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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.08.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-08-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191908096
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19190809
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19190809
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-08
- Tag1919-08-09
- Monat1919-08
- Jahr1919
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.08.1919
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«<rd A«r»rs*r Meblaü «ad ÄoMger) "V Amt^HtcrtL Nr Ue Amtrhauptmmmschaft Großenhain, da» Amtsgericht und dm Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeind erat Griba. 182 Sonnnbeud, S. Angast ISIS, adends. 72. Jahr». Da» kttsaer Tageblatt erscheint jede» Ta» abend» » Uhr mit Ausnahme der Tonn» und Festtag,. veine-pretS, gegen Vorauszahlung, durch unser« Träger frei Hau» oder bet Abholung am VostschtMer vierteljährlich 4.80 Mark, monatlich 1.60 Mark. Aazrigeu für di« Nummer de» Ausgabetage» sind bis Io ubr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen: «ine Gewähr für da» Erscheine« an bestimmten Tagen wrd Plätzen wird nicht übernommen. Preis für di« 43 mm breite, 8 mm hohe Grundschrlft-Zeil« (7 Gilben) 40 Pf» OrtSprei» SS Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz «0 /» Aufschlag. Nachweisung»- und VermittelungSgebühr 20 Pf. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wen» der Betrag verfällt, durch Klag« eingezogrn werden muh oder der Auftraggeber in Awmr» gerät. Zahlung»- und Erfüllung»ort: Riesa. Pterzehntigige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe*. — Im Fall« höherer Gewalt — Krug oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Vemrbe» der Druckerei, der Lieferanten oder der Leförderungseinrichtungen — hat der Bezieher reinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung oe» Bezugspreise». Rotationsdruck und Verlag: Langert Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: GoetHeftrutzr SO. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Ri«sa; für Anzeigenteil: Wilhe lm Dittrich, Riesa. Nachstehende auch für Sachsen gültige Verordnung des Reichswehrministers wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, den 6. August ISIS. «irtichait»,Ministerium. 877MXriv Abteilung für Handel und Gewerbe. 8613 Bekanntmachung. Nr. ?. «. 870/7. IS. K. R. «. Auf Grund der Verordnung des Bundesrats über die wirtschaftliche Demobilmachung vom 7. November 1V18 (ReichS-Gesetzbl. S. 12S2) auf Grund des Erlasses des Rates der DolkSbeavftragten über die Errichtung des Reichsamts für die wirtschaftliche Demobil machung vom 12. November 1S18 (ReichS-Gesetzbl. S. 1304) und auf Grund des Erlasses der ReichSregierung, betreffend Auflösung des Reichsministeriums für wirtschaftliche Demobilmachung vom 26. April ISIS (ReichS-Gesetzbl. S. 438) wird folgendes angeordnet: Artikel k. Die von den KrieaSministerien und den MilitLrbefeblShabern erlassene, den Betroffenen namentlich zuaeftrllte Verfügung Nr. OK. l. 205/6. 16. K. R. A- betreffend Beschlagnahme pnd Meldepflicht von Retortengraphit vom September 1S16 wird hiermit aufgehoben. Artikel II. Diese Bekanntmachung tritt am 21. Juli ISIS in Kraft. Berlin, den 21. Juli ISIS. Der ReichStvekrministcr. Im Auftrage Hedler. Verkauf von Feldbacköfen und Feldküchen. Beim Traindepot XU, Dresden, befinden sich: fahrbare Feldbacköfen, noch neue, große Feldküchen, noch neu, ferner beim Draindepot XIX, Leipzig, den ÄrtilleriedepotS Dresden, Riesa, Chemnitz, "nutzen, Leipzig: in instandsetzungs- bedürstigem Zustande, große Feldlüchen kleine Feldküchen Feldküchen« Hinterwagen Feldküchenkarren die zum Verkauf freigegeben worden sind. Die Fcldbacköfen eignen sich zur Aufstellung bei größeren Gemeinden zum Backen von Brot. Da die Oefen fahrbar sind, könnten sie von zentral gelegenen Ortschaften aus auch nach benachbarten Orten fahren. Die Benutzung von Feldbackofen dürfte von großem Vörteil sein, wenn größerer Mangel an Kohle bei den Gemeinden eintreten sollte. Die Feldbacköfen sind für Holzfeuerung eingerichtet. Alle Handhabungsgeräte zu den Oefen sind vorhanden. Bedienung ist einfach und dürfte bei den Bäckern im allgemeinen bekcknnt sein, da diese zum größten Teil im Kriege bei Feldbäckereien Dienst getan haben. Die Backdauer beträgt nach Anheizuna des Ofens etwa 2 Stunden. Die Feldküchen sind mit Vorteil von allen solchen Behörden und Privatunter nehmern zu verwenden, bei denen eine größere Anzahl Personen dauernd außerhalb ihres Wohnortes bezw. Wohnung mit warmem Essen und warmen Getränken versorgt werden sollen. Es kommen besonders in Betracht: große landwirtschaftliche Betriebe, große Bau unternehmungen (Eisenbahn, Kanäle, Brücken usw.), Gemeindeverbände, die ihre Bevölkerung evtl, durch gemeinsame Küchen versorgen und das Essen den Verbrauchern zuführen wollen. Die Feldküche ist wie der Feldbackofen auch bei Hol-Heizung zu verwerten. Kochbadflüssigkeit ist in größeren Mengen in HeereSoeständen vorhanden und kann dr entsprechender Menge den Käufern überlassen werden. Besichtigung der Feldküchen und Feldbacköfen kann täglich vormittags, zwischen 8—12 Uhr ber den genannten Depots stattfinden. Kaufanträge mit genauer Bezeichnung des gewünschten Gegenstandes find unmittel bar an die unterzeichnete Stelle einzureichen, wo auch die Preise zu erfragen sind. Reichsverwertungsamt, Landesstelle Sachsen. . Dresden-N. 6, Königsufer 2. 8627 Butter und Margarine betr. 1. Der Buchstabe 0 der Speisefettkarte, gültig vom 11.—17. August ISIS, darf nur mit einem Achtel Stückchen Butter beliefert werden. Betriebsmarken für Gastwirt schaften dürfen ebenfalls nur zur Hälfte beliefert werden. 2. DK Berforaungsderechtigten erhalten gleichzeitig noch SV »r Margarine zum Preise vonss Pfa. Der KleinhandelshöchstpreiS für 1 Pfund beträgt 3,44 Pt. 3. Die Selbstversorger für Butter dürfen gemäß einer Anordnung der Reichsstelle für Speisefette vom 15. Juli ISIS bis auf weiteres pro Kopf und Woche für die in ihrem Haushalt zu beköstigenden Personen sowie die landwirtschaftlichen Arbeiter und Arbeite rinnen (s. Bekanntmachung vom 31. Mai ISIS) LV« Gramm Butter verwenden. Alle übrige Butter ist von ihnen an die örtliche Sammelftelle abzuliefern. Zuwiderhandlungen werden nach Punkt 2 der Bekanntmachung vom 1. November 1S17 bestraft. Großenhain, am 7. August ISIS. 2S4o lV. Der Kommnnalverbaub. Verkehr mit Saatgut von Brotgetreide «nd Gerste. I. Zulassung von Händler« »nm Handel mit Saatgut. Jeder, der im Eigenhandel oder als Kommissionär oder Vermittler sich an Umsatz von Saatgut in Brotgetreide oder Gerste beteiligen will, bedarf der Zulassung, die unter besonderen Bedingungen erfolgt. Letztere sind dem Vordrucke, der zur Stellung des An trags auf Zulassung zu benutzen und an den Kommunalverband einzureichen ist, angefügt. Für einen zugelasseuen Händler ist der Einkauf und der Verkauf des Saatgutes fta ganzen deutschen Reiche znläsfig. Eine Beschränkung ans bestimmte Mengen findet nicht statt. Alle früher ausgestellten ZuiaffuugSscheine -ade» Ihr« Gültigkeit verlareu. ll Erteilung der Erlaubnis gemäß S V der Taatgutverorduuug. Landwirte, die nicht in die von der RetchSgetretdestell« im Deutschen ReichSanzeiger veröffentlichten Verzeichnisse der Züchter von Orlginalsaaten und anerkannten Absaaten ausgenommen sind, dürfe« selbsterbanteS Brotgetreide und selbsterbante Gerste nur mit besonderer schriftlicher Erlaubnis des Kommunalverbands bez. der Kreishauptmqnn- schaft zu Saattwecken veräußern. Das gleiche gilt fürLandwirte, die in eins der vorerwähnten Verzeichnisse ausgenommen sind, sofern sie.Saatgut veräußern wollen, das von Flächen geerntet ist, die in diesen Ver zeichnissen nicht aufgeführt sind. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn ein dringendes Bedürfnis nach Saatgut nachgewiesen ist und nur für eine bestimmte Menge und Sorte. Beides ist in dem einzu reichenden Gesuche mit anzugeben. Alle früher erteilte« Genehmigungen zur Veräußerung selbstgebauten Brot getreides oder felbftgebauter Gerste zu Taatzwecken sind erloschen. m. Ausstellung der Taatkarten. Anträge auf Ausstellung von Taatkarten sind unter Benutzung des hierfür vor geschriebenen Vordruckes von Berbrä nch ern bei der Gemeindebehörde des Ortes, in dem das Saatgut zur Aussaat gelangen soll, von Händlern bet der Kreishauptmannschaft einzureichen. Die Anträge von Verbrauchern sind von der Gemeindebehörde zu prüfen und das Ergebnis auf den Anträgen zu bescheinigen. Die Prüfung hat sich namentlich darauf zu erstrecken, ob die angegebene Anbaufläche vorhanden ist und ob gegen die Ausstellung der Saatkarte Bedenken bestehen. Der mit NrüfungSvermerk versehene Antrag ist hierher' und, soweit die Kreishauptmannschast zur Ausstellung der Saatkarte zuständig ist (siehe nächster Absatz) dieser vorzulegen. Die KreiShauvtmannschaft stellt die Verbrauchersaatkarten dann aus, wenn der An tragsteller nicht nachweisen kann, daß er aus der Ernte 1S18 oder 1919 eine gleiche Menge selvstgebauten Brotgetreides oder felbftgebauter Gerste abgeliefert hat. Die Anträge find mit größter Beschleunigung zu behandeln. iv. Führung von BerkanfSbücher» durch Saatgut veräußernde Landwirte. Jeder Landwirt, der selbstgebautes Brotgetreide oder selbstgedaute Gerste zu Saat zwecken veräußert — gleichviel ob Origlnalsaatgut oder anerkanntes Saatgut oder mit Genehmigung nach 8 7 der Saatgutverordnuna (siehe oben unter ll) — ist verpflichtet, über seine Saatgutveräutzerunanach dem vorgeschriebenen Muster Buch zu führen. Die Benutzung anderer Muster ist unzulässig. Jeder in dem Verkaufsbuch aufge führte Posten muß durch Saatkarte belegt sein. Die Saatkarten für diese Posten sind zusammen mit der Durchschrift des BerkaufSbuchS am Ende jeder Kalenderwoche der Reichsgetreidestelle — GeschüftSabteilung — Abteilung Saatgutverkehr — durch ein geschriebenen Brief einzureichen. Für eine einmalige Veräußerung gemäß 8 7 der Saatgutoerordnung ist die Führung des Verkaufsbuchs nicht erforderlich. Diesfalls ist aber in dem Anträge auf Erteilung der Genehmigung der Erwerber mit anzugeben. V. Listenführuna durch zugelassene Händler. Die zugelassenen Saatguthändler find verpflichtet, über alle Saatgutgeschäfte nach den voraeschriebenen Mustern Buch zu führen. Die Benutzung anderer Muster ist unzulässig. Auch die Vermittelungsgeschäfte sind in diese Bücher einzutragen. Soweit es sich um eigene Geschäfte handelt, muß jeder Ausaangspoften durch Saatkarte belegt sein. Bei Ver mittlungsgeschäften ist iw den Spalten „Taatkarten. Buch-und Seitenuummer der Vermerk einzutragen „vermittelt". Durchschriften der Ein- und Verkaufsbücher sind von allen zuaelaffenen Händlern am Ende einer jeden Kalenderwoche der Reichsgetreidestelle — GeschäftSabteilung — Ab teilung Saatgutverkehr — durch eingeschriebenen Brief zu übersenden, auch sind, soweit nicht nur Vermittlungsgeschäfte in Frage kommen, die die einzelnen Posten belegenden Saatkartenabschnitte 4. diesen Durchschriften beizusügen. VQ Bordrucke. Vordrucke zu den Anträgen auf Ausstellung von Saatkarten für Verbraucher find hier zu haben. Alle übrigen Vordrucke können von C. HeymannS Verlag—Berlin bezogen werden. Großenhain, am 7. August ISIS. 1094 o i. , Der Sommuualvervand. Grummetversteigerung im Stadtpark. Die diesjährige Grummetnutzung im hiesigen Stadtpark soll Mittwoch, den LS. August ISIS, nachmittag- S Uhr gegen sofortige Barzahlung meistbietend versteigert werden. Die Ablehnung aller Angebote bleibt vorbehalten. Treffpunkt: Festplatz. * Der Rat ber Stabt Riesa, den 8. August ISIS. Ham. Pflaumenverpachtung von der Gemeinde Merzdorf. - Bedingungen sind beim Gemeindevorftand einzusehen. Preisangebote sind bis 18. August ISIS beim Vorstand einzureichen. Die Gemeindeverwaltung. Heu, Roggenstroh «nd Sägespäne kauft Proviantamt Riesa. Von Mittwoch, den 13. August ISIS, vorm. 8 Uhr an findet im Auftrage der In tendantur XU. Armeekorps vor den Offtzierspferdeftällen IV und v des Barackenlagers Zeithain Verkauf unbrauchbarer Lazarett-WirtschaftSgeräte bezw. Versteigerung von Alt material statt. Unter anderem kommen zum Verkauf: Ascheeimer, Kannen von Blech, Körbe, Klosetteimer und -stähle, alte Lampen, Latten, Müllkästen, Präsentierbretter, Papiersacke, Polsterftühle, Rohrstühle, tischförmiae Gestelle, alte Töpfe, Tragebretter (für Gärtner geeignet), Kiepen, Wanduhren, 2 große Wannen, Flaschen, Ätergläser, verschiedene Altmaterialien und 1 großer Poften Lumpen. Reservelazarett Zeithain 4. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den S. August ISIS. —* Kartoffelvertetlung. Wie uns von amt licher Seite mitgeteilt wird, werden die nächste Woche zur Verteilung kommenden Kartoffeln erst nach und nach ein gehen, sodaß die Einwohnerschaft nicht gleich in den ersten Tagen wird befriedigt werden können. Zweifellos werden aber bis Ende der Woche alle Einwohner die Kartoffeln erhalten. Wir empfehlen deshalb dringend, nicht gleich in den ersten Tagen der Woche die Kartoffeln in den Geschäften anzuforüern. —"Brand. Im Hafen gerieten vorgestern einige au« einem Kahn Übergeladene Lumpenballen tu Brand. Zur Löschung des Feuer» mußte die Feuerwehr herbetgezoaen werden. Wahrscheinlich ist der Brand durch Funkenflug hervorgerufen worden. -§Die Theaterdirektion Richter sah sich «egen Belegung der hiesigen Theatersäle mit Einquar tierung während de» Kriege» veranlaßt, auswärt» zu spielen und einer mehr flacheren Geschmacksrichtung Rechnung zu tragen. Offenbar will sie nun wieder engeren Anschluß an unsere StaRtzch«Md.MsML gestzM.mtt MmunOalS und zwar beträgt der Preis für 50 K» Lebendgewicht bei 1. auSaemästeten oder vollfleischigen Rindern (Klasse 4) 130 Mark, 2. fleischigen Rindern (Klaffe ö) 110 Mark, 3. getinggenährten Rindern einschließlich geringgenährten Fressern (Klaffe 0) 80 Mark. Als geringgenährte Rinder der Klaffe 0 sind dabei nur abgemagerte Tiere zu verstehen, bet denen neben Schwund des Fettgewebes auch Schwund des Muskelfletsches besteht. Angefleischte Fresser sind nach Klasse v zu bewerten. — Die Landesfleischstelle hat mit Rücksicht auf das gegenwärtig große Angebot von Ferkeln und Läuferschweinen und um die Ferkelzucht nicht zu ge fährden, die Kommunaloerbände angewiesen, Ankaufs««- scheinigungen für Schweine unter 25 äg Lebendgewicht in weitestgehendem Maße anszustellen. Die Kommunaloerbände sind daher in der Lage, entsprechende Anträge in kürzester Zeit zu erledigen. . —* Der Personenverkehr inSachsen. Wie die Blätter melden, wird der Personenverkehr in Sachsen vorläufig nicht einäeschränkt werden, weil bereits früher in Sachsen umfangreiche Einschränkungen vorgcnommen worden sind.-* , oLokal-ErfindungS-Schau. Bon: Patent büro Krueger, DreZven-A. Auskünfte an vie Leser kosten« undKadelburgS dreiaktigem Lustspiel „Der Herr Senator" einen schönen Beweis ihrer Leistungsfähigkeit. Vielfach wurden die Erwartungen, die man auf Grund früherer guter Aufführungen des Ensembles an die gestrige Veran staltung ohnehin schon knüpfte, noch übertroffen. Der Dia- log glitt — ohne Souffleur — glänzend dahin, die Dar stellung erhob sich in wirklich fesselnder Charakteristik weit Über das in Riesa sonst gewohnte und gezeigte Maß, und auch di» Ausstattung war sorgsam vorbereitet. Unter den Mttwirkenden verdienen besondere Anerkennung die Herren Ebeling (Senator), Curt Richter (Dr. Gering) Christian Richter (Mtttelbach) und die Damen Lina Richter (Emilie), Marga Richter (Agathe). Susel Richter (Stephanie) und ElseRlchter (Sophie). Lei- der war die sonst Und mit Recht sehe beifallsfreudig geftrmmte Zuhörerschaft an Zahl nur gering. Der streb samen Theatergesellschaft ist- eine wirksamere Unterstützung mit gutem Grunde zu wünschen, und e» kann der Besuch der Richter'schen Ausführungen von Stücken besserer Ge schmacksrichtung in der Tat nur empfohlen werden. I. S. —* Preise fürSchlacht rinder. Durch die Ver ordnung de» RelchsernäbrungsmintstertumS vom 17. Juni ISIS find die Preise für Schlachtrtnder neu festgesetzt worden;
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