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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.07.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-07-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191907092
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19190709
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19190709
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-07
- Tag1919-07-09
- Monat1919-07
- Jahr1919
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.07.1919
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MH * MO s s n Memor GTagMM » 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Der Preis betrügt für Keks Keksbruch Graupen Aaferflockcn mmeln, zu je 100 Stück »stellenden Abrechnung elnzureichen. Kleinhandelshöchstpreise für Zack«. Auf Grund Le» Gesetze» über eine vereinfachte Kann der Gesetzgebung für die Zwecke der UeberaanaSwirtschast vom 17. April 1919 (R. G. vl. S. 894) ist vom ReichSernäh- rungsministermm mit Zustimmung de« StaatenauSsrbusses und des von d« Nationalver sammlung gewühlten Ausschusses der Preis für gemahlenen Meli« beim Verkaufe durch Berbrauchszuckerfabrtken mit Wirkung vom 1. Juli 1919 ab auf der Grundlage von 44.80 Mart für 50 >-§ ohne Sack ab Magdeburg einschließlich der Verbrauchssteuer fest, gesetzt worden. Infolgedessen macht sich auch «ine Neufestsetzung der Kleinhandelshöchftpreise für Zucker erforderlich. , / <- schritt«» werden: Für gemahlenen Melis l und Kristallzucker „ gemahlene Raffinade Preis ab Lager des Kohlenhändlers 1 Ztr. Steinkohlenbriketts 5,90 M. Schmiedekohle 4,85 M. Natzpretzsteine 5.— M. Der Rat der Stadt Riesa, am 8. Juli 1919. Es dürfen bei der Abgabe von Zucker im Kleinverkauf folgende Preise nicht über« 56 Pf. für 1 Pfd. 58 «0 62 63 60 60 72 74 74 Schnittwürfel . Stückenlompen. Brotzucker. . . Kandis, braun . Kandis, weiß . « Kandis, schwarz . . . „ Klyinverkauf ist der Verkauf unmittelbar an Verbraucher in der in offenen Läden üblichen Art. Vorstehende Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes, betr. Höchstpreise vom 4. August 1914 und der dazu ergangenen Abänderungsverordnungen. Die neuen Kleinhandelspreise treten mit dem Tage der Verkündung dieser Ver ordnung in Kraft. Am gleichen Tage treten die Verordnungen vom 28. Oktober 1918 und vom 29. März 1919 lSächs. StgatSzeitnng Nr. 252 und 74) außer Kraft. Dresden, den 8. Juli 1919. «irtschaftS,Ministerin«. 377b Vl.Llo. -Landeslebensmittelamt.7423 eine andere Heilanstalt neben der dienstgradmätzigen Löh nung die Reichswehrzulage unverkürzt gezahlt. Tue La- zarettkranken des alten stehenden Heeres erhalten vom 1. Juni 1919 an den Unterschied zwischen den ihnen auf Grund der »etzigen Bestimmungen zustehenden Gebühr- msien und denen, die sie als Angehörige der ReicWwehr erhalten würden, als Zuschuß. 2. Lazarettkranke des alten stehenden Heeres erhalten einen Anspruch auf einen 14- tägigen Urlaub, soweit sie seit einem halben Jahre nicht beurlaubt waren. Während dieses Urlaubs sowie bei Beur laubung aus ärztlichen Gründen sind bei freier Eisenbahn- fahrt vle Gebührnisse nach Ziffer 1 und das Verpslegungs- geld (zur Zeit 2,70 Mark) unverkürzt zu zahlen. Dies gilt nicht für. einen kurzen Urlaub, z. B.' an Sonn- und Feiertagen, der auf den 14 tägigen Urlaub nicht zur Um rechnung kommt. Für die Benutzung von Schnellzügen bleiben die geltenden Bestimmungen aufrecht erhalten, nach denen bei Entfernungen über 300 Kilometer allgemein und bei dringenden Reisen bei Entfernungen über 100 Kilometer Schnellzugsbenutzung zugestanden werden kann. Auf Schwerkriegsbeschädigte wird diese Bergünstigung allge mein ausgedehnt. Die Benutzung der 2. Wagenklasse wird den Schwerverletzten zugestanden und zwar den Beist amputierten und Krückenträgern grundsätzlich, »en übrigen für einzelne Fälle, bei denen es nach Bescheinigung des Lazarettes notwendig ist. —* Ae.rO^e*ltattung aper die Kriegs arbeit. IN Berlin ist ein Wissenschaftlicher Ausschuß zur Darstellung der deutschen Kriegswirtschaft gegründet worden, der die Ursache der Erfolge -eigen soll, denen das mehttährige wirtschaftliche Durchhalten des deutschen Bol- kes trotz Unterbindung aller lebensnotwendigen Zufuhren zu verdanke« ist. Das Ziel der Darstellung der bei ' Kriegswirtschaft ist ihre Erfas schetnung. die Ermittlung und unter dem frischen Eindrücke «nh KWynng d« geßvstmeUen Die Pakete find mit der in der Bekanntmachung vom 5. Juni (Ziffer 9) vorgeschrie« «n der gleichen Zett, also am Freitag, de« 11. lfd. MtS. und Sonnabend, den 1«. lfd. MtS. "können diejenigen, die auf den Bezug de« ausländischen habe», auf Abschnitt 5 der rosafarbenen Zusatzkarte «80 »r inländisches Mehl bei jeder Verkaufsstelle, die sich mit der Abgabe von Mehl im Kleinverkauf befaßt, entnehmen. Diese Verkaufsstellen haben die belieferten Abschnitte mit der am Montag, den 14» lfd. MtS. zu erstattenden allgemeinen Bestands« und Äerbrauchsanzeige an die Amts« hauptmannschakt mit einzusenden. - Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden, soweit nicht auf Grunv des Strafgesetzbuches härtere Strafen Platz zu greifen haben, auf Grund von 8 17 der Verordnung über die Errichtung von PreisprüfunaSstellen und die VersorgungSregeluna vom 25. September bis 4. November 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft. Großenhain, am 7. Jul» 1919. , » 1118 o m. Der K»««««al»ervanb. Verteilung von ausländischem Schweinefleisch (Speck). Bei der i» der laufenden Woche (bis 12. lfd. MtS.) stattfindenden Ausgabe von In- landsfleisch wird auf Abschnitt 4 der Einfuhrzusatzkarte ausländisches Schweinefleisch mit verteilt. . GS entfallen 125 gr für Erwachsene, , 62 gr für Kinder unter,6 Jahren. Die Entnahme des Fleisches hat bis spätestens Montag, den 14. lfd. MtS., abendS "^Der Preis beträgt 4 M. V« Pf. für das Pfund für alle Klaffen. Die abgetrennten Kartenabschnitte find getrennt nach Abschnitten für Erwachsene und Kinder zu fe 100 Stück zu bündeln und mit Abrechnung unter Benutzung des vorae- schrieben«» Vordruckes bis spätestens den 1». lfd. Mts. hierher, Lebensmittelstelle, ein« zusenden. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden, soweit nicht auf Grund des Strafgesetzbuches härtere Strafen Platz zu greisen haben, auf Grund von 8 17 der Verordn»«« über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Versorgung», regelung vom 25. September/4. November 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten ober mit Geldstrafe bis M 1500 M. bestraft. Großenhaiir, am 7. Juli 1919. Der Kormmtnalverbanb. »vird voraussichtlich auch von längerer Dauer fein. Ihre Aufgabe Ist. den Elbverkehr, insbesondere die Lebensmittel» tranSporte auf der Elve, zwischen der böhmischen Grenze und Riesa—Mühlberg zu überwachen. Zu diesem Zwecke benütze,» Ye Motorboote mit Maschinengewehren bestückt. Außerdem soli der Marinetruppenteil den Wald» und Flur« schütz, sowie die Schloßwache mit übernehmen. —* Äeiseerlaubnisschetne für Arbeiter Die Generaldirektion der Sächsischen StaatSeisenbahnen hat sich nach einer den Handelskammern vorliegenden Mitteilung damit einverstanden erklärt, daß in gleicher Weise wie für die Angestellten auch für die Arbeiter der Industrie, des Handels und des Gewerbes, die mehr al» 6 Tage beurlaubt sind, ReiseerlaubniLscheine für eine einmalige Erholung»» reise (Hin» und Rückfahrt) verabfolgt werden, ohne daß die Notwendigkeit der Reise durch ärztliches Zeugnis nachge- wjesen wird. ES muß aber verlangt werden, daß von den betreffenden Arbeitern den in Frage kommenden Dienststelle,» eine von der Handelskammer beglaubigte Bescheinigung ihrer Firma aus oorgeschriebenem Vordruck vorgelegt wird. Verkehr mttFuttermtttel nb et reffend. Bon, Wirtschaftsministerin», wird un» folgendes mitaeteilt: Da mit dem 1. Juli 1919 der Strohhandel freigegeven ist, wird auch der Handel mit Torsstrru und Torfmull keiner Beschränkung mehr unterworfen. Letzteres gilt auch für den Verkehr mit Futterkalk und Futterwürzrn. Nur der aus Knochen gewonnen« Futterkalt ist, wie bisher, der öffentlichen Bewirtschaftung vorbehalten worden. Die Be stimmungen über'Wein» und Obsttrester sowie die über Laubheu und Futterreisig sind ebenfall» aufgehoben worden. Die VerkehrSbrschränkungen für Schilfrohr,.Seegras und Seetang sind schon vor einigen Monaten außer Kraft ge treten. —M. Gebührntsse und Urlaub für La zarett kraute. 1. Mit Wirkung vom 1. Jun» 1919 an wird den Löhnung empfangenden Retch-wehranäe- hörigen bet Ausnahme ui ein Lazarett, Krankenhaus, oder «»d «d Aweiger). AmLsbLcttt flk die AmtShauptmamlschast Großenhain, da- Amtsgericht mch den Ritt der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. MttwochM MN ISlMdendk -.59 V —.44 „ -.62 „ —1.88"- Die Abschnitte 82 der grünen, roten und grauen^Nahrmittelkarte l, sowie die Ab schnitte 76 dsr gelben Warenbezugskarte ill find ungebiindelt und ungezählt in einem verschlossenen Briefumschläge mit der Aufschrift der Verteilungsstelle bis spätestens de« 18. laufenden MoNats an die Unterverteilungsstelle einzureichen. Die Unterverteilungs stelle hat die Abschnitte gesammelt bis spätestens den SV. lw. Mts. an die AmtShauvt» Mannschaft einzuienden. Die Abschnitte 82 der gelben Nährmittelkarte I sind direkt dis spätestens den 18. laufenden Monats an Herrn Kommissionsrat Ernst Bilke in Riesa einzufenden. Großenhain, am 7. Juli 1919. 1229diu. Der Kommunalverband. ,/ Verteilung von ausländischem Mehl. . P» Freitag, den 11. lfd. Mts. und Sounabend , den IS. lfd. MtS. wird von denjenkyen Stellen, bet denen die Einfuhrzusatzkarten für Mehl zur Belieferung angemeldet find, auf Abschnitt 5 der Einfuhrzusatzkarte ausländisches Mehl ausgegebeu. Es entfallen 250 gr auf den Kopf. Der Preis beträgt — M. 85 Pf. für das Pfund. . Die Verkaufsstellen haben die abgetrennten Abschnitte M bündeln und mit der nach dem voraeschriebenen Mus vis spätestens de« 1«. Juli ISIS an die AmtSbauvtmar verttiches und SSchfisches. . Riesa, den 9, Juli 1919. —* Lebensmittelverteilung. Vom 11. d. M. ab kommen laut Bekanntmachung in vorliegender Nummer auf Abschnitt 82 der grünen und roten Nahrmittelkarte l Keks oder KeksbrW und Reis, sowie Haferftocken, auf Ab schnitt 82 der araMn und gelben Rährmittelkarte l Graupe»» und Haferflocken, ferner auf Abschnitt 76 der gelben Waren- vezugskarte Ul Kunsthonig zur Verteilung. » —* Titelo erlei hung. Wie uns mitaeteiltwird, ist den,Herren Kaufmann Her«,an» Pietschmann und Backerobermeifter Berg, die kürzlich nacv langjähriger treuer Tätigkeit Innerhalb der städtischen Kollegien au« dem RatSkollegiE, ausgcfchieden sind, in Anerkennung ihres er sprießlichen Wirkens züm Wohle der Stadt mit Genehmigung des Ministeriums des Innern der Titel „Stadtrat" verliehen worden. —* Das Konzert des EhorvereinS Riesa im Dome zu Meißen erbrachte einen Reingewinn von 822,11 Mk., der dem Verein Heimatdank der Stadt Meißen überwiesen werden konnte. » 7".