Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.04.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-04-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191904142
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19190414
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19190414
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-04
- Tag1919-04-14
- Monat1919-04
- Jahr1919
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.04.1919
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
MesaerG Tageblatt Mmttiw, 14. April ISIS, abends TS. Jahr« Wochenkanoffclkarten-Ausgabe in Gröba. Die Wocheukartoffelkarten auf die Zett vom S7. Avril btS 1». Juli LSI» werden Mittwoch, den 16. Aprit m.ld Donnerstag, den 17. April vormittag 8-1 Uhr im Belieferung der Lebensmittelbezugskarten. Gegen Abgabe des Abschnittes ll werden die Lebensmittelkarten laufende Nummer 1—1000 im Geschäft von Oswald Löffler, Scbulstraße 3 und _ „ , ,, ,, 1001—3000 „ „ „ Alois Stelzer, Hauptstraße 02, beliefert. — Der Rat der Stadt Riesa, den 14. April 1919. Gßm. Bekanntmachung, betreffend den Besitz von Schußwaffen und Sprengstoffen. Nach den dem Ministerium des Innern erstatteten Berichten ist anzunebmen, daß nur ein Teil der Besitzer von Schußwaffen und Munition im Sinne von 8 1 der Ver ordnung über Waffenbesitz vom 13. Januar 1919 (RGBl. S. 31) der durch die Sächsische Ausführungsverordnung vom 14. Februar 1919 (G. n. V.O. Bl. S. 29 und Sächsische Staatszeitung Nr. 40 vom 18. Februar 1919) gesetzten Aufforderung zur Ablieferung der Schußwaffen und Munition nachgekommen ist. Da sich bei der Ablieferung innerhalb der gesetzten Frist zum Teil Schwierigkeiten ergeben haben, wird die Ablieferungsfrist bis zum 30. Avril 1010 verlängert. Personen, die nach diesem Zeitpunkte unbefugterweise im Besitze von Schuß waffen oder Munition betroffen werden, haben ihre unnachsichtliche Bestrafung mit Gefängnis bis zu 5 Jahren und mit Geldstrafe bis zu 100000 M. oder mit einer dieser Strafen, und sollten die Waffen oder die Munition zu Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen verwendet werden, unter Umständen mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren zu gewärtigen. Weiterhin wird darauf hingewiesen, daß nach den Bestimmungen des Gesetzes gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen vom 9. Juni 1884 (N.G.Bl. S. 61) die Herstellung, der Vertrieb und der Besitz von Spreng stoffen sowie ihre Einführung aus dem Auslande nur mit polizeilicher Genehmigung zulässig ist. und daß der unzulässige Gebrauch oder Besitz von Sprengstoffe» unter Um ständen mit Zuchthaus bestraft wird. Der Bestrafung verfällt auch schon, wer von dem Vorhaben eines im 8 5 vorgesehenen Verbrechens oder von einer in 8 6 vorgesehenen Verabredung oder von dem Tatbestand eines in 8 7 des Svrcngstoffgesetzes unter Strafe gestellten Verbrechens in glaubhafter Weise Kenntnis erhält und es unterläßt, der durch das Verbrechen bedrohten Person oder der Behörde rechtzeitig Anzeige zu machen. Dresden, am 9. April 1919. Ministerium des Inner». Justizministerium. 758 l, ll L Ministerium für Militärwesen. 3947 Da« Riesaer Tageblatt erscheint jeden Ta« abend» S Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Hau» oder bei Abholung am Postschalter vierteljährlich 4.20 Mark, monatlich 1.40 Mark. Anzeigen für di« Nummer des 'Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Zcile (7 Silben) 35 Pf., OrtSprelS 30 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz 50°/, Aufschlag. Nachweisung»- und BexmittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Mage eingezogen, werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. ZahlungS- und Erfüllungsort: Riesa. Bierzehntägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderungScinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: LangerLWinterlich,Riesa. Geschäftsstelle: Gorthestraße 5V. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Häbnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Die Brandversichernngsbeiträge auf 1. Termin 1010 sind am 1. April fällig gewörden und spätestens bis »um 15. April 1010 an unsere Steuerkasse zu bezahlen. Es kommen zur Erhebung bei der Gebäudeversicherungsabteilung 1 Pfg. für die Emhett, bei der Mobiliar- (Maschinen-) Versicherungsabtetlung 1'/, Pfg für die Einheit und die Beiträge für die Mobiliar« (Fahrnis-) Versicherung, Einbruchsdiebstahl- und Be» raubungsoerstcherung. Der Rat der Stadt Riesa, am 3. April 1919. K. und Anzeiger (Llbeblatt UN-feiger). Drahtanschrift: »a«»latt «uja. F- f» Postscheckkonto: Leipzig S1S0«. Fernruf Nr. 20. Birokasse Riesa Nr. 52. für die Amtshauptmannschaft Großenhain, das Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesch, sowie den Gemeinderat Gröva. 86 Bei der Kreishauptmannschaft Dresden im Geschäftszimmer 192 sowie sämtlichen Amtshauptmannschaftcn. dem Zweigamt Sayda und dem Stadtrat mit revidierter Städte ordnung liegt ein Verzeichnis derjenigen Heeresgüter aus. die in der Privatindustrie der einzelnen Hersteller noch lagern und zu sofortigem Verkauf kommen sollen. Beteiligten Verbänden, Innungen sowie auch Einzelpersonen wird auf Verlangen in die Verzeichnisse Einsicht gewährt werden. Der Demobilmachungskommissar für die Kreishanptmannschakt Dresden. Ausschneiden und aufheben! MMiW m MmlmWeii M >W!iiW ick. Unter Hinweis auf die Bekanntmachung der unterzeichneten Amtshauptmannschaft vom 20. Dezember 1918 und des unterzeichneten Stadtrats — Niesaer Tageblatt Nr. 302 vom 30. Dezember 1918 und Nr. 66 vom 21. März 1919 — wird nunmehr eine lleber- sicht O über die Obstbanmkrankhciten und -schädlinge veröffentlicht, deren Bekämpfung in den Monaten April und Mai vorzunehmen ist. Die Obstbaumbesitzer und, was die Amtshauptmannschaft anlangt, anch die Ge meindebehörden, werden erneut aufgefordert, um Durchführung der erforderlichen Maß nahmen besorgt zu sein. Großenhain und Riesa, am 10. April 1919. 123 i. L Die Amtshauptmannschaft. Der Stadtrat Riesa. O II. Im Avril und Mai. Frostnachtspannerrauven: Hellgrün mit drei weißen Langsstreifen. Sie sitzen an jungen Früchten und Blättern und verursachen großen Schaden. Bekämpfung: Spritzen mit Uraniagrün. Ninaelspinnerraupen: Dunkelbraun, auf dem Rücken eine weiße Längslinie, zu beiden Seiten rotgelbe und blaue Liuicn, Livreeraupe genannt. Sie leben in der Jugend in Gespinsten (Nestern), später einzeln, fressen an den Blättern und verursachen großen Schaden. Bekämpfung: Sammeln der Nester und verbrennen, später bespritzen mit Urania grün. (Soldafterranven: Schwarzgrau mit zwei roten Rückenlinien und abgelebten weißen Strichen an den Seiten des Rückens. Im Winter leben die Raupen zusammen in groben Gespinsten (Nestern), im April bis Mai einzeln und fressen an Blättern; ihre Schädigungen sind ganz bedeutend. Bekämpfung: Spritzen mit Uraniagrün. Apfelbaumgespinftmotteraupen: Gelblichgrau mit schwarzem Kopf, zwei Reihen schwarzer Rückenflecken und je drei Reihen schwarzer Seitenpunkte. In einem weißen, florartigen, lockeren Gespinst leben die Räupchen in zahlreichen Gesellschaften an den Apfelbäumen und richten durch Beschallen der Blätter großen Schaden an. Bekämpfung: Spritzen mit Uraniagrttn. Apfclwicklerraupen (Obstmaden): Anfangs weißlich-gelb, später fleischfarben. Sie leben im Innern der Früchte, in das sie sich, dem Ei entschlüpft, von der „Blüte" der jungen Frucht aus einbvhren. Bekämpfung: Sofortiges Bespritzen der Bäume nach der Blüte mit Uranigrün. Die Obstmade kann auch durch Anbringen eines künstlichen Schlupfwinkels in Ge stalt eines um den Baumstamm feftaedrehten Heu- oder Strohseils unterhalb der Kronen äste, wenn der Baum noch einen Pfahl hat, auch an diesem mit, gefangen und getötet werden. Stachelbeerblattwespe: 20füßige, grüne, schwarzköpfige und schwarzpunktierte After raupen. 1. Generation im April, 2. Ende Mat und Juni. Sie fressen die Blätter der Stachelbeersträucher ab und verursachen großen Schaden. Bekämpfung: Oefteres Ablesen der Raupen und Bestreuen der taufeuchten oder mit Wasser besprengten Sträucher mit Kalkstaub oder Thomasmehl. Blafiläuse: Grüne Apselblattlaus. braune Apfelblattlaus, schwarze Kirschblattlaus, Johannesbeerblattlaus, Stachelbeerblattlaus. Sie saugen an Blättern und grünen Zweigen und verursachen bedeutenden Schaden. Bekämpfung: Oeftere und kräftigere Bestrahlung der Pflanzen mit Wasser oder Be spritzen mit Uramagrün; Schonung der Marienkäferchen, Schlupfwesen, Schwebe- und Flor- fliegen. Blutläuse: Leicht erkennbar an dem weißen Flaum, beim Zerdrücken der Tiere an der braunroten, dem Blute einigermaßen ähnlichen Flüssigkeit. Sie halten sich, zu Ko- lonien vereinigt, an Wundrändern der Neste und Stämme, aber anch an den jungen Aestchen und Trieben, ebenso dicht an der Wurzel der Apfelbäume auf. Ihr Saugen an den Wunden und jungen Trieben verursacht großen Schaden. Bekämpfung: Bestreichen der Blutlauskolonien mit verdünntem, zehnprozentigem Obstbanmkarbolineum; unausgesetzte, aufmerksame Beobachtung der Blutlaus und wieder holte Anwendung des Mittels verbürgen allem einen Erfolg. Mehltau des Apfelbaumes: Nach dem Erscheinen der Blätter und der Entwickelung der jungen Triebe sind manche derselben weiß bestäubt, sie bleiben in der Entwicklung zurück und sterben bald ab. Einige Apfelsorten sind besonders für diese Erkrankung empfäng lich. Schaden und VerbreitungSgesahr sehr groß. Bekämpfung: Im Mai Auspflücken aller befallenen Triebe, diese sammeln und ver brennen. Amerikanischer Stachelb eermehltau: Die jungen Triebe, später auch die Früchte sind mit mehlartigem Belag überzogen, der sich später braun verfärbt und schließlich eine» lederartigen Uellerzug bildet. Die Früchte reißen ank und werden ungenießbar, die Pflanzen gehen zugrunde. Der Schaden und die AntteSuniiSaefahr sind außerordentlich groß. Bekämpfung: Abschneiden und verbrennen der befallenen Teile, sobald der Befall bemerkt worden ist, darnach Bespritzen der Sträucher mit cinprozentiger Kupferkalkbrühe. Wer die Bekämpfung unterläßt, schädigt seine Mitmenschen in unverantwortlicher Weise. Die Zuziehung eines Sachverständigen ist dringend zu empfehlen. Schorf des KernobsteS: Die jungen Apfel- und Birnenfrttchte, Blätter und kraut- artigen Triebe bekommen dunkelgrüne, anfänglich schwer sichtbare, mit fransigem Rande versehene Flecken, die in ihrer weiteren Entwicklung zu dem Schorfigwcrden oder auch Aufreißen der Früchte führt. Der Schaden ist bedeutend. Bekämpfung: Nach der Blüte die Bänme mit einer einprozcntigcn Kupfcrkalkbrühe bespritzen, diese Behandlung ist nach Verlauf von 14 Tagen zu wiederholen und nach zwei bis drei Wochen nochmals auszusübren. Zusammenfassnna der Bekämpfnngsarbeiteü. 1. Sammeln und Verbrennen der Raupen und Raupennester. 2. Bespritzen der belaubten Baum- und Strauchteile mit llraniagrün. 3. Bestäuben der Stachelbeersträucher mit Kalkstanb oder Thomasmehl. 4. Bestreichen der Blntlauskolonien tgit zchnprozentigem Obstbanmkarbolineum (ist zu wiederholen). 5. Bespritzen der Obstbäume mit einer einprozentigen Kupferkalkbrühq (ist zu wiederholen). Das Bespritzen' der Obstbäume mit Uraniagrün und Kupferkalkbrühe kann mit einander verbunden werden, indem man auf 100 Liter Kupferkalkbrühe 60 s Nraniagrün zusetzt. Bezug und Anwendung des Bekämvfungsmittels Uraniagrü«. Tas sehr wirksame, aber auch für den Menschen nicht ganz ungefährliche arsenhaltige Spritzmittel Uraniagrün wird mittels einer feinverteilenden Spritze verspritzt. Zum Spritzen muß es möglichst windstill, die Pflanzen müssen möglichst vollständig abgctrocknet, ebenso muß das Wetter wenigstens so beständig sein, daß die Spritztröpfchen gnt antrocknen können. Das Mischungsverhältnis ist: 60—70« Uraniagrün auf 100 Liter Wasser mit 500 e frisch gelöschtem Kalk, und muß genau genommen werden. Jede stärkere Mischung bringt Schaden» Die Spritzflüssigkeit muß beim Spritzen ständig gut umgerührt und um geschüttelt werden. Die Spritzenmündung soll gleichmäßig rasch in einem Meter Ent fernung an den Zweigen entlanggcführt werden. Bei empfindlichen Obstarten, wie Pfirsich bäumen, nehme man nur 40 « Uraniagrün auf 400 Liter Wasser. Das Uraniagrün kann auch der Kupferkalkbrühe in einer Stärke von 60—70 e auf 100 Liter Brühe zugesetzt werden. Nach den ministeriellen Verordnungen vom 6. Februar 1895 und vom 11. Juni 1901 kann Uraniagrün nur durch die Apotheken bezogen werden und auf Veranlassung des Landesobstbauvereins für Sachsen halten eS die Apotheken zum Kauf zur Verfügung. Uraniagrün darf nur an solche Personen abgegeben werden, welche als zuverlässig bekannt sind und das Mittel zu einem erlaubten gewerblichen Zweck benutzen wollen. Sofern die verkaufende Apotheke von dem Vorhandensein dieser Voraussetzungen sichere Kenntnis nicht hat, darf sie Gift nur gegen Erlaubnisschein abgeben. Dieser Erlaubnisschein wird von der Ortspolizeibehörde nach Prüfung der Sachlage gemäß Vorschrift ausgestellt. Der Er laubnisschein verliert mit dem Ablauf des 14. Tages nach dem Ausstellungstage seine Gültigkeit, sofern auf demselben etwas anderes nicht vermerkt ist. An Kinder unter 14 Jahren dürfen Gifte nicht ausgehändigt werden. Das Gift ist sorgfältig aufzubewahren, so daß es ausgeschlossen ist, daß Unberufene dasselbe in die Hände bekommen. Es empfiehlt sich, daß eine bestimmte Person (Baumwärter) die Bespritzung der Obstbäume für mehrere Obstbanmbesitzer oder Gemeinden vornimmt, damit nur diese für die Handhabung und Aufbewahrung des Giftes verantwortlich ist. Wenn auch der Bezug und die Anwendung dieses Bekämpfungsmittels gesetzlichen Beschränkungen unterworfen ist, so sollten doch die Obstbaumbesitzer alles daransetzen, die Bäume zu bespritzen, damit die Schädlinge zu bekämpfen, um den Obstertrag möglichst reichlich zu gestalten. Herstellung der Kupferkalkbrühe. Bei Verwendung der Kupferkalkbrühe isKeine gründliche Lösung des Kupfervitriols und darauf folgendes Abstumpfen der Brühe durch Kalkmilchzusatz unbedingt nötig. Man verwendet für die zarte junge Belaubung stets die 1"/„igen und später die 2°/„igcn Lösungen. Bei Bespritzung von empfindlichen Apfelbäumen, wie Calvill, auch bei Pfirsichen, gebe man nur V/Zge Lösungen. Die Herstellung nimmt folgenden Verlauf: In 100 Liter Wasser wird für 1°/„ige Lösung 1 K« Kupfervitriol in 1 Leinensäckchen getan, dieses zur Hälfte am oberen Rande des Fasses eingehängt, das Salz also nicht in das Wasser geworfen, bis es gelöst ist. Am zweckmäßigsten ist es, dieses Einhüngen des Salzes am Abend vorzunehmen, weil hierbei bis zum Morgen die restlose Lösung erfolgt ist. Ist dieses geschehen, so bereite man eine Kalkmilch, seihe sie durch, damit verstopfende Steinchen entfernt werden, gieße sie unter Rühren in das Faß und prüfe mit einem roten Lackmuspapier nach. Wird das rote Lackmuspapier beim Eintauchen blau, so ist die Brühe abgestumpft und zur Verwendung geeignet. Statt des Kupfervitriols kann anch Perozit verwendet werde». Nur ist hierbei zu beachten, daß anstatt dec leigen eine 2° »ige und statt letzterer eine 3°/«ige Lösung hergestellt wird. Die Herstellung hat in derselben Weise zu geschehen und ist nicht, wie zuweilen geraten, die Perozitlösung in die Kalklösung hineinzuschütten. Donnerstag, den 17. April 1010, nachmittags '/,4 Uhr wird im Sitzungssaal« der unterzeichneten Amtshauptmannschaft öffentliche Bezirksausschußsitzung abgehalten. Großenhain, am 12. April 1919. ' Die Amtshauptmannschaft. Eierkarten betr. Der Kommunalverband beabsichtigt, die ihm jeweilig zugewiesenen Auslandseier an Minderbemittelte auf die bisherige Eierkarte abzngeben. Die Inhaber solcher Karten werden deshalb aufgefordert, dieselben sorgfältig auf- zubewahren. Die Einkommensgrenze, bis zu welcher Jemand als minderbemittelt anznsehen ist. wird noch bekanntgegeben. Großenhain, am 12. April 1919. 668 » lll. DerKommuualverVand.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite