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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 17.05.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-05-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191905178
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19190517
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19190517
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-05
- Tag1919-05-17
- Monat1919-05
- Jahr1919
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 17.05.1919
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Riesaer W Tageblatt Eeneesee», 17. Mak 1819, ebeu»S. ») d) . «-) außerordeut- ,1918 'N« 72. Jahr,. ) am »r für Satz Dienstag, Hen LO. d. Mts., von vorm. 9 Uhr an kommen im alten Brauerei-Wohnhaus 2 Deckbetten, 2 Kopfkissen, 1 Bettstelle, 1 goldne Damenarmbanduhr, 1 Taschenuhr, 2 Regenschirme und einige KrauenklcidungSstücke gegen sofortige Bezahlung öffentlich zur Versteigerung. Riesa, am 17. Mai 1919. Der VoUftreckunasbeamte -es Rates der Stadt Riesa.(Schbt.) Oeffentliche Aufforderung zur AufsteK««- von Vermögrnsverzeichntfie« «ach de« Stande»»« 81. Dezember 1818. Aus Grund der Verordnung der ReichSrealeruna vom 13. Januar 1919 über die Ausstellung von VermögenSverzeichniffen und die Festsetzung von Struerkursen auf de» 81. Dezember 1918 (Reichs Gesetzbl. 1919 S. 67> und der AuSfübrungSbestimmunaen des Reichsuiinister» der FinanzrMiom SO. Mürz 1919 zu dieser Verordnung (Zentralbla da« Deutsche Reich 1919 S. 62) werden die im 8 11 deS VefitzsteuergrsetzeS vom 3. 191» «Reich«.Grsetzbl. 1918 S. 824) und in 8 2 Satz 2 de« Gesetzes über eine außrror liche Sriegsabaade für das Rechnungsjahr 1918 vom 26. Juli 1918 Mrichs-Grsetzbl. S. 964) bezeichneten Personen hierdurch aufgrfordert, «in Verzeichnis ihre« vermöge« Oertttches «»» SiichfischeS. Riesa, den 17. Mat 1919. « » Cdorveretn Riesa. Konzert »um Besten des Verein» Heimatdank der Stadt Rieja. Am 2. Januar 19lv hat sich auch in Riesa ein größer gemilchter Lbor ge bildet, der von seinem Chormeifter Herrn Iwan Schöne- bäum geleitet wir» und bi» letzt 202 singende Mitglieder «nfatzt. Mit »Ach« Spannung «an de« erste« osstnt- MchnW m ßck us tzttnrkWn m MipIiNe 8nd—M. Die für 5. Mal 1919 angesetzt gewesene Versteigerung von SeereShölzern aut dem Hafengelände Gröba—Riesa wird am Donnerstag, den SS. Mai 1919 von vorm. 9 Uhr an und, wenn erforderlich, noch an, nächsten Lage, abgehalten werden. Zu den bereits veröffentlichten Bedingungen «siehe Sächsische StaatSzeitung vom 16. Avril 1919) wird noch hinzugefügt, datz diese Hölzer zum größeren Teil an Industrie und Handwerk, zum kleineren Teil dem Wohnungsbau zugefuhrt werden sollen. Der Wohnungsbau wrrd in kurzer Zeit aus anderen fächs. Holzoeständen nach Möglichkeit be friedigt werden. * Der Zuschlag wird nur an Selbstverbraucher «teilt. Nichtselbftverbraucher werden von der Bietung ausgeschloffen. Verladung der erstandenen Hölzer vom Lager, sei es auf Geschirr oder üuf Bahn- wagen und alle damit verbundene» Arbeiten sind auf, Grund früherer Vereinbarungen von dem Lagerhalter vornehmen zu lassen, auf dessen Platz die erworbenen Hölzer einge lagert sind. Die Abfuhr mutz spätestens bi« 26. Mal ds. I. beendet sein. Dresden, den 14. Mai 1919. RetchSverwert«ngSa«rt, 258omvu» Landesstelle Sachsen. 5308 tzMuz m MbMM nWe nsISMei SAmIrcs Auf den vom 19. bi» 28. Mai 1919 lautenden Abschnitt der Speisrfettkarte werden « « be » der darauf entfallenden Menge Jnlandsbütter SO «r sogenannte Heeresbutter auSgeaeben. Nicht z« beliefern mit dieser Butter find die Gastwirtschaft«-, Bäckerei- und Krankenzulagemarken, sowie die Urlanberkarten. Der Preis beträgt 8 M. 80 Pf. für 1 Pfund - 88 Pf. für 80 zr. Grobenhain, am 18. Mat 1919. . Der Ko«m«»al»ert«»b. übrigen sich bet der mit Recht vielgefeierten Mnstlerim Mit viel Geschick begleitete am Flügel Herr Erich Seidel, wenngleich mehr Anpassung an die Sängerin stellenweise am Platze gewesen wäre. Im weitere- Verlauf des Kon zertes brachte der Chor „Sankt Raphael" von Brahm», das „Nachtlied" und „Frühmorgens" von Jen,en zu Ge hör. Den ^Schluß bildeten »wer Chöre von unserem Zwickauer Landsmann Robert Schumann: „Schnitter Tod" und „ZigvmeAaben", letzteres recht gewandt von Frau ¬ lichen Auftreten dieses Vereins entgegensah, zeigte der dicht be etzte Sternsaal. Wohl keiner der Konzertbe.ucher wurde in seinen Erwartungen getäuscht. ES wurde wirtlich Gute» geboten. Punkt 8 Uhr erklang da» „Morgengebet" von Mendelssohn, ihm folgte di« „FrühlingSfeier". Al» so- listtsch« Kraft war Liefet von Schuch gew mnen worb«n, die Lieder von Mozart, Volkmann, Wol,,, Mahler und Schumann mit ihrer natürlichen, ungekünstelte« Stimme ü» »oUendeter Weise vortrug. Worte der Anerkennung er Auk Grund der Verordnung über die Errichtung von BreiSvrüftmgSftellen und die BersorgungSregelung vom 28. September/4. November 1918 (RGBl. S. 607, 728) und auf Grund der Verordnung über Gemüse. Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 (RGBl. S. 807) wird folgendes angeordnet: 8 1. Die öffentliche Versteigern«« des künftigen Ertrage» von Obttpflanzungen und die öffentliche Versteigerung von Obst ist für Obst aller Arten und Sorten Verbote«. 8 2. Wird Gemüse oder Obst zu Preisen veräutzert, welche die Höchstpreise über schreiten oder den durch Richt- oder Marktpreise aezogenen PreiSarenzen nicht entsprechen oder zn den Einstandspreisen de« Veräußerers außer Verhältnis stehen, so ist die Landes- stelle für Gemüse und Obst befugt, das Eigentum an diesem Gemüse oder Obst von dem Besitzer einem Kommnnalverband oder einem Großverbraucher zu übertragen. Dieselbe Befugnis steht der Landesstelle für Gemüse und Obst zu, wenn der künftige Ertrag von Gemüse- oder Obftpflanznngen zu Preisen verkauft wird, die den Höchstpreisen nicht ent- sprechen oder bei Berücksichtigung des Ernteergebnisses zu den Richtpreisen oder voraus sichtlichen Marktpreisen oder zu den Einstandspreisen des Veräußerers außer Verhältnis stehen. 8 3. Die Anordnung der Eigentumeüvertragnng ist an den Besitzer zu richten. Zur Zustellung genügt die Zusendung ter Anordnung durch eingeschriebenen Brief. Das Eigentum geht bei abgeerntetem Gemüse oder Obst über, sobald die Anordnung dem Be sitzer zugeht. Ist das Gemüse oder Obst noch nicht abgeerntet, so tritt der Eigentums übergang erst mit der Aberntnng ein. Der von der Anordnung betroffene Besitzer ist verpflichtet, die anstehenden Früchte bis zur Aberntung pfleglich zu behandeln bezw. die geernteten Früchte bis zum Ablauf einer in der Anordnung zu bestimmenden Zeit pfleg lich zu verwahren. , . Liegt die Aberntnng auf Grund eines VachtvertrageS oder eines sonstigen Vertrages einem Dritten ob, so tritt dieser an die Stelle des Besitzers, dem die Anordnung zugestellt ist. Namentlich bleibt der Dritte verpflichtet, die Aberntung sorgfältig auszufübre». 8 4. Den Uebernabmeprei» stellt die Landesstelle für Gemüse und Obst unter Be rücksichtigung der Höchst- oder Richt- oder Marktpreise fest. Hat der Besitzer einer Auf- forderung zur Ueberlassung der Vorräte innerhalb der festgesetzten Frist nicht Folge ge leistet, so kann nach freiem Ermessen ein Abzug gemacht werden. 8 3. Alle Besitzer von Gemüse oder Obst Haden der Landesstelle für Gemüse und Obst oder.deren Beauftragten, die sich als solche answeisen, auf Anfordern wahrheitSge- mätze Auskunft über die vorhandenen Mengen nach Gewicht, Art und Lagerort zu geben. Die Beauftragten, hi« sich al» solche ausweisen, sind befugt, sowohl zur Schätzung der Gemüse und Obsternte wie auch zur Feststellung, ob und welche Vorräte b:i den Besitzern an Gemüse oder Obst vorhanden find, die betreffenden Grundstücke oder Räume, in denen Gemüse oder Obst vermutet wird, zu betreten und zu besichtigen. Beide Teile sind berechtigt, bei der Besichtigung von Raumen die Anwesenheit eines Vertreters der OrtSpolizeibehorde zu verlangen. Die Ortspolizeibehörden haben dem darauf gerichteten Ersuchen eines Beteiligten zu entsprechen. 8 6. Wer diesen sowie den von der Landesstelle für Gemüse und Obst in Aus führung dieser Verordnung zu erlassenden Vorschriften zuwiderhandelt, wird nach Maß gabe des 8 17 der BundesratSverordnuna über die Errichtung von PreiSprüfungsftellen und die Versorgungsregelung vom 25. September/4. November 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Atonalen oder Geldstrafe bis zu 1503 Mark bestraft, sofern nicht nach 8 16 der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 oder nach 8 3 der Bundesratsverordnung über Auskunftspflicht vom 12. Juli 1917 eine höhere Strafe verwirkt ist. 8 7. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft; mit dem gleichen Zeitpunkte wird die Verordnung des Ministeriums des Innern vom 20. April 1918 — 612 ll v VIII — in Nr. 92 der „Sächsischen Staatszeitung" vom 22. Avril 1918 außer Kraft gesetzt. Dresden, am 14. Mai 1919. 746 vsi WtrtschaftS,Ministerin«. 5326 LanSeslebensmittelamt. und AuHri-rr tEibebliür Md Au-eigert. MNEmMMr «»Mölb« »«ia. VftschEwiwr «»»A ««rmms Ar « »trokass« «ttsa Ar. »T für die Amtthanptmannschast GrokenVakn. das Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 112. r»n««bend, 17. Mak 1919, «brnds. La» Riesaer Tageblatt erscheint letze« Laa abend» » Uhr mit Ausnahme der Som,- und Festtage.- V«z«O»tzret», argen BorauSzahlung, durch unser« Träger frei' Hau« oder bei Abholung Postschalter vierleljöhrltch 4.20 Mark, monatlich 1.40 Mark. Anreizen für di» Rümmer de» «u«gak>ttaae» sind bi» 1s Uhr oonnittaä» aufzugeben und im vorau» «u bezahlen; «in, Gewähr da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plötzen wird nicht übernommen. Prei» für die 43 mm breit« Prundschrift-Zrtlr (7 Silben) SS Pf„ Drtlpnt« SO Pf.; »«ttraubenüer und tabellarischer Ls*/, Aufschlag. Nachweisung«, und vermittelunargebühr Ls Pf. Feste Tarif«, Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Mag« einaezogen werden muß oder der Auftraggeber in Kontur» gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa, vierzehntägige Unterhaltungilbetlagr »Erzähl,, an ver Elbe". — Im Falle höherer Vewall — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der Besörderungteinrichtungen — hat der Bezieh«! keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung d«r Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreise». Rotationsdruck und Verlag: LangertWinterliL. Riesa. «eschöstSstele: Gortheftratz« ötz. verantwortlich sür Redaktion: Arthur Häbnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Niesa. Oeffentliche Versteigerung. Am DienStag, de« 8. J««i 1919, 9 Uhr vorm. werden in Riesa im Artillerie depot, Kirchbachftraße 84 Wagen militärischer Art (besonders für schwere Lasten geeignet) und aw Mittwoch, de« 4. Juni 1919, 9 Uhr vorm. in Zeitbain in der Bezirksverwaltung 4S Bauernwage« und 2 Kutschwagen öffentlich an den Meistbietenden versteigert. Mindestens die Hälfte des Kaufpreises ist in Kriegsanleihe zu entrichten. Kriegsanleihe wird zum Nennwert an Zahlungsstatt ange nommen. Relchsverwerlnngsamt, LandcsstMe Sachsen. Artillerie-DepotRiesa. Gutwaßer. Jeske. ' Volksküche Gröba. Infolge der fortgesetzten Preissteigerung auf dem Gebiete der Lebensmittel, durch daS bedeutende Steigen der Kohlen- und KokSpreise und infolge von Lohnerhöhungei können die Speisen in unserer hiesigen Volksküche künftig nicht mehr z» dein bisherigei» Preis abgegeben werden. Der Preis für «ine Litrrportion must von Dienstag, de« KV. Mai 1919 ad auf vv Pfg. erhöbt werde«. Gröba «Elbe), am 16. Mai 1919, Der Gemeiudevorftaud. Der Bezirksschornstelnsegermeifter hat gemeldet, daß vom Montag, de« 19. bis Sonnabend, de« K4. Mai 1919 die Schornsteine gekehrt werden. Gröba (Eibe), am 17. Mat 1919. Der Gemeindevorftautz. ngch dem Staude vom 81. Dezember 1918 bis zum 81. Mat 1919 nach Maßgabe der Bestimmungen in der oben bezeichneten Verordnung und den oben be zeichneten AuSfübrungSbestimmunaen zu dieser Verordnung aufzuftrlle«. Zur Ausstellung de« Verzeichnisses sind verpflichtet ») alle Angehörigen des Deutschen Reichs, mit Ausnahme derer, die- vor dem 1. Jaguar 1914 ihren inländischen Wohnsitz oder Aufenthalt anfaegeben haben und sich mindestens seit dem 1. Jannqr 1914 dauernd im Ausland aufhalten. Die Ausnahme findet keine Anwendung auf Reich», und Staatsbeamte, die im Ausland ihren dienstlichen Wohnsitz haben. Wahlkonsnln gelten nicht als Beamte im Sinne dieser Vorschrift: alle Ausländer, die im Deutschen Reiche einen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes ihren dauernden Aufenthalt haben: alle Personen, die ihre inländische Staatsangehörigkeit nach dem 1. August 1914 verloren haben, sofern sie erst nack den: 31. Dezember 1913 ihren inländischen Wohnsitz oder Aufenthalt anfaegeben haben; 6) alle natürlichen Personen ohne Rücksicht auf Staatsanaehörigkeit, Wohnsitz oder Aufenthalt, welche Grund- und Betriebsvermögen im Deutschen Reiche besitzen, diese jedoch nur hinsichtlich ihres inländischen Grund- und Betriebs- vermögen». Ehemänner haben bei der Ausstellung des VermögensverzeichniffeS ihrem eigenen Vermögen da» Vermögen der Ehefrau »uzurechnen, falls sie nicht dauernd von ihrer Ehe frau getrennt leben. lieber das Vermögen von Kindern sind, auch wenn das KindeSvermöaen der elter lichen Nutznießung unterliegt, von den gesetzlichen Vertretern gesonderte VermögcnSver- zetchniffe aufzustellen. Besondere Aufforderungen zur Aufstellung deS VermögenSoerzeichnisses und Vordrucke zu den VermögenSverzeichniffen werden den zur Aufstellung des VermögenSoerzeichnisses Verpflichteten nicht zuaestellt. Vordrucke zu den VermögenSverzeichniffen können von beute ab bet den Besitzsteneramtern (Bezirksfteuereinnabmen) und den Gemeindebehörden (Orts- steuereinnahmen und Stadtstenerämtern) kostenlos entnommen werden. Den zur Aufstellung des VermögensverzeichniffeS Verpflichteten, deren Vermögen einschließltch des Vermögens der Ehefrau am 31. Dezember 1918 den Gesamtwert von 10000 M. nicht überstiegen hat, wirv nachgelassen, ei» Verzeichnis ihres Vermögens nach dem.Stande vom 31. Dezember 1918 in einfacher Form ohne Verwendung des Vor drucke- »« de« Vermögensverzeichnifsen auszustellen. Die Vermögen-Verzeichnisse sind vorläufig «och «icht bei den Besitzsteuerämtern ein- zureichrn. Die zur Ausstellung Verpflichteten haben das Dermögensoerzeichnis zunächst nur aufzustelle« und bei sich aufzubewahren. Ueber die Einreichung des VermögenSoer zeichnisses bei der Steuerbehörde ergeht später besondere Anordnung. Die Frist zur Aufstellung des VermögensverzeichniffeS kann vom Besitzfteueramte (Bezirksfteuewinnahme) auf Ansuchen angemessen verlängert werden. Wer das" Bermögensverzeichnis nicht fristgemäß oder nicht vollständig aufftellt, erleidet später Rechtsnachteile, deren Bestimmung nach 8 3 der oben bezeichneten Verord nung künftiger gesetzlicher Regelung vorbehalten ist. Großenhain, am 17. Mai 1919. Bezirkssteuereiunahme Großenhain als Besitzsteueramt. Elvschiffahrt betr. Der vor der Meißener Straßenbrücke ans Grund gegangene Kahn ist beseitigt und die dadurch gesperrte Tal- und Bergschiffahrt auf der Elbe wieder frei geworden. Meißen, am 15, Mai 1919. Nr. 305 X. Die Ämtshanvtmannschaft gls Elbstromamt. Grieffkartenausgave. Die Ausgabe der Grießvorzuaskarten für ») Schwangere vom Anfang des 9. Schwangerschaftsmonats, b) stillende Mütter bez. Wöchnerinnen erfolgt nach Vorlegung entsprechender Bescheinigung der Hebamme bezw. deS Arzt«» Dienstag, de« SV. Mat 1919, vormittags 7—IS Uhr im Rathaus, Lebensmittelkartenzentrale, Zimmer 13. Die bisher gültigen Ausweiskarten sind bei der Entnahme der neuen Grießvorzugs, karten unbedingt mitzubringen. Bet späterer Abholung find 5V Pfg. Gebühre» für besondere Abfertigung z« entrichte«. » Der Rat der Stadt »tiesa, am 16. Mai 1919.E.
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