (nicht Tragen) von Waffen erteilt werden. Insbesondere können für Schußwaffen, die familiengeschschtlichen, künstlerischen oder historischen Wert haben, solche Erlaubnisscheine ausgestellt werden. 4. Die Ueberlaffung von Schußwaffen und Munition an Personen, die nicht unter Ziffer 3 a—o fallen, ist bis auf weiteres nicht nur den Waffen Händlern und Trödlern, son dern auch allen anderen Personen verboten. Die Berechtigung zum Besitze von Schuß waffen und Munition gemäß Ziffer 3 »-<- ist vor der Ueberlaffung durch Kauf, Tausch oder Schenkung sorgfältig zu prüfen, nötigenfalls durch Anfrage bei der Ortspolizeibehörde. 5. Die Hauseigentümer oder deren gesetzliche Vertreter sind verpflichtet, von dem Vorhandensein nicht angemeldeter Waffen in ihre» Grundstücken der OrtSpol,zeibehörde Mitteilung zu machen. . * 6. Die Polizeibebösden sind zu Haussuchungen berechtigt und verpflichtet, wenn der Verdacht besteht, daß Waffen verheimlicht werden. Die militärischen Sicherheitsorgane sind hierbei zur Unterstützung der Polizei verpflichtet. 7. Auf die reichs- und landesgesetzlichen Bestimmungen, die das Waffentragen und das Schießen unter Strafe stellen, wird ausdrücklich hingrwiesen. 8. Zuwiderhandlungen gegen Ziffer 4 und 5 dieser Verordnung werden, sofern nicht eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder Haft bestraft. 158 a/d II Dresden, am 14. Februar 1919. 1827 Ministerium des Innern. Justizministerium. Ministerium für Mititärwese«. unter dem 81. Januar 1919 (Nr. 28 der Sächs. Staatszeitung vom 4. 2. 1919) veröffent lichten AuSsübruna». Bestimmungen; 1. 8 6 der AuSführunaS - Verordnung vom 2V. Januar 1918 und 8 2 der Wahl ordnung werden dahitt abgeändert, daß die dort bezeichneten Personen wahlberechtigt sind ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit. 2. Die Fristen in 8 6 Abs. 1 und 2 der Wahlordnung werden dergestalt abgekürzt, daß »). das Wahlanrschreiben spätesten» drei Tage vor dem letzten Lage der Stimm abgabe zw erlassen ist, 1>) Einsprüche an« Lage nach dem ersten Tage des Aushangs anznbringen sind, °) Vorschlagslisten nur berücksichtigt werden, die spätestens am Tage nach dem ersten Tage de« AuShanaS eingehen, ferner die Frist in 8 8 Abs. 2 dergestalt, , daß die Worte „von höchst««- 2 Togen* gestrichen, endlich die Frist in 8 9 dergestalt, daß di« Worte „spätestens 3 Tage* ersetzt werden durch die Worte „am Tage". lll. Endlich ist in 8 5 Abs. 2 der AussuhrungS-Derordnung vom 25. Januar 1918 der Druckfehler zu berichtigen, daß an Stelle der Worte „für Ausschüsse mit 50 oder mehr Mitgliedern" die Worte zu treten haben „für Ausschüsse mit 5 oder mehr Mitgliedern". Dresden, den 18. Februar 1919. 5641115 Arbeit» - Miniftrrium. 1844 Heldt. Herr Gutsbesitzer Oswin Kühne in Kobel« ist als Gemeindeältester für Kdbeln auf die nächsten 6 Jahre und zwar auf die Zeit vom 1. Januar 1919 bis 31. Dezember 1924 in Pflicht genommen worden. Großenhain, am 8. Februar 1919. 18518, Die Amtskauptman«fch«ft. Mit Rücksicht auf die lange Dauer des Kriege» und den noch immer bestehenden Mangel an Banstoffen hat das Ministerium des Innern mit Verordnung vom 22. Januar 1919 der Kreisbauptmannschaft die Befugnis erteilt, von der ihr am 3. März 1917 er teilten Ermächtigung, Baugenehmigungen, die wegen der im Kriege eingeschränkten Bau tätigkeit ihre Gültigkeit verlieren würden, zu verlängern, nochmals Gebrauch zn machen. (Bergl. Bekanntmachung der Amtshauptmannschaft vom 26. September 1917). Es ist auch hierbei wiederum vorauszusetzen, daß sich inzwischen die Verhältnisse, die für die ursprüngliche Baugenehmigung maßgebend waren, nicht geändert haben. Die Ver längerung der Baugenehmigung wird deshalb davon abhängen, daß der Baubeginn recht zeitig angezeigt wird. Entsprechende Gesuche find ebenfalls bei der unterzeichneten Amts hauptmannschaft einzureichen. GroZeuhan, am 17. Februar 1919. 138»0. Die Amtshauptmannschaft. , ' ' Lebensmittelverteilung. Es kommen zur Verteilung vom Freitag, den 21. laufende« Monat» ab 1. auf Abschnitt 61 der grünen und roten Nährmittelkarte I 250 gr Kindergerstenmehl. 2. auf Abschnitt 61 der grauen Nährmittelkarte I 125 gr Verstenmehl, gelben „ l 75 «r „ , 3. auf Abschnitt 56 der gelben Warenbezugskarte m 500 xr Marmelade. Die Entnahme bat bi» späteste«» de« S7. laufenden Mo«ats zu erfolgen. Der Preis beträgt für Gerstenmehl —.77 Mk., in 1-Pfund-Paketen, —.40 „ in V,-Pfund-Paketen, Marmelade 1.— „ für 1 Pfund. Die Abschnitte 61 der grünen, roten und grauen Nährmittelkarte I, sowie die Ab schnitte 56 der gelben Warenbezugskarte Hl sind ungezählt und ungebündelt in einem verschlossenen Briefumschlag mit der Aufschrift der Verteilungsstelle bis spätestens den 1. März laufenden Jahres an die UnterverteilungSstelle einzureichen. Diese haben sämt liche Abschnitte gesammelt bis späteste«» den S. März 1»1v an die Amtshauptmann- schäft einzusenden. Die Abschnitte 61 der gelben Nährmittelkarte 1 sind direkt bi» spätesten» de« 1. März 1V1V an Herrn Kommissionsrat Ernst Äilke in Riesa einzusenden. Graupen oder Grütze für HeereSentlassene sind nicht mehr auszngebe«, da letzter« in die allgemeine Verteilung mit ausgenommen sind. Großenhain, am 18. Februar 1919. 224 d lll, Der Kommunalverband. Die Lieferung von rd 220 obm Brennholz, 800 Reiferbesen, ferner die Anfuhre von Steinkohlen, Briketts u. Koks, sowie das Räumen der Asche- und Müllgruben für 1919 soll öffentlich verdungen werden. Die Bedingungen sind im Geschäftszimmer der Garnison verwaltung — Pionier - Kaserne, Stabsgebäude Zimmer 61 — einzufehen und Angebote, verschlossen, bis K. Mär» ISIS vorm. 10 Uhr einzusenden. Bewerber, welche die Be dingungen nicht eingesehen haben, bleiben unberücksichtigt. Zuschlagsfrist; 2 Wochen. .. . , Garnisonverwaltung Riesa. entschieden. ES hatten Romberg S, Geißler 1 und Schönfutz 10 Stimmen erhalten. Beim zweiten Wahlgang sahen auch die Bürgerlichen ein, daß angesichts der gegebenen Sachlage jede Sttmmenzersplitterung ein unangebrachter Luxus sei, und so kam diesmal das Ergebnis 10 :10 zustande. Es half nichts, man mutzte der Geschäftsordnung -en Willen tun und noch eine» -ritten Wahlgang vornehmen. Vorher riskierte Herr Scherfftg einen kleinen Vorstoß. Er wies darauf hin, -aß bei der Stadtverordnctenwahl die sozialdemokrati schen Stimmen die bürgerlichen um 800 überflügelt hätte«, daß also die Sozialdemokraten berechtigt seien, den 1. Vor sitzenden zu stellen. Herr Ketzer konnte ihm erwidern, daß die Bürgerlichen dann auf Grund des älteren Kollegiums den Anspruch aus den 1. Vorsitzenden erheben könnten. ES blieb also auch im dritten Wahlgang bei dem gleiche« Er gebnis: Romberg 10, Schünfuß 10 Stimmen. Die Wahl mußte deshalb ausgesetzt werden und wird in etner vom Vorsitzenden innerhalb acht Tagen anzuberaumenden neuen Sitzung wiederholt werden. In ihr wir- wohl das Los die Entscheidung bringen müssen. Man wählte schließlich noch eine viergliedrige Kommission, welche die Besetzung der Aus schüsse in paritätischer Weise vorberetten soll. Der ergebnis lose Verlauf der ersten Sitzung mag bezeichnend sein für die Gegensätze, die im neuen Kollegium vorhanden sind. Trotz dem soll er nn» kein schlechte» Omen für die Zukunft bedeu ten. Wir wollen vielmehr Optimisten genug sein und uns die Hoffnung nicht nehmen lassen, -atz die Not der Zett und die Lieb« zu unserer Stadl auch das neue Kollegium zu se gensreicher Arbeit zusammenführen werde«. A. Hl. Riesaer GTagebla «Nb A«r»rsep (Mebiatt»«- AuMger). Amtsblatt für die Amtshauptmannschaft Großenhain, da» Amtegericht und dm Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Grdba. KU
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