Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.05.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-05-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191905199
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19190519
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19190519
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-05
- Tag1919-05-19
- Monat1919-05
- Jahr1919
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.05.1919
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
«ttd sLIbetlatt ««L A»Mg«4. MntsSccrtt > 'MAS-'' iür dl« Amtrh<mpt»aimschaft Gro-mhain, ta» «mt»«ericht. und den Rat der Stadt Meso, s.wi« drn Bemrkckerot BlMa. -« 118. M-M-g, IS. «ei 1919, a»«»s. 78. Jehr«. Da» Riesa« LageSI Ort Datum Zeit Untersuchungsplatz Untersuchender Tierarzt 24.5.1v T.-A. Trott T.-A. Dr. Christoph S) 25.5. IS Dorfplatz T.-A. Franke O.'-St.-Bet. Wangemann t.-Vet.' Thomas T.-A. Trott A. Dr" Christoph 7.7 ») 26.5.19 T.-A. Franke !> 4) 27.5.19 Gävernitz T.-A. Franke T.-A. GänsehalS T.-A. Dr. Caspari L) 28.5.19 T.A. Frank« »» T.'-A. GänsehalS T.-A. Dr.Hübenrr O.-St.-Vet. Thomas T.-A. Trott T.-A. D,r Christoph viehmarktplatz «Beim Gem.»Boi '.7 T.-?i. GänsehalS T.-A. Dr. Hiibcnet T.-A. Dr. Oertel T.-A. Dr. Caspari T.-A. Dr. Oertel T.-A. Dr. Caspari 7-7 7.9 T.-A. Dr. Dübener O.-St.-Vet. Wangeinann O.-St.-Vet. Thomas T.-A." Trott * T.-Ä. Dr^ Christoph T.-A. sör. Oertel T.'-A. Dr. Caspari 7-8 9 7,7 7.9 7-7 7-8 7.9 7.10 7 O.-St.-Vet. Wangemann „ Gemeindeamte Beim Gem -Vorst. Am Rittergute „ Gasthofe I Rittergute Rahmenplatz Bein» Gem.-Vorst. Am Gasthofe 8 7.7 ?:? Aeuß. Meißner Str. Am Gasthofe Beim Gern.-Borst. Am Gemeindeamts Am Rittergute Dorfplatz Am "Gasthofe 7-7 7,7 7.8 7.10 7-7 778 9 7.7 7.9 7.10 7.7 7.7 7.9 7.10 7-7 7.8 9 7.10 Aeuß. Meißner Str. Am Gasthofe 7,9 7.7 7-9 7.7 7.9 7.7 7,8 7-9 7.10 T.Ä. GänsehalS T.-A. Dr.Hübener O.-St.-Vet. Wangemann 7.8 7-9 7-7 7.9 7.10 U 777 7.9 7.10 7-7 8 Am Gasthofe Sn Gutshof Am Gasthofe Eulzer »st. O.-St.-Vet. Thomas T.-A. Trott T."A. Dr" Christoph T.-A. Dr. Oertel 7.7 Uhr 7.10 „ 'Z° 7.7 7.8 7-10 7.7 7.7 7-10 7-8 7,10 Am Gasthofe An der Wantemitzer Schule Dorfplatz Am Gasthofe Beim Gemeindevor stand in Ermendorf Am Gasthofe Rittergutshofe Sim derRehbockschänkc Am Gasthofe „ Gemeindeamts „ Gasthofe "7 AN""" . . Ltchtenser . Rentzsch -stimmt«! Lagen lmd Plätzen wird «ich» übernommen. Preis für die 4S WM breite Brundschrift-Zeil» (7 Silben) SS Pf., Ortspreis so Pf.) zeitraubend« und tabellarischer Satz chweisung«. und BermitteUmg«gebühr 20 Pf. Fest« Laris«. Bewilligt« Rabatt erlischt, wenn d« Betrag verfallt, durch Klag» «ingezogen werden muß ob« d« Auftraggeber in llungS- und Erfüllungsort: Riesa. BierzehntSAge llnterhaltunaSbeilage -Smähler an der Elbe". — Im Fall, höher« Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des nei, d« Lieferanten od« der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieh« keinen Anspmch aus Lieferung od« Nachlieferung d« Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreise«. Verlag: Langert Winter!ich, Riesa. Geschäft»!»«»«: GoettzeftratzckAtz. Berantworütch für Redaktion: Arthur Hähnel, Rirsar für Anzeigenteil: Wilhelm Dtttrtch. Riesa. Stauda Weßnitz Rostig Pulsen Frauenhain Blattersleben Zottewitz Döschütz Kalkreuth Reinersdorf Berbisdorf Bärwalde LampertSwalde Sckönborn Gröba Forberge Grödel Marksiedlitz Radewitz Promnitz VolkerSdorf Bärnsdorf CunnertSwalde Kraußnitz Bohla b. O. Naundorf b. O. Riesa 7, stündlich je 25 Pferde bestellen ab: Zeithain Mor«tz Skaup Folbern Großenhain 7, stündlich je 25 Pferde bestellen ab: Görzig 8°L- Ermendorf 1 Marschau 1 Göhra Beiersdorf Lauterbach Boden Großdittmannsdorf Medingen - Marsdorf Lieg« Vonickau Stölpchen Welxande Riesa ".stündlich je 25 Pferde bestellen ab: Bobersen Lessa Röderau Äm Rittergute Seußlitz Am Gasthofe Durchsicht der Emhuferbestände auf Seuchen. . Auf Grund der 88 2. 12, 18—29 und 74—79 des VlehseuchengrsetzeS vom 26. Juni 1909 (RGBl S 5191 wird folgende« angeordnet: 1. Um die Tierhalter vor Schädigungen durch Viehseuchen zu schützen, wird gemäß Ziffer 6 der Verordnung vom 1. Dezember 1918 — SSchs. StaatSzeituna Är. 28S — eine amtliche Untersuchung aller in Sachsen aufgestellten Einhufer (Pferde, Maultiere, Maul- esel, Esel) angeordnet. Ausgenommen hiervon sind Einhufer, die dem Reich« oder Staate geboren. Die llntersuchuna soll nach Beendigung der Frühjahrsbestellung unter tunlichster Schonung der Wirtschaftsbetriebe vorgenommen werden. 2. Die Untersuchung erstreckt sich auf all« seuchenhaften Erkrankungen, insbesondere auf do« Vorhandensein von Rotz, Räude, Influenza und ansteckender Blutarmut. Zur Erkennung rotzverdächtiger oder der Ansteckung mit Rotz verdächtiger Einhufer ist die Malleinaügenprobe vorzunehmen, deren Ausführung jeder Besitzer zu gestatten hat. . Die Untersuchung erkdlat unter Oberleitung der Oberoeterinärräte bei den Kreis- hauptmannlchasten durch die Bezirkstierärzt« unter Hiuzmiehung nichtbeamteter Tierärzte. Die Kosten der Untersuchungen trägt die Staatskasse. 3. Die Tiere werden in der Regel in der Gemeinde ihres Standortes untersucht. Vorbehalten bleibt, mehrere kleinere Gemeinden für die Untersuchung zusammenzufaffen. Die Tiere sind an d«n amtlich bekanntgegebenen Sammelstellen zur festgesetzten Zeit oorzuführen. Besitzern größerer Bestände sowie solchen Besitzern, deren Tiere aus dringen den wirtschaftlichen Gründen nur beschränkt abkömmlich sind, kann auf.Antrag nach gelassen werden, daß die Untersuchung im Gehöft stattfindet. Di« Ausführung der Malleinaügenprobe macht eine zweimalige Vorführung am Untersuchunastage nötig. 4. Während der Zeit, in der in einem amtshanptmannschäftlichen Bezirk oder im Bezirk einer Stadt mit revidierter Stadteordnuna die Untersuchungen vorgenommen wer den, ist jede Gin- oder Ausfuhr von Einhuferrn binnen 24> Stunden der Ortspolizeibehörde zu melden. Die der Amtsbauptmannschaft unterstellten Gemeinden haben die Meldungen sofort au die Amtshauptmannschast weiterzugeben. Die Amtshauptmannschaft oder der Stadtrat habe» die Meldungen über Ausfuhren nach einer anderen sächsischen Gemeinde an die zuständige Amtsbauptmannschaft oder den betreffenden Stadtrat weiterzugeben und dabei mitzuteilen, ob die auSgesührten Tiere der ungeordneten Untersuchung bereits unterzogen worden sind. Können Tiere wegen des Wechsels des Standortes nicht bei einem amtlich bekannt gegebenen Termine mit untersucht werde», so erfolgt eine besondere Besichtigung durch dm Bezirkstierärzt auf Kosten der Besitzer der Tiere. Einhufer, die zu Scklachtzwecken nach Sachsen einaeführt und binnen 24 Stunden nach der Einfuhr geschlachtet werden, sind der amtlichen Untersuchung nicht unterworfen. Die durch Absatz 1 festgesetzte Anmeldepflicht gilt jedoch auch für diese Tiere. 5. Die der bczirkstierürztlichen Ueberwachung unterstellten Gast- und HandelSftälle <8 17 unter <- der Ausführungsverordnung vom 7. April* 1912 -um Viehsenchengesetz — GBÄl. S. 56 —) sind bis auf weiteres monatlich einmal durch den Bezirkstierarzt zu besichtigen. Die in 8 56 Bbs. 2 der AuSführungSvorschriften des Bundesrats voM 7. Dezember 1911 zum Viehseuchengesetz vorgeschriebene Reinigung und Desinfektion der Gast- und Händlerftälle hat nach näherer Anweisung des Bezkrkstierarztes bis auf weiteres reM- mäßig innerhalb der ersten 10 Tage eines jeden Monats ftattzufinden. 6. Wer den vorstehenden und den von den Amtshauptmannschaften und Stadträten erlassenen Anordnungen zuwiderbandelt, wird auf Grund der 88 74—77 des Viehseuchen gesetzes vom 26. Ium 1909 bestraft. Hierüber fällt der Anspruch auf Entschädigung weg, Ewenn Rotz bei einem Einhufer sestgestellt wird, der der amtlichen Untersuchung entzogen gewesen ist. Ä Für den Fall der Unterlassung der Vorführung der Einhufer zu den amtlich fest gesetzten Terminen kann für die neu anzuordnende Untersuchung dem Tierhalter die Tragung der hierdurch entstehenden Kosten auferlegt werden. Dresden, den 25. Avril 1919. 304 v v Kirtschafts,Ministerium. Bekanntmachung. 1. Gemäß vorstehender Verordnung des WirtschaftSminitterlumS vom 25. April 1919 werden sämtliche Einhufer (Pferde, Maultiere, Maulesel, Esel) nach dem hierunter ab gedruckten Reiseplan einer amtlichen Untersnchung auf seuchenhafte Krankheiten unter worfen. Die Untersuchung erfolgt-durch die Bezirkstierärzt« oder durch Privattierärzte, die mit amtlichen! Auftrag versehen sind. 2. Zu den Untersuchungsterminen sind alle in den anfgeführten Gemeinden vorhande nen Einhufer mit Ausnahme der dem Reiche oder Staate gehörigen, vorzuführen. Von der Gestellung auf den Sammelplätzen sind befreit Saugfohlen, kranke und unter polizei licher Beobachtung stehende Tiere, sowie solche, die aus anderen zwingenden Gründen nicht vorgeführt werden können. Diese Tiere sind in den Gehöften zu untersuchen. Die unter polizeilicher Aufsicht wegen Räude stehenden Pferde, sind am Untrrsuchungsplatze mit aufzustellen. , ' Da die Malleinaügenprobe. die keine Beeinträchtigung -es Gesundheitszustandes der Tiere mit sich bringt und von jedem Besitzer gestattet werden muß, unerläßlich ist, um die durch die äußere Untersuchung noch nicht feststellbaren Fälle von Rotz frühzeitig zu er kennen, ist zur Nachprüfung die nochmalige Vorführung der Einhufer nach etwa 6—8 Stunden nicht zu Umgehen. Den Anordnungen der Tieöärzte zur zweiten Vorführung der mit Malletn behandelten Pferde ist unbedingt Folge zu «eisten. Besitzer, die ohne Polizeiliche Genrhmigung ihre Tiere zu den festgesetzten Unter- suchungsterminen nicht vorgeführt habt«, werden gemäß Verordnung des Wirtschafts ministeriums vom 25. April 1919 bestraft. Wenn sie es unterlassen, ihre Tiere in einem anderen öffentlichen UntersuchungStrrmlne vorzuführen, so erfolgt die Untersuchung in ihrem Gehöft auf ihre Kosten.. „ Großenhain und Riesa, den 17. Mal 1919. Di« AmtSHamttmaunschaft. Die Stadträte ,u Grostenhatn »ud Riesa. Beim Gem.-Vorst. Am Gasthofe , Rittergute „ Rittergute „ Gasthofe Krauschütz Skäßchen. Adelsdorf Wülknitz Streumen Neuseußlitz Seußlitz > Diesbar i Merschwitz Göltzscha Niederebersbach Steinbach Naunhof Schönfeld, Gemeinde Linz Mer-Lors Pochra Leutewitz Poppitz Priestewitz Strießen Kolkwitz Naundorf h. Gr. Tiefenau . Lichtensee l Kleintrrbnitz/ Nünchritz Mchaiten Leckwitz Naundörfchen Medessen O.-M.-EbrrSbach Radeburg Quersa Datum Ort Zelt Untersuchungsplatz Untersuchender Tierarzt 1» 24.5.19 Zabeltitz Stroga > Großenhain ^ stündlich je 25 Pferde bestellen ab: Raden Treugeböhla Strauch Dallwitz Nauleis Mühlbach Cunnersdorf FreitrlSdorf 7,8 Uhr 7.10 , 7.7 - 7.7 . 7.8 . 7.7> I 7.8 , N°: 9 , Große Lindenallee RtttergutShof Rqhptenolatz Am Gasthof- W G ikm Remontedepot Am Gasthofe G IS S» - L.-A. Franke T.-A. GänsehalS L»A. Dr. Hubener O^St^det. Äangemann » R O.-Sk-V«t. Thomas « «e
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite