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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.06.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-06-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191906126
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19190612
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19190612
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-06
- Tag1919-06-12
- Monat1919-06
- Jahr1919
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.06.1919
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... . > Vittri,br« brr Druckerei, der Lieferanten LK-^Äl LW 'LLLV»!^ « «LLVVckvNSW M LÄiL^^VL^-L/N/L «rsüllungSort: Mesa. Vierz.hntSgfge Untrrhalwntz»b«Iag, TrzShler an der Albe". - Im Fall, HSHerer «ewaU - "der son g.r irgendw I,"sun^" d.« - «—-«>, »» »..-leranten oder der BefSrdervnaSelnrichtunain — hat irr Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung ^erausNäckzahlung Bezußspreis«». Notationrdruck und Versag: LangertWint erlich, Riesa, SteschäftefteLe: G-ett«st»wtze 5S. verantwortlich für Redaknonr Arthur - äh n« l, W«sa^^itr^M»geEl^LU^In^DiNrich^Riesa. 0»d A«z-ts»r M—o m-ZhyOM. —Arntsbralt -««!!!' ylr die AmtHaudtm-Mlschaft VrotzenhM, ba» Amtsgericht und dm Rot der Statt Ries«, somit dm Bemelnderat GrSSi. UZT " DoaaerStag, LS. Jm»i ISIS, »beadS. 73. Jahr«. 787 lllllr. 1 6877 Textilosegarne Textilosegarne 80. Linoleum 81. Schnürriemen 88. Korsettriemen 7. R. 8. v. 10. 11. 18. 13. au»« imme nach- rrzettzüsföwir der erwähnt«, 8. Teppich- und Teppichstoffe S. Vorleger und Vorlegerstoffe Faseraewebe zur Verbindung beweglicher Teile an Kartons Fasergewebe für Rücken und Ecken an Büchern und Albums, Baumwollheftgaze Spalte 1 1. Unterpolsterbezüge 3. Sonnenvorhänge und Sonnenvor- bangftoffe 3. Wandbespannungsstoffe 4. Möbel- und DekorationSgegenftiinde, Möbelstoffe und DekorationSftoffe Mischgarne' (Textilit, Textilose, Depagarne und dergl.) : Seid-, Kunstseide und Stoffabfälle 5. Tischdecken S. Diwandecken und Diwandeckenstoffe 7. Läufer und Läuferstoffe _ Z?* das hiesige städtische Krankenhaus und Armenbaus ist die Fleisch' und o^*Uy*sUefern«g, sowie die Lieferung von Brot und Weister Backware auf das 8. Halbjahr ISIS -u vergeben. . ., Geschloffene Offerten sind im Rathause, Zimmer Nr. 14, wo auch die Lieferungs bedingungen und die Vordrucke-u den Angebote», einzuholen Hnd, bis zum abzugeben *8- Juni ISIS nachmittags 4 Uhr »er Rat der Stadt Riesa, am 13. Juni ISIS. — „ jete vom Gesetzbl. S. 175) wird 8 4 der Verordnung I 50 wie folgt abgeändert: Spalte 2 (Ausnahme»,) wie bisher Seide, Kunstseide. Samt aller Art ») Seide und Kunstseide d) Baumwolle und Flachs 1. zur Herstellung von Kanten, 3. aus technischen Gründen zur Herstel lung von Hohlkanten und Bindeketten, 8. als Einschlag in Bänder aus natur« seidener Kette, 4. zur Herstellung von Jaconetbändern, die nachweislich zum Isolieren an elektrischen Maschinen bestimmt sind, 5. zur Herstellung von gemusterten auf Jaauardstühlen hergestellten Wäsche bändern bei 20 mm Breite, 6. als Kette bei der Herstellung elastischer Bänder, 7. zur Herstellung von rohgearbeiteten und imprägnierten Schreibmaschinen bändern, 8. als Einschlag bei der Herstellung von Bändern und Gurten, v. zur Grundkette und Florbildung bei Raupenbändern (Astrachan, Velbrl und Plüschbändern), 10. zur Herstellung von rohgearbeiteten Bändern, welche nachweislich für Rota- tionsmafchinen und Druckereischnell- preffen verwendet werden, 11. als Kette bei der Herstellung von Rock- stötzen mit woüenein Einschlag. °) Flachs 1; bei der Herstellung von glatten Wäsche bändern bis zu 16 mm Brette, 2. in der Garnnummer 8 englisch und gröber unter Mitverwendung von mindestens 50 v. H. Papiergarn. ä) Wolle 1. als Einschlag bei der Herstellung von » Rockstötzen, 2. zur Florbildung bei Raupenbändern (Astrachan, Velbel und Plüschbändern). e) alle Faserstoffe zur Herstellung von abgepatzten Schnür bändern. Seide und Kunstseide Textilosegarne Mischgarne (Textilit, Textilose, Depagarne Nnd dgl.) Mischgarne (Textilit, Textilose, Depagarne und dgl.) Textilosegarne Textilosegarne Seide und Kunstseide Rat bestehenden Säuglingsfürsorgestelle ist eine beschränkte englischer Gummisauger zur unentgeltlichen Verteilung für Säuglinge zur Ver fügung gefreut woroen. 6 Monatr^bnücksichtiöt^** GäugNuge bedürftiger Eltern bi« zum Alter von Mütter Mb dadurch veranlaßt sehen könnten, zu entwöhnen, werden die Sauger nur aus« Vl. Als weitere Ziffern werden der Liste angefügt: 37. Leichenwäsche und Stoffe zur Innen ¬ ausstattung von Särgen 38. Gipsbinden 88. Matratzendrelle 40. Matratzenschoner 41. Puppen, Puppenbekleldung, Spielwarenausstattungsstoffe und Sptelwaren 48. Rotzhaarfutterstoffe 43. Kartons und Kartonnagen aller Art 44. Bücher und Albums 45. Schmirgelleinen Berlin,>den 17. Mai ISIS. Reich-steile für Textilwirtschaft. — Just. Ulanen, Flaggenstoffe Portefeuille und Portefeuillestoffe Wettertuch 14. Handleder (Waschlederersatz) 15. Koffer und Kofferftoffe IS. Rucksäcke und Rucksackstoffe 17. Markttaschen und Markttaschenstoffe 18. Säcke und Sackstoffe 10. Strohsäcke und Strohsackftoffe 20. Wachstuch 31. Kunstleder 23. Hutfutter - 23. Rollbocks 24. Tischtücher und Tischtnchstoffe 25. Mundtücher und Mnndtuchstoffe 26. Handtücher und Handtuchftoffe 27. Steifleinen / 28. Bindfaden (Kordel) und Sackband 2V. Berpackungsgewebe (Packleinen) Seide und Kunstseide für Riemen von min destens 2,50 m Läng« an aufwärts ») Seide und Kunstseide; d) Baumwolle und Flachs 1. zur Herstellung von Kanten, 2. aus techn. Gründen zur Herstellung von Hohskanten und Mndeketten, 8. al- Ginschlag in Bänder aus natur seidener Kette, 4. al« Einschlag zur Herstellung von Bändern, die nachweislich zum Iso lieren gebraucht werden, 5. zur Herstellung von gemusterten auf Jacquardstühlen hergestellten Wäsche bändern bis zu 20 mm Brette, 8. als Kette bet der Herstellung elastischer Bänder, zur Herstellung von rohaearbeiteten und imprägnierten Schreibmaschinen bändern. als Einschlag bei der Herstellung von glatten Bänpern bis zu 20 ww Breite, zur Grundkette und Florbildung bet Rauvenbändrrn (Astrachan, Velbrl und Plüschblindern), al« Glvschlag bet der Herstellung von «AAWLLWkLÄL? 85. Mullbinden und vindemull - 86. Gepäcknetze für Eisenbahn u. Straßen- 8°5."*W«itere Ausnahmen vop dieser Bekanntmachung kann die Reichsstelle für TextilwirtsE beM betreffenden Anträge sind an di?Reichsstelle für Textilwirtschaft, Berlin ZV.. Schadowstraße 4-5, »« richten. Ni- Just. Bekanntmachung ' einer Anordnung für daS gesamt- Tertilgebiet Nr. 11« über Abänderung der Bekanntmachung D ka (über Berwendungsverbot für Faserstoffe, vom 1. März ISIS). Voin 17. Ma» ISIS. Auf Grund der 88 1 und 2 der Bekanntmachung über die Befugniffe der Re »S- stelle imd_der Rei»SwirtschaftSstellen auf dem AxMgebiete voni l. Febrpar ISIS (ReichS- ' Spalte 1 I. Ziffer 3 lautet: Teppiche und Teppichstoffe II. Ziffer 22 lautet: , , Hutfutter und Damenhutbezugsstoffe IÜ. Ziffer 23 lantet: Rollbocks, Marlo und Linon IV. Ziffer 31 und 33 werden gestrichen. V. Ziffer 34 erhält folgende Fassung: Bänder und Gurte Nachstehende Verordnung der Reichsstelle für Textilwirtschaft vvm 1: Mär» ISIS über BerweudnngSverbot für Faserstoffe wird gleichzeitig unter Hinweis und in Ver bindung mit der Verordnung der Reichsstelle für Textilwirtschaft vom 17. Mai ISIS über Abänderung der Bekanntmachung über Verwendungsverbot für Faserstoffe vom 1. 8. ISIS hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, den 7. Juni ISIS. »irlfchastS-Miulsteri««. Bekanntmachung Nr. I. 50 über Verwendungsverbot für Faserstoffe. Vom 1. März ISIS. 8 1. Bet der Herstellung der Gegenstände, die in Spalte 1 der Liste deS 8 4 dieser .Bekanntmachung auiaeführt sind, ist die Verwendung von 1. Wolle, Kunstwolle, Baumwolle, Kunftbaumwolle, Flachs, Kunstleinenfaser, europäischem und überseeischem Hanf, Jute, Ramie, Seide, Kunstseide und Stapelfaser und den bei der Verarbeitung dieser Rohstoffe entstehenden Ab fällen, 2. Gespinsten und Fäden, welche aus den zu 1 genannten Faserstoffen ganz oder teilweise hergestellt sind, und den Abfällen, welche bei der Verarbeitung dieser Gespinste und Fäden entstehen, 3. Web-, Wirk-, Strick-, Flecht-, Filz- und Seilerwaren, welche aus den zu 1 und 2 genannten Faserstoffen oder Gespinsten bezw. Fäden hergestellt sind, verboten. 8 2. Ausnahmen von dem Verbot des 8 1 sind in Spalte 2 der Liste des 8 4 auf- geführt. Diese Ausnahmen gelten auch für die aus den seweil« angeführten Faserstoffen und ihren Abfälle»» hergestellten Gespinsten und Fäden sowie für die aus diesen Gespinsten oder Fäden oder ihren Abfällen hergestellt«» Web-, Wirk-, Strick-, Flecht-, Filz- und Seilerwaren. - 8 3. Gestattet ist die freie Verwendung der unter Ziffer 3 des 8 1 dieser Bekannt machung genannten Web-, Wirk-, Strick-, Flecht-, Filz- und Seilerwaren, die sich zur Zeit des Inkrafttretens dieser Verordnung im Eigentum der Personen befanden, die die Ver wendung vornehmen. 8 4. Liste. Spalte 2 (Ausnahmen) Seide und Kunstseide Seide und Kunstseide ») Seide und Kunstseide b) Wolle, Kunstwolle, Baumwolle, Knnst- daumwolle, Jute und Flachs für Gobelin stoffe, welche mindestens 4 Farben ent halten, sowie für Florstoffe Seide und Kunstseide Seide und Kunstseide, Textilosegarne Textilosegarne ») Seide, Kunstseide und Textilosegarne d) Wolle, Kunstwolle, Baumwolle, Kunst baumwolle, Flachs und Jute' für den Flor und die Bindekette bei der Herstel- lung von Florteppichen, Flprvorlegern, Florteppichstoffen und Ftorvorlegerstoffen
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