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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.09.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-09-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191909299
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19190929
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19190929
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-09
- Tag1919-09-29
- Monat1919-09
- Jahr1919
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.09.1919
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Riesaer D Tageblatt ««d A«r*rs»r l«lbt»IM Md IrMger). ^aAwRftstr K^Llätt «efa. gernnrf Ar. «0 AmLsbtcrtt v°sts«Em^, AtzGl, nm«. vir»kass« «les, Nr. »L fLr die Amtshauptmannschaft Großenhain, da» Amt-aericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinberat Gröba. 2W. Montag. SS. September ISIS. «Seads. 7S Jahrg. Lag Mesa« Tageblatt erschttnt jede« La« abend« « Utzr mit Äusna^m« der Sonn, und Festtag,. vez»,«prtt«, «gen Vorauszahlung. I.oy Matt etz» Zustellgeöühr, btt «vholuna am Postschalter vierteljährlich K.10 Matt, monatlich 1.70 Matt. Anjtt«en für di« Nummer de« Ausgabetag«« sind bi« 9 Uhr vormittaa» aufzugeben und im vorau« zu bezahlen, eine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Prei« für di« 48 mm breite, 8 mm hohe Grundscbrift-Zetl« (7 Silben) 48 Pf., OrtSpret« 49 Pf.- »eitraubenver unl rabellarischer Latz SV*/, Ausschlag. Nachweisung«» und VermittelurwSgebühr SV Pf.. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klag« «ingezogen werden .nutz oder der Auftraggeber in Kontur« gerät. Zahlung«, und Erfüllungsort: Riesa. Birrzehntägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Fall« höherer Gewalt --- Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« v,triebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderunaSeinrichiungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreise«. Rotatton«druckund Verlag: LangerL Winterlich. Riesa. Geschäft«stelle: Goethestraftze LS. verantwortlich für Redamon: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrnh, Riesa. Grund der landwirtschaftlich benutzten Fläche unter Berücksichtigung der vorhandenen landwirtschaftlichen Nebenbetrlebe, wie Brennereien ufw. Die KodlenbezngSscheiue sind schriftlich bet der Gemeindebehörde zu beantragen» Der Antrag must Angaben darüber enthalten r a) wieviel Kohlen durchschnittlich für je einen Monat dringend benötigt werden^ d) ob und welche Vorräte an Kohlen vorhanden sind. Die Wemeindevorstände bezw. GutSvorfteher baden die Anträge unverzüglich zu erörtern »und an die AmtShauvtmannschaft mit gutachtlicher Aussprache weiter zu letten. V. Pflichten der Kohlenhändler. Zum Kohlenhandel im Bezirke sind nur diejenigen Händler berechtigt, die bis jetzt zngelaffen waren. Dies gilt auch für die Kohlenhändler der Städte Großenhain nnd Riesa, insoweit diese Bezugsscheine zur Belieferung des Ltmdbezirks von der ÄmtShaupt- Mannschaft erhalten. 8 6., Ueber die vorhandenen Kohlenbestände, Zn- und Abgänge hüben die Kohlen händler ein Lagerbnch ,n 'führen. Sie sind verpflichtet, der Amtshauptmannschaft oder den von ihr bezeichneten Stellen und Beauftragten auf Berlangen ihre Geschäftsbücher vorzulegen, Auskünfte zü erteilen und den Zutritt zu ihren Lagerplätzen und Geschäfts räumen zn gestatten, sowie den Anordnungen dieser Stellen, insbesondere bei Notständen, unverzüglich Folge zu leisten. 8 7. Die Abgabe von Hausbrandkohle darf nur gegen Vorlegung der ganze« Koblenbezugskarte oder .Bezugsschein und auf Grund einer Kundenliste erfolgen, aus welcher klar ersichtlich sein muß: 1. Name nnd Ort der Verbrauchst unter laufender Nummer. 2. Welche Kohlenmengen den einzelne» Verbrauchern monatlich zustrhcnr a) auf Grundkarteu, b) auf Nntermietcrkarten, «) auf Bezugsscheine. 3. Die erhaltenen Kohlenmengen. sodaß jederzeit festzustellen ist, wieviel Kohlen im lausenden Monat bereits geliefert und welche Menge» noch rückständig sind. -Die belieferten Abschnitte sind vom Händler sofort abzutrennen und anfzubewahren. In die Kundenliste muß der Händler jeden innerhalb des Bezirks wohnenden Be zugsberechtigten, der sich bei ihm anmeldet, aufnehmen, doch bleibt Zuweisung durch die unterzeichnete Amtshauptmannschaft an einen anderen Händler Vorbehalten, falls der Ge wählte nicht in der Lage ist, mehr Kunden aufzunebmen. 8 8. Die Abgabe von HauSbrgudkohle au Verbraucher anderer Versorgungsbezirke ist nur dann zulässig, wenn von dem anderen LersorgUugsbezirk (Kommunalverband) HauSbrandbxzugSscheine ausgehäudigt worden sind. CS ist aber nicht erforderlich, daß di« Händler die Eingänge sür die einzelnen Versorgnngsbezirke auf getrennte Lager nehmen. Jedock haben sie die einzelne» VersorgungSbezirke so zu beliefern, wie es dem Verhältnis der Eingänge kür die einzelnen Bezirke entspricht. Etwaige abweichende Vereinbarungen der beterligten Bersorguugsbezirke sind für die Händler maßgebend. 8 9. Die Abrechnungen über Kohleiteingänge und - Ausgänge sind wie bisher halb- monatlich, spätestens bis zum 17. des lausenden bezw. S. des folgenden MonatS früh mit den vereinnahmten Kohlcnbczugsscheinen und Kobienkartcu-Abschnitten an die Amts- hauptmannschast — Koblenstelle — einzureichen. Anzeigeoordrucke sind von der Amtsblatt druckerei Großenhain — JohanneSallee — zu beziehen. 8 10. Den Kohlenhändlern wird die möglichst gleichmäßige Verteilung der verfüg baren Kohlen an die Verbraucher zur Pflicht gemacht. 1>. Pflichten der Verbraucher. 8 11. Kein Bezugsberechtigter darf sich von mehr als einem Händler des Bezirks oder der Städte Riesa und Großenhain als Kunde Anträgen und Kohlen liefern lassen. Wechsel des Händlers ist nur am Monatsschluffe nach vorheriger 8 tägiger Kündigung zulässig. 8 12. Verbraucher, die ihre Kohlen von außerhalb des Bezirks ohne Vermittlung elueS Kohlenhändlers des Bezirks beziehen, haben binnen 3 Tagen nach Eingang der Amtshauptmannschaft Art und Menge anzuzeigen. Eine Abgabe der auf diese Weise be zogenen Kohlen an andere Verbraucher ist vorkommendenfalls binneu der gleichen Zeit unter Beifügung der entsprechenden Kohlenkartenabschnitte bezw. Bezugsscheine zu melden. 8 13. Verbraucher, die ihre Kohlen im Wege des Landabsatzrs beziehen wollen» haben hierfür schriftlich eine Dringlichkettsbescheinigung bei der Amtshaupunannschaft — Koblenstelle — unter Beifügung einer Bescheinigung der Gemeindebehörde über die vor handenen Vorräte, zu beantragen. Kohlenkarten und -Bezugsscheine sind dabei zurück- zugeben. ' 8 14. Soweit Fabriken an ihre Angestellten und Arbeiter Kohlen abgeben, darf dies nur gegen Aushändigung der Koblenabschnitte geschehen. Die Abgabe ist der unter zeichneten Amtshauptmannschaft unter Beifügung der entsprechenden Kohlenkartenabschnitte anzuzeigen. 8 1ö. Händler — soweit nicht 8 8 einschlägt — und Verbraucher dürfen Kohlen ohne Genehmigung der Amtshauptmannschaft aus dem Bezirk nicht ausführe». L. Vorhandene Bestände. 8 16. Vorhandene Bestände sind bei Ausstellung der Koblenkarten und Kohlenbe-, zugSscheine anzugeben. Personen, denen Holz in größeren Mengen zur Periugung steht, find Kohlenkarten oder Bezugsscheine über geringere Mengen abzugeben. Dabei ist 1 nu gutes Brennholz S Ztr. Hausbrandkohle gleichzuachten. k. Strafbestimmungen. 8 17. Zuwiderhandlungen gegen dies« Bestimmungen werden mit Geldstrafe bis zu 1800 Mk. oder mit Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft, insbesondere wird die Ver heimlichung von Vorräten auss strengste geahndet werden. Die gleiche Strafe trifft, soweit nicht In anderen Gesetzen und Verordnungen ein« hoher« Strafe angedroht ist, jede», der 1. sich mehr Kohlenbezugskartc» und Kohlenbezugsscheine verschafft, als ihm nach den vorstehenden Bestimmungen zustehen, 2. unbefugt KohlenbezugSkarten oder Bezugsscheine verstellt, in Verkehr hringt oder hierauf Kohle» liefert oder bezieht. 8 18. Kohlenhändler, die vorstehenden Bestunmungen zuwiderhandeln, haben außer dem zu gewärtigen, daß ihnen die Befugnis zum Kohlenhandel entzogen wird. Großenhain, am 27. September 191». 1913«IX. Die Amtshauptmannschaft. Volkszählung in Gröba. __ Für die am 8. Oktober ISIS stattfindende Volkszählung werden in der Gemeinde Gröba noch eine größere Anzahl Zähler gebraucht. Di« Arbeit der Zähler besteht in der Austragung, .Wiedereinsammlung und Prüfung der Haushaltungslistrn in einem be stimmten Bezirke. Diejenigen Damen und Herren, die bereit find, sich in den Dienst der Allgemeinheit -U stell«, und das Amt eine« Zählers zu übernehmen, werden gebeten, sich bis Mittwoch, den 1. Oktober im Gemeindeamte, Zimmer Nr. 6, melden zu wollen. Gröba lGlbej, am 27. September ISIS. Der «emeiabevvrstans. Wahlen zur Bezirksversammlung Großenhain. Die Krelshauptmannschaft Dresden bat ans Vorschlag des der Amtshauptmannschaft Großenhain beigeordneten Bezirksausschusses sür die Wahlen zurBezirkSversammlung folgende 8 ssPahlkreise gebildet und die Verteilung der 40 Abgeordneten auf diese Kreise wie folgt genehmigt: 1. WaKlkreiS — 8 Abäeordnete: Stadt Großenhain. rs. Wahlkreis — « Abgeordnete: Stadt Riesa. — 3. Wahlkreis — 8 Abgeordnete: Forberge, Gröba mit Gutsbezirk, Vochra mit Gutsbezirk, Merzdorf mit Gutsbezirk, Welda, Poppitz, Pausitz, Oelsitz, Nickritz, Mergendorf, Jahnishausen mit Gutsbezirk, Gostewitz, Prausitz, Mehltheuer, Pahrenz, Kobeln, Heyda. Lentewitz. 4. Wahlkreis — 4 Abgeordnete: Bobersen mit GutSbezirk, Lessa, Röderau, Promnitz mit Gutsbezirk, Moritz, Zeithain mit GutSbezirk, Grödel mit Gutsbezirk, Nünchritz, Glaubitz mit Gutsbezirk. - 8. Wahlkreis — 4 Abgeordnete: Kleintrebnitz, Nieska, Spansberg, Schweinfurth, Nauwalde, Repvis, Gröditz, Pulsen, Frauenhain mit Gutsbezirk, Tiefenau mit Gutsbezirk, Lichtensee, Wülknitz, Koselitz mit Gutsbezirk, Raden, Görzig, Treugeböhla, Zabeltitz mit GutSbezirk und Stroga, Naffeböhla, Streumen mit GutSbezirk, Peritz, Colmnitz, Markfiedlitz, Radewitz. „ v. Wahlkreis — 8 Abgeordneter Bauda, Walda mit Gutsbezirk, Kleinthiemig, Wildrnbain, Weißig, Kleinraschütz, Großraschütz, Zschieschen mit GutSbezirk, Skassa mit Gutsbezirk, Leüwitz, Naundörfchen mit GutSbezirk, Göltzscha, Medessen, Merschwitz mit Gutsbezirk, Strießen, Priestewitz, .Kottewitz, Neuseußlitz, Seußlitz mit GutSbezirk, Döschütz, Zottewitz mit GutSbezirk, Porschütz, Blattersleben, Stauda, Diesbar, Baselitz mit GutSbezirk. Wantewitz, Geißlitz, Laubach, Kmehlen, Piskowitz, Gävernitz, Baßlitz, Böhla, Roda mit Gutsbezirk, Zschaiten mit Gutsbezirk, Zschauitz mit GutSbezirk. V. Wahlkreis — 8 Abgeordnete: Göhra, Bieberach, Mühlbach mit GutSbezirk, Cunnersdorf mit GutSbezirk, Stölpchen mit GutSbezirk, Welrande, Thiendorf, Lötzschen, Dobra mit GutSbezirk Zschorna, Lenz, Dallwitz mit GutSbezirk, Nauleis, Hohndorf, Altleis, Ermendorf, Marschau, Strauch mit GutSbezirk, OelSnitz mit GutSbezirk, Brdßnitz, Kraußnitz mit Gutsbezirk, Böhla b. O. mit Gutsbezirk, Weßnitz, Naundorf h. O., Ponickau, Linz mit GutSbezirk, Blochwitz mit GutSbezirk, Weißig mit GutSbezirk, Nieqeroda, Krauschütz, Stäbchen, Uebigau, Skaup, Adelsdorf mit Gutsbe» zirk, Brockwitz, LampertSwalde, Schönborn, Liega, Schönfeld mit Gutsbezirk, Quersa, Folbern, Naundorf b. Gr. mit Gutsbezirk, Rostig, Kalkreuth mit Gutsbezirk, Reinersdors. 8. Wahlkreis -°- 8 Abgeordnete: Sacka mit Gutsbezirk, Steinbach, Naunhof mit Gutsbezirk, Lauterbach mit Gutsbezirk, Beiersdorf, Niederebersbach, O.-M.-Ebersbach, Äärwalde, Niederrödern mit GutSbezirk, Oberrödern, Radeburg mit Gutsbezirk, Neuer Anbau, Berbisdorf mit GutSbezirk, Tauscha mit Gutsbezirk, Bärnsdorf, Cunnertsnmlde, VolkerSdorf, Martzdorf, Medingen mit Guts bezirk, Großdittmannsdorf, Boden mit GutSbezirk, Würschnitz, Kleinnaundorf mit Guts bezirk, Freitelsdorf. Für die Prüfung der Wahlvorschläae und Feststellung des Wahlergebnisses werden Wahlkommiffäte noch ernannt und ihre Namen bekannt gemacht werden. - In den Wahlkreisen 3—8 findet die Wahl am statt. Siflüe in WihkMIM II siir nLWes WeWMM. Mit der Ausgabe der neuen Kohlenkarten am . , Dienstag, den SV. September 1VLV erfolgt gleichzeitig die Ausgabe der Einfuhrzusatzkarten il für ausländisches Pökel- schwrinesleflch. Die Ausgabezeit an diesem Tage wird daher auf 8—IS Uhr vormittags ausgedehnt. Fletschselbstversoraer erhalten Einsuhrzusatzkarten nicht. Der Rat der Stadt Riesa, an: 27. September 1910. Gtzm- 8. November ISIS Die Wahlvorschläge aus diesen Wahlkreisen sind spätestens am SS. Oktober ISIS bet den betreffenden Wahlkommiffaren etnzureicken. Großenhain, am 28. September 1919. Di« Amtshauptmannschaft. Bekanntmachung über die Kohleuvcrsorouug der Haushaltungen, der Landwirtschaft and deS Klein gewerbes für de« Laudbezirk einschließlich der Stadt Radeburg für die Zeit vom 1. Oktober 1S1V bis SV. April 192V. 4. Allgemeines. 8 1. Brennstoffe im Sinne dieser Bekanntmachung sind Steinkohlen, Anthrazit, Steinkohlenbriketts aller Art, Braunkohlen, Preßsteine. Braunkohlenbriketts aller Art, KokS jeder Art, einschl. der geringwertigen Sorten, wie z. B. Rohkohle, Koksgrutz. 8 2. Von dieser Bekanntmachung werden betroffen: ») der gesamte Hausbrand, einschl. des Bedarss der Behörde» und Anstalten. l>) der Bedarf der Landwirtschaft, einschl. der landwirtschaftlichen Nebenbetriebe, o) der Bedarf deS Kleingewerbes (eines Betriebes, der monatlich nicht mehr als 10 Tonnen verbraucht), ck) der Bedarf der Bäckereien, Schlachtereien, Gastwirtschaften, Gasthöfe, Bade anstalten und ähnlicher Betriebe, die dem täglichen Bedarf der in der Gemeinde wohnenden oder sich vorübergehend aushaltenden Personen dienen, ohne Rück- ficht auf die Höhe des Verbrauchs. L 8. Nicht unter die Bekanntmachung fallen di« gewerblichen Großbetriebe, d. h. solche, die mehr als 10 Tonnen Kohlen monatlich verbrauchen, ferner die durch die Inten danturen versorgten militärischen Anstalten. s. KohlenbezugSrarte» und Kohlenbezugsscheine. 8 4. Vom 1. Oktober ab äelten neue Kohlenarundkarten (braun) und -Bezugsscheine <rot), deren Ausgabe durch die Gemeindebehörde« erfolgt. Von diesem Zeitpunkte ab dürfen Kohlen zu den in 8 2 angegebenen Zwecken auf die neuen KohlenbezugSkarten bezw. -Bezugsscheine an die Verbraucher abgegeben werden. Di« Belieferung der am SV. September 1V1V abgclanfcnen Kohlenkarteu und Bezugsscheine ist dem Kohlen- -ündler jedoch insoweit nachgelassen, als noch KoüleneingSuae ans Grund von Haus- braudbezngSscheiuen des Sommerltefernugs-Zeitranmes erfolgen» Es werden ausgegeben r 1. Kohlengrundkarten (braun), 2. Untermietertarten (grün), 3. Kohlenbezugsscheine (rot). Eie find sämtlich Sperrkarten, geben also keinen Anspruch auf volle Belieferung der angegebenen Menge. WohnungSzusatzkarten können wegen der geringen zur Verfügung stehenden Mengen nicht ausgegeben werden. Zu 1. Die Kohlengrundkarte besteht aus einer Stammkarte und 7 Abschnitten. Sie lautet auf 2'/, Ztr. monatlich für die Zeit vom 1. Oktober 19lv bis 30. April 1920- Sie muß von dem vom Verbraucher ausgewählten Lieferanten mit dessen Stempel, sowie der Nummer der Kundenliste versehen werden. Eine VorauSbelieferung darf nur dann stattfinden, wenn die laufenden Lieferungen erledigt find, oder die betr. Kohlen vom Händler im Wege der Landabfuhr bezogen worden sind. Zu 2. Untermietern, die einen eigene« heizbaren Ran« innehaben, wird die auf 1 Ztr. für den Monat laufende Untermieterkarte durch die Gemeindebehörden aus- gehändigt. Zu S. Ausstellung von KohlenbezugSscheinen durch die BezirkSkoblenstelle (Amis- Hauptmannschaft) erfolgt für landwirtschaftliche und klrinaewerbliche Betriebe, Laden- aefchästSinhabet: ferner für Schulen, Behörden, Büros. Gasthöfe und sonstige Anstalten. Rohkohle» soweit sie von dem Händler t« Weae deS Landabsatzes bezogen worden ist, darf i« doppelter Höhe der auf den Kohlenkarteu nnd Kohlenbezngsschrineu ange- nrdänen Wiengen verabfolgt werden» HL. Pei landwirtschaftlichen Betrieb»» erfolgt die Zuteilung der Bezugsscheine auf
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