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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.09.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-09-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191909180
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19190918
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19190918
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-09
- Tag1919-09-18
- Monat1919-09
- Jahr1919
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.09.1919
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Mesaer D Tageblatt «rrd Attssriger MeblM mü> Anzeiger-. Ernhtmschristr L»g»Rä1t Nt»l«, F? F» Postschecklönlor Leipzig »irSS, Annenef Nr. SL Girokaff« Nits« Nr. LS. ftr bk Amtshauptmannschaft Großenhain, bat Amtsgericht und den Rat ber Stadt Nicsa, sowie den Gemeinderat Grdda. Donnerstag, 18. September ISIS, avenbs. S1«. rS. Jahr«. Da« Riesaer Lag,blatt erschetut jede« Lag abend« 6 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unser« Träger frei Hau» ober bei Abholung am Postschalter vierteljährlich 4.80 Mark, monatlich 1.60 Mark, -luzetgm für die Nummer de« Ausgabetage« sind bi» 10 Uhr vormittag» aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für di« 43 nun breite. S mm hohe Grundschrift-Zelle (7 Silben) 40 Pf., OrtSpreiS 35 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz Lü°/, Auk lag. Nachweisung«» und Bermittelung-gebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlifcht, wen» der betrag verfallt, durch Mage etngezogen werden mutz oder ber Aieftraggevcr in Konkurs rrät. Zahlung», und Erfüllungsort: Riesa. Bierzehntägige Unterhaltungsbeilage .Erzähler an der Elb«". -- Im Fall« höherer Gewalt - Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BesörderungSeinrichtungen — hat brr Bezieher keinen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreise». Rotationsdruck und Verlag: LangerL Winterlich, Riesa. tteschitt»tte«e: ütoetbestratze LS. Verantwortlich siir Redaktion: Artknr viihnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. TI" «Äir7> L - ^»..^UM-r > , Bewirtschüiluna der Rinderfütze. Auf Ersuchen des ReichSauSschuffeS für pflanzliche und tierische Oele wird folgendes zur allgemeinen Kenntnis gebracht: 1. Die dem ReichSauSschutz für pflanzliche und tierische Oele und Fette, Berlin, laut BundeSratSverordnungen vom 15. Februar 1917, 11. Juni 1917 und 14. Dezember 1917 nebst dazu gehörigen Ausführnngsbestimmunaen übertragenen Rechte betreffend die Be- schlagnahme und die Bewirtschaftung der Rinderfüste werden mit Wirkung vom 18. September diese- JakreS auf die KlauenverwertunaS-Gesellschaft m. b. H., Berlin 8, Französische Strotze 49, übertragen. — Laut Verfügung des Neichswirtscbastsministeriums (Schreiben J.-Nr. U/4 9106 IU vom 11. August ds. IS.) bleibt die Zwangsbewirtschaftung der Rinderfiitze bis auf weiteres anfreckterbalten. Die KlauenverwertungSgescllschaft m. b. H. stellt ein wirt« schaftliches Unternehmen dar, an dem alle an der Rinderfußbewirtschaftung interessierten Kreise sapungSgemätz beteiligt sind. 2. Für die ab 1. August 1919 zum Versand gebrachten Rinderfiitze wird der Preis um 100°/. auf M. 1OO- pro 10« 1« erhöbt unter der Boraussetzung, daß die Füße nach dec vom ReichSauSschutz für pflanzliche und tierische Oele und Fette. Berlin, kerausgegebcnen „Anweisung zur Gewinnung pp. von Rindersiitzen" behandelt und zur Ablieferung gebracht werden. — Im übrigen geben wie bisher die Kosten des Transportes der Nindersüße bis zur Bahnstation zu Lasten des Ab lieferers; alle übrigen Spesen, insbesondere Fracht, Emballage, hat die empfangsberechtigte Fabrik zu tragen. — Dem Ablieferer zur Lail fallende Minderwertigkeit der Fütze berech tigt zu einer entsprechenden Mindervergütung. Verdorbene Füße werden als Sammel» knochen bewertet. Dresden, den 11. September 1919. 2309Vl,llV. Wirts chasts,Mini st ertum.10139 Die Diensträume des LandeswobnungsamtS befinden sich vom 25. September ab DreSden-A., Schloßstraße 34/36, 2. Obergeschoß (alte Kreishauptmannschaft). Fernsprechanschlnß wie bisher Nr. 17350 und 22738. Wegen des Umzugs bleiben die Diensträume vom 22.-24. September für den öffent lichen Verkehr geschloffen. Dresden, am 17. September 1919. l 109 d Ministerium de- Innern, LandeSwovnungSaznt. 10174 Aus züchterischen und volkswirtschaftlichen Gründen wird die während der letzten Kriegsjahre weggesallene Hauptkörung der Bullen wieder ausgenommen. Sie wird in diesem Jahre vom Monat Oktober an abgehalten werde». Die Anmeldung der Bullen zur Körung ist bis zum S«. September dieses Jahres bei den Ortsbehörden, für die selbständigen Gntsbezirke unmittelbar bei der AmtShaupt» Mannschaft zu bewirken. Dies gilt auch für die bereits vorgekörten Bullen. Die zur Körung vorgeführte» Bullen müssen sämtlich mit Nasenring versehen sein (Unsallverhütungsvorschriften der Landwirtschaftlichen Berufsgenoffenschaft unter L ll 6.). Alle Bullen, die keinen vorschriftsmäßigen Nasenring tragen, sind zuriickzuweisen, wobei auch auf die Strafbestimmungen unter o des 1. Nachtrags zu den Unsallverhütungsvor schriften der genannten Berufsgenoffenschaft hingewtesen wird. Großenhain, am 16. September 1919. 1303ok. Die Amtshanptmanuschast. Die auf Sonnabend, den 20. September 1919, vormittags 8Uhr anberaumt gewesene Bezttksausschuksitzunq wird auf Montag, den SS. September ISIS, vormittags 8 V. Uhr verlegt. Großenhain, den 18. September 1919. Die AmtShanptmannschaft. Verpflichtung der Arbeitgeber zur Anmeldung offener Stellen bet einem nichtgewerbsmähiaen Arbeitsnachweise und Verbot der Einstellung landwirtschaftlicher Arbeiter In Industriebetriebe betr. I Die Amtshauptmannschaft weist erneut auf die bestehende Verpflichtung der Arbeitgeber aller Art, jeden Bedarf an Arbeitskräften auf schnellstem Wege bei einem nicht gewerbsmäßigen Arbeitsnachweise — Bezirksarbeitsnachweis Großenhain mit den Neben stellen i« Riesa und Radeburg — zur Anmeldung zu bringen, hin. Nichtbeachtung dieser Verpflichtung bei einem Bedarf von fünf oder mehr Arbeitskräften hat Bestrafung des Arbeitgebers nach der Verordnung des NeickSamtes für wirtschaftliche Demobilmachung vom 17. 2. 1919 mit Geldstrafe bis zu 3000 M. zur Folge. II. Gleichzeitig wird die Verordnung des wirtschaftlichen DemobilmacbungSamteS über Behebung des Arbeitermangels in der Landwirtschaft vom 16. 3. 1919 (Reichsgesetz- blatt Seite 310) in Erinnerung gekrackt. Hiernach ist es bei Geldstrafe bis zu 3000 M. verboten, Arbeiter, die bei Beginn des Krieges oder während desselben in der Landwirt schaft tätig waren, außerhalb der Landwirtschaft insbesondere in Industriebetriebe einzu stellen. Großenhain, am 16. September 1919. Die AmtShanptmannschaft. Nr. 309a. vsr. 4. Butter und Margarine betr. 1. Der Buchstabe 4 der Sveisefettkarte, gültig vom 22.-27. September 1919, darf nur mit einem Achtel Stückchen Butter beliefert werden. 2. Die Bersorgnuasberechtigten erhalten gleichzeitig noch als Zusatz 80 «r Margarine zum Preise von 35 Pf.g. 3. Die Selbstversorger für Butter dürfen 100 gr Butter verwenden. Alle übrige Butter ist von ihnen an die örtliche Sammelstelle abznliefern. Zuwiderhandlungen werden nach Punkt 2 der Bekanntmachung vom 1. November 1917 bestraft. Großenhain, am 17. September 1919. 294 i lV. Der Kommunalverband. Mabe m WWiM MWikckmleii md RnschMsM sir mMMes MI. Freitag, den 10. September 1010, vormittags 8—IS Nbr findet in de» bekannten MarkrnauSgabestellen die Ausgabe der Fleischkarten und Fleisch kontrollmarke» auf die nächsten 8 Wochen und der neuen Einfuhrzusatzkarten für aus ländisches Mehl statt. Diejenigen, welche ausländisches Mehl nicht beziehen wollen, haben die Einfuhr» znsatzkarte für ausländisches Mehl am Montag, den 22. September 1919, vormittags 8—12 Uhr, in unserer Lebensmittelkartenzentrale, Rathaus, Zimmer Nr. 13, gegen Zusatz karte für inländisches Mehl einzutauschen. Der Rat der Stadt Riesa, den 17. September 1919. Gßm. Markenausgabe in Gröba. Freitag, de» 10. September 1010, nachmittags von 4 bis 5 Uhr werden in den bekannten Markenausgabestelle» die Fleisch-, sowie Fleischkontrollittarken und AuZlands- mehlmarken ausgcgebcn. Die Flcisckkontrollmarken sind bis spätestens Dienstag, den 23. September 1919, zwecks Kundenlistenanmeldung bei einem Fleischer abznqeben. Gröba (Elbe), am 17. September 1919. Der Gemeiudevorstand. Pferdefleischverkauf bei Herrn Albert Mehlhorn in Gröba am Freitag, den 10. September 1010, nachmittags von 2—4 Uhr auf die Nummern 1551—1800 der rote» Ausweiskarte. Gröba (Elbe), am 18. September 1919. Der Gemeindevorftand. Freitag, den 19. September 1919, abends 8 Uhr öffentliche Gemeinderatsfitzung im Gasthof Seydewitz. Tagesordnung hängt ans. Weida, am 18. September 1919. Der Gemeiudevorstaud. Oertliches und Süchsisches. Riesa, den 18. September 1919. —"Unbekannter Schwindler. Am 15. d. M. hat sich in einem hiesigen Frcmdenhofe ein Unbekannter eingemietet und hat der dort beschäftigten Kellnerin 100 Mark abgeschwindelt. Er wird wie folgt beschrieben: etwa 26 bis 30 Jahre alt. 1.70 Bieter groß, schmächtig, braune Gesichtsfarbe, entzündete Augen, kurz verschnittener dunkler Schnurrbart, vorn schlechte Zähne, bekleidet mit grauem oder blaugrauem Anzug und weichem Kragen und dergl. Vorhemdchen. Der Unbekannte hat sich ausgegeben als Freiherr v. Altkirch. —» Stiftung. Wie uns die Sächsische Neichswehr- befehlsstelte mitteilt, sind von dieser aus milden Stiftungen dem „Heimatdank" 30 000 Mark als Beihilfe zur Ansiedlung von Kriegsbeschädigten überwiesen worden. —* Leich euüberfUhrungenvondenKrtegS- schauplätzen. Die Sächsische Neichswehrbefehlsstelle schreibt uns, daß nach Mitteilung der interalliierten Waffen- stillstandskommisston Leichenübcrführungen von den Kriegs schauplätzen noch nicht erlaubt worden sind. Anträge in dieser Richtung an die Behörden sind deshalb zwecklos, bis eine andere Entscheidung der alliierten Negierungen er gangen ist. Eine splche wird eintretendenfalls sogleich in der Presse veröffentlicht werden. —* Wiederaufnahme der Schweinemast für die öffentliche Hand. Die Schwierigkeiten der Fleischversorgung während der letzten Krtegsjahre hingen im wesentlichen damit zusammen, daß Schweine, die früher des Fleischkonsums deckten, für die allgemeine Fleisch versorgung wegen Mangel an Futtermitteln sogut wie völlig ausfielen. Auch jetzt kann, ehe die Brotversörgung gesichert ist, an eine Freigabe heimischer Schweinemast futtermittel, insbesondere der Gerste, vorerst nicht gedacht werden. Dagegen soll mit ausländischen Futtermitteln, die i» beschränktem Maße eingeführt werden konnten, wieder ei» Anfang mit. der Schweinemast für die öffentliche Hand gemacht werben. Tie Landeszentralbehörde», denen dis Futtermittel zugewiese» werben, sind vom ReichSernährungs- Ministerium ermächtigt worden, ViehverwertungSgenossen- schasten oder ähnliche Organisationen mit ber Verteilung der auSländlschen Futtermittel und dem Abschluß elner der Menge ber Futtermittel entsprechenden Zahl von Mastver- trägen zu beauftragen und mit Kommunalverbänben und einzelne» Gemeinden Abnahmeverträge zu einem Preise abzuschltcßen, der den durch die Verwendung der auSlän- dtschen Futtermittel bedingten höheren Gestehungskosten entspricht. Tie Vertragsabschlüsse der Viehverwertungs- genoffenschastcn mit den Schweinehaltern und den Kom munalverbänden ustv. unterliegen der Aufsicht und Ge nehmigung der Landeszentralbehürdcn sowie dem Neichs- ernährungSministerium. — Nach überschläglicher Berechnung stellt sich das im Inland mit den an sich sehr teuren auslän dischen Futtermitteln zu erzeugende Schweinefleisch erheblich billiger als das aus dem Ausland bezogene Fleisch, wozu noch als weiterer Gewinn die Förderung der Produktion im Inland kommt. —» Freie Einfuhr von Hülsenfr sichten, Nets und Kakaobohnen. Der NeichSwirtschafts- minister hat durch eine im Neichsgefetzblatt veröffentlichte Verordnung, alle Einfuhrbeschränkungen für Hülsenfrüchte (Erbsen einschließl. Peluschken, Bohnen einschließl. Acker bohnen und Linsen, sowie alle Produkte und Abfälle darans, welche durch Vermahlen, Schälen oder Schroten gewonnen werden), ferner für Neis, Neisabfälle, sowie Mischungen von Reis und Neisabfällen mit andere» Erzeugnissen, endlich Kakaobohnen (roh oder geröstet) aufgehoben. Es ist daher für die genannten Waren eine Einfuhrbewilligung nicht mehr notwendig, und es tritt keine Beschlagnahme und Anliese- rungSverpslichtung hinsichtlich der eingeführtcn Waren mehr ein. Gleichzeitig ist das Erfordernis der Einfuhrbewilligung beseitigt worden für Sendungen von Waren aller Art in die ZollauSschüffe und Freibezirke, für die eS ebenso wie für die Wiederausfuhr solcher Sendungen keiner Bewilligung mehr bedarf. Weitere Erleichterungen hinsichtlich -er Ein- und Ausfuhrvorschriften werden folgen. —ZUr Verordnung überSaatkartosfeln uuS der Ernte 1919 erläßt das Wirtschaftsministc- rium eine Ausführungsverordnung, wonach die Veräuße rung, der Erwerb und die Lieferung von Saatlartosseln innerhalb eines Kommunalverbandes nur gegen Saatkarte gestattet ist. Diese wird auf Antrag dessen, der Saatkar toffeln eriverbcn will, vom Vorsitzenden des Kommunal verbandes ausgestellt. Der Erwerber von Saatgut bat die Saatkarte dem Veräußerer