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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.09.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-09-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191909264
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19190926
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19190926
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-09
- Tag1919-09-26
- Monat1919-09
- Jahr1919
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.09.1919
- Autor
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We die Vdnt-Htmptmannschaft Großenhain» da- Amtsgericht und dm Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. Hk sss. Kreiteg, SS. Setztender 1919, «dreds. 7S. Jahr«. La« Riesaer Laaeblatt «scheint je-«» Le« abend« S Uhr mit Ausnahm« d« Sonn» unß Festtage. vezvgSPrei», argen Vorauszahlung, I.«H Mart -yn* Zustellgebühr, bet Abholung am Postschalter vierteljährltch Ü.10 Mart, monatlich 1.70 Mart. Anzeige« für di« Nummer de« Ausgabetage« sind bi« S Uhr vormittag« aufzuaeben und im vorau« zu bezahlen: «in» Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Prei« für di« 4S mm breite, 3 mm hohe Erundschrift-Zeile (7 Silben) 4» Pf-, vrt«prri« 40 Pf.- zeitraubender uni tabellarischer Satz SO'/. Ausschlag. Nachweisung»- und Lennittelungaaebühr SO Pf. Fest« Laris«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klag« «ingezogen werden nutz oder der Auftraggeber in Kontur» gerät. Zahlung»- und Erfüllungsort: Riesa. Birrzrhntägige Unterhaltunatbetlag» „Erzähler an oer Elbe". — Im Falle höherer Bemalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« Betriebe» der Druckerei, oer Lieferanten oder der Beförderungletnrtchtungen — hat der Bezieher «inen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreise«. Rotation«druckund Verlag: LangerSWinlerltch, Riesa. BeschäftSsteT«: Gaetb«straft» SS. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrtch, Riesa. Hausschlachtunqen. Durch dle Verordnung de« RrichSwirtschastsministerS vom 18. September 1919 — R.G.Bl. E. 1699. — lst dle Verpflichtung der Fleischselbstverforger zur Abgabe von Speck und Fett aus HauSschlachtunaen aufgehoben worden. Ferner ist der Preis für Schweine, die auf Grund von Mastverträgen abgeltefert werden, erhöbt worden. In der Bekanntmachung über dle Flelschselbftversorgung und HauSschlachtnngen vom 1. Oktober 1918 — Sächs. StaatSzeitung vom 8. Oktober 1918 19. Juni 1919 - SachsTStäätSzeitung vom 20. Juni 1919 werden daher folgende Aenderungen voraenommen: 1. In 8 8 Bbs. 2 Nr. 3 find die Worte „von Speck oder Fett* zu stretche». 2. Der 8 7 sowie der 8 8 in der Fassung vom 19. Juni 1919 erhält folgenden Wortlaut: 8 7. Der Selbstversorger, der ein Schwei» schlachten will, hat sich, wenn er mehrere Schweine hält, zur Abgabe eine- mindestens gleichschweren Schweines, andernfalls zur Abgabe eines Tchweinevlertels, das mindestens den vierten Teil des feftaestelltcn Schlacht- gewichteS wiegen muß, beim Nachsuchen um die Genehmigung zu verpflichten. Die Ver pflichtung zur Abgabe eines ganzen Schweines gilt al« Abschluß eines Haltungsvertrages zugunsten des ViehhandelSverbandeS. In der Genehmigung hat der Kommunalverband die Annahmestelle und den UebernahmepreiS zu bezeichne». Die abzugebenden Schweine und Schweineviertel sind nach näherer Anordnung des Kommunalverbandesanzuliefern. Die abgelieferten Schweine sind zurDeckunadesSchweine- aufbringenS nach Maßgabe der Liehumlage, die abgelieferten Viertel zur Wurstbereitung im Kommunalverband zu verwende». z 8 8. Als UebernahmepreiS ist festrusebeit: ») bei Abgabe eines ganzen Schweines: 280 M. für den Zentner Lebendgewicht, l>) bei Abgabe eines ScbwrlneviertelS: 3,50 M. für jedes Pfund Schlachtgewicht. Dresden, den 23. September 1919. «irtschastS,Ministerin«. 2397VLLlil , LauüeSlcbenSmtttelami. 10431 Abgabe von Speisekartoffeln betr. Für die nächste Woche vom 29.9. bis 5. 10.1919 gelangen auf den für dle genannte Zeit gültigen Abschnitt der braunen Kartoffelkarte 7 Pfund und auf den gleichen Abschnitt der roten Kinderkartoffelkarte 5 Pfund Frühkartoffeln zur Verteilung. . Zum Bezüge sind alle Kartoffelversorgungsberechtigten, d. b. nicht Kartoffrlbau treibende Personen, sowie Kartoffel«rzeugeki denen Kartoffeln aus neuer Ernte nicht zur Verfügung stehen, berechtigt. Kartoffelerzenger, tue reise Kartoffeln aus neuer Ernte besitzen, dürfen ans ihren Vorräten pro Kopf der von ihnen zu versorgende» Personen in der nächsten Woche 10 Pfund verbrauchen. Im übrigen bleiben die Bestimmungen der Bekanntmachung vom 6. August 1919 — 64S.d ll - in Geltung. Großenhain, am 26. September 1919. 682all. De» Kommunalverband. Fleischversorgung. Der Kommunalverband wird in der laufenden Woche 125 gr Rindfleisch für die Person über 6 Jahre und 62 «r für die Person unter 6 Jahre zur Verteilung bringe». DaS Pfund Rindfleisch kostet Mk. 3.36. Großenhain, am 25. September 1919. 1325 g V. Der Kommuualverband. Butter und Margarine betr. 1. Der Buchstabe K der Speisefettkarte, gültig vom 29. 9. bis 5. 10., darf nur mit einem Achtel Stückchen Bntter beliefert werden. 2. Die Versorgungsberechtigten erhalten gleichzeitig noch SV gr Margarine zum Preise von 35 Pfg. Der KleinhandelShöchstpreiS. für 1 Pfd. beträgt 3.50 M. Die Margartneverteilnng kann teilweise erst Ende der Woche erfolgen. 3. Die Betriebsmarken für Bäcker und Gastwirte dürfen nur mit Margarine, letztere ebenfalls nur zur Hälfte, beliefert werden. 4. Die Selbstversorger für Bntter dürfe» LV« »r Butter verwenden. Alle übrige Butter ist vou ihnen an die örtliche Sammelstelle abzuliesern. Zuwiderhandlungen werden nach Punkt 2 der Bekanntmachung vom 1. November 1917 bestraft. Großenhain, am 25. September 1919. 295 »IV. Der Kommunalverband. Volkszählung betr. Ain 8. Oktober dieses Jahres findet nach Verordnung des ReichSminifteriumS vom 16. Juli 1919 eine außerordentliche Volkszählung im Deutschen Reiche statt, welche in Sachsen nach Maßgabe der Verordnung des WirtichaftSmtnisteriumS vom 1. September dieses JahreS — abgedruckt in Nr. 199 der Sächsischen StaatSzeitung, Nr. 204 des Großenhainer Tageblattes vom 4. September 1919, Nr. 203 des Riesaer Tageblattes vom 3. September 1919 und Nr. 101 des Radeburger Anzeigers vom 4. September 1919 — vorzunebmen ist. Die Amtshauptmannschaft nimmt Veranlassung, auf die Wichtigkeit der Volks zählung binzuweifen und gibt fick der Hoffnung hin, daß dieirnige», der«» Mitwirkung hierbei erforderlich ist und in Anspruch genommen wird, insbesondere die von den Gemeindebehörden angenommenen Zähler wie auch die Hauswirte und schließlich auch die Bezirkseinwobuer selbst, sich ihrer Aufgabe mit Umsicht und größter Gewissen haftigkeit unterziehen werden. Di« Ausführung der Volkszählung liegt den Gemeindebehörden für jeden Gemeindebezirk einfchließlich der «Agebörlgen selbständigen GutSbezirke ob. ES wird denselben daher die genaue Befolgung der obenerwähnten Verordnung zur Pflicht gemacht und dabei noch Folgendes bervorgehoben: 1. ES wird den Gemeindebehörden überlassen, zur Durchführung der Bevölkerungs zählung Zählbezirke zu bilden. Die Größe der zu bildenden Zählbeztrke ist so ,» bemessen, baß das Geschäft der Zählung innerhalb der vorgeschriebenen Zeit mit Sicherheit besorgt werden kann. Jeder bewohnte selbständig« Gutsbezirk bildet einen besonderen Zäblbezirk. Die Zählbezirke sind innerhalb der Gemeinden durch laufende Nummern zu unterscheiden. 2. Die Wahl der Zähler bleibt den Gemeindebehörden überlassen. Soweit nicht Gemelndebeamte mit der Durchführung der Zählung beauftragt werden, können auch andere Personen ehrenamtlich zur Mitwirkung bet der Zählung herangezogen werden. Auch die Beteiligung geeigneter Frauen am Zähleramt ist in Erwägung zu ziehen. Di« Wahl ist auf solche Personen zu richten, deren Gemeinsinn und Befähigung dafür bürge», daß sie die ZählungSgeschäfte mit Umsicht und der Anweisung gemäß ausführen werden. 3. Die Einteilung der Gemeinde in Zählbezirke und die Annahme der Zähler ist spätestens bis zum ». Oktober zu beenden. 4. Die Gemeindebehörden haben dafür zu sorge», daß die Zähler sich mit ihren Obliegenheiten vollständig vertrant machen.. 5. Die Austeilung der ZäblunaSlisten an die einzelnen Haushaltungen und Anstalten muß spätestens am L. Oktober beendet sein. Die Zählung erfolgt nach dem Stande vom 8. Oktober. 6. Die Ablieferung der HauShaltungSlisten an die Gemeindebehörde soll durch dle Hauswirte bis zum Abend des v. Oktober, der Haushaltungsliste mit der Zählerlifte durch die besondere» Zähler bis zum Abend des 10. Oktober erfolgen. 7. Der Gemeindebehörde liegt es ob, das von dem Zähler -urttckgelieferte ZählungS- material alsbald einer Prüfung zu unterwerfen und etwaige Mängel zu beseitigen, soweit nötig, auf Grund unmittelbarer, in den einzelnen Haushaltungen mündlich etnzuziehender Erkundigungen. Ergibt sich nachträglich das Vorhandensein von Häusern und Haus haltungen, die in der Zählerliste des Zählers fehlen, so sind die entsprechenden Nach tragungen zu veranlassen und dle erforderlichen Haushaltungslisten noch auSzufertiaen. 8. Nach Beendigung des Zählergeschäfts haben die Gemeindebehörden sämtliche auSgefüllte Liften kamt de» etwaigen unbenutzt gebliebenen Vordrucken spätestens bis rum IV. Oktober dieses JahreS wieder an die unterzeichnete AmtShauptmaunschast einzureichen. Wenn irgend möglich, find die Listen «sw. jedoch schon früher wieder einzusende«. 9. Mit der am 8. Oktober 1919 stattfindenden Volkszählung soll eine Aufnahme aller außerhalb des Freistaats Sachsen geborenen, jedoch in dem Freistaate aufhältlichen Personen verbunden werden. Zu diesem Zweck ist den HauShaltungSlisten für die Volkszählung je ein besonderer Fragebogen beiaelegt, der von den DauShaltungSvorständen, ihren Stellvertretern oder sonst nach der Verordnung für die Volkszählung zur Ausfüllung der HauShaltungSlisten verpflichteten Personen auszufüllen ist. Diese besonderen Fragebogen find zusammen mit den HauShaltungSlisten wieder einzusammeln, hierauf von den Gemeindebehörden nachzuprüfen und, unabhängig von den übrigen Zählpapieren, durch die Gemeindebehörden umgehend und jedenfalls vor dem IS. Oktober 1V1V an die Amtshauptmannschaft elnzusenden. 10. Die erforderlichen Zählpapiere werden den Gemeindebehörden dis spätestens den 8. Oktober zugeben; wegen Erlangung noch fehlender Vordrucke haben sie sich an die unterzeichnete Amtshauptmannschaft zu wenden. Großenhain, am 18. September 1919. 2021 «L. Dle AmtShauptmaunschast. Straßen-Umbenennung. Es besteht die Absicht, eine Umbenennung der hiesigen Straßen und Plätze vor zunehmen. Für die Wahl neuer Bezeichnungen sollen zum Anhalt genommen werden: 1. Oertlichkeiten in Riesa, 2. OrtSaefchichtliche Beziehungen von Riesa und 3. Persönlichkeiten, die in Riesa durch ihre Tätigkeit eine besondere Bedeutung erworben haben. Unserer Einwohnerschaft geben wir dies bekannt und ersuchen, zweckdienliche Vor schläge, möglichst mit Unterlagen, für neue Benennung von Straßen und Plätzen bis spätestens Ende Oktober beim unterzeichneten Ratö einzureichen. Der Rat der Stadt Riesa, am 25. September 1919. Fnd- Wir geben hiermit bekannt, daß Herr Ingenieur Walter Arehtag aus Bautzen von uns als Betriebsassistent für das Gas- und Wasserwerk angestellt und in Pflicht genommen worden ist. Der Rat der Stadt Riesa, am 25. September 1919. Schm». Markenausgabe in Gröba. Sonnabend, den 27. September-1919, nachmittags 4—5 Uhr werden in den bekannten Markenausgabestellen die AnslandSfleischmarken ausgegeben. Gröba (Elbe), am 26. September 1919. Der Gemeiirdevorstaud. Willkommen, Heimgrkehrte! Go rufen wir alle Euch bisherigen Kriegs gefangenen zu, nachdem Ihr endlich »ach langer Tren nung zu uns zurückkehrt. Eurem Land und Volk, Eurer Familie und Arbeit wiedergegeben seid. Go lang Ihr fern wart, hat die Heimat mit Euch ge- bangt und gelitten, nichts unversucht gelaffen. Euch sobald als möglich zu befreien. Nun Ihr den Stacheldraht und die feindlichen Grenzen hinter Euch habt, freuen wir uns mit Euch und bieten Euch die Hand zum Wtllkommengrutz und neuen GemetnfchaftSgelöbniS. Wohl hat sich, seit Ihr blumengeschmückt auSae-ogen sei-, manches verändert im deutschen Land, politisch find wir freiergeworden, wertvolle soziateReformen sind eingeleitet und -um Teil schon durchgeführt, aber wirt- fchaftlichblutetDeutschland nach dem mörderischen Krieg aus tausend Wunden, und Millionen fähiger «üvfe und fleißiger Hände gehören dazu, trotz schwerster FrtedenSbedingungrn einen langsamen Neu-Aufbau zu er möglichen. „Arbeiten und nicht verzweifeln!" muß jetzt Unser aller Losung sein. Laßt darum auch Ihr alle trüben Erinnerungen an den Weltkrieg hinter Euch, vereint Euch tapfer und «uverzagt mit uns zu -en neuen Werken d«S Friedens! Die unverminderte Liebe und Dankbarkeit, die wir Such wie allen vorher Heimgekehrdgn enigegeubriWgeu, fei Tuch ein Trost in -en kommenden schweren, arbeitS- und ent- sagungSvollen Zeiten, ein Ansporn zu neuer gemeinsamer Tätigkeit zum Wohl d«S ganzen Volkes l RetchSwehrbefehlSstelle Sachsen: Kirchhof. vernicht» und Sächsische». Riesa, den 26. September 1919. —»Der DolkSkirchliche Laienbund für Sachsen hielt gestern abend im neuvorgerichteten Saale des „Wettiner Hose»" eine gutbesuchte öffentliche Versamm lung, ab. Herr Schlachthofdirettor Meißner begrüßte die Erschienenen und teilte u. a. mit. daß auch für Riesa die Gründung einer Ortsgruppe des Lolkstirchlichen Laien- bundes beabsichtigt sei- In seinem Vortrage über Aufgaben und Ziele de« Bundes führte Herr Seminaroberlehrer Melde au« Dresden etwa folgendes aus: Durch die Revolution ist da« alte Verhältnis von Staat und Kirche, Kirche und Schule grundsätzlich geändert worden. Es gibt keine Staatskirche mehr. Di« Volkskirche muß aufgebaut werden. Bet dieser wichtigen Neugestaltung will der Volksktrchliche Laienbund mithrlfrn. Das ist der Refor mation zweiter Teil. Gr bezweckt den raschen Zusammen schluß der Männer und Frauen aller Stände, Richtungen und Parteien in unserer evangelischen Landeskirche zu täti ger Mitarbeit. Er will der Kirche in der gegenwärtigen SntfchridunoSzeit mit Wort und Tat Hilfe leisten, damit unserem Volk« die religi-S-fittlichen Grundlagen erhalten bleiben. Er fordert darum: die Trennung von Staat und Kirche muß auf streng gesetzmäßigem Wege erfolgen. ES muß zur Neueinrichtung eine länger« Uebergangszeit ge währt wetten. Alle unsozialen Härten sind zu vermeiden und die wohlerworbenen Rechte der Kirche und Kirch- gemeinden, der kirchlichen Lehe» u»d Stiftungen, der An gestellten und RuhegehaltSempsänger unangetastet zu lasse». Die Verfassung der Kirche muß auf breitester volks- tümlicher Grundlage neu aufgebaut werden. Das Recht der Eltern, ihren Kindern eine christliche Erziehung zu geben, darf nicht durch Maßnahmen des Staates oder der Gemeinde durchkreuzt werden. Der Bolkstirchliche Laienbund will sein 1. «in Kulturbund für den Staat, 2. ein Eltern bund für die Schule, 3. ein Bruderbund für die Kirche und 4. ein Helferbund für die Gemeinde. Er baut sich von der bestehenden Kirchgemeinde aus auf. Mitglieder des Volks kirchlichen Laienbundes könne» alle Männer und Frauen über 20 Jahre werden, die der Sächsische» Landeskirche angeboren. Der Vortragende schloß: Es gilt deine Kirche, die Erziehung deiner Kinder, die religiös-stttliche Neu- ordnung des ganzen Volke». Willst du beiseite stehen? Im Anschluß an den Vortrag wurde die Gründung der Orts gruppe Riesa der VolkSkirchlichen Laienbundes beschlossen und Herr Schlachthofdirettor Meißner zu deren Vorsitzenden ««wählt. Gesänge des Gchönebaum'schen Thorvrrein» ver- halfen dem Abend zu einem stimmungsvollen Rahmen. —* Theater der Stadt Riesa. Man schrerbt unS: Sonnabend, den 27. dd., abends. 8 Uhr gtbr die Dtrek-
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