Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.09.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-09-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191909097
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19190909
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19190909
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-09
- Tag1919-09-09
- Monat1919-09
- Jahr1919
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.09.1919
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Riesaer G Tageblatt DirnStaa, 9. September ISIS, adenSs. 72 Jahr«. ««d A«rris»r Meblatt «nd M-eiger). «es«, Poftscheckkontor Seipzig siss^ E^nmef Nr. so Glrekafs, Riesa Nr. KL plr die Amtöhauptmarmschaft Großenhain, da» Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröb». 208. §^^-er Lageblatt erfch^litt jede» Lr«,, abend« «Uhr mit «u-nahme der Tonn- und Festtage. vejN««PreiS, gegen BorauSzahlung, durch unsere Träger frei Hau« -der bei Abholung am vostschalt« vterteliährltch 4.80 Mart, monatlich 1.60 Mark, Anzet,«» für di, Nummer de« Auigabetage« sind bi« 16 Uh, no,mittag« aufzugeben und im voraus ,u bezahlen; ein« Gewähr fitr da««rsche!nni an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Pre»« für di, 4» mm breit,, S mm hohe Brunkjchrift-Zeilr <7 Silben) 40 Pf., Ort-prei« 35 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ^'/.Aufschlag. Nachweisung«- und Vermittelung«gebühr2ü Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlisch«, wenn der Betrag verfällt, durch Mag« eingezogen werden mutz oder der Auftraggeber in «onklr, gerat. Zahlung«, und SrMung«ort: Mesa. Birrzehnlägtge Unterhaltung«^,läge .Erzähler an der Elbe". - Im Fall« höherer Gewalt - Krieg oder sonstiger irgendwelcher Ltürungen de« «esisiebe« der DntSere,. der Lieferant«, oder der «,förderuna«ein^ch1un°en - hat Per Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreise«. «otaUonttrnck und Verlag: Langer t Win terlich, Riesa. «eiä»ft«fte»e: N-ethestrabe 5». «erantwortiich für Redakfion: Artbur öähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm D Ulrich, Riesa. 2125 2250 2375 2500 2650 2750 2875 Jeder HanshaltungSoorstand, der nach seinem Einkommen in eine der voranaesuyrten Klaffen fällt, kann soviele Pfund Zucker zu einem nm 40 Pf. billigeren Preise gegen Abgabe des für die Zeit vom 9. bis 26. September 19>9 lausenden Abschnittes der Zucker- karte, Reihe 14, beziehen, als er Zuckcrkarten für sich und die von ihm zu beköstigenden Personen zur Verfügung bat. Dienstboten und Gesinde, sowie sonstige alleinstehende Personen, die von einem Haushaltungsvorstand voll beköstigt werden, der nicht als minderbemittelt nach den obenangesührten Klassen anzusehen ist, haben keinen Ausbruch auf diese Vergünstigung. Die Entnahme bat bis spätestens den SV. lfd. Mts. zu erfolgen. Wer von der Vergünstigung Gebrauch machen will, bat sich vorher bei der Gemeinde behörde seines Wohnortes den vom v. bis SS. September IvIS laufenden Abschnitt der Zuckerkarte. Reibe 14, auf der Rückseite mit dem Gemeindestempcl abstempeln zu lassen. Die Verkaufsstellen wollen auf die so abaestempeltcn, auf die Zeit vom 9. bis 26. September 1919 lautenden Abschnitte der Zuckerkarte, Reibe 14, den Zucker um 40 Pf. pro Pfund billiger verabfolgen, die abgestempelten Abschnitte sammeln und der Gemeinde behörde vorlegen, die über die Zahl der «^gelieferten Abschnitte eine Bescheinigung aus zustellen hat. Die Bescheinigungen haben die Geschäftsinhaber der Amtshauptmannschaft biS wätesteus de« SS. laufenden MonatS einzusende». Auf Grund derselben wird der Preisunterschied von 40 Pf. für jeden abgestempelten Abschnitt erstattet werden. . Hierbei wird darauf hingewtesen, dass diese Frist unbedingt einzuhalten ist, da nach diesem Zeitpunkte eingehende Bescheinigungen nicht mehr berücksichtigt werden können. Großenhain, am 8. September 1919. 1621b Ul. Die Amtshanptmaunschast. Frühkartoffelhöchstpreis. Der Höchstpreis für Frühkartoffeln beim Verkaufe durch den Erzeuger wird für den Freistaat Dachsen ab 10. September 1919 auf 8 M. für den Zentner herabgesetzt. Dresden, den 6. September 1919. 1622VU^lV Wirtschaftsministerin«, Landeslebensmittelamt. 9840 Npk im Mr n Mnimitieilk« prüM» Mn. Der mindrrbemittelten Bevölkerung tu der Stadt Radeburg, sowie in den Landgemeinden des Bezirks soll für jedes auf den vom V. bis SS. September 1V1V gültigen Abschnitt der Zuckerkarte, Reihe 14, erworbene Pfund Zucker der Betrag von 40 Pf. gewährt werden. v Als minderbemittelt sind lediglich anzuseben: Personen ohne Kinder mit einem Einkommen bis zu 2000 M. » mit 1 Kind » »2 Kindern : : >, » 6 » »7 „ « »8 Schuhwerk für Minderbemittelte. An Schuhwerk für Minderbemittelte ist zunächst instandgesetztes Militärschubwerk (Schnürschuhe, das Paar zu 17,25 Mark, Infanterie-Stiefel, das Paar zu 20,70 Mark) bei den nachverzeichneten Verkaufsstellen eingetroffen: Frau verw. Herrmann, Schuhwarengeschäft. Grostenbain, Dresdner Str., Scknbmacherobermeister Carl Grostmann, Riesa, Pausitzer Str. 5, Skbuhmacherobermeister Hermann Klotzsche, Radebnrg, Sckuhmachermeister Karl Marx, Gröditz. JnftandgesetzteS Civilfchuhwerk, ev. auch solches ans Altmaterial steht noch zu erwarten. Der Verkauf erfolgt in den genannten Geschäften gegen Dringlichkeitsbescheinigung zum Bezug von NcicdSware, die von den Ortsbehörden (Stadtrat, Bürgermeister, Gemeinde vorstand, GntSvorsteher) ausgestellt werden. Großenhain, am 4. Sevtember 1919. 567 bk. Der Kommunalverband. ' Verteilung von ausländischem Schweinefleisch. Bei der in der laufenden Woche (bis 13. September 1919) stattfindenden Ausgabe von Inlandsfleisch wird auf Abschnitt 1V der Einfuhrzusatzkarte amerikanisches Schweine fleisch mit verteilt. Es entfallen 125 xr für Erwachsene und 62 gr für Kinder unter 6 Jahren. Der Preis beträgt S.VS M. für das Pfund. Die abgetrennten Abschnitte sind getrennt nach Abschnitten für Erwachsene und Kinder zn je 100 Stück zu bündeln und bis spätestens de» 17. lfd. Mrs. hierher, Leben-« mittelsteste, einzuscnden. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden, soweit nicht auf Grund des Strafgesetzbuches härtere Strafen Platz zu greifen haben, auf Grund von 8 17 der Verordnung über die Errichtung von PreiSprüfungsstelleil und die Versorgungsregelung vom 25. September/4. November 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geld strafe bis zn 1500 M. bestraft. Großenhain, am 8. September 1919. 1613 Kill. Der Kommnnaloerband. Volkszähluna betreffend. Nach der Verordnung des Reichsministeriums vom 16. Juli 1919, hat am 8. Oktober 1V1S im Deutschen Reiche eine Volkszählung stattzufinden. Zur Durchführung dieser Zählung in der Stadt Riesa benötigt die unterzeichnete Behörde eine grössere Anzahl Zähler und Stellvertreter für diese. Tas Amt eines Zählers ist ein unentgeltliches Ehrenamt. Diejenigen Einwohner — auch Frauen — von Riesa, welche sich freiwillig zur Annahme eines solchen Zühleramtes bereitfindcn lassen, werden hiermit gebeten, dies dem unter zeichnete» Stadtrate schriftlich oder mündlich bis zum SO. September 1 Öl mitteilen zu wollen. Die Herren Arbeitgeber werden ersucht, ihre Angestellten auf gegenwärtige Bekannt machung aufmerksam macken, sie zur Ucbernahme eines Amtes, wenn tunlich, besonders anhalten und ihnen die hierzu erforderliche Zeit gewähren zu wollen. Der Not der Stadt Niesa, am 8. September 1919. E. Die erstmalig bestellten neuen Militärschlafdecke» sind von den Bestellern ab Mittwoch, den 10. September im Gemeindramte abzuholen. Preis der Decke Mark 8.85. Weida, am 9. September 1919. Der Gemelndevorstarrd. Mweiii- M MeleR in »Mm «IN 14., IS. UN«I IS. Seplemdv!» ISIS. , Oertliches nud Sächsisches. Riesa, den 9. September 1919. —" Keine Michaelisferie»'? Wie an zustän diger Stelle im Kultusministerium verlautet, sind mehrere sächsische Schulgemeinden an d'.eics mit dein Ersuchen her« angetreten, in Anbetracht der im kommenden Wrnter unaus bleiblichen Kohienknappheit die Michaclisserieu ausfallen zn lassen, dafür längere Weihnachisferien anzuietzen Tas Kul tusministerium dürfte dem Vernehmen nach darüber bereits in den nächsten Tagen eine Entscheidung treffen. Es besteht die Möglichkeit, daß ein Unterschied zwischen Stadt- und Landschulen gemacht wird, weil doch ber letzteren die Michae- leSferien wegen der Ernte unentbehrlich sind. Demnach wird sich das Kultusministerium, wie verlautet, dahin ent scheiden, daß es den einzelnen Schulgemeinden überlassen bleibt, nm den örtlichen verschiedenen Verhältnissen Rech nung tragen zu können, diese Ferienfrage nach ihrer Art zu lösen. —* Neuerungen im Po st verkehr. Vom 1. Ok tober ab wirb das Reichspostministerium, wie uns dieses mitteilt, nichtamtlich ausgegebene, also im Privatwege her gestellte Postkarten, die in Form und Papterstürke nicht wesentlich von den amtlich auSgebenen abweichen, für Len inneren deutschen Verkehr bis zur Größe ber Paketkarte» l1S,7 : 10,7 Zentimeter) und bis zum Gewicht von 8 Gramm zulassen. Für die amtlichen Postkarten werben die bisherigen Abmessungen (14 : S Zentimeter) beibehalten. Ferner dürfen vom 1. Oktober ab gedruckte Empfangsbestätigungen über Geldbeträge, wenn darin -er Betrag der Postanweisung, Zahlkarte usw. handschriftlich eingerückt ist, gegen die Druck fachengebühr befördert werden. —* Freigabe der Obstkonservenherstellung, ausgenommen Pflaumenmus. Durch eine Be kanntmachung der Reichsgesellschaft für Obstkonserven und Marmeladen ist die Herstellung und der Absatz von Obst- kraut und Dörrobst freigegeben worden. Auch Gelees und ObstmuS dürfen, soweit «ine Verwendung von Zucker nicht ftattfindet, ohne Genehmigung der Reichsgesellschaft berge« stellt und abgesetzt werden. Nur die Herstellung von Pflaumenmus bleibt in dem bisherigen Umfang verboten. Die der gewerbsmäßigen Herstellung von Obstkraut und Dörrobst enlgegenstehenden Vorschriften der Reichsstelle für Gemüse und Obst find ebenfalls aufgehoben worden. —* Höch störeiSfürZwiebeln. Die RrlchAftelle für Gemüse und Obst veröffentlicht im .ReichSanzeiger" einen ErzeuaerhöchftprriS von 11 Mk. je Zentner für los, Zwiebeln mit Wirkung vom S. September 1919 ab, womit ste den alten LieserungSorrtragSpreiS wieder herstellt, der kürzlich herabaesetzt worden war. Diese Pretsberhöbuna ist geboten, weil sich herauSgestellt bat, daß die Srnteschätzungen von Anfang August nicht mehr maßgebend sein können, da infolge der ungünstigen WitteruiigSverhältnifle während der letzte» Wochen der Ernteertrag fehrzurtzckgVgaugin ist. —* Vom Hansa-Bund. Man schreibt uns: Der Landesverband Sachsen dürfte, wie auch die Zentrale des Hansa-Buudcs und seine übrigen Geschäftsstellen, rm rom- inendcn Winter eine rege- Propaganda im Jniercsse des er werbstätigen Bürgertums entfalten, ll. a. hat er sich die entsprechende Fühlungnahme mit den bürgerlichen Par teien zur Vorbereitung der kommenden Wahlen zur Auf gabe gesetzt, uni dem erwerbstätigen Bürgertum bei den Neuwahlen zur Sächsischen Volkskammer, sowie zum Reichs tage eine seiner wirklichen Bedeutung entsprechende An zahl von Sitzen zu sichern. Nur soweit eine Verständigung mit den schon bestehenden bürgerlichen Parteien nicht zu erreichen sein sollte, würde der Hansa-Bund an die Aus stellung eigener Kandidaten für eine eigene Wirts chaftspar- tei denken. Der Hansa-Bund erstrebt die wirtfchastliche Zusammenfassung des gesamten Bürgertums gegen alle wirtschaftsfeindlichen Sozialisierungsöestrebungen dec Re gierungen und links radikaler Kreise, und er hat sich die Zusammenfassung der bürgerlichen Parteien, dec Fachver- bände emschlietzlich der Innungen und alter Einzclsirmen zu einer „wirtschaftlichen Arbeitsgemeinschaft" des gesam ten erwerbstätigen Bürgertums zur Ausgabe gefetzt. Die Vorbereitungen hierfür sind bereits in die Wege geleitet. -- Am 13. September findet in Dresden eine Landesver sammlung aller sächsischen Bczirksgruppenvorstünde ünd Vertrauensmänner statt. —"Verbot des Tragens von militärischen Abzeichen zur Uniform. Um dem immer mehr uin sich greifende» Mßbrauch der Uniform, vor allem der Marincuniform und der dadurch hervorgerufenen Unsicher, heit im öffentlichen Verkehr entgegenzutreten, erläßt der Militärische Befehlshaber für Sachsen auf Grund des Ge setzes über den Belagerungszustand ein ausdrückliches Ber- bot des Tragens der Heeres- oder Martneuniform mrt Mliitärischen Abzeichen für alle diejenigen, die nickt einer Ünilitärischen Abzeichen für alle diejenigen, die nicht einer bar dazu befugt sind. Die verbotenen militärischen Ab- »eichen sind: Schulterklappen, Achselstücke, Gradabzeichen, Uniformknöpfe u. a. Zuwiderhandlungen werden mit Ge fängnis bis zu einem Jahr, öder mit Haft oder Geldstrafe geahndet. DaS Trigen der Entlassungsuniform ohne Militärische Abzeichen wird hierdurch nicht berührt. — Kriegsbeschädigten-undSlnterblrebe- «entagung. Am Sonntag, den 31. August 1S19 hielt der KreiS Dresden deS Einhertsverbandes KrtegSbeschädia- ter und Hinterbliebener seine diesjährige Tagung in Groffenham ab. Vertreten waren 49 Ortsgruppen mit insgesamt 6000 Mitgliedern. Die Hinterbliebenen wählten sich selbst eine Kreisvertreterin in Frau Buchmann .Nieder lössnitz, die auch das nicht leichte Ehrenamt annahm, von dem Wunsch« beseelt, mit den krtegSbeschädigten Kamera- den Hand In Hand zu gehen, um eme Gleichberechtigung aller Forderungen zu ermöglichen. Als wichtigster Punkt wurden erneut nachstehende Forderungen m allen KriegS- heMdtgten- u. Hinterbliebenen-Fürsorgefragen besprochen und einmütig zur Weiterleitung an die Negierung ausge stellt: Sofortige Erhöhung der Hmtcrbliebeuenbezüae um 100 Prozent, Gewährung von Stoffen au Hinterbliebene, freie ärztliche Behandlung für Hinterbliebene und ihre Kin der, Lchrlingsbcihilfe, sowie kostenloser Unterricht für Kin der von Hinterbliebenen, Bevorzugung von Kriegsbeschä digten und Hinierblicbcnen bei Verabfolgung von Feue- rungsmatcrialicn, Besetzung der Stellen des Invaliden amtes ausschließlich mit Kriegsbeschädigten und Hinter bliebenen, Schaffung von Kriegsbeschädigten- und Hinter« bliebenen-Fraitionen im Reichstag, Einstellung von Kriegs beschädigten- und Hinterbliebenen in weil größeren: Maße in staatliche und kommunale Betriebe, sofortige Abände rung der Kannvorschristen uu Hrnterbliebcncnge,etz und so fortige Abänderung des 8 36 deS ManuschafiSverforaungs- gesetzes . )( Meißen. Zu einem Zusammenstoß zwischen einem falschen Matrosen und Reichswehrsoldatcn der hiesigen Garnison ist es am Sonnabend abend in der 11. Stunde in einem hiesigen Saallokal gekommen. Bet der Kontrolle nach der Berechtigung des Tragens der Uniform hatte eine Patrouille einen Matrosen angehalten, der sich nicht als solcher ausweisen konnte. Durch Flucht nach dem Ballokal hatte sich der angebliche Matrose der Verhaftung entzogen. Die Patrouille ist ihm gefolgt und hat ihn hier abermals festnehmen wollen. Hierbei ist eS zu Reibereien gekommen und die Soldaten sind schwer beschimpft und gröblich beleidigt worden. Ein großer Teil der Anwesenden hat offen die Partei des vermeintlichen Matrosen ergriffen. Infolge der drohenden Haltung der Menge gegen die Patrouille hat der Führer sich genötigt gesehen, telephonisch um Hilfe zu bitten. ES sind dann auch weitere 20 Neichswehrsoldaten etngetroffen, deren Eingreifen sich jedoch erübrigt hat. Nachdem etne An- zahl Verhaftungen erfolgt waren, wurde die Ruhe durch Schutzleute wieder hergestellt. "Meißen. Sonntag, den 14. d. M. findet im hiesigen Dom ein grobes Korvfert des FranciScuS Naglcr'schen Chores aus Leisnig statt. Die Kirchenmusiken Naglers haben «ine volkstümliche besondere Note. Der Besuch am Sonntag in Meißen dürfte sich lohnen. Dresden. Nachdem innerhalb der letzten 4 Wochen in Dre-den nur ein neuer Bockenfall eingetreten ist, kann angenommen werde», daß diese Seuche überwundeu ist. Seit dem erste» Auftreten der Pocken find gegen 900 Pocken fälle, darunter 120 mit tödlichem Ausgang, zu verzeichnen. )(Dr « Sden. Wie die »Unabhängige Volkszeitung" mit« teilt, wurde das Platt vom Militärbefehlshaber für Sachsen bis auf weiteres verboten. In den Gründen für diese Maß regel wurde behauptet, dab besonders durch zwei Artikel und eine kurze Notiz der »Unabhängigen Volkszeitung" di« Reichsreglerung verleumdet und die sächsische Regierung be« lridiat worden fei. Außerdem habe sich die Schrtftleltnna des Hochverrats schuldig gemacht. Es werde weiter daraus hiugewiefen, daß die Schriftleitung vor etwa 4 Wochen be reit» unter Androhung de» Verbots gewarnt worben fei.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht