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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.09.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-09-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191909104
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19190910
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19190910
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-09
- Tag1919-09-10
- Monat1919-09
- Jahr1919
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.09.1919
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««d A«r»isrr <«kdMmd A»Mer». »««M «1«. -5 L LL v-stsch,a«tt„ «pW ,1»SL ro «k»r-ff, Mrs-NL 5L fLr die Amtshauptmannschast Großentzain, das Amtsgericht und dm Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat GrVVa. SOS. Mittwoch, 10. September ISIS, abends. 72 Jahr«. La« Riesa« Tageblatt erscheint jehett Ta« abend« 6 Uhr mit «ubnahm, d« Sonn, und Festtag«. veiugStzrei«. gegen Boraützahlung, Lurch unser« Träger^frei Hau« oder bei Abholung am Postschalt« vterttijührltch «.so Mart, monatlich l.«0 Mark. Anzeigen für di« Nummer d«s Ausgabetag«« sind bl« ld uh» »ormittag« aufzugeben und im vorau« zu bezahl«,; eine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis sür di« 43 nun breite, » mm hohe Vrundjchrlft»Z«tl« (7 Gilben) 40 Pf., vrtSprei« SS Pf.,- zeitraubender und tabellarischer Satz LS'/, Aufschlag. Nachweisung«, und vermittelungSgebtihr 2V Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt «lischt, wena der "'«trag »«fällt, durch Mag« eingezogen werden mutz oder der Avlttaggebcr in Konkurs gerät. Zahlung«, und Erfüllungsort: Riesa. Vierzehntägige Unterhaltungsbeilage .Erzähl« an o« Elb«". -- Im Falle höher« Gewalt — Krug oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» »«triebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderungSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung od« Nachlieferung d« Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreise». Rotationrdruckund Verlag: Langrrt Winterlich. Riesa. ArichiiftSSolle: Goethestratze 59. B«rantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; sür Anzeigenteil: Wilhelm Dtttrich, Riesa. Verordnung, betreffend Schrotmühlen. Auf Grund des 8 78» der ReickSgetreideordnung für die Ernte ISIS vom 18. Juni ISIS (Reichs-Gesetzbl. S. 835) wird bestimmt: 8 1. Als Scbrotmüble im Sinne dieser Verordnung gilt obne Rücksicht auf die Bezeichnung jede nicht gewerblich betriebene Mühle und sonstige Vorrichtung, die zum Mablen, Schroten oder Quetschen von Getreide geeignet ist, mag sie für Hand- oder Kraft betrieb eingerichtet, beweglich oder fest eingebaut sein. 8 2. Die Benutzung von Schrotmühlen zur Verarbeitung von Brotgetreide (Roggen, Weizen. Spelz-Dinkel, Fesen, Emer. Einkorn) ist untersagt. Andere Früchte der im 8 2 der Reichsgetreideordnung für die Ernte ISIS (Reichs- Gesetzbl. S. 535) bezeichnete» Arten dürfen nur zur Herstellung wirtschaftlich notwendigen Futterschrots und nur mit schriftlicher Genehmigung der unteren Verwaltungsbehörde in Schrotmühlen verarbeitet werden. Die Genehmigung ist nur dann zu erteilen, wenn die Verarbeitung in einer gewerblich betriebenen Mühle mit erheblichen Schwierigkeiten für den Antragsteller verbunden ist oder sonstige besondere Gründe die Benutzung der Schrot mühle rechtfertigen. Der Antrag mutz unter Darlegung der Gründe schriftlich gestellt werden und hat die Menge und die Art der zu verarbeitenden Vorräte zu enthalten. Die Genehmigung must den Namen des Unternehmers, die Menge und Art der zu verarbeitenden Früchte sowie den Zeitpunkt, bis zu dem die Genehmigung erteilt ist. enthalten. Der Kommunalverband bat für Einhaltung der von ihm auf Grund der Reichs getreideordnung zur Ucberwachung der Selbstversorger erlassene» Bestimmungen zu sorgen und den Betrieb des.Antragstellers während der Dauer der Bewilligung fortlaufend überwachen zu lassen. Die Durchführung der Bestimmungen in Absatz 1 bis 5 ist vom Kommunalverband durch Anlegen von Siegeln oder durch sonstige geeignete Maßregeln zu sichern. 8 3. Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe, die sich im Besitze einer Schrotmühle befinden, sind verpflichtet, diese innerhalb einer Frist von zwei Wochen dem Kommunal verband zur Eintragung in ein Register anzumelden. Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe, die »ach Inkrafttreten dieser Verordnung eine Schrotmühle erwerben, sind verpflichtet, diese gemäß Absatz 1 innerhalb einer Frist von zwei Wochen von dem Tage ab anzumeldcn, an dem sie den Gewahrsam an der Schrotmühle erlangen. 8 4. Zuwiderhandlungen geaen die Vorschriften dieser Verordnung und gegen die auf Grund dieser Verordnung erlassenen Anordnungen des Kommunalverbaudes werden nach 8 80 Absatz 1 Nr. 12, 8 81 der Reichsgetreideordnung für die Ernte ISIS bestraft. 8 5. Diese Verordnung tritt am Tags der Verkündung in Kraft. Damit erledigt sich die Verordnung der stellvertretenden Generalkommandos vom 13. Mai 1918 (Säch sische Staatszeitung Nr. 114 vom 18. Mai 1918). Dresden, den 6. September 1919. 2698VI,Z.Il> — Wirtschafts-Ministerium. 9883 Verteilung von aueländischem Weizenmehl. Am Freitag, den IS. September und Sonnabend, de« IS. September ISIS wird von denjenigen Stellen, bei denen die Einfuhrzusatzkarten für Mebl zur Belieferung angemeldet sind, auf Abschnitt 14 der Einfuhrzusatzkarte ausländisches Weizenmehl aus gegeben. ES entfallen SSO gr auf den Kopf. Der Preis.beträgt —.85 M. für das Pfund. Die Verkaufsstellen haben die abaetrennten Abschnitte 14 zu sammeln, zu je 100 Stück zu bündeln und btS spätestens den IV. September ISIS au die Amtshauptmannschaft einzureichen. ,. , Die Pakete find mit der in der Bekanntmachung vom 5. Juni (Ziffer 9) vorge- schrrebenen Aufschrift zu versehen. Die Belieferung bereits verfallener Abschnitte ist unzn- lafsig. Esdürfen bei dieser Ausgabe nur die Abschnitte 14 be liefertwerde«. Da die abgetrennten Abschnitte vielfach von den Verkaufsstellen ungebündelt einge- schickt worden find, wird hiermit nochmals besonders darauf hingewiesen, daß die Abschnitte, wie oben vorgeschrieben, zu je 100 Stück zu bündeln sind. H. Jnlandsmebl. der gleichen Zeit, also am Freitag, den IS. September und Sonnabend, den IS. September ISIS können diejenigen, die auf den Bezug des ausländischen Mehles verzichtet haben, auf Abschnitt 14 der rosafarbenen Zusatzkarte SSV gr inländisches Mehl bei jeder Verkaufsstelle, die sich mit der Abgabe von Mehl im Kleinhandel befaßt, entnehmen. Diese Verkaufsstellen haben die belieferten Abschnitte mit der am Montag, den IS. September 1V1V zu erstattenden allgemeinen Bestands- und Verbrauchsanzeige an die Amtshanptmannschaft mit einzusenden. . ..Die Belieferung bereits verfallener Abschnitte ist unzu- lässig. Es dürfen also bet dieser Ausgabe nur die Abschnitte 14 beliefert werden. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen, soweit nicht auf Grund des Strafgesetzbuches härtere Strafen Platz zu greifen haben, auf Grund von 8 17 der Verordnung über die Errichtung von PreiSprüfungSstellen und die VersorgungSregelung vom 2o. September/4. November 1S15 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geld strafe bis zu 1500 M- bestraft. Großenhain, am S. September ISIS. 1617 b lll. d Der Kommunalverbano. Lebensmittelverteilung. Es kommen zur Verteilung vom Freitag, den IS. lfd. Mts. ab: 1. auf Abschnitt S1 der grauen Nährmittelkarte l 150 «r Haferflocken 75 Zr Weizengrieß, 250 Zr Kartoffelsuppe mu Weißkohl oder Möhren, 1 Päckchen Rote Grütze, gelbe» „ 1 SO gr Haferflocken, 45 gr Weizengrieß, 150 gr Kartnffelsuppc mit Weißkohl pde» Möüren, « 1 Päckchen Rote Grütze, 2. auf Abschnitt S1 der grünen Nährmittelkarte l 250 gr Buchweizengrütze, roten „ l 300 8- Buchweizengrütze, . 3. ans Abschnitt 83 der gelben Warenbczugskarte III 1Ä) Gramm ttuusthoulg. Die Entnahme hat bis spätestens den 1v. lfd. Mts. zu erfolgen. Der Preis beträgt für Sakerflocken —.62 Mk. für das Psund, Weizengrieß —.48 „ „ „ „ Kartoffelsuppe mit Weißkohl 1.74 „ „ „ » Möhren 1.68 „ „ „ ,, Rote Grütze —.41 „ „ „ Pa^et, Buchweizengrütze —.98 „ „ „ Psnnd, Kunsthonig —.80 „ „ Die Abschnitte 9l der grauen, roten und grünen Nährmittelkarte I, sowie die Ab schnitte 83 der aelben Warenbezugskarte Ul find ungezählt und nngebündelt in einem ver schlossenen Briefumschläge mit der Aufschrift der Verteilungsstelle biS spätestens de« 18. lfd. Mts. an die Unterverteilungsstelle einzureichen. Die UnterverteilungSstelle bat die Abschnitte gesammelt bis spätestens den SV. lfd. Mts. an die Ämtshauptmann- schaft einzusenden. Die Abschnitte S1 der gelben Nährmittelkarte l sind direkt btS spätestens den 18. lfd. Mts. an Herrn Kommissionsrat Ernst Bilke in Riesa einzusenden. Großenhain, am 9. September 1919. 1587» Ul. Der Konnunnalverband. Grießkartenausgabe. Die Ausgabe der Grießvorzugskarten für ») Schwangere vom Anfang des 7. SchwangerschaftsmonatS, d) stillende Mütter bezw. Wöchnerinnen erfolgt nach Vorlegung entsprechender Bescheinianng der Hebamme bezw. des Arztes Freitag, den IS. September 1010, vormittags V—IS Uhr im Rathaus, LebenSmittelkartcnzentrale, Zimmer Nr. 13. Die bisher gültigen Ausweiskarten sind bei der Entnahme der neuen GrießvorzugS- karten unbedingt mitzubringen. Bei späterer Abholung find SV Pf. Gebühren für besondere Abfertigung zu entrichten. Der Rat der Stadt Riesa, am 10. September 1919. E. Bezirksarbeitsnachweis Großenhain Nebenstelle Riesa, Kaiser-Franz-Joseph-Strafie 17. Tel. 40. Kostenlose Stellenvermittlung für alle Berufe. Stellung erhalten für sofort: 3 Ankerwickler, 3 Böttcher, 1 Holzdrechsler, 2 Möbelglaser, 5 Möbeltischler, 5 Schneider, 1 Schuhmacher, 1 Versicherungsbeiträge- Einnehmer, 1 Handlungsgehilfe für Schuhmarenbranche, 2 Ochsenjungen lfür Landwirt schaft, 1 Pferdejunge für Landwirtschaft, 2 Hausburschen, 1 Schweizerlehrling, landw. Dienstmägde, kräftige Arbeiter. Donnerstag, den 11. September, nachmittags von S—S Ubr Pferdefleischverkauf bei Herrn Albert Mehlhorn auf die Nummern 1451—1550 auf die rote Ausweiskarte. GrSba (Elbe), am 10. September 1919. Der Gemeindevorstaub. verttiches und Sächsisches. Riesa, den 10. September 1919. —* Bericht über die gestern abend von 5 Mr ab in der Oberrcalschule abgehaltene öffentliche Sitzung der Stadtverordneten. Vom Kollegnnü fehlten Herr Stadtv.-Vizevorst. Romberg, sowie Herr Stadtv. Hoede. Als Vertreter des Rats wohnten Herr Bürger meister Dr. Scheider und Herr Stadtrat Dr. Fröde der Sitzung bei. Der Zuhörerraum war nur schwach besetzt. Die Sitzung leitete Herr Vorsteher Schönfuß. 1. Anpflanzung vonBirnbäumen am Leut e- witzer Weg- (Berichterstatter: Herr Vorsteher Schön fuß.) Vom Birkenwäldchen bis zur Flurgrenze sollen am Leutewitzer Weg die Pflaumenbäume, da sie einen Ertrag nicht mehr bringen, entfernt und Birnenbäume angepslanzt werden. Gebraucht werden 220 Brrnenbäume, deren Kosten sich auf insgesamt 2600 Mark stellen. Wurdest wieder Pflaumenbäume angepflanzt worden sein, so würde die be nötigte Baumzahl 350 Stück betragen Haven bei einer, Gesamtkostensumme von 4500 Mark. Von der Wieder anpflanzung von Pfsaumenbäumen war auch abgesehen wor den, weil Pflaumenbäume weniger widerstandsfähig sind wie Birnenbäume und die Bäume gerade am Leutewitzer Weg sehr der Witterung ausgesetzt sind. Rittergutsaus- schntz und Rat haben der Anpflanzung der Birnenbäume zugestimmt. Das Kollegium beschloß m gleichem Sinne. 2. Entlohnung der Rtttergutsarbeiter. (Berichterstatter Herr Stadtv.-Borst. Schönsutz.) Es wurde der zwischen dem landwirtschaftlichen Arbeitgeberverband im Bezirk Großenhain und dem Zentralverband der Land-, Forst- und Weinbergsar-eiter Deutschlands abgescküossene Tarifvertrag vorgetragen. Außer, diesem Tarifvertrag ist noch ein weiterer mit den Kuhmelkern abgeschlossen worden. Tie Verträge gaben insbesondere Ausschluß darüber, in welcher Weise die Entlohnung unserer Rittergutsarbeiter bis nächstes Frühjahr stattsindet. Das Kollegium stimmte dest Verträgen zu. Erwähnt wurde, daß die Arbeiter der Mei nung sind, daß ihnen der Vertrag nicht das gebracht hat, was sie sich erhofft haben und eine Revision wünschen. 3. Beschaffung weiterer Schleusendeckel. (Berichterstatter Herr Sladtv.-Vorst. Schönsutz.) Der gestei gerte Verkehr, insbesoiidere von Lastautos, hat zur Folge, datz weitere Schleusendeckel schadhaft geworden sind. Es werden daher wiederum 30 Stück benötigt, deren Preis sich abermals, und zwar um 11,30 Mark pro Stück, gesteigert hat. Herr Stadtv. Kaden schlug vor, einmal mit dem Bezug von Schleusendeckeln aus anderem Material (Hotz) den Versuch zu machen. Herr Stadtv. Langenfeldt bemerkte, datz nach seinen Beobachtungen sich Deckel aus Holz nicht bewährt hätten. Herr Bürgermeister Dr. Scheider bat u. a., das Publikum möge dadurch, datz es sich die Erkennungsnummer der schnellfahrenden Autos notiere, dazu beitragen, datz daS schnelle Fahren unterbunden wird. Die neuen Schleusendeckel seien von besserem Ma terial und würden den Anforderungen besser genüge» als die alten. Der Beschaffung der 30 nenen Schleusendeckcl wurde zuaestimmt und der Rat ermächtigt, eventuell eine größere Anzahl zu beziehen, wenn dadurch eine Ersparnis erzielt werde. 4. Errichtung einer Männerabortanlage im Stadtpark. (Berichterstatter Herr Staotv. Tröger.) Der seit 1900 im Stadtpark bestehende Männerabort ist bau fällig geworden und bedarf einer Erneuerung. Im Haus- haltplan für 1917 sind zu diesem Zweck bereits 2500 Mark ausgeworfen, der Bau aber ist damals nicht auSgefül/rt aus worden. Nunmehr aber hatte der Bauansschutz beschlossen, Kostenanschläge einzufordern für eine Äbortanlaw ' Holz mit Steinsockel und Kübel oder Grube. Dre Anschläge für eine Anlage mit Kübel schwankten zwischen 2940 und 3585 Mark, sür eine Anlage mit Grube zwischen 3680 und 3850 Mark. Der Ausschutz hat sich für die Ausführung einer Abortanlage mit Grube entschieden. Der Rat ist diesem Beschlüsse bcigetreten und hat die Arbeiten Herrn Baumeister Schneider zum Preise von 3680 Mart über tragen. Das Kollegium stimmte dem Ratsbeschlusje zu. 5. Um bau des fräiher Blochmanuschen Grundstück S. (Berichterstatter Herr Stadtv. Schönborn.) Die Firma Schnauder u. Rohn in Dresden war mit der Herstellung von Entwürfen und Kostenanschlägen für die Unterbringung der Spar- und Girokasse in dem früher Blochmanuschen Grundstücke beauftragt worden. Nachdem diese Entwürfe eingegaugen, haben der Sparkaffen- und Bauansschuk beschlossen, den Umbau des Grundstückes vor» »unehmeu. Es werden im Erdgeschoß die Büroräume süe die Spar- und Girokaffe und im Kellergeschoß die Stahl kammer eingebaut. An der nördlichen Seite des Grund stücks soll ein Anbau in Höhe des Erdgeschosses erfolge». Das 1. Obergeschoß wird als Dienstwohnung für den ÄaS- werksdirektor und das Dachgeschoß als Dienstwohnung sür den uenanzustcllendc» Kaffenbotru hergerichtet werden. ES macht sich ein Umbau des ganzen Grundstückes erforderlich und dementsprechend find auch die Kosten erheblich. Sie belaufen sich auf 180709.68 Mark, eine Summe, die sich infolge inzwischen eingetretener Lohnerhöhungen noch erhöht. Die Kosten solle» zu Lasten der Sparkasse gebucht werden. Ans diese entfallen 145 WO Mark, ans den Ausbau des Dachgeschosses 35 OW Mark. Die Bauleitung wird dec Firma Schnauder und Rohn übertragen. Dem für die
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