* Größere Mengen Salzheringe für Sachse n. Das Reich hat, wie einem Vertreter des Ä. S. Z. im Wirtschaftsministerin», gemeldet wird, in Schweden und Norwegen 750000 Faß Salm,ringe gufgekaust, deren An kunft demnächst erwartet wirb. Welche Menge» davou im einzelnen auf Sachsen entfallen, läßt sich heute ziffermäßig noch nutzt angebe»». Das sächsische Wirtschaftsministerin«» rechnet aber mit einem solchen Quantum, daß in jedem der nächsten vier Monate, der Juli schon mit inbegriffen, «tue Verteilung vou Salzheringen erfolgen kann. —* Ma rinehafen. Seit einigen Tagen bat in der Pillnitz« Ka erue, wie die ^Mchs. Lorfzeitung und Elbaau» presse"^ meldet, rin Trupp LMrolcn Esi^ug gehalten. Ins gesamt wird die Kaserne m»t 80 Matrosen, 1 Kavltäyleut» naitt und s Leutnant» zur See belegt. Diese Velegschaft sowie je 1 Pfund Hafer» flocken Bezirksarbeitsnachweis Großenhain Nebenstelle Riesa, Kaiser-Fra«,.Joseph-Strasse 17. Tel. 40. Kostenlose Stellenvermittlung für alle Berufe. Wiesen- »md Kleeheu sowie Roggenstroh kauft und erbittet Angebote mit Preissorderung Proviantamt Riesa. 1291LlL Mit Rücksicht auf die anhaltend geringen Kohleneingänge für Hausbrand werden für Monat Juli wie im Vormonate die Kohlengrundkarten mit 2'/- Ztr. und die Be zugsscheine wie bisher mit 75°/, beliefert. Auf Veranlassung des Herrn ReichSkommiffarS für d,e Kohlenversorgung in Berlin wird die Bevölkerung darauf hingewiesen, daß die Brennftoffoersorguna im laufenden Jahre zufolge der dauernden Streiks und Unruhen der Bergarbeiter und der unzureichen den Betriebsmittel der Eisenbahnen fast unüberwindlichen Schwierigkeiten begegnet, und daß mehr denn- je die denkbar größte Sparsamkeit in der Verteilung »md Verwendung der Brennstoffe geboten.ist. Großenhain, am 8. Juli 1919. 1290 »IX. Die AmtSbanvtmannschaft als BezirkSkohlenstelle. , Kohlenverkaufspreise betr. In teilweiser Abänderung unserer Bekanntmachung vom 1. Avril 1919, Kohlenver- kausSpreise betreffend — abgedruckt in Nr. 76 des Riesaer Tageblattes vom 2. April 1919 —, geben wir hiermit bekannt, daß die Kleinoerkanfsrichtpreise für nachgenannte Kohlensorten wie folgt festgesetzt worden sind: Preis frei vorS Haus 6,4^ M. 5,35 M. 5,50 M. Gßm. ISS. Mtttvsch, s. AM ISIS, «verrvs 72. Zahrri. " Kontur» gerät. Zahlung«» und ErMungeort: Sttefa. BterzehntSmg« ünterhaltun^bei^gr ^Erzähler an der Elbe" Im Fall« höherer Gewalt — Krieg Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten oder^xr v«fvrd«rung»einrichMngen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung d" Zeitung «otatton-druck und Beriag: San ger t Winterlich, Riesa. Gesthäfttst«»«, G-ttzeste«»« L». LrantworÄch fÜrMedaAon: F. Tetchgräber. Riesa, für Anzelgenteil- Wilhelm Dittr.ch, Mesa. Lebensmittelverteilung. Pone Freitag, de« 11. lfd. Mts. ab kommen zur Verteilung: 1. auf Abschnitt 82 der grüne« Nahrmittelkarte l 250 xr Keks oder Keksbruch i und 125 gr roten l 250 gr Keks oder Keksbruch / Reis 2. auf Abschnitt 82 der grauen Nahrmittelkarte l 1 Pfund Graupen gelben „ l 300 gr Graupen 3. auf Abschnitt 76 der gelben Warenbezugskarte Hl 400 gr Kunsthonig, Die Entnahme hat bis spätestens de« 1«. lfd. Mts. zu erfolgen. 39 M. für V.-Pfund»Daket " " - 7-Kkmd.Paket „ 1 Pfund „ „ I Mund 1 Pfund „ 1 Pfund.
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