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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 17.04.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-04-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191904170
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19190417
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19190417
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-04
- Tag1919-04-17
- Monat1919-04
- Jahr1919
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 17.04.1919
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Riesaer D Tageblatt Donnerstag, 17. April ISIS, abcnvs 7S. Jahr« in 701 405 Minister!-lur dcS Innern. AUgkmcke AtttliveltiltlbW m vlahtbezikk Äiesa betr. Der im Monat Avril 1918 im Stadtbezirk Niesa zur Vertilgung der Ratten tätig gewesene Kammerjäger Baumann aus Chemnitz wird am 24. April 1919 zur Vor nahme der etwa erforderlichen Nachlegungen des Rattenköders nach hier kommen. Wir fordern deshalb sämtliche Besitzer von Grundstücke», die nach der erfolgten Auslegung des Rattenköders weitere Natten in ihren Grundstücken wahrgenommen haben, auf, zwecks Vornahme einer nnentgeltlichc» Nachlegung, dies bis znm LS. Avril 1N1i> im Rathaus, Zimmer Nr. S — Polizeiamt — zu melden. Gleichzeitig geben wir noch bekannt, daß der in verschiedenen Grundstücken etwa noch ausliegende Rattenköder unschädlich zu vernichten ist. Der Rat der Stadt Riesa, am 15. April 1919.F. Butter betreffend. Der Buchstabe dl der Spcisefettkarte, gültig vom 21.—27. April 1919, darf nur mit Karfreitag 19N). Bon Sup. Lic. Neuberg, Meißen. SEK. „Sic stochten eine Dorncnkcone und setzten sie auf sein Haupt, und ein Mohr in scinc rechte Hand, und beugten die Knie vor ihm und sprachen: „Gegrüßct seist du, der Juden König!" Und spieen ihn an und nahmen das Rohr und schlugen damit sein Haupt." Ein merkwürdiger Grus; — ein Hohn, blutiger Hohn im buchstäblichen Sinne, und doch eine Huldigung! Er selbst schweigt; er hat nichts mehr zu sagen, ist ganz und gar jenes stolze, stille Schweinen geworden, wie es Albrecht Dürer in der kleinen Pasjion gemalt hat Nur noch die Menschen haben dm; Wort. Die Menschen? Siuü's nicht ein paar Soldaten? Ein plumper Soldaten spatz? Und doch mehr dahinter. Ganz abgesehen von der wilden Wut, die dabei zuschlägt: ,es ist das letzte Wort, das die Menschheit in ihren damaligen Vertretern für Christus gehabt hatte: ein spöttischer Abschiedsgrutz. Bet gröberen Geistern ward es zum Hohn, bei Feineren, wo die Sache in anständigen Formen vor sich geht, ist es kalte Ablehnung. Eine gewisse respektvolle Reverenz zwar vor der reinen Persönlichkeit Jesu, aber Ablehnung des Christus in ihm. So wurde es immer und überall. Und fragt man sich, warum eigentlich der Gekreuzigte so vielen ein „Aerger- nis" und eine „Torheit" ist, so dürfte das drei Gründe haben. Das Christentum verlangt Sinn für das Unsicht bare. Die Menschen aber hängen an den sinncnfälligcn Erscheinungen. Sie stellen das Leben nur irdisch ern, auf augenfälliges Glück, auf wirtschaftliche Ziele, aus welt liche Ideale. Kein Wunder, wenn sie in dem leidenden Schmerzensmann nicht den unsichtbaren König der Welt sehen können, der ek für uns ist, die wir „nicht sehend auf das Sichtbare, sondern auf das Unsichtbare". Ferner verlangt das Christentum Willensentscheidungen. Bewun dere Jesum, soviel du magst, begreife mit deinen Gedanken die hohen sittlichen Gedanken des Christentums, ja er wärme dein Herz dafür: macht dein Wille nicht mit, und kommt es nicht zu einer entschiedenen Wendung zu Gott, entschiedenem Bekenntnis, entschiedener Heiligung des Lebens und Bruch mit allem bislwrtgen, so kommt es zuletzt zum Abschiedsgrutz. Endlich ist der Gekreuzigte vielen zu — unästhetisch. Sie wollen nichts als Schönheit, ein schmeichelnd Bild der Sinne, Befriedigung, Beruhigung. und Konkursen ergeben können, ist den Ortspolizeibc- hörden die Befugnis verliehen, Ausnahmen von diesem Verbote zuzulassen. — Uebertretungen des Ausverkaufs verbotes sind mit schweren Strafen bedroht. — Kali für die sächsische Landwirtschaft trifft jetzt reichlicher ein. Die Zahl der über Gera ein lausenden Kalisonderzüge ist auf wöchentlich sechs ver mehrt. Dieser Wocheneingang von rund 3000 Tonnen Kainit und Kalihartsalzen wird ermöglichen, in absehbarer Zeit die noch rückständigen Lieferungen an dre Besteller zu erfüllen. Um auch Kali für die Ernte 1920 zu erhal ten, empfiehlt sich schon jetzt schleunige Aufgabe der Be stellungen an die zuständige Düngerhandlung, damit von ihr die entsprechenden Aufträge rechtzeitig an das Kali syndikat weitergegcben werden können. —* Abhaltung von Versammlungen Vom Ministerium für Militärwesen wird folgendes mitgcteilt: Es wird besonders darauf hingewiescn, das; nach Ziffer 7 der am 14. dieses Monats erlassenen Bekanntmachung des Ministeriums für Militärwesen über das Standrecht nicht die Militär-, sondern die Ortspoli^-nbehörden für die Ge nehmigung zur Abhaltung von Versammlungen zustän dig sind. —* Nachdem die Bildung der Reichswehr gesetzlich festgelegt ist, dürfen künftig alle Werbungen nur noch nach dem Erlaß vom 5. 3. 19 Nr. 258/3. 19 A. 1. erfolgen. Die öffentlichen Werbeaufrufc der verschiedenen Freikorps in den Zeitungen haben daher aufzuhören. Die unterstellen Truppen usw. sind entsprechend anznweisen. Ferner dürfen Werbungen preußischer Verbände in Bayern, Sachsen, Württemberg nicht stattsrndcn. Im Auftrage: gez. v. Wrisberg. — M. Auskünfte über den Verbleib von Kriegsteilnehmern. Noch immer wenden sich An gehörige mit Anfragen über den Verbleib von Kriegsteil nehmern an Agenten oder sonstige Mittelpersonen, die sich den Auftrag bezahlen lassen und nicht selten die Notlage der Anfragenden ausbeuten. Demgegenüber sei nochmals betont, daß das Nachweisebüro des Ministeriums für Mr- litärwesen (Dresden-N., Königstratze 15) alle Auskünfte über gefallene, verwundete oder vermißte Krieger völlig un entgeltlich erteilt. Das Beifügen von Freimarken ist bei Anfragen an das obige Nachweisebüro überflüssig. Die Verwendung der bei sämtlichen Postanstalten erhältlichen rosafarbenen Postkarten zu Anfragen beim N.-B-, die völ- 50 sind wegcn Ablaufs der stnntli ben Gewährdaner zur Einziehung bestimmt worden. D r e L d e n, am 14. April 1919. 6251VK Mlnistcri-tur dcS Innern. 4111 AMs M Hch M ßksskMßrckn im MlUlilnbe ^löda-Msil. Nm 5. Mai ININ und sofern noch notwendig an den beiden nächsten Tagen, jeweils ab 9 Ohr vormittags, sollen die im Hgfengclände Gröba bei den Firmen Sveickerei- und Speditions-Akt. Ges. und G. E. Muster liegende Menge Holz aus HeereSbeständen öffent lich versteigert werden. Vorhanden sind etwa 1800ebm und zwar kanonische und parallele Bretter. Schalbretter, Kantholz, Schurholz und Bohle«'» Kommnnalverbände, Siedelnnpsaekest chaften, gemeinnützige Baugenossenschaften, wirtschaftliche Organisationen wie Arbeitsgemeinschaften bei den KreiShanptmannschaften (DemobilmachnngSanSschüffe), die Liefernnasverbände des Handwerks (Snbmissionsamt), der Verein Heimatdank (für die Kriegsbeschädigten), landwirtschaftliche Genossenschaften ans den Kreishauptmannickaften Dresden, Chemnitz und Bautzen sollen bei Erteilung des Zuschlages bevorzugt werden. Es ist auch Vorsorge getroffen, daß der örtliche kleine Be darf berücksichtigt wird. Ein Recht auf Erteilung des Zuschlages besteht jedoch in keinem Fall. Erteilung oder Versagung erfolgen ohne Angabe von Gründen nach freiem Ermessen. Haftung für Mängel im Neckt oder der Sache, sowie Gewähr für die Richtigkeit der Angabe der Menge werden nickt übernommen. Tas Holz wird verkauft, wie es steht uttd liegt. Die Be- sichtignng ist in der Zeit vom 1. bis 3. Mai d. I. gestattet. Mit der Erteilun-r des Zuschlages geht die Gefahr auf den Ersteher über. Die Ab fuhr ist dessen Sacke. Sie kann frühestens nach Schluß der Versteigerung erfolgen und muß spätestens bis 9. Mai d. I. beendet sein. Zahlung ist am Tage der Versteigerung bis zu deren Schluß zu leisten, andernfalls wird der Zuschlag ungültig und der Ersteher verliert das Reckt auf sein Holz. Kriegsanleihe wird zum Nennwert in Zahlung ge nommen. Ter laufende ZinSIcbein ist dem Käufer zu belassen. Er hat jedoch die Zinsen vom Tage des Kaufes bis zur Fälligkeit des nächsten Zinsscheines zu zahlen. Einzelheiten der Persteigernngsbedingnugen werden vor Beginn der Versteigerung noch allgemein bekanntgegebeu. Um Abdrucke in den Amtsblättern der Kreishauptmann- schaften Dresden, Cbeiünitz und Bautzen wird ersucht. Dresden, den 15. April 1919. 258IUVLU Reichsvertvertnnasamt, Landesstelle Sachsen.4112 Vor dem „Haupt voll Blut und Wunden" aber versagt das. Die Schönheit zu begreifen, die aus diesem Liede singt, dazu braucht es eines anderen, besonderen Sinnes. ' Der seltsame Gruß der Soldaten ist bei allem Holm eine Huldigung. Sie sprechen, ohne cs zu wollen, eine Wahrheit aus. Er ist eben doch der König, dem sic hul digen, der Göttliche, den sie anbeten müssen. Wer hätte es ihnen sagen sollen, daß ihr Gruß und ihre Verhöh nung durch die Jahrtausende gehen! Das Bildnis des Dorngekrönten, Ivie geht cs durch die Kunst! Albrecht Dürers Schmerzensmann wäre nicht gezeichnet worden ohne das, was jene Soldaten getan haben, und ihre Worte klingen in Sebastian Backs Musik erschütternd durch alle Zeiten. So ist er ein Sieger geblieben auch gegen den Willen der Menschen. Und in seinen Getreuen klingt der Gruß aus tiesster Seele: „O HaNpt voll Blut und Wun den, voll Schmerz und voller Hohn, o Haupt zum Spott gebunden mit einer Dornenkron, o Haupt sonst schön gc- krönet mit höchster Ehr und Zier, jetzt aber höchst ver höhnet: Gegrüßcst seist du mir!" Lertliches und Sächsisches. Rieso, den 17. Avril 1919. —* Ausverkaufsverbot. Das Demobii- machungsamt hatte bekanntlich im Januar ds. Js. u. a. auch die der Zuständigkeit des Reichswirtschafts ministeriums unterliegende Bundesratsverordnung über das Verbot einer besonderen Beschleunigung des Verkaufs von Strick-, Web- und Wirkwaren vom 25. Februar 1916 außer Kraft gesetzt. Auf Wunsch der davon betroffenen Handelskrise hat das Reickswirtschaftsmtnistcrium die teil weise Wiederinkraftsetzung dieses Ausverkaufsverbotes be schlossen und die ReichsbekleidungSstelle mit Erlaß der ent- sprechenden Bekanntmachung beauftragt. Zuständig für die Angelegenheit dieser Bekanntmachung ist auch weiterhin unmittelbar das ReichSwirtschastsministerium, nicht tue Reicksbekleidungsstelle. Nach der Bekanntmachung ist die Ankündigung und die Abhaltung von Ausverkäufen jeder Art (insbesondere auch von sogenannten Rest-, Weißen-, Provagandawochen) sowie die Ankündigung von Verkäufen zu herabgesetzten Preisen oder zu Jnventnrpreisen wieder verboten. Um besondere Härten zu mildern, die sich in folge dieses Verbots bei Todesfällen, Geschäftsauflösungen einem Achtel Stückchen Butter beliefert werden. Betriebsmarkcn für Gastwirtschaften dürfen ebenfalls nur zur Hälfte beliefert werden. Die Kuhhalter dürfen auf den Kopf der von ihnen zu beköstigenden Personen das Doppelte, also ein Viertel Stückchen Butter verwenden, alle übrige Butter ist von ihnen an die zuständige örtliche Sammelstelle nbzuliefern. Zuwiderhandlungen werden nach Punkt 2 der Bekanntmachung vom 1. November 1917 bestraft. Im übrigen wird auf die Bekanntmachung des Kommunalverbandes vom 16. April 191S — Margarine betr. — hingewiesen. Großenhain, am 16. Avril 1919. 29211V. Der Kommunalverbaud. , Margarine betr. Der Kommunalverband wird auf Anordnung des Ministeriums des Innern — LandeSfettstellc — in der Woche vom 21.-27. April 1919 in den Städten Großenhain. Riesa und Radeburg sowie in den Landgemeinden Gröba, Nünchritz, Zeithain, Röderan, Pockra. Merzdorf, Nickritz, Pausitz. Merschwitz, Goltzscka, Bobersen, Weida, Poppitz, Frauen hain, Gröditz, Glaubitz, Naundorf v. G., Zschieschen, Kleinraschütz, Großraschütz, Priestewitz und Medingen nicht 33'/, Gramm Butter, sondern Gramm Margarine zum Preise von 0,23 M. zur Verteilung bringen. Der KleinhandelShöchstpreis für 1 Pfund betrügt 2,24 Ak. Großenhain, am 16. April 1919. 313 d kV, Der Kommnnalverband. Mädchenschule Mesa. Die Aufnahme der Osterneulinge findet, Montag, de« L8. April 1V1V, in den Turnhallen statt, und zwar in der Karolaschule norm. 10 Uhr „ „ Albertschule „ 11 Uhr. In die Albertschule gehören alle Mädchen, deren Familienname mit R beginnt, einschließlich des Namens Rettig. In die Karolaschule gehören alle Mädchen, deren Familienname mit dem Buch staben k, beginnend mit dem Namen Reutze, bis 2, anfängt. Eltern, deren Kind wegen der weiten Entfernung ihrer Wohnung einer anderen Schule zugewiesen wird, erhalten eine besondere Benachrichtigung. Riesa, am 17. April 1919. Der Direktor der Mädchenschule. Dankwarth. * Handelsschule Mesa. Zu der Donnerstag, den S«. April ISIS, nicht Freitag, den 15, abends V,8 Uhr im Gasthaus „Elbterrasse" stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung werden die Mitglieder des Vereins „Handelsschule" eingeladen. Tagesordnung: 1. Jahresbericht. 2. Rechnungsablegung. 3. Erledigung etwaiger Anträge. (Satzungsgemäß vorher schriftlich einzureichen). * Riesa, den 17. April 1919. Der Vorstand der Handelsschule. Kommerzienrat C. Braune, Vorsitzender. Herr Bruno Johannes Mann, bisher in Mitteldorf bei Stollberg, ist heute von uns als Schutzmann angestellt und in Pflicht genommen worden. Gröba (Eibe), am 16. April 1919. Der Gemeindevorstand. Das Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tag abend« 6 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtag«. V«j«»Sprei», gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Haus oder bei Abholung am Postschalter vierteljährlich 4.20 Mark, monatlich 1.40 Mark. Anzeigen für di, Nummer de« Ausgabetage» sind bi» 10 Uhr vormittag« aufzugeben und im voraus zu bezahlen; «ine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 35 Pf., OrtSpreiS 30 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz 50"/, Aufschlag. NachivcisungS. und Vermittelungsgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klag, eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. ZahlungS- und Erfüllungsort: Riesa. Vierzehntägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krreg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebes der Druckerei, der Lieferanten öder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung od-r auf Rückzahlung des Bezugspreise». Rotationsdruck und Verlag: LangerLWinter. ich. Riesa. Geschäftsstelle: Goetheftraßr SV. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Häbnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhe lm Dittrich, Riesa. 1. Divkterie-Sera mit den Kontrollnummern: ., 1874 bis 1905 einsckl. ..EmtanseudachthundertviernndsttbzigHiS Emtausendneunhundert- fünf" aus den Höchster Farbwerken in Höchst a.M.. 354 bis 356 einsckl. ..Dreibnndertviernndfiinfzig bis DreihnndertsechSundfünfzig" aus der Merck'scken Fabrik in Darmstadt, . 495 bis 511 einschl. ..Vierbnndertfünfundnennzig bis Fünfhundertelf aus dem Serum- laboratorinm Rnete-Enock in Hamburg, , 71 bis 87 einschl. „Einundsiebzig bis Siebemmdachtzig" aus den Bebringwerken in Marburg, .... 188 bis 198 einsckl. ..Esiihnndertacktundacktzig bis Einhundertachtundneunzig" aus. dem Sächsischen Sennnwerk in Dresden, „ 262 und 263 "Zweihnndertzwciiindsrchzia «nd Zweihundertdreiundsechzig aus der Fabrik vormals E. Sckering in Berlin lind, soweit sie nicht bereits trüber wegen Abschwächung nsw. eingezogen und, n. Meningokokken- <Gcnickstarre-> Sera mit den Kontrollnnmmern: 6 bis 25 einsckl. „Secks bis Fünfundzwanzig" aus den Höchster Farbwerken Hockst a. M., 3 bis 6 einl^'l. „Drei bis Secks" aus der Merck'scken Fabnk in Darmstadt, 2 nnd 3 „Zwei und Drei" ans dem Sächsischen Serumwerk in Dresden und III. Tetanus-Sera mit den Knntrollnunnnern: bis 736 einschl. „Siebenbnndrrteins bis SiebenhnndertsechSunddreißig" aus den Höchster Farbwerken in Höchst a. M., bis 440 einsckl. „Vierhundcrtfttnf bis Vierhundcrtvierzig" aus den Behring Werken in Marburg, bis 63 einschl. „Fünfzig bis Dreinndscchzig" aus dem Sächsischen Sernmwerk in Dresden und Anzeiger (Llbeblatt um> MMgerj. Drahtanschrift: T«g«dlatt «teja. Postscheckkonto: «pztg AN«. Fernruf Nr. 20. «irokaffe Riesa Nr. 52. für die Amtshauptmannschaft Großenhain, das Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba.
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