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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.04.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-04-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191904225
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19190422
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19190422
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-04
- Tag1919-04-22
- Monat1919-04
- Jahr1919
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.04.1919
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Riesaer G Tageblatt 4203 Ham. gelben 1 685 «m. 250 er Bohnen und 1 Gewürz- oder Knochenbrühwürfel 150 «r deSgl. > kommen zur VerteUnm.. 1. auf Abschnitt 70 der grünen Nährmittelkarte 1 roten „ . i 2. auf Abschnitt 70 der grauen Nährmittelkarte l c - Gchmn. Bespannungsabteilung des Futzart.-Regts. M. 19 (als Zi vilarbeiter). Die Namen der Beteiligten sind: Müller, Dier chen, Mehnert, Ovitz und Krümperkutscher Clauß. Der Wagen fuhr in Richtung Dorf Zeithain am Lagerzaun entlang und hielt nahe Tor 10 nochurals kurz an. Hier wurden durch den Schmied Uhlemann von derselben Ab teilung einige Pakete über den Zaun an Mehnert gereicht, in den Wagen genommen und dort untergebracht. Die Pakete enthielten fiskalisch«, also gestohlene Lageroecken, die Mehnert und Opitz beiseite bringen wollten. Sie um gingen dazu beivußt die an den Toren des Lagers statt findende scharfe Durchsicht der aus dem Lager ,nitge führten Pakete. Die Wachtposten des Marinesichertieits- BataillonS 12, welch« Dienst l-atten, bemerkten den Bor fall und riefen den Wagenführer an. Ungeachtet der Zu rufe setzte sich das Gefährt schnell wieder in Bewegung: die seitlich rückwärts im Anmarsch nach ihrer Wache be- s^.tdlich« Mannschaft gab einige Alarmschüsse ab, um die Täter von der weiteren Flucti abzuhalten. Der Wagen hielt nicht, die Wache gab einige scharfe Schüsse auf die Pferde ab. Trotzdem setzte der Wagen nunmehr beschleunigt seine Fahrt fort, die Wache war deshalb gezwungen, aifs das Gespann weiter zu schiessen, bis der Wagen zum Stehen kam. Das Schieben war leider nicht ohne Folgen geblieben. Die hinzueilenden Matrosen ernnesen die erste Oertllches uuv Siichfisches. Riesa, den 22. Avril 1919. —* Lebensmittelvertetlung. Vom 25. -. M. ab kommen läut Bekanntmachung in vorliegender Nummer auf Abschnitt 7V der grünen und roten Nährmittelkarte 1 Weizengrieß, auf Abschnitt 70 -er grauen und gelben Nähr mittelkarte I Bohnen und 1 Gewürz» od. Anochenbrührvürfel, Sauerkraut, Teigwaren, sowie auf Abschnitt 65 -er gelben Warenbezugskarte III Kunsthonig zur Verteilung. —* Ausfall -er heutigen Stadtverorb- »etensitzung. Die auf heute, Dienstag, nachmittag 5 Uhr anberaumt gewesene Stadtverordnete«^»»« ist aus gefallen. —M. Weitere Mordtaten. Unter dieser Ueber- schrift brachte die Unabhängige Volkszeitung in Dresden einen Bericht über die Erschießung von zwei Soldaten durch Wachtposten auf dem Truppenübungsplatz Zeithain. Vom Ministerium für Militärwesen wurden sofort die erforderlichen Schritte zur Klarstellung des Sachverlmltes in die Wege geleitet. Die Gerichtsabteilung des Truppenübungsplatzes Zeithain stellte folgendes fest: Am Sonntag, dem 18. ds. Mts. gegen 1 Uhr nachmittags verließ nach vorschriftsmäßiger Kontrolle ein Landauer das Lager. In dem Gefährt befanden sich Angehörige der Die Abschnitte 70 der grünen, roten und grauen Nährmittelkarte l, sowie die Ab schnitte 65 der gelben Warenbezugskarte m sind ungezählt und ungebiindelt in einen verschlossenem Briefumschlag mit der Aufschrift der VerteilnngssteNe bis spätestens den S. Mat an die Unterverteilungsstelle einznreichen. Die Unterverteilungsstelle hat die Ab schnitte gesammelt bis spätestens den 5 Mai an die Amtshauptmannschaft einznsenden. Die Abschnitte 70 der gelben Nährmittelkarte l sind direkt bis spätesten- den S. Mat an Herrn Kommissionsrat Ernst Bilke in Riesa einzusenden. Großenhain, am 20. Avril 1919. Der Kommunalverban-. Hilfe. Die Berwvteu wurden sofort dem Reservelazarett zugeführt; von einer Zeberführung in das sür Zivilarbeitcr zuständige Krankenhaus Nie,a wurde im Jntereise der Ver letzten abgesehen, da keine Zeit zu verlieren war und schnelle chirurgische Eingriffe sich nötig machen konnten. Drei« fanden am gleichen Tags statt. Bon den Wagcninsafien wurden Opitz und Dwrchen schwer, Mehnert leicht verletzt. Dierchen starb am 14. ds. Mts. vormittags 8 Uhr 15, Opitz am gleichen Tage nachmittags 1,15 un Lazarett. Die Pferde l-aben insgesamt 8 Schuß erhalten und wur den in das Lager zurückgebracht; der Wagen weist drei Schutzspuren auf. Es ist demnach kaum mehr zu bezweifeln, datz die Verantwortung für den Lod zweier Memckcu auf die Insassen des Wagens ganz allein fällt. Die Posten . haben nur ihre Pflicht getan und ihre Instruktion in keiner Weise überschritten. Wären Mehnert und Opitz recht mäßige Beiitzer der Pakete gewesen, so hätten sie auch keinen Grund gehabt, sich der Kontrolle am Hanpttor zu entziehen und dann beschleunigt wegznsahren. Ihr schlech tes Gewissen allein kann die Flucht des Wagens mit ihren verhängnisvollen Folgen veranlaßt haben. Dursten die Wachtposten noch anders handeln, nachdem der Erfolg der ersten in die Luft abgegebenen Alarmschüsse den Verdacht gegen die Insassen des Wagens nur verstärkt hatte'? In keinem Zusammenhang aber — das muß nochmals betont 3. auf Abschnitt 65 der aelben Warenbezuaskarte Hl 250 er Kunsthonig. Die Entnahme hat bis spätestens den 1. Mai zu erfolgen. Der Preis beträgt für 250 er Bohnen mit 1 Knochenbrüh- oder Gewürzwürfel. . 0,65 M. 1 Pfd. Weizengrieß 0,4» M. 1 „ Teigwaren 0,66 M. 1 „ Kunsthonig 0,80 M. Die Abschnitte 70 der grünen, roten und grauen Nährmittelkarte l, sowie die I sowie je - Md. u. IPfd. / Teig- Sauer- I waren, kraut. 1 72 Jahr«. Da« Riesaer Tageblatt erscheint sehe, abends S Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, vezugSPrei«, argen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Hau» oder bei Abholung am Postschalter vierteljährlich 4.20 Mark, monatlich 1.40 Mark. Anzet««» für dl« Nummer des Ausgabetage» sind bi» 10 Uhr vormittag» aufzugeben und im vorau» zu bezahlen; «ine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 48 ou» breit» Srundschrtft-ZeU« (7 Süden) AS Pf., Ort«preis SO Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz SO'/, Ausschlag. Nachweisung«- und Bermittelung»gebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage «ingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung»- und Erfüllungsort: Riesa. Dierzehntägcge Unterhaltungsbeilage »Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der VeförderungSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: Lan g er t Win t«rlich, R i« sa. Geschäftsstelle: Goettzesttatzr 59. Brrantwortlich für Redaktion: Arthur Säbnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Begasungsbehandlunq räudekranker Pferde betr. Das Wirtskhaftsministerinm hat in einer Verordnung vom 28. März 1919 zur Be hebung von Zweifeln darauf biugewieseu, daß für die Zuführung von Pferden znr Be handlung der Räude dürck schwestiche Säure in Gaszellen außerhalb des Standortes der räudekranken oder der Seuche verdächtigen Pferde die schriftliche Genehmigung der Ortspolizeibehörbe einznbolen ist (8 25 Absatz 5 der Ausführungsvorschriften des Bundes rats vom 7. Dezember 19^1 zum Viehseuchengesetz vom 26. Juni 1909). Diese Genehmigung, die ohne gutachtliches Gehör des Bezirkstierarztes erteilt werden kann, ist dem die Be- gasuugsbebandlung leitenden Tierarzt vorzulegen. Bet Nichtvorlegung einer solchen ortspolizeilichen Genehmigung hat sich der genannte Tierarzt zu vergewissern, ob der Räudeausbruch oder der Senchenverdacht bereits der zu ständigen Polizeibehörde oder dem Bezirkstierarzt angezeigt worden ist (8 9 des Vieh seuchengesetzes in Verbindung mit 8 5 Absatz 2 der sächsischen Ausführungsverordnung vom 7. April 1912) und verneinendenfalls unverzüglich Anzeige zu erstatten. Um der gefahrdrohenden Ausbreitung der Räude nach Kräften zu begegnen, wird den Piehbesttzern nachdrücklichst zur Pflicht gemacht, jeden Fall, von Räude und Rändeverdacht nnverzug- lich bei den obenbezeichneten Stellen anzuzeigen. Großenhain, am 14. April 1919. * 866 d 8. Die Amtshauptmannschaft. Bekanntmachung. Nachdem Möglichkeit der Verlängerung der Polizeistunde für die Zivilbebörden ge geben ist, wird hiermit, solange Ruhe und Ordnung aufrecht erhalten blerben, die Polizet- stunde auf 11 Uhr abends festgesetzt. Dementsprechend wird als Zeit, während der sich niemand unbefugt auf Straßen und Plätzen aufhalten darf, '/,12 Uhr abends bis 4 Uhr morgens bestimmt. Großenhain, am 22. April 1919. 963 b L. Die Amtshauptmannschaft. Der Stadtrat. ««d Arrrdiser sMeblatt ««d Anzeiger). «nchpaMUsti »PdstM Osts* L Posts»e««nt»r «p,ig AS»«. F«rnnrs Nr. SO. ' «irvkasi. Riesa Nr. SL für die Amtshauptmannschaft Großenhain, das Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröva. Kl.Dienst««, 22. April ISIS, abesdS Auslcmdeier-Verteiiung in Gröba. Die Abstempelung der Eierkarten für die minderbemittelte Bevölkerung (bis 3500 Mark Einkommen) erfolgt Mittwoch, den SS. und Donnerstag, den 24. Avril 1V1V, vor mittags 8—1 Uhr im Gemeindeamte Zimmer Nr. 6. Staatseinkommensteuerzettel von 1918 und Lebensmittelkontrollkarte sind mitzubringe». Die Verteilung der Eier erfolgt durch Herrn Otto Dege, Riesaer Straße 16. Gröba (Elbe), am 22, April 1919. Der Gemeindevorftand. Pferdefleischverkauf bei Herrn Albert Mehlhövn am Donnerstag, den 24. Avril ISIS (vorm. 10—12 Uhr auf oie Nummern 1401—1500 und nachm. 1—4 Uhr auf die Nummern 1501—1700) der roten Ausweiskarte. Gröba (Elbe), am 22. April 1919.Der Gemeindevorftand. Bekanntmachung. Die Frist für die in der Verordnung der RelchSregieruna vom 13. Januar 1919 über die Aufstellung von VermögenSverzeickmiffen und die Festsetzung von Steuerkursen aus den 31. Dezember 1918 (Reichsgesetzblatt A 67> angeordnkte Ausstellung von Bernrögensverzeichnissen nach dem Stande vom 31. Dezember 1918 ist anderweit bis zum 81. Mat 1VLV ver längert worden. Dresden, ckm 16. Avttl 1919. Finanzministerium, I. Abteilung. Lebensmittelverteilung. - ES kommen zur Verteilung vom Freitag, de« 28. laufenden Monat-, ab 250 «r Weizengrieß 300 «r Verbot -es KMterns von Wnm Amen M Bnem Weizen. Unter Bezugnahme auf die Verordnung des Bundesrats vom 20. Mai 1915. das Verfüttern von grünem Roggen lind grünem Weizen betr., wird darauf bingewlesen, daß das Abmähen und Verfüttern von grünem Roggen und grünem Weizen ohne ausdrückliche Genehmigung der Amtshauptmannschaft verboten ist. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft. Großenhain, am 17. April 19l9. . 86dl Der Kommunalverband. Dem Kommunalverband stehen 200 Ztr. Saatlupinen zur Verfügung. Bestellungen werden bis spätestens de« 2«. lsd. Mts. entgeaenaenommen. Spater eingehende Bestellungen können nicht berücksichtigt werden. Bei Ueberbestellung wird ver- hältnismäßige Zuteilung Vorbehalten. Großenhain, am 19. Avril 1919. 792 öl. Der Kommunalverban-. Herr Herman» Kurt Friedrich aus Neuweida ist von uns als Schutzmann für die Stadt Riesa in Pflicht genommen worden. Der Rat der Stadt Riesa, den 19. April 1919. Von heute an befinden sich Ttadtbauamt und BezugSscheinstelle im Rathaus, 2. Obergrfchost. Aufgang beim Einwohner-Meldeamte. Die Ausgabe der Bezugsscheine für Web , Wirk«, Woll- und Schuhwaren findet nur noch statt Montags und Donnerstag- von 8—12 Uhr. Riesa, am 22. April 1919. . — Der Rat -er Stadt Riesa. Bürgerschulen Riesa. Da in diesem Jahre die Sommerzeit nicht eingefiihrt wird, beginnt der Vormittags unterricht wieder wie früher um 7 Uhr. Am Montag, den 28. Avril 19. kommen demnach alle vor den Ferien a«f 8 Uhr bestellt« Klassen uni 7 Uhr, die auf 9 bestellten um 8 Uhr, die auf 10 bestellten um v Uhr. Die Aufnahme der Osterneulinge findet in der Knabenschule um 11 Uhr, Karolaschule um 10 Uhr, Albertschule um 11 Uhr statt. Riesa, den 22. April 1919. Die Direktoren der Bürgerschule«. .'Dankwarth. Fritzsche. Quartiergeld-Auszahlung in Gröba. Die verlagsweise Auszahlung der EinquartierunsH-Entschädigunge« auf das Jahr 1918 erfolgt im Gemeindeamte, Zimmer Nr. 6, Mittwoch, den 28. April ISIS, nachmittags 2—8 Ubr, an die Ouartierwirte der Allrestraße, Altrockstraße, An der Ueberlandzentrale, Bahnhofstraße, Dammweg, Elbweg, Feldstraße, Gartenweg, Georg-Müller-Straße, Georgplatz, Hamburger Straße, Donnerstag, den 24. April 1V1V, nachm. 2—8 Uhr, an die Quartierwirte der Heiko- Straße, Hobe Straße, Industrie-Straße, Kirchstraße, Lauchhammerstraße, Maschinen haus-Straße. Merzdorfer Straße und Mühlweg, Freitag, den 25. April ISIS, nachm. 2—8 Uhr, an die Quartierwirte der Oschatzer Straße, Oststrabe, Riesaer Straße, Rosenstraße, Schloßstraße, Schulstraße und Spinnerei-Straße, Montag, "den 28. Avril 1VLV, nachm. 2—tt Uhr, an die Quartierwirte der Stein straße, Strehlaer Straße, Uhlemannftraße, Wasserweg, Weidaer Straße und Weststraße. Die Quartiergelder werden nur gegen Rückgabe der Quartieranweisungen an Er wachsene ausgezahlt. Um die Auszahlungen glatt abwickeln zu können, ist es unbedingt erforderlich, daß die Qnartiergelder an den voraeschriebenen Tagen abgeholt werden. Gröba (Elbe), am 17. April 1919. Der Gemeindevorstand. Es wird erneut auf folgende Bekanntmachungen und auf die erlassenen Strafvor- fchriften aufmerksam gemacht, und zwar 1. auf die Bekanntmachung über die Errichtung eines öffentlichen gemeinnützigen Wohnungsnachweises in der Gemeinde Gröba vom 26. März 1919; 8 8 hat folgenden Wortlaut: Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen in den 88 1, 2, 4 und 7, insbesondere die Unterlassung der fristgemäßen An- und Abmeldungen der Wohnungen, Schlafstellen und möblierten Zimmer, Verweigerung der Auskunft und Erstattung unwahrer Angaben werden mit Geldstrafe bis zu 75.-M. bestraft. 2. auf die Ordnung für die Zivileinquartierung in der Gemeinde Gröba von» 25. März 1919. Die Strafbestimmungen in 8 22 lauten: Wer den Bestimmungen dieser Ordnung znwiderhandelt oder den Ver fügungen der Gemeindebehörde nicht nachkommt, kann mit Geldstrafe bis zu 75 M. bestraft werden, sofern nicht nach 8 10, Ziffer 3, der Bekanntmachung über Maßnahmen gegen Wohnungsmangel vom 23. September 1918 eine strengere Bestrafung eintreten kann. Einsichtnahme in die erlassenen Vorschriften ist auch künftig während der Geschäfts- stunden im Gemeindeamt, Obergeschoß, Zimmer Nr. 10, gestattet. Gröba (Eibe), am 17. April 1919. Ter Gemeindevorftand.
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