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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.07.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-07-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191907157
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19190715
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19190715
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-07
- Tag1919-07-15
- Monat1919-07
- Jahr1919
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.07.1919
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-M Getreideernte ISIS betr. 8. :te Ver Vorräte gleichkommen. auf die sich die strafbare Handlung bezieht. er Strafe kann auf Einziehung der Früchte oder Erzeugnisse erkannt werden, " " '' " irü, ob sie dem Täter gehören mung ohne Zahlung einer Ent« Der S»m«n«al»erraud. Xl. Die «erkittternng und da» Verschrote« be». Quetsche« undSerklei«er« von Brotgetreide und «erste, sowie die Verfüttern,,» von Vrot und Mehl bleibt «ach wie xil. Jeder Besitzer, der im WirtfchaftSfahre 1919/20 Früchte der vorstehend in Ziffer 1 genannten Art erbaut hat, ist verpflichtet, dem Kommunalverband mittels vorge- schrieben»» Formular«, da« bei den Gemeindebehörden zu entnehmen ist, an,ureigen: 1. welchen Ertrag der gesamte «»»drasch na» dessen Beendigung ergeben Sah 2. wieviel hiervon für die Selbstversorgung, für die viehsütter««», al» Saatgut beflötigt worden ist und wieviel Saatgetreide gegen Saatkarte ver« ««d -«gekauft wurde. - Diese Anzeigen sind sofort nach Beendigung des Ausdrusches Un den Kommunal« verband ,u erstatten. ... _ . i ». Hafer, Hülseufrüchte und Bnchweizen betr. XIII. Hafer. Hülsenfrüchte und Buchweizen sind im u.uen WlrtschaftsjaSte zwa, nicht beschlagnahmt, dem Kommunalverband wird jedoch die Lieferung einer bestimmten Menge dieser Früchte aufgegeben werden, die er nach den von der Reichsgetreidestelle noch zu erwartenden Richtlinien nmlulegen bat. Berträge, durch die die Erzeuger fich zur Lieferung von Hafer, Hülsenfrüchten oder Bnchweize« an Dritte Mflichttt haben, stud «nbefchadet der nachstehenden Vorschrift in Punkt 14 insoweit nichtig, al» dadurch die Lieferung der uutgelegten Mengen unmöglich wird. » Erzeuger, die infolge Abgabe von Haftr, Hülseufrüchte« oder Bnchweizen «n Dritte zur Lieferung der «mgelegteu Mens-.- nickt imstande stud, haben, unbeschadet der nachstehende« Vorschrift in Punkt 18 Absatz 1, al» Schadenersatz da» Dlckprltt de» zur Zeit der Festsetzung geltenden Marktpreise» oder, fast» der erzielte Berkans»- drei» höher ist, diesen an die Reichsgetreidestelle zu zahlen. XIV. Verträge über Lieferung von Hafer au» der Ernte 1VL» dürfe« vor de« 1«. August 1«1V nicht abgeschlossen werde«. Verträge dieser Art, die vor de« In- krafttrete« der ReichSgetreideorduuug, also vor dem SR. Juni d». S». abgeschloffe« worden stnd, find nichtig (,« vgl. 8 13d der ReichSgetreideorduuug). ) LV. Zuwiderhandlungen werden na» 8 80 und 81 der ReichSgetreideordnung mit Gefängnis bis z« 1 Jahre und Mit Geldstrafe bis zu 100000 M. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Der Versuch ist strafbar. Gleiche Strafe trifft insbesondere auch denjenigen, der der nach Vunkt 13 der vorliegenden Bekanntmachung ihm obliegenden Verpflichtung zur Lieferung von Hafer, Hülsenfrüchten oder Buchweizen nicht oder nicht innerhalb der gesetzten^^tt^^nachkrmn «^schwelgen. Beiseiteschassen, Veräußern oder Verfüttern von Vorräten muß die Geldstrafe, wenn ausschließlich auf sie erkannt wird, mindestens de« dreifachen Werte der Vorräte gleichkommen, auf die sich die strafbare Handlung bezieht. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Früchte oder Srzeugniffe erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht, soweit sie nicht nach 8 72 der Reichsgetreideordnung ohne Zahlung einer Snt« schädigung für verfallen erklärt worden sind. Grotzeubain, am 9. Juli 1919. 1052 dl. Der SoaimnnalverVaub. Sonntagsruhe im Handelsgewerbe betr. ? l Auf Grund von Artikel l der Verordnung vom 5. Februar 1919, ReichSgeseßblath Seite 176, wird nach Zustimmung des Bezirksausschusses bestimmt: In allen Geschäftszweigen ist die Beschäftigung von Gehilfen, Arbeitern und Lehr« ltngen von vormittags 11 Uhr bis nachmittags 6 Uhr zulässig: im AmtSgerichtSbezirk Großenhain an den zwei letzten Sonntagen vor Weihnachten, am letzten Soyntag vor Pfingsten, sowie' an den drei Sonntagen, an denen in Großenhain Jahrmarkt stattfindet, im AmtSgerichtSbezirk Riesa ? an den zwei letzten Sonntagen vor Weihnachten, an den zwei Sonntagen, an denen i« Riesa Jahrmarkt stattfindet, sowie außerdem am Palmsonntag und am Totensonntag für dem Handel mit lebenden Blumen, Blumengewinden und Pflanzen, jedoch nur in der Zeit von vormittags 7 bis 8 Uhr Und vormittags 11 bis nachmittags 4 Uhr, im AmtSgerichtSbezirk Radeburg an den zwei letzten Sonntagen vor Weihnachten, sowie an dem Sonntag, an dem in Rade« bürg Kirmes stattfindet. u. Gleichzeitig wird mit Zustimmung des Bezirksausschusses Ziffer 4 der Bekanntmachung der Amtshauptmannschaft Über Sonntagsruhe im SandelSaewerbe vom 2. Mai 1919 Nr. 561 r dahin abgeändert, daß die daselbst angeführte Verkaufszeit von nachmittags 1—8 Uhr in Zukunft nur nochfür den AmtSgerichtSbezirk Radeburg zu gelten hat, während für die AmtSgerichtSbezirke Großenhain und Riesa die Zeit von vormittags 11 Uhr bis nachmittags 1 Uhr zugelassen ist. Großenhain, am 12. Juli 1919. 869 öl'. Die Amtshauptmanvschaft. , , „ , —' Die unbelieferten Fleischkartenabschnitte v und folgende Buchstaben werden Äs auf weiteres in den bisherigen Verkaufsstellen mit je 28 er Graupen beliefert. Die Abholung der Graupen hat bis Donnerstag jeder Woche zu erfolgen. Gröba (Elbe), am 14. Juli 1919. - Der Gemei«t«»»rsta»b. Die allgemeine Rattenvertilgung in Gröba beginnt am 16. Juli 1919. Die von uns mittels Bekanntmachung vom 8. Juli 1919 eröffneten Verhaltung«- maßregeln stnd genau zu befolgen. Gröda lElbe), am 15. Juli 1919. , ^Mittwoch, den 16. Jult kommen bei Herrn Otto Dege, Riesaer Straße 16, Eier auf die Nummern 2200—2890 der Eierkarte zum Verkauf. Am gleichen Taae aelangt bei Herrn Dege ein kleiner Posten bearbeitete frische Eier ,um Preise von 70 Pf. für das Stück zur Ausgabe. ESentfällt aufdi« Haushaltungl Stück. Vorzulegen ist di« Lebensmittelkontrollkarte. Gröba lElbe), am 14. Juli 1919. DerGemei«de»»rfta«d. «»/. Aufschlag. Nachweisung», und «ermittebmo-gebühr so Pf. , geste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wen» der «onkutt gerSL Zahlung», und «rfüllungSortrMefa. MerzehntMe UnterhaltunalbeAg« .«riähler «m der CMe«. - Getreideernte 1919 betr. Aus Grund der Reichsaetrrideordnvug für die Ernte 1919 vom 18. Juni 1919 — Reichsgesetzblatt Seite 585 flg. — wird für den Bezirk de« Kommunalverbandes Großen hain folgende« bestimmt: . . 4. vrotgetretde und «erste betr. I. Rach 8 1 der ReichSgetteideordnung find folgende, im Bezirke de« Kommunal- verbände« Großenhain angebaute Früchte alS: Rogge«, Weize«, Spelz (Dinkel, Fesen), Emer, Einkorn, Gerste, »stein oder mit anderen Bodenerzeuaniffen gemengt, mit der Tre««««g vom Bode» für »E«« .... vrotaetteide; Gemenge, in dem sich kei« Vrotgetteide, aber Gerste befindet, gilt al» Die Beschlagnahme erstreckt sich 'auch auf den Halm und die au« den beschlagnahmten Früchten beraestellten Erzeugnisse wie Mehl. Schrot, Grieß, Graupen, Grütze, FlKen, Mal». Mit Dem Ausdrrfchen wird da« Stroh und mit dem Gerden di«, Spelzspreu frei. II. An den beschlagnahmten Vorräten dürfen Veränderungen nicht, vorgenommen «erden, soweit sich nicht nachstehend etwas anderes ergibt. Das Gleiche ghit vott rechts- geschäftlichen Verfügungen über fie und von Rechtsgeschäften, durch die eine Verpflichtung zu solchen Verfügungen begründet wird, sowie von Verfügungen, die im Wege der Zwangs vollstreckung oder Arrestvollziehung erfolgen. . Ul. Trotz der Beschlagnahme dürfen Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe au« ihren selbftgebauten Vorräten zur Ernähruug der Selbstversorger vom 16. August 1919 ab, sowie zur Füttern«» des im Betriebe gehaltene« Biehe» die vom Reichs- ernährungsminister mit Zustimmung de« Staatenausschusses noch festzusetzenden Mengen verbrauchen; die zur Fütterung benötigten Mengen dürfen ««r in gedroschenem Zustande verfüttert werden. Ferner dürfen trotz der Beschlagnahme Unternehmer landwirtschaft licher Betriebe aus selbsterbautem Brotgetreide und selbsterbauter Gerste das zur Be stellung der zum Betriebe gehörigen Grundstücke erforderliche Saatgut verwenden. Die Festsetzung und Bekanntgabe der zulässigen Saatgutmenaen erfolgt später. Die Bestimmungen über den Saatgutverkehr mit Brotgetreide und Gerste werden ebenfalls später bekanntgegeben werden. Anstelle des für die Selbstversorger zur Er- nährung freizugebenden Brotgetreides wird auf Grund noch ergebender Bekanntmachung de« Kommunalverbands wie seither Mehl gewährt. IV. Sämtliche Nach 8 1 beschlagnahmten Früchte find, soweit fie nicht nach Ziffer 8 dieser Bekanntmachung verbraucht bez. »urückbebalten werden dürfen, «mgrhend au die Wiedern« als Kommissionär bestellte Genossenschaft Getteideeiukans e. G. m. b. H, in Großenhain bez. an die dieser augeschlosseuen Getreidebändler abzuliefern. Der Genossenschaft sind folgende Getreidebändler angeschloffen: 1. Hausmann, Ernst, Großenhain, 2. Mittag, F. H., Großenhain und Frauenhain, 3. Schmieder, Robert, Großenhain, 4. Schulze, F. E., Großenhain, 5. Rasss, Ferdinand. Riesa, 6. Seurig, H. W., Riesa, . 7. Düngerexportgesellschaft Dresden, Filiale Radeburg 8. Türke, Adolf, Bärnsdorf, <2- IlchStzsch, C. W., Priestewitz, 10. Schumann» Max, Böhla b. Gr^ o 11. Bezugs- und Absatzgenoffenschaft, EverSbach 12. Donath, Fritz, Glaubitz, 18. Burkhardt, Bruno, Gröditz, 14. Leuschner, Otto, Gröditz, 15. Spar-, Kredit- und BezugSvereln, Großraschatz «. ANkst? 16. Seurig, C. F. Nachf, Langenberg, 17. Böttcher, C. A» Nünchritz, 18. Zschätzsch, C. Ss., Böhla b. Gr, 19. Kaule, Roders Schönfeld-LampertSwalde, 20. Rüger, Otto, Schönfeld-LampertSwalde, . 21. Be^u^s- und Ab^atzgenoffenschaft, Weißig a. R^ , 23. Spa".Kredit-und"ÄezmgSverein, Zabeltttz, 24. Bezugs- und Absatzgenossenschaft, Praufitz v. Riesa. .... .... V. Der Berkaus »er beschlagnahmten Früchte an andere al» die vorstehend in Punkt 4 aufgefübrten Personen, sowie der Einkauf der genannte« Früchte selten» anderer Personen ist verboten. VI. Die Kommissionäre sind verpflichtet, die Körner.und Früchte spätestens inner halb zweier Wochen nach dem Angebote abzunehmen. Jeder Einkauf Ist von dem Kommis sionär .in die vorgeschriebenen Bücher unter fortlaufender Nummer einzutragen. Eine Durchschrift der Eintragung ist dem Ablieferer al» Quittung, die sorgfältig anfznbe- wahre« ist, zu übergeben. Eine Durchschritt ist an de« Kommnnalverband etnzusende«. Die Kommissionäre sind im übrigen an die Weisungen des Kommunalvtrbande« gebunden. - . .Vll- Die Preise der beschlagnahmten Früchte werden alsbald nach deren Erscheinen besonders bekanntaegeben werden. . viil. Die Mühlen haben die gesamte Ausbeute der vermahl««» — da» ver- «ahlene Mehl, die gewonnene Kleie, sowie alle sonstige« Abfälle — restlo» an de» Kommnnalverband abznltefer«. IX. E» ist verboten, das au« den aufgeleseue« Aehre« gewonnene Getreide selbst oder »ege« Loh« ««»mahle« ,« laste«. Diese» Getreide ist vielmehr ebenfalls für de« Kommnnalverband beschlagnahmt und mutz an die oben unter Ziffer lV für den Ge- treideeinkanf in Frage kommenden Aufkäufer mit abgeliefert Werve«. X. Auch das Hjntrrkor« unterliegt, sofern nicht gegenteilige Vorschriften der Reichrgetreidestelle ergehen, der Beschlagnahme zu Gunsten de» Kommunal» erbandes. lieber dasselbe ist in Ich«« einzelne« Falle ««ter Etnse«d«ng einer Probe Verfügung von dem Kommnnalverband etnznhglen. «nd A«r»tst»d stkldtdtzm LO Amtsblatt ISO. Dienstes, 15. Juli ISIS, «benvs. da-Srstheinen an bestimmt« Lag« und Plätzen wird nicht übernommen. Prett fü-dte 48 mm breite» mm hol «0»/, «ufichlag. Nachweisung«, und PermittebW-aebühr SO Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, Nmama «rät. ttakluno«. und LrküllunaSortr Ri eia. Bierzebntäaia« Unterhaltunasbetlaa« -Erzähler an bei 78. Ichr«. drei», «mm"bohe Prundschrstt-Zeile (7 Silben) SO Pf- vrttpret« »S Pf.; «ttraubenber und tabellarischer «atz m. b. H, in >e«. Etnsendnng einer Probe Verfügung futz hat sich in der letzten Zeit auch die Einfuhr von, Schinken, Zervelat- und Plockwurst eingestellt. Es han delt sich durchweg um amerikanische Ware. Tw herein- Ilmnnende M»rst ist von recht guter Beschaffenheit und, .^.^^^smätzig. wle auch d,e Schinkeir, nicht sehr teuer. werden im freien Verkehr Endest. Die Stadtverwaltungen kümmern sich kaum mehr um die Ra- ttonterung, sondeim überlassen alles dem Handel durch dw Gewerbetreibenden. Eine Uebervorteilung der Käufer ver- bietet sich schon aus Gründen der Konkurrenz, denn bet den schnell wechselnden Verhältnissen will niemand lange Lvare am Lager h^ett. sondern sucht sie mögltchst schnell ab- z'ustotzen. — Die Einfuhr von Mehl, insbesondere Wetzen- mehl zu verhältnismäßig nicht zu hohem Preis, ermög lichte die Wiederausgabe von Weißbrot, die Herstellung von frischen Semmeln und Kondftorwaren bester Quält- tät. Die Einwirkung auf di« aus dem Fnlqndc stammen den rattonietteu Lebensmittel ist nur günstig. Die Schletch- ^^isrwestezttgen ein deutliche- Nachlassen. DieUeber- vreisr für SchweineNetschprodukte sind längst erledigt. Dxr Drr lltvergaug zur FriedeaSNirtschaft. Mit der Blockade-Aufhebung wird die Warenernfuhr wieder einsetz^n, wre sie in dem westlichen besetzten Ge biet schon seit ermger Zeit in Schwung ist. Infolgedessen wird eine Angleichung der innendeutschen Berhältnisse an die westdeutschen stattftnden. Man wird sogar aus der bis herigen Entwicklung der Dinge im Westen bestimmte Schlüsse aui die zu erwartenden Verhältnisse ziehen kön nen. Eine Bettachtung der berzeittaen ErnShrungSverhältniste 1« besetzten Gebiet ist richtungweisend für d«e nächste Zukunft. — Die Rah- nmgsctnfuhr aus dem Auslande setzte mit der kostspie ligen Einfuhr von Orangen und Zitronen ein, wovon das Stück zu I bis 2 Mark gehandelt wurde. Auch die nach folgenden Artikel waren Luxusartikel, Schokolade, Pra- linös, Keks und Kaffee. Heute noch ist das Mrgebot in die sen Artikeln im besetzten Gebiet.' Überaus groß. Die deutsche Schokoladenindustrie ist jedoch ebensatls am Arbeiten und _ dem Auslände. Trotzdem ist der Wettbewerb des Auslandes ein außer ordentlich schwerer. Von eigentlichen Nährstoffen kam zu nächst nur Käse, holländischer, schweuerischer und sranzö- stscher, ferner kondensierte Mich und Sahne auf den Markt. Die eingeführten Milchprodutte stnd von außerordentlich guter Qualität. Bon gleichgroßer Bedeutung war die Ein fuhr bedeutender Mengen Seife. Zunächst waren es die französischen Kernseifenstücke und Riegel. Der Preis der Seife ist bis heute um <20—30 Pro», gefallen. Gleich zeitig entstand «in ziemliches Angebot in Einfuhr-Butter, -Margarine, -Schmalz und -Speisefett. Der- Schleich» VandelSbutterpreiS, der vor 6 Wochen noch 30 Mart be trug, sank innerhalb weniger Wochen auf 18 Mark und ist heute bereits unter 1ü Mark gefallen. Nicht besser ging es dem Preise für Schmalz, der von 16 Mark auf 8 Mark xurttckging. Ferner hat eine große Einfuhr von seinem Speck eingesetzt, wodurch der Preis stark gedrückt worden ist, und zwar wird er von 6^0 bis 7H0 Mark feilgeboten; der ReicktSspeck wird be» abfallender Qualität zurückge- wiesen; 23 Waggons verweigerter Speck standen in der Vor woche in Köln! Man merkt bereits an den Preisdifferenzen, daß die Konkurrenz zu rvttttrn beginnt« Reben der Sveckein-
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