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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.03.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-03-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191903255
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19190325
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19190325
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-03
- Tag1919-03-25
- Monat1919-03
- Jahr1919
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.03.1919
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Riesaer G Tageblatt Städtische Fortbildungs- und Fachschule zu Riesa. Freitag, de« Äs. Mär» ISIS, nachmittags 5 Uhr findet in der Turnhalle der Karolaschule die Entlassung der Fortbtldungsschülrr statt, die der dreit. Schulpflicht ge- nügt haben. Belieferung der Lebensmittelvezugskarten. Die roten Lebensmittelbezugskarten Nr. 8701—13 200 werden gegen Abgabe des Abschnittes « beliefert, und zwar laufende Nr. 8701—10 200 im Geschäft von Herm. Schneider, Wettinerstrabe 27, 10201—11700 im Geschäft von Georg Schneider, Kaiser-Franz-Jos.-Straße 3», 11701—13 200 im Geschäft von Albert Herzaer, Kaiser-Franz-Jos.-Straße 36. Der Rat der Stadt Riesa, den 25. Äärz 1919.Mm. 72. Jahr«. i Abholung am eine Gewähr für , . tabellarischer Satz werden mutz oder der Auftraggeber in dlung bei Bezugspreise«, ilhelm Dittrich, Riesa. Nachstehende Verordnung des^wlrtsckaftlicken DemobilmachunaSamteS vom 16. Mär» 1919 wird bierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit dem Bemerken, daß die vorgeschriebenen Meldungen für den Bezirk der AmtShanptmannschaft beim Bezirks- arbeitsnachweis Grossenhain, Herrmannstrasse SS, oder dessen Nebenstellen t« Riesa »ad Radeburg anzubringen sind. Llmim« M btkiW les Mnimmgls i> in LuiaiMst. § 1. Die Arbeitgeber in der Land- oder Forstwirtschaft sind verpflichtet, jede offene Steve sofort einem nicht gewerbsmäßigen Arbeitsnachweis anzumelden, sowie von jeder Besetzung der als offen gemeldeten Stellen dem Arbeitsnachweise, bei dem die Anmeldung erfolgt ist, binnen 24 Stunden Mitteilung zu macken. 8 2. Die Arbeitsnachweise haben der Landwirtschaft in erster Reihe solche Personen zu vermitteln, die bereits früher in der Land- oder Forstwirtschaft tätig waren. Solange offene Stellen in der Landwirtschaft zu angemessenen Lohn- und Arbeitsbedingungen nach- gewiesen werden können, darf kein nickt gewerbsmäßiger Arbeitsnachweis, sowie kein gewerbsmäßiger Stellenvermittler Arbeitsuchende, die erst bei Ausbruch des Krieges oder während des Krieges in der Land- oder Forstwirtschaft tätig waren, anderen Betrieben als denen in der Land- oder Forstwirtschaft vermitteln, es sei denn, daß die Arbeit suchenden für land- oder forstwirtschaftlich« Arbeiten nickt mehr tauglich sind. 8 3. Arbeitgeber außerhalb der Land- oder Forstwirtsckaft dürfen bis zur Auf hebung dieser Verordnung Arbeitskräfte nicht einstellen, die bei Ausbruch des Krieges öder während desselben in der Land- odßr Forstwirtschaft tätig gewesen sind, eS sci ...n, daß sie für länd- oder forstwirtschaktlich^Arbeiten nickt mehr tauglich sind. 8 4. In der Land- oder Forstwirtschaft tätig gewesene Erwerbslose männlichen und weiblichen Geschlechts sowie sonstige in der Land- oder Forstwirtschaft tätig gewesene Arbeiter oder Arbeiterinnen, die der Glmeinde ihres letten Wohnorts den Nachweis erbringen, daß sie eine Stelle in der Land- oder Forstwirtschaft zu übernehmen sich ver pflichtet haben und zu diesem Zwecke ihren Wohnsitz verlegen müssen, erhalten nachfolgende Vergünstigungen: ») freie Fahrt in den Beschäftigungsart sowie eine angemessene Beihilfe zu den Reise- Unkosten; l>) auch die im Haushalt des Arbeitnehmers lebenden Familienangehörigen, die zwecks Wetterführung des Haushalts in den Beschäftigungsart rnitkeisen oder nachfolgen, erhalten freie Fahrt und angemessene Beihilfe zu den Reiseunkosten, wenn der Gemeinde des letzten Wohnorts der Nachweis erbracht wird, daß die Unterkunft in dem Beschäftigungsorte gesichert ist. In diesem Falle ist von der Gemeinde oder dem Gemeindeverbande des letzten Wohnortes auch die freie Bahnbeförderung des Umzugsguts zu bewirken; * o) solange die Mitnahme der Familienangehörigen in den auswärtigen Beschäftigungs ort nicht angängig ist, sind den zurückbleibenden Familienangehörigen während der Dauer des auswärtigen' ArbeitSverhältniffes in der Land- oder Forstwirtschaft Familienunterstütznngen zu gewähren, die das Einundeinhalbfacke der Zuschläge betragen, die nach 8 8 Abs^ 3 und 8 9 der Verordnung über die Erwerbslosenfür- sorge vom 13. 11. 18 (R.G.Bl. S. 1305) als Höchstsätze den Familienangehörigen der Erwerbslosen gewährt werden können. Diese Zuschläge können nack Ermessen der Gemeinde oder des Gemeindeoerbandes des letzten Wohnorts sowohl in Bar unterstützungen wie auch in Sachleistungen (Gewährung von Lebensmitteln, Mtet- unterstütznngrn und dergleichen) bestehen; ä) die in landwirtschaftlichen Selbstversorgerbetrieben beschäftigten Arbeitnehmer erhalten außer dem Lohne das Recht aus Selbstversorgerration; ») die Arbeitnehmer erlangen, wenn sie im landwirtschaftlichen Betrieb ihres Bezirkes ständig beschäftigt sind, Gelegenheit zur Pachtung oder sonstigen Nutzung von Land für den Bedarf des Haushaltes gemäß 8 21 der Verordnung »Ur Beschaffung von landwirtschaftlichem Siedelungslande vom 29. 1. 19 (R.G.Bl. S. 115). 8 5. Die nach 8 4» bis « entstehenden Kosten hat die Gemeinde oder der Gemeindeverband des letzten Wohnorts zu verauslagen, und zwar, soweit es sich um Leistungen für Erwerbslose bandelt, aus Mitteln der Erwerbslosenfürsorge. Die für die sonstigen Arbeiter verauslagten Kosten werden den Gemeinden oder Gemeindever bände» des letzten Wohnorts vom Reiche und dem Bundesstaate des letzten Wohnorts je zur Hälfte ersetzt. 8 6. Arbeitgeber» die den 88 1 bis 3, sowie gewerbsmässige Ttellcnvermittler, die dem 8 2 dieser Verordnung ruwiderhandeln, werden mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark bestraft. 8 7. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Die Außerkraftsetzung erfolgt mit Beendigung des Arbeitermangels in der Landwirtschaft. Den Zeitpunkt bestimmt das Reichsministerium für wirtschaftliche Demobilmachung. Großenhain, am 24. März 1919. Ssr. L. 66».Die Amtshauptmaunschaft. n«d Anzeiger («dckbm mid Ayeiger». MzchwnWckft, «ogebrmi Riesa. L V»ftsche«enwt Leipzig «,«. »«m-f «L Sö. «wokasse Nies. Rr ll«. fLr die Amtshauptmannschaft Großenhain, da« Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie deieGemeinderat Gröba. Lieostag. 25. März ISIS, avendS La« Riesaer Tageblatt erscheint jede» Tag abend« S Uhr »it Aufnahme der Sonn- und Festtage. VezngSpretS, geaen Borau«zahlun«, durch unser« Träger frei Hau« oder bei Abholung Postschalter vierteljährlich 4.20 Mark, monatlich 1.40 Mark. Anzeige« für die Nummer de« Ausgabetage« find bi« 10 Uhr vormittag» aufzuaebm und im vorau» zu bezahlen; eine Gewähr da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 4S mm breit« Grundschrist.Zeil« (7 Silben) SS Pf., OrtSprei« 80 Pf.; zettraubender und ta' " S0'/, Aufschlag. Nachweisung«- und Vermitteluiw-gebühr 20 Pf. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klage «tngezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Vierzehntägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Fall« höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat ver Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreise«. Rotationsdruck und Verlag: Lan g er « Wi nte r lich, Riesa. «eschSftSstelle: «orthefttaße SS. Verantwortlich für Rrdaktton: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Ablieferung der beschlagnahmten Kartoffeln. Die Ablieferung der beschlagnahmten Kartoffeln soll Donnerstag und Freitag fort gesetzt werden. Es haben die Bewohner der nachstehenden Straßen abzuliefern: Donnerstag, de« 27. Mär» ISIS, vormittags von 7—11 Uhr: Kasernenttraße, Kirch- Hochstraße, Klötzerstraße, Marktgaffe, Mathildenstraße, Maxstraße, Meißner Straße. Donnerstag nachmittags von 2—4 Uhr: Niederlagstraße, Oschatzer Straße Parkstratze, Pausitzer Straße. Freitag, de» 28. Mär» IVlV, vormittag- von 7—11 Uhr: Poppitzer Straße, Poppitzer- ÜlUldstrabe, Quergasse, Schiilerstraße, Sckloßstraße. Freitag nachmittags von 2—4 Uhr: Schützenstratze, Schützenhaus, Krankenhaus, Schulstraße. Wegen Bezahlung der Kartoffeln wird auf unsere Bekanntmachung vom 18. März ISIS — Riesaer Tageblatt Nr. 64 vom 18. März ISIS — verwiesen. Der Rat der Stadt Riesa, am 25. März ISIS. K. Zwecks Unterstützung der Jugendpflege sind im Staatshaushaltsetat Mittel zur Verfügung gestellt worden, die sowohl zur Förderung der Pflege der schulentlassenen männlichen als auch der schulentlaffrnen weiblichen Jugend bestimmt sind. Gesuche um Unterstützungen zu dem genannten Zwecke sind von den Bezirks- und Ortsausschüssen für Jugendpflege und der keinem Lande-verbande angeschloffenen Vereine bei der unterzeichneten Bezirksschulinspektion, Gesuche der an Landesverbände ange- schlossenen Vereine an die Vorstände ihrer Sächsischen Landesverbände «inzureichen. Zu den bis spätestens 5. Avril einzureichenden Gesuchen find besondere Vordruck« zu verwenden, die von der Buchdruckerei C. Heinrich in Dresden-N., Kleine Meißner Gaffe 4, bezogen werden können. — Die VezirkSickulinsvektion für Riesa.Rck. Die geehrt. Mitgl. der staatl. und ftädt. Behörden, Lehrherrn, Arbeitgeber und Eltern der Schüler, und alle sonstiaen Freunde der Schule werden dazu höflichst eingeladen. DaS Lehrerkollegium. . Sckuldirektor Dankwarth. Die Bekanntmachung vom 28. Februar ISIS -um Schutz« der Mieter wird von den Grundstücksbesitzern noch nicht genügend beachtet, sodaß Uebertretungen gemeldet worden sind. ES wird deshalb diese Bekanntmachung nachstehend wieder veröffentlicht und dabei auf die Erweiterung der Bekanntmachung in Absatz 2 unter b Ziffer 3 verwiesen. Gleichzeitig werden diejenigen Hausbesitzer, in deren Grundstücken Wohnungen zu sammengelegt worden find und diese Wohnungen jetzt nur von einer Familie bewohnt werden, aufgefordert, bis zum 31. dieses Monats im Gemeindeamt, Zimmer Nr. 10, An zeig« bierüber schriftlich oder mündlich zu erstatte». Gröba (Elbe), am 24. März ISIS. Der Gemeindevorstaud. Bekanntmachung. Das Ministerium des Innern hat auf Grund von 8 6 der Verordnung »um Schutze der Mieter für den Bezirk der Gemeinde Gröba anaeordnet: 1. daß die Vermieter von Wohnungen ein MietverhältniS recktSwirksam nur mit vorheriger Zustimmung des GinigungsamteS (AmtShanptmannschaft Großenhain) kün digen können; 2. daß ein ohne Kündigung ablaufendes MietverhältniS als auf unbestimmte Zeit verlängert gilt, wenn der Vermieter nicht vorder die Zustimmung des EinigungS- amtes (AmtShanptmannschaft Großenhain) zu dem Ablauf erwirkt bat. Da« Einianngsamt kann bei der Entscheidung die Fortsetzung oder die Ver längerung des Mietverhältnisses jeweils bis zur Dauer eines Jahres bestimmen. Ge schieht dies, so kann das Einianngsamt dem Mieter neue Verpflichtungen auferlegen, insbesondere den Mietzins erhöben. Die Zustimmung der MieteiniaungSstelle zur Kündigung ist mindestens zwei Wochen vor dem Tage, an dem die Kündigung ausgesprochen werden soll, schriftlich unter genauer Angabe der Gründe zu beantragen. Es wird darauf hingewiesen, daß die Kündigung rechtswirksam bereits vor Ab lauf der hierfür festgesetzten Frist erklärt werden kann und zur Vermeidung von Streitig keiten zweckmäßig schon im letzten Monat vor diesem Termine erklärt wird. Gemäß den Bekanntmachungen zum Schutze der Mietzr und über Maßnahmen gegen Wohnung-mangel vom 23 September 1918 wird auf Grund der Ermächtigung, die vag Ministerium des Innern der Gemeinde erteilt bat, folgendes anaeordnet: ». Die Vermieter von Wohnungen haben der Gemeinde (Einwohnermeldeamt, Zimmer Nr. 6) unverzüglich Anzeige zu erstatten, wenn eine seit dem 1. Ium 1917 dauernd oder zeitweise vermietet gewesene Wohnung an einen anderen Mieter zu einem Höheren Mietzins vermietet wird, als ihn der letzte Mieter z» entricht n hatte; in der schriftlichen Anzeige ist der zuletzt entrichtete und der neue Mietzins anzugeben. l>. Ohne Zustimmung der Gemeinde dürfen 1. Gebäude oder Teile von Gebäuden nicht abgebrochen, 2. Räume, die bis zum 1. Oktober 1918 zu Wohnzwecken bestimmt oder benutzt waren, zu anderen Zwecken, insbesondere als Fabrik-, Lager-, Werkstätten, Dienst- oder Geschäftsräumen nicht verwendet werden. 3. Wohnungen, die seither von mehreren Familien bewohnt waren, bis auf weiteres nicht zusammengrlegt werden, um nur von einer Familie be wohnt zu werden. Die Zustimmung darf nur versagt werden, wenn die Mieteinigungsstelle sich mit der Versagung einverstanden erklärt bat. 0. Der Verfügungsberechtigte hat der Gemeinde 1. unverzüglich Anzeige zu erstatten, sobald eine Wohnung oder Fabrik-, Lager-, Werkstätten, Dienst-, Geschäftsräume oder sonstige Räume unbenutzt sind, 2. ihrem Beauftragten über die unbenutzten Wohnungen und Räume, sowie über deren Vermietung Auskunft zu erteilen und ihm die Besichtigung zu gestatten. Als unbenutzte gelten Wohnungen und Räume der bezeichneten Art, wenn sie völlig leer stehen oder nur zur Aufbewahrung von Sachen dienen, sofern dem Verfügungsberechtigten eine andere Aufbewahrung ohne Härte zugemutet werden kann. ä. Mit Geldstrafe bis zu 1000 Mark wird bestraft, 1. wer dem unter b erlassenen Verbote zuwiderhandelt, 2. wer den Anordnungen unter » und 0 zuwider vorsätzlich eine Anzeige oder eine Auskunft nicht oder nicht rechtzeitig erstattet oder wissentlich unrichtige oder unverständliche Angaben macht oder eine Besichtigung nicht gestattet. Gröba (Elbe), am 28. Februar 1919. Der Gemrindrvorftand. Der in der Gemeinde Gröba gebildete Wohlfahrtsausschuß, zu dessen Wirkungskreis die Krankrnsürsorge und öffentliche GesundheitSMege, die Fürsorgeerziehungsangelegen heiten, die Fürsorge für die Zieh-, Pflege- und Waisenkinder und die Ueberwachung des WohnungS- und Schlafstellenwesens in der Gemeinde gehören, setzt sich aus folgende» Bezirken und aus nachstehend aufgeführten ÄufsichtSdamen und -Herren zusammen: 1. Bezirk. Herr Schuldirektor Börner, Kirchstraße 11, und Frau Frida Schäfer» Oststraße 11. Kirchstraße, Dammweg, Feldstrabe, Gartenweg und Steinstraße. 2. Bezirk. Herr Buchhalter Ernst Köhler, Oststraße 1, und Frau Johanne Hans, __ Kirchstraße 1. Strehlaer Straße, Oststraße, Wasserweg und OrtSteil Oberteußxn. S. Bezirk. Herr Fabrtkdirektor geistig, Hamburger Straße 3, und Frau Lina Berger, RoseNitraße 3. Alleestraße, Rosenstraße, Mühlweg und Merzdorfer Straße. 4. Bezirk. Herr Expedient Karl Schmidt, Alleestraße 15», und Fran Bertha Riemann, Oschatzer Straße 13. Altrockftraß«, Uhlemannstraße, Oschatzer Straße, Georg Müllerstraße, Heikostraße. Hamburger Straße und am Gucklitz. 8. Bezirk. Herr Obermeister Gärtner, Schulstraße 5, und Fräulein Gemeindeschwester Bischoff, Kirchstraße 11. Georgplatz, Riesaer Straße, Schulstraße, Weststraße und Schloßstraße. ff. Bezirk. Herr Lehrer Haubold, Riesaer Straße 4, und Frau Luise Horn, Oschatzer Straße 23. OrtSteil Neugröba, Elbweg, Lauchhammer Straße, Spinnereistrabe, An der Ueberlandzentrale. . Der Einwohnerschaft von Gröba geben wir vorstehendes hiermit bekannt und ersuchen, alle Wünsche und Beschwerden,^soweit sie nicht unmittelbar bet uns angebracht werde» sollen, bet den BezlrksaufsichtS-Damen und -Herren zu melden. Von Zeit zu Zeit werden Insbesondere wegen der Zieh-, Pflege- und Waisenkinder und wegen des WohnungS- und Schlafstellenwesens Wohnungsrevisionen vorgenommen. Die BezirkSausftcktS-Damen und -Herren sind mit Ausweisen versehen und wir bitten, ihnen Zutritt zu den Wohnungen zn gewähren und alle gewünschten Auskünfte zu erteilen. Gröba (Elbe), am 24. Marz 1919. Der Gemeindevorstand, Der Landesobstbauverein hat aus de» zum Verkauf gekommenen Heeresbeständen für die Mitglieder der BrzirkSobstbauvereine Drahtgeflecht und Stacheldraht in beschränkter Menge erworben. Drahtgeflechts « bock, Maschenweite 2V, °w, Drahtftärke 1'/. mw, kostet eine Rollo 25 « lang 42.50 M. und Stackeldraht in Rollen ca. 100 w kostet das laufende Meter 10 Pf. ab Lager in Gröba b. Riesa, Bestellungen — auch auf kleinere Mengen — «erden an den unterzeichneten Vorstand erbeten. — Der Vorstand deS Vezirksobftbauveretns. Dr. Uhlemann, Vorsitzender. - - -. .. l , , . . r .....
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