bei Abschluß des Vertrages aus« zuhändigen. Wird das Saatgut mit der Eisenbahn ver sandt, so hat sich der Veräußerer von der Versandstation auf der Saatkarte die Absendung unter Angabe der ver sandten Mengen und des Ortes beick^imgen zu lassen, nacl>- dem das Saatgut verfrachtet ist. Erfolgt die Versendung nicht mit der Eisenbahn, so hat sich der Veräußerer auf der Saatkarte den Empsang durch den Erwerber bestätigen zu lassen. Der Empfang des Saatgutes ist unter Angabe dcS vtamens und Wohnortes des Veräußerers binnen drei Tagen dem Kommunalverbande anzuzeigen. Der unmittel bare gegenseitige Austausch der gleichen Menge Saatkar- < tofseln zwischen zwei Wirtschaften, der zur Beschaffung von Saatgut erfolgt, ist ohne Saatkartofsellarte und ohne besondere Genehmigung des Kominunalverbandes zulässig. Wer Verträge auf Lieferung von Saatiacloffeln aus Orten, die außerhalb des Kommunalvcrbandes liegen, abgeschlossen hat, muß dre-Z in jedem Falle seinem Kvmmunalverüand ' binnen drei Tagen nach Vollziehung des Vertrages an zeigen. Ebenso ist später in der gleichen Frist oer tatsäch liche Eingang der Kartoffeln ntttzuteilen. Für Saatkar- H tofseln dürfen die vom Landesküllnrcat sestznsetzenden Richt preise nicht überschritten werden. -(Dresden. Am 16. dieses Monats verschied nach langer und schwerer Krankheit der Generäl der Infanterie z. L. Paul von Hingst. — Der Dresdner Schriftsteller Angust Niemann, der sich kürzlich einen Oberschcnkclbruch zuzog, ist gestern hier im 81. Lebensjahre gestorben. Dresden. In Dresden hat sich eine Anzahl Handwerker nnd Gesellen aus den verschiedensten Bernsen zu einer Genossenschaft „Betriebsgenossenschast Vereinigte Meiall-Hcmdwerler Dresden, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Dresden", zuiammengs« schlossen, um durch verschiedene praktische Einrichtungen ihrer Reparaturwerkstätten und durch Schaffung eines großen ZentralbetriebcS bessere und billigere Arbeit zu liefern und jede unproduktive Arbeit zu beseitigen. Die Gründung geht von dem Gedanken aus, daß es in der - jetzigen Zeit und für die Zutunst nur durch den Zusammen schluß des Handwerkes möglich sei, dieses leistungsfähig zu erhalten und nutzbringend für die Allgemeinheit zu wir ken. In der Lehrlingsausbildung fallen neue Wege be gangen werden, indem schon für die erste Zeit der Lehre eine angemessene Entschädigung und im letzten halben Jahre der tariflich festgesetzte Gesellenlolm gewährt wird. Der Lehrling soll im allgemeinen Vorbildurig für das Metall handwert erhalten und erst tn den letzten zwei Lehr jahren speziell in dem von ihm nach Fähigkeit und Kräften erwählten Berus ausgebildet werden. Die Ansammlung i eines Fonds soll begabten Lehrlingen den Besuch der Hoch schule oder des Technikums ermöglichen. Mit allen die« ! scn Einrichtungen, die noch vervollständigt und vervielsäi- i tigt werden sollen, will die Genossenschaft zur Hebung der 's Wirtsärast und Arbeitsfreudigkeit beitragen. Zur Ausfüh- . rung gelangen alle Arbeiten von den kleinsten Reparaturen ! bis zu den modernsten Neubauten, die in die Schlosserei, ; Sckmiederei, Klempnerei, sowie Heizungs- und elektrisch« Anlagen einschlagen. Auch der Einkauf von Materialien ! und Waren in großen Abschlüssen, soweit diese nicht selbst
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