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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.08.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-08-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191908089
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19190808
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19190808
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-08
- Tag1919-08-08
- Monat1919-08
- Jahr1919
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.08.1919
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RiesaerG Tageblatt Nachstehende Bekanntmachung wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Dresden, den S. Auaust 191V. «irtichnttSsRiniKert»«. 281OVO2 Lande-leben-mittelamt. 8896 Veknnntinnchuug. Vuk Grund der 88 4 «nd 7 der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 8. April 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 807) wird bestimmt: 8 1. Koblrabfidarf mit Kraut nicht in den Handel gebracht werden. Soweit Koblrabi von der Erzeuaerstelle auf kurze Entfernungen mit Fuhrwerk oder auf audere Weise, jedoch nicht mit der Bahn, an die Absatzstelle, insbesondere auf öffentliche Märkte befördert wird, ist der Absatz mit Kraut bis auf weitere« zuaelafsen. 8 2. Zuwiderhandlungen werden gemäß 8 16 der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. Avril 1917 mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10000 M. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Auch kann auf Einziehung der Vorräte erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, oh sie dem Täter gehören oder nicht. . 8 3. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. K Berlin, den 28. Juli 1919. Reichsftelle für Gemüse und Obst. Der Vorsitzende: von Tilly. scheu dem Wirtschaftsministerium und dem Finanzministe rium Vereinbarungen getroffen worden, die Lahrn gehen, daß das Obst aller Pachtungen an Staatsstraßen, bei denen sich ein Pachtertrag von 2000 Mark und mehr ergibt, zur Verfügung der LandessteUe für Obst «nd Ge müse steht. Die Landesstelle hat daran anschließend das Finanzministerium gebeten, Gemeinden und Kommimalvcr- bänden zu erlauben, sich um die Pachtungen solcher Strecken, die keinen höheren Ertragswert als 2000 Mark ergeben, zu bewerben, um einen Zuschuß von Obst an die Bevöl kerung zur Verteilung bringen zu können. —* Zur Verlegung der Neichsversiche- rungsanstalt für Angestellte nach Dresden. Ent gegen der in letzter Zeit verbreiteten Meldung, wonach die Reichsversicherungsanstalt von Berlin nach Dresden ver legt werden soll, erfährt unser Vertreter an zuständiger Stelle, daß eine Verlegung nach hier iroch keineswegs fest steht. Wie die Dinge liegen, plant die Nelchsversicherungs- anstalt eine Ucberftthrung nach einer anderen größeren deut schen Stadt und hat sich zu diesem Zwecke mit verschiedenen Großstädten in Verbindung gesetzt. Die dabei vyn der Neichsversichcrungsanstalt gestellten Forderungen sind ziem lich hohe. Die Stadt Dresden hat nun ebenso wie die üb rigen Städte, an die in dieser Angelegenheit hcraugetreten wurde, ein Angebot nach Berlin gerichtet. Gegenwärtig dürfte man dort mit der Prüfung der Angebote beschäftigt sein, sodaß es also verfrüht ist, schon heute die Stadt Dresden als künftigen Sitz der Neichsversicherungsanstalt zu nennen. —* Staatlicher Kraftwagenbe trie b» Die Mineralölversorgungsgesellschaft hat die weitere Freigabe von Benzol für die sächsischen staatlichen Kraftwagenlinien auf Anweisung des Reichswirtschaftsministeriums abgelehnt mit -et Begründung, es herrsche eine solche Knappheit an Benzol, Laß die vorhandenen geringen Mengen vorläufig ausschließlich der Landwirtschaft sowie solchen Betrieben zu gewendet werden müssen, die vom Reichswirtschaftsmtni- sterium für lebensnotwendiger als die staatlichen Kraft wagenbetriebe angesehen werden. Alle Vorstellungen der sächsischen Regierung beim Reichswirtschaftsministerium zu Gunsten der staatlichen Kraftwagenbetriebe sind erfolglos ge blieben. Nach Verbrauch der noch vorhandenen Mengen Betriebsstoff müssen deshalb sämtliche staatlichen Kraft- wagenlinten für Personenverkehr stillgelegt werden. Die Einstellung des Betriebes auf den einzelnen Linien wird in -en örtlichen Tageszeitungen noch besonders bekannt gegeben. Es steht zu hoffen, daß in der zweiten September hälfte genügende Mengen von Betriebsstoff wieder überwie sen werden und daß damit die Wiederaufnahme des Betriebes auk den stillgelegten staatlichen Kraftwagenlinien ermöglicht wirb. —* Aufwandsentschädigung für ehren amtlich tätige Gemeindevertreter. Das Ge setz über die Wahlen für die Gemeindeverwaltung vom 17. Juni 1919 bestimmt, daß ehrenamtlichen Mitgliedern von Gemeindevertretungen für die Teilnahme an Verhand lungen und Dienstverrichtungen außerhalb des Gemeinde bezirks Tagegelder und Reisekosten zu vergüten sind, und stellt weiter den Gemeinden frei, solchen Personen für die Ausübung ihres Ehrenamtes eine angemessene Auf-' Wandsentschädigung zu gewähren. Das Nähere wrrd in beiden Fällen ortsgesetzlicher Regelung überlassen. Da mit erwächst den Gemeinden ein neuer, nicht unbeträcht licher Aufwand. Es darf aber nicht verkannt werben, daß mir den Aufgaben, die den Gemeinden dauernd erneut zuwachsen, auch der Zeitaufwand für die Beratungen ihrer Körperschaften erheblich gestiegen ist, und daß .dadurch be sonders für diejenigen Gemeindevertreter, die gegen Lohn beschäftigt und an feste Arbeitszeiten gebunden sind, Ein bußen entstehen, die häufig geeignete Persönlichkeiten aus diesen Kreisen abhalten werden, sich ehrenamtlich zu be tätigen. Nachdem das Gesetz die Grenzen der Wählbarkeit erweitert und damit auch den Minderbemittelten in weiterem Umfange als bisher den Zugang zu den Gemeindeämtern geöffnet hat, müssen.solche Hindernisse nach Möglichkeit beseitigt werden. Jndeß soll nach der ausdrücklichen Ab sicht der Volkskammer eine Bereicherung der Gemeinde vertreter vermieden werden. In kleineren und mittleren Gemeinden wird die beste Form für die Auswandserstattung darin gesunden werden, daß man den Ausfall an Arbeits verdienst ersetzt. In größeren Gemeinden werden oft noch über den Lohnausfall hinaus Aufwendungen erwachsen (für Fahrtkosten, Beköstigung außerhalb des Haushalts und bergl.). Die genaue Erstattung des tätlichen Aufwandes Wirch hier nicht durchtzüführen sein; man wird vielmehr zweckmäßig auf die Gewährung von Sitzungsgeldern oder von Pauschbeträgen in runder Jahressumme zukommen, letz- terenfalls rmter entsprechendem Abzug für versäumte Bezirksarbeitsnachweis Großenhain Nebenstelle Riesa, Kaiser-Kran» Josepb-Straste 17. Tel. 40. » KostenloseStellenvermittlung für alle Berufe. Sitzungen. Leipzig und Dresden werden voraussichtlich Pauschbeträge gewähren. Die Form der Sitzungsgelvet -vill man z. B., in Berlin wählen; sie ist auch in an deren preußischen Städten bereits eingeführt. Wird di« Aufwandsentschädigung als Pauschsumme gewährt, dann ist weder die Beschränkung aus Minderbemittelte, noch ein« Abstufung nach dem Einkommen zweckmäßig. Ter Ver zicht auf die Aufwandsentschädigung steht frer. ? —* Ein Landbcam ten rat für den Frei ¬ staat Sachsen. Wie unser Vertreter an zuständiger Stelle erfährt, werden gegenwärtig zwlsüren Regierung und den Vertretern der Beamtenrerbände Verhandlungen über die Bildung eines Landbeamtenrats gepflogen. —* Beamtenbesoldungsreform. Unser Ver treter erfährt an zuständiger Stelle im Mi. nisterium des Innern, daß die in Aussicht gestellte Besoldungsreform u. a. nach folgende» Grundsätzen erfolgen dürfte. Fest Gehaltsstaffeln sol len nicht ausgestellt und die Zahl der GehaltSklassen mög lichst vermindert werden. Schon in den ersten Dienst jahren wird ein höherer Gehalt in Aussicht genommen, um den Beamten früher als bisher die Gründung eine eigenen Hausstandes zu ermöglichen. Ferner wird ein« Verkürzung der Aufrückungszeiten beabsichtigt und ein früherer Zeitpunkt für die Pensionierung angestrebt. Etwa- Endgültiges steht icdoch noch nicht fest, da die sächsisch- Negierung in dieser Angelegenheit nicht selbständig vor- gehen will, sondern auf dem Wege des Einvernehmens mit den übrigen Bundesstaaten einheitliche Richtlinien für di« Besoldungsordnung zu finden sucht. Zu diesem Zweck« sind für Anfang nächster Woche im Reichsfinanzministerlum unter Zuziehung von Vertretern sämtlicher Gliedstaates und von Beamtenvertretern Verhandlungen angesetzt. —* Gesuch e um Baukostenzuschüsse. In Angelegenheiten der Bezuschussung von Bauten und der Bewirtschaftung von Baustoffen sind von Beteiligten in letzter Zeit vielfach Zuschriften und Eingaben an einzelne Beamte persönlich gerichtet worden. Zur Vermeidung von Verzögerungen, die sich daraus leicht ergeben können, wrrd darauf hingewiesen, daß alle Zuschriften, die die Be zuschussung von Bauten und allgemeine Fragen der Be wirtschaftung von Ziegeln, Zement mrd Kalk betreffen, aus schließlich an das Ministerium des Innern — Landeswoh- nungsamt — zu richten sind, Anträge auf Dringlichkeits bescheinigungen für die Belieferung mit Baustoffen und darauf bezügliche Schriftsachen aber an den jeweils zu ständigen Kommissar für Baustoffbewirtschaftung, für Ost sachsen bei der Kreishauptmannschaft Dresden, für West sachsen bei der Kreishauptmannschaft Leipzig. ! * Nossen. Beim Holzabfahren vom Rodtgt verun glückte der 20 jährige Sohn des Gärtnereibesitzers Schwarze dadurch tödlich, -atz an einem Wegabhang der Wagen um schlug und den jungen Mann unter sich begrub. * DreSden. Ministerpräsident Dr. Gradnauer und Finanzmlnister Nitzsche haben sich nach Weimar begeben, um an den Verhandlungen über die neue Erzbergersche Steuervereinheitlichung teilzunehmen. Sachsen nimmt be kanntlich einen ablehnenden Standpunkt ein. -Bautzen. Eine Lohnbewegung macht sich auch im Bergbaubetrieb der sächsischen Oberlausitz geltend. Die Arbeiterorganisationen haben eine Reihe Forderungen ein gereicht. Bei dem Bergbaulichen Verein im Bezirke Dres den konnte darüber keine Einigung erzielt werden. Auch vor einem Schiedsgericht in Zittau konnte man sich nur in einigen Nebenpunkten einigen, sodaß ein Schiedsspruch ge fällt werden muß, der sich auf Lohnverhältnlsse, Urlaubs fragen usw. erstreckt. Bautzen. Eine interessante Erscheinung in -er Bautz- ner Raubmordaffäre ist, daß die Festnahme des Mörders eigentlich durch einen 10 jährigen Knaben ermöglicht wurde. Dieser rief am Sonntagmorgen in die Gastwirtschaft „Schloß keller": „Ein Mord ist gesehen! Dio Polizei klebt Extra- blätter an!" Durch diese unvermutete Red« geriet ein -ort anwesender Gast dermaßen in Aufregung, daß man et» Er zittern und Erschauern an ihm beobachten konnte. Die Leute wurden auf ihn aufmerksam» bemerkten jetzt auch Blutspureu an seinen Kleidern und veraklaßten die Verhaftung -cs Mannes, der schnell bezahlt hatte und gegangen war. Er war der Mörder. -Gersdorf. Kürzlich weilte hier eine Kommission vom Dänischen Roten Kreuz, die verschiedene kinderreiche, in; ärmlichen Verhältnissen lebende Bergarbeiterfamilten besuchte. Auf Veranlassung der Kommission gingen der Ge meinde nunmehr unentgeltlich 20 Ztr. Hafersiocken, 20 Ztr. Grieß, 8'/, Ztr. Butter und 800 Dosen kondensierte Milch zur Verteilung an kränkliche Kinder mindrrbumttelter Ein wohner zu. OertlicheS und Sächsisches. Riesa, den 8. August 1919. —-Personalien vomHafen. Mit Wirkung vom 1. Juli ab ist der Eisenbahnassistent Möbius zum Bahn- hofSoorstand ernannt worden. —- Kinoeröffnung. Morgen, Sonnabend, den 9. August wird in Riesa, Hauptstraße 1, ein Kino unter dem Namen ..Kammer-Lichtspiele" eröffnet. ES enthält 260 Sitz- Plätze. Für gute Lüftung usw. ist, wie man uns mitteilt, gesorgt, sodaß ein angenehmer Aufenthalt verbürgt wird. —-DerElektrl-itätSverband Gröba beab sichtigt das alte Rittergut Gröba einschließlich des gesamten dazugehörigen Areals zu erwerben, um in den vorhandenen Gebäuden Wohnungen, Schaltanlagen, Werkstätten und Lagerräume unterzudringen. Au diesem Zwecke hat der Elektrizitätsverband vorläufig das alte Rittergut in Ver- waltuüg genommen. — Ein gutes Hasenjahr? Im Gegensatz zu den lehtvergangene« Jahren scheint es, so wird aus der Leip ziger Gegend gemeldet, als ob die kommende Hasenjagd eine ungewöhnlich gute zu werden verspricht. Ausfallend viele Junghascn machen sich in diesem Sommer in Feld und Wal bemerkbar. —8Ü Eine Neuordnung des sächsischen Pie Handels. Auf Anordnung des sächsischen Mi- uisteriuM soll eine Neuordnung und Regelung des gesamtekr Viehbanoels im Freistaat Sachsen ducchgeführt werden, mit welcher die Landesfleischstelle betraut wor den ist. Eine Besserung der gegenwärtigen Verhältnisse ffoll erzielt werden: 1. durch Beschränkung weiterer Zu lassungen zum Vieh handel; 2. durch EntziehrWg bereits er teilter Ausweiskarien zum Viehhandel; 3. durch Regelung Les Viehhandelsverkehrs. Es sollen nach weiterer An ordnung des sächsischen Wirtsckaftsnnnrsteriums in Zukunft nur solche Personen zum Viehhandel im Freistaat Sach- sen zugelassen werden, die den'Handel schon vor dem 1. Juli 1914 betrieben haben. —- Bildung von Bezirks-, Bauern- und Landarbeiterräten. Nach einer Verordnung des Wtrtschaftsministeriums ist in jeder Amtshauptmannschaft ei» Bezirks-, Bauern- und Landarbeiterrat zu wählen, in dem Landwirte und Landarbeiter in gleicher Zahl ver treten sind. Zum Zwecke der Wahl wird der Bezirk jeder Aintshauptnlüilnschaft in so viele Wahlbezirke eingeteilt, als der Bezirks-, Bauern- und Landarbeiterrat Mitglieder jeder Gruppe erhalten soll. Die Teilung ist so vorzuneh- inen, daß die einzelnen Wahlbezirke annähernd die gleiche Zahl von Personen umfassen, die.zu einem Orts-, Bauern- und Laudarbeiterrate wahlberechtigt sind. Die Gesamt zahl der ordentlichen Mitglieder des Bezirks-, Bauern- und Landarbeiterrates wird von der Amtshauptmannschaft mit dem Bezirksausschüsse bestimmt. Sie soll in der Regel 12 nicht überschreiten. Für jedes ordentlicke Mitglied ist ein Stellvertreter zu wählen. Tie Wahl erfolgt in ge heimer Abstimmung nach einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das LoS. Tas Amt eines Mitgliedes des Bezirks-, Bauern- und Landarbetterrates ist ein Ehrenamt. Tie Mitglieder können auS den Mit teln des Bezirksverbandes für Zeitversäumnis und Reise kosten nach den Grundsätzen entschädigt werden, die für die Bezirksausschutzmitglieder gelten. Der Bezirks-, Äauern- und Landarbeiterrat hat weder die Befugnis einer Behörde noch das Recht, in die Befugnisse der bestehenden Behör den einzugrcifen. Außer den Aufgaben, die ihm durch rerchS- oder landesrechtlichv Bestimmungen besonders zu gewiesen werden, liegen ihm insbesondere ob die Mitwirkung und Beratung bei. der Erfassung der vorhandenen Lebens mittel, bei der Regelung ihrer Ablieferung sowie bet der Bekämpfung des Schleichhandels und der Sckileichversor- gung, dis Mitwirkung bei der Fortführung der landwirt schaftlichen Betriebe und Förderung der Erzeugung, die Mitwirkung bei der Beschaffung von Arbeitskräften und bei deren Unterbringung unk die Fürsorge für den Schuh! von Personen und Eigentum. —- Wiederzusammentrittder sächsischen Landessynode. Wie unser Vertreter von gut unter richteter Seite erfährt, wird der Wiederzusammentritt der sächsischen Laudessynode, die sich vor Pfingsten vertagt hatte, für Ende September ins Auge gefaßt. Die Synode soll sich in der Hauptsache mit dem noch unerledigten Rest der Wahlrecht-Vorlage, soweit sie sich auf das Synodal wahlrecht bezieht, beschäftigen, wozu voraussichtlich Mitte September der ÄerfassungsauSschuß der Landessynode Stel lung nehmen wirk. —* ObstpachtungenanStaatSstratzen. Me unser Vertreter an zuständiger Stelle erfährt, sind zw,- ilh-lmD.itkrsch, Riesa. Städtischer Obstverkauf. Auf di« Nummern 10801—11600, Abschnitt ll, der roten Lebensmittelkarte gelange» Sonnabend, de« 0. Angnft 1V1V im Geschält von Herm. Modler, Schulstraße 3, Birnen zur Abgabe, und zwar V» Pfund auf den Kopf., Der Rat der Stabt Riesa, den 7. August 1919. Gßm. Nr. 12—18 des'Gesetz- und Verordnungsblattes sowie Nr. 113—139 des ReichSgesetz- blatteS vom Jahre 1919 sind hier eingegangen und können in der RatShauptkanzle» ein gesehen werden. Der Inhalt dieser Blätter ist aus dem Anschläge im Flur des Rathauses ersichtlich R i esa, den 7. August 1919. Der Rat der Stadt Riesa. Ham. " Militärfchubwerk, gebraucht und ausgebessert, wird zum Selbstkostenpreise a» Gemeiudemitglteder im Gemeindeamt abgegeben. Weida, am 8. August 1919.Der Gemeindevorstanb. A«r»rs»p j«l«blM Md Aychttt. Amtsblatt Mr die AmtShauptmannslWv Großenhain, da- Amtsgericht und den Rat der Gtadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. Hr 181. Freitag, 8. «ngaft ISIS, abends. 72. Jahrg. ab«nde «VH« mit AMnah«« der Sonn, und Festtage, veza^prets, «gen Vorauszahlung, durch unser« Träger frei Hau, ober bei Abholung am Voftschalttr »ierteljäbrltch 4.80 Mart, monatlich 1.«ü Mark. Aazetge« für di« Nummer de« Ausgabetage« sind di« 1b Uhr vormittag« auszugeben und im vorau« zu bezahlen; eine Gewähr für d^,Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wtrd nicht übernommen. Prei« für di« 48 mm breite. S ww hohe GrundschrM-Zrile (7 Silben) 40 Pf., Orttprei« SS Pf.; zeittaubender und tabellarischer Satz SS'/. Aufschlag. Nachweisung«» und BrrniitteluM«gebühr 20 Pf. Feste Tarif«. vewMigter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Mage «ingezogen werden muß oder der Auftraggeber in KowUr« gerät. Zahlung«, und Erfüllung«»»»: Riesa. Bierzrhntäeige Unterhaltung«beilag, .Erzähle, an der Elbe". - Im Fall« HSHerer Gewalt - KÄeg oder sonstiger irgendwelcher Ltörungen de« L'"Fe«d" Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderuna-einttchtunaen - hat Per Bezieher keinen Anspruch auf Liefiruna oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreise,. «otation«druckund Verlag: Lang«»» winterlich, Riesa. «el»äst«AeIe: «aetbestraße 8». Verantwortlich für Pedaktwn: Arthur H.ihnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrlch, Riesa.
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