Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.03.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-03-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191903140
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19190314
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19190314
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-03
- Tag1919-03-14
- Monat1919-03
- Jahr1919
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.03.1919
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1«, Irr !»« !N. e ril -fl ise «. l>r »t S I l er« >1 'S. !S. )t. S« daß er während der Aufführung selbst nicht bedienen uns einkassieren läßt, sondern mit dem Leiter 1 oder 2 ent sprechende Pausen vereinbart. Es nimmt hier das schöne Berschen lebendigste Gestalt an, das da sagt: „In diesen heiligen Hallen hier — verzapft Komödie man und Bier." Kein Wunder, wenn man sich über die Provinz so lustig macht! — (Wir möchten gleich von vornherein vor allzu langen Pausen warnen. Sie tragen Unruhe ins Haus und beeinträchtigen die Stimmung. So wurde letzthin aus einer auf 20 Minuten angcsetzten Pause eine solche von nahezu einer Stunde. Mindestens mutz dann verlangt werden, datz die Borstellungen pünktlich beginnen, und ein pünktlicher Beginn macht wieder dem Publikum zur Pflicht, rechtzeitig zu erscheinen. D. Red.s —WM. Neuwahlen von Bauern- und Land arbeiterräten. Das Wirtschastsministertum hatte auf Grund einer Verordnung des Reichsernährungsamtes vom 0. November 1918 die Bildung von „Ortsausschüssen zur Sicherung der Bolksernührung" angeordnet. Nachdem diese Ortsausschüsse bereits in den meisten Gemeinden Sach sens durch die Gruppen der Erzeuger und Berbraucber ge wählt waren, erschien im ReicKanzeiger die Bekannt machung des Neichsernährungsamtes vom 22. November 1918, worin zu der Verordnung vom 9. November nähere zum Teil abweichende Bestimmungen getroffen und die Ortsausschüsse „Bauern- und Landarbeiterräte" genannt wurden. Um nochmalige Wahlen und die damit verbun denen Weiterungen zu vermeiden, hat das Ministenum damals beschlossen, die einmal gewählten Ortsausschüsse beizubchalten. Es glaubte das um so unbedenklicher tun zu können, als sich die Aufgaben, welche das Reichser nährungsamt den Bauern- und Laudarbeiterräten zuwies, mit den Aufgaben völlig deckten, welche das Wirtschafts ministerium den Ortsausschüssen übertragen hatte. Nach dem aber neuerdings die Reichsbehörden in verschiedenen Verordnungen die Zuziehung der Bauern- und Land arbeiterräte zwingend vorgesckirieben und ausdrücklich be- stimmt haben, datz die Bauern- und Landarbeiterräte der Bekanntmachung vom 22. November entsprechen müßten und eine Heranziehung der aus Erzeugern und Verbrauchern zusammengesetzten Ortsausschüsse nicht genüge, hat sich das Mnisterium gezwungen gesehen, Neuwahlen von Bauern- und Landarbeiterräten nunmehr anzuordnen. Das Ministe- rium bedauert, datz damit die Ortsausschüsse, die vielfach sehr dankenswerte Dienste geleistet haben, aüfgegebeu wer den müssen, hält das aber für unvermeidlich, weil nicht zwei Organisationen mit den gleichen Aufgaben nebcstiein- ander bestehen können. Um aber den Fortbestand der Orts ausschüsse tn besonderen Fällen zu ermöglichen, in denen hierfür ein dringendes örtliches Bedürfnis vorliegt, ist die Ausnahmebestimmung ausgenommen worden, datz die Ortsausschüsse in solche» Fällen noch bis, zur Aufhebung l der Zwangswirtschaft beibehalteu werden können. Es konnte den Ortsausschüssen nur die Mitwirkung bei Erfassung und Schutz der vorhandenen Lebensmittel, bei Regelung ihrer Ablieferung und bei Bekämpfung des Schleichhandels belassen werden, während die übrigen Aufgaben den Baucrn- und Landarbeiterräten übertragen werden mutzten. — Die tschechische Gefahr. Den „L. N. N/' wird aus Bautzen gemeldet: Zu den letzten alarmieren den Nachrichten auswärtiger Zeitungen über einen un mittelbar bevorstehenden Einmarsch der Tschechen m die Lausitz bezw. über ein angebliches Ultimatum der tschechischen Regierung an die jächfifctse, das die Aner kennung eines selbständigen WeudcnstaateS innerhalb we niger Stunden fordern sollte, erfahren wir von ganz zu verlässiger Stelle, datz eine unmittelbare Tschecheugcfahr keinesfalls besteht. Es handelt sich bei diesen Nachrichten z. T. nm völlig frei erfundene Gerüchte, z. T. um un kontrollierbare, von unverantwortlichen Stellen ausgehende Meldungen, die einer ernsthaften Nachprüfung durch die zuständigen Stelle» bisher nicht standgchalleu haben. Zn unterrichteten sächsischen politischen Kreisen ist man sogar der Meinung, datz nach der ganzen politischen Gesamt lage die Aufnahme irgendwelcher feindseliger Handlungen seitens unseres tschechischen Nachbarstaates nutzer dem Be reich aller Wahrscheinlichkeit liegt. Im übrigen sei daran erinnert, daß schon zu Weihnachten ähnliche Gerüchte mit der gleichen Bestimmtheit auftraten und datz diese sich da mals auch als gegenstandslos erwiesen haben. —WM. Der Verkehr mit Saat- und Ttcck- zwiebeln zu Saatzwecken hat durch Beianntmachung der Reichsstelle für Gemüse und Obst insoweit eine Aen- "ung erfahren, als künftighin der Handel mit Saat- und Steckzwiebeln durch Saatkarten nicht mehr beschränkt ist, vielmehr können in Zukunft Saat- und Steckzwiebeln frei veräußert und erworben werden. Die Aufhebung der ein schränkenden Bestimmungen ist dadurch gerechtfertigt, das; der Zwiebelmarkt zur Zeit und voraussichtlich auch wei terhin reichlich versorgt ist, so daß Absatzkontrollmatznah- men nicht mehr erforderlich erscheinen. —* Absatz der Fatzgcm, üse. Die Gemüsckon- servewKriegsgesellschoft m. b. H. gibt amtlich bekannt: Auf Grund der Verordnung über die Verarbeitung von Ge müse und Obst vom 23. Januar 1918 (Reichsgcsetzblatt S. 46) wird bestimmt: Der Absatz der Fatzgemüse an die Zivilbevölkerung wird bis auf weiteres freigegeben. Bereits erteilte Lieserungsaufträge bleiben unberührt. Beim Ab satz des. Fatzgemüses aus der Ernte 1918 durch die Her steller dürfen folgende Preise je Zentner nicht überschrit ten werden (Erzeugerhückstpreise): Bohnen 79.80 M., Möh- ren 30.30 M., Wirsingkohl 26.55 M., Spinat (unpassiert) 4o.— M., Spinat (passiert) 44.— M., Kohlrabi 14.40 M., Grünkohl 85.85 M., Weißkohl 1,8.70 M., Weißkohl (ge- Riesaer D Tageblatt Freitag, 14. März ISIS, abends - H. Postschaltrr vierteljährlich da» Erscheinen an ^esttnu «ei" «vn! Die Auszahlung der Kriegsunterstützung erfolgt Montag, den 17. März 1V1V, nnr vormittags von 8—1« Uhr, Der Rat der Stadt Riesa, am 14. März 1919. Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommen» und Ergänzungssteuerein- schätzung bekannt gemacht worden sind, werden nach 8 46 Abs. 2 und 3 des Einkommen steuergesetzes vom 24. Juli 1900 und 8 28 Abs. 2 des ErgänzungSsteuergesetzeS vom 2. Juli 1902 die Beitragspflichtigen, denen die Steuerzettel nicht behändigt werden konnten, ausgefordert, sich bei der Ortsbehörde zu melden. Mehltheuer, am 14. März 1919.Der Gemeindevorstand. Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommen- und Ergänzungsstcuerein- schätzung bekannt gemacht worden sind, werden nach 8 46 Abs. 2 und 3 des Einkommen steuergesetzes vom 24. Juli 1900 und 8 28 Abs. 2 des Ergänznngssteuergesetzes vom 2. Juli 1902 die Beitragspflichtigen, denen die Steuerzettel nicht behändigt werden konnten, anfgefordert, sich bet der Ortsbehörde zu melden. Oelsitz, den 12. März 1919.Der Gemeindevorstaud. Zuwiderhandlungen werden nach Punkt 3 der Bekanntmachung vom 1. November 1917 bestraft. Im übrigen wird auf die Bekanntmachung des Kommunalverbandes vom 13. März 1919 — Margarine betr. — hinaewiesen. Großenhain, am 13. März 1919. 292 a IV.Der Kommunalverband. Margarine betr. Der Kommunalverband wird auf Anordnung des Ministerium« des Innern — LandeSscttstelle — in der Woche vom 17.—23. März 1919 in de,, Städten Großenhain, Riesa und Radeburg sowie in den Landgemeinden Gröba. Nünchritz, Zeithain, Nüderau, Pochra, Merzdorf, Nickritz, Pausitz, Merschwitz. Göltzscha, Bobersen, Weida, Poppitz, Gröditz, Glaubitz, Naundorf b. G., Zschteswen, Kleinraschütz, Äroßraschütz, Priestewitz und Medingen nicht 317. «r Butter, sondern 50 gr Margarine zum Preise von 0.23 M. zur Verteilung brißgen. Der Kleinhandelshöchstoreis für 1 Pfund beträgt 2.24 M. Großenhain, am 13. März 1919. 312 b iv.Der Kommunalverband. Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommen» und Ergänzungssteuerein- schätzuna bekannt gemacht worden sind, werden nach 8 46 Abs. 2 und 3 des Einkommen steuergesetzes vom 24. Juli 1900 und 8 28 Abs. 2 des ErgänzungSsteuergesetzeS vom 2. Juli 1902 die Beitragspflichtigen, denen die Steuerzettrl nicht behändigt werden konnten, aufgefordert, sich bet der Ortsbehörde zu melden. Jahnishausen mit Böhlen und Gostewitz. Die Gemeindcvorstände. Bekanntmachung. Nach einer vom Garnisonkommando anher gemachten Mitteilung haben zurzeit eine größere Anzahl von Unteroffiziere» und Mannschaften Wohnungen als Untermieter in der Stadt gegen Bezahlung inne. Wir machen darauf aufmerksam, daß wir für diese Personen keinerlei Quartier- Entschädigung aus der Stadtkasse gewähren, und daß ihnen vielfach nicht gestattet ist, ohne Genehmigung des Truppenteils als Untermieter zu wohnen. Wir ersuchen deshalb die Einwohnerschaft, Militärpersonen in Untermiete nur aufzunehmen, wenn sie eine Be scheinigung ihres Truppenteiles darüber vorlegen, daß sie außerhalb der Kaserne und Massenquartieren wohnen dürfen. Der Rat der Stadt Riesa, am 13. März 1919.Eltz. Alle Kartoffelverbraucher und -erzeuger werde» hiermit veranlaßt, die mit Ver fügung vom 10. vorigen Monats zur Abgabe bestimmten Kartoffelmenge» Dienstag, den 18. März 1919, bei Herr» Kaufmann Otto Richter in Nenweida abzuliefe'ru. Weida, am 13. März 1919.Der Gcmeindevorstand. ««d Meblatt mi- Istyrlger). « Wcht. L ß» LL Poftfche-WM.: «pzig ,11»^ Fenmck Rr. S0. «rokass. Ri«sa Nr. 5L für die Amtshauptmannschaft Großenhain, das Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. ZU Bekanntmachung über Zivileinquartierung. Um beim UmzugStag vom 1. April ISIS einem etwa plötzlich anftretenden Wohnungs mangel sofort begegnen zu können, werden die Vorsitzenden der Wobnungsverbande, die Stadträte, Bürgermeister und Gemeindevorstände in den anerkannten WohnungSnotstands- getneinden (UnterbringunySbehörden) auf Grund von 8 9 der Bekanntmachung über Maß» nahmen gegen WohnungSmanael vom 23. September 1918 (RGBl. S. 1143) mit Zu- ftimmuna des Reichskanzlers (Reichsarbeitsamts) ermächttat, 1. zur gewerbsmäßigen Ausnützung bestimmte Wohn- und Schlafräume in Gasthöfen, Fremdenheimen und dergleichen, 2. vorübergehend unbenutzte Privatwohnungen (Sommerwohnungen, Absteige wohnungen und dergleichen), sowie 3. in bewohnten Privatwohnungen von mehr als vier heizbare» Zimmern die entbehrlichen Räume gegen Entschädigung in Anspruch zu nehmen. Es dürfen nur solche Privatwohnnngeu belegt werden, die durch die Zahl der darin wohnenden Personen nicht genügend auSgenutzt erscheinen. Die Inanspruchnahme darf nur erfolgen zur Unterbringung von wohnungslosen Personen, die nicht nach dem I.März 1919 von auswärts zugezogen sind. Die Entschädigung ist dort, wo ein MieteinigungSamt besteht, von diesem, sonst von der Unterbringnngsbehörde feftzusetzen. Ueber die näheren Bestimmungen zur Durchführung hinsichtlich der Privatwohnungen ist «ine Ordnung aufzustellen. Solange das noch nicht geschehen ist, ist das den Unterbringungsbehörden zugeheude Mnster als Ordnung anzu wenden. Von diesen Ermächtigungen, besonders der unter 3, darf nach der Genehmigung des Reichsarbeitsamtes nur in den dringendsten Notfällen Gebrauch gemacht werden. Die Unterbringungsbehörden werden auf ihre Verantwortlichkeit hingcwiesen, daß niemand obdachlos bleibt. Dresden, am 10. März 1919. I, IV lv 61». Ministerium beS Inner«. 2729 Nachdem der durch den Krieg hervorgernfene Mangel an Tierärzten wieder behoben ist, treten die durch die Verordnung vom 25. August 1914 (Dresdner Journal Nr. 201 und Leipziger Zeitung Nr. 202) vorübergehend außer Kraft gesetzte» Beschränkungen der Zuständigkeit der nichttierärztttchen Fleischbeschau«,: (Verordnungen vom 10. Juli 1906 — GVBl. S. 228 —, von, 14. Februar 1910 — GVBl. S. 33 — und vom 27. Dezember 1913 — GVBl. 1914 S. 4 —) wieder in Wirksamkeit. Hierbei wird unter Bezugnahme auf die Verordnungen vom 6. Mürz 1918 (179UV) und vom 30. Januar 1919 (104 VV) erneut darauf hingewiesen, daß nach 8 8 des Sächsischen Gesetzes vom 1. Juni 1898 (GVBl. S. 209) die Ausführung der Schlachtvieh- und Fleischbeschau durch die Tierärzte die Regel bildet und daß nach 8 4» der schon er» wähnte» Verordnung vom 27. Dezember 1913 (GVBl. 1914 S. 4) in Gemeinde» mit Schlachthauszwang oder mehr als 10000 Einwohnern die Schlachtvieh-und Fleischbeschau nur durch Tierärzte ausgeführt werden darf. Diese Verordnung, die sofort in Kraft tritt, haben die Anstellungsbehörden allen Tierärzten und nichttierärztlichen Fleischbeschauern zur Kenntnisnahme und Nachachtung vorzulegen. Dresden, am 10. März 1919. 104» v v - Wirtschafts-Ministerium. 2733 Butter betreffend. , Der Buchstabe ll der Speisefettkarte, gültig vom 17.—23. März 1919, darf nur mit einem Achtel Stückchen Butter beliefert werden. Betriebsmarken für Gastwirtschaften dürfen ebenfalls nur zur Hälfte beliefert werden. Die Kuhhalter dürfen auf den Kopf der von ihnen zu beköstigenden Personen das Doppelte, also ei» Viertel Stückchen Butter, verwenden, alle übrige Butter ist von ihnen an die zuständige örtliche Sammelstelle abzuliefern. 72. Jahr«. Sa« Messer Lag«»!«« «stßkstit fetz« S» eL«nd« '^7 Uhr mit AuSnabuu der Son», und Festtag«. -ez«s»pr«i», argen NoranSzahkrmg, durch unser« Träger frei Hau« oder »ei Abholung am Postschalter vierteljährlich SSO Mar^ monatlich ».«> Mark. Auzetgeu für dl« Nummer de« Ausgabetage« sind bl« lö Uhr vormittag« aufzugeben und i« vora^ »» bezahlen: elneÄewahr für ' bestimmten Lagen emd PlLtz« wird nicht üb«rnomm«n. Pret« für die 4S um, breite <Srundschrtft.Zrtl« (7 Silben) »0 Pf, Ortspret« -L Pf., »eitraubend-r und tabellarischer Satz en». schind' höher. Nachweisung«, und ««nntttekmgdgebühr 20 Pf. Fest, Laris«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn de. Betrag verfällt, durch «lag« «ing«zogen werden muß oder der Auftraggeber in Nur« gerat. Zahlung«, und Srfüllung«»r1r Mesa. VierzehntSgig« Unterhaltung»»«»--« «Erzähler an der Slb»". — Im Falle »Sherer Pewalt — «rüg oder sonstiger irgendwelLer Störungen de« Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten »der d«r BeförderungSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung d«r Zeitung oder aus Rückzahlung de« Bezug rprelse». Rotationsdruck und Verlag: Lanq.rS, Wi»t««lich, «i.sa. H»es»Ltt«stell«: ««ettzettratze S». verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähn«l. Riesa; für «nzelgent-cl: W.lüelm Dittrcch. Mesa. 1 u I. .'iw n 0 ----------------- Ocrtliches und Sächsisches. Riesa, den 14. Mürz 1919. —* Frauen verein. Am 13. März hielt der Frauenverein zu Riesa seine diesjährige Generalversamm lung ab. .Herr Pastor Beck gab einen kurzen Jahresbe richt über sciie Tätigkeit des Vereins ,m Jahre 1918. — Nach diesem Berichte sind im Lause des vergangenen Jah res 258 Brotmarken und 112 Milchmarken verteilt worden. Weihnachten 1918 wurden 159 Erwachsene nnd 42 Kin der beschenkt. — Auch für Heizungsmaterial hat der Ver ein in vielen Familien nach Kräften gesorgt. — Trotz der ungünstigen Zeitlage ist die Mitgliederzahl um 36 auf 310 gestiegen. — An außerordentlichen, freiwilligen Spen den sind im Jahre 1918 dem Vereine 2116 Mark zuge- ivendet worden, ein sehr erfreulicher Beweis für den cdlcu Wohltätigkeitssinn in unserer Stadt. Den Jahresbericht schloß Herr Pastor Beck mit der Ausführung, daß der Frauenverein, der mehr als 70 Jahre in Riesa überaus segensreich gearbeitet habe, gerade jetzt in dieser verwor renen Zeit in seinem Wirken nicht Nachlassen dürfe. Ueber den Parteien stehend, ohne Verbitterung mrd unberührt durchs trübe Erfahrungen sollte der Verein auch weiterhin seine Tätigkeit ausüben im Dienste der christliche» Nächsten liebe, ohne die unser Volk nicht leben könne. -- Jesw Worte seien ihm maßgebend für sein Tun: „Was Un getan habt einem unter diesen meine» geringsten Brü dern, das habt ihr mir getan." Mit Worten herzlichen Dankes sprach der Redner zuletzt noch von der aufopsern- de», selbstlosen Tätigkeit der 1. Vorsitzenden, Frau Prof. Dr. Kallenbach, und der Kassiererin, Frau Kommerzien rat Schönherr. — Darauf wurde die JahreSrechnung vor gelegt, die vorher von Herrn Stadtkämmerer Eulitz geprüft und für richtig befunden worden war. —* Zur Platzfrage im Theatersaal. Man bittet uns, folgende Zeilen zu veröffentlichen: Einige In teressenten schließen sich voll und' ganz der gestrigen Kritik an. Sollte es den maßgebenden Persönlichkeiten nicht möglich sei», zu veranlassen, daß wenigstens ein Teil der Tische entfernt wird und der freigewordene Raum durch luftigeres Stellen der Ttuhlreihen ausgesüllt wird, daß man nicht wie bisher so eng zusammengepfercht sitzt. Zumindest muß für einen breiteren Gang zwischen Sperr- sitz und Seitenplatz gesorgt werde», da dieser bei nur etwas Zurücken gleich aufgefüllt wird. Das ist nicht nur vom Standpunkt der Bequemlichkeit, sondern auch vom Wohlfahrtsstandpunkt aus zu fordern. Bei irgend einer Gefahr wäre das Schlimmste zu befürchten. Mit diesen altmodischen „Arrangements" wäre wohl aufzuräumen. Und wenn auch! betr. Bierschank nicht immer eine Ennguns zwischen Spielleiter und Wirt zustande kommen sollte, Io kann wohl der Wirt soweit von selbst entgegonkommen,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite