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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.04.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-04-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191904300
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19190430
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19190430
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-04
- Tag1919-04-30
- Monat1919-04
- Jahr1919
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.04.1919
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Riesaer H Tageblatt Kr. Kr. Dienstag, Gszin. von 7—'/,9 Uhr »gebühr für de« äelemann. Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der Rotationsdruck und Verlag: Langer» Win ferl ich Ausgabe oer Fleifchkonrrollmarken u. Reichsfleischkarten. Gleichzeitig mit der Ausgabe der Kohlenkarten findet Freitag, den S. Mai ISIS die Ausgabe der neuen Fleischkontrollmarken und Reichsfleischkarten statt. Die Ausgabe zeit wird daher ans ' vormittags 12 Uhr festgesetzt. Der Rat der Stadt Riesa, den 30. April 191». Die weiter erfolgte wesentliche Steigerung der GaSerzeuaungSkostest und der sonstigen Betrieb-Materialien hat den Gemeindrrat gezwungen, «it Wirkung vom 1. Mat 1010 ab de« GaSvrris silr Leucht., Roch-, «utomateu- «ud KraftgaS einheitlich auf SO Pfg^ An die Bevölkerung von Dresden und Umgebung. In Zeitungen und Flugblättern wird von der Unabhängigen sozialdemokratischen und Kommunistischen Partei für die Maifeier zu Versammlungen unter freiem Himmel und Umzügen aufgefordert. Ich weise darauf hin. daß zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung derartige Veranstaltungen von der Regierung verboten sind. Die Bevölkerung wird deshalb eindringlichst davor gewarnt, an Versammlungen unter freiem Himmel und Umzügen sich zu beteiligen. Ich würde bedauern, wenn ich gezwungen würde, von den mir zur Verfügung stehenden Machtmitteln Gebrauch zu machen. Graf Vitzthum v. Eckftädt, Generalleutnant, Kommandeur der 23. J.-D. und Befehlshaber der Truppen in und um Dresden. Stadtbücherei, über 8600 Bande, jeden Montag, ausschließlich schulfreier Tage, abends geöffnet. Eingang: Hauottor des Knabenschulgebäudes Goethestr. Leihgebühr Band 1 Woche 3 Pf., 2 Wchn. 8 Pf, 3 Wchn. 8 Pf., 4 Wchn. 10 Pf. Die Verwaltung der Stadtbücherei. Thielemar Die Abschnitte 71 der gelben Nährmittelkarte l sind direkt bi- spätestens den 10. Mai ISlO an Herrn Kommissionsrat Ernst Bilke in Riesa einzusenden. Großenhain, am 29. April 1919. 655 o lll. Der Sommuualverbaud. Nachstehend geben wir den von den städtischen Kollegien beschlossenen Nachtrag zur Fenerlöschordnung der Stadt Riesa vom 6./11. November 1890 bekannt. Riesa, den 29. Tlpril 1919. Der Ra» der Stadt Riesa. l Nachtrag zur Fenerlösch-Ordnung der Stadt Riesa vom 0 11. November 1800. 8 2 Absatz 1 lautet künftig: Alle männlichen Einwohner der Stadt vom erfüllten 20. Lebensjahre an bis zum 35. Lebensjahre haben die Verpflichtung, Feuerlöschdienste zu leisten. Dieser Nachtrag tritt sofort in Kraft. Riesa, am 28. Mär, 1919. Der Rat der Stadt Riesa. Die Stadtverordneten. IQ vr. Scheider, Bürgermeister.IQ F. Swönfuß, Vorsteher. Einfuhr von frischem Auslandsgemüse und -obst. In Ergänzung und Abänderung der Verordnung vom 28. Marz 1919 über die Ein fuhr von frischem AuSlandSgemüse und -obst (Sächs. Staatszeitung Nr. 74 vom 31. März 1919) wird folgendes angeordnet: I. Alle Händler, die nach Maßgabe der Bestimmungen der genannten Verordnung sich an der Einfuhr von frischem Gemüse und Obst aus dem Auslande in der Zeit bis 1. September 1919 beteiligen wollen, haben bis spätestens rum 8. Mai ds. I. ihre Zu lassung zur Einfuhr bei der Landesstelle für Gemüse und Obst — VerwaltnngSabteilung — DreSden-Neuftadt, Hospitalstr. 10b il z» beantragen. Diesem Antrag kann nur stattgeaeben werden, wenn die Gesuchsteller ») innerhalb der oben gestellten Frist nachweisen, daß sie die Großhandels genehmigung für Gemüse und Obst nach 8 9 der Bekanntmachung des Reichs kanzlers über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 (R.-G.-Bl. S. 307) besitzen, l>) als durchaus zuverlässig bekannt sind und schon vor dem Kriege länger be stehende umfängliche Geschäftsbeziehungen zum Auslande gehabt haben, auf Grund deren sie die benötigten Kredite genießen. Die Landesstelle ist berechtigt, Auskünfte über die Antragsteller einzubolen. Anträge, die nach dem 8. Mai eingehen, bleiben unberücksichtigt: Anträge, die seiner zeit nach der Verordnung vom 28. März rechtzeitig bis zum 7. April gestellt worden sind, behalten, wenn sie den vorstehenden Erfordernissen unter ») und b) entsprechen, Gültigkeit (bis 1. September 1919) und bedürfen keiner Erneuerung im Sinne von 1 Abs. 1 dieser Verordnung. » II. Die Händler, welche zur Einfuhr zugelaffe» sind, haben für diejenigen Waren gattungen, die sie einzmühren beabsichtigen, jedesmal einen besonderen Antrag auf Ein fuhr- und Einkaufsgenehmigung bei der Landesstelle für Gemüse und Obst — Verwaltungs abteilung — einzureichen. Der Antrag muß den Bestimmungen der Verordnung vom 28. März 1919 entsprechen. Insbesondere muß der Nachweis erbracht sein, daß die Zahlung lediglich nach den Vorschriften von 1» und b der Verordnung vom 28. März 1919 (vergk 1 letzter Absatz) erfolgt. Die Landesstelle entscheidet von Fall zu Fall über den Antrag. III. Die Bestimmungen unter l letzter Absatz Satz 1 und 2 der Verordnung vom 28. März wird aufgehoben. Dresden, am 28. April 1919. - Wirtschafts,Ministerium. Lairüeslcbensmittelamt. Lebensmittelverteilung. ES kommen zur Verteilung vom Freitag, de« 2. Mai 1010 ab 1. auf Abschnitt 71 der grünen und rot«r Nährmittelkarte l 250 -r Terstenmehl, S. auf Abschnitt 71 der grauen Nährmittelkarte l 250 gr Graupen, gelben „ l 180 gr Graupen, 3. auf Abschnitt 66 der gelben Warenbezugskarte lll 180 gr Marmelade. Die Entnahme hat dis spätestens de« 8. Mai 1010 zu erfolgen Der PkeiS beträgt für Gerstenmehl — Granpen —.44 Marmelade 1.30 „ „ viunv. Die Abschnitte 71 der grünen, roten und grauen Nährmittelkarte l, sowie die Ab- 27. Mai. 27. Juni, 8. Juli, 26. August, 9. September, 23. September. „ LV. Eltern oder Erzieher können sied in diesen BeratunaSstunden über etwaige Mit- teilungen der Schuldirektion brtr. des Gesundheitszustandes ihrer Pflegebefohlenen weitere Auskunft holen. Werden sie für eine der Stunden bestellt, so ist dieser Aufforderung Folge zu leisten. V Der Rat der Stadt Riesa. Rch. Geschäftsverkehr im Rathause während der Sommerzeit. Vom 2. Mai 1919 ab, sind die Geschäftsstellen von 7 Ubr vormittags bis mittags IS Ubr für den öffentlichen Verkehr geöffnet. Die Stadt- und Steuerkafsc bleiben an den Sonnabende« wie bisher für den Verkehr geschloffen. Die Geschäftszeit der Sparkasse für den öffentlichen Verkehr wird festgesetzt von 0 Ubr vormittags bis mittags IS Uhr und von nachmittags S bis 4 Uhr und an den Sonnabenden von O Ubr vormittags bis nachmittags 1 Uhr. Die Erledigung von Sachen, die bis zum nächsten Tage auf schiebbar sind, must austerhalb der vorbezeichneten Geschäfts zeiten ausnahmslos abgelehnt werden. .Der Rat der Stadt Riesa, den 29. April 1919. Polizeistunde am 1. Mai 191.» vetr. Durch Verordnung der Ministerien für Militärwesen und des Innern ist für den zum allgemeinen Feiertag erklärten 1. Mai 1919 die Polizeistunde für das ganze Land bis 1 Uhr nachts verlängert worden. Dementsprechend wird in der Nackt vom 1. zum 2. Mai 1919 die Zeit, in der sich Niemand unbefugt auf Straßen und Plätzen aufhalten darf, auf 7.2 Uhr bis 4 Uhr morgens festgesetzt. ' Großenhain und Riesa, am 30. April 1919. Die Amtsbanvtmannschast. Der Stadttat. 22. Jahr«. Da» Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tag abend« S Uhr mit Ausnahme der Gönn- und Festtag«. vezngSPrei«, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Hau» oder bei Abholung am Postfchatter vierteljährlich 4.2Y Mark, monatlich 1.40 Mark. Anzeigen für dir Nummer de« Ausgabetage» sind bis lü Uhr vormittag» aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) SS Pf.. OrtSpreiS SO Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz SO'/. Aufschlag. Nachweisung«» und BermittelungSgrbühr 20 Pf. Fest« Taris«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage «lngezogen werden muh ober der Auftraggeber i» Kontur» gerät. ZahlungS- und Erfüllungsort: Riesa. Vierzehntägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — In: Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderunäSeinrichwngen — hat der Veziehrr keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreise». Rotationsdruck und Verlag: San ger » Win »erlich, Ri« sa. Geschäftsstelle: Ooettzestrnh« SS. Verantwortlich für Redaktion; Arth Mr Häbnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. ,40 M. für '/,-Vfund-Paket, " 1 Dkund, 1 Wund. fchnittt 66 der gelben WäreübezügSkärt« lll sind ungezählt un^^ in einem verschlossenen Briefumschlag mit der Aufschrift der vertetlunaSftelle vtS spätestens de» 10. Mat 1010 an die UntetverteilüngSstelle einzureichen. Die UiUerverteilungSstrlle hat die Abschnitte gesammelt VtS spätestens de« 10. Mat 1010 an die Amt-Hauptmann- fchaft einzusenden. Bekanntmachung, Gaspreis betreffend. Infolge der weiteren Steigerung der Gestehungskosten des Gases sieht sich der unter zeichnete Rat genötigt, unter Aufhebung der Bekanntmachung vom 20. Dezember 1918 auf Grund von 8 8 der Gasbezugsordnnng für das städtische Gaswerk in Riesa vom 24. Mai 1912 und in Abänderung des in 8 9 der Bedingungen für die Abgabe von Gas durch Automaten vom 1. Januar 1911 festgesetzten Preises folgendes zu bestimmen: Vom 1. Juni 1919 ab wird der Bezugspreis für 1 «dm Gas (Einheitspreis) auf 45 Pfg. erhöht. Der Preis für 1 obm Automatenaas beträgt vom genannten Tage an 50 Pfg. Die neuen Preise gelten ohne weiteres für alle Gasabnehmer, die nicht beim Ein tritt der Preiserhöhung den Gasverbrauch einstellen und dies vorher, behufs Absperrung der Prtvataasleitung, bei der Gaswerksverwaltnng schriftlich angezeigt haben. Riesa, den 30. April 1919. Der Rat der Stadt Riesa. Fnd. Polizeistunde vetr. Zufolge Verordnung des Ministeriums deS Inner» und des Ministeriums für Militärwesen vom 26. April 1919 wird für den 1. Mai 1010 die Polizeistunde bi» 1 Utzr nachts verlängert. , Der Rat der Stadt Riesa, am 30. April 1919. Herr Gemeinde-Kassierer Ernst Wilvplm Günther in Weida ist als stellv. Standes- beamter für den Standesamtsbezirk Weida in Pflicht genommen worden. Großenhain, am 29. April 1919. , Die Amtshauptmaanschast. Wegen Reinigung der Geschäftsräume im amtshauptmannschaftlichen Dienstgebäude, Hermanustraße 30, werden . Freitag und Sonnabend, de« 0. und 10. Mai 1010 bei der unterzeichneten Behörde nur dringliche Angelegenheiten erledigt. Großenhain, am 29. April 1919. L Die RmtshaNptmannschaft. Montag, den S. Mai 1010, vormittags 8 Uhr " wird im Sitzungssaale der unterzeichneten Amtshauptmannschaft öffentliche Bezirksausschußsitzung abgehalten. Großenhain, am 29. April 1919. Die Amtöhanptmanuschast. ««v A«r»tger (Eldeblatt «a M-cher). 8"nrus «e. 20. «irokaff, Mesa Rr. ÜL für die Amtshanptmannschaft Großenhain, das Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröka. 98. Mittwoch, 8ö. April ISIS, abends Schulärztliche Beratungsftunden finden im Sommerhalbjahr 1919 im Schularztzimmer der Karolaschnle, 1. Obergeschoß (Südeingang) an folgenden Tagen nachmittags vvn 4—5 Uhr statt: Für Knaben: Donnerstag, 8. Mai Für Mädchen: Dienstag, 13. Mai, Dienstag, 20. Mai, "" "" „ 3. Juni, „ 17. Juni, 1. Juli, „ 19. August, , „ 2. September, l „ 16. September. , RathanS. Fernruf Nr. SO. , Einlagenbe tand: 22 Millionen Mark. —. — . Verzinsung der Einlage» vom 3*2 Prozent. Tage »er Einzahlung ab bis znm Tage der Rückzahlung. Mündelsichere Kapitalanlage un er Garantie der mit ihrem gesamten Vermögen haftenden Stadtgemeinde. , , Vermiet««- von Stahlschliestfächern. — Einlösung von Zinsscheinen. Aufbewahrung und Verwaltung sicherer Wertpapiere. Sofortige Erledigung !! Unbedingte Verschwiegenheit über alle GeschäftSvor- schriftticher Aufträge. !! kommnisse sowohl Behörden wie Privaten gegenüber. Geureindeverbands-Girokafse. Kostenlose Geldüberweisungen. ' t Montags bis mit Freitags: 9—12, 2—4 Uhr «afienttnnde«. j Sonnabend»: 9-1 Uhr. 974 VS 2 —... 4627 Äur Behebung von Zweifeln wird darauf hingewiese», dah als üungenseucheimpfung im Sinne von 8 51 Abs. 2 des ÄiehseuchengesetzeS vom 26. Juni 1909 (RGBl. S. 519) in Verbindung mit 8 198 der Ausführungsvorschriften des Bundesrats vom 7. Dezember 1911 (RGBl. 1912 S. 3) jede künstliche Einverleibung von Stoffen in den Rinderkörper anzu sehen ist, die lebende Erreger der Lungenseuche enthalten können. Hiernach darf eine Uebertragung von primärer oder sekundärer Lungenseuchelymphe, von Kulturen des Erregers der Lunaenseuche, von Blut, Blutserum oder anderen Gewebs säften lungenseuchekrantec oder der Seuche verdächtiger Rinder auf gesunde Rinder nur auf Anordnung des Wirtschaftsministeriums und nur unter Beobachtung der von ihm bezeichneten Schutzmaßregeln erfolgen. Dresden, den 26. April 1919. 246»vv Wirt sch aftS.Ministerium.4626
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