Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.07.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-07-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191907056
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19190705
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19190705
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-07
- Tag1919-07-05
- Monat1919-07
- Jahr1919
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- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.07.1919
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Sonnabe»», 5. Jnli ISIS, «ben»s Ms Wiesen- und Kleeheu kauft und erbittet Angebote mit Breisforderung Proviantamt Rtesa. ««d Arr-eiger («ldtbiM md Atyrtztrs. , Amtsblatt 'M5LL- «r dk ilmt»«m»tm-mnkch-ft SroSenliain. da» «mttaericht und dm Rat l>« Et-dt RIes<i,sowi< drilB-mkind-ratGMa. 72. Jahrg.^ Mk. 8.86 für das Pfund „ 1.95 » . , 8.68 „ „ . » 8,10 „ „ » : "K i : i' - - - », 0.60 „ Ausgabe von Zusatzkarten für inlctzidisches Mehl. Die Ausgabe der Zusatzkarten für inländisches Mehl für diejenigen Haushalte, die keine Einfuhrzusatzkarten für ausländisches Mehl beantragt haben, erfolgt Dienstag, den 8. Juli ISIS, nachmittags 2—4 Nhr in der Polizeiwache gegen Vorlegung der Brotausweiskarte. , Ein Umtausch von Einfuhrzusatzkarten für ausländisches Mehl gegen Zusatzkarten für inländisches Mehl kann nicht erfolgen. Riesa, am 5. Juli 1910. Der Rat der Stadt Riesa. Ham. Bekämpfung der Sperlingsplage betr. Schäden an der Getreide«. Obst« und Gemüseernte fallen unter den heutigen Verhält nissen schwerer ins Gewicht als früher. Bei der deshalb vom Ministerium des Innern angeordneten planmäßigen Bekämpfung der Sperlingsplage kommen für die Jetztzeit folgende Maßnahmen in Betracht: I. Ein sehr wirksames, überall ohne Nachteile und wesentliche Kosten anwendbares Mittel ist das Zerstören der Sperlingsbrut an den Nistplätzen (Dachsimsen. Balken« Vorsprüngen usw.). Haben die Sperlinge Nistkästen für Singvögel bezogen, was schon an dem lieder lichen Nestbau (mit heranshängenden Strohhalmen) zu erkennen ist, so wird die Brnt durch Ausschütten der Kästen entfernt. II. Zuverlässigen, mit der Handhabung von Schießgewehren vertrauten Personen wird, wie bisher auf Ansuchen von der unterzeichneten Amtshauptmannschaft ein Erlaubnis schein zum Abschieste« der Sperlinge erteilt, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen. H Außer solchen Personen dürfen nur die Jagdberechtigten Schießgewehre bet der Sperlings- Vertilgung verwenden. Die Ortspolizeibehörden werden veranlaßt, für die Durchführung der verschiedenen Maßnahmen besorgt zu sein und sich insbesondere die Zerstörung der Sperlingsbrutstätten angelegen seiy zu lassen. Von einer Heranziehung der Schuljugend zur Sperlingsvertilgung ist avzusehen. Großenhain, am 26. Juni 1919. 1499 »L. Die Amtshauptmanuschast. Kleinverkaufshöchstpreise für Fleisch. Zufolge der durch Verordnung des RekchSernäbrung der Schlacktviebvrrise werden mit Genehmigung der L« preise sür Fleisch und Wurst wie folgt neu festgesetzt: ») Rindfleisch mit eingewachsenen Knochen oder Knochenbellaae , b) Kalbfleisch mit etngewachsenen Knochen oder Knochenbeilaae o) Hackfleisch und Rinderzunge ä) Hammelfleisch: 1) Bratfleisch (Keule und Rückens 2) Kochfleisch (Schulter und Bug) ») Blutwurst, Leberwurst und Brühwurst k) Mettwurst e) Knochen von Rindern . Wer diese Höchstpreise überschreitet, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mk. oder mit einer dieser Strafen bestraft. . Außerdem ist die Untersagung des Handelsbetriebes wegen Unzuverlässigkeit M gewärtigen. Die vorstehenden Bestimmungen treten sofort in Kraft, Grotzenhain, am 2. Juli 1919. 82 v V. Der Kommunalverband. tznttilW M 6l«W «M itS MMti UMtS. Auf die nicht mit Fleisch belieferten Fleischkarten-Abschnitte 8 und r werden aber mals Graupen abgegeben und zwar auf jeden Fleischkarten-Abschnitt 28er Graupen. Die Abgabe der Graupen erfolgt von Montag, den 7. bis Mittwoch, den ». Juli 1»1» in nachgenannten Geschäften: 1. Kurt Hoppe, Sedanstraße 12, 2. Alfred König, Großenhainer Straße 3, 3. Konsumverein für Riesa und Umg« Goethestraße 80/82, 4. Max Mehner, Goethestraße 51, 5. Fritz Peschelt, Bismarckstrabe 29. Die Verkaufsstellen haben über den Verkauf der Graupen unter Ablieferung der vereinnahnlten Fleischkarten-Abschnitte bis 11. Juli 1919 Abrechnung an den unterzeich neten Rat einzureichen. Der Rat der Stadt Riesa, den 5. Juli 1919. Ham. ^S1»S . . La, Riesaer Tageblatt "erscheint jede« Log abend« 6 Uhr mit «»«nahm« der Som» und Festtag«. Verngspret«, amen Vorauszahlung, durch unsere Träger srtt H-us Her bei Wholu^ am PMchalter vierttljährlich 4L0 Mark, monatlich 1.«« Mark. Anzeige« für die Nummer de« «uSaÄetage« sind bi« ^llL »ormittag« °ufzuge^n und im ^-°f°^^bcnder und tabel2cher Satz da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis sllrdte 43mm breitesSnwthoh« Grundfchrsit-Z«ile(7Dilben) AM-, OrttlpnU M., ? Avftrag^üer in Aufschlag. Nachweisung»« und vermittelungSarbühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Setraa verfällt, durch Klag« etnaezogen werben mutz ooer Kontur« gerä^ Zahlung«- mid Erfüllungsort: Riesa. Bierzehntämge Unterhaltungsbeilage -Erzähl« an ver Elbe". -- Im Falle höherer Gewalt — Kneg oder irgendwelcher "ü n vetrttbe« der Druckerei, der Lieferanten oder der Befördenmaseinrichtunaen — hat ver Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder des Bez a p s . «ot^n-d^ck und Langer» Winterlich, Rt-fa. «^»Sft-itetzr: «oethestraßeS». Verantwortlich fllr Redaktion- Arthur Hühn-l, Riesa; MrAMlgenttil^Uh^mDi Verordnung, dl« Meldepflicht der Ausländer und Staatenlose« betreffe«d, yom 1. Juli 1919. 8 1. Jeder über 15 Jahre alte, ft» zur Zeit innerhalb des Gebiete« de« Freistaates Dachsen aufhaltende Reicksa,Isländer undGtaatenlofe hat sich binnen5Tagen bei der für ibn zuständigen örtlichen Polizeibehörde (Bolizeidirektion. Polizeiamt, Stadtrat, Bürger meister, Gemeindevorstand oder GntSvorfteher) unter Vorlegung seines Paffes oder des als Paketsatz dienenden amtlichen Ausweise« (8 2, 3 der Verordnung vom 10. Juni 1919, ReichSaesetzblatt S. 516) versönlich anzumelden. , § 2? In gleicher Weise hat sich jeder über 15 Jahre alte Ausländer oder Staaten« lose anzchpelden, der von jetzt ab zu dauerndem oder vorübergebendem Aufenthalt zuziebt. In diesem Falle ist die Meldung binnen 24 Stunden nach der Ankunft zu bewirken. Sie hat bei jedem Zuzug von neuem zu erfolgen. « . 8 8. Ebenso hat jeder Ausländer oder Staatenlose, der seinen Aufenthaltsort ver läßt, sich binnen 24 Stunden vor der Abreise bei der OrtSpolizeibehörde abzumeldrn. 8 4. Die An- und Abmeldung ist von den, sie entgegennehmenden Beamten in dem Paß oder Paßersatz wie folgt zu vermerken: „Angemeldet gemäß Verordnung vom I.Juli 1919 am " oder „Abgemeldet gemäß Verordnung vom 1. Juli 1919 nach . am, ". Dieser Vermerk ist mit dem Stempel der örtlichen Polizeibehörde und der Unterschrift des abfertigenden Beamten zu versehen. Die Namen der sich Meldenden hat die Polizeibehörde in ein Verzeichnis einzutragen. In dieses Verzeichnis sind aufzunehmen: Vor- und Znname, Geburtsort, Geburtstag, Staatsangehörigkeit. Paß und Paßersatz mit Angabe der ausstellenden Behörde, Wohnung, Beruf, Stand oder Beschäftigung und ferner die Angabe, ob der Betreffende arbeitslos ist und seit wann er sich in Deutschland oder an seinem jetzige» Aufenthaltsort befindet und wohin er sich abgemeldet bat. 8 5. Jeder über 15 Jahre alte Ausländer bat setttn Paß oder Paßersatz jederzeit bei sich zu führen und auf Anförderung den Anständigen sicherheitsorganen vorzuzeigen. Ausländer und Staatenlose, die diesen Vorschriften zuwiderhandeln, werden mit Haft bis zu 6 Wochen oder Geldstrafe bis zu 150 M. bestraft. Außerdem sind die Polizeibehörden befugt, sie zur Feststellung ihrer Persönlichkeit und Prüfung ihrer Papiere festzunebmen. Ministerium des J««er«. 51üsilL. ,Uhlig.7273 Orrtllches «iid Sächsisches. Riesa, den 5. Juli 1919. —* Wo bleiben unsere Glocken? Wenn mor gen am Schluß des Trauergottesdienstes über den schweren Friedensschlutz unsere einzige, noch übriggebliebene Glocke mit dünner Stimme ihr Trauergeläute anheben wird, mag sich Mancher in Riesa frage», ob wir durch den Friedens schluß nicht wenigstens dem Tage näher gekommen sind, an dem wir uns wieder — wie einst — eines schönen, vollen und erhebenden Geläutes erfreuen dürfen. Die Vertreter der Kirchgemeinde haben sich schon länger im Kirchenvor stand mit dieser Frage beschäftigt, und es liegt ihnen sehr am Herzen, recht bald auf unseren verwaisten Kirchtürmen neue Glocken klingen zu hören. So ist vor nicht langer Zeit eine Abordnung des Kirchenvorstandes in Torgau ge wesen, um in dem dortigen Lauchbammerwerk ein Stahl geläute-zu besichtigen und sich vorlauten zu lassen, das nach den Angaben unseres sächsischen Glockensachverständigen, des Prof. Biehle, gegossen worden ist. Der Eindruck dieses Geläutes war ein vorzüglicher. Leider übersteigen seine Kosten — und erst recht die eines von Vielen bevorzugten BronzegelauteS — bei weitem die Summe, die wir einst bet dem Ausbau unserer alten, schönen Glocken erhalten haben. Hier bietet sich für alle, denen an jedem Abend und an jedem Sonn- und Feiertag die Sehnsucht nach der Trost sprache der Glocken zum Herzen dringt, Gelegenheit^ nach Kräften mttzuhrlfen, daß auch hier die Hand an einen Neubau gelegt werden könne. Große Mittel werden dazu nötig sein. Aber wir freuen uns des kleinen Anfang«, den bereits treue Freunde unserer Kirche gemacht haben. L. —"BerlinerOperetten-Gastspiele. In den Tagen des politischen Zusammenbruchs und des sittlichen . Tiefstandes wünschen und erstreben wohl alle, die es mit . unserem Volke ehrlich meinen, eine Grundlage für den <' ethischen Wiederaufbau der Gemeinschaft. Da sind allerorten Kräfte am Werke, das zerrissen« Vaterland auf den Boden der veredelnden und wiedererhebenden Kunst zu einen. Und ausgerechnet in diesen Tagen kommt man an« Berlin mit Kitsch zweifelhafter Qualität! Wenn in der Chaussee straße in Berlin da« „Dorf ohne Glocke" stürmischen Beifall viele» Taufende und endlose Wiederholungen erfahren hat, so zeigt uns da« nur den traditionell Urteilslosen Durch- schnitt-berliner, der auf jede Massensuggestion hineinfällt, in reinster Züchtung. Ueber dem Libretto liegt der schwüle Dunst des Schundromane». Für die Beurteilung der Musik fehlt dem Berichterstatter jedenfalls da« volle Verständnis. Da« Machwerk fand bet der hiesigen, stimmlich und dar- strllertsch zum Teil unzulänglichen Aufführung noch den Beifall eines Teile» der Zuhörerschaft. Für den anderen Leit «ar e» verdrießlich, an »inent schöne« Sommergbrud einen halbstündig-verspäteten Beginn und Pausen von 20 Minuten Länge — dec Zettel stellte solche von 5 Minuten Dauer in Aussicht — neben dieser unerquicklichen Kost noch in Kauf nehmen zu müssen. I. S. —* Theater im Hotel „Stern". Am Freitag, den 11. Juli findet ein einmaliges Gastspiel des auch hier bekannten Komikers Kurt Kleinich vom ehem. Theater der Feldgrauen in dem Volksstück mit Gesang und Tanz „Bachstelzchen" statt. . — Die Lags auf den sächsischen Eisen bahnen. Die „L. N. N." schreiben: Der Eisenbahner streik hat bisher auf sächsischen Bahnen noch! keine Nach ahmung gefunden. Einige Unruhe macht sich alleromgs nn Leipziger Bezrrk bemerkbar, doch läßt sich noch mcht sagen, ob mit irgendwelchen Verkehrsstörungen zu rechnen ist. Der Sächsische Eisenbahnerbund legt Wert auf die Fest stellung, daß -er mit dem Eisenbahnerverband nichts zu tun hat. Der Streik wird von letzterem betrieben. Während der Bund alle Etsenbahnbeamten umfaßt und politisch neutral ist, gehören den: Verband in der Hauptsache die Eisenbahnarbeiter und nur ganz wenige Eisenbahn beamte an. ° - Dte Jagd im Juli erstreckt sich in Sachsen auf männliches Edel- und Damwild, Rehböcke und Wild enten. Daneben nimmt der Jäger auch die ungeschauten Wrldarten, wie Schwarzwild, wilde Kaninchen und wilde Tauben, gern mit. Raubtiere, Raben, Krähen, Elstern, Dohlen und Ntutzhäher sind nicht zu vergessen. . Gesetzgebungsausschuß. Die kommissarische Beratung über das Uebrraangsgesetz für das Volksschulwesen wurde in der gestrigen Sitzung des Gesetz- gebungSausschusses der Volkskammer fortgesetzt. Hinsicht lich der Wahl des Schulleiters wurde bestimmt, daß der Schulvorstand die Wahl vorzunehmen hat. An Schulen mit mehr als fünf ständigen Lehrern haben die Lehrer Vorschläge zur Wahl des Schulleiters zu machen. Bezüg lich der bisherigen Schuldirektoren wurde beschlossen, daß sie sich nach einer Amtsdaner von drei Jahren erneut zur Wahl stellen können; im Falle einer Nichtwiederwahl haben sie das Recht, aus ihrem Amte unter Beibehaltung des gesetzlichen Ruhegehaltes auszuscheiden. — Bersandfcheine für Erdbeeren und Kirschen. Vom Wtrtschaftsministerium wird uns fol gendes mitgeteilt: Die Versendung von Erdbeeren und Kirschen mit der Bahn oder mit dem Schiff, auch als Stückgut (Expreßgut) oder als auf Fahrkarte aufgegebencs Gut oder als Traglast^ist nur zulässig auf Grund eines von der Landesstelle für Gemüse und Obst -- Geschäfts abteilung — ausgestellten Versandscheines. Der Versand schein wird für Sendungen nach Orten außerhalb Täck sen-. von der Lande-steUe für Gemüse und Obst — Ge schäftsabteilung — Dresden-N., Hospitalstraße 10 b, Erd geschoß, für Sendungen nach Orten innerhalb Sachsens von dem Kommunalverbande des Erzeugerortes oder den vorn Kommunalverband bestimmten Stellen ausgehändigt. Sendungen ohne Versandgenehmigung werden von der Bahn' (dem Schiffahrtsunternehmen) zurückgewiesen. —* Die Verbilligung der Auslands lebensmittel. Vom Wirtschaftsministerium wird fol gendes mitgeteilt: Wie bereits bekannt, hat die Reichs regierung eine gesetzliche Verbilligung der Auslandslebens- mittel verfügt. Diese wird für die nächsten drei Monate im ganzen den Betrag von IVs Milliarden Mark au- öffentlichen Mitteln beanspruchen, die vom Reich, den deutschen Freistaaten und den Kommunalverbänden zu gleichen Teilen getragen werden sollen. Die sächsische Re gierung-beabsichtigt, bei der Reichsregierung wegen einer Veränderung in der Lastenverteilung vorstellig zu wer den. Die Verbilligung wird aber unbeschadet dessen bereits mit dem 7. Juli einsetzen. An die sächsischen Kommunal verbände ist durch das Landeslebensmittelamt bereits ent sprechende Anweisung ergangen. —* Verkehr mit Futtermitteln. Nach der Verordnung über Futtermittel vom 10. Januar 1918 sind alle Futtermittel tierischen oder pflanzlichen Ursprungs, mit Ausnahme von Grünfutter, frischen Ruben uns Rauh futter, der Reichsfuttermittelstelle-Geschäftsabteilung auf Verlangen käuflich zu überlassen. Eine Reihe Vieser der öffentlichen Bewirtschaftung unterliegenden Futtermittel haben unter den gegenwärtigen Umstanden für die allge meine Versorgung keine wesentliche Bedeutung mehr oder eignen sich nach den gemachten Erfahrungen wegen ihrer Beschaffenheit oder wegen der Schwierigkeit der Erfassun oder Beförderung wenig sür die schlüsselmäßige Verteilunt an die Landesfutterstellen und Kommunalverbändc. Diese Futterstoffe sind nunmehr durch das Rcichsernährungs- ministcrium von den Bestimmungen der Futtermittelver ordnung ausgenommen worden und können daher frei ge handelt werden. Das Verzeichnis derselben ist rm Reichs gesetzblatt Nr. 124 veröffentlicht. Soweit sie nn Falle der Einfuhr aus dem Auslande bisher an die Reichs futtermittelstelle abzuliefern waren, fallt diese Verpflich tung ebenfalls fort. Da mit dem 1. Juli 1919 dec Stroh handel freigegeben ist, wird auch der Handel mit Tors- streu und Torfmull keiner Beschränkung mehr unterworfen. Dies gilt auch sür den Verkehr mit Futierkalk und Futtcr- wärzen.Nurder ans Knochen gewonnene Futterkalk ist wie bisher der öffentlichen Bewirtschaftung Vorbehalten. Die Bestimmungen über Wein- und Obsttrester sowie die über Laubheu und Futterreisig sind ebenfalls aufgehoben wor den. Die Verkehrsbeschränkungen für Schilfrohr, Sec- grq- und Seetang sind schon vor einigen Nchnatsn außer
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