Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.07.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-07-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191907141
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19190714
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19190714
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-07
- Tag1919-07-14
- Monat1919-07
- Jahr1919
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.07.1919
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^riss 0.3S 0.63 (SS) 0.73 (78) 0.36 (38) 0.48 (80) 0.88 (60) 0.28 (30) 0.29 0.42 (44) 0.32 0.33 (34) 0.88 0.41 (43) 0.38 (37) 0.48 (80) »142 VO1. 7640 1972 VS219 — 7628 0.18 0.23 0.18 0.18 0.20 0.23 0.20 0.30 0.38 0.48 0.20 Höchstpreise für Frühgemüse. , vom 16. Juli 1019 ab werden im Auftrag der Reichsftelle für Ge- KleiuhandelS- höchstpreiS: 0.60 (63) Pf. d. Pfd. 1. Erbsen . . . . 2. Bohnen. ... . . ») grüne Bohnen lStangtzy-, Buschbohnen). . b) Wachs- und Verlbohnen . < °) Puff- (Sau-) bobnen » . . < S. rote Möhren und Karotten aller Art einschl. der kleinen runden Karotten ») mit Kraut . . d) ohne Kraut . , 4. Frühkohlrabt mit jungem Laub . . 5. Frühweihkohl . . 6. Frühwirsingkohl . 7. Frübrotkohl. . . 8. Frübrwiebeln mit Kraut. . . . . 0. Frübrwiebeln ohne Kraut. . . . . I. Mit Wirkung vom 16. Jult 1019 ab werl müse und Obst folgende Höchstpreise festgesetzt: Erzeuger- GroßvandelS- HöchstpreiS: Höchstpreis: 0.48 (48) M die «mtShavPtmannschast Vrotzenharn, da» Amtsgericht und den Rat der Stadt Mesa, sowie den Gemeinderat Gröva. Montag, 14. Juli 1S19, adendS. ' '—7Z. Jahrgl^ Zahlung der Einquartierungsgelder. , , Die ZiKluna der Entschädigung für die Milttär-Einquartierung während des 2. Halb- 1V18 und weiter, jedoch ausschließlich der für di« Formationen der Grenzjäger brigade , welche spater zur Auszahlung gelangen werden, erfolgt an den untengenannten Tagen vormittags von 8-12 Uhr in der Polizeiwache des Rathauses. Die Zahlung erfolgt nur an Erwachsene, nicht an Kinder und nur gegen Rück- gäbe der Onartierzettel. — ES wird ersucht, zur ettva nötigru Herausgabe etwas Kleingeld mitzubrlnge«. , «us das 2. Halbjahr 1«18 nach I M. IO Pf. für jede Militäreinbeit zu leistenden Beitrage zn den Einanartteruusskoften werden, soweit möglich, von den zu zahlend«, Entschädigungen sogleich gekürzt werden. Es wird gezahlt werden am .. DteuStag, de» 15. Juli 1010, an die Quartiergeber am Albertplatz, in der Albert« straße, am Altmarkt, am Holzhof, am Rundteil, an der Gasanstalt, an der Sedan- ftraße, rm alten Chemnitzer Bahnhof, der Äugustastraße, Brauhausftraße, Bruch- ^asie, Elbberg, Elbstraße, Feldstraße, Felgenhauerstrabe und Fricdrich-August- Mittwoch, den IS. Juli ISIS, an die Qnartiergeber der BiSmarckstraße, Carolaftraße, Chemnitzerstraße und Colonie, . Donnerstag, den 17. Juli ISIS, an die Quartiergeber des GeorgplatzeS, der Georg« straße und der Goetheftraße, Freitag» den 18. Jult ISIS, an die Quartiergeber der Großenhainerstrabe, Haupt straße und des Käferberas, * Sonnabend, den IS. Juli ISIS, an die Quartiergeber der Kaiser-Franz-Joseph-Straße, des Bahnhofs, des Kaiser-Wilhelm-Platzes, der Kasernenstraße, Kirchbachstraße und der Klötzerstraße, Montag, den 21. Juli LSI», an die Quartiergeber der Mathlldenstraße, Maxstrahe, Meißuerftraße. Niederlaastraße, Oschatzerstraße, Parkstraße und der Paustkcrftraße, Dienstag, den 22. Jult 1V1V, an die Quartiergeber der Poppitzerftraße, Schillerstraße, Schloßftrahe, Schützenstraße und der Schulstraße, Mittwoch, de« 23. Juli 1»1V, an die Quartiergeber der Sedanstraße, Standtfeftstraße, Strehlaerstraße, Südftraße, Wettinerftraße und der Wilhelmftraße. Der Rat der Stadt Riesa, den 11. Juli 1919. Nachstehende Verordnung der Ministerien der Finanzen unddesJnnrrnvomS. Juli ISIS (Sächs. Staatszeitrmg Nr. 187 vom 16. Juni 1916), betreffend da» Verbot de» vor zeitige« SinsmumeluS von Vieren wird hiermit in Erinnerung gebracht. Dresden, am 12. JUlt 1919. Wirtschaft» »Minineri««. LandeSlebenSmittelamt. Ainaazmtntstertum. verbot de» vorzeitig«, «tustrmmeln» von «-er-». Durch das vorzeitige Einsammeü, von Beeren werden zum Schaden der Volks« ern»v^n^^ße^Werte^verni»tet.^ ^lbs. 3 der BundeSratSverordnurm über die Er- richtung von Preisvrüfunasstellen und die DersorgungSregelung vom 28. September/4. No- vember 1915 (RGBl. S. 607 und 728) wird deshalb, unbeschadet der Vorschriften de» Forst- und FeldstrafgesetzeS vom 26. Februar 1909 ttöer verbotswidriges Beerenpflücken (G. U- V- Etgsömrneln von wild wachsenden Beeren aller Art, insbesondere Preisel-, Heidel-. Erd-, Himbeeren in unreifem Zustande ist verboten. 8 2. Die ForftrevierverwaltuNaen und im übrigen die AmtSbauptmannschafttn und die Gtadträte beztrksfreier Städte bestimmen ieweils durch öffentliche Bekanntmachungen in den Amtsblättern für ihren Bezirk oder unterschiedlich für die Teile ihres Bezirks die Zeitpunkte des Beginns der Ernte für die verschiede».-« Beerensotten. . 8 3. Das Ginsammeln der in 8 1 genannten Beeren vor dem nach 8 2 festgesetzten Zeitpunkte des Beginns der Ernte itt>verooten. . *8 4. Zuwiderhandlungen werdet auf Grund von.8 17 der BundeSratSverordnung vom 28. Septembers. November 1918 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geld strafe bis zu 1500 Mark bestraft. . ' DreSden, am 5. Juni 1916. Die Ministerien der Finanzen und des Inner«. 0.21 0.81 (33) 0.24 0.25 (26) 0.27 0.80 (32) 0.27 (29) 0.37 (39) Dse in Klammern gesetzten Vreise gelten für die Kommunalverbände DreSden-Stadt und Land, Leipzig-Stadt, Chemnitz-Stadt und, Plauen-Stadt. II. Die Erzeugerpreise unter l gelten gleichzeitig als Vertragspreise für die auf Grund von LteferungSvertragen gelieferten Waren. Sie treten an die Stelle der von der Reichsftelle für Gemüse und Obst festgesetzten und veröffentlichten Richtpreise und sind ebenso wie di« Groß- und Kleinhandelsböchstpreise Höchstpreise im Sinne des Gesetzes, betr. Höchstpreise vom 4. August 1914 (RGBl. S. 339) mit den dazu ergangenen AbänderungS- Verordnungen. . R°tawLdn.ckund »e-iag- Langer» Winterlich, Riesa. »«fchäft-stttle: Pottbtttw»<5^tt°ntw°r1ttch^^dE°^^T^graber^^ ,»W°„», Dresden, am 10. Juli 1919. Wirtschafts.Ministerin». — . LandeSlebenSmittelamt. .... » Leihpferde-Besichiigung. vorzuführem 8 Großenhain der Best.chtigungskommisston des Generalkommandos Xll Werden hat der Entleiher oder fein Vertreter eine Beschekniauna der EuWung der PfeKe nach NnentschuIdtgteS Fernbleiben rieh?fofortige Dl» soll gleichzeitig die Mallein-Augenprobe vorgenommen werden. ?n dkn"BesichtL dieser Augenprobe ca. 6 bis 8 Stunden . ßenha: n, am 12. Juli 1919. 181»VI>. Die Amtshanptmannschaft. des GenossenschastsregifterS, die Werk-Genoffenschaft für das Holzgewerbe Rk/"'„eingetragene Genoffenscha-ft mit beschrankter Haftpflicht in Riesa betr., ist beute daß der Tischlermeister Johannes Enderlein in Riesa aus dem Vor- eingetretenÄ^ Tischlermeister Alfred Steinbach in Riesa in den Vorstand Amtsaericht Riesa, am 10. Juli 1919. OertlichrS «n» SSchsisches. Riesa, den 14. Jult 1919. -^Tagesordnung zur Sitzung des Stadtverord- neten-KollemumS am Dienstag, den 15. Jult 1919, nach«. 8 Uhr. 1. Kenntnisnahme von einem Vermächtnis deS Frl. Marie Geudtner. 2. Entschließung auf ein Gesuch der Ries. Dünaerabfuhr-Aktien-Gesellsch.. Erhöhung devVergütung für Reinigunader Heimschleusen. Berichterstatter: Herr Stadto. Ketzer. 8. Vergütung für die Protokollführer der städt. Aus- schaffe. 4. Entschließung wegen Uebernahme des Zaunes am Eistaufplatze. 5. Erhöhung der Beihilfe der Stadtgemeinde für die Handelsschule. Berichterstatter: Herr Stadtv. Sander. 6. Wahlen für den besonderen AuSschuß'für Einverleibungs fragen. Berichterstatter: Herr Stadtv. Günther. 7. Wahlen für den Ausschuß für Umbenennung von Straßen. Bericht erstatter: Herr Stadtv. Gaumnitz. 8. Entschließung wegen Tragung der Hälfte der Ausbaukosten eines Teiles der Per- bindungSstraße zwischen Sedan- undOschatzer Straße. Bericht erstatter: Herr Stadtv. Schneider. 9. Entschließung «egen Gewährung einer Beittags von 40 000 M. zu der Baukosten- übetteuerung an di« Baugenossenschaft für da» Personal der Sächs. StaatSeisenbahnen. Berichterstatter: Herr Stadtv. Ketzer. 10. Vorkehrung von Maßnahmen zum Schutze der Muren im Stadt- und Rittergutsbezirke. Berichterstatter: Herr Stadto.-Vorfteher Schönfuß. 11. Beikitt,um Arbeit- geberverband Sächs. Gemeinden und Abschluß eine» Tarif- vertrag» für die städt. Arbeiter. Berichterstatter: Herr Stadtv. Fiedler. Nichtöffentliche Sitzung. —* Gewerbeverein. In der am Sonnabend ab- aehaltenen Generalversammlung gab der Vorsteher bekannt, daß bet einer vorher ttattgefnndenen Ausschußsitzung der Vorstand sich neugebildet habe. Die Aemtrr »lieben in gleichen Händen wie bisher. Kenntnis wurde genommen von mehreren schriftlichen Eingängen. Jahres- und Kaffen bericht ließen eine gedeihliche Entwicklung de» Verein« im letzten Jahre durchblicken. Der Stadtbtbliothek wurden 40 Mark und jur Prämiierung von FottbildungSfchülern »0 Mark gewährt. Di« Mitglieder de« Grwrrbeverein« haben Nir Entnahm« von Büchern ou« d«r Stadtbibliothek Lesegeld nicht zu entrichten. Als gewerbliche Neuheit zeigte Herr Klempnermetster Hohmann einen Apparat »um Ver- schluß von Blech-Konservenbüchsen, ohne daß hierbei Gummiringe zur Verwendung kamen. Allgemein wurde das Verfahren für praktisch befunden. Infolge un günstiger Witterung mußte da» für gestern nachmittag im Stadtpark angesetzte Konzert zur Feier des 71. Stiftungs festes verschoben werden. —* Berbesserung des Brotes. Im BolkS- wirtschaftSausschutz der Nationalversammlung wurde nach längeren Erörterungen in allen einschlägigen Fragen, namentlich über die Verbesserung des Brotes, vom Reichs minister Schmidt eine Milderung der scharfen Ausmah lungsbestimmungen zugesagt. Weizen soll von nun an nur noch zu 80 Prozent, Roggen zu 82 Prozent ausgemahlen - werden, was eine wesentliche Verbesserung des Mehle» und Brotes bedeutet. Emige von den So- ziawemokraten vorgelegte Anträge wurden mit geringer Mehrheft angenommen, so der Antrag, für Ferkel bis zu einem Gewicht von 18 Kilogramm emen Richtpreis von 10 Mark für bas Mio fcstzusetzen, für Läuferschweme emen solchen von sechs Mark. Die allgemeinen Richtpreise sol len sowohl beim gewerbsmäßigen als auch beim nicht gewerbsmäßigen Verkauf von Nutzvieh gelten. Der Ent wurf der Verottmung über die Preise der landwirtschaft lichen Erzeugnisse wurde mit dieser Aenderung angenom men. Die „Deutsche Alla. Zeitung" meldet aus Weimar, daß ab 1. Oktober eine Erhöhung der Brotration erfolgen werde. Die Steigerung der Ausmahlung des Getreide» bezwecke, eine größere Menge Mete für die Viehfütterung zu gewinnen. Ferner sind in Argen- tftften große Getreidemengen aüfgekauft, die bereits zum Teil auf dem Wasserwege unterwegs sind. —* VerkebrSbeschränkungen. Nachdem der Beracrrbefterstreik im Luaau^OelSnitzer Revier- beigelegt woLen ist, sind die Beschränkungen im Güter- verkehr wesentlich gemildert worden. IM Hinblick auf die statt zusammengeschmolzenen kkohlenvorräte ist di« Auf nahme de» Verkehrs in dem früheren Umfange vorläufig dicht möglich. Cs karm^de-küalb der; LadmÄverkehr zu 7" ' nächst nur im Rahmen der allgeineinen Ladungssperre be dient werden, d. h. die für die Voltswirtschaft notwendig sten Güter wie Lebens-, Futter- und Düngemittel, Brenn stoffe, Zeitungsdruckpapicr, Rohstoffe für die Paprerfabrika- tion, Umzugsgut usw. werden ohne weiteres befördert, während die Annahme der übrigen Güter der Genehmigung des Wagenbureaus.unterliegt, die nach Maßgabe der je weiligen Betriebslage erteilt wird. Betreffs des Wagen- ladungsvettehrs nach dem Auslande verbleibt eS der den bisherigen Bestimmungen. Ebenso ist der Stückgutverkehr in dsM früheren Umfange wieder ausgenommen worden. —* Keine Verteilung von Einmachzucker in Sachsen. Vom Wirtschaftsmrnisterium wird folgen des mitgetetlt: In auswärtigen Zeitungen ist jetzt öfters die Ankündigung der Verteilung von Einmachzucker zu lesen; so verteilt z. B. die Stadt Karlsruhe »wer Kilogramm Einmachzucker auf den Kopf der Bevölkerung. In sächsischen Berbraucherkreisen erregen diese Ankündigungen begreif licher Weise eine gewisse Beunruhigung, da hier Einmach zucker nicht verteilt werden kann. Hierzu ist sestzustellen, daß das Reich in diesem Jahre Einmachzucker nicht zur Verfügung stellen kann. Wenn daher einzelne Kommu nalverbände gleichwohl zu einer Verteilung m der Lags sind, so ist bas lediglich auf frühere Ersparnisse rurück- zuftihren. So hat eine Anfrage in Karlsruhe ergeben, t»ß dort die normale monatliche Rationnur 600 Gramm be trägt, während wir in Sachsen 720 Gramm monatlich verteilen. Auch der letzte Satz ist so niedrig, daß e» bei der allgemeinen Ernährungslage in Sachsen nicht an gängig erschien, ihn zu Gunsten von Svndervetteilungen noch weiter zu kürzen. ES ergibt sich hieraus, daß da» Gesamtbild der sächsischen Zuckerverforgung keineswegs un-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht