Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.05.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-05-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Urheberrechtsschutz 1.0
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- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191905276
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19190527
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19190527
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-05
- Tag1919-05-27
- Monat1919-05
- Jahr1919
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- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.05.1919
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iesaerD Tageblatt «>d> A»r»rs»» MedlM M z^ych«». ».»>""*- Arnlsötcrtt M dle AmtShauptmannschaft Großenhain. da- Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Grvbq. vember 1918 stillschweigend einverstanden erklärten. UmG Neugestaltung der Neichsreisebrotmarken betr. Die seither zur Ausgabe gelangten ReichSreikebrotmarken werden durch neue ersetzt. Die neuen Marken haben eine gelbe Farbe mit schwarzem und grünem Aufdruck und sind mit einem durchlaufenden Wasserzeichen, sowie roten und blauen Fasern versehen. Berfafsnug Deutschlands entsprach und die herzustcllenden Gebiete von deutscher Seite durch eine völkerrechtswidrige Handlung nämlich durch die Verletzung der Neutralität mit dem Schrecken -es Krieges überzogen worben waren. Das Selbftbesttmmungsrecht des polnischen Volkes hatte übrigens schon die frühere Regierung ebenso anerkannt, wie bas an Belgien verübte Unrecht. Wenn nun das Lurch den Staats sekretär Lansing am 6. November 1S18 an die deutsHe Ne gierung übermittelte Schreiben der Entente Leu Begriff der Wiederherstellung der besetzten Gebiete einer näheren Aus legung unterzog, so erschien es für die deutsche Auffassung selbstverständlich, daß die Ersatzpfltcht, die in der Auslegung festgelegt wurde, sich nicht auf andere Geb'ete beziehen konnte, als die, deren Schädigung als rechtswidrig zugegeben war und deren Herstellung die leitenden Staatsmänner der Geg ner als KrtegSziel betont hatten. So hat Präsident Wilson die Wiedergutmachung des Unrechts an Belg'en in seiner Botschaft vom 8. Januar 1918 ausdrücklich als Len heiligen Akt bezeichnet, ohne den die ganze Struktur und Geltung -es Völkerrechts für immer erschüttert sein würbe. Ebenso hat d«r englisch« Prewtermtn'ster Herr Lloyd George in seiner Rede im Unterhaus« am 22. Oktober 1917 gesagt: Die vor- nehmsten Forderungen der britischen Negierung und ihrer Verbündeten waren stets die vdllige politische territoriale und wirtschaftliche Wiederherstellung der Unabhängigkeit Bel gien» an- feine« Entschädigung soweit «ine solche möglich ist, für die Zerstörung feiner Städte und Provinzen. Da» ist» keine Forderung einer Kriegsentschädigung, wie die, die 1871 Frankreich von Deutschland auferlegt wurde. Es ist kein «er- sirch, die Kosten »er Kriegführung von »em einen Krieg- führenden auf den anderen abzuwälzen. Wa» hier für Bel- gi« gesagt wird, mutzte Deutschland auch für Nordfrankreich anerkennen, da die deutschen Heer« nur auf dem Wöge über die verletzte belgische Neutralität die'französischen Gebiete erreicht hatten. Dieser ktzgrisf war e», Nir den dte dentsihe äutzerltcheGchuldam AnSbrnch de» Kriege» oder di« äutzer- Auf Blatt 476 des Handelsregisters, die Firma LieferungSvereinigung für Militär kantinen Franz Heinisch L Co., G. m. b. H., Zweigniederlassung der in Dresden unter der Firma Franz Hemisch L Co. bestehenden Gestm.b.H. betratst beute eingetragen worden» Der Geschäftsführer Fra«, Arthur Heiuisch ist ausgeschieden. Zum Geschäftsführer ist bestellt der Kaufmann Fritz Karl Fran» in Dresden. Amtsgericht Riesa, den 24. Mai ISIS._ liche Tatsache, datz die formelle Kriegserklärung von seiner Sette auSgcgangen war. Die Bedeutung der Note des Staatssekretärs Lansing lag für die deutsche Negierung da rin, daß die Entschädtgungspflicht sich nicht auf die Wieder herstellung der Sachwerte beschränkte, sondern auf jeden Scha ben ausgedehnt wurde, den die Zivilbevölkerung im besetzten Gebiet an Personen oder Eigentum erlitten hatte, mochte er im Laufe der KrtegShandlungen zu Lande, zu Wasser oder von der Luft auS herveigeführt fein. Das deutsche Volk hat d'e Einseitigkeit wohl empfunden, die darin lag, dass man ihni die Wiederherstellung Belgiens und Nordfrankretchs aufer legte, währen- man ihm eine Entschädigung für die Gebiete des deutsch«« OsteuS verfagt«, die von -en Truppen des russischen Zarismus nach einem von langer Hand vorbereite ten Plane überfallen und verwüstet worden waren. ES hat aber behauptet, Latz der russische Ueberfall nach formellem Völkerrechte anders zu beurteilen war als der E'nfall in Belgien und -«Shalb von einer Ersatzforderung seinerseits Abstand genommen. Wenn nunmehr die alliierten und assoziierten Regierungen die Auffassung vertreten sollten, datz für jede völkerrechtswidrige Handlung, die im Kriege be gangen worden ist, Schadenersatz geschuldet wird, so will die deutsche Delegatton die grundsätzliche Richtigkeit dieses Stand punktes nicht bestreiten. Sie macht aber darauf aufmerksam, datz dann auch Deutschland eine erhebliche Schadenrechnnng auszustellen hat und datz die Ersatzverpflichtungen seiner Geg- ner insbesondere gegenüber der durch die völkerrechtswidrige Hungerblockade «nermetzlich geschädigten Zivilbevölkerung sich nicht auf'di« Zett beschränken, wo der Krieg noch beider, seit» geführt wurde, sondern ganz besonders aus die Zeit zu- treffen, wo e» nur noch eine Kriegführung der alliierten und assoziiert« Mächte gegen «in freiwillig wehrlos gewordenes Deutschland gab. Jedenfalls entfernt sich die Auffassung der alliierte« «ud assoziierten Regierungen von der Verein barung, die Deutfchkmd vor Abschluß de» Waffenstillstands vertrages getroffen hatte. Sie läßt «ine endlose Reche von Streitfragen am Horizont der Fried«nsverhandluugen em- porsteigenrrnd könnte zu einer praktische« Lös««« nur durch Die SchMdfrage. Am Sonntag ist dem Präsidenten der alliierten Friedens konferenz von -er deutschen FrtedenSdelegation nachfolgende Note überreicht worden: Versailles, den 24. Mat ISIS. Herr Präsident! Der Inhalt des Schreibens Eurer Exz«enz vom 20. d. M. über die Frage d«r Verantwortlich, kett Deutschland» für die Folge» des Krieges hat der deut schen FrtedenSdelegation gezeigt, -atz die alliierten und asso ziierten Regierungen «den Sinn vollständig mitzverstanben haben, in dem die deutsch« Regierung und das deutsche Volk sich mit de« Note »es Staatssekretärs LanstngS vom S. No- dtest MibverstLnd^nisse äüf-uklären, fleht sich die deüische De legation genötigt, den alliierten und assoziierten Regwrungen die Ereignisse tnS Gedächtnis zurückzurufen, die jener Rote vorauSgingen. Der Präsident der Bereinigten Staaten von Amerika hatte zu verschiedenen Malen feierlich erklärt, datz der Weltkrieg nicht mit «tuen» Macht frieden, sondern mit einem RechtSfrteden enden soll und daß Amerika nur für die- se» KrtegSziel (hier enthiilt Ka» Telegramm eine Lücke, die ungefähr «sie folgt auszufüllen Ist: in den Krieg etngetreten wlkre). In ttesem Sinne wurde die Formel geprägt: Keine Annekttone«, keine Kontributionen, keine Strafzahlungen. Auf der ander« Seite verlangte aber der Präsident unbe dingt die Wiederherstellung de» verletzt« RechtSzustande». Di« positive Sette dieser Forderung fand ihr« Ausdruck in »« 14 Punkt«, die b« Präsident in feiner Botschaft vom Januar 1918 »tedergrlegt. Sie verlangt von dem deutschen Botte hauptsächlich »«tterlet: 1. Den Verzicht auf wichtige Teile deS Reichsgebietes t« West« und Vst« unter dem SrsichWpnnkte der uatimml« Selbstbestimmung. ». da» ver- sprechen »« Wiederherstellung der besetzt« Gebiete Belgiens Mlb RordfrankreichS. A«f beide Forderung« konnte sich WEH MTUWWIWG VE? DEUMWesNLUMNWU WEE MEMEV VEMWEr«Nf<WEN Wein« Ma MMstt mi 3mnsni iinl in MMMcis M. Es ist wahrgenommen worden, daß verschiedene Arbeitgeber ihren Bedarf an Arbeits kräften nicht gemäß der Verordnung des ReichsdemobilmachungSamteS vom 27. November 1918 beim hiesigen Arbeitsnachweis anmelden, sondern Arbeitsuchende ohne weiteres in ihren Betrieb einftellen. * Damit vermieden wird, daß trotz der hier nbch zahlreich vorhandenen Arbeitslosen offene Stellen von auswärtig« Arbeitsuchenden besetzt werden, wird alle« Arbeitgeber« hiermit zur Pflicht gemacht, künftig nur solche Arbeitslos« etnzustellen, die ihnen vom hiesigen Arbeitsnachweis zngewiesen werden und zum Nachweis hierüber eine Meldekart« vorlegen. Auf dieser Meldekarte haben die Arbeitgeber zu vermerken, ob sie den Arbeitsuchenden in ihren Betrieb einstelle» oder nicht. Letzterenfalls ist der Grund mit anzugeben. Um einen Mißbrauch der Erwerbslosenfürsorge zu verhüten, sind die Arbeitgeber ferner verpflichtet, den von ihnen eingestellten Erwerbslosen die Aufnahme der Arbeit nur dann zu gestatten, wenn sie eine Bescheinigung der Zahl- und Kontrollstelle der Erwerbs- losensürsorge Riesa darüber vorlegen, daß sie die Kontrollkarte an die genannte Kontroll stelle abgeliefert haben. Riesa, am 26. Mai 1919. Der Rat der Stadt Riesa. Pferdefleischverkauf bei Herrn Albert Mehlhorn am 28. Mal von 1—4 Uhr nachm. auf die Nr. 451—700 der roten Ausweiskarten. v) röba (Elbe), am 27. Mai 1919. Der Gemeindevorstand. Aiüamt la SAm le« AM» WWelvainsts. NgL Gehör de« Vorstandes de« Vlehhandeltzverbande- werden die 88 5 und S der Satzung abgeändert And lauten 1« Zukunft folgendermaßen: 8 5. Die Mitglieder de« verbände« erhalten vom Vorstand eine Aurweiskarte. Genossenschaften erhalten für die von ihnen zu bezeichnenden Personen Au-weiSkarten. Sofern für eine Genossenschaft mehrere Personen AuSwei«karten erhalten sollen, sind neben der Hauptausweiskarte Nebenkarten auf die Personen auSznstellen. Händler, die Aufkäufer beschäftigen, haben für diese auf den Namen lautende Nebenkarten zu bean tragen. Ausweiskarten, die zum Handel mit Ferkel» und Läufersckweinen unter 25 Kg Lebendaewicbt berechtigen, erhalten nur diejenigen, die dies« Handel bereits vor dem 1. Juli 1914 dauernd in größerem Umfange selbständig betrieben haben; bereits erteilte Ausweiskarten, deren Erteilung hierinit im Widerspruch steht, können zurückgezogen werden. Die Ausweiskart« sind ron den DerbandSmitgliedern bei jedem, ihnen nach 8 7 oorbthaltenen Biehhondelsaeschäst ohne Aufforderung vorzulegen. 8 6. (1.) Die Ausstellung von Ausweiskarten ist zu versagen, wenn Gründe vor- liegen, die es rechtfertigen würden, dem Mitglied« den Betrieb des Viehhandel« auf Grund der Verordnung vom 23. September 1918 zur Fernhaltung unzuverlässiger Per- sonen vom Handel (R. G. Bl. S. 6031 zu untersagen. (2.) Den in 8 4 aufgeführten Personen ist die Ausweiskarte regelmäßig nur zu er- teilen, wenn ein besonderer drsiwender Grund für die Zulassung zum viehhandel vorliegt. Sie ist im allgemeinen zu versagen, wenn der Antragsteller 1. außer dem Viehhandel noch ein anhdreS Gewerbe betreibt, demgegenüber der Viehhandel nur einen Nebenbetrieb darstellt; 2. nach seinem Vermögen oder seinen sonstigen Einkünften auf den Betrieb des Biehhändels wirtschaftlich nicht mehr angewiesen ist; 3. wenn durch die Neuznlaffung eine im allgemeinen Interesse unerwünschte Ueberfüllung de« Viehhändlerberufes eintreten würde. k3.) lieber die Erteilung entscheidet der Vorstand. (4.) Der Vorstand kann einem Mitglied« die Ausweiskarte <8 8) entziehen, wenn Gründe vorliegen, die es rechtfertigen würde», dem Mitglied« den Betrieb des Biehhändels auf Grund der Verordnung vom 23. September 1918 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel lR. G. Bl. S. 603) zu untersagen oder wenn das Mitglied den Bestimmungen dieser Satzung oder den nach 8 11 erlassenen Anordnungen zuwiderge- handelt hat. l5.) Die AuSweiSkarte kann außerdem vom Vorstand zurückgenommen werden, wenn sich nachträglich Umstande ergeben, welche die Versagung der Erlaubnis rechtfertigen würden. Bei Mitgliedern, die dem Verbände nach 8 4 angehören, kann die Ausweiskarte außerdem zurückaenommen werden, wenn 1. der Karteninhaber vor dem 1. Juli 1914 den Viehhandel «icht im Haupt- beruf betrieben hat: 2. bereits vor dem 1. Juli 1914 den Viehhandel nicht nur vorübergehend wieder aukgegeben hatte; 3. nach seinem Vermögen oder sonstigen Einnahmen auf die Ausübung des ViebbandelsgewerbeS wirtschaftlich nicht wehr angewiesen ist. Bon der Entziehung kann abgesehen werden, wenn sie eine unbillige Härte für den Betreffendem darftellen würde oder wenn ein örtliches Bedürfnis für die Beibehaltung im Interesse einer geregelten Btehaufbringung besteht, Im Falle der Zurücknahme der Aus- wetSkarte kann den Beteiligten die gezahlte Gebühr zurückerstattet werden. <6.) Mit der Entziehung der Ausweiskarte verliert das Mitglied das Recht zum Handel mit Vieh im Freistaat Sachsen. (7.) Ueber Beschwerden wegen Versagung und Entziehung von Ausweiskarten ent scheidet das WtrtschaftSministerium endgültig. <8.) Wird einem Mitglied; seine Ausweiskarte, entzogen, so werden damit gleich zeitig die für seine Aufkäufer ausgestellten Nebenkarten ungültig. (9.) Die Entziehung der Karte ist in den sür die Bekanntmachungen des Borstandes bestimmten Blättern (8 18) auf Kosten des Mitgliedes zu veröffentlichen. Die vorstehende Satzungsänderung tritt sofort in Kraft und findet Anwendung auf alle bisher noch nicht endgültig erledigten Anträge auf Ausstellung von Ausweiskarten. Dresden, den 19. Mai 1919. »irtschaftS,Ministerin«. 1366-VI-4HI. — .Landeslcbensmittelamt. 5780. Die biSber au-geaebeue« Reifebrottnark« dürfen nur noch bis »um 2«. Juni dS. Js. verwendet und entgegengenommen werden. Eine Weiterverweudung über diese« Zeit- punkt hinaus ist verbot«. Mithin find bi« »«« SG. Juni LV IG sowohl die alte« wie die neuen Marke« nebeneinander tt» Geltung, vom L. Juli 191» ab aber nut die Marke« venen Musters. . Denjenigen Bäckern, die nach dem 1. Juli 1919 etwa noch alte Reisebrotmarken mit abliefern, werden die entsprechend« Meblmeugeu «ickit gutaefchrieb«. Den Verbrauchern werden hiS «um SG. Juni 1G1V von den Gemeinden brz. Brot- markenausgabkftellen und der AmtShauptmannschaft die bisherig« Mark« i« neue um getauscht werde«. Bäcker «fw. dürfe« keinen Umtausch vornehm«. Nach dem 30. Juni 1V1V ist ein Umtausch «icht mehr zulässig, es sei denn, datz der Verbraucher einen Lebensmittelkartenabmeldeschein oder sonstigen Ausweis vorlegt, inbalts dessen er über den 30.Jnni 1919 hinan« mit Reisebrotmarken anstatt mit örtlichen Brotkarten zu seiner Brotversorgung versehen ist. Im übrigen bleiben die Bekanntmachungen des Kommunalverbandes vom 5. August, 28. November und 28. Dezember 1918 in Gültigkeit. Zuwiderhandlungen werden gemäß 8 84 der Bekanntmachung des Kommunalverbande« vom 5. August 1918 — 891 dl — bestraft. Großenhain, am 22. Mai 1919. 235 o l. Der Kommnnalv rband. Versarwscheine für Erdbeeren und Kirschen. Die nach 8 2d der Verordnung des WtrtschaffSminiftt iumS vom 23. April 1919 über Erdbeer- und Kirschenernte 1919 auszustellenden Bersandscheine werden allein vom Kommunalverband ausgehändiat. Sie sind rechtzeitig schriftlich oder auch fernmündlich zu beantragen. Der Antrag hat zu enthalten; die Warengattung nnd ihr Gewicht, den Namen des Absenders und des Empfänger» der Ware, die Art der Beförderung. Die nach 8 7 zu entrichtenden Gebühren werden wöchentlich durch Nachnahme erhoben werden, sofern sie nicht gleich bet der Antragftellung bezahlt werden. Großenhain, am 26. Mai 1919. 62d Vl. Der Sommnnalverband. Tanzsteuer betr. Die Tanzftenerordnung des BezirkSvrrbandeS der AmtShauptmannschaft vom 8. April 1919 tritt mit dem 1. Juni 1919 in Kraft. Großenhain, am 26. Mai 1919. 568 ck 6. Die AmtShanpttnannschatt.' 12». DimStag, Zr. Mei ISIS, «beadS rs. Jahrg. -n^eftimmlru Tag« wld nicht üb^mmm. Vitt für die 4S mm breite Srundschrift-Zeil« (7 Gilben) «L Pf, vrwpitt so Pf.; sträubender nnd tabellarischer «atz Kl'/. Aufschlag. Rachwttstmgö- und Perm «gebühr SO Pf. Fest« Tarif«. Bewilligt^ Rabatt erlischt, wenn der vetraa verfällt, durch Klag« ttngezogen widm muß oder der Sufttagacber in Konklw gerät. Zahlung«, nnd ErsülUmg«ort: vttqehntilmge Unttrhaltungebellag« .Erzähler an der Elb«'. — Im Fall» höherer ««walt — Käeg oder sonstiger irgmdwelchi Störungen de« «etriebeg d« Drnckrtt, di Liesercmtm ob« dn Beförderunäitnrichtunaen — halb« »«zieh« keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachtteknmg der Zeitung oder ans Rückzahlung de» Bezugspreise«. R>tatto«»dr«ck«Md Verlag! Langer» Win terlichRtesa. Geschäft»»«««: «vethestraße 5». verantwortttch für Redaktion: Arthur Säbnel. Riesa; für Anzeigenteil; Wilhelm Dlttrich, Riesa.